Verwaltungsreform Abschlussbericht

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1 Kämmereiamt Sitzungsvorlage 12/2013 Verwaltungsreform Abschlussbericht TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 6 Verwaltungsausschuss öffentlich keine Anlagen Beschlussvorschlag Der Verwaltungsausschuss nimmt vom Abschlussbericht zur Verwaltungsreform 2005 und der erzielten Effizienzrendite Kenntnis. I. Sachverhalt Allgemeines Im Frühjahr 2003 hat der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg seine Pläne für eine umfassende Verwaltungsreform in Baden-Württemberg vorgelegt. Nach einem groß angelegten Anhörungsverfahren hat der Landtag am das Gesetz zur Reform der Verwaltungsstruktur, zur Justizreform und zur Erweiterung des kommunalen Handlungsspielraums (VRG) verabschiedet. Das Gesetz sah unter anderem die Eingliederung der unteren Sonderbehörden in die Landratsämter sowie in die Bürgermeisterämter der Stadtkreise vor. Die Landesoberbehörden wurden in die Regierungspräsidien eingegliedert. Die Bündelungsfunktion der Regierungspräsidien, der Landratsämter und der Stadtkreise sollten dadurch gestärkt und erweitert werden. Die Zuständigkeiten der staatlichen Behörden sollten dabei mit dem Kreisgebiet übereinstimmen. Folgende Ämter wurden zum in die Landratsämter als untere Verwaltungsbehörden eingegliedert: * Gewerbeaufsichtsamt * Gewässerdirektion * Staatliches Schulamt, einschließlich der schulpsychologischen Beratungsstelle * Versorgungsamt * Wirtschaftskontrolldienst

2 * Straßenbauamt * Vermessungsamt * Amt für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur * Staatliche Forstämter Im Rahmen der Evaluierung wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform (VRWG) der Bereich Staatliches Schulamt einschließlich der schulpsychologischen Beratungsstelle ab dem Jahr 2009 wieder aus den Landratsämtern ausgegliedert. Der Vergleichsring Kommunales Rechnungswesen, an dem alle 35 Landkreise in Baden-Württemberg teilnehmen, entwickelte ein Berechnungsschema, mit dem das Erreichen der Effizienzrendite jahrweise rechnerisch nachgewiesen werden konnte. Das Berechnungsschema war mit dem Innenministerium und den kommunalen Landesverbänden abgestimmt. Personalwirtschaftliche Betrachtung Nach dem Grundsatz des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes, dass das Personal der Aufgabe folgt, ging der Großteil des Personals des Landes Baden-Württemberg auf die Landkreise über. Dabei wurden die Beamten des gehobenen, mittleren und einfachen Dienstes sowie vergleichbare Angestellte und Arbeiter in den Dienst des Landkreises versetzt. Die Beamten des höheren Dienstes und die vergleichbaren Angestellten verblieben beim Land. Mit der Umsetzung der Verwaltungsreform im Jahr 2005 wurden zum überwiegenden Teil die Standorte der bisherigen Sonderbehörden aufgelöst und mit dem übergehenden VRG-Personal in bestehende Standorte des Landratsamtes integriert. Damit waren die ersten Grundlagen für eine effiziente Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben geschaffen. Das Ziel der Effizienzrendite mit der Einsparung von 20 % der Gesamtkosten war nur realisierbar durch eine vollständige Eingliederung der Aufgaben und des vom Land übergegangenen Personalkörpers in die dazu angepasste Struktur. Personalwirtschaftlich wurden folgende Maßnahmen umgesetzt: * Mit der Zusammenführung von Querschnittsaufgaben aus dem VRG-Bereich und dem bisherigen Landratsamt wurden schon anfangs erste Synergien erzielt. In einem kontinuierlichen Entwicklungs- und Anpassungsprozess über den kompletten Zeitraum der Effizienzrendite verschmolzen die Querschnittsaufgaben so vollständig, dass kein Unterschied mehr erkennbar ist. * Durch natürliche Fluktuationen und altersbedingte Abgänge konnten freie Stellen abgebaut werden. Seite 2

3 * Im Wesentlichen wurden durch Organisationsuntersuchungen die Aufbau- und Ablauforganisationen permanent gemäß den Zielen der Verwaltungsreform und jeweils aktuell anstehenden Aufgaben optimiert. Damit einhergehend wurde, wenn möglich, Aufgabenkritik durchgeführt. Um eine höchstmögliche Effizienz zu erreichen, wurde dies nicht nur im VRG-Bereich, sondern auch bei den Querschnittsaufgaben und bei den Schnittstellen zum kommunalen Bereich durchgeführt. * Personal aus dem VRG-Bereich konnte auf frei werdende Stellen im Kommunalbereich bei entsprechender fachlicher Qualifikation umgesetzt werden. Zusätzlich ist es gelungen, kommunale und VRG-Aufgaben so zu kombinieren, dass eine optimale Aufgabenerfüllung bei Erreichung maximaler Effizienz erzielt werden konnte. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Integration von Aufgaben und die Verschmelzung des Personalkörpers vom VRG-Bereich in den Kommunalbereich und umgekehrt, dazu beigetragen haben, die Kosteneinsparpotenziale in vollem Umfang auszunutzen. Die Mitarbeiter aus dem eingegliederten VRG-Bereich und dem damaligen Kommunalbereich sind zu einem einheitlichen und zusammengehörenden Personalkörper der Kreisverwaltung zusammengewachsen. Finanzierung der Verwaltungsstrukturreform Die Abgeltung der durch die Verwaltungsreform entstehenden Kosten an die Landkreise wird, sofern keine direkte Abrechnung erfolgt (Straßenunterhaltung, Forstbetrieb), im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) pauschaliert vorgenommen. Im Jahr 2005 wurde von diesen Erstattungen ein Abzug (Effizienzrendite) von 2 % vorgenommen. In den sechs Folgejahren wurden jeweils 3 % vom Erstattungsbetrag abgezogen, bis im Jahr 2011 der Abzugsbetrag von 20 % erreicht wurde. Somit erfolgt bei den Erstattungen ab dem Jahr 2012 kein weiterer Abzug mehr. Die pauschalierten Personalkostenerstattungen wurden bzw. werden entsprechend der Gehaltsentwicklung im öffentlichen Dienst angepasst (Dynamisierung). Finanzielle Betrachtung Schwierigkeiten, die geforderte Rendite zu erreichen, ergaben sich für den Landkreis Karlsruhe insbesondere in den Jahren 2005 und 2006, in denen aufgrund von einmaligen Leistungen wie Aufrüstung der Telefonanlage, von EDV-Anlagen, Umzügen, Umbau- und Renovierungsarbeiten oder auch Verzögerungen bei den Umzügen verschiedener Ämter, die eine längere Dauer von Mietzahlungen nach sich zogen, zu vermehrten Kosten führten. Von Anfang an