Stadtrat. Sperrfrist für alle Medien Veröffentlichung jeweils nach der Medienkonferenz zum Thema Gemeinderatssitzung. Botschaft an den Gemeinderat

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1 Stadtrat Sperrfrist für alle Medien Veröffentlichung jeweils nach der Medienkonferenz zum Thema Gemeinderatssitzung Botschaft an den Gemeinderat Landabtretung von 791 m 2 der städtischen Parzelle Nr. 570 zugunsten der Parzelle Nr der Genossenschaft Altersheim und Alterssiedlung Kreuzlingen im Wert von CHF 553'700 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft beantragt Ihnen der Stadtrat, der Landabtretung von 791 m 2 der Parzelle Nr. 570 zugunsten der Parzelle Nr der Genossenschaft Altersheim und Alterssiedlung Kreuzlingen zuzustimmen. 1. Ausgangslage Die Genossenschaft Altersheim und Alterssiedlung Kreuzlingen plant seit längerer Zeit verschiedene Sanierungsmassnahmen. Das Pflegeangebot wird ergänzt um die Betreuung demenzkranker Menschen. Jetzt soll ein Erweiterungsbau der Pflegeabteilung und neu eine Demenzstation realisiert werden. Die Altbauten müssen den heutigen Vorschriften und Bedürfnissen angepasst werden. Teilweise kommt der Neubau auf eigenes Land der Genossenschaft zu stehen. Der Neubau benötigt aber noch zusätzliche 791 m 2 Land von der städtischen Parzelle Nr. 570, die direkt an die Parzellen Nrn und 2249 der Genossenschaft anschliesst (Beilage 1). Die Stadt Kreuzlingen hat in der Geschichte der Genossenschaft Altersheim und Alterssiedlung Kreuzlingen schon zweimal Land an den Bau (1972) und den Erweiterungsbau (1999) des Alterszentrums abgetreten beziehungsweise verkauft wurde die 4'728 m 2 grosse Parzelle Nr (E.Bl. 2299) im Wert von CHF 709'200 (CHF 150/m 2 ) an die Genossenschaft abgetreten. Zusätzlich wurde mit Volksentscheid 1 Million Franken à fonds perdu gesprochen. Für den Erweiterungsbau der Pflegeabteilung wurde 1999 ein Teilstück der Parzelle Nr. 570 von 918 m 2 für CHF 321'300 (CHF 350/m 2 ) an die Genossenschaft verkauft. Auch an diesen Erweiterungsbau leistete die Stadt einen Beitrag von 1 Million Franken. Die heute noch gültige Vereinbarung (vom ) zwischen der Genossenschaft und der Stadt beinhaltet die Übernahme der Betriebsdefizite: - Alterssiedlung 90 % - Altersheim 90 % - Pflegeheim 95 % (zusammen mit Kanton) Eine erneute Landabtretung für den Neubau einer Demenzabteilung und Erweiterung des Pflegebereichs ist im Zusammenhang mit dieser historischen Mitverantwortung landabtretung_azk.doc

