So erhalten Sie eine Landesbeauftragte für den Dataenschutz

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1 Vorwort A. Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen Zum Geschäftsbereich des Innenministeriums gehören alle Geschäfte der Staatsverwaltung, für die nicht ein anderes Ministerium zuständig ist, insbesondere: 1. Verfassung, Staatsgebiet und Landeseinteilung, Wahlen und Abstimmungen; 2. allgemeines Verwaltungsrecht, Datenschutz; 3. Verwaltungsreform; 4. allgemeines Beamtenrecht (ohne Besoldungs- und Versorgungsrecht), Disziplinarrecht, Personalwesen für den allgemeinen Verwaltungsdienst einschließlich Ausbildung, ressortübergreifende Aufgaben der fachübergreifenden Fortbildung für die Landesverwaltung; 5. Grundsatzfragen sowie Koordinierung von Planung und Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik in der Landesverwaltung; 6. Staatsangehörigkeit, Personenstandswesen, Auswanderung; 7. Öffentliche Sicherheit und Ordnung; 8. Verfassungsschutz; 9. Katastrophenschutz, Notfallvorsorge und Zivile Verteidigung; 10. Kommunalwesen; 11. Sparkassenwesen; 12. Feuerwehrwesen; 13. Angelegenheiten der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler einschließlich der Eingliederung der Spätaussiedler, Lastenausgleich; 14. Ausländer- und Asylrecht, Aufnahme ausländischer Flüchtlinge, Integration bleibeberechtigter Ausländer; 15. Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen einschließlich allgemeinem Städtebaurecht und Bauaufsicht (ohne Besonderes Städtebaurecht, Städtebauliche Erneuerung, Grundsatzfragen und Forschung im Bereich Stadterneuerung, Bauarbeiterschutz und Studentenwohnheimbau); *) 16. Denkmalschutz und Denkmalpflege. *) *) Die Aufgabenbereiche 15 und 16 sind mit Wirkung vom 1. Mai 2004 vom Wirtschaftsministerium auf das Innenministerium übergegangen. Beim Innenministerium eingerichtet: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Dem Innenministerium unmittelbar unterstellte Behörden und Dienststellen: Regierungspräsidium Stuttgart, Regierungspräsidium Karlsruhe, einschließlich Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge, Karlsruhe, Bezirksstellen für Regierungspräsidium Freiburg, Asyl sowie Landesaufnahmestelle für Spätaussiedler, Emfingen Regierungspräsidium Tübingen, Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Stuttgart, Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, Stuttgart, Fachhochschule Villingen-Schwenningen Hochschule für Polizei Akademie der Polizei Baden-Württemberg, Freiburg i. Br. (ehemals Landes-Polizeischule), Bereitschaftspolizeipräsidium Baden-Württemberg, Göppingen, Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg, Mannheim, ***) Landespolizeidirektion Stuttgart I, *) Landespolizeidirektion Stuttgart II, **) Landespolizeidirektion Karlsruhe, *) Landespolizeidirektion Freiburg, *) Landespolizeidirektion Tübingen, *) Logistikzentrum der Polizei, Ditzingen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal, Haus der Heimat, Stuttgart, Johannes-Künzig-lnstitut für ostdeutsche Volkskunde, Freiburg i. Br., Institut für donauschwäbische Geschichte und Landeskunde, Tübingen, Informatikzentrum Landesverwaltung Baden-Württemberg, Stuttgart. *) ab in die Regierungspräsidien eingegliedert **) ab Polizeipräsidium Stuttgart ***) ab aufgelöst } Vom Innenministerium unmittelbar beaufsichtigte Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts: Datenzentrale