Kaufleute EFZ mit Berufsmatura am BWZ Rapperswil-Jona
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- Gerda Haupt
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1 Kanton St. Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rapperswil-Jona Kaufleute EFZ mit Berufsmatura am BWZ Rapperswil-Jona Berufs- und Weiterbildungszentrum Rapperswil-Jona gültig ab Schuljahr 2015/16
2 Inhaltsverzeichnis Glossar Kaufmännische Grundausbildung 3 Kompetenzenwürfel 9 Lektionentafel 10 Promotion 11 Abschlussprüfung 12 Grundlagen 12 Organisatorisches 12 Notenbegriffe und Rundungsregeln 14 Notenausweis 14 Prüfungsfächer sowie Fächer ohne Abschlussprüfung 15 Berechnung der Prüfungsnoten in den Sprachfächern 17 Bestimmungen zum Prüfungsablauf 19 Bestehen der Prüfung 19 Wiederholung der Prüfung 20 Rechtsmittelbelehrung 21 Übersicht Notenberechnung schulischer Teil 22 Notenberechnung EFZ 23 2
3 Glossar Kaufmännische Grundausbildung Die Berufsbildung kennt eine Menge Fachausdrücke. Mit der Überarbeitung des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2002 sind bekannte Fachausdrücke durch neue Begriffe ersetzt worden. So müssen Sie zum Beispiel nicht mehr die «Lehrabschlussprüfung» sondern das «Qualifikationsverfahren» bestehen. In der folgenden Zusammenstellung werden die wichtigen Fachausdrücke erklärt. Arbeits- und Lernsituationen (Prüfungselement betrieblicher Teil) Die Berufsbildnerin/der Berufsbildner beurteilt aufgrund von vorgegebenen Gesichtspunkten die Leistung und das Verhalten der Lernenden/des Lernenden am Arbeitsplatz. Die ALS sind vergleichbar mit Zielvereinbarungsgesprächen in der Arbeitswelt und ersetzen den obligatorischen Ausbildungsbericht. Ausbildungsprogramm Ausbildungsbetriebe haben für ihre Lernenden ein individuelles Ausbildungsprogramm zu erstellen, dessen Einhaltung von den Auszubildenden laufend im Sinne einer eigenverantwortlichen Lernkontrolle überprüft wird. Die Anleitung und ein Muster finden sich in der branchenspezifischen Lern- und Leistungsdokumentation. Ausbildungs- und Prüfungsbranche Die Ausbildung und das Qualifikationsverfahren im Beruf Kauffrau/Kaufmann EFZ erfolgt nach dem Bildungsplan und der betrieblichen Prüfung einer zugelassenen Ausbildungs- und Prüfungsbranche (Branche Bank, Branche öffentliche Verwaltung, Branche Reisebüro usw.). Ausbildungsziele Sie beinhalten die beiden allgemeinen Zielebenen, Leitziele und Richtziele, und sind für alle Branchen identisch. Daraus ableitend werden branchenspezifische Leistungsziele definiert. Basisbildung = B-Profil Das B-Profil unterscheidet sich gegenüber dem Profil der erweiterten Grundbildung (E-Profil) durch erweiterte Leistungsziele im Unterrichtsbereich IKA, tieferen Leistungszielen im Unterrichtsbereich W&G und den Wegfall der zweiten Fremdsprache. 3
4 BBG Bundesgesetz über die Berufsbildung (vom 13. Dezember 2002) Berufspraxis mündlich (Prüfungselement betrieblicher Teil) Mündliche Prüfung (30 Minuten), die in Form eines Fachgesprächs oder eines Rollenspiels stattfindet. Gegenstand sind Leistungsziele des Betriebs und der überbetrieblichen Kurse sowie der Praxisbericht. Wird zu 25% zum betrieblichen Teil gerechnet. Berufspraxis schriftlich (Prüfungselement betrieblicher Teil) Schriftliche Prüfung (120 Minuten) unter dem Aspekt von Wissen und Handlungsorientierung. Es handelt sich um eine brancheneigene Prüfung. Wird zu 25 % zum betrieblichen Teil