DER ÖKOLOGISCHE GARTENBAU FACHINFOS ZUM EINSTIEG
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- Maximilian Bauer
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1 DER ÖKOLOGISCHE GARTENBAU FACHINFOS ZUM EINSTIEG Inhaltsverzeichnis Welche rechtlichen Vorschriften gibt es?... 2 Was bedeutet möglichst geschlossener Betriebskreislauf?... 2 Welche Pflanzenschutzmittel dürfen im Ökolandbau verwendet werden?... 3 Was kann gegen tierische Schaderreger unternommen werden?... 4 Welche Methoden zur Beikrautregulierung dürfen durchgeführt werden?... 4 Wie kann die Bodenfruchtbarkeit erhalten und gesteigert werden?... 5 Warum wird eine weite Fruchtfolge angelegt?... 6 Wozu dienen Leguminosen in der Fruchtfolge?... 6 Gibt es spezielle Sorten, die im ökologischen Gartenbau verwendet werden?... 8 Darf nur ökologisches Saat- und Pflanzgut verwendet werden?... 8 Impressum... 9
2 Welche rechtlichen Vorschriften gibt es? Gartenbaubetriebe, die ökologisch produzieren möchten, müssen nach den EU- Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau arbeiten. Darüber hinaus kann es unter anderem aus Marketinggründen sinnvoll sein, sich einem Anbauverband des ökologischen Landbaus anzuschließen. Diese Verbände vertreten die Ökobranche in der Politik und am Markt, bieten den Mitgliedern Betreuung und Beratung, sie machen ihren Mitgliedern aber zum Teil höhere Vorgaben für die Erzeugung, Verarbeitung und Handel als die EU- Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Was bedeutet möglichst geschlossener Betriebskreislauf? Im ökologischen Land- und Gartenbau wird versucht einen möglichst geschlossenen Betriebskreislauf zu erreichen. Da leicht löslicher mineralischer Dünger (Kunstdünger) nicht eingesetzt werden darf, bestehen die Nährstoffe für den Pflanzenbau vor allem aus Wirtschaftsdünger. Das heißt zunächst, dass der Pflanzenbau und die Tierhaltung miteinander aneinander gekoppelt sein sollten. Der Pflanzenbau liefert das Futter, die Tiere den Wirtschaftsdünger. Zukauf von Betriebsmitteln Boden Betriebseigene organische Dünger Nährstoffe Tiere Pflanze Betriebseigene Futtermittel Verkauf Erzeugnissen von nach: Drangmeister, H. In den, in der Regel viehlosen, Betrieben des Garten- und Obstbaus stehen eigene Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft nicht zur Verfügung. Der Nährstoffbedarf für den Pflanzenbau wird hier gedeckt durch: eine entsprechende Fruchtfolge mit einem gewissen Anteil an Leguminosen. Dieses sind zum Beispiel Klee, Luzernze, Bohnen oder Erbsen, die durch
3 symbiotisch an den Wurzeln lebenden Knöllchenbakterien in der Lage sind, den Luftstickstoff zu binden. den Zukauf von Wirtschaftsdünger (zum Beispiel pflanzliche Reststoffe, Biogasgülle, Mist aus der Tierhaltung) aus anderen ökologischen und in stark begrenztem Umfang sogar aus konventionellen Betrieben. Letztendlich werden Rohnährstoffe, die nicht leicht löslich sind, gedüngt (vor allem Phosphatdüngermittel und Spurenelemente). Das Cut & Carry-System kann eine weitere Alternative für die Düngung in viehlosen Betrieben sein. Hierbei wird auf dem Betrieb erzeugter Kleegrasmulch auf die Kulturflächen ausgebracht. Damit es nicht zu einem Nährstoffüberschuss kommt, der vor allem zur Belastung von Grundwasser führen kann, darf der durchschnittliche Wirtschaftsdüngereinsatz pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche und Jahr nicht über 170 Kilogramm Stickstoff liegen. Um diesem Leitbild gerecht zu werden, ist der Erhalt und die Steigerung der Bodenfruchtbarkeit ein wichtiges Ziel der ökologischen Landwirtschaft. Welche Pflanzenschutzmittel dürfen im Ökolandbau verwendet werden? Der Pflanzenschutz im Ökolandbau unterscheidet sich deutlich von den konventionellen Maßnahmen: Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sind grundsätzlich verboten. Um ohne herkömmliche Pflanzenschutzmittel Schaderreger unterhalb der wirtschaftlichen Schadschwellen zu halten, muss das gesamte System mit seinen vielfältigen Wechselwirkungen von Standort, Klima und pflanzenbaulichen Maßnahmen betrachtet werden. Wenn alle Kulturmaßnahmen wie Standort, Sortenwahl, Bodenbearbeitung, Fruchtwechsel und Düngung optimal gewählt werden, wird die Pflanzengesundheit gefördert und die Pflanzen sind widerstandsfähiger gegen Schaderreger. Pflanzenschutz im Ökolandbau