Baden-Württemberg, Stuttgart, Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg, Karlsruhe, Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg, Karlsruhe, Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Stuttgart, Bad. Gemeinde-Versicherungs-Verband, Karlsruhe, Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung, Stuttgart, Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart, Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke, Biberach a. d. Riss, Sparkassenverband Baden-Württemberg, Stuttgart, LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg, Stuttgart und Karlsruhe, Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe und Mannheim (gemeinsam mit dem Finanzministerium), Landeswohlfahrtsverband Baden, Karlsruhe (in Abwicklung), Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern, Stuttgart (in Abwicklung). 3

2 Die Regierungspräsidien üben die Fachaufsicht aus über: 35 Landratsämter (staatliche untere Verwaltungsbehörden), 9 Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden, 89 Große Kreisstädte als untere Verwaltungsbehörden, 36 Verwaltungsgemeinschaften als untere Verwaltungsbehörden (davon 23 mit Großer Kreisstadt), 5 Landespolizeidirektionen *) mit 2 Polizeipräsidien **), 35 Polizeidirektionen, 3 Autobahnpolizeidirektionen, ***) 1 Verkehrspolizeiinspektion. ***) *) entfällt ab , da eingegliedert **) ab Polizeipräsidien ***) ab aufgelöst Die Regierungspräsidien üben die Rechtsaufsicht aus über folgende Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts: 10 Regionalverbände, 1 Verband Region Stuttgart 35 Landkreise, 9 Stadtkreise, 89 Große Kreisstädte, 36 Verwaltungsgemeinschaften, 5 Nachbarschaftsverbände, Zweckverbände und Stiftungen, soweit sie nicht vom Innenministerium oder von den Landratsämtern beaufsichtigt werden, 18 Kreissparkassen, 2 Zweckverbandssparkassen, 36 Stadtsparkassen, Bezirkssparkassen und sonstige Sparkassen. Von den Landratsämtern (staatliche untere Verwaltungsbehörde) beaufsichtigte Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts: kreisangehörige Gemeinden (ohne Große Kreisstädte), 236 Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbände und Stiftungen, soweit sie nicht vom Innenministerium oder von den Regierungspräsidien beaufsichtigt werden. B. Wesentliche organisatorische Änderungen gegenüber dem Vorjahr Am 30. Juni 2004 wurde das Gesetz zur Reform der Verwaltungsstruktur, zur Justizreform und zur Erweiterung des kommunalen Handlungsspielraums (Verwaltungsstruktur-Reformgesetz - VRG) vom Parlament verabschiedet. Das Verwaltungsstruktur-Reformgesetz tritt am 01. Januar 2005 in Kraft (GBl. Nr. 10 vom 13. Juli 2004 S. 469 ff). Von der Strukturreform sind über 450 Behörden im Land betroffen, von denen über 350 abgebaut, zusammengelegt oder eingegliedert werden. Auswirkungen ergeben sich im Geschäftsbereich der Innenverwaltung in folgenden Bereichen: Die Oberschulämter werden in die Regierungspräsidien und die Staatlichen Schulämter in die Landratsämter eingegliedert. In den Stadtkreisen werden die Staatlichen Schulämter angegliedert. Die Aufgaben der Staatlichen Vermessungsämter gehen auf die Landratsämter und Stadtkreise über. Die Aufgaben der Ämter für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur werden künftig von den Landratsämtern wahrgenommen. Die Landratsämter nehmen diese Aufgabe auch für die Stadtkreise wahr. Die Aufgaben der Ämter für Flurneuordnung und Landentwicklung gehen in den Landkreisen auf die Landratsämter über. Für das Gebiet der