gerechnet. Bildungsbericht Bericht, in welchem die Bewertungen der ALS festgehalten werden. Bildungsverordnung (BiVo) In der Bildungsverordnung sind die rechtlich relevanten Inhalte einer Berufsausbildung definiert: Ziele, Anforderungen und Inhalte der schulischen und beruflichen Bildung, Anteil der Lernorte, Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel. EFZ (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis) Abkürzung für das Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis. Das nach erfolgreichem Abschluss der Kaufmännischen Grundbildung verliehene Fähigkeitszeugnis berechtigt, den gesetzlich geschützten Titel «Kauffrau EFZ» oder «Kaufmann EFZ» zu führen. Erfahrungsnote Erfahrungsnoten sind der auf n gerundete Durchschnitt der Zeugnisnoten, die während der absolvierten Ausbildungsjahre bis zum Qualifikationsverfahren im jeweiligen Lernbereich erzielt werden. Auch der Durchschnitt der einzelnen Beurteilungen in den Bereichen Arbeits- und Lernsituationen, Prozesseinheiten/üK-Kompetenznachweise oder Vertiefen und Vernetzen (V&V) gilt jeweils als Erfahrungsnote. 4
5 Erweiterte Grundbildung = E-Profil Es stellt neben der Basisbildung das zweite Profil dar, das in der kaufmännischen Grundbildung durchlaufen werden kann, und unterscheidet sich von der Basisbildung durch tiefere Leistungsziele im Unterrichtsbereich IKA, erweiterten Leistungszielen im Unterrichtsbereich W&G und der zusätzlichen zweiten Fremdsprache. Fachnote Die für ein bestimmtes Prüfungsfach erteilte Schlussnote (). In der Regel berechnet sich die Fachnote aus dem Schnitt der Note für die Abschlussprüfung und der Erfahrungsnote. Gesamtnote Das Ergebnis des schulischen und betrieblichen Qualifikationsverfahrens wird je mit einer Gesamtnote ausgedrückt. Diese wird aus dem gewichteten Durchschnitt der jeweiligen Fachnoten auf eine Dezimalstelle gerundet. Interdisziplinäres Arbeiten in den Fächern (IDAF) 10% des Berufsmaturitätsunterrichts sind dem interdisziplinären Arbeiten gewidmet. Lernende sollen in der Lage sein, ein Thema selbständig zu untersuchen oder zu gestalten sowie die Ergebnisse in geeigneter Form zu präsentieren. Aus den beiden Semesternoten des IDAF und der IDPA ergibt sich die Fachnote des Interdisziplinären Arbeiten im Berufsmaturitätszeugnis. IKA Abkürzung für den Unterrichtsbereich Information/Kommunikation/Administration. Interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA) Im 3. Lehrjahr verfassen oder gestalten die Lernenden eine interdisziplinäre Projektarbeit. Diese Arbeit stellt Bezüge zu mindestens zwei Fächern des Berufsmaturitätsunterrichts und zur Arbeitswelt her. Die Interdisziplinäre Projektarbeit ist vergleichbar mit der Maturaarbeit einer gymnasialen Maturität. 5
6 Kaufmännische Grundbildung mit integrierter Berufsmaturität = M-Profil Die kaufmännische Grundbildung mit integrierter Berufsmaturität stellt den dritten kaufmännischen Ausbildungstypus dar. Die Berufsmaturitätsschule führt zur eidgenössischen Berufsmaturität. Der Abschluss berechtigt zum prüfungsfreien Eintritt in eine Fachhochschule (in der Regel betriebswirtschaftliche Richtung). Leistungsziel Das Leistungsziel beschreibt die Leistungen, die am Schluss der Ausbildung von einer Lernenden/einem Lernenden verlangt werden können. Die Leistungsziele sind für Betrieb, überbetriebliche Kurse und Schule unterschiedlich. Je nach Branche können die Leistungsziele auch