Ortsgemeinde Berod. Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderats. Tag Donnerstag, 17. Januar 2019 Konferenzraum des Bürgerhauses

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1 Niederschrift 33/ , Seite 213 Ortsgemeinde Berod Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderats Tag Donnerstag, 17. Januar 2019 Ort Beginn der Sitzung Ende der Sitzung Konferenzraum des Bürgerhauses 19:00 Uhr 21:08 Uhr anwesend 1. Ortsbürgermeisterin Ginette Ruchnewitz als Vorsitzende 2. Erster Beigeordneter Ulrich Christ 3. Beigeordneter Friedhelm Reinhardt 4. Lothar Hackbeil 5. Petra Leicher 6. Wolfgang Leifke 7. Gerhard Marth 8. Pascal Müller 9. Thilo Puderbach 10. Klaus Roth 11. Markus Udert abwesend (entschuldigt) Fritz-Walter Vohl Alexander Wolff sonstige Teilnehmer Florian Marhöfer, Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen, anwesend zu TOP 1 Annette Stinner, Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen, anwesend zu TOP 1 Schriftführer Klaus Roth Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß eingeladen. Die gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder beträgt: 13 Der Ortsgemeinderat ist beschlussfähig. Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Erlass einer Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019 und Kommunalwahlen am 26. Mai Information der Ortsbürgermeisterin 4. Verschiedenes 5. Einwohnerfragestunde

2 Nichtöffentliche Sitzung 6. pp Niederschrift 33/ , Seite 214 Die Ortsbürgermeisterin begrüßt die Anwesenden zur ersten Sitzung im Jahr 2019 und wünscht ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Sie stellt fest, dass form- und fristgerecht zu dieser Sitzung eingeladen wurde und dass der Ortsgemeinderat beschlussfähig ist. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt die Ortsbürgermeisterin, diese im öffentlichen Teil um folgenden Tagesordnungspunkt zu erweitern: TOP 2 Erteilung des Einvernehmens bezüglich eines Befreiungsantrages auf Errichtung einer Produktions- und Lagerhalle, in der Straße Am Lauterberg 16 Der Ortsgemeinderat ist mit der Erweiterung der Tagesordnung einverstanden. Abstimmungsergebnis: einstimmig (11 Ja-Stimmen) Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Öffentliche Sitzung TOP 1 Erlass einer Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 liegt den Ratsmitgliedern vor. Der Haushaltssachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen, Herr Florian Marhöfer, erläutert die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und beantwortet entsprechende Fragen. Beschluss: Es wird der Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 mit folgenden Festsetzungen beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden Haushaltsjahr 2019 Haushaltsjahr im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3 Niederschrift 33/ , Seite 215 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Veränderung der liquiden Mittel Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0 0 verzinste Kredite auf 0 0 zusammen auf Verpflichtungsermächtigungen Haushaltsjahr 2019 Haushaltsjahr 2020 Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 0 Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf Steuerhebesätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden Haushaltsjahr 2019 Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 420 v. H. 420 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 v. H. 420 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 420 v. H. 420 v.h. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund für jeden gefährlichen Hund Eigenkapital Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt

