BEURTEILUNG DER LUFTQUALITÄT
|
|
- Kurt Pohl
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 LANDESAGENTUR FÜR UMWELT AGENZIA PROVINCIALE PER L AMBIENTE BEURTEILUNG DER LUFTQUALITÄT
2 Dieses Dokument wurde von der Landesagentur für Umwelt erstellt Die Texte wurden vom Amt für Luft und Lärm verfasst Die Messdaten und die technischen Informationen lieferte das Labor für physikalische Chemie Bozen, 30. November 2010
3 INHALTSVERZEICHNIS Einleitung Gesetzlicher Rahmen und Ziele Europäische Richtlinien Staatliche Bestimmungen Die Bestimmungen auf Landesebene Das Luftqualitätsmanagement Beurteilung der Luftqualität - Ziele Ausblick Die Beurteilung der Luftqualität Beurteilung der Daten des ortsfesten Messnetzes SO2 (Schwefeldioxid) CO (Kohlenmonoxid) C6H6 (Benzen) Pb, As, Cd, Ni (Schwermetalle) PM 10 und PM Benzo[a]pyren NO 2 (Stickstoffdioxid) O 3 (Ozon) Kritische Werte zum Schutz der Vegetation (O 3, NO x, SO 2 ) Beurteilung der Luftqualität anhand der Daten der Messkampagnen Die Messkampagne des Bozner Talkessels (Winter ) Die Messkampagne im Meraner Talkessel ( ) Die Messkampagne entlang der Schnellstraße Meran Bozen ( ) Die Messkampagnen im Brixner Talkessel (2006 und 2007) Die Messkampagne im Talkessel von Bruneck (2007) Die Messkampagne im Talkessel von Sterzing (2007 und 2009) Die Messkampagne im unteren Pustertal ( ) Die Messkampagne im Vinschgau ( ) Die Messkampagnen auf den Hängen oberhalb der Städte (2006 und 2007) Die Messkampagne des Schadstoffes Benzen Beurteilung der Luftqualität anhand der Ergebnisse der Schadstoffausbreitungsmodelle Stickstoffdioxid NO
4 2
5 2.3.2 Staub (PM 10 und PM 2,5 ) Kohlenstoffmonoxid CO Ozon O Schwefeldioxid SO Flüchtige organische Kohlenwasserstoffe VOC Transportphänomene Die Emissionen der Luftschadstoffe Das Emissionskataster Primär- und Sekundärschadstoffe Der Zusammenhang zwischen Emission und Immission Festlegung der Luftqualitätsgebiete Luftqualitätsgebiete zum Schutz der menschlichen Gesundheit: Für die Schadstoffe SO 2, NO 2, C 6 H 6, CO, Pb, PM 10, PM 2.5, As, Cd, Ni, B(a)P Für den Schadstoff O Luftqualitätsgebiet zum Schutz der Vegetation Klassifizierung der Luftqualitätsgebiete und Programm zur Beurteilung der Luftqualität Klassifizierung der Luftqualitätsgebiete Programm zur Beurteilung und Überwachung der Luftqualität Das Projekt des Luftmessnetzes Anhang 1 Teil A - Emissionskataster Teil B - Festlegung der Luftqualitätsgebiete Teil C - Klassifizierung und Beurteilung der Luftqualitätsgebiete Anhang 2 Teil A - Bericht über die Luftmesswerte des ortsfesten Luftmessnetzes Teil B - Bericht über die Messkampagnen Teil C - Projekt des ortsfesten Messnetzes Teil D- Grenzwerte, Zielwerte, kritische Werte und Beurteilungsschwellen 3
6 4
7 Einleitung Einleitung Der Luftqualitätsplan aus dem Jahre 2005 ist das Hauptinstrument zur Luftreinhaltung in Südtirol. Mit dem Inkrafttreten der Europäischen Richtlinie zur Luftreinhaltung 2008/50/EC sowie dem entsprechenden Legislativdekret vom 13. August 2010, Nr. 155 wurden einige grundlegende Neuigkeiten im Luftqualitätsmanagement eingeführt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, den derzeitigen Luftqualitätsplan zu überarbeiten. Der Luftqualitätsplan ist auf drei Hauptsäulen aufgebaut: 1. Die Beurteilung der Luftqualität in Südtirol und die Organisation des Luftmessnetzes. 2. Die Erstellung von Reduzierungsprogrammen für jene Gebiete, in welchen ein Luftgrenzwert überschritten wird. Sie müssen geeignete Maßnahme zur Unterschreitung des Grenzwertes in kurzmöglichster Zeit enthalten. 3. Die Erstellung von Vorbeugungsprogrammen für jene Gebiete, in welchen bereits heute die Luftgrenzwerte eingehalten werden. Darin müssen Maßnahmen beschrieben sein, die den Erhalt der Luftqualität gewährleisten. Ausgehend von der Beurteilung der Luftqualität müssen für Gebiete, in denen ein Grenzwert überschritten wird Reduzierungsprogramme erstellt werden. In den restlichen Gegenden müssen Vorbeugungsprogramme, welche geeignete Maßnahmen zum Erhalt der Luftqualität enthalten, angewandt werden. Die Luftqualität wird von einer Vielzahl von Faktoren und Schadstoffen bestimmt. In Südtirol sind dabei vor allem zwei Schadstoffe von besonderer Bedeutung: Stickstoffdioxid und Feinstaub. Der Grund für die Hervorhebung dieser Stoffe ist der, dass die Gefahr der Überschreitung des Luftgrenzwertes besteht (Feinstaub) bzw. dieser in einigen Gegenden des Landes bereits überschritten wird (Stickstoffdioxid). Ein besonderes Augenmerk bedürfen auch die Schadstoffe Ozon und Benzo(a)pyren. Allerdings sind sie nicht durch einen Grenzwert, sondern durch einen sogenannten Zielwert reglementiert, wodurch sich flexiblere Möglichkeiten zur Reduzierung der Luftwerte (sowohl für Ozon als auch für Benzo(a)pyren wird der Zielwert mancherorts überschritten) ergeben. Das folgende Dokument wird detailliert die einzelnen Aspekte der Luftqualitätsbeurteilung analysieren (gesetzlicher Rahmen; die Analyse der Luftwerte der letzten 5 Jahre anhand den Ergebnissen der ortsfesten Messstationen, der mobilen Messstationen und der Schadstoffausbreitungsmodelle; die Ermittlung der Verursacher von Emissionen; die Erstellung von Luftqualitätsgebieten) und darauf aufbauend das Messnetz zur Überwachung der Luftqualität ableiten. Hinsichtlich der Maßnahmen der Vorbeugungsprogramme und der Reduzierungsprogramme gilt weiterhin der Maßnahmenkatalog des geltenden Luftqualitätsplans (2005). 5
8 6
9 1. Gesetzlicher Rahmen und Ziele 1. Gesetzlicher Rahmen und Ziele 1.1 Europäische Richtlinien Die Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa definiert für alle europäischen Staaten die Kriterien und Pflichten zur Überwachung und Verbesserung der Luftqualität. Folgenden Ziele werden darin verfolgt: - Die Erstellung einer Richtlinie, welche die seit 1996 erlassenen europäischen Richtlinien im Bereich der Luftqualität für die Schadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Feinstaub, Blei, Benzen, Kohlenmonoxid und Ozon zusammenfasst; - Die Beurteilung der Luftqualität in den Mitgliedsstaaten anhand einheitlicher Methoden und Kriterien; - Die Erhaltung der Luftqualität dort, wo sie gut ist und Verbesserung der Luftqualität, wo das nicht der Fall ist; - Die Einführung von Grenzwerten für den Schadstoff PM 2,5 ; - Das Vorsehen einer Möglichkeit zur begründeten Fristverlängerung für die Einhaltung der Grenzwerte der Schadstoffe PM 10 und NO 2 ; - Die Pflicht zur Erstellung von Luftqualitätsplänen in Gebieten, in welchen die Grenzwerte überschritten werden. Die Pläne müssen die Einhaltung der Grenzwerte innerhalb bestimmter und unaufschiebbarer Fristen gewährleisten; - Die fakultative Anwendung von Aktionsplänen für kurzfristige Maßnahmen; - Die Kontrolle zur Erreichung der genannten Ziele in den Mitgliedsstaaten, innerhalb der dafür vorgesehen Zeiten und entsprechend vorgesehener Methoden; - Die Gewährleistung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Informationen der Luftqualität. Die Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über die als kanzerogen eingestuften Luftschadstoffe Arsen, Cadmium, Quecksilber, Nickel und den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen legt deren Zielwerte fest und bestimmt die notwendigen Aktionen seitens der Mitgliedsstaaten zur Beurteilung und Verminderung dieser Schadstoffe. Folgende Ziele werden darin definiert: - Die schnellstmögliche Erreichung von Zielwerten, ohne dabei Maßnahmen mit unverhältnismäßig hohen Kosten oder solche, deren Technik über die beste verfügbare Technik (BAT) hinausgeht, zu fordern; 7