bedeutet nicht, dass Schädlinge und Unkraut vollständig auf der Fläche ausgerottet werden, sondern dass sie auf einem (vor allem wirtschaftlich) tolerierbaren Niveau gehalten werden. Im ökologischen Gartenbau werden für eine bessere Pflanzengesundheit größere Pflanzabstände als im konventionellen Anbau gewählt. Dies führt zu einer besseren Durchlüftung der Bestände und sorgt für kräftigere und robustere Pflanzen. Da der Bestand auch schneller abtrocknet, wird pilzlichen und bakteriellen Krankheiten vorgebeugt. Im geschützten Anbau wird sorgfältig auf eine gute Klimaführung geachtet. Auch gibt es einige Pflanzenstärkungsmittel die vorbeugend eingesetzt werden, wie zum Beispiel Präparate aus Schachtelhalm oder Algen. Trotz sorgfältiger Beachtung dieser Grundsätze kann es in manchen Jahren zu Schäden durch Krankheiten und Schaderreger kommen. In solchen Situationen darf auch der ökologisch wirtschaftende Betrieb auf Pflanzenbehandlungsmittel zurückgreifen. Welche Mittel zugelassen sind, regelt Anhang II der EU- Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Dieser Anhang stellt eine Positivliste dar, das heißt, nur was in dieser Liste geführt ist, ist erlaubt, alles andere verboten.
4 Was kann gegen tierische Schaderreger unternommen werden? Bei tierischen Schädlingen können neben den in Anhang II aufgeführten Pflanzenschutzmitteln auch Nützlinge eingesetzt werden. Aber auch hier ist das grundsätzliche Ziel, den Befall lediglich unterhalb der wirtschaftlichen Schadschwelle zu halten, nicht die vollständige Befallsfreiheit. Ein gezielter Einsatz von Nützlingen, wie Florfliegenlarven, Raubmilben und anderen wird insbesondere im geschützten Anbau praktiziert, um einem Befall vorzubeugen oder ihn einzudämmen. Gegen die gängigsten Schädlinge in Unterglaskulturen gibt es kompetente Gegenspieler. Im Freiland spielt die Förderung und Schonung natürlicher Biotope eine wichtige Rolle. Hecken, Blühstreifen etc. dienen vielen Nützlingen als Nist- und Futterstellen und helfen so, diese in der Anlage anzusiedeln. Blühstreifen zwischen den Gemüsebeeten locken zum Beispiel viele Schwebfliegen an, so dass Blattläuse oft wirkungsvoll in Schach gehalten werden. Die Anlage solcher Biotope ist jedoch teilweise mit Problemen behaftet, da sich nicht nur Nützlinge ansiedeln. Der Vorteil überwiegt aber die Nachteile bei weitem. Weiterhin können Kulturen im Freiland auch mechanisch durch Kulturschutznetze geschützt werden. Diese Strategie bietet sich zum Beispiel bei Blumenkohl und Brokkoli an, die sonst von einer Vielzahl von Schädlingen befallen werden können. Welche Methoden zur Beikrautregulierung dürfen durchgeführt werden? Herbizide sind im ökologischen Landbau nicht erlaubt. Das bedeutet jedoch nicht, dass alles wachsen darf, was wachsen kann. Es wird aus Respekt vor dem Wert der Wildpflanzen üblicherweise nicht von Unkraut sondern Beikraut gesprochen. Beide Begriffe sind fachlich nicht korrekt, da nicht nur Kräuter sondern auch Gräser, Gehölze, Moose und Farne gemeint sind. Trotzdem hat sich im Sprachgebrauch sowohl die Unkrautbekämpfung im konventionellen Landbau beziehungsweise die Beikrautkontrolle im ökologischen Landbau durchgesetzt. Wirtschaftliche und auch kulturtechnische Probleme bereiten im Ökolandbau vor allem tief wurzelnde Wildkräuter wie Disteln und Ampfer und sich schnell ausbreitende Gräser wie Windhalm, Quecke und Acker-Fuchschwanz. Auch Auswuchs aus Vorkulturen kann Probleme bereiten, die wirtschaftlich relevant sind. Starke Verunkrautungen durch einzelne Beikrautarten haben häufig ihre Ursache in der falschen Bewirtschaftung. Deshalb gilt es, insbesondere durch eine durchdachte Fruchtfolge in Verbindung mit einer sorgfältig gewählten Bodenbearbeitung dem massenhaften Auftreten von Beikräutern entgegenzuwirken. Ziel im ökologischen Landbau ist nicht die beikrautfreie Zone, in der nur noch die angebaute Kultur wächst. Das Beikraut soll auf ein akzeptables Maß gebracht werden, von dem keine übermäßige Beeinträchtigung der Kulturpflanzen, der Ernte- und Pflegemaßnahmen ausgeht. Man spricht deshalb auch von Beikrautregulierung anstatt von Beikrautvernichtung. Neben den vorbeugenden Maßnahmen erfolgt die Beikrautregulierung in der Regel mechanisch mit Striegel, Hacke, Bürsten und in einigen Fällen auch thermisch durch Abflammgeräte.