4 Niederschrift 33/ , Seite Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Haushaltsjahr 2019 Haushaltsjahr 2020 Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall überschritten sind. 7 Wertgrenze für Investitionen Haushaltsjahr 2019 Haushaltsjahr 2020 Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 0 0 sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig (11 Ja-Stimmen) TOP 2 Erteilung des Einvernehmens bezüglich eines Befreiungsantrages auf Errichtung einer Produktions- und Lagerhalle, in der Straße Am Lauterberg 16 Die Ratsmitglieder Thilo Puderbach und Petra Leicher nehmen wegen Ausschließungsgründen gemäß 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil und verlassen den Sitzungstisch und nehmen im Zuschauerbereich Platz. Um die Einhaltung der gesetzlichen Genehmigungsfristen zu gewährleisten, ist es erforderlich gewesen, die Tagesordnung der heutigen Ortsgemeinderatssitzung um diesen Tagesordnungspunkt zu erweitern. Der Befreiungsantrag auf Errichtung einer Produktions- und Lagerhalle in der Straße Am Lauterberg 16 ist am 7. Januar 2019 bei der Verbandsgemeinde Altenkirchen eingereicht worden und würde sich unbearbeitet seitens der Ortsgemeinde Berod am automatisch genehmigen. Da dem Ortsgemeinderat Berod die Mitbestimmung jeglicher Angelegenheiten sehr wichtig ist, soll auch in diesem Fall eine Entscheidung zügig herbeigeführt werden. Die Ortsbürgermeisterin informiert die Ratsmitglieder darüber, dass der vorhandene Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Ober dem Seifen in mehr als über 6 Jahren ausgearbeitet wurde und hierzu eine Vielzahl von zusätzlichen Ratssitzungen erfolgten, die für die Ausarbeitung der Grundlagen für den jetzt vorliegenden rechtskräftigen Bebauungsplan notwendig waren. Dieser Bebauungsplan durchlief das Verwaltungsgericht Koblenz sowie unterlag auch der Prüfung in einem Normenkontrollverfahren, durch das der vorliegende Bebauungsplan rechtskräftig wurde. Die mit dem Bebauungsplan verbundenen Gutachten, z. B. der Umweltbericht und das landespflegerische Gutachten, basiert auf städtebaulichen Eckwerten. Einer dieser Eckwerte ist die vorgeschriebene Dachneigung von 10 bis 45 Grad, welcher sicherlich nicht ohne Gründe in die Bauplanung mit aufgenommen wurde. Eine Abweichung auf eine geringere oder höhere Dachneigung könnte gegebenenfalls zu Berufungsfällen für die Ortsgemeinde Berod führen; ein wichtiger Aspekt, der besondere Bewertung verdient. Eine ortsansässige Firma hat einen Bauantrag zur Errichtung einer Produktions- und Lagerhalle auf dem Grundstück Gemarkung Berod, Flur 21, Flurstücknummer 18/3, in der Straße Am Lauterberg 16, gestellt. Die Absicht zum Bau der Halle wurde bereits in einem gemeinsamen Termin, am im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen, mit den Ortsgemeinderatsmitgliedern, Mitarbeitern des Fachbereiches Umwelt- und Bauen, sowie der Verbandsgemeindewerke und des Planungsbüros erörtert. Im Anschluss hat der Architekt am das Vorhaben in der Ortsgemeinderatssitzung nochmals vorgestellt. Nun liegt ein offizieller Bauantrag mit entsprechender Befreiung vor. Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Ober dem Seifen der Ortsgemeinde Berod.

5 Niederschrift 33/ , Seite 217 Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist folgende Abweichung beantragt: Festsetzung laut Bebauungsplan vorgeschriebene Dachneigung 10 bis 45 Grad Abweichung Errichtung eines Daches mit 3 Grad Dachneigung Beschluss: Der beantragten Befreiung wird gemäß 31 Baugesetzbuch (BauGB) nicht zugestimmt. Das erforderliche Einvernehmen gemäß 36 Baugesetzbuch (BauGB) wird nicht hergestellt. Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen TOP 3 Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 Die Ortsbürgermeisterin gibt folgende Informationen aus der Ortsbürgermeister-Dienstbesprechung vom bekannt: Die Ortsgemeinden werden für den Wahltag mit Laptops seitens der Verbandsgemeinde ausgestattet. Wahlvorschläge sind bis zum um 18:00 Uhr einzureichen. Der Briefkasten ist zu kontrollieren, und auf dem Wahlvorschlag sind Datum und Uhrzeit zu ergänzen. Es werden zwei personengleiche Wahlausschüsse für jede Ortsgemeinde gebildet, die sich zu zwei Sitzungen treffen werden. Die Wahl des Ortsgemeinderats sowie die Wahl des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin wird vorgenommen. Wahlleiter ist der/die Ortsbürgermeister/in, falls der/die jetzt amtierende Ortsbürgermeister/in sich nicht erneut zur Wahl stellt. Der Wahlvorstand kommt nur am Wahltag zum Einsatz. Wahl des Ortsgemeinderats: Bei der sogenannten weißen Wahl (= Wahl ohne Wahlvorschlag) wird eine Orientierungsliste erstellt. Diese wird ein paar Tage vor der Wahl an alle Haushalte verteilt. Zu diesem Thema wird es am , um 19:30 Uhr, im Bürgerhaus eine Informationsveranstaltung geben. Bürger, die sich als Mitglied für den künftigen Ortsgemeinderat zur Wahl stellen möchten, haben an diesem Abend die Möglichkeit, sich auf der Orientierungsliste aufstellen zu lassen. Als Ratsmitglieder stellen sich derzeit folgende Personen nicht mehr zur Wahl: Petra Leicher, Wolfgang Leifke und Pascal Müller. Termine: und : Schulung der Wahlvorsteher und Stellvertreter und : Schulung der Schriftführer und : Schulung der PC-Bediener Die konstituierenden Sitzungen finden ab Anfang Juli 2019 statt. Die Ortsbürgermeisterin informiert die Ratsmitglieder darüber, dass es mittlerweile einen Interessenten für die Ortsbürgermeisterwahl gibt. Herr Stephan Müller, wohnhaft in der Wiesenstraße 8, verheiratet, 2 Kinder, stellt sich für die Wahl zum Ortsbürgermeister zur Verfügung.

