Rechte im Praktikum und Nebenjob
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- Dominik Bauer
- vor 8 Jahren
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1 Rechte im Praktikum und Nebenjob Bodo Seiler (IG Metall Karlsruhe)
2 Agenda Was ist überhaupt ein Praktikum? Verschiedene Arten von Praktika und deren Unterscheidung Rechtliche Stellung von Praktikanten Bezahlung Urlaub Sozialversicherungspflicht Krankenversicherung BAföG Verschiedene Arten von Nebenbeschäftigungen Rechtliche Stellung von Nebenjobbern Neuerungen durch das MiLoG 2
3 Praktikum eine Definition Seit neuestem definiert das MiLoG das Praktikum wie folgt: Praktikantin oder Praktikant ist unabhängig von der Bezeichnung des Rechtsverhältnisses, wer sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung oder um eine damit verbgleichbare praktische Ausbildung handelt ( 22 Satz 3 MiLoG) 3
4 Tipps zum Praktikumsvertrag: Achten Sie auf Name und die Anschrift der Vertragsparteien Mit Praktikum verfolgten Lern- und Ausbildungsziele, Beginn und Dauer des Praktikums, Dauer der regelmäßigen täglichen Praktikumszeit, Zahlung und Höhe der Vergütung, Dauer des Urlaubs, ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Praktikumsverhältnis anzuwenden Hinweise zum Verhalten bei Krankheit Anspruch auf qualifiziertes Arbeitszeugnis 4
5 Was erscheint noch wichtig? Feste Bezugsperson im Betrieb (Betreuer) Vergütung Hilfe im Betrieb Dokumentation über die Tätigkeit 5
6 Verschiedene Arten von Praktika Studierende im Pflichtpraktikum (während des Studiums) Studierende im Pflichtpraktikum (vor und nach dem Studium) Freiwilliges Praktikum (während des Studiums) Freiwilliges Praktikum (vor und nach dem Studium) Orientierungspraktika Daneben: Praktika zur Einstiegsqualifizierung, Praktika in vollzeitschulischen Ausbildungsgängen, Schülerpraktika 6
7 Der neue Mindestlohn Flächendeckender Mindestlohn gilt seit (8,50 /h) Abweichung nach unten: Zeitungszusteller ( 24 II MiLoG) Durch Tarifvertrag (bis ) Fleischwirtschaft Friseurhandwerk Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau Abweichung nach oben: Auf Grund von allgemeinverbindlicher TV 7
8 Der neue Mindestlohn - Ausnahmen Minderjährige ohne Berufsausbildung, Langzeitarbeitslose, ehrenamtlich Tätige, Auszubildende, dual Studierende, andere Vertragsverhältnisse i.s.v. 26 BBiG Praktikanten Im Pflichtpraktikum ( 22 I Nr. 1 MiLoG) Im maximal dreimonatigen Praktikum zur Orientierung für Berufsausbildung oder Studium Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufsoder Hochschulausbildung, wenn zuvor nicht schon ein solches Praktikum im Unternehmen bestanden hat ( 22 I Nr. 3 MiLoG) Praktikanten in Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildungsvorbereitung nach SGB III und BBiG ( 22 I Nr.4 MiLoG) Bachelor/Masterarbeit soweit Vertragswerk sui generis nicht ausgenommen: Praktikanten mit Hochschulabschluss (z.b. zwischen Bachelor und Master) Praktikum > 3 Monate 8
9 Pflichtpraktikum während des Studiums Sozialversicherungspflicht Urlaub Entgelt (fortzahlung im Krankheitsfall) Einkommensgrenzen Einkommenssteuer, Krankenversicherung, BAföG, Wohngeld, (Halb-)Waisenrente 9
10 Pflichtpraktikum vor und nach dem Studium Sozialversicherungspflicht Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Entgelt Einkommensgrenzen Einkommenssteuer, Krankenversicherung, BAföG, Wohngeld, (Halb-)Waisenrente 10
11 Update Vorpraktikum vor/während des Studiums Wenn ein Student ein Praktikum während seines Studiums absolviert und es sich um ein verpflichtendes Praktikum seines Studiengangs handelt, dann ist und bleibt es ein Pflichtpraktikum mit der Konsequenz, dass weder das Arbeitsrecht noch das BBiG gilt. Dass das gleiche Praktikum auch schon vor dem Studium hätte absolviert werden können und es sich dann nicht um ein studentisches Pflichtpraktikum gehandelt hätte und über 26 BBiG einige Regeln des BBiG und ergänzend des Arbeitsrechts Anwendung gefunden hätten, ändert daran nichts. 11