in Pflicht- und Wahlpflichtziele unterteilt werden. Lernort Ort, an dem Wissen und Können vermittelt wird. Die schweizerische Berufsbildung kennt drei Lernorte: Ausbildungsbetrieb, Berufsfachschule und überbetrieblicher Kurs. Profil Die kaufmännische Grundbildung kann auf drei Anspruchsstufen durchlaufen werden, dem Profil «Basisbildung», dem Profil «erweiterte Grundbildung» und dem Profil «Kaufmännische Grundbildung mit integrierter Berufsmaturität». Vor der Ausbildung einigen sich Lernende und Ausbildungsbetrieb auf eines der Profile und halten den getroffenen Entscheid im Ausbildungsvertrag fest. Im EFZ steht bei allen drei Profilen «Kauffrau EFZ/Kaufmann EFZ». Promotion Mit den Leistungen im Semesterzeugnis wird überprüft, ob die Promotionsbedingungen zum Verbleib im Profil E mit integrierter Berufsmaturität erfüllt werden. Wer die Promotionsbedingungen nicht erfüllt, wird ein Mal provisorisch promoviert. Wer die Bedingungen ein zweites Mal nicht erfüllt, muss ins Profil E ohne Berufsmaturität wechseln. Für die Promotion werden nur die Berufsmaturitätsfächer (nicht also Sport, IKA, V&V, IDPA, IDAF) berücksichtigt. 6
7 Prozesseinheiten (Prüfungselement betrieblicher Teil) Die Lernenden beschreiben und analysieren betriebliche Arbeitsabläufe. Damit soll das bereichsübergreifende Denken und Handeln gefördert werden. Die zwei Prozesseinheiten können durch ük-kompetenznachweise ersetzt werden. Qualifikationsverfahren (QV) Qualifikationsverfahren ist der Oberbegriff für alle Verfahren, mit denen festgestellt wird, ob eine Person über die in der jeweiligen Bildungsverordnung festgelegten Kompetenzen verfügt. Das bedeutendste Qualifikationsverfahren ist die Abschlussprüfung am Ende der beruflichen Grundbildung. Die Abschlussprüfung setzt sich je zur Hälfte aus dem betrieblichen und dem schulischen Teil zusammen. Für das Bestehen des QV müssen beide Teile mit genügender Note abgeschlossen werden. Rahmenlehrplan (RLP) Im Rahmenlehrplan legt das SBFI die Bildungsziele und die Anzahl Lektionen der Berufsmaturitätsfächer fest. Die kantonale Behörde erstellt aufgrund der Vorgaben im Rahmenlehrplan den Schullehrplan. SBFI Abkürzung für das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation Schlussnote Die Gesamtnote berechnet aus dem Schnitt der Fachnoten. Sie erhalten je eine Schlussnote für den betrieblichen und den schulischen Teil im Fähigkeitszeugnis und für die Berufsmaturität. Die Schlussnoten werden auf eine Stelle nach dem Komma gerundet. Standardsprache Die am Schulort üblicherweise gesprochene Landessprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch). 7
8 Überbetriebliche Kurse (ük) Die überbetrieblichen Kurse sind der dritte Lernort der Berufslehre. In der kaufmännischen Grundausbildung werden diese Kurse von den zugelassenen Ausbildungsund Prüfungsbranchen durchgeführt. Sie stellen die betriebliche Ausbildung sicher, kontrollieren den Lernfortschritt sowie die Durchführung der Prozesseinheiten. Überfachliche Kompetenzen (üfk) Während 40 Lektionen werden die Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen geschult. Das Gefäss wird im E-Profil mit integrierter Berufsmaturität an 5 zusätzlichen Schultagen im ersten Lehrjahr umgesetzt. Vertiefen und Vernetzen (V&V) Im zweiten Lehrjahr finden drei Module V&V statt. Dabei wird die ganzheitliche, problem- und handlungsorientierte Arbeitsweise gefördert. Die drei V&V Module