Stadtkreise werden die Aufgaben den Regierungspräsidien übertragen. Das Landesamt für Flurneuordnung und Landentwicklung wird in das Regierungspräsidium Stuttgart eingegliedert. Die Staatlichen Forstämter werden in die Landratsämter und Stadtkreise integriert. Die Forstdirektionen Freiburg und Tübingen gehen an die dortigen Regierungspräsidien, die jeweils auch für die Regierungsbezirke Karlsruhe beziehungsweise Stuttgart zuständig sind. Die Aufgaben der Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege gehen auf die Regierungspräsidien über. Die Aufgaben der Versorgungsämter werden künftig von den 35 Landratsämtern wahrgenommen. Die Landratsämter nehmen diese Aufgabe auch für die Stadtkreise wahr. Das Landesversorgungsamt wird in das Regierungspräsidium Stuttgart eingegliedert. Die bisher von den 18 Straßenbauämtern und 99 Straßenmeistereien wahrgenommenen Unterhaltungsaufgaben an Bundes- und Landesstraßen werden auf die Landratsämter und Stadtkreise übertragen. Planung, Bau und Erhalt der Bundes- und Landesstraßen sowie alle Aufgaben an Bundesautobahnen gehen auf die Regierungspräsidien über. Die Landesstelle für Straßentechnik wird in das Regierungspräsidium Tübingen eingegliedert. Die Aufgaben der Gewässerdirektionen werden entsprechend der wasserwirtschaftlichen Bedeutung sowie des regionalen beziehungsweise überregionalen Bezugs der betreuten Gewässer auf die Landratsämter und die Stadtkreise sowie auf die Regierungspräsidien übertragen. Im Bereich der Staatlichen Gewerbeaufsicht werden für Betriebe mit umweltbedeutsameren Anlagen und Störfallbereichen die Regierungspräsidien, ansonsten die Landratsämter und die Stadtkreise zuständig. Im Bereich des Immissionsschutzrechts gehen Teilaufgaben auch auf die Großen Kreisstädte und die Verwaltungsgemeinschaften sowie auf die Gemeinden über. Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau wird in das Regierungspräsidium Freiburg integriert. Die hoheitlichen Vollzugsaufgaben und die regional orientierten Aufgaben des Landesdenkmalamtes gehen auf die vier Regierungspräsidien über. Zentral wahrzunehmende Aufgaben werden dem Regierungspräsidium Stuttgart als Vorort-Präsidium zugewiesen. Das Regierungspräsidium Stuttgart nimmt künftig als Vorort-Präsidium die bisherigen Aufgaben des Landesgesundheitsamtes wahr. Die hoheitlichen Aufgaben des Landesgewerbeamts werden auf die Regierungspräsidien übertragen, zu einem Teil als Vorort-Zuständigkeit. 4

3 Die von den staatlichen Fachstellen für das Bibliothekswesen wahrgenommenen Aufgaben gehen auf die Regierungspräsidien über. Die Landespolizeidirektionen Stuttgart I, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen werden in die Regierungspräsidien integriert. Sie nehmen weiterhin sowohl ihre Steuerungs- und Aufsichtsfunktion wie auch einen Teil der bisherigen operativen Aufgaben wahr. Die Landespolizeidirektion Stuttgart II wird zu einem Polizeipräsidium umstrukturiert und dem Innenministerium nachgeordnet. Die Wasserschutzpolizeidirektion wird aufgelöst. Die Wasserschutzpolizeistationen einschließlich der Wasserschutzpolizeiposten werden in die Polizeipräsidien und Polizeidirektionen integriert. Die Autobahnpolizeidirektionen Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg sowie die Verkehrspolizeiinspektion Tübingen werden aufgelöst. Die Autobahnpolizeireviere einschließlich der Verkehrsgruppen und der Fahndungsdienste werden in die Polizeipräsidien und Polizeidirektionen integriert. Die