2 Seite 2 und Mitbeteiligung zu sehen. Gemäss 27 der Statuten der Genossenschaft fällt bei einer Liquidation das Genossenschaftsvermögen an die Stadt Kreuzlingen. Seit der Gründung des Alterszentrums ist die Stadt im Vorstand der Genossenschaft mit zwei Personen vertreten. Die obengenannten Entscheidungen über Baubeiträge wurden jeweils durch Entscheide des Gemeinderats und des Volks genehmigt. Der Stadtrat erachtet es als sinnvoll, nun die Vereinbarung zu überarbeiten und an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Dabei soll die Rolle der Stadt gegenüber der Genossenschaft neu geregelt werden. 2. Bauprojekt Details zum Neubau der Pflege- und Demenzabteilung des Alterszentrums gehen aus dem Baubeschrieb, Bauplänen und Modellfoto hervor (Beilage 2). 3. Grundstück Das abzutretende Teilstück der Parzelle Nr. 570 liegt ausserhalb des Gestaltungsplans "Zentrum Löwen" in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Eine bauliche Nutzung für das Alterszentrum kann demnach gemäss den Bestimmungen der Regelbauweise erfolgen. 4. Wert des Grundstückes Gemäss Verkehrswertgutachten von Hans-Rudolf Rutishauser vom 23. Januar 2010 beträgt der Wert der abzutretende Fläche CHF 700/m 2. Bei 791 m 2 ergibt sich ein Gesamtwert der Teilfläche von CHF 553'700 (Beilage 3). 5. Abtretungsvertrag Im Abtretungsvertrag sind alle mit der Abtretung verknüpften Bedingungen vermerkt (Beilage 4). Voraussetzung für die Landabtretung ist die Rücksichtnahme auf die wertvolle Umgebung des Sallmannschen Areals bei der Planung. Die gesamte öffentliche Nutzung dieses Gebiets muss bei der Aussenraumgestaltung mitberücksichtigt werden. Diese Landabtretung im Wert von CHF 553'700 bildet den städtischen Beitrag an den Neubau der Pflege- und Demenzabteilung des Alterszentrums. 6. Zusammenfassung Die umfangreichen Sanierungs- und Neubauten des Alterszentrums sind für den Standort Kreuzlingen von grossem Wert. Die Dienstleistungen des Zentrums und das umfassende Angebot im Alterswohn- und -pflegebereich haben sich in den vergangenen Jahren den neuen Bedürfnissen angepasst und positiv weiterentwickelt. Die notwendigen Sanierungen und die sinnvolle Erweiterung werden schon seit Jahren ge-

3 Seite 3 plant. Durch verschiedene Umstände kam es zu Verzögerungen bei der Umsetzung. Nun liegt ein in Regelbauweise zu realisierendes Projekt vor, das der Stadtrat mit dieser Landabtretung unterstützt. Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Der Stadtrat beantragt Ihnen, der Landabtretung von 791 m 2 der städtischen Parzelle Nr. 570 zugunsten der Parzelle Nr der Genossenschaft Altersheim und Alterssiedlung Kreuzlingen im Wert von CHF 553'700 zuzustimmen. Kreuzlingen, 29. März 2011 Stadtrat Kreuzlingen Der Stadtammann Die Stv. Stadtschreiberin Beilagen 1. Situationsplan 2. Baubeschrieb, Baupläne, Modellfoto 3. Verkehrswertgutachten Hans-Rudolf Rutishauser vom 23. Januar Abtretungsvertrag

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6 SITUATION Der geplante Neubau soll nördlich des bestehenden Gebäudekomplexes zu stehen kommen. Dazu ist der Abbruch der Liegenschaft Kirchstrasse 9a/b erforderlich. Die dazu erforderliche Abbruchbewilligung liegt vor. Zudem ist ein Landerwerb von 971m2 vom südlichen Bereich der Parzelle 570 von der Stadt Kreuzlingen erforderlich. Unter Berücksichtigung der Vorschriften des Baureglements lässt sich der erforderliche Platzbedarf nur mittels Erstellung von 3 Gebäudeeinheiten mit je rund 20x20m Grundfläche erreichen. Durch verglaste Verbindungskorridore sind diese Baubereiche (Haus West, Mitte und Ost) miteinander verbunden (siehe Grundrissplan Erdgeschoss). BAUKONSTRUKTION Das Bauvorhaben wir vollständig unterkellert und in Massivbauweise (Tragkonstruktion in Stahlbeton) erstellt. Mit Aussenwänden in Sichtbeton wird die bestehende Bausubstanz übernommen und weitergeführt. Grossflächige Fensterpartien mit vorgesetzten Balkonen gliedern die Fassaden. Die Gebäude werden ebenfalls mit Flachdächern mit extensiver Begrünung versehen. Haustechnik und Energieversorgung entsprechen, mit Ausnahme der fehlenden kontrollierten Lüftung, dem Minergie-Standard. INFRASTRUKTUR Im Untergeschoss sind 2 Querverbindungen zum bestehenden Gebäudekomplex vorgesehen. Gedeckte Verbindungen sind ebenfalls zum westlichen Neubau (im Erdgeschoss) sowie zum östlichen Neubau (auf jedem Stockwerk) eingeplant. Die vertikalen Erschliessungen sind mittels 2 Treppenhäusern und 2 Bettenlift-Anlagen sichergestellt. RAUMINHALT / ABMESSUNGEN Das definitive und von der Betriebsleitung und der Baukommission weitgehend genehmigte Raumprogramm umfasst folgende Kubatur: Untergeschoss mit Tiefgarage Erd- und Obergeschosse 6'700 m3 14'200 m3