10 1. Gesetzlicher Rahmen und Ziele - Die Beurteilung der Luftqualität auf Basis standardisierter Messmethoden und auf Basis gemeinsamer Kriterien für die Wahl der Messstandorte. Somit soll eine Vergleichbarkeit der Messdaten innerhalb der Europäischen Union gewährleistet werden. Aufgrund der noch unzureichenden Erfahrung in ihrer Anwendung wurde die Richtlinie 2004/107/EG noch nicht in die Richtlinie 2008/50/EG aufgenommen. Das Festlegen von allgemeinen Normen im Bereich der Luftreinhaltung liegt im Kompetenzbereich der Europäischen Union, wobei sich für dessen Umsetzung und Kontrolle die jeweiligen Mitgliedsstaaten verantwortlich zeichnen. Eine fehlende Umsetzung der europäischen Normen oder die Nichteinhaltung der darin enthaltenen Bestimmungen hat die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen den betreffenden Staat zur Folge. Im Jahre 2009 wurde bereits ein solches Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien wegen Nichteinhaltung der PM 10 -Grenzwerte eingeleitet. Das Verfahren betraf nicht die Provinz Bozen Staatliche Bestimmungen Am 30. September ist in Italien das Legislativdekret (D.Lgs.) vom 13. August 2010, Nr. 155 in Kraft getreten. Es ersetzt die im Bereich der Luftreinhaltung bereits erlassen Normen (D.Lgs. vom 4. August 1999, Nr. 351, Dekret des Umweltministeriums vom 02. April 2002, Nr. 60, D.L. vom 21. Mai 2004, Nr. 183, D. Lgs. vom 03. August 2007, Nr. 152), welche die entsprechenden EU-Richtlinien rezipierten und worin die staatlich geltenden Grenzwerte festgelegt wurden. Dabei wurden sie durch weitere Bestimmungen im Bereich der Messmethodik und zur Ausgangsbeurteilung der Luftqualität sowie hinsichtlich der Ausarbeitung von Plänen und Programmen zur Verbesserung der Luftqualität ergänzt. Besondere Wichtigkeit erlangte dabei das D.M. vom 2. April 2002, Nr. 60, da es italienweit auf das Problem des neuen Schadstoffes PM 10 aufmerksam machte. Infolgedessen wurde ab dem Jahre 2003 mit der Messung des Feinstaubes (PM 10 sind Teilchen mit einem aerodynamischen Durchmesser unterhalb 10µm) begonnen und man stellte fest, dass die gemessenen Luftwerte eine äußert kritische Situation in einigen Teilen Italiens und auch in unserer Provinz widerspiegeln. Mit dem Erlass des D.Lgs vom 13. August 2010, Nr. 155 wurde die aktuellste Europäische Richtlinie zur Luftreinhaltung (2008/50/EG) und die Richtlinie 2004/107/EC rezipiert. Zusätzlich zu den neuen Grenzwerten für den Schadstoff PM 2,5 enthält diese neue Norm auch die Bestimmungen zur Gewährung der Nichtanwendung des PM 10 -Grenzwertes bis zum Jahre 2011 sowie zur Gewährung der Fristverlängerung für die Einhaltung des NO 2 Grenzwertes bis zum Jahre Letztgenannte Bestimmung ist für unsere Provinz von besonderem Interesse, da in einigen Teilen des Landes der Grenzwert für NO 2 überschritten wird. Gemäß der Richtlinie 2008/50/EG kann einer Fristverlängerung 8
11 1. Gesetzlicher Rahmen und Ziele nur für jene Staaten stattgegeben werden, welche die Einhaltung des Grenzwertes bis spätestens 2015 durch Anwendung eines Plans gewährleisten. Die staatliche Gesetzgebung betraut die Regionen mit der Umsetzung der Luftreinhaltenormen. Folgende Pflichten werden den Regionen übertragen: a) Die Beurteilung der Luftqualität, insbesondere die Aufteilung der Landesfläche in Gebiete und Ballungsräume sowie die Durchführung von Konzentrationsmessungen der Luftschadstoffe anhand fixer und mobiler Messstationen bzw. die Anwendung von Modellen dort, wo Messungen nicht in der Lage sind, die nötige Information zu liefern; b) Die Erstellung von Aktionsplänen mit kurzfristigen Maßnahmen, um die Gefahr der Überschreitung von Grenzwerten und Alarmschwellen zu verringern; c) Die Anwendung von Maßnahmen zur Erhaltung der Luftqualität in Gebieten, in welchen die Grenzwerte nicht überschritten werden. Die Maßnahmen sollen in den genannten Plänen enthalten sein. d) Die angemessene Informierung der Öffentlichkeit und die Übermittlung der notwendigen Luftmessdaten sowie Informationen hinsichtlich der Anwendung von Plänen und Programmen an das Ministerium für Umwelt. Dies beinhaltet auch eventuelle Anfragen zur Gewährung einer Fristverlängerung für die Einhaltung der Grenzwerte der Schadstoffe PM 10 und NO 2. Zur Unterstützung der Regionen bei der Erreichung der Luftqualitätsziele wurde unter anderem das D.M. vom 16. Oktober 2006 erlassen, welches eine staatliche Cofinanzierung von Projekten zur Verminderung der atmosphärischen Feinstaubbelastung vorsieht. Der Provinz Bozen wurde hierfür ein Beitrag von 10 Mio. genehmigt. 1.3 Die Bestimmungen auf Landesebene Das Landesgesetz zur Luftreinhaltung der Provinz Bozen vom 16. März 2000, Nr. 8 enthält alle wesentlichen Elemente der europäischen Normen dieses Bereichs. Diesbezüglich wurden die Artikel 9 und 10 dieses Landesgesetzes entsprechend angepasst. Darin werden die Kriterien für die Anwendung des Luftqualitätsplanes und der Programme zur Verminderung der Emissionen definiert. Gleichzeitig ermöglichen sie der Behörde, restriktivere Emissionsgrenzwerte für genehmigungspflichtige Anlagen vorzuschreiben. Weiters definieren die Artikel den Inhalt der Durchführungsverordnung zur Luftqualität und verpflichten private als auch öffentliche Betriebe zur Übermittlung der Umweltinformationen, die zur Erstellung des Emissionskatasters benötigt werden. Die Durchführungsverordnung zur Luftqualität, D.L.H. vom 31. März 2003, Nr. 7, übernimmt die grundsätzlichen Aspekte der europäischen Richtlinien und bestimmt, unter Berücksichtigung der staatlich erlassenen Richtlinien und Normen, wie diese auf Landesebene angewandt werden. 9
12 1. Gesetzlicher Rahmen und Ziele Folgende Punkte werden darin definiert: a) Das Genehmigungsverfahren des Luftqualitätsplanes und dessen Ziele; b) Die Kriterien, welche für die Gebietseinteilung und die Beurteilung der Luftqualität Anwendung finden; c) Die Anwendung der Programme zur Reduzierung und Vorbeugung der Luftverschmutzung sowie die dafür zuständigen Stellen; d) Die Anwendung des Aktionsplans für die Schadstoffe PM 10 und NO 2 ; e) Die Anwendung des Aktionsplans für den Schadstoff O 3. Das Genehmigungsverfahren des Luftqualitätsplans sieht die Einbeziehung der Gemeindeverwaltungen, der Verbände und der Bürger vor. Die Durchführungsverordnung überträgt aus diesem Grunde die Gebietseinteilung des Landes und die Erstellung der Reduzierungsprogramme auf den Luftqualitätsplan. Die beiden wichtigsten Punkte des Dekretes, welche nicht an den Luftqualitätsplan übertragen wurden, sind die Festlegung der Schadstoffgrenzwerte sowie die Bestimmungen zur Anwendung der Aktionspläne. Die Schadstoffgrenzwerte (geltend für die gesamte Europäische Union) sind im Anhang der Durchführungsverordnung aufgelistet. Anhang B legt die Zielwerte (genannt Jahresschwellen) für PM 10 und NO 2 fest, bei deren Erreichung der Aktionsplan, und damit mögliche Verkehrseinschränkungen für bestimmte Kategorien von Fahrzeugen, in Kraft treten. Ziel der Verkehrseinschränkungen ist die kurzfristige Reduzierung der Emissionen durch umweltbelastende Fahrzeuge unter Berücksichtigung der EURO-Schadstoffklassen, die unter anderem ein Maß für den Staub-und Stickoxid-Ausstoß sind. Weiters sind darin jene Gemeinden aufgelistet, in denen die Fahrverbote angewandt werden müssen, die Aktionsschwellen, welche die Verbote auslösen und die Bezugsmessstationen zur Kontrolle der Konzentrationen von PM 10 und NO 2. Die Verbote werden vom jeweiligen Bürgermeister erlassen und gelten von 7.00 bis Uhr. Anhang C beschreibt den Aktionsplanes für Ozon, welcher sich aus zwei Gründen von jenem des Anhanges B unterscheidet: Einerseits werden die höchsten Ozonkonzentrationen normalerweise zwischen April und Juli gemessen, also in jenem Zeitraum, in denen die Konzentrationen der anderen Schadstoffe gering sind. Andererseits würde eine Verringerung des Straßenverkehrs zu keinem kurzfristigen Absinken der Ozonkonzentration führen. Bei Überschreitung der Informations- oder Alarmschwelle beschränkt sich der Aktionsplan für Ozon aus diesem Grunde in der Informierung der Bürger (gemäß den europäischen Richtlinien). Aufgrund der erst kürzlich erfolgten Änderung des Legislativdekretes 155/2006 hinsichtlich des Schadstoffes PM 2.5 und des Aktionsplans zur Einhaltung des PM 10 -Grenzwertes ist eine Anpassung der Durchführungsverordnung zur Luftqualität nötig. 10
