Stadt Korntal-Münchingen
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- Inge Pfaff
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1 Stadt Korntal-Münchingen Bebauungsplan Beiderseits der Schlossgasse Artenschutzrechtliche Vorprüfung Erläuterungsbericht Juli 2013
2 Stadt Korntal-Münchingen Bebauungsplan Beiderseits der Schlossgasse Artenschutzrechtliche Vorprüfung Erläuterungsbericht AUFTRAGGEBER: STADT KORNTAL-MÜNCHINGEN Stadtplanung Görlitzstrasse Korntal-Münchingen BEARBEITUNG: INGENIEURBÜRO BLASER Simon Frädrich, M.Sc.(FH) Regionalentwicklung & Naturschutz Verantwortlich: Dieter Blaser, Dipl.-Ing. DATUM: 19. Juli 2013 MARTINSTR TEL.: 0711/ INFO@IB-BLASER.DE ESSLINGEN FAX: 0711/
3 Inhaltsverzeichnis Inhalt Seite 1 Vorbemerkung Gesetzliche Grundlage Kurzbeschreibung des Untersuchungsraumes Lage / Naturraum / Abgrenzung Bestandssituation Beobachtete Vogelarten Identifizierung und Betroffenheit der planungsrelevanten Arten Empfehlungen zum weiteren Untersuchungsumfang Fledermäuse Avifauna Abbildungen Abbildung 1: Lage im Raum...4 Abbildung 2: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes (rot)...5 Abbildung 3: Giebelseite einer für Baumaterialen genutzte Scheune...6 Abbildung 4: Äußerer Kellerzugang mit Lüftungsschacht...6 Abbildung 5: Genutzte Scheune mit Kellerzugang und Dachboden...6 Abbildung 6: Leerstehendes Gebäude in der Schlossgasse...7 Abbildung 7: Neubauten an der Hinteren Gasse...7 Abbildung 8: Alte Rosskastanie in der Hintere Gasse zur Einmündung in die Schlossgasse...8 Abbildung 9: Brütender Haussperling in einer Gebäudenische...8 Anlagen Anlage 1: Relevante Lebensraumstrukturen der Artengruppen
4 Kapitel 1 Kapitel 2 Vorbemerkung Gesetzliche Grundlage 3 1 Vorbemerkung Die Stadt Korntal-Münchingen beabsichtigt durch die Aufstellung des Bebauungsplans Beiderseits der Schlossgasse die bauliche Weiterentwicklung des Ortskerns von Münchingen zu ermöglichen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist eine artenschutzrechtliche Betrachtung des Vorhabensgebietes erforderlich. Um den weiteren Untersuchungsumfang im Hinblick auf die Prüfung der Verbotstatbestände gemäß 44 BNatSchG festzulegen, wird im Vorfeld eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung für das Plangebiet durchgeführt. In dieser Vorprüfung werden die Habitatpotentiale des Geländes auf ein Vorkommen von Arten, die unter die Verbotstatbestände des 44 BNatSchG fallen, betrachtet. Hierzu zählen die europarechtlich streng geschützten Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie die europäischen Vogelarten. Aus dieser Betrachtung erfolgt im Anschluss die Identifizierung der planungsrelevanten Artengruppen mit Einschätzung der Betroffenheit und Empfehlungen zum weiteren Untersuchungsumfang. 2 Gesetzliche Grundlage Nach 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote). 44 Abs. 5 BNatSchG besagt für nach 15 BNatSchG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben im Sinne 18 Abs. 2 Satz 1 gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe von Satz 2 bis 7: Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen
5 Kapitel 2 Kapitel 3 Gesetzliche Grundlage Kurzbeschreibung des Untersuchungsraumes 4 das Verbot des Absatzes 1 Nummer 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens ein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nicht vor. 3 Kurzbeschreibung des Untersuchungsraumes 3.1 Lage / Naturraum / Abgrenzung Lage Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Beiderseits der Schlossgasse mit einer Fläche von ca. 2,4 ha befindet sich auf der Gemarkung Münchingen im Landkreis Ludwigsburg und ist Teil des historischen Stadtkerns von Münchingen. Abbildung 1: Lage im Raum Naturraum Das Untersuchungsgebiet liegt im Naturraum Neckarbecken und ist der Großlandschaft Neckar-Tauber-Gäuplatten zugeordnet.
6 Kapitel 3 Kurzbeschreibung des Untersuchungsraumes 5 Abgrenzung Auf der nachfolgenden Darstellung ist der Untersuchungsraum abgebildet. Abbildung 2: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes (rot) 3.2 Bestandssituation Bestand Die aktuelle Bestandssituation wurde vor Ort am erfasst. Das zu untersuchende Quartier ist Bestandteil der historischen Altstadt und ist der Bauform des sogenannten Rundlings zuzuordnen. Charakteristisch für das Viertel sind die verwinkelten Gassen und die sehr alten bäuerlichen Wohngebäude mit großen Scheunen. Ein Teil der Gebäude ist derzeit im Leerstand, manche drohen zu verfallen. Ein weiterer Teil wurde in den letzten Jahren restauriert. An fast allen alten Wohngebäuden findet sich an der Giebelseite eine Fenstertür mit dahinterliegendem Dachboden. Die Dachböden stellen insbesondere ein Quartierpotenzial für Feldermäuse und Eulen dar. Die Schuppen wiesen oft mehrere der o.g. Fenstertüren auf. Diese waren, mit Ausnahme einiger leerstehender Gebäude allesamt verschlossen. Einflugmöglichkeiten ins Gebäudeinnere sind aber meist über Mauer- oder Dachspalten und bei den Scheunen zusätzlich durch die Haupttore möglich.