5 Wie kann die Bodenfruchtbarkeit erhalten und gesteigert werden? Der Boden dient der Pflanze nicht nur als Standort, sondern nimmt durch die in ihm ablaufenden biologischen Ab-, Um- und Aufbauprozesse die zentrale Stellung für ihre Ernährung und Gesundheit ein. Das Bodenleben baut die Abfallprodukte pflanzlicher und tierischer Erzeugung ab und macht so die darin enthaltenen Nährstoffe für die Pflanze verfügbar. Dreh- und Angelpunkt dieser Prozesse ist der Humus beziehungsweise die gesamte organische Substanz des Bodens. Deshalb spricht man in diesem Zusammenhang auch von Humuswirtschaft. Um die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten oder zu steigern, muss eine vielseitige Fruchtfolge, die ausreichende Versorgung mit organischem Material und eine sorgfältige, schonende Bodenbearbeitung zum optimalen Zeitpunkt gewährleistet sein. Die Kontrolle der Bodenfruchtbarkeit kann mit einer einfachen Spatenprobe vorgenommen werden. Dabei können die wichtigsten Kennzeichen der Bodenfruchtbarkeit, wie sein Strukturzustand, mögliche Verdichtungen sowie die Feuchte- und Wurzelverteilung oder auch der Regenwurmbesatz ermittelt werden. Die Spatenprobe ersetzt aber nicht die chemische Analyse einer Bodenprobe im Labor.
6 Warum wird eine weite Fruchtfolge angelegt? Unter Fruchtfolge versteht man den regelmäßigen Wechsel von verschiedenen Kulturpflanzen, die unterschiedliche Ansprüche an den Boden haben, auf dem sie wachsen. Biologisch wirtschaftende Betriebe wählten die Fruchtfolge so, dass die Wirkungen der Vorfrucht mit den Ansprüchen der nachfolgenden Frucht auf möglichst optimale Weise abgestimmt sind. Stickstoffanreicherung, Bodenlockerung, Humuszufuhr, Nährstoffmobilisierung, Beikrautkontrolle und die Förderung eines Abwehrpotentials gegen Schädlinge und Krankheiten werden dabei berücksichtigt. Da ein Biogärtner gegen Beikraut, Pflanzenkrankheiten oder Schädlinge nur begrenzt, und im Vergleich zu chemisch-synthetisch hergestellten Pestiziden wenig effektive, natürliche Pflanzenschutzmittel einsetzen darf, ist die Fruchtfolge eine entscheidende Maßnahme, um eine guten Ertrag bei hoher Qualität der Produkte zu erreichen. Die Planung einer Fruchtfolge muss neben Standortverhältnissen und Ackerflächenverhältnissen auch Arbeitskapazitäten sowie betriebs- und marktwirtschaftliche Aspekte berücksichtigen. Folgende Grundregeln sollten beachtet werden: bodenfruchtbarkeitszehrende Kulturen hinter, bodenfruchtbarkeitsmehrende Kulturen stellen, weite Fruchtfolgen (mehr als fünf Fruchtfolgeglieder) davon mindestens ein Jahr, besser zwei Jahre, Leguminosen als Gründüngung, so oft wie möglich Zwischenfrüchte und Leguminosen-Untersaaten, möglichst drei bis vier Jahre Pause zwischen dem Anbau von Kulturen der gleichen Pflanzenfamilie, gerade bei fruchtfolgeempfindlichen Kulturen wie Kohl, nach Möglichkeit ein Hackfruchtglied zur Beikrautregulierung einbauen, Kulturen mit langsamer Jugendentwicklung nach beikrautunterdrückenden Bestände stellen ( Wozu dienen Leguminosen in der Fruchtfolge? Leguminosen nehmen in der Fruchtfolge eine besonders wichtige Stellung ein, da sie den für die Bodenfruchtbarkeit und das Pflanzenwachstum notwendigen Stickstoff in den Boden bringen. Zu dieser Pflanzenfamilie gehören beispielsweise Bohnen, Erbsen, Lupinen oder Klee. Leguminosen können mit Hilfe von Bakterien, die in Knöllchen an ihren Wurzeln leben, Stickstoff aus der Luft binden und im Boden anreichern. Gleichzeitig lockern sie den Boden und dienen als Gründüngung oder als Futter für die Tiere. Ein Viertel bis ein Drittel der Fruchtfolgeglieder sollte deswegen aus Hauptfruchtleguminosen bestehen. Besonders geeignet in der Fruchtfolge sind Futterleguminosen, da diese im Vergleich zu Körnerleguminosen eine höhere Ertragswirkung auf die Nachfrucht sowie eine hohe Beikrautunterdrückungskraft aufweisen. Diese Beikrautunterdrückung ist besonders bei zweijährigem Anbau von Kleegras/Luzerne gegeben. Eine Kooperation mit einem nahegelegenen ökologischen Tierhaltungsbetrieb kann hier sinnvoll sein: Im Austausch gegen angebaute Futterleguminosen können von dort Wirtschaftsdünger wie Mist, Gülle und Jauche bezogen werden.