13 1. Gesetzlicher Rahmen und Ziele 1.4 Das Luftqualitätsmanagement Der Luftqualitätsplan ist das Hauptinstrument zur Luftreinhaltung in Südtirol. Darin werden die mittelfristigen Luftqualitätsziele des Landes festgelegt. Da es sich um einen Fachplan des Landesentwicklungs-und Raumordnungsplans (LEROP) handelt, sieht das Genehmigungsverfahren des Plans die Einbeziehung der Gemeindeverwaltungen, der Verbände und der Bürger vor. Der aktuelle Luftqualitätsplan ( wurde in endgültiger Fassung am 06. Juni 2005 mit Beschluss der Landesregierung Nr genehmigt. Mit dem Luftqualitätsplan wurde folgenden gesetzlichen Pflichten Rechnung getragen: a) Die Beurteilung der Luftqualität im gesamten Landesgebiet mit dem Ziel, jene Gebiete zu finden, in denen die Grenzwerte überschritten werden; b) Die Analyse des Emissionskatasters, um die Verursacher der Grenzwertüberschreitungen zu bestimmen; c) Die Gebietseinteilung des Landes und die Bestimmung der Landesteile, in welchen prioritärer Handlungsbedarf zur Erreichung der Grenzwerte innerhalb der festgesetzten Fristen besteht; d) Die Organisation des Luftmessnetzes und der mobilen Messstationen mit dem Ziel, eine effizientere Beurteilung und Überwachung der Luftqualität, vor allem in Gebieten, in denen bis dato noch wenig Informationen verfügbar waren, zu ermöglichen; e) Die Festlegung eines Bezugsrahmens für die Aktionspläne; f) Die Bestimmung von emissionsmindernden Maßnahmen, die Festlegung ihrer Umsetzzeiträume sowie der dafür zuständigen Stellen. Um die größtmögliche Akzeptanz von Seiten der Politik, der öffentlichen Funktionsträger und der Bürger zu erlangen, wurden in der Ausarbeitung des Luftqualitätsplans eine Vielzahl von öffentlichen Abteilungen und Körperschaften sowie Verbänden miteinbezogen. Diesbezüglich wurde die sogenannnte technische Koordinierungsstelle gegründet. Sie ermöglichte den von Maßnahmen betroffenen Gemeinden und Verbänden, deren konkrete Anwendung zu diskutieren. Das Ergebnis dieser Arbeit wurde anschließend mit der Unterzeichnung des Mehrjahresprogramms zur Luftqualität seitens 16 Gemeindeverwaltungen und vier Assessoraten konkretisiert und mit dem Beschluss der Landesregierung Nr vom 10. April 2007 endgültig ratifiziert. Es fasst eine Reihe von Maßnahmen zusammen, die zum Teil bereits von einzelnen Stellen angewandt wurden oder für dessen Durchführung die Koordinierung mit anderen Stellen nötig war. Zur Unterstützung dieser Initiative hat die Landesregierung eine Sensibilisierungskampagne mit dem Namen Aktiv für gute Luft gestartet. Diesbezüglich wird auf die Internetseite hingewiesen, die sämtliche Informationen, welche in Südtirol einen 11
14 1. Gesetzlicher Rahmen und Ziele Bezug zur Luftqualität haben, vereinigt. Die Webseite ermöglicht unter anderem die Berechnung der Umweltvignette für alle in der Provinz Bozen zugelassenen Fahrzeuge. Der Plan enthielt noch keine Luftqualitätsprognosen, da zu diesem Zeitpunkt keine geeigneten und ökonomisch vertretbaren Computerprogramme für orografisch komplexe Gelände (Südtirol) zur Verfügung standen. Im Jahre 2008 wurde von ENEA, ein auf Auftrag des Umweltministeriums arbeitendes Institut, eine Reihe von Simulationen für das gesamte Staatsgebiet erarbeitet. Sie ermöglichten, die seitens der Europäischen Kommission und dem Umweltministerium gestellten Minimalanforderungen zu erfüllen. Südtirol war eine der ersten Regionen, in welchen ein Luftqualitätsplan Anwendung fand. Zudem wurden sämtliche von der Europäischen Kommission verlangten Informationen zur Luftqualität termingerecht übermittelt. Der Luftqualitätsplan und das Mehrjahresprogramm haben somit entscheidend dazu beigetragen, dass Südtirol bis heute von Verstößen oder Strafzahlungen verschont geblieben ist. Aufgrund der Unterschreitung des PM 10 Grenzwertes in den letzten drei Jahren wurden die geplanten Maßnahmen des Mehrjahresprogramms zur Luftqualität auf den Stand des Winters eingefroren. Der neue Luftqualitätsplan wird diese Maßnahmen wieder aufnehmen, anpassen und auch durch neue ergänzen. 1.5 Beurteilung der Luftqualität - Ziele An erster Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass die europäischen Richtlinien zur Luftreinhaltung lediglich bei Überschreitung eines Grenz- oder Zielwertes die Erstellung eines Luftqualitätsplans vorschreiben. Die staatlichen Bestimmungen (und somit auch die Bestimmungen auf Landesebene) hingegen fordern auch die Einbeziehung von Maßnahmen zur Erhaltung einer bereits guten Luftqualität unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Entwicklung. Aus diesem Grunde enthält sowohl das Landesgesetz als auch der Luftqualitätsplan Maßnahmen zur Erreichung beider Ziele. Da neue staatliche oder europäische Normen sowie eine ständig variierende Luftqualität Anpassungen des Plans erfordern, wurden darin (im Sinne des Art. 10 des D.L.H. vom 31. März 2003) jene Änderungen aufgelistet, welche keine neuerliche Genehmigung gemäß Landesgesetz vom 11. August, Nr. 13 erfordern. Obwohl dies in letzten fünf Jahren nicht nötig war, kann dadurch einer geänderten Gesetzeslage und einer sich ständig ändernden Luftqualität, die eine flexible Handhabung des Luftqualitätsmanagements erfordert, Rechnung getragen werden. 12
15 1. Gesetzlicher Rahmen und Ziele Die möglichen Änderungen betreffen dabei die Beurteilung der Luftqualität, die daraus abgeleitete Gebietseinteilung und der dazugehörigen Klassifizierung sowie die Festlegung von zusätzlichen Schadstoffgrenzwerten. Für nähere Informationen wird auf das Kapitel 2 des Luftqualitätsplans verwiesen. Der Luftqualitätsplan wird einige Neuheiten im Bereich der Luftreinhaltung und der Luftqualität, welche nachfolgend kurz erläutert werden, berücksichtigen: - Das Inkrafttreten der Richtlinie 2008/50/EG, womit ein PM 2,5 -Grenzwert und die entsprechende Einhaltefrist eingeführt wird. Weiters ermöglicht die Richtlinie den Staaten bestimmte Ausnahmeregelungen für die Anwendung der PM 10 und NO 2 Grenzwerte; - Das Inkrafttreten der neuen Richtlinie 2004/107/EG, welche Grenzwerte für einige Schwermetalle und die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe einführt; - Das Inkrafttreten des D.Lgs vom 13. August 2010, Nr. 155, worin neue Kriterien für die Erstellung der Luftqualitätsgebiete und für die Beurteilung der Luftqualität festgelegt werden; - Die Unterschreitung der PM 10 -Grenzwerte in den Jahren 2007, 2008 und Gleichzeitig wurden Überschreitungen der NO 2 -, O 3 -und B[a]P-Grenzwerte festgestellt; - Die enge Zusammenarbeit mit der Autonomen Provinz Trient und anderen norditalienischen Regionen, wodurch eine einheitliche Vorgehensweise im Luftqualitätsmanagement ermöglicht wird. Die Ziele dieses Dokumentes lassen sich wie folgend zusammenfassen: 1) Die Beurteilung der Luftqualität der letzten fünf Jahre anhand der Luftwerte, welche von den fixen und mobilen Messstationen gemessenen wurden; 2) Die Beurteilung der Emissionen und die Berechnung der sich daraus ergebenden Immissionssituation.; 3) Die Neubestimmung der Luftqualitätsgebiete anhand der Kriterien, die von den neuen staatlichen Regelungen festgelegt wurden; 4) Die Klassifizierung dieser Gebiete auf Basis der Beurteilungsschwellen, welche durch die entsprechenden europäischen Normen definiert wurden; 5) Die Festlegung eines Konzeptes zur periodischen Beurteilung der Luftqualität in den verschiedenen Gebieten; 6) Die Organisation des Luftmessnetzes mit dem Ziel der Effizienzsteigerung; 7) Die Planung der Messkampagnen und der restlichen Methoden zur Überwachung der Luftqualität (z.b. Schadstoffausbreitungsberechnungen); 8) Die Ermittlung der Gebiete, in welchen die von der Europäischen Union festgesetzten Grenzwerte, Zielwerte oder kritischen Werte überschritten werden. 13
16 1. Gesetzlicher Rahmen und Ziele 1.6 Ausblick Es wird erneut darauf hingewiesen, dass die Änderungen zur Erreichung der Ziele des Punktes 1.5 kein Genehmigungsverfahren im Sinne des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13 erfordern, da es sich um, in Punkt 2 des Luftqualitätsplanes beschriebene Änderungen handelt. Somit wird dieses Dokument lediglich den Gemeinden zugesandt. Aufbauend auf das vorliegende Dokument Beurteilung der Luftqualität wird mit folgenden Ausarbeitungen begonnen: 1) Die Bestimmung jener Gebiete innerhalb der Luftqualitätsgebiete, in denen die NO 2 - Grenzwerte überschritten werden. Für das Ansuchen um Fristverlängerung muss anschließend ein Reduzierungsprogramm ausgearbeitet werden, welches anhand geeigneter Maßnahmen die Einhaltung der Grenzwerte bis spätestens 2015 garantiert. Das Ansuchen um Fristverlängerung und das Reduzierungsprogramm müssen an das Umweltministerium, welches beide Dokumente zur Genehmigung an die Europäische Kommission weiterleitet, geschickt werden; 2) Die Erneuerung des derzeitigen Luftqualitätsplans unter Einbeziehung des Dokuments zur Beurteilung der Luftqualität sowie des Reduzierungsprogramms für NO 2. Weiters wird der Plan eine Emissionsprognose für das nächste Jahrzehnt sowie die Maßnahmen, die zur Erreichung der Luftqualitätsziele gemäß Art. 9 des LG 8/2000 nötig sind, enthalten. Da es sich beim Luftqualitätsplan um einen Fachplan des Landes handelt, erfolgt dessen Genehmigung gemäß Landesgesetz Nr. 13 vom 11. August 1997; 3) Die Anpassung des Mehrjahresprogramms zur Luftqualität aus dem Jahre 2007 und des Aktionsplans im Sinne des DLH 7/2003, in Absprache mit den jeweils betroffenen Gemeinden. 14