7 Kapitel 3 Kurzbeschreibung des Untersuchungsraumes 6 Abbildung 3: Giebelseite einer für Baumaterialen genutzte Scheune Die Giebelseite weist mehrere Einflugmöglichkeiten und Gebäudenischen auf. Die Fenstertüren deuten auf mehrere Dachböden bzw. Zwischenböden hin. Brutrevier von Haussperlingen, potentielles Eulen- und Fledermausquartier (Winterund Sommer) An mindestens 4 Gebäuden sind äußere Kellerzugänge in Form von großen Toren ersichtlich. Durch Lüftungsschächte oder Türschlitze konnte von zwei Kellerräumen ein Eindruck über das Habitatpotential gewonnen werden. Die Kellerräume zeichnen sich durch die Einflugmöglichkeiten und dem unverputztem Mauerwerk mit einem kühlfeuchten Klima besonders für die Eignung als Fledermauswinterquartier aus. Abbildung 4: Äußerer Kellerzugang mit Lüftungsschacht Der Keller stellt ein potentielles Winterquartier für Fledermäuse dar Abbildung 5: Genutzte Scheune mit Kellerzugang und Dachboden Brutrevier von Haussperlingen und potentielles Fledermausquartier (Winter- und Sommer)
8 Kapitel 3 Kurzbeschreibung des Untersuchungsraumes 7 Abbildung 6: Leerstehendes Gebäude in der Schlossgasse An diesem Gebäude sind zu allen Seiten Einflugmöglichkeiten ins Gebäudeinnere sowie Gebäudespalten vorhanden. Brutrevier von Haussperlingen und potentielles Fledermausquartier (Winter- und Sommer) An der Hinteren Gasse im Süden und in der Schlossgasse im Westen finden sich einige Neubauten. Diese sind durch fehlende Einflugmöglichkeiten oder vorhandene Gebäudenischen ohne erwähnenswerte tierökologische Relevanz. Abbildung 7: Neubauten an der Hinteren Gasse Gebäude ohne Einflugmöglichkeiten dadurch ohne Quartierrelevanz für Fledermäuse. Gebäude ohne Mauerspalten und hervorstehende Dachbalken dadurch ohne Relevanz für die nischenbrütenden Vogelarten Gärten sind im Kern des Viertels nur in geringem Maße vorhanden und nehmen aber zum Siedlungsrand im Westen weiter zu. In Ihnen sind einige junge bis mittelalte Obst- und Ziergehölze zu finden. Kleinere Baumhöhlen in den älteren Gehölzen können nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der Pflege ist kein Totholz im nennenswerten Umfang enthalten. Hervorzuheben ist eine als Naturdenkmal ausgewiesene alte Rosskastanie (END Nr ) in der Hinteren Gasse zur Einmündung in die Schlossgasse. Der Baum ist in gutem Pflegezustand ohne erkennbare Totholzäste und Baumhöhlen. Durch die Größe des Baumes können Baumhöhlen und eine Mulmanreicherung im Stamm durchaus vorhanden sein. Der Baum könnte somit ein Lebensraum für Fledermäuse, Vögel und totholzbewohnende Käferarten beinhalten.
9 Kapitel 3 Kurzbeschreibung des Untersuchungsraumes 8 Abbildung 8: Alte Rosskastanie in der Hintere Gasse zur Einmündung in die Schlossgasse Lebensraumpotential für totholzbewohnende Käfer, Vögel und Fledermäuse Umfeld Das Untersuchungsgebiet schließt im Westen mit dem Siedlungsrand und dem Rundweg Am Dorfgraben ab. Hier finden sich gehölzreiche Gärten im Übergang zur offenen Kulturlandschaft. Diese Gärten könnten Fledermäusen als Jagdhabitat dienen. In den übrigen Himmelsrichtungen setzt sich der Siedlungskörper der Altstadt weiter fort. In den westlichen Gärten eignen sich als Fledermausjagdhabitate. 3.3 Beobachtete Vogelarten An den Gebäuden wurden zahlreiche Haussperlinge verhört und gesichtet. Es konnten auch einige aktiv bebrütete Nester in den Gebäudespalten oder auf vorstehenden Dachbalken entdeckt werden. Abbildung 9: Brütender Haussperling in einer Gebäudenische Mehrere Hausrotschwänze grenzten mit Gesängen von den Dächern ihre Reviere ab. Einige Mehlschwalben wurden beim Überflug von Westen nach Osten beobachtet. Ein direkter Bezug zum Untersuchungsraum in Form eines Nahrungs- oder Bruthabitats konnte nicht festgestellt werden. Während der Begehung ließen sich des Öfteren die Rufe von zwei Ringeltauben vernehmen. Allerdings konnten die Brutstandorte nicht lokalisiert werden.
