Energieeffizienz- Netzwerke
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- Manuela Klein
- vor 5 Jahren
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1 Energieeffizienz- Netzwerke Wiederholungsaudit nach DIN EN ab 2019 und Revision der ISO Dienstag, 04. September
2 VEA DER ENERGIEEXPERTE FÜR DEN MITTELSTAND UNSERE 10 GESCHÄFTSSTELLEN Auch in Ihrer Nähe! Mit über 65 Jahren Markterfahrung bietet der VEA individuelle und umfangreiche Leistungen in den Bereichen Beschaffungsoptimierung und Verbrauchsreduktion, um die Energiekosten unserer über Mitglieder nachhaltig zu senken. Erfahrung seit 1950 Unabhängig von Energieversorgern und anderen Unternehmen Interessenvertretung in Politik und Wirtschaft Individuelle Energieberatung durch 90 Mitarbeiter 2
3 LEISTUNGEN 360 ENERGIEOPTIMIERUNG Unsere Expertise in verschiedenen Beratungsfeldern ermöglicht uns, umfassende und passgenaue Lösungen zur Energiekostenoptimierung für Sie zu finden. BESCHAFFUNG STEUERN & UMLAGEN ENERGIEMANAGE- MENTSYSTEME ENERGIEEFFIZIENZ Energie kostengünstig einkaufen. Einsparpotenziale entdecken und nutzen. Systematische, ökologische und rechtssichere Betriebsoptimierung. Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit verbinden. Weitere Leistungen: MESSSTELLENBETRIEB Verbrauchsdaten kennen. RECHTSMANAGER Rechtssicherheit erlangen. 3
4 GRÜNDE FÜR MANAGEMENTSYSTEME Gründe für Managementsysteme: Freiwillig Energiebezug, Energie(kosten)einsparung Transparenz der Energieströme Kostenstellenrechnung Umweltschutzgedanke und Nachhaltigkeit Außendarstellung 4
5 GRÜNDE FÜR MANAGEMENTSYSTEME Gründe für Managementsysteme: Gesetzliche Vorgaben BesAR EEG (EEG-Härtefallregelung) (EMAS, ISO 50001) Strom- und Energiesteuer, Ökosteuerspitzenausgleich (EMAS, ISO 50001, DIN EN , SpaEfV Alternatives System) Energiedienstleistungsgesetz EDL-G (EMAS, ISO 50001, DIN EN ) 5
6 Einordnung der Energiemanagementsysteme 6
7 GESETZLICHER HINTERGRUND Energieaudit Das EDL-G schreibt in den 8-8d vor, dass alle Unternehmen die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, erstmals zum 5. Dezember 2015 ( und gerechnet vom ersten Energieaudit) alle vier Jahre ein weiteres Energieaudit durchführen! Achtung: Maßgeblich für die KMU-Definition ist die Empfehlung der Europäischen Kommission 003/361/EG vom 6. Mai 2003 Ausgenommen von der Energieauditpflicht: Kommunale Regiebetriebe Einrichtungen mit überwiegend hoheitlichen Aufgaben Freigestellt von der Energieauditpflicht sind gem. 8 Abs. 1 EDL-G Unternehmen die: Ein zertifiziertes Energiemanagmentsystem nach ISO oder Ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr des Europäischen Parlaments und des Rates (EMAS) 7
8 KMU ODER NICHT - KMU? Nein Hat Ihr Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter? Ja Nein Nein Mitarbeiter und Umsatz im Verbund betrachten Hat Ihr Unternehmen einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. oder eine Jahresbilanzsumme von weniger als 43 Mio.? Ja Ist Ihr Unternehmen eigenständig und betragen die Beteiligungen an anderen verbundenen Unternehmen weniger als 25 %? Ja Ihr Unternehmen ist ein Nicht-KMU Ihr Unternehmen ist ein KMU Quelle: VEA 8
9 PFLICHTEN FÜR NICHT - KMU Nicht-KMU sind lt. EDL-G verpflichtet zu handeln! System: Energieaudit DIN16247 EnMS=50001 UMS =EMAS Deadline: Quelle: VEA 9
10 UNTERSCHIED DER SYSTEME Aufwand/Kosten System Zertifizierung? Gültigkeit? 1. gering/günstig Alternativ System (Tab.1 bis 3) Ja Jährlich 2. mittel DIN = Energieaudit Nein Energieauditor Alle 4 Jahre 3. hoch DIN = Energiemanagementsystem Ja Alle 3 Jahre 4. hoch/teuer EMAS = Umweltmanagementsystem Ja Alle 3 Jahre Quelle: VEA 10
11 Wiederholungsaudit nach DIN EN
12 ENERGIEAUDIT NACH DIN EN Systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potential für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und darüber zu berichten. 12
13 ENERGIEAUDIT NACH DIN EN Vorgaben 1. Durchführung des Energieaudits bis (vierjährige Wiederholung) 2. Keine Meldepflicht des Energieaudits an das BAFA 3. Stichprobe durch das BAFA Stichprobengröße: etwa 20% der verpflichteten Unternehmen innerhalb der vierjährigen Frist BAFA setzt nach Herantreten an das Unternehmen angemessene Frist zur Vorlage des Nachweises Nachweis = insbes. Energieauditbericht; Unterlagen sind dem BAFA vorzulegen Der Energieauditor muss bestätigen, dass Anforderungen an Energieaudits gemäß EDL-G erfüllt wurden + Bestätigung des Verantwortlichen im Unternehmen ( Energiemanagement- Beauftragter ) 4. Bußgeld Wer ein Energieaudit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführt, kann verpflichtet werden, ein Bußgeld von bis zu Euro zu zahlen 13