Aufgaben des Wirtschaftskontrolldienstes im Bereich der Lebensmittelüberwachung gehen auf die Landratsämter und Stadtkreise über. Von der Reform sind insgesamt rd Beschäftigte betroffen. Davon entfallen auf die Eingliederung der unteren Sonderbehörden in die Kreise rund Stellen (rund Stellen auf Beamte, Angestellte und Arbeiter sowie fast auf Waldarbeiter und Straßenwärter) Darüber hinaus werden Personalstellen des höheren Dienstes künftig ebenfalls den Landratsämtern zugeordnet. Die Personalkosten dafür trägt weiterhin das Land. Von den unteren und höheren Sonderbehörden und Landesoberbehörden wechseln rund Beschäftigte zu den Regierungspräsidien. C. Abschluss des Einzelplans Tsd. EUR Tsd. EUR Verwaltungseinnahmen , ,3 Übrige Einnahmen , ,4 Gesamteinnahmen , ,7 Personalausgaben , ,7 Sächliche Verwaltungsausgaben , ,4 Schuldendienst , ,0 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) , ,9 Ausgaben für Investitionen , ,5 Besondere Finanzierungsausgaben , ,4 Gesamtausgaben , ,1 Zuschuss , ,4 Verpflichtungsermächtigungen , ,0 D. Personalsoll Tit Planmäßige Beamte , ,3 (518,0 kw) (493,0 kw) Tit Beamte auf Widerruf , ,0 (100,0 kw) (0,0 kw) Tit Angestellte , ,3 (247,5 kw) (239,0 kw) Tit Arbeiter ,5 991,5 (145,0 kw) (142,0 kw) zusammen , ,1 (1 010,5 kw) (874,0 kw) Sonstige im Personalsoll nicht enthaltene Bedienstete: Kap. 0302/Tit ,5 3,5 Kap. 0302/Tit ,5 2,5 Kap. 0304/Tit ,0 5,0 Kap. 0306/Tit ,0 3,0 Kap. 0306/Tit ,0 1,0 Kap. 0307/Tit ,8 1,8 Kap. 0307/Tit ,2 1,2 Kap. 0310/Tit ,0 1,0 Kap. 0330/Tit ,0 1,0 sowie nicht vollbeschäftigte und befristet beschäftigte Angestellte und Arbeiter in wechselnder Zahl. Nachrichtlich: 2005/2006 } zus. 20,0 20,0 31 Beamte, deren Gehälter, Vergütungen usw. nicht bei den Gruppen 422 und 425, 123 Angestellte sondern auf dem entsprechenden Konto der kaufmännischen Buchführung 9 Arbeiter gebucht werden (Landesbetrieb 26 LHO); vgl. Kap Tit und Kap Tit

4 Auszubildende 2005/2006 Angestellte Tit Arbeiter Tit Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Epl Epl Insgesamt (Angestellte und Arbeiter) 211 E. Zusammenfassung der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen nach Aufgabenbereichen a) 2005 M i o. E U R Bereich Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben, Zuweisungen Zuschüsse für laufende Zwecke Investitionsausgaben Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben Verpflichtungsermächtigungen Innere Sicherheit (Kap )1.150, , ,6 6,4 Feuerschutz, Katastrophenschutz 3,7 16,1 30,9 0,6 51,3 16,7 (Kap. 0310) Eingliederung, Flüchtlingsaufnahme 13,4 123,4 0,2 137,0 3,4 (Kap. 0330, 0331) Reg.Präsidien, Informatikzentrum Landesverwaltung Baden-Württemberg 96,2 21,8 2,8 120,8 (IZLBW), Landratsämter (Kap , 0308 u. 0312) Denkmalpflege, Bau- und Wohnungswesen 15,3 246,5 34,8 296,6 32,9 (Kap. 0309) Innenministerium, Allg. Bewilligungen, Datenschutz, Ausbildung (Kap. 0301, 513, , ,5 13,8 0302, 0303, 0311) zusammen 1.792, ,1-3, ,8 73,2 b) 2006 M i o. E U R Bereich Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben, Zuweisungen Zuschüsse für laufende Zwecke Investitionsausgaben Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben Verpflichtungsermächtigungen Innere Sicherheit (Kap )115, ,7 8,6-0, ,6 414,7 Feuerschutz, Katastrophenschutz 3,7 17,0 33,5 0,7 54,9 15,0 (Kap. 0310) Eingliederung, Flüchtlingsaufnahme 13,2 116,4 0,1 129,7 4,3 (Kap. 0330, 0331) Reg.Präsidien, Informatikzentrum Landesverwaltung Baden-Württemberg 95,2 21,9 2,8 119,9 (IZLBW), Landratsämter (Kap , 0308 u. 0312) Denkmalpflege, Bau- und Wohnungswesen 15,2 276,1 28,2 319,5 32,8 (Kap. 0309) Innenministerium, Allg. Bewilligungen, Datenschutz, 530,4 22,2 3,8-6,6 549,8 1,0 Ausbildung (Kap. 0301, 0302, 0303, 0311) zusammen 1.808,4 568,7 77,0-6, ,4 467,8 6

