Hilfe zur Beihilfe Beihilfekonformität staatlichen Handelns: Rückforderungen abwenden, Strafen vermeiden
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- Rüdiger Ritter
- vor 8 Jahren
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1 Hilfe zur Beihilfe Beihilfekonformität staatlichen Handelns: Rückforderungen abwenden, Strafen vermeiden January 2013 An independent member of Baker Tilly International
2 So schaffen Sie rechtzeitig Sicherheit über die Beihilfekonformität staatlichen Handelns. Soweit in den Verträgen nichts anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Beihilfetatbestand nach Art. 107 Abs. 1 AEUV Die Beihilfekonformität staatlichen Handelns ist regelmäßig Gegenstand europaund wettbewerbsrechtlicher Diskussionen. Von der Europäischen Kommission sind infolgedessen bereits zahlreiche Beihilfeverfahren eingeleitet worden. Verstöße gegen die Notifizierungspflicht von Beihilfen können Rückforderungen für Zuwendungsempfänger und Strafzahlungen für Zuwendungsgeber nach sich ziehen. Um Beihilfekonformität staatlichen Handelns zu gewährleisten, sollten von Anfang an verschiedene Aspekte bei der Einleitung und Strukturierung von Maßnahmen beachtet werden. Beihilferechtlich relevante Sachverhalte Beihilferechtlich relevante Sachverhalte sind nahezu überall im öffentlichen Sektor vorzufinden: Sportvereine, Flughäfen, Energieversorgungsunternehmen, Pharmaunternehmen oder Post sind nur einige der Bereiche, die bereits im Fokus der Europäischen Kommission stehen. Die Art staatlichen Handelns kann dabei unterschiedliche Ausprägungen annehmen; auch ein Unterlassen von Handlungen oder Stundungen können als verbotene Beihilfen deklariert werden. Europäische Kommission prüft Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns Beispiele Staatliche Zuwendungen für spanische Profifußballclubs im Visier der Kommission ( ) Deutsche Post muss unzulässige Beihilfe zurückzahlen ( ) Kommission prüft mutmaßliche Beihilfen für deutsche Pharmaunternehmen ( ) ec.europa.eu 2
3 Prüfung einer Beihilfe: fünf Kriterien entscheiden Bei jeder Maßnahme des Staates sind die fünf in Art. 107 Abs. 1 AEUV definierten Beihilfekriterien zu beachten: 1. Maßnahme zugunsten eines Unternehmens 2. Begünstigende Wirkung für das Unternehmen 3. Finanzierung der Maßnahme aus staatlichen Mitteln 4. Selektivität der Maßnahme 5. Gefahr einer Verfälschung des Wettbewerbs sowie einer Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten Das Kriterium der begünstigenden Wirkung für das Unternehmen ist ein zentraler und oft diskutierter Bestandteil des europäischen Beihilferechts. Eine begünstigende Wirkung liegt vor, wenn das Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil erzielt, den es unter marktüblichen Bedingungen nicht erzielt hätte. Um dies zu überprüfen, wird in der Praxis regelmäßig ein Private Investor Test sowohl vor als auch nach Einleitung einer Maßnahme durchgeführt. Dabei wird immer auf den gleichen Entscheidungszeitpunkt referenziert. Während die exante-betrachtung potenziellen Beihilfeverstößen vorbeugt, wird bei der nachträglichen Betrachtung die Beihilfekonformität einer bereits eingeleiteten Maßnahme im Nachgang plausibilisiert. Der Test kann als Argumentationsmedium bei drohenden oder bereits laufenden Beihilfeverfahren durch die Europäische Kommission genutzt werden. Ist der Private Investor Test negativ bzw. die Maßnahme des Staates nicht vorteilhaft und sind zudem alle anderen Kriterien kumulativ erfüllt, liegt grundsätzlich eine Beihilfe vor, die notifiziert werden muss. Bei der Gestaltung des Betrauungsakts ist immer zu prüfen, ob ein Zuschuss gewährt wird oder ein echter Leistungsaustausch stattfindet, der umsatz- und ertragsteuerliche Folgen auslösen könnte. Beihilfekonformität und nationale steuerrechtliche Anforderungen stehen oft in einem Spannungsverhältnis zueinander und es gilt, die erheblichen finanziellen Risiken daraus zu minimieren." Alexandra Sausmekat, Partner Baker Tilly Roelfs Im Bereich der Daseinsvorsorge sind zudem die sogenannten Altmark-Trans- Kriterien zu beachten: Betrauungsakt Objektivität, Transparenz Verbot der Überkompensation Durchschnittlich geführtes Unternehmen/Ausschreibung Sind diese vier Kriterien kumulativ erfüllt, ist der Beihilfetatbestand nicht gegeben. Bei einem Betrauungsakt betraut beispielsweise eine Kommune ein öffentliches Unternehmen mit der Erbringung von Daseinsvorsorgeleistungen für einen festgesetzten Zeitraum. Neben rechtlichen sind insbesondere umsatzsteuerrechtliche Aspekte bei der Betrauung zu beachten. Die Praxis zeigt, dass es für viele Unternehmen besonders schwierig ist, den Nachweis zu erbringen, als durchschnittlich geführtes Unternehmen klassifiziert zu werden. Ein Grund dafür ist, dass entsprechende Vergleichsparameter in vielen Fällen nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Die Ausschreibung der zur Betrauung vorgesehenen Leistung kann den Nachweis ersetzen. 3