7 Welche Dünger dürfen im ökologischen Gartenbau verwendet werden? Im ökologischen Gartenbau kommt der organischen Substanz beziehungsweise dem Humus bei der Düngung eine besondere Stellung zu. Mit der Zufuhr ausreichender organischer Substanz wird das Bodenleben gefördert. Es gewährleistet durch seine Ab-, Um- und Aufbauprozesse eine harmonische Nährstofffreisetzung für das Pflanzenwachstum. Pflanzliche Reststoffe und tierische Wirtschaftsdünger werden entweder frisch oder kompostiert auf die Ackerflächen, von denen sie letztlich stammen, zurückgeführt. Damit es nicht zu einem Nährstoffüberschuss kommt, der zur Belastung von Umwelt und Grundwasser führen kann, ist die Höhe der Düngung begrenzt. Der für das Pflanzenwachstum notwendige Stickstoff wird über den Anbau von Leguminosen, die mit Hilfe von Bakterien Luftstickstoff binden, in den Boden gebracht. Mineralische Stickstoffdünger und Düngemittel aus industrieller Tierhaltung dürfen im Ökobetrieb nicht eingesetzt werden. Um den über Leguminosenanbau im Boden gebundenen Stickstoff möglichst produktiv zu erhalten, nutzt der Ökogärtner so genannte stickstoffkonservierende ackerbauliche Maßnahmen. Dazu baut er Zwischenfrüchte zwischen zwei Hauptfrüchten an und vermindert die Bodenbearbeitung vor dem Winter, um eine erhöhte Umsetzung und Freisetzung vor der vegetationsfreien Zeit zu vermeiden. Im Gegensatz zu Stickstoff liegen andere für das Pflanzenwachstum wichtige mineralische Nährstoffe in den meisten Böden und dem darunter liegenden Gestein in ausreichender, aber häufig nicht pflanzenverfügbarer Form vor. Ein Aufschluss dieser Mineralien kann anhand von Wurzelausscheidungen durch die Pflanze selbst oder durch die Bodenlebewesen erfolgen. Bei weitgehend geschlossenem Betriebskreislauf ist diese so genannte aktive Nährstoffmobilisierung bei vielen Bodentypen ausreichend, um den Verbrauch von beispielsweise Kalium und Phosphat auszugleichen. Durch regelmäßige Bodenuntersuchungen wird die Nährstoffsituation im Boden verfolgt. Sollten sich Mangelsituationen einstellen, dürfen bei anerkanntem Bedarf die gemäß Anhang I der EU-Rechtsvorschriften aufgeführten Düngemittel verwendet werden. Hierbei handelt es sich überwiegend um Naturprodukte oder Nebenprodukte der Verarbeitung, wie natürliche schwermetallarme Rohphosphate oder Kalidünger aus Kalirohsalzen. Insbesondere in Sonderkulturen, speziell im Gemüsebau ist der Bedarf an Nährstoffen sehr hoch, so dass dieser auch über Fruchtfolge, Zwischenfrüchte oder Untersaaten nicht immer zu decken ist. In der Praxis wird der Mangel, vor allem am Hauptnährstoff Stickstoff, in der Regel durch den Zukauf von organischen Düngern kompensiert. Dünger ist aber nicht gleich Dünger. Daher werden die im ökologischen Anbau eingesetzten Düngemittel von einer Arbeitsgruppe beim KTBL bewertet. Für eine Auswahl der nach EU-Rechtsvorschriften zugelassenen Düngemittel wird eine Charakterisierung hinsichtlich der Inhaltsstoffe sowie der Umweltverträglichkeit vorgenommen und darauf aufbauend Anwendungsempfehlungen für die Praxis zusammengestellt. Auch der Einsatz von Kompost und neue Ansätze der organischen Düngung im Ökolandbau wie cut & carry (Übertragung von Kleegrasmulch von Geber- auf Nehmerflächen) werden in der Praxis diskutiert. Mehr zum Thema Kompost ist auch auf der Internetseite zu finden.