7 RAUMPROGRAMM Untergeschoss - Tiefgarage (mind. 34 Einstellplätze), Zufahrt ab Kirchstrasse - Veloraum - Garderoben für alle Angestellten - Technikräume (neue Energiegewinnung) durch Wärmepumpe und Solaranlage Erdgeschoss (Demenzstation) - Empfangsbereich - Aufenthaltsräume mit Koch- und Essgelegenheit - ausreichend Nebenräume für Personal und Versorgung/Pflege - 1 Gästezimmer - 19 Zimmern von je rund 26m2 (inkl. Du/WC) - Demenzgarten mit Endlos-Wegen (nordseitig und im Innenhof) Obergeschosse - im OG praktisch identische Grundrisse wie im EG jedoch als Pflegestation (total 38 Zimmer) - dazu im 3.OG, welches nur im Gebäudekomplex Ost gebaut wird, zusätzlich 5 Pflegezimmer, sowie - grosszügige Flächen für Therapie-Räume Total werden somit 62 Pflegezimmer mit eigenem Sanitär-Bereich nach den behördlichen Richtlinien erstellt. Wacker, Ressortleiter Bau

8 a nv Energiebezugsfläche 285,100 m2/ m2/ m2/ Eingang m2/ m2/ 149,245 m2/ m2/ m2/ m2/ Eingang m2/ m2/ m2/ Energiebezugsfläche 2.670,967 m2/ m 2/ TrU+00E4gerMe talbau TrU+00E4gerMe talbau KS DN 100 nv N NGKR0060 NGKR Marktstrasse a NGKR nv nv 40 1a a Eingang Vorprojekt Alterszentrum Kreuzlingen für einen Neubau Pflegeheim mit Demenzstation Situation 1:1000 Situation 1 : 1000 Erdgeschoss Bettenlift Lift Anmeldung Lift m2/ m2/ Lift nv August 2010 Hubert Bischoff Arch. BSA 9427 Wolfhalden nv a-b a 1 1a NGKR Bärenstrasse Egelsee Dreispitz Februar 2011 Hubert Bischoff Arch. BSA 9427 Wolfhalden Parkstrasse Egelseestrasse 2541 Sandbreitestrasse Bärenstrasse Rigistrasse Löwenschanz Löwenstrasse Kirchstrasse Marktweg nv 33a Sonnenhof b a Sonnenstrasse Müllerstrasse a Egelshofen Bärenstrasse 731 (2905) Gemeindeplatz Mühleschwankweg 720

9 16 nv N KS DN m2/ nv nv Vorprojekt Alterszentrum Kreuzlingen für einen Neubau Pflegeheim mit Demenzstation Kirchstrasse Erdgeschoss 1 : 200 Zimmer 17.7 Balkon Zimmer 18.2 Zimmer 18.2 Zimmer 18.2 Zimmer 18.2 Zimmer 18.2 Aufenthalt 32.0 Abst Ausguss 10.3 P. WC Station 33.7 Zimmer 18.2 Zimmer 18.2 Zimmer 18.2 Zimmer 18.2 Zimmer 18.2 Essen 35.0 Teeküche 17.6 Zimmer 17.0 Zimmer 17.0 Zimmer 21.2 B. WC Terrasse 37.3 Bettenlift Therapie 32.0 Ausg. 5.5 Pflegebad 13.3 Hausd. 9.3 Geräte / Abst Wäscheab. Bettenlift Durchfahrtshöhe = 4.00m Vorplatz Foyer Zimmer 18.2 Balkon Zimmer 18.2 Zimmer 18.2 Zimmer 18.2 Zimmer Februar 2011 Hubert Bischoff Arch. BSA 9427 Wolfhalden