5 F. Übersicht über die produktorientierten Erläuterungen im Einzelplan 1. Aktuelle Situation: Die im Einzelplan veranschlagten Haushaltsermächtigungen dienen der Aufgabenerfüllung (Produkterstellung) in einer Vielzahl von Aufgabenbereichen. Zu den Kosten, Zielen, Leistungen, Ergebnissen und Wirkungen dieser Aufgabenbereiche sind - soweit belastbare und aussagekräftige Informationen vornehmlich aus den Neuen Steuerungsinstrumenten vorhanden sind - erste produktorientierte Erläuterungen bei jeweiligen Schwerpunktkapiteln ausgebracht. Für die Aufgabenbereiche (Fachbereiche) des Einzelplans 03 sind folgende produktorientierte Erläuterungen in den jeweiligen Kapiteln dargestellt, bzw. erfolgt aus den nachfolgenden Gründen keine Darstellung produktorientierter Erläuterungen: Fachbereich Kapitel Hinweise zu produktorientierten Erläuterungen FB 29 Verfassung, Kommunal- _ Vorläufig keine Darstellung produktorientierter Erläuterungen aufgrund zu kurzer Zeitreihe und Sparkassenwesen, Recht der erhobenen Kosten und Kennzahlen. FB 30 Polizei Vorläufig keine Darstellung produktorientierter Erläuterungen aufgrund der noch anstehenden Einführung des Funktionsumfangs II (Kontierung von Kosten auf Produkte). FB 31 Ausländer und Aussiedler 0330 Dargestellt werden die mit den Haushaltsermächtigungen erbrachten Leistungen im Produktbereich Vertriebene / Spätaussiedler. FB 32 Bevölkerungsschutz, 0310 Dargestellt werden die mit den Haushaltsermächtigungen erbrachten Leistungen im Produktbereich Ordnungsrecht, Verfassungs- Bevölkerungsschutz und Feuerwehrwesen. schutz FB 63 Bau- und Wohnungs- Vorläufig keine Darstellung produktorientierter Erläuterungen. Dieser Fachbereich wurde erst im Mai wesen, Denkmalpflege 2004 in den Geschäftsbereich des Innenministeriums integriert. Aufgrund der durch die Verwaltungsstrukturreform erforderlichen umfangreichen Anpassungen des Haushaltsplans werden die Leistungsbeiträge der Regierungspräsidien für die Haushaltsjahre 2005/2006 noch nicht gesondert dargestellt. 2. Situation Pilotbereiche: In den Pilotbereichen für die Dezentrale Budgetverantwortung, verbunden mit einer Kosten- und Leistungsrechnung der Polizei steht die Einführung des Funktionsumfangs II noch an. Derzeit können auf die Produkte dieses Fachbereichs noch keine Kosten gebucht werden. 3. Hinweise zur Kostendarstellung bei den produktorientierten Erläuterungen: Die Personalkosten errechnen sich durch die Multiplikation der direkt auf das Produkt gebuchten Stunden mit den jeweiligen Personalkostensätzen. Die Sachkosten weisen die direkt auf das Produkt gebuchten Sachkosten aus. Der Block der Umlagen/Verrechnungen enthält u.a. folgende Kosten: - Anteilige Kosten der Querschnittsbereiche wie bspw. Haushalt, Personal, IuK - sowohl für die eigene Behörde als auch für den nachgeordneten Bereich. - Anteilige Kosten der auf die Regierungsfunktion gebuchten Kosten - Anteilige Kosten der landesweiten Serviceprodukte - Anteilige Kosten der auf den Kostenstellen verbliebenen Gemeinkosten wie bspw. Abschreibungen, Beschaffungen, Fortbildungs- und Reisekosten die mehreren Produkten dienen usw. 7

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