17 2. Die Beurteilung der Luftqualität Beurteilung der Daten des ortsfesten Messnetzes Die Provinz Bozen ist eine alpine Zone mit deutlich ausgeprägteren Jahreszeiten als Flachlandgebiete. Aufgrund der häufig auftretenden Inversionslagen, die zu einer Stagnation der Luftmassen und zu windschwachen Verhältnissen führen, werden während der Wintermonate die höchsten Luftwerte registriert. Zudem spielen bei der Anhäufung von Luftschadstoffen in Talgegenden kleinräumige klimatische Verhältnisse, hervorgerufen durch das stark gegliederte Gelände und den auftretenden Fallwinden, eine wichtige Rolle. Das ortsfeste Messnetz der Landesagentur für Umwelt setzt sich derzeit aus folgenden Messstationen zusammen: Abk. Gemeinde Straße Art des Messstandortes BZ1 Bozen Amba-Alagi-Str. städtischer Hintergrund BZ4 Bozen Claudia-Augusta-Str. Verkehr BZ5 Bozen Hadrianplatz Verkehr LS1 Leifers Sportplatz vorstädtischer Hintergrund ME1 Meran Trogmannstraße Verkehr ME2 Meran Grünau vorstädtischer Hintergrund BX1 Brixen Villa-Adele städtischer Hintergrund ST1 Sterzino St. Margarethenweg städtischer Hintergrund BR1 Bruneck Kapuzinerplatz städtischer Hintergrund LA1 Latsch Puintweg städtischer Hintergrund CR1 Kurtinig a.d.w. Sportplatz vorstädtischer Hintergrund AB1 Feldthurns Schrambach (entlang A22) Verkehr (Abstand zum Fahrbahnrand: 6m) AB2 Auer Felder (entlang A22) Verkehr (Abstand zum Fahrbahnrand: 6m) RE1 Ritten Auf m ü.d.m. ländlicher Hintergrund Tab. 1: Das derzeitige ortsfeste Luftmessnetz in Südtirol 15
18 Von besonderem Interesse zum Schutz der menschlichen Gesundheit sind dabei die Daten jener Schadstoffe, bei denen in den vergangenen Jahren eine Überschreitung der von europäischen Normen (erlassen im Zeitraum von 1999 bis 2008) festgelegten Grenzwerte registriert wurden. Hierzu gehören PM 10, NO 2, O 3 und Benzo[a]pyren (B[a]P), welches stellvertretend für die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) steht. Insgesamt betrachtet ist für die Luftqualität in Südtirol in den letzten 10 Jahren ein deutlicher Positiv-Trend feststellbar. Nachfolgend wird zusammenfassend die Luftqualität beschrieben. Für detaillierte Ausführungen wird auf den Teil A des Anhanges 2 verwiesen SO2 (Schwefeldioxid) CO (Kohlenmonoxid) C6H6 (Benzen) Pb, As, Cd, Ni (Schwermetalle) Für die klassischen Schadstoffe (SO 2, CO, Benzen) ist ein merklicher Rückgang erkennbar. Die Abbildungen 1, 2 und 3 verdeutlichen diesen positiven Trend für Schwefeldioxid (SO 2 ), Kohlenmonoxid (CO) und Benzen (C 6 H 6 ). Der Rückgang führt zu einer deutlichen Unterschreitung der gesetzlichen Grenzwerte. SO2 - Jahresmittelwerte / medie annuali [µg/m3] Bruneck/Brunico Brixen/Bressanone Bozen/Bolzano Meran/Merano Sterzing/Vipiteno Abb. 1: Verlauf der Jahresmittelwerte für Schwefeldioxid der letzten 40 Jahre 16
19 CO - Jahresmittelwerte / medie annuali [mg/m3] 3,5 Bruneck/Brunico Brixen/Bressanone Bozen/Bolzano Meran/Merano Sterzing/Vipiteno Latsch/Laces 3 2,5 2 1,5 1 0, Abb. 2: Verlauf der CO-Jahresmittelwerte der letzten 20 Jahre Benzol / Benzene Jahresmittelwerte / Medie annuali [µg/m³] BZ5 BZ5_old BZ4 ME1 Grenzwert / Valore limite Abb. 3: Verlauf der Jahresmittelwerte für Benzen der letzten 11 Jahre, gemessen an verkehrsexponierten Messstationen 17
20 Hinsichtlich der Schwermetallkonzentrationen in der Luft (Blei, Arsen, Cadmium, Nickel) wurde mit den Messungen im Jahre 2006 an der Station BZ5 (Hadrianplatz-Bozen) begonnen. Wie aus der folgenden Tabelle ersichtlich, befinden sich die Jahresmittelwerte deutlich unterhalb der Grenzwerte: Schadstoff Grenzwert Blei (Pb) 0,5 µg/m³ 0,01 0,01 0,01 0,01 Arsen (As) 6 ng/m³ ,8 Cadmium (Cd) 5 ng/m³ 0,1 1,0 0,2 0,1 Nickel (Ni) 20 ng/m³ 1,8 1,6 2,0 3,6 Tab. 2: Schwermetallkonzentrationen in der Luft ( ) Es wird darauf hingewiesen, dass mit Einführung des bleifreien Benzins die Bleikonzentrationen unter die Messbarkeitssschwelle der Instrumente gesunken sind. In den ersten Jahren hat dies zu einem Anstieg der Benzen-Konzentrationen in der Luft geführt, da Benzen als Additiversatz zu Tetraethylblei verwendet wurde. Mittlerweile sind auch die Benzen-Konzentrationen, aufgrund seines ständig geringeren Einsatzes im Kraftstoff, unterhalb des Grenzwertes gesunken PM 10 und PM 2.5 (Feinstaub mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner als 10 bzw. 2,5 µm) Bei Betrachtung der problematischen Schadstoffe der letzten Jahre stand ein Schadstoff besonders im Blickpunkt des Interesses: das PM 10. Für diesen Schadstoff ist erfreulicherweise in den letzten 9 Jahren ein deutlicher Abwärtstrend erkennbar. 18
21 60 50 PM10 Jahresmittelwerte / medie annuali [µg/m³] BZ4 BZ5 LS1 ME1 ME2 LA1 BR1 ST1 BX1 AB1 Grenzwert - valore limite Abb. 4: Verlauf der PM 10 -Jahresmittelwerte der letzten 9 Jahre, gemessen an verschiedenen Orten Südtirols Für diesen Schadstoff sieht die entsprechende Norm, neben der Einhaltung eines Jahresmittelwertes, auch die Einhaltung eines Tagesmittelwertes vor. Dieser darf nicht öfter als 35 mal im Jahr überschritten werden. Der Verlauf der Überschreitungshäufigkeit des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ (siehe Abb. 5) zeigt ebenfalls einen markanten Rückgang seit dem Jahre In den Jahren 2007, 2008 und 2009 konnte somit in allen Messstationen die Einhaltung des Grenzwertes nachgewiesen werden. Zurückzuführen ist dieser Rückgang einerseits auf die eingeführten Maßnahmen (z.b. die Erneuerung des Fuhrparks, die Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge und Kleinmotorräder mit hohen Abgaswerten, der Ausbau des öffentlichen Verkehrnetzes und die Bezuschussung der öffentlichen Verkehrsmittel, die farblichen Umweltvignetten zur Erkennung der umweltfreundlicheren Autos, die Informationskampagnen zur korrekten Verbrennung von Holz in Öfen, usw.), andererseits auf die günstigen meteoklimatischen Verhältnisse der letzten Jahre, die zu einer guten Verdüngung der Schadstoffe in der Atmosphäre führten (wärmere Winter, häufigeres Windaufkommen mit höheren Windgeschwindigkeiten). Nach heutigem Wissenstand ist es nicht möglich, den Einfluss der beiden Faktoren (Maßnahmen und Meteorologie) auf die Verringerung der Schadstoffbelastungen zu quantifizieren. 19
22 PM10 Überschreitungen des Tagesmittelwertes / superamenti della media giornaliera Anzahl der Tage - Numero di giorni BZ4 BZ5 LS1 ME1 ME2 LA1 BR1 ST1 BX1 AB1 Grenzwert - valore limite Abb. 5: Verlauf der Überschreitungshäufigkeiten des PM 10 -Tagesmittelwertes der letzten 9 Jahre PM 2,5 Jahresmittelwerte / medie annuali (Grenzwert / Valore limite 25 µg/m³) BZ4 BZ5 LS1 LA1 AB1 Abb. 6: Verlauf der PM 2.5 -Jahresmittelwerte der letzten 5 Jahre, gemessen in verschiedenen Stationen von Südtirol 20
23 Ein dem PM 10 sehr ähnlicher Verlauf wurde für die Jahresmittelwerte des Schadstoffes PM 2.5 registriert, auch wenn der Rückgang weniger ausgeprägt war und sich die gemessenen Konzentrationen in den letzten Jahren zwischen 15 und 18 µg/m³ einpendelten. Dennoch liegen die Jahresmittelwerte der einzelnen Messstationen deutlich unter dem geltenden Grenzwert von 25 µg/m³. Nichtsdestotrotz muss erwähnt werden, dass die höchsten Werte in der Messstation von Latsch (LA1) gemessen werden, welche sich in einer Gegend mit geringem Gewerbe- und mit einem, im Vergleich zu anderen Tälern deutlich geringerem Verkehrsaufkommen befindet. Schlussbemerkung Bezüglich der Schadstoffe PM 10 und PM 2.5 war in Südtirol die Situation der letzten 3 Jahre (2007, 2008, 2009) zufriedenstellend. Mitgrund dafür waren die milden Winter. Im Jänner 2010 sind die Temperaturen, im Vergleich zu den Vorjahren, leicht gesunken. Dadurch stieg die Anzahl der Überschreitungen in diesem Monat an. Dies zeigt, dass zur Erhaltung und Verbesserung der Feinstaubsituation auch in Zukunft Vorsorgemaßnahmen nötig sind. Hinweise zu den Emissionen der Holzheizungen Wie bereits erwähnt, werden die höchsten PM 2.5 -Werte in einem Gebiet ohne bedeutende Emissionsquellen gemessen. Der Grund liegt in der starken Verbreitung von Biomasseheizungen und in der falschen Anwendung von Holzöfen, was zu einer unvollständigen Verbrennung der Holzgase führt. In einigen Fällen dürfte auch das Verbrennen von nicht zugelassenen Brennstoffen der Grund sein. Abb. 7 zeigt typische Konzentrationsverläufe für PM 10 des Monats Dezember. Im Vergleich zu den anderen Stationen in Südtirol grenzt sich die abnormale Situation von Latsch sichtbar ab. Das Problem der Verbrennung von Biomasse betrifft hauptsächlich ländliche Gegenden. In Stadtgebieten, wie z.b. im Bozner Talkessel, ist die Verbreitung von Holzheizungen weit weniger ausgeprägt. Im Vinschgau wird die Situation durch die ungünstige Orografie und den auftretenden Fallwinden verschlechtert, wodurch es zu einem Zusammenfließen und einem Aufstau der Luftmassen im Tal kommt. 21