ergeben eine Note, die zusammen mit der IDPA eine Fachnote im eidgenössischen Fähigkeitszeugnis ergeben. W&G Abkürzung für den Unterrichtsbereich Wirtschaft und Gesellschaft. Im E-Profil mit integrierter Berufsmaturität wird kein Unterrichtsbereich W&G, sondern «Finanzund Rechnungswesen» und «Wirtschaft und Recht» unterrichtet. Für das Fähigkeitszeugnis werden die Leistungen aus dem Qualifikationsverfahren für die Berufsmaturität übernommen: Fachnote W&G I ist das auf eine Dezimale gerundete Mittel der Prüfungsnoten für «Finanz- und Rechnungswesen» und «Wirtschaft und Recht» Fachnote W&G II ist das auf eine Dezimale gerundete Mittel aller Erfahrungsnoten für «Finanz- und Rechnungswesen» und «Wirtschaft und Recht». 8
9 Kompetenzenwürfel Kaufleute sind dienstleistungsorientierte Mitarbeitende in betriebswirtschaftlichen Prozessen. Ihr Berufsfeld reicht von der Beratung externer und interner Kunden über die Verrichtung administrativer Tätigkeiten bis zur branchenspezifischen Sachbearbeitung. Auf der Grundlage gemeinsamer Kompetenzen üben sie ihre Tätigkeit je nach Branche, Unternehmensstrategie und persönlicher Eignung mit unterschiedlichen Schwerpunkten aus. Ihre Haltung ist durch Kundenorientierung, Eigeninitiative und die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen gekennzeichnet. Um diesen Anforderungen zu genügen, müssen Kaufleute über berufliche Handlungskompetenzen verfügen. Diese ergeben sich aus den Komponenten Fachkompetenz, Methodenkompetenz sowie Sozial- und Selbstkompetenzen. Der Kompetenzenwürfel veranschaulicht dieses Zusammenwirken unterschiedlicher Qualifikationselemente in fachlicher, methodischer, zwischenmenschlicher und persönlicher Hinsicht: 9
10 Lektionentafel Grundlagenbereich Schwerpunktbereich Ergänzungsbereich Interdisziplinarität BiVo Erste Landessprache Deutsch Zweite Landessprache Französisch Dritte Sprache Englisch Mathematik Finanz- und Rechnungswesen Wirtschaft und Recht Geschichte und Politik Technik und Umwelt Interdisziplinäres Arbeiten in den Fächern Interdisziplinäre Projektarbeiten Information, Kommunikation, Administration V&V 1-3 Sport D F E M FRW WR GP TU IDAF IDPA IKA V&V SP vorgegebene Anzahl Lektionen (144) Semester Semester Semester Semester Semester Semester in Fächer integriert Total
11 Promotion Die Promotion in das nächste Semester erfolgt, wenn: der Durchschnitt der Fachnoten im Semesterzeugnis mindestens 4,0 beträgt höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind und die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4,0 gesamthaft den Wert 2,0 nicht übersteigt. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird provisorisch promoviert, jedoch nur ein Mal während der ganzen Ausbildung. Sport, IKA, V&V, IDPA und IDAF sind keine Promotionsfächer. 11
12 Abschlussprüfung 1. Grundlagen Verordnung über die Berufsmaturität vom 24. September 2009 (Stand 1. Oktober 2013) Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung vom 11. Dezember 2007 Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität Ausrichtung WD-W vom 18. Dezember 2012 Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann EFZ vom 26. September 2011 Kantonale Berufsmaturitätsverordnung vom Reglement über die Berufsmaturität vom Kantonaler Lehrplan WD-W Schulreglement BWZ Rapperswil-Jona vom 18. Juni 2009 Reglement der Berufsmaturitätskommission des BWZ Rapperswil-Jona vom 29. Juni 2005 Aide-mémoire