14 ENERGIEAUDIT NACH DIN EN Vorgehen 1. Datenerfassung / Aufbau der Datenbasis (Anlagenkataster / Messkonzept) 2. Betriebsbegehung 3. Analyse Optimierungsansätze Wirtschaftlichkeitsbetrachtung standortspezifischen Energiekennzahlen (EnPIs) Grafische Darstellung innerbetriebliche Energieverteilung 4. Auditbericht (Effizienzprogramm) Datenerfassung Betriebsbegehung Analyse Bericht 14
15 ENERGIEAUDIT NACH DIN EN Standorte und Begehungen (Erstaudit) Multi-Site Verfahren bei Auditierung verbundener Unternehmen Quelle: BAfA, leicht verändert 15
16 2. ENERGIEAUDIT NACH DIN EN Unterschied Wiederholungsaudit zu Erstaudit 1. Durchführung des Energieaudits bis (bei ) 2. Keine Meldepflicht des Energieaudits an das BAFA 3. Besonderheit 4. Bei Clusterung muss Untersuchung für die bisher nicht begangenen Standorte erfolgen 5. Gruppenverbund: Bei Unternehmen mit geringen Energieverbräuchen zur Vereinfachung Gesamten Energieverbrauch auf vom Gruppenaudit erfasste Unternehmen beziehen Verhältnismäßiges und repräsentatives Energieaudit: 90% des Energieverbrauchs erfassen 10% Energieverbrauch -> einzelne Unternehmen können vernachlässigt werden 16
17 2. ENERGIEAUDIT NACH DIN EN Wiederholungsaudit: Besonderheit Multi-Site Verfahren bei Auditierung verbundener Unternehmen GmbH< 10% Energieverbrauch kann bei Audit vernachlässigt werden Berücksichtigung Energieverbrauch der anderen Standorte muss > 90% Quelle: BAfA, verändert 17
18 Revision der
19 ANFORDERUNGEN Die gute Nachricht zuerst: Die Anforderungen der ISO werden praxisnäher! 19
20 VERÄNDERUNGEN Was ändert sich konkret? Was ist neu? Verstehen der Organisation und ihres Kontextes Verstehen der Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien Führung und Verpflichtung Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in der Organisation Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen 20
21 PRAXISBEZUG Verstehen der Organisation und ihres Kontextes Die Norm fordert grundsätzliches, konzeptionelles Verstehen der internen und externen Themen, die Einfluss auf die energiebezogene Leistung des Unternehmens oder das Energie- Managementsystem haben können. Beispiele für externe Themen: politische Ziele branchenbezogene Ziele Interessierte Parteien (z. B. Kundenanforderungen) Energiekosten Wahl der Energieträger Beispiele für interne Themen: operative Risiken Haftungsfragen strategische Ziele für das Kerngeschäft finanzielle Möglichkeiten 21
22 PRAXISBEZUG Verstehen der Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien Interessierte Parteien können sein: Kunden, Nachbarn, Behörden, Verbände, usw.. Es soll ermittelt werden: welche interessierten Parteien relevant sind welche Forderungen diese relvanten Parteien haben welche dieser Forderungen zu bindenden Pflichten werden Hierzu gehören auch rechtliche Anforderungen! 22
23 PRAXISBEZUG Führung und Verpflichtung Das Top-Management muss: a) die Rechenschaftspflicht für die Wirksamkeit des Energiemanagementsystems übernehmen b) den Anwendungsbereich und die Grenzen des Systems festlegen c) sicherstellen, dass die Energiepolitik sowie strategische und operative Ziele festgelegt und umgesetzt werden, d) sicherstellen, dass Forderungen des EnMS in die Geschäftsprozesse integriert werden e) sicherstellen, dass Aktionspläne freigegeben und umgesetzt werden f) die notwendigen Ressourcen bereit stellen Es wird kein Managementsystembeauftragter mehr gefordert! Die Verantwortung liegt zukünftig deutlich stärker bei der obersten Leitung! 23
24 PRAXISBEZUG Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in der Organisation Das Top-Management soll ein Energieteam mit den notwendigen Verantwortlichkeiten und Befugnissen ausstatten, welches: Konformität und Verbesserung des EnMS sicherstellt Verbesserung der energiebezogenen Leistung des Unternehmens sicherstellt Berichtspflichten wahrnimmt (z.b. gegenüber dem Top-Management) Veränderungsmanagementprozesse etabliert über notwendige Ressourcen zur Bewältigung der Aufgaben verfügt 24
25 PRAXISBEZUG Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen Chancen und Risiken müssen ermittelt und festgelegt werden. Dazu gehören z. B.: Berücksichtigung der Ergebnisse bzgl. Kontext der Organisation, der interessierten Parteien und der energetischen Bewertung sicherstellen, dass geplante Resultate erreicht werden unerwünschte Effekte verhindern oder abmildern Die Norm fordert kein formelles Risikomanagement! 25
26 ZU GUTER LETZT Fragen??? 26
27 ZU GUTER LETZT Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 27
28 KONTAKT Telefon: 0511/ Mobil: 0162/ Internet: Ralf Wichmann Projektleiter Managementsysteme 28
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