24 PM10 Confronto fra Laces (Val Venosta) e le altre stazioni di misura in Alto Adige Periodo al µg/m ³ /12/ /12/ /12/ /12/ /12/ /12/ /12/ /12/2007 Laces 20/12/ /12/ /12/ /12/ /12/ /12/ /12/ /12/ /12/ /12/ /12/ /12/ /01/ /01/ /01/ /01/ /01/2008 PM10 AB1 A22 Schrambach PM10 AB2 A22 Neumarkt PM10 BR1 PM10 BX1 PM10 BZ Talkessel PM10 LA1 PM10 ME Talkessel PM10 ST1 Schwellwert 06/01/ /01/ /01/ /01/ /01/2008 Abb. 7: Verlauf der PM 10 -Tagesmittelwerte während einer Winterperiode, gemessen in Latsch (rot) und in anderen Messstationen des Landes Benzo[a]pyren (B(a)P steht stellvertretend für die PAK polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) Das Problem des Hausbrandes beschränkt sich nicht ausschließlich auf den Feinstaub, sondern betrifft auch eine Reihe von anderen Schadstoffen aus der Verbrennung, insbesondere die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK). PAK entstehen bei unvollständiger Verbrennung von fossilen Brennstoffen, Holz, Fetten, Tabak und organischen Produkten, wie z.b. Siedlungsabfällen. Viele PAK sind als möglich krebserregend eingestuft, während Benzo[a]pyren kürzlich als nachweislich karzinogen klassifiziert wurde. 22
25 12 10 B(a)P Monatsmittelwerte Concentrazioni mensili [ng/m³] Bozen / Bolzano Latsch / Laces Zielwert / Valore obiettivo gennaio / Jänner febbraio / Februar marzo / März aprile / April maggio / Mai giugno / Juni luglio / Juli agosto / August settembre / September ottobre / Oktober novembre / November dicembre / Dezember Abb. 8: Verlauf der monatlichen B[a]P-Konzentrationsmittel des Jahres 2009, gemessen in Bozen und Leifers Die im Jahre 2009 gemessenen Daten (Abb. 8) weisen auf eine Überschreitung des EU-Zielwertes von 1 ng/m³ hin. So wurde in der Messstation von Latsch (LA1) ein Jahresmittelwert von 2,8 ng/m³ registriert. In der Stadt Bozen hingegen betrug der Jahresmittelwert des Jahres ,8 ng/m³. Die kontinuierliche Messung des Benzo[a]pyrens in Latsch ist aus diesem Grunde auch weiterhin beizubehalten. Diesbezüglich hat die Landesagentur für Umwelt, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, den Hafnern sowie den Kaminkehrern, Informationsveranstaltungen zur richtigen Verbrennung von Holz organisiert. Diese Kampagne hat zu einer leichten Besserung der Situation beigetragen, allerdings besteht, durch die starke Verbreitung von Holzöfen, noch enormer Handlungsbedarf, sodass die Überwachung der kritischen Gebiete auf zukünftig dringend nötig ist. Dies ist auch der Grund, weshalb die Landesagentur für Umwelt entschieden hat, die Messung von Benzo(a)pyren auch auf eine andere ländliche Gemeinde, in welcher die Holzverbrennung eine bedeutenden Rolle spielt, auszudehnen (bis zum Jahre 2008 wurde B[a]P lediglich in Bozen gemessen). 23
26 2.1.4 NO 2 (Stickstoffdioxid) Hinsichtlich der Stickstoffoxide (NO, NO 2 ) ist die Situation in Südtirol bereits seit einigen Jahren unverändert. In einigen verkehrsexponierten Messstationen (nahe der Autobahn und in der Stadt Bozen) werden immer noch Überschreitungen des Jahresmittelgrenzwertes von 40 µg/m³ gemessen. Abb. 9 zeigt deutlich diese Überschreitung an der Messstationen AB1 Schrammbach, welche sich in einer Entfernung von 6m zum Fahrbahnrand der Autobahn befindet. In Bozen wurden Überschreitungen in den Messstationen BZ5 (Hadrianplatz) sowie BZ4 (C. Augusta Str.) registriert. In der Station BZ5 ist in den letzten Jahren eine leichte Verbesserung zur verzeichnen, möglicherweise durch die seit 2007 geltenden winterlichen Fahrbeschränkungen und den günstigeren meteorologischen Verhältnissen. NO2 Jahresmittelwerte / medie annuali [µg/m³] BZ4 BZ5 LS1 ME1 LA1 BR1 ST1 BX1 AB1 AB2 RE1 Grenzwert - Valore limite Abb. 9: Verlauf der Jahresmittelwerte für NO 2, gemessen an den fixen Messstationen der Provinz Bozen Anders erweist sich die Situation der Messstation BZ4, bei der die nicht übermäßig hohen lokalen Emissionen mit großer Wahrscheinlichkeit auf besondere meteorologische Verhältnisse treffen (siehe Kapitel 2.2). Auch ist ein Einfluss der nahe gelegenen Autobahn nicht auszuschließen. So ähnelt der Konzentrationsverlauf sehr viel mehr dem der autobahnnahen Stationen (AB1 und AB2), als dem der Messstation BZ5. 24
27 NO Jahresmittelwerte / medie annuali [µg/m³] BZ4 BZ5 ME1 LA1 ST1 BX1 AB1 AB Abb. 10: Verlauf der NO-Jahresmittelwerte, gemessen an den fixen Messstationen der Provinz Bozen Wie aus Abb. 10 ersichtlich, wurde in den letzten 2 bis 3 Jahren in allen Messstationen ein deutlicher Rückgang der Stickstoffmonoxidkonzentrationen (NO) verzeichnet. Da in Autobahnnähe die höchsten Konzentrationen gemessen werden, ist dort der Abwärtstrend stärker ausgeprägt als in den übrigen Messstationen. Dieser Rückgang ist sicherlich auf Verbesserungen in der Abgasnachbehandlung, welche im Zuge der Umsetzung der europäischen Abgasnorm notwendig wurden, zurückzuführen. Die Norm legt Grenzwerte für Stickstoffoxide (NO x = NO + NO 2 ) fest. Normalerweise bestehen die emittierten Stickoxide zum größten Teil aus NO, während sich NO 2 erst im Zuge chemischer Umwandlungen in der Atmosphäre bildet. Die gemessenen Konzentrationen von NO 2 (für die der Immissionsgrenzwert gilt) hingegen lassen vermuten, dass die Verminderung der Stickoxide nicht im gleichen Maße NO und NO 2 betrifft. In Kapitel 3 werden die einzelnen Emissionsquellen genauer analysiert, wobei auch auf die eben hingewiesene Diskrepanz näher eingegangen wird. (siehe auch Anhang I, Teil A). Durch Inkrafttreten der Euro 6-Norm sind diesbezüglich erhebliche Verbesserungen bei den Diesel-PKW s und den LKW s zu erwarten. Eine weitere Erklärung für den unterschiedlichen Rückgang der NO- und der NO 2 -Konzentrationen dürfte in den chemischen Reaktionen in der Atmosphäre zwischen den Stickoxiden und Ozon zu finden sein (siehe Anhang 1). Aus Studien geht hervor, dass für einen signifikanten Rückgang der 25
28 NO 2 -Konzentrationen die NO-Werte unterhalb oder mindestens auf demselben Niveau der Ozonwerte sein müssen. Präzise Vorhersagen des NO x -Rückganges zu treffen ist dennoch äußerst schwierig, da einerseits die Entwicklung des Fuhrparks sehr stark von der jeweiligen Wirtschaftsentwicklung abhängt und andererseits die komplexen chemischen Wechselreaktionen in der Atmosphäre eine, im Verhältnis zu den NO x -Emissionen, lineare Interpolation der NO 2 -Konzentrationen nicht möglich machen. Ungeachtet dessen muss für Südtirol ein NO 2 -Reduzierungsprogramm erarbeitet werden, in welchem die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes im Jahre 2015 angeführt sind O 3 (Ozon) Ein noch ungelöstes Problem ist jenes von Ozon. Bei Betrachtung der in Südtirol gemessenen Jahresmittelwerte scheint sich ein leichter Aufwärtstrend abzuzeichnen (siehe Abb. 11), während in den letzten Jahren ein Rückgang der Konzentrationsspitzen festgestellt werden konnte (siehe Abb. 13). Deutlich erkennbar ist auch der Einfluss hoher Temperaturen. So sind die hohen Werte des warmen Sommers 2003 deutlich erkennbar. Aus Abb. 11 ist ersichtlich, dass die höchsten Ozonkonzentrationen an Orten abseits von Stickoxid- Quellen (vielbefahrene Straßen) und in höheren Lagen auftreten. Die nachfolgende Grafik zeigt unverkennbar den Unterschied zwischen den Werten, die in hohen Lagen festgestellt wurden (RE1) und jenen der Stadtgebiete bzw. Landgegenden. 120 Ozon / ozono (O3) Jahresmittelwerte / medie annuali [µg/m³] BZ1 LA1 ME1 BR1 ST1 BX1 RE
29 Abb. 11: Verlauf der Ozon-Jahresmittelwerte Die registrierten Daten zeigen eine Überschreitung der Zielwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit in mehreren Stationen von Südtirol, insbesondere in jenen, welche sich im südlichen Teil des Landes befinden (siehe Abb. 12). In den nördlichen Gebieten hingegen (Sterzing, Bruneck oder das Vinschgau) wird der Zielwert (geltend ab dem Jahre 2010) unterschritten. Der langfristige Zielwert wird jedoch auch dort nicht eingehalten (siehe Teil A des Anhanges 2). 120 Ozon / ozono (O3) Zielwert für den Schutz der gesundheit / valore obiettivo per la tutela della salute (Anzahl der Überschreitungen / Numero di superamenti) BZ1 LS1 ME2 LA1 BR1 ST1 BX1 CR1 SA1 RE1 Abb. 12: Überschreitungen des Zielwertes zum Schutz der menschlichen Gesundheit (als Zielwertverletzung gilt eine Überschreitung des 8-Stunden-Mittelwertes von 120 µg/m³ als Mittel der letzten 3 Jahre an mehr als 25 Tagen.) Während der Sommerzeit wird bei Hochdruckverhältnissen sowie bei hohen Temperaturen und hoher Sonneneinstrahlung zudem die Informationsschwelle von 180 µg/m³ überschritten (siehe Abb. 13). Beginnend am Spätnachmittag, halten die hohen Konzentrationswerte dabei bis in die späten Abendstunden an. Zudem beschränken sie sich ausschließlich auf den südlichen Teil des Landes (wie etwa das Unterland oder den Bozner oder Meraner Talkesseln) und auf die Hochplateaus (z.b. von Ritten oder der Seiser Alm). In solchen Situationen verpflichtet die europäische Gesetzgebung zur Informierung der Bevölkerung. 27
