Psychiatrische Krankenhäuser geschlossen würden?
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- Gregor Schulz
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1 Seit über 175 Jahren PROF. DR. MED. ARNO DEISTER PRÄSIDENT DGPPN Was wäre wenn Psychiatrische Krankenhäuser geschlossen würden? Die subjektive Seite der Psychiatrie Hamburg,
2 Wozu eigentlich Krankenhaus Warum ist Krankenhaus wichtig Zukunft des Krankenhauses
3 Wozu Krankenhaus
4 250
5 250 Tage durchschnittlich im Krankenhaus (1975)
6 31% der Patienten waren länger als 10 Jahre ununterbrochen im Krankenhaus (1975)
7 18.Jahrhundert Zuchthäuser Francisco Goya ( ) - Casa de locos Francisco Goya ( ) - Casa de locos
8 18.Jahrhundert Der Narrenturm Kaiser Joseph II. (1765 bis 1790), Wien Francisco Goya ( ) - Casa de locos
9 1945 Verwahrende Anstalts- Psychiatrie Dehospitalsierung Ökonomisierung
10 300 Stationäre Verweildauer pro Behandlungsfall MP
11 Psychiatrie-Enquête Die Geschichte der jüngeren Psychiatrie ist die Geschichte eines dramatischen Wandels der Versorgung und Behandlung psychisch kranker Menschen. Es ist die Geschichte der Entwicklung von der Verwahrung der Kranken als Leitprinzip zur Behandlung und Rehabilitation und zur Reintegration in die Gemeinschaft der Gesunden als vorrangigen Therapiezielen. Gemeinhin spricht man in diesem Zusammenhang von Psychiatriereform. Aber dieses Wort ist zu schwach für die Umwälzungen, die die Entwicklung der Psychiatrie in den vergangenen vier Jahrzehnten gekennzeichnet haben. Asmus FINZEN: Erlebte Psychiatrie-Geschichte Band I
12 Warum ist Krankenhaus wichtig
13 Das Krankenhaus Erforderlicher Schutz Multiprofessionelle Behandlung Sicherung und Zwang Schwere der Erkrankungen Schonraum Körperliche Symptomatik Möglichkeiten der Finanzierung Erholung
14 Das Krankenhaus Κλίνη (altgriechisch) Bett, Liege Bild: Klinikum Itzehoe
15 Das Krankenhaus Das Krankenhaus in Deutschland hat sich von Beginn an über die stationäre Behandlung definiert Dies gilt insbesondere für die psychiatrischen Krankenhäuser Die Krankenhäuser für Psychiatrie sollten Schutz und Erholung bieten oft weitab von den Städten Aber sie sollten auch die Menschen mit psychischen Erkrankungen von der Gesellschaft abschotten Bild: Klinikum Itzehoe
16 Verweildauer in Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie 69,7 41,4 Seit 1990 ist die Verweildauer um 66 % gesunken. 28,2 24,2 22,9 23, Statistisches Bundesamt 2017: Grunddaten der Krankenhäuser 2016
17 Leistungsverdichtung in der stationären Psychiatrie 300% 250% 200% 150% 100% Fallzahl [%] Bettenzahl [%] Bettenauslastung [%] Verweildauer [%] Berechnungstage [%] (inkl. Std.fälle) 50% 0%
18 Maßregelvollzug Unterbringungen nach 63, 64 StGB (Maßregelvollzug) im früheren Bundesgebiet Unterbringungen nach 63 StGB Unterbringungen nach 64 StGB Statistisches Bundesamt 2015
19 Ambulante Versorgung Ambulant tätige Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie/Nervenheilkunde Gesundheitsberichterstattung des Bundes 2017: Ärztestatistik
20 Tätigkeitsfelder von Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie stationär 51% ambulant 49% Gesundheitsberichterstattung des Bundes 2017: Ärztestatistik
21 Das Krankenhaus Ein Krankenhaus verfügt über umfassende Kompetenzen für alle psychischen Erkrankungen Krankenhäuser arbeiten mit multiprofessionellen Teams (Allgemein-)Krankenhäuser verfügen über eine umfassende somatische Versorgung Krankenhäuser sind rund um die Uhr verfügbar Ein Krankenhaus ist ein Teil der Gesellschaft und der Region
22 Das Krankenhaus Es gibt aber unbestreitbar Patienten, die eine Indikation haben für eine stationäre Behandlung, die aber nicht im Krankenhaus behandelt werden sollen, nicht im Krankenhaus behandelt werden wollen das Krankenhaus-Setting nicht (mehr) brauchen
23 Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, stationsäquivalent, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht. 39 Abs. 1 SGB V
24 Versicherte haben Anspruch auf vollstationäre oder stationsäquivalente Behandlung durch ein nach 108 zugelassenes Krankenhaus, wenn die Aufnahme oder die Behandlung im häuslichen Umfeld nach Prüfung durch das Krankenhaus erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann. 39 Abs. 1 SGB V