IV, Eidg. Berufsmaturitätskommission EBMK 2. Organisatorisches Die Berufsmaturitätskommission überprüft den ordnungsgemässen Ablauf und die Einhaltung der eidgenössischen und kantonalen Vorschriften sowie der Prüfungsanleitungen des BWZ Rapperswil-Jona. Sie kann Einsicht in schriftliche Prüfungen nehmen und bei mündlichen Prüfungen anwesend sein. Mit dem Beschluss der Berufsmaturitätskommission werden die Prüfungsnoten und die Gesamtnoten rechtskräftig. Für die Organisation und die Durchführung der Abschlussprüfung ist der Leiter BM zuständig. Die Abschlussprüfungen finden am Ende der Ausbildung statt. Der Zeitpunkt wird von der kantonalen Projektgruppe bestimmt. In den Fächern Englisch und Französisch werden die Ergebnisse aus den externen Sprachdiplomprüfungen in die Fachnote eingerechnet. Die Umrechnung der Ergeb- 12
13 nisse aus den externen Sprachdiplomprüfungen in Noten erfolgt gemäss den Umrechnungstabellen im Aide-mémoire IV (siehe S. 17ff). Gestützt auf das Aide-mémoire IV bietet die Schule eine interne Prüfung in den Fächern Englisch und Französisch an. Das Anforderungsniveau und die Bewertung entsprechen denjenigen des externen Sprachdiploms. Ebenfalls entspricht die Notengebung dem Massstab der externen Sprachdiplomprüfung. Das Ablegen einer Schulprüfung beinhaltet also keine prüfungsbezogenen Vorteile. Die Kandidatinnen und Kandidaten können sich nur für eine der beiden Varianten (externe Prüfung oder interne Prüfung) anmelden. In Geschichte und Politik sowie in Technik und Umwelt finden keine Abschlussprüfungen statt. Im interdisziplinären Arbeiten ergibt sich die Note je zur Hälfte aus der Note der interdisziplinäre Projektarbeit IDPA (ganze oder Note) und der Erfahrungsnote IDAF. Die Ermittlung der Erfahrungsnote IDAF erfolgt aus den beiden Semesternoten (). Die zeitgerechte Abgabe der Interdisziplinären Projektarbeit IDPA, welche die vorgegebenen Rahmenbedingungen erfüllt, ist Voraussetzung zur Zulassung an die Abschlussprüfung. Die schriftlichen Abschlussprüfungen werden von kantonalen Autorengruppen erstellt. Jede Abschlussprüfung wird von zwei Expertinnen und Experten korrigiert. Die mündlichen Abschlussprüfungen werden von den unterrichtenden Lehrpersonen als Examinatorinnen und Examinatoren sowie von Expertinnen und Experten, nach Möglichkeit von der Fachhochschule, von anderen Berufsmittelschulen oder von Gymnasien abgenommen. Die Expertin oder der Experte beaufsichtigt den ordnungsgemässen Verlauf der Prüfung, kontrolliert das Anforderungsniveau, legt gemeinsam mit der prüfenden Lehrperson die Prüfungsnote fest und erstattet Bericht. Über die Prüfung wird ein aussagekräftiges Protokoll erstellt, das von der prüfenden Lehrperson sowie vom protokollführenden Experten unterzeichnet wird. Die erlaubten Hilfsmittel werden den Kandidatinnen und Kandidaten rechtzeitig bekannt gegeben und im Prüfungsaufgebot aufgeführt. Die Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden erhalten nach bestandener Abschlussprüfung das Berufsmaturitätszeugnis mit Notenausweis. 13