8 Gibt es spezielle Sorten, die im ökologischen Gartenbau verwendet werden? Die Sortenwahl für den ökologischen Gartenbau orientiert sich wie auch im konventionellen Bereich vorwiegend an Vermarktungs- und Qualitätsaspekten, aber auch die Widerstandsfähigkeit gegen Pilzkrankheiten und Insektenbefall ist mitentscheidend. Ähnlich wie in der Landwirtschaft gibt es auch im Gartenbau überregional und international tätige Firmen, die sich auf die Herstellung hochspezialisierter, jedoch in der Regel durch den Käufer nicht nachbaufähiger Pflanzen ausgerichtet haben. Dies hat zur Folge, dass viele Sorten, zum Teil alte oder seltene Nutzpflanzen, nach und nach vom Markt verschwinden. Im Bereich des ökologischen Gartenbaus gibt es jedoch vermehrt Maßnahmen zum Erhalt pflanzengenetischer Ressourcen. Durch den Anbau und Nachbau vielfältiger Sorten werden alte und etablierte Sorten erhalten und gefördert. Ökologische Saatzuchtunternehmen beispielsweise arbeiten intensiv an der Entwicklung von Nicht-Hybridsorten und auch Verbände engagieren sich in der Etablierung samenfester Sorten. Darf nur ökologisches Saat- und Pflanzgut verwendet werden? Ja, es darf ausschließlich ökologisch vermehrtes Saat- und Pflanzgut eingesetzt werden. Hierbei gilt: Die Pflanze von der Vermehrungsgut gewonnen werden soll, muss mindestens während einer Generation nach den Regeln des ökologischen Landbaus angebaut worden sein. Für ausdauernde Kulturen wie Obst oder Weinrebe gelten zwei Wachstumsperioden mit ökologischer Bewirtschaftung als Mindestmaß. Ist ökologisches Saat- oder Pflanzgut einer Sorte nicht verfügbar, darf unter bestimmten Bedingungen auf konventionelles Saatgut zurückgegriffen werden. Der Nachweis der Nichtverfügbarkeit muss anhand der offiziellen Datenbank für ökologisches Saat- und Pflanzgut ( überprüft werden. Nur wenn hier kein geeignetes Vermehrungsgut eingetragen, beziehungsweise verfügbar ist, darf der Rückgriff auf nicht ökologisch produziertes Material erfolgen. Hierzu muss jedoch eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
9 Impressum Herausgeber Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) Deichmanns Aue Bonn aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V. (aid) Heilsbachstraße Bonn Text Redaktion Bilder Grafik Jörg Planer (Ursprungstexte und Überarbeitung) Sandra Thiele, aid (Neutexte und Überarbeitung) Sandra Thiele, aid Dr. Martin Heil, aid Titelbild: BLE, Bonn/Thomas Stephan Arnout van Son (Piktogramme, Kopf- und Fußzeilen) Sandra Thiele, aid Nutzungsrechte Die Nutzungsrechte an den Inhalten der PDF- und Word-Dokumente liegen ausschließlich beim Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) und beim aid infodienst e. V. (aid). Die Bearbeitung der Inhalte (Text und Grafik) dieser Dateien für die eigene Unterrichtsplanung ist unter Wahrung der Urheberrechte erlaubt. Für die von Lehrkräften bearbeiteten Inhalte übernehmen BÖLN und aid keine Haftung. Gefördert vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags im Rahmen des Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN, UN-Dekaden-Maßnahme Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft ist mit seinen Maßnahmen und Projekten im Bereich Forschung und Information im Rahmen der UN-Weltdekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung" als offizielle Maßnahme ausgezeichnet.
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