10 Vorprojekt Alterszentrum Kreuzlingen für einen Neubau Pflegeheim mit Demenzstation Modellfotos 21. Februar 2011 Hubert Bischoff Arch. BSA 9427 Wolfhalden

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22 Beilage 4 Öffentliche Beurkundung über Abtretungsvertrag Die Stadt Kreuzlingen, 8280 Kreuzlingen vertreten durch Andreas Netzle, Stadtammann und Janine Benz, Stv. Stadtschreiberin tritt hiermit an die Genossenschaft Altersheim und Alterssiedlung Kreuzlingen, mit Sitz in 8280 Kreuzlingen, Kirchstrasse 17 (Handelsregisternummer: CH ) vertreten durch die Kollektivzeichnungsberechtigten Carl Ruch, Präsident, Bottighofen und Benno Stucky, Heimleiter, Scherzingen zu Alleineigentum ab, was folgt: Grundbuch Kreuzlingen Von Liegenschaft Nr. 570 zu übertragen auf Liegenschaft Nr ca. 791 m² Bauland, Areal Haus Sallmann / Alterszentrum Grenzen Gemäss beiliegendem Situationsplan Mst. 1:500, welcher von den Vertragsparteien als integrierender Bestandteil dieses Abtretungsvertrages anerkannt wird. Vor dem Grundbucheintrag dieses Abtretungsvertrages ist das Abtretungsobjekt durch den Grundbuchgeometer definitiv vermessen zu lassen.

23 - 2 - Anmerkungen 3227 Herabsetzung des Grenzabstandes zugunsten Nr Beleg 10 Diese Anmerkung bleibt weiterhin auf der Liegenschaft Nr. 570 zugunsten der Liegenschaft Nr angemerkt und ist zusätzlich, beim Grundbucheintrag dieses Abtretungsvertrages, zugunsten der Liegenschaft Nr vorzumerken. Die Anmerkung 3789 betrifft das Abtretungsobjekt nicht. Vormerkungen Keine Dienstbarkeiten und Grundlasten Die auf der Liegenschaft Nr. 570 eingetragenen Dienstbarkeiten betreffen das Abtretungsobjekt nicht. Grundpfandrechte Keine Das Abtretungsobjekt ist mit Bewilligung der Grundpfandgläubigerin, beim Grundbucheintrag dieses Abtretungsvertrages, als Pfandzusatz in den auf der Liegenschaft Nr Grundbuch Kreuzlingen haftenden Schuldbrief aufzunehmen Der Abtretungspreis beträgt ca. Fr. 553' (ca. Franken fünf fünf drei sieben null null 00/100) d.h. Fr pro Quadratmeter - definitive Vermessung bleibt vorbehalten - Die Bezahlung des Abtretungspreises wird der Erwerberin in dem Sinne erlassen, als das Abtretungsobjekt als Baubeitrag der Stadt Kreuzlingen an den geplanten Neubau Erweiterungsbau Altersheim mit Demenzstation der Genossenschaft Altersheim und Alterssiedlung Kreuzlingen gilt.