4 Zulässigkeit von Beihilfen Die Gewährung unzulässiger Beihilfen kann beispielsweise dazu führen, dass die Annahme der Unternehmensfortführung in Frage zu stellen ist. Klaus Romer, Partner Baker Tilly Roelfs Wie aktuelle EU-Verfahren zeigen, kann die Unzulässigkeit von Beihilfen empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nicht notifizierte Beihilfen müssen jedoch nicht immer unzulässig sein. Für einige beihilferelevante Themenstellungen bestehen Ausnahmen von der Notifizierungspflicht. DAWI-Leistungen Von besonderer Wichtigkeit ist der Freistellungsbeschluss der Europäischen Kommission im Bereich der DAWI-Maßnahmen. Das Almunia-Paket vom folgte auf das bestehende Monti-Kroes-Paket aus dem Jahr Darin wird unter anderem festgehalten, dass bestimmte staatliche Maßnahmen im DAWI-Bereich zwar Beihilfen darstellen, jedoch nicht notifiziert werden müssen. Diese staatlichen Maßnahmen dürfen jeweils einen Wert von 15 Mio. Euro grundsätzlich nicht übersteigen. Wird der Betrag überschritten, können anmeldungspflichtige Beihilfen nur hinsichtlich kausal auf Gemeinwohlverpflichtungen begründete Kosten der Leistungserstellung ausgeglichen werden. Dies kann durch die sogenannte Net-avoided-cost-Methode nachgewiesen werden. De-minimis-Beihilfen Beihilfen, die als geringfügig einzustufen sind, d. h. einen bestimmten Wert nicht übersteigen, sind grundsätzlich nicht geeignet, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu gefährden und daher von der Notifizierungspflicht ausgenommen. Unternehmen in Schwierigkeiten Innerhalb eines Zehn-Jahres-Zeitraumes sind Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, unter bestimmten Voraussetzungen einmalig von der Verpflichtung, Beihilfen zu notifizieren, befreit. Um festzustellen, ob sich ein Unternehmen tatsächlich in Schwierigkeiten befindet, ist die wirtschaftliche Situation des Unternehmens heranzuziehen. In den Leitlinien wurden die Kriterien entsprechend definiert. Weitere Ausnahmetatbestände In ausgewählten Bereichen hat die Kommission Sonderregelungen geschaffen. Ausnahmen bestehen z. B. bei Regionalbeihilfen, bei Umweltschutzbeihilfen oder weiterer Themen im Bereich der Gruppenfreistellungsverordnung. 4
5 Neue Leitlinien, Transparenzvorschriften und Gruppenfreistellungsverordnung Die europäische Kommission hat unter anderem neue Leitlinien für Staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften sowie für Staatliche Umwelt- und Energiebeihilfen erlassen. Beide Dokumente haben erhebliche Auswirkungen auf die bestehende Förderpolitik der Mitgliedstaaten. So werden der fortwährenden Subventionierung kleinerer Flughäfen (weniger als drei Mio. Passagiere p. a.) zukünftig Grenzen gesetzt. Betriebsbeihilfen dürfen dahingehend nur noch für einen Übergangszeitraum von maximal zehn Jahren gewährt werden. Viele Regionalflughäfen sind somit in der Pflicht, diesen Zeitraum zu nutzen, um ihr Geschäftsmodell soweit anzupassen, dass sie zukünftig selbst in der Lage sind, sich aus eigener Kraft zu finanzieren. Im Energiebereich sorgen die neuen Leitlinien dafür, dass erneuerbare Energien zukünftig stärker am Marktgeschehen teilnehmen. Ab dem Jahr 2017 werden die Förderhöhen in Ausschreibungsverfahren ermittelt. Ausnahmen gelten für Pilotanlagen sowie kleinere Anlagen von bis zu 1 MW, Windparks bis zu 6 MW oder sechs einzelne Windräder. Unter diese Anlagen werden u. a. auch viele der zur Zeit florierenden, genossenschaftlich organisierten Bürgerparks subsumiert werden können. Transparenzvorschriften Staatliche Beihilfen oberhalb eines Schwellenwerts von Euro müssen zukünftig transparent auf einer speziellen Website bekannt gegeben werden. Wichtige Inhalte der Meldung betreffen die Höhe und den Zweck der Beihilfe sowie verschiedene Angaben zum Zuwendungsempfänger. Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung Die europäische Kommission hat die Regelungen zur Freistellung von der Pflicht zur Anmeldung bestimmter Beihilfen erheblich ausgeweitet. So wurden unter anderem die bestehenden Schwellenwerte heraufgesetzt und der Adressatenkreis ausgeweitet (z. B. Beihilfen für lokale Infrastruktur, Breitbandinfrastrukturen, Innovationscluster etc.). Es wird mit einer erheblichen Reduzierung des Verwaltungsaufwands gerechnet. 5