12 Freiwilliges Praktikum während des Studiums Sozialversicherungspflicht Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Entgelt Einkommensgrenzen Einkommenssteuer, Krankenversicherung, BAföG, Wohngeld, (Halb-)Waisenrente 12
13 Freiwilliges Praktikum vor und nach dem Studium Sozialversicherungspflicht Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Entgelt Einkommensgrenzen Einkommenssteuer, Krankenversicherung, BAföG, Wohngeld, (Halb-)Waisenrente 13
14 Rechte des Praktikanten 2 I NachwG gilt nun auch für Praktikanten (sofern diese als AN gem. 22 I MiLoG gelten) 1 S. 2 NachwG Mindestinhalt: Name und Anschrift der Vertragsparteien Mit Praktikum verfolgte Lern- und Ausbildungsziele Beginn und Dauer des Praktikums Dauer der regelmäßigen täglichen Praktikumszeit Zahlung und Höhe der Vergütung Dauer des Urlaubs Ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die TV sowie auf die Betriebs- und Dienstvereinbarungen, die auf das Praktikumsverhältnis anzuwenden sind Recht auf Besuch des BRs am Besten Einladung durch BR Praktikanten fallen nicht unter unsere (IGM)Tarifverträge 14
15 Arten der Nebenbeschäftigung Reguläre studentische Beschäftigung Mini-Job Midi-Job Kurzfristige Beschäftigung Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit 15
16 Rechte im Nebenjob Beschäftigung >1 Monat = Anspruch auf Niederschrift der Vertragsbedingungen ( 2 NachwG) Keine x-beliebigen Verlängerungen von befristeten Arbeitsverträgen (ohne Sachgrund) Lohn (beachte: Mindestlohngesetz!) Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ( 3f EFZG) Urlaub (BUrlG), Pausen ( 4 ArbZG), Feiertage Kündigung (fristgerecht/fristlos) Auch Tarifverträge finden Anwendung im Nebenjob Besuch des Personal-/Betriebsrats Anspruch auf Arbeitszeugnis ( 630 BGB, 109 GewO) 16
17 Tipps zum Arbeitsvertrag: Achten Sie auf die genaue Angabe des Arbeitgebers mit Adresse die genaue Angabe des Arbeitsortes die präzise Beschreibung der Tätigkeit die genaue Zusammensetzung des Einkommens eine kurze Kündigungsfrist (für Arbeitnehmer) ist besser Die Urlaubsdauer: 30 Arbeitstage sind nicht selbstverständlich (gesetzlicher Anspruch nur 24 Werktage) Die Arbeitszeit: Arbeitstage Montag bis Freitag und Wochenstunden festschreiben lassen (bei mehr Stunden Zuschlag verlangen). 17
18 Termine [Vortrag] Einstiegsgehalt, Gehaltsverhandlung und der erste Arbeitsvertrag (KIT) [Vortrag] Arbeitsrecht kompakt (KIT) [Seminar] vom Studium in den Beruf (Berlin) Weitere Termine: 18
19 Vorteile der IG Metall Mitgliedschaft für Studierende Rechtsschutz im Bereich Arbeits- und Sozialrecht Freizeit-Unfallversicherung auch gültig im Auslandssemester Praktikalisten Beratung und Unterstützung (Berufseinstieg, erster Arbeitsvertrag, Einstiegsehälter, Stipendien, BAföG etc.) Kostenlose Seminare für Studierende z.b. Berufseinstieg, erfolgreiches Studium/Zeitmanagement, Vertragsverhandlungen, Mediengestaltung und vieles mehr Kostenfreie Exkursionen (CeBIT, Hannover Messe ) Infos über tarifgebundene Unternehmen Mitgliedermagazine (Metallzeitung, Schnittstelle) Newsletter des IGM-Hochschulinformationsbüros Die Möglichkeit sich aktiv einzubringen und zusammen mit uns die 19 Welt ein bisschen besser zu machen
20 20
21 Wo gibt es wertvolle Infos? Beim Betriebsrat der kennt das Unternehmen am besten IG Metall Karlsruhe Bodo Seiler Bei der IG Metall - für Mitglieder vielfältige Informationen und Netzwerke für Exkursionen, Praktika, gute Kontakte in die Unternehmen 21
22 Angenehmen Heimweg 22
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