24 - 3 - Weitere Vertragsbestimmungen 1. Der Antritt des Abtretungsobjektes durch die Erwerberin erfolgt mit dem Grundbucheintrag dieses Vertrages, von welchem Tage an auch Nutzen und Schaden, wie Steuern und Abgaben für Rechnung der Erwerberin zu laufen beginnen. 2. Die Grundbuchgebühren und die Handänderungssteuer dieses Vertrages werden vollständig von der Abtreterin bezahlt. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen haften die Parteien solidarisch. 3. Den Parteien ist bekannt, dass dieses Rechtsgeschäft keine Grundstückgewinnsteuerpflicht auslöst. 4. Die Abtreterin übernimmt keine Gewährleistungspflicht irgendwelcher Art. Den Vertragsparteien ist die Wirkung dieser Bestimmung und insbesondere der Inhalt von Art. 192 Abs. 3 und 199 OR bekannt. Der Quadratmeterpreis entspricht dem heutigen Erschliessungsstand des Abtretungsobjektes. 5. Die Erwerberin verpflichtet sich, beim geplanten Neubau Erweiterungsbau Altersheim mit Demenzstation den Spielplatz gemäss der separaten Vereinbarung vom 27. Januar 2011 wiederherzustellen, die Umgebung des Sallmannschen Parkareals zu schonen und den auf dem beiliegenden, integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bildenden Plan eingezeichneten Weg auf eigene Kosten und in Absprache mit der Stadt (Belag und Ausgestaltung) zu erstellen. 6. Neue Vormerkung Rückkaufsrecht zugunsten der Stadt Kreuzlingen und zulasten der Liegenschaft Nr Die Genossenschaft Altersheim und Alterssiedlung Kreuzlingen räumt hiermit, für sich und ihre Rechtsnachfolger, der Stadt Kreuzlingen am Abtretungsobjekt (und somit an einer Teilfläche der Liegenschaft Nr. 2169) ein Rückkaufsrecht im Sinne von Art. 216 ff OR ein. Der Rückkaufsfall tritt ein, wenn das Bauvorhaben Neubau Erweiterungsbau Altersheim mit Demenzstation wie es vom Stadtrat gemäss nachstehender Ziffer 8 genehmigt wurde, nicht bis am vollständig realisiert ist. Die Stadt Kreuzlingen hat nach Eintritt dieses Rückkaufsfalles für die Ausübung des Rückkaufsrechts keine Frist zu beachten, womit das Rückkaufsrecht für den vorstehenden Fall jederzeit nach Eintritt, aber spätestens bis ausgeübt werden kann. Das Rückkaufsrecht kann entschädigungslos, also zum Rückkaufspreis von Fr. 0.--, ausgeübt werden. Dieses Rückkaufsrecht wird für die Dauer bis eingeräumt und ist bei der Grundbucheintragung dieses Vertrages im Grundbuch auf der Liegenschaft Nr vorzumerken.

25 Der Stadtrat Kreuzlingen hat gemäss Protokollauszug vom diesem Rechtsgeschäft zugestimmt. Vor dem Grundbucheintrag dieses Vertrages hat die nötige Zustimmung des Gemeinderates der Stadt Kreuzlingen vorzuliegen. Genehmigt der Gemeinderat diesen Vertrag nicht spätestens bis am , gilt der vorliegende Vertrag als einvernehmlich aufgehoben. 8. Die Erwerberin hat dem Stadtrat Kreuzlingen die vollständigen Baugesuchsunterlagen für das Bauvorhaben Neubau Erweiterungsbau Altersheim mit Demenzstation einzureichen. Der Stadtrat Kreuzlingen prüft nach freiem Ermessen sowie ausserhalb und unabhängig vom eigentlichen Baubewilligungsverfahren, ob diese Baugesuchsunterlagen die in vorstehender Ziffer 5 geregelten Bedingungen und Auflagen erfüllen. Die Erwerberin nimmt zur Kenntnis, dass die Prüfung der Baugesuchsunterlagen auf Einhaltung der in vorstehender Ziffer 5 geregelten Bedingungen und Auflagen keinerlei präjudizierende Wirkung in Bezug auf die Prüfung des Baugesuches durch die zuständige Baubewilligungsbehörde hat. 9. Die Erwerberin ist verpflichtet, jedem ihrer Rechtsnachfolger die in vorstehender Ziffer 5 geregelten Pflichten zu überbinden, einschliesslich dieser Überbindungsklausel.

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