6 Niederschrift 33/ , Seite 218 TOP 4 Information der Ortsbürgermeisterin Bewältigung der Borkenkäferkatastrophe 2018/2019 Das Ratsmitglied Nikolaus Roth verliest das Schreiben des Forstamtes Altenkirchen vom Infolge des extremen Niederschlagsdefizites im Sommer und Herbst 2018 gab es in der Region eine Borkenkäferkalamität in einem bisher nicht bekannten Ausmaß. Betroffen ist hauptsächlich, aber nicht ausschließlich, die Baumart Fichte. Bei der Bewältigung der Borkenkäferkatastrophe gibt es im Wesentlichen zwei Hauptarbeitsfelder: 1. die Verwertung des anfallenden Holzes 2. der Forstschutz, also im vorliegenden Fall die Eindämmung der Borkenkäferausbreitung bzw. die Verhinderung von neuem Befall. Derzeit fallen einige zehntausend Festmeter Käferholz im Forstamtsbereich Altenkirchen in kurzer Zeit an. Die heimischen Sägewerke und auch die Sägewerke in der weiteren Umgebung sowie Industrieholzwerke und Energieholzverwerter sind nicht in der Lage, die großen Holzmengen in den nächsten Wochen und Monaten aufzunehmen. Vor diesem Hintergrund und eine Besprechung mit der Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald Sieg (HWS) rät das Forstamt Altenkirchen den Kommunen dringend zu einem Moratorium des Käferholzeinschlages bis ca. Mitte Februar Die Ortsbürgermeisterin weist darauf hin, dass alle Fragen zum Holzeinschlag in einer der nächsten Sitzungen beantwortet werden. Nachttrainig der DRK-Hundestaffel am Die DRK-Hundestaffel wird am im Ortsgemeindewald Berod ein Nachttraining durchführen. Dieser Termin wurde mit der Jägerschaft abgestimmt. Die Bürger werden vorzeitig über das Mitteilungsblatt informiert. Festsetzung der Verbandsgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2018 Die Verbandsgemeindeumlage (44,5 %) für das Haushaltsjahr 2018 wird für die Ortsgemeinde Berod festgesetzt auf Erinnerungs-CD über Backestage 2018 Die Ortsgemeinde Berod hat eine Erinnerungs-CD mit Bildern aller Backestage im Jahr 2018 erhalten. Die Ortsgemeinde Berod sagt herzlich DANKE. Zwei Sitzbänke für den Förderverein der freiwilligen Feuerwehr Berod Die Ortsbürgermeisterin informiert die Ratsmitglieder darüber, dass sie zwei Stück 4er Sitzbänke bei der Firma PECONI Design in der Farbe RAL Rot bestellt hat. Die Lieferung erfolgt in 5-6 Wochen. Termine: : Dorfmoderation Arbeitskreis Kinder- und Jugend, ab 16:00 Uhr : Geistermusicalkomödie für die ganze Familie: Auf der Spukburg sind die Geister los : 19:30 Uhr Informationsveranstaltung zum Wahltermin : Kinderkarneval im Gemeindehaus Berod : Dorfcafé : Wald- und Wegerandsäuberung : Handwerkeln für Kinder im Bürgerhaus Berod, 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr : Wahlen 2019

7 TOP 5 Verschiedenes Niederschrift 33/ , Seite 219 Das Ratsmitglied Lothar Hackbeil gibt den Hinweis, dass das Schild an dem landwirtschaftlichen Weg oberhalb des Wasserbassins einen neuen Pfosten benötigt. Weiterhin sind die Sträucher an dem verlängerten wirtschaftlichen Weg der Straße Birkenweg zurückzuschneiden. Das Ratsmitglied Friedhelm Reinhardt wird eine erneute Auswertung der Geschwindigkeitsmessanzeige vornehmen. TOP 6 Einwohnerfragestunde Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Wortmeldungen vor. Nichtöffentliche Sitzung pp

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