14 3. Notenbegriffe und Rundungsregeln Erfahrungsnote Die Erfahrungsnote entspricht dem arithmetischen Mittel aller Semesterzeugnisnoten. Die Erfahrungsnote wird auf eine ganze oder eine halbe Note gerundet. Prüfungsnote Prüfungsergebnisse sind ausschliesslich mit ganzen oder halben Noten zu bewerten. Fachnote Die Fachnote entspricht dem arithmetischen Mittel aus der Erfahrungsnote und der Prüfungsnote respektive nur der Erfahrungsnote bei Fächern ohne Abschlussprüfung. Die Fachnote wird auf eine ganze oder eine halbe Note gerundet. Gesamtnote Für den Berufsmaturitäts-Abschluss zählen alle Berufsmaturitäts-Fächer gemäss Rahmenlehrplan (Grundlagenfächer, Schwerpunktfächer, Ergänzungsfächer). Jedes Fach liefert eine Fachnote; das arithmetische Mittel aller Fachnoten gilt als Gesamtnote. Die Gesamtnote wird auf eine Dezimale gerundet. 4. Notenausweis Der Notenausweis der Berufsmaturität weist folgende elf Noten aus: Gesamtnote Erste Landessprache (Deutsch) Zweite Landessprache (Französisch) Dritte Sprache (Englisch) Mathematik Finanz- und Rechnungswesen Wirtschaft und Recht Geschichte und Politik Technik und Umwelt Interdisziplinäres Arbeiten Interdisziplinäre Projektarbeit 14
15 5. Prüfungsfächer sowie Fächer ohne Abschlussprüfung Die Berufsmaturitäts-Abschlussprüfung besteht aus den nachstehend aufgeführten Berufsmaturitäts-Fächern gemäss Rahmenlehrplan. Der Durchschnitt aller Fachnoten ergibt die Gesamtnote. Fach 1 Erste Landessprache = Deutsch Position 1 Prüfung schriftliche Prüfung 150 Min. mündliche Prüfung 20 Min. Prüfungsnote Position 2 Erfahrungsnote Durchschnitt aller Zeugnisnoten Fachnote (Erfahrungsnote + Prüfungsnote) : 2 Fach 2 Zweite Landessprache = Französisch Position 1 Prüfung (DELF B2 oder Schulprüfung) Note gemäss Anhang Prüfungsnote Position 2 Erfahrungsnote Durchschnitt aller Zeugnisnoten Fachnote (Erfahrungsnote + Prüfungsnote) : 2 Fach 3 Dritte Sprache = Englisch Position 1 Prüfung (FCE oder Schulprüfung) Note gemäss Anhang Prüfungsnote Position 2 Erfahrungsnote Durchschnitt aller Zeugnisnoten Fachnote Englisch: (Erfahrungsnote + Prüfungsnote) : 2 Fach 4 Mathematik Position 1 schriftliche Prüfung 120 Min. Prüfungsnote Position 2 Erfahrungsnote Durchschnitt aller Zeugnisnoten Fachnote (Erfahrungsnote + Prüfungsnote) : 2 15
16 Fach 5 Finanz- und Rechnungswesen Position 1 schriftliche Prüfung 180 Min. Prüfungsnote Position 2 Erfahrungsnote Durchschnitt aller Zeugnisnoten Fachnote (Erfahrungsnote + Prüfungsnote) : 2 Fach 6 Wirtschaft und Recht Position 1 schriftliche Prüfung 120 Min. Prüfungsnote Position 2 Erfahrungsnote Durchschnitt aller Zeugnisnoten Fachnote (Erfahrungsnote + Prüfungsnote) : 2 Fach 7 Geschichte und Politik Fachnote Durchschnitt aller Zeugnisnoten Fach 8 Technik und Umwelt Fachnote Durchschnitt aller Zeugnisnoten Fach 9 Interdisziplinäres Arbeiten Position 1 IDPA Position 2 IDAF (Durchschnitt der beiden Zeugnisnoten) Fachnote Durchschnitt aus Position 1 und 2 16
17 6. Berechnung der Prüfungsnoten in den Sprachfächern Gemäss Rahmenlehrplan entspricht die Prüfungsnote dem Ergebnis aus der abschliessenden Prüfung in einem Fach. Prüfungsergebnisse sind ausschliesslich mit ganzen oder halben Noten zu bewerten. a) Zweite Landessprache Französisch, Position 1 Die Ergebnisse der DELF B2-Prüfung werden gemäss Aide-mémoire IV wie folgt in einen Notenwert umgerechnet: Punkte Prüfungsnote 6 5,5 5 4,5 4 3,5 3 2,5 2 1,5 1 17
18 b) Dritte Sprache Englisch, Position 1 FCE First Certificate in English Die erreichte Punktzahl von x/190 auf dem «Statement of Results» wird gemäss Aidemémoire IV (Revision November 2014) nach folgender Tabelle in einen Notenwert umgerechnet: Punkte Prüfungsnote 6 5,5 5 4,5 4 3,5 3 2,5 2 1,5 1 CAE Certificate in Advanced English Ein bestandenes CAE wird mit Note 6.0 umgerechnet. CPE Certificate of Proficiency in English Ein bestandenes CPE wird mit Note 6.0 umgerechnet. 18