25 Die Krankenhausbehandlung umfasst im Rahmen des Versorgungsauftrags des Krankenhauses alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung der Versicherten im Krankenhaus notwendig sind 39 Abs. 1 SGB V
26 Bei der Krankenbehandlung ist den besonderen Bedürfnissen psychisch Kranker Rechnung zu tragen, 27 Abs. 1 SGB V
27 Psychiatrie- Enquete PsychPV Einführung DRG 17d KHG PsychEntgG PEPP PsychVVG Verwahrende Anstaltspsychiatrie De-Institutionalisierung Ökonomisierung?? Stationär Ambulant vor stationär Ambulant statt stationär Settingunabhängig
28 Das Krankenhaus lernt laufen Teilstationäre Behandlung seit den 1960er Jahren Enthospitalisierung in der Folge der Psychiatrie-Enquete Krankenhausindividuelle Projekte der settingübergreifenden Versorgung Integrierte Versorgung nach 140a SGB V MVZ Regionale Budgets Modellprojekte nach 64b SGB V Stationsäquivalente Behandlung
29 Italien: Vorbild oder gescheitertes Experiment? 1978 Lex Basaglia (Gesetz Nr. 180) Schließung der Irrenhäuser Gründung ambulanter gemeindepsychiatrischer Versorgungszentren Eröffnung psychiatrischer Fachabteilungen an Allgemeinkrankenhäusern Neuregelung und Reduzierung von Zwangseinweisungen Franco Basaglia,
30 Italien: Vorbild oder gescheitertes Experiment? Die Reform in Italien führte zu einem Ausbau des gemeindepsychiatrischen Hilfesystems, kam aber vor allem in der Anfangszeit nur schleppend voran, so dass viele psychisch Kranke nach ihrer Entlassung auf sich selbst gestellt waren. Lange Zeit waren Suchtkranke, Kinder- und Jugendliche sowie psychisch kranke Straftäter nicht im Blick der Reformbemühungen Von Betroffenen und Angehörigen organisierte Vereinigungen (Selbsthilfe) wurden zu wenig gefördert Therapeutische Wohngemeinschaften sind oftmals noch weniger Durchgangsstation als vielmehr dauerhafter Aufenthaltsort; hier wird eine bessere soziale und berufliche Teilhabe/Eigenständigkeit angestrebt Sparbemühungen der italienischen Regierung bedrohen viele der gemeindepsychiatrischen Dienste
31 Fragmentierung des Versorgungsnetzes Niedergelassener Psychiater Betreutes Wohnen Hausarzt Berufliche Reha Ärztlicher Psychotherapeut Ambulante Rehabilitation Psychologischer Psychotherapeut Psychiatrische Klinik Rehaklinik Institutsambulanz Ambulante Pflege Tagesklinik Ambulante Soziotherapie Beschäftigung, Tagesstätten, Zuverdienst Beratungsstellen Eingliederungshilfe
32
33 Sektorisiert Sektorenverbindend Settingübergreifend Settingunabhängig
34 Versorgung nach SGB V Ambulante Versorgung Akutversorgung im Krankenhaus Rehabilitation im Krankenhaus Gemeindenahe Versorgung
35 Sektor-Orientiert Allgemeinarzt Facharzt MVZ Vollstationäre Versorgung Teilstationäre Versorgung Institutsambulanz Psychiatrische Rehabilitation Psychotherapeutische Rehabilitation Psychosomatische Rehabilitation Betreutes Wohnen Betreutes Arbeiten Niederschwellige Angebote Ambulante Versorgung Akutversorgung im Krankenhaus Rehabilitation im Krankenhaus Gemeindenahe Versorgung SGB
36 Sektoren-verbindend Allgemeinarzt Facharzt MVZ Vollstationäre Versorgung Teilstationäre Versorgung Institutsambulanz Psychiatrische Rehabilitation Psychotherapeutische Rehabilitation Psychosomatische Rehabilitation Betreutes Wohnen Betreutes Arbeiten Niederschwellige Angebote Ambulante Versorgung Akutversorgung im Krankenhaus Rehabilitation im Krankenhaus Gemeindenahe Versorgung
37 Setting-übergreifend Durch den Hausarzt Durch den Facharzt Durch das Krankenhaus Durch den Hausarzt Durch den Facharzt Durch das Krankenhaus Durch den SpD Durch gemeindepsychiatrische Dienste Im Krankenhaus In der gemeindenahen Versorgung Im Krankenhaus In der Reha- Einrichtung In der Gemeinde Ambulant Aufsuchend Tagesklinisch Stationär Bedarf des Patienten
38 Setting-unabhängig Hausarzt Facharzt Patient Klinik Gemeinde Bedarf des Patienten
39 Durch das Krankenhaus erbracht In der Gemeinde erbracht (Voll-)Stationär Tagesklinisch PIA Niedergelassener Facharzt Niedergelassener Hausarzt Gemeindenahe Angebote Patient befindet sich im Krankenhaus Patient befindet sich zu Hause Patient befindet sich evtl. in geschützter Umgebung Indikation zur vollstationären Behandlung Keine Indikation zur vollstationären Behandlung Home Treatment in Modellprojekten nach 64b SGB V Stationsäquivalente Behandlung nach PsychVVG Home-Treatment grundsätzlich denkbar