10 Kapitel 4 Identifizierung und Betroffenheit der planungsrelevanten Arten 9 Die registrierten Vogelarten zählen ausschließlich zur Gilde der kulturfolgenden und störungstoleranten Vogelarten und gehören zum typischen Arteninventar des Quartiers. Ausschließlich am Dorfgraben und außerhalb des Untersuchungsraumes in den angrenzenden gehölzreichen Gärten konnten Kohlmeisen und Buchfinken bei der Nahrungssuche beobachtet werden. 4 Identifizierung und Betroffenheit der planungsrelevanten Arten Durch die vorhandenen Lebensraumstrukturen (siehe Anlage 1 Relevante Lebensraumstrukturen der Artengruppen ) oder durch eindeutige Nachweise können die Fledermäuse und die Vögel als planungsrelevante Artengruppen identifiziert werden. Fledermäuse Schätzungsweise 1/3 der Gebäude weist ein Quartierpotential für Fledermäuse in Form von Wochenstuben (Dachstühle), Tagesverstecke (Mauerspalten, Dachvorsprünge) oder Winterquartiere (Keller) auf. Fledermäuse sind bei einer Neuordnung des Quartiers mit dem Abriss von Gebäuden durch den Verlust eines Quartiers betroffen. Vögel Aufgrund der Lage innerhalb der Siedlung ist ausschließlich mit einem Vorkommen von Vögeln aus der Gilde der kulturfolgenden und störungstoleranten Arten zu rechen. Die vorhandenen Gebäudestrukturen eignen sich besonders für nischenbrütende (u.a. Haussperling, Hausrotschwanz) und nachtaktive (u.a. Eulen, Käuze) Vogelarten. Brutstrukturen für höhlen- (u.a. Meisenarten) und freibrütende (u.a. Amsel, Buchfink) Vogelarten liegen in Form von Gehölzstrukturen vor. Totholzbewohnende Käferarten Die freistehende Rosskastanie könnte ein Lebensraum für xylobionte* Käfer und deren Larven sein. Da dieser Baum als Naturdenkmal ausgewiesen ist, kann durch den Schutzstatus (u.a. Verschlechterungsverbot) ein Verlust des potentiellen Lebensraumes durch das Vorhaben ausgeschlossen werden. * Ein gewisser Teil der Käfer hat sich im Laufe ihrer Evolution auf die Verwertung und Nutzung des Rohstoffs Holz spezialisiert. In diesem Fall spricht man von xylobionten Käfern. Der größte Teil der xylobionten Käfer ist an das Vorhandensein bestimmter Baumarten und an Holz in den verschiedensten Zerfallsstadien gebunden.
11 Kapitel 5 Empfehlungen zum weiteren Untersuchungsumfang 10 Sonstige Artengruppen Aufgrund von fehlenden Lebensraumstrukturen innerhalb des Untersuchungsraumes kann von den in Baden-Württemberg vorkommenden Anhang IV- Arten der FFH-Richtlinie ein Vorkommen der folgenden Artengruppen ausgeschieden werden: Sonstige Säugetiere Reptilien Amphibien Fische Schmetterlinge Käfer Libellen Weichtiere Farn- und Blütenpflanzen Für diese ist eine weitere Betrachtungsweise im Zusammenhang mit dem Vorhaben nicht erforderlich. 5 Empfehlungen zum weiteren Untersuchungsumfang Die genaue Bestandssituation für die planungsrelevanten Arten ist für das zu untersuchende Stadtviertel nicht bekannt. Zur Abschätzung einer konkreten Betroffenheit im Zuge des geplanten Vorhabens sind weiterführende Untersuchungen erforderlich. 5.1 Fledermäuse Wochenstuben Detektoruntersuchung mit Nachtsichtgerät und Erfassung des Artenspektrums im Zeitraum von Mai bis Juli. Zusätzlich können morgendliche Schwärmkontrollen durchgeführt werden. Bei Verdacht auf eine Wochenstube sollten die Dachböden zur Abschätzung der Populationsgröße und Einordnung der Bedeutung für die lokale Fledermauspopulation gezielt untersucht werden. Winterquartiere Untersuchung der Kellerräume auf eindeutige Hinweise (Kot, Urin, Fett, Mumien, Hangplätze) im Zeitraum ab dem 1. März bis zum 31. Oktober. 5.2 Avifauna Brutvögel Kartierung der Brutvögel mit Erfassung des gesamten Artenspektrums durch Begehungen im Zeitraum von Anfang März (frühe Zugvögel) bis Ende Mai (späte Zugvögel, Schwalben). Zusätzlich sollten zur Erfassung von nachtaktiven Vogelarten (vor allem Eulen) Abendbegehungen durchgeführt werden.
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