19 7. Bestimmungen zum Prüfungsablauf Wer infolge höherer Gewalt (Unfall, Krankheit u. ä.) an der Berufsmaturitäts-Abschlussprüfung nicht teilnehmen kann, muss sich sofort abmelden und bei Krankheit ein ärztliches Zeugnis beibringen. Die Kandidatin oder der Kandidat erhält die Möglichkeit, die Prüfung bei nächster Gelegenheit abzulegen. Telefonnummern für kurzfristige Abmeldung bei Unfall, Krankheit etc. Sekretariat BWZ Rapperswil-Jona Prüfungsleiter Fabio Cangini Rektor Werner Roggenkemper Bei Verwendung oder versuchter Verwendung von unerlaubten Hilfsmitteln, bei versuchtem oder vollendetem Betrug oder anderen Unredlichkeiten wird der Prüfungsleiter durch die Aufsicht bzw. den Examinator informiert. Über den Vorfall erstellt der Prüfungsleiter ein Protokoll. Er stellt, gestützt auf die Berufsbildungsverordnung vom 11. Dezember 2007 des Kantons St. Gallen, Antrag an das Amt für Berufsbildung. Art. 34 Berufsbildungsverordnung, Abs. 1,2: Das Amt für Berufsbildung ordnet Massnahmen gegen Personen an, die an der Prüfung unerlaubte Hilfe in Anspruch genommen haben, sich unredlich verhalten haben oder ohne wichtigen Grund nicht oder verspätet an die Prüfung angetreten sind. Es kann einen Verweis erteilen, einen Notenabzug verfügen oder die Prüfung im betreffenden Fach oder die ganze Prüfung ungültig erklären. Eine ungültig erklärte Prüfung gilt als abgelegt. Das nochmalige Ablegen eines Prüfungsfaches oder der gesamten Prüfung gilt als Wiederholung. 8. Bestehen der Prüfung Die Berufsmaturitäts-Abschlussprüfung ist bestanden, wenn a) die Gesamtnote mindestens 4,0 beträgt; b) höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind; c) die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4,0 gesamthaft den Wert 2,0 nicht übersteigt. 19
20 Voraussetzung für den Erwerb des eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses ist der Erwerb des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ), d.h. das Bestehen des Qualifikationsverfahrens. Wer das QV und die Berufsmaturitäts-Abschlussprüfung bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis mit Notenausweis sowie das eidgenössische Berufsmaturitätszeugnis mit Notenausweis. Bei nicht bestandener Lehrabschlussprüfung kann das Berufsmaturitätszeugnis nicht abgegeben werden. Wer die Berufsmaturitäts-Abschlussprüfung nicht bestanden hat, erhält das EFZ, sofern die Bedingungen für dessen Erwerb erfüllt sind. 9. Wiederholung der Prüfung Wer die Berufsmaturitäts-Abschlussprüfung nicht bestanden hat, kann diese einmal wiederholen. Es müssen alle Fächer wiederholt werden, in denen eine ungenügende Fachnote erzielt worden ist (Note unter 4,0). Die Wiederholung findet frühestens nach einem Jahr bei der nächsten ordentlichen Prüfung statt. Die Noten der bei der erstmaligen Prüfung bestandenen Fächer werden übernommen. Wird zur Vorbereitung der Prüfungswiederholung der ordentliche Berufsmatritätsunterricht als Hospitant/-in besucht, so werden die neuen Zeugnisnoten als Erfahrungsnote für die Berechnung der Fachnote berücksichtigt. Genügende alte Erfahrungsnoten können übernommen werden. Dies muss mit der Anmeldung zur Prüfung mitgeteilt werden. Ungenügende Erfahrungsnoten entfallen und müssen neu beigebracht werden. Bei ungenügender Note im interdisziplinären