30 Ozon - ozono (O3) Superamenti della soglia di informazione - Überschreitungen der Informationsschwelle (Anzahl der Überschreitungen / numero dei superamenti) BZ1 LS1 ME2 LA1 BR1 ST1 BX1 CR1 SA1 RE1 Abb. 13: Anzahl an Überschreitungen des Stundenmittelwertes von 180 µg/m³ (Informationsschwelle) Kritische Werte zum Schutz der Vegetation (O 3, NO x, SO 2 ) Die geltenden Normen sehen nicht nur Grenz- und Zielwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor, sondern ebenfalls kritische Werte zum Schutz der Vegetation. Ohne ins Detail der gemessenen Daten einzusteigen (diesbezüglich wird auf Teil A des Anhanges 2 verwiesen) kann zusammenfassend festgestellt werden, dass die Werte sowohl für Ozon (O 3 ) als auch für die Stickstoffoxide (NO x ) überschritten werden, während sie sich für Schwefeldioxid unterhalb des kritischen Wertes bewegen. Die Überschreitungen der Ozonwerte werden im südlichen Teil des Landes, insbesondere in den Berggebieten, registriert. Der kritische Wert für Stickstoffoxide hingegen wird in Talgebieten mit hohem Verkehrsaufkommen überschritten. 28
31 2.2 Beurteilung der Luftqualität anhand der Daten der Messkampagnen In diesem Kapitel werden einige der, in den letzten 5 Jahren zahlreich durchgeführten Messkampagnen analysiert. Für eine detailliere Betrachtung wird auf Teil B des Anhanges 2 verwiesen. Die nachfolgend beschriebenen Messkampagnen sind hinsichtlich ihrer Repräsentativität sowie zur Bestätigung des ortsfesten Messnetzes von besonderem Interesse Die Messkampagne des Bozner Talkessels (Winter ) Im Winter 2008/09 (08. November 31. März) wurde eine umfassende Messkampagne im Bozner Talkessel durchgeführt. Zweck der Kampagne war zu kontrollieren, ob die fixen Messstationen in ihrer derzeitigen Lage repräsentative Luftqualitätsdaten für die ganze Stadt liefern können. Abb. 14: Lage der fixen (BZ5 und BZ4) und mobilen Messstationen während der Messkampagne des Winters 2008/09 29
32 Das Ergebnis verdeutlichte zwei kennzeichnende Situationen des Talkessels: einerseits sind dies die aus dem Eisacktal ausfließenden kalten Luftmassen (im Bereich der Brennerautobahn) und andererseits die Stagnation dieser Luftmassen im Südosten der Stadt. Aus diesen Gründen sind die PM 10 -Konzentrationen im Südosten des Gebietes um einiges höher als im Western oder Norden. 120 PM10 medie giornaliere / Tagesmittelwerte [µg/m³] SEAB AIRPORT BZ4 BZ5 ML2 ML3 ML5 XX /11/ /11/ /11/ /11/ /12/ /12/ /12/ /12/ /01/ /01/ /01/ /01/ /01/ /02/ /02/ /02/ /02/ /03/ /03/ /03/ /03/2009 Abb. 15: Verlauf der PM 10 Konzentrationen während der Messkampagne Mit Ausnahme der Konzentrationsspitze am Ende der Messperiode (ausgelöst durch ein großräumiges Transportphänomen) ist erkennbar, dass die höchsten Konzentrationen in der Station XX2 (am Eingang des Eisacktales) gemessen wurden. Die Spitzen treten bei Winden aus dem Eisacktal mit niedrigen Geschwindigkeiten auf und wurden auch von der Station ML3 erfasst. Das plötzliche Ansteigen der Konzentrationen, das auf das Ausfließen der kalten Luftmassen zurückzuführen ist, weist auf das Vorhandensein von PM 10 -Emissionsquellen im untersten Eisacktal hin (Autobahn und Hausbrand). Weiters treten Konzentrationsspitzen in den südlich gelegenen Stationen (Flughafen, BZ4 und SEAB) auf. Dies weist auf einen starken Einfluss der Südwinde und auf das Vorhandensein von verschiedenen Emissionsquellen hin (vielbefahrene Straßen, Industrie). Die nördlich des Eisackes und östlich der Talfer gelegenen Messstationen scheinen hingegen durch sauberere Luftmassen und durch das Fehlen der beschriebenen Phänomene begünstigt zu sein. Unter Berücksichtigung der ermittelten Daten kann demnach die fixe Messstation BZ5 als repräsentative Messstation für die PM 10 - Konzentrationen des nordwestlichen Stadtgebietes angesehen werden. Die Messstation BZ4 spiegelt hingegen die Luftsituation des südlichen und östlichen Stadtgebietes, in welchem unter anderem die größten Emissionsquellen zu finden sind, wieder. 30
33 Einer kurzen Bemerkung bedürfen die in den letzten Jahren häufig aufgetretenen Beschwerden von Seiten der Nachbarn der Stahlwerke Bozen. Die Schlackeabteilung, welche zu einer starken Staubbelästigung führte, befindet sich in sehr geringer Entfernung zu den umliegenden Wohnhäusern und hat bis zum Jahre 2007 sicherlich zu einem Anstieg der gemessenen PM 10 - und PM 2.5 -Werte in der Station BZ4 beigetragen. Durch Umstellung des Produktionsprozesses im Jahre 2008 konnte die Situation entschärft werden. Seither bewegen sich die Werte wieder auf dem Niveau der restlichen Messstationen in Bozen. Dies wurde auch im Zuge der Messkampagnen bestätigt. Die Lösung des Problems ist auf eine gute Zusammenarbeit der Stahlwerksbetreiber mit den verantwortlichen Stellen der öffentlichen Verwaltung zurückzuführen. Ein Blick auf die im Zuge der Messkampagne festgestellten NO 2 -Werte bestätigt die bereits beschriebene Situation (Abb. 16). NO2 medie giornaliere / Tagesmittelwerte [µg/m³] 120 BZ4 BZ5 ML2 ML3 ML /11/ /11/ /11/ /11/ /12/ /12/ /12/ /12/ /01/ /01/ /01/ /01/ /01/ /02/ /02/ /02/ /02/ /03/ /03/ /03/ /03/2009 Abb. 16: Verlauf der NO 2 Konzentrationen während der Messkampagne So wurden während der Messkampagnen auch für diesen Schadstoff im südöstlichen Teil der Stadt ca µg/m³ höhere Konzentrationen als im restlichen Stadtgebiet gemessen. Eine Ausnahme bildeten die Werte der Station BZ5, welche sich während des Zeitraums der Kampagne im Einklang mit denen der anderen Messstationen befand. Der Jahresmittelwerte der Station BZ4 liegt hingegen über dem der Station BZ5. 31
Handbuch Vertragsverwaltung oder Verwaltung des Auftragsschreibens
Informationssystem für Öffentliche Verträge Handbuch Vertragsverwaltung oder Verwaltung des Auftragsschreibens Vers. 2013-08 DE AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE
MehrÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT
PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrEU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)
Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser
MehrMitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)
20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll
MehrSOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014
LEITLINIE NR. 7 Gegenstand: Die Bedeutung von innerhalb von 24 Stunden Artikel: 8 Absätze 2 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Leitlinien: Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung muss innerhalb von
Mehr1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 März 2011
Informationsblatt Nr. März 0. BImSchV Teil : Öl- und Gasfeuerungsanlagen Vorgehensweise zum Nachweis der Einhaltung der geforderten NOx- Emissionsgrenzwerte, Nutzungsgrade und Kesselwirkungsgrade Die rechtliche
MehrPRAXISBEISPIEL: SUCHMASCHINEN-OPTIMIERUNG, ADWORD-KAMPAGNE UND CONTROLLING
PRAXISBEISPIEL: SUCHMASCHINEN-OPTIMIERUNG, ADWORD-KAMPAGNE UND CONTROLLING Im Zuge der beruflichen Tätigkeit des Verfassers, wurde die Website einer Destination, in Salzburg, für die Suchmaschine Google
MehrLuftqualität in Deutschland und aktuelle Tendenzen der Luftreinhaltung. Entwicklung seit in-kraft-treten der Luftqualitätsrichtline
Luftqualität in Deutschland und aktuelle Tendenzen der Luftreinhaltung Das Jahr der Luft aus Sicht der Öffentlichkeit Entwicklung seit in-kraft-treten der Luftqualitätsrichtline Darstellung der wesentlichen
MehrÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION
PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch
MehrEnergie- und CO 2 -Bilanz für den Kreis Herzogtum Lauenburg
Energie- und CO 2 -Bilanz für den Kreis Herzogtum Lauenburg Mit Hilfe der Software ECORegion smart der Firma Ecospeed wurde auf der Grundlage kreisspezifischer Daten sowie in der Software integrierter
MehrWann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?
DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software
MehrContent Management System mit INTREXX 2002.
Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,
MehrWelche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test?
Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test? Auch wenn die Messungsmethoden ähnlich sind, ist das Ziel beider Systeme jedoch ein anderes. Gwenolé NEXER g.nexer@hearin gp
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrStand 26.03.2015. Vollzugsempfehlung Herstellung Organischer Feinchemikalien (OFC) - 1 -
Vollzugsempfehlungen für bestimmte Anlagenarten zur Herstellung von organischen Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung im industriellen Umfang (OFC) Stand 26.03.2015 Aufgrund der im Merkblatt
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrPUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD)
Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) PUBLIC Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD) 8935/1/07 REV 1 LIMITE JUSTCIV 110 CODEC 421 DOKUMENT TEILWEISE ZUGÄNGLICH
MehrBeantwortung der Anfrage
Nr 245 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Schwaighofer und Dr. Rössler an Landesrat Blachfellner
MehrVorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrVerordnung über Investitionshilfe für Berggebiete
Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes
MehrÄnderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000
Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Dr. Martin Czaske Sitzung der DKD-FA HF & Optik, GS & NF am 11. bzw. 13. Mai 2004 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung der ISO/IEC 17025 an ISO 9001:
MehrOhne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt?
Ohne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt? Behandelte Fragestellungen Was besagt eine Fehlerquote? Welche Bezugsgröße ist geeignet? Welche Fehlerquote ist gerade noch zulässig? Wie stellt
MehrPOLLnet: das Pollenflug-Erhebungsnetz der italienischen Umweltagenturen
Newsletter Nr. 23-2011 POLLnet: das Pollenflug-Erhebungsnetz der italienischen Umweltagenturen Die sommerlichen Temperaturen der letzten Wochen lassen uns an die wohl verdienten Ferien denken. Jeder Urlaub
MehrProzessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements. von Stephanie Wilke am 14.08.08
Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements von Stephanie Wilke am 14.08.08 Überblick Einleitung Was ist ITIL? Gegenüberstellung der Prozesse Neuer
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrVerkehrsunfallbilanz 2013
Verkehrsunfallbilanz 2013 I. Trends/Entwicklungen Verkehrsunfallentwicklung insgesamt nahezu unverändert Rückgang der Verletzten um 0,6 % aber Anstieg der Getöteten um 2,4 % - Rückgang der Getöteten bei
MehrLAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN
LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN Auf Basis der Änderungen des Reisekostenrechts zum 01.01.2014 Zum 1. Januar 2014 treten Änderungen zum steuerlichen Reisekostenrecht in Kraft, die im BMF Schreiben zur Reform
MehrZählstatistik. Peter Appel. 31. Januar 2005
Zählstatistik Peter Appel 31. Januar 2005 1 Einleitung Bei der quantitativen Analyse im Bereich von Neben- und Spurenelementkonzentrationen ist es von Bedeutung, Kenntnis über die möglichen Fehler und
MehrD.3.3. Betriebsleitfaden zur Zuweisung/Vergabe von ECVET Krediten. EUCoopC. PROJEKT Nr.: 527301-LLP-1-2012-1-IT-LEONARDO-LMP
EUCoopC PROJEKT Nr.: 527301-LLP-1-2012-1-IT-LEONARDO-LMP MULTILATERALE PROJEKTE ZUR INNOVATIONSENTWICKLUNG D.3.3. Betriebsleitfaden zur Zuweisung/Vergabe von ECVET Krediten Arbeitspaket 3 Entwurfsverfahren
MehrBei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,
Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist
MehrSoja-Lebensmittel - Quelle von hochwertigem Eiweiß
Soja-Lebensmittel - Quelle von hochwertigem Eiweiß Thesenpapier des wissenschaftlichen Beirats der ENSA Einleitung Eiweiß ist ein wichtiger Grundnährstoff, der für das Wachstum und die Reparatur aller
MehrZulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)
Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen
MehrRT Request Tracker. Benutzerhandbuch V2.0. Inhalte
RT Request Tracker V2.0 Inhalte 1 Was ist der RT Request Tracker und wo finde ich ihn?...2 2 Was möchten wir damit erreichen?...2 3 Wie erstelle ich ein Ticket?...2 4 Wie wird das Ticket abgearbeitet?...4
MehrZuständigkeiten bei Problemen mit der Kanalhausanschlussleitung!
Zuständigkeiten bei Problemen mit der Kanalhausanschlussleitung! Für jedes Grundstück bestehen das Recht und die Pflicht auf einen Anschlusskanal im Mischsystem bzw. zwei Anschlüsse im Trennsystem (Schmutzwasser
MehrVerwaltung der Projekte
ACS Data Systems AG Verwaltung der Projekte (Version 10.08.2009) Buchhaltung für Schulen ACS Data Systems AG Bozen / Brixen / Trient Tel +39 0472 27 27 27 obu@acs.it 2 Inhaltsverzeichnis 1. PROJEKTVERWALTUNG...
MehrVorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.11.2011 KOM(2011) 710 endgültig 2011/0327 (COD) C7-0400/11 Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG
MehrLeitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst
Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch
MehrMindestanforderungen an. Inland ECDIS Geräte im Informationsmodus und vergleichbare Kartenanzeigegeräte. zur Nutzung von Inland AIS Daten
Protokoll 2014-I-12, Anlage 2 Mindestanforderungen an Inland ECDIS Geräte im Informationsmodus und vergleichbare Kartenanzeigegeräte zur Nutzung von Inland AIS Daten an Bord von Fahrzeugen 12.6.2014 Seite
MehrDURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION
L 247/22 Amtsblatt der Europäischen Union 24.9.2011 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2011 zur Änderung von Anhang D der Richtlinie 88/407/EWG des Rates hinsichtlich des Handels innerhalb
Mehr28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3
28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie
MehrOnline Schulung Anmerkungen zur Durchführung
Online Schulung Anmerkungen zur Durchführung 1.0 Einleitung Vielen Dank, dass Sie sich für die Online Schulung von SoloProtect entschieden haben. Nachfolgend finden Sie Informationen für Identicomnutzer
Mehraws Garantien für Überbrückungsfinanzierungen (KMU-Förderungsgesetz)
aws Garantien für Überbrückungsfinanzierungen (KMU-Förderungsgesetz) Programmdokument gemäß Punkt 2.3. der Garantierichtlinie 2014 (KMU-Förderungsgesetz) vom 10. September 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Ziele
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
Mehr1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR
1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 3/09 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR Mehr
Mehr1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit...
1. Allgemeine Bestimmungen... 2 1.1. Geltungsbereich...2 1.2. Sprachregelung...2 2. Arbeitszeit... 2 2.1. Vertrauensarbeitszeit...2 2.2. Wöchentliche Arbeitszeit...2 2.3. Service Zeit...2 2.4. Individuelle
MehrBeschreibung und Bedienungsanleitung. Inhaltsverzeichnis: Abbildungsverzeichnis: Werkzeug für verschlüsselte bpks. Dipl.-Ing.
www.egiz.gv.at E-Mail: post@egiz.gv.at Telefon: ++43 (316) 873 5514 Fax: ++43 (316) 873 5520 Inffeldgasse 16a / 8010 Graz / Austria Beschreibung und Bedienungsanleitung Werkzeug für verschlüsselte bpks
MehrErmittlung kalkulatorischer Zinsen nach der finanzmathematischen Durchschnittswertmethode
Ermittlung r finanzmathematischen (von D. Ulbig, Verfahrensprüfer der SAKD) 1. Einleitung Die n Zinsen können gemäß 12 SächsKAG nach der oder der ermittelt werden. Bei Anwendung der sind die n Zinsen nach
MehrBeurteilung der Luftqualität 2012 in Deutschland Bericht an die EU-Kommission in Brüssel. Warum berichten wir an die EU-Kommission?