40 Aktuelle Entwicklungen Integrierte Versorgung Regionale Budgets Modellprojekte Stationsäquivalente Versorgung Gesetzliche Grundlage: 140a ff SGB V nur in Ausnahmefällen populationsorientiert Eher Abfluss finanzieller Mittel aus der Psychiatrie Einige positive Ausnahmen! Gesetzliche Grundlage: BPflVO Ambulantisierung der Versorgung Regionalisierung Flexibilisierung Home Treatment Gesetzliche Grundlage: 64b SGB V Aktuell etwa 20 Modelle für etwa 3 Mio. Einwohner Mehr als die Hälfte populationsorientiert Laufzeiten bis Ende 2020 und länger Gesetzliche Grundlage: 115d SGB V Zunächst nur für Patienten mit einer Indikation zur stationären Versorgung Weitere Leistungsbereiche noch offen
41
42 Wohin entwickelt sich das Krankenhaus? 115d PsychVVG Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung Home Treatment (1) Psychiatrische Krankenhäuser mit regionaler Versorgungsverpflichtung sowie Allgemeinkrankenhäuser mit selbständigen, fachärztlich geleiteten psychiatrischen Abteilungen mit regionaler Versorgungsverpflichtung können in medizinisch geeigneten Fällen bei Vorliegen einer Indikation für stationäre psychiatrische Behandlung in akuten Krankheitsphasen anstelle einer vollstationären Behandlung eine stationsäquivalente psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld erbringen.
43
44 64b SGB V Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen (1) Gegenstand von Modellvorhaben nach 63 Absatz 1 oder 2 kann auch die Weiterentwicklung der Versorgung psychisch kranker Menschen sein, die auf eine Verbesserung der Patientenversorgung oder der sektorenübergreifenden Leistungserbringung ausgerichtet ist, einschließlich der komplexen psychiatrischen Behandlung im häuslichen Umfeld. In jedem Land soll unter besonderer Berücksichtigung der Kinder- und Jugendpsychiatrie mindestens ein Modellvorhaben nach Satz 1 durchgeführt werden; dabei kann ein Modellvorhaben auf mehrere Länder erstreckt werden. Eine bestehende Verpflichtung der Leistungserbringer zur Versorgung bleibt unberührt. [ ]
45 Das Organisations-Prinzip (1)
46 Das Organisations-Prinzip (2)
47 Entwicklungen (Klinikum Itzehoe; ) = = Zahl der Menschen Stationäre Tage Tagesklinische Tage Patienten nur ambulant Verweildauer stationär Kosten (bereinigt)
48 VON DER SEKTORALEN ZUR SEKTOREN-ÜBERGREIFENDEN, VERNETZTEN VERSORGUNG Traditionelles System Anbieter- und sektorenorientiert Zukunftskonzept Populationsorientiert und sektorenübergreifend Prävention Arzneimittel Hausarzt Facharzt Krankenhaus Palliativ/Hospiz Pflege Prävention Sekundärversorgung Primärversorgung Stationäre/ teilstationäre Versorgung Versicherte Population Arzneimittelversorgung Pflege Palliativ/Hospiz Quelle: Gutachten des Sachverständigenrats (2009)
49 Vernetzung
50 Vernetzung Hausarzt Facharzt Klinik Gemeinde
51 Vernetzung Autonomie Empowerment Partizipation Bedürfnis Qualität Kompetenz Verantwortung Teilhabe
52 Was wäre wenn?
53 Das Krankenhaus muss sich verändern
54 Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin - und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen. Kurt Marti
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56 28. November 1. Dezember CityCube Berlin Die Psychiatrie und Psychotherapie der Zukunft Über 650 Einzelveranstaltungen Zertifiziert, mehr als 30 CME-Punkte möglich DGPPN-Fort- und Weiterbildungsakademie Freier Eintritt für DGPPN-Neumitglieder 2017 und 2018 Aktueller Kongress-Flyer zum Download auf Deadlines Thematische Symposien Dauer: 90 Minuten Minuten Vortrag, 5 Minuten Diskussion Anmeldeschluss: 13. April 2018 Freie Vorträge Dauer: 10 Minuten je Vortrag Anmeldeschluss: 22. Juni 2018 Poster/ePoster Kurzpräsentation von 5 Minuten, einschließlich Diskussion Anmeldeschluss: 22. Juni 2018 Kongresspräsident Prof. Dr. med. Arno Deister Präsident der DGPPN Chefarzt am Zentrum für Psychosoziale Medizin am Klinikum Itzehoe Wissenschaftliche Kongresskoordination Julie Holzhausen Reinhardtstr. 27 B Berlin Tel.: +49 (0) j.holzhausen@dgppn.de Anmeldung ab Februar 2018 auf Aktueller Kongress- Flyer zum Download auf de
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