Arbeiten gelten folgende Regelungen: Eine ungenügende Interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA) ist zu überarbeiten. Ist die Erfahrungsnote (IDAF) ungenügend, so erfolgt eine mündliche Prüfung zum interdisziplinären Arbeiten. Ohne Schulbesuch gelten die folgenden Regelungen: In Prüfungsfächern gilt bei der Wiederholung die Prüfungsnote als Fachnote. Die Erfahrungsnote entfällt. An die Stelle ungenügender Erfahrungsnoten in Fächern, die nicht geprüft wurden, tritt bei der Wiederholung eine Prüfung. Wenn die Fachnote aus mehreren Noten besteht (z.b. IDAF und IDPA), bleibt die genügende Erfahrungsnote bestehen; die ungenügende entfällt und muss neu beigebracht werden. 20
21 10. Rechtsmittelbelehrung Ein Rekurs gegen Zeugnisnoten ist innert 14 Tagen nach Erhalt des Schulzeugnisses schriftlich, mit einer ausführlichen Begründung und einem Antrag bei der Berufsfachschulkommission des BWZ Rapperswil-Jona, Zürcherstrasse 1, 8640 Rapperswil einzureichen. Deren Entscheid ist endgültig. Gegen Prüfungsnoten kann nach kantonalem Recht beim Bildungsdepartement Rekurs eingereicht werden. Rekurse sind innert der gesetzlichen Frist schriftlich, unter Angabe einer detaillierten Begründung und einem Antrag einzureichen. Dem Rekurs ist eine Kopie der Verfügung beizulegen. Ein Rekurs soll erst erfolgen, wenn die Prüfungsarbeiten eingesehen worden sind. Im Kanton St. Gallen beträgt die Rekursfrist 14 Tage seit Eröffnung des Prüfungsergebnisses. Die Rechtsmittelbelehrung erfolgt mit der Eröffnung durch die Schule. Der Rekurs ist zu richten an: Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen, Davidstrasse 31, 9001 St. Gallen. Das Rekursverfahren gegen die Resultate an externen Sprachprüfungen richtet sich nach den entsprechenden Prüfungsreglementen. Ein Rekurs gegen das Resultat auf dem kantonalen Instanzenweg ist ausgeschlossen. Rapperswil, November 2015 (Änderungen vorbehalten) Fabio Cangini, Leiter BM 21
22 Übersicht Notenberechnung schulischer Teil QV Kauffrau/Kaufmann EFZ mit Berufsmaturität Schulischer Teil Fächer Erfahrungsnoten Qualifikationsverfahren Schnitt Erfahrungsnoten BM Zeugnis Notenausweis zum Fähigkeitszeugnis 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester Prüfungsnoten für BM Zeugnis Fachnote Fachnote Deutsch Französisch Englisch Mathematik Finanz- und Rechnungswesen Wirtschaft und Recht Geschichte und Politik Technik und Umwelt Interdiszipl. Arbeiten IDAF IDPA IKA Vertiefen und Vernetzen (V&V) W+G 1 W+G 2 Mittel aus den Prüfungsnoten FRW und Wirtschaft + Recht Erfahrungsnoten aller Semester FRW, Wirtschaft+Recht Gesamtschnitt Auswertung BM-Zeugnis Fähigkeitsausweis Gesamtnotendurchschnitt mind. 4.0 Nicht mehr als 2 Fachnoten ungenügend max. Notenabweichung von 2.0 Die schulische Prüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt, wenn nicht mehr als zwei Fachnoten ungenügend sind und die Summe der negativen Notenabweichungen zur Note 4.0 nicht mehr als 2.0 Notenpunkte beträgt. Die Fachnoten für das BM-Zeugnis werden auf halbe und ganze Noten gerundet. Die Fachnoten des EFZ sowie die Gesamtnote (Gesamtschnitt) werden in Dezimalen ausgewiesen. Die Fachnote für Interdisziplinären Arbeiten resultiert je zur Hälfte aus der Erfahrungsnote IDAF und der Note der IDPA. Zur Erteilung der Zeugnisse sind die Berechnungen der Prüfungskommission massgebend. 22
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