Beurteilung der Luftqualität 2012 in Deutschland Bericht an die EU-Kommission in Brüssel Warum berichten wir an die EU-Kommission? Clean Air for Europe Saubere Luft für Europa nennt die Europäische Kommission
MehrGemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen
Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Die EU und die einzelnen Mitglieds-Staaten bezahlen viel für die Unterstützung von ärmeren Ländern. Sie bezahlen mehr als die Hälfte des Geldes, das alle
MehrTARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014
TARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014 INHALT: 1) Tarife Zertifizierung innerhalb der Provinz Bozen, Klasse Gold, A, B, C Neubau oder Sanierung
Mehr1. DAS PRAKTIKUM IM UNTERNEHMEN: ein Leitfaden.
1. DAS PRAKTIKUM IM UNTERNEHMEN: ein Leitfaden. Dieser Praktikums-Leitfaden hat zum Ziel, dem Unternehmen den praktischen Ablauf, die Integration von Praktikanten sowie die Durchführung von Praktika zu
MehrJeopardy and andere Quizformate im bilingualen Sachfachunterricht Tipps zur Erstellung mit Powerpoint
Bilingual konkret Jeopardy and andere Quizformate im bilingualen Sachfachunterricht Tipps zur Erstellung mit Powerpoint Moderner Unterricht ist ohne die Unterstützung durch Computer und das Internet fast
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrKleine Anfrage mit Antwort
Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/1659 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ina Korter (GRÜNE), eingegangen am 29.07.2009 Zwischenbilanz nach vier
MehrEigenen Farbverlauf erstellen
Diese Serie ist an totale Neulinge gerichtet. Neu bei PhotoLine, evtl. sogar komplett neu, was Bildbearbeitung betrifft. So versuche ich, hier alles einfach zu halten. Ich habe sogar PhotoLine ein zweites
MehrExcel 2013. Fortgeschrittene Techniken. Peter Wies. 1. Ausgabe, März 2013 EX2013F
Excel 2013 Peter Wies 1. Ausgabe, März 2013 Fortgeschrittene Techniken EX2013F 15 Excel 2013 - Fortgeschrittene Techniken 15 Spezielle Diagrammbearbeitung In diesem Kapitel erfahren Sie wie Sie die Wert-
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
MehrAUF LETZTER SEITE DIESER ANLEITUNG!!!
BELEG DATENABGLEICH: Der Beleg-Datenabgleich wird innerhalb des geöffneten Steuerfalls über ELSTER-Belegdaten abgleichen gestartet. Es werden Ihnen alle verfügbaren Belege zum Steuerfall im ersten Bildschirm
MehrHilfe zur Urlaubsplanung und Zeiterfassung
Hilfe zur Urlaubsplanung und Zeiterfassung Urlaubs- und Arbeitsplanung: Mit der Urlaubs- und Arbeitsplanung kann jeder Mitarbeiter in Coffee seine Zeiten eintragen. Die Eintragung kann mit dem Status anfragen,
MehrFORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems
FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende
MehrU R T E I L S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2708 Urteil Nr. 58/2004 vom 31. März 2004 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 80 des Einkommensteuergesetzbuches 1992, gestellt
MehrIT-Governance und Social, Mobile und Cloud Computing: Ein Management Framework... Bachelorarbeit
IT-Governance und Social, Mobile und Cloud Computing: Ein Management Framework... Bachelorarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Science (B.Sc.) im Studiengang Wirtschaftswissenschaft
MehrBericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012
Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis
MehrStand 10.2011 vr bank Südthüringen eg 1 von 10. Smart TAN plus Umstellungsanleitung VR-NetWorld Software
Stand 10.2011 vr bank Südthüringen eg 1 von 10 Smart TAN plus Umstellungsanleitung VR-NetWorld Software INHALTSVERZEICHNIS 1. Einführung 3 2. Allgemeine Informationen 4 3. Schritt 1 die Anmeldung des Generators
MehrBESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen
MehrWissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe
Wissenswertes über die Bewertung Arbeitshilfe Grundlagen 02 Der Zweck der Archivierung ist es, Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, eine kontinuierliche und rationelle Aktenführung
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrDer Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.
Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrEinleitende Bemerkungen
Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,
MehrInformation zum neuen ELBA Zahlungsbeleg ( SEPA Überweisung )
Information zum neuen ELBA Zahlungsbeleg ( SEPA Überweisung ) Im Zuge der Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrs werden mittelfristig Kontonummer und BLZ durch IBAN und BIC abgelöst! Dies
MehrEinfache und effiziente Zusammenarbeit in der Cloud. EASY-PM Office Add-Ins Handbuch
Einfache und effiziente Zusammenarbeit in der Cloud EASY-PM Office Add-Ins Handbuch Inhaltsverzeichnis 1. Einführung... 3 2. Ribbonmenü... 4 3. Dokument... 5 3.1 Öffnen... 5 3.2 Speichern... 6 3.3 Speichern
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrVideo Unlimited -Nutzungsbeschränkungen
Video Unlimited -Nutzungsbeschränkungen In diesem Dokument werden Beschränkungen erklärt, die für die Verwendung von Videos gelten, die Sie über Video Unlimited -Dienste gekauft oder ausgeliehen haben
MehrStuPro-Seminar Dokumentation in der Software-Wartung. StuPro-Seminar Probleme und Schwierigkeiten in der Software-Wartung.
StuPro-Seminar Dokumentation in der Software-Wartung StuPro-Seminar Probleme und Schwierigkeiten in der Software-Wartung Folie 1/xx Software-Wartung: theoretisch Ausgangslage eigentlich simpel: fertige
MehrSchweizer Verordnung über Bedarfsgegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln (SR 817.023.21) Zugelassene Stoffe für Verpackungstinten
Schweizer Verordnung über Bedarfsgegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln (SR 817.023.21) Zugelassene Stoffe für Verpackungstinten Fragen und Antworten Seite 1 von 6 Das Eidgenössische Department des Innern
MehrIst Excel das richtige Tool für FMEA? Steve Murphy, Marc Schaeffers
Ist Excel das richtige Tool für FMEA? Steve Murphy, Marc Schaeffers Ist Excel das richtige Tool für FMEA? Einleitung Wenn in einem Unternehmen FMEA eingeführt wird, fangen die meisten sofort damit an,
MehrProgramm 4: Arbeiten mit thematischen Karten
: Arbeiten mit thematischen Karten A) Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung an der Wohnbevölkerung insgesamt 2001 in Prozent 1. Inhaltliche und kartographische Beschreibung - Originalkarte Bei dieser
MehrMobile Intranet in Unternehmen
Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrRegistrierung am Elterninformationssysytem: ClaXss Infoline
elektronisches ElternInformationsSystem (EIS) Klicken Sie auf das Logo oder geben Sie in Ihrem Browser folgende Adresse ein: https://kommunalersprien.schule-eltern.info/infoline/claxss Diese Anleitung
MehrBeschwerde- und Schlichtungsverfahren der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppen
Leitfaden PEFC D 3003:2014 Beschwerde- und Schlichtungsverfahren der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppen PEFC Deutschland e.v. Tübinger Str. 15, D-70178 Stuttgart Tel: +49 (0)711 24 840 06, Fax: +49 (0)711
MehrFremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1
Fremdwährungsanteil bei strägerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Christian Sellner 2 Im europäischen Vergleich ist das Volumen der Fremdwährungskredite in Österreich sehr
MehrKammerservice_NEWSLETTER
Kammerservice_NEWSLETTER sbb Ausgabe Nr. 3 / 2011_ Vorgehensweise für das Aufnahmeverfahren 2012 Hinweis zu gesperrten E-Mail-Adressen von Stipendiumsanwärtern im DAS-Portal Hinweise zu regelmäßiger bzw.
MehrEinrichten einer Festplatte mit FDISK unter Windows 95/98/98SE/Me
Einrichten einer Festplatte mit FDISK unter Windows 95/98/98SE/Me Bevor Sie die Platte zum ersten Mal benutzen können, muss sie noch partitioniert und formatiert werden! Vorher zeigt sich die Festplatte
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrMonitoring-Service Anleitung
Anleitung 1. Monitoring in CrefoDirect Wie kann Monitoring über CrefoDirect bestellt werden? Bestellung von Monitoring beim Auskunftsabruf Beim Auskunftsabruf kann das Monitoring direkt mitbestellt werden.
MehrInsiderwissen 2013. Hintergrund
Insiderwissen 213 XING EVENTS mit der Eventmanagement-Software für Online Eventregistrierung &Ticketing amiando, hat es sich erneut zur Aufgabe gemacht zu analysieren, wie Eventveranstalter ihre Veranstaltungen
MehrAngenommen am 14. April 2005
05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen
MehrRegierungsvorlage. 1599 der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 5. www.parlament.gv.at
1599 der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 5 1599 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII. GP Ausgedruckt am 11. 5. 1994 Regierungsvorlage
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrOrderarten im Wertpapierhandel
Orderarten im Wertpapierhandel Varianten bei einer Wertpapierkauforder 1. Billigst Sie möchten Ihre Order so schnell wie möglich durchführen. Damit kaufen Sie das Wertpapier zum nächstmöglichen Kurs. Kurs
MehrZeichen bei Zahlen entschlüsseln
Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren
MehrSchattenwurf von Windkraftanlagen: Erläuterung zur Simulation
Bayerisches Landesamt für Umwelt Windkraft Schattenwurf von Windkraftanlagen: Erläuterung zur Simulation Die Bewegung der Rotoren von Windkraftanlagen (WKA) führt zu einem bewegten Schattenwurf, der mit
Mehr