6 Baker Tilly Roelfs: Hilfe zur Beihilfe Die Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater von Baker Tilly Roelfs haben gemeinsam einen interdisziplinären Ansatz entwickelt, der auch Ihnen dabei helfen kann, beihilferechtlich relevante Sachverhalte frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu strukturieren. Dabei begleiten wir Sie auch bei drohenden oder bestehenden Beihilfeverfahren. Rechtsberatung Unsere Rechtsanwälte begutachten die beihilferechtliche Relevanz Ihres Verfahrens und beraten bei der Gestaltung beihilferechtskonformer Modelle, bei der Umsetzung eines Betrauungsaktes. Auch ein Notifizierungsverfahren begleiten wir sehr gerne. Steuerberatung Zuschüsse (z. B. im Rahmen von Betrauungsakten), Verlustausgleiche (z. B. im Rahmen des steuerlichen Querverbunds), Bürgschaften und Patronatserklärungen sind regelmäßig Gegenstand umsatz- und ertragssteuerlicher Fragestellungen, die wir in unserem Steuerberatungsteam bearbeiten und lösen. Die entsprechenden vertraglichen Regelungen sind bereits im Vorfeld zu überprüfen. Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung Unsere Berater unterstützen Sie bei sämtlichen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen rund um die Beihilfekonformität staatlichen Handelns. Mittels der Durchführung von Private Investor Tests überprüfen wir die Begünstigende Wirkung einer staatlichen Maßnahme und führen rechtssichere Aussagen herbei. Im Rahmen der DAWI-Leistungen sind wir zentraler Ansprechpartner bei der Durchführung von Net-avoided-cost-Tests. Die Prüfung von Beihilfen zugunsten öffentlicher Unternehmen wird von unseren Wirtschaftsprüfern gem. IDW PS 700 durchgeführt. Wir stellen sicher, dass eventuelle Konsequenzen aus beihilferechtlichen Sachverhalten ordnungsgemäß im Jahresabschluss und Lagebericht abgebildet werden. Durch rechtzeitige Involvierung unserer Wirtschaftsprüfer werden Risiken für den Bestätigungsvermerk frühzeitig dargelegt. Unsere Wirtschaftsprüfer beraten Sie bei der bilanziellen Abbildung der beihilferechtlich relevanten Sachverhalte. 6
7 Ihre Ansprechpartner Dr. Claus-Michael Allmendinger Partner, Mitglied des Vorstands Telefon: Matthias Appel Partner, Mitglied des Vorstands Telefon: Klaus Romer Partner Telefon: Alexandra Sausmekat Partner Telefon: Dr. Jan Trützschler Manager Telefon: Prof. Dr. Willi Weiblen Telefon:
8 Baker Tilly Roelfs ehemals RölfsPartner gehört zu den größten partnerschaftlich geführten Beratungsgesellschaften Deutschlands und ist unabhängiges Mitglied im weltweiten Netzwerk Baker Tilly International. Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater sowie Unternehmensberater bieten gemeinsam ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen an. Baker Tilly Roelfs entwickelt Lösungen, die exakt auf jeden einzelnen Mandanten ausgerichtet sind und setzt diese mit höchsten Ansprüchen an Effizienz und Qualität um. Auf Basis einer unternehmerischen Beratungsphilosophie stellen die mandatsverantwortlichen Partner interdisziplinäre Teams aus Spezialisten zusammen, die den jeweiligen Projektanforderungen genau entsprechen. Die interdisziplinären Kompetenzen sind gebündelt in den Competence Centern Financial Services, Fraud Risk Compliance, Health Care, Private Clients, Public Sector, Real Estate, Restructuring, Sport, Transactions, Valuation sowie Versorgungseinrichtungen. In Deutschland ist Baker Tilly Roelfs mit 750 Mitarbeitern an zwölf Standorten vertreten. Für die Beratung auf globaler Ebene sorgen 161 Partnerunternehmen mit über Mitarbeitern in 137 Ländern innerhalb des weltweiten Netzwerks unabhängiger Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften Baker Tilly International. Baker Tilly Roelfs Cecilienallee Düsseldorf Tel.: Fax: An independent member of Baker Tilly International 2014 Baker Tilly Roelfs, Düsseldorf, alle Rechte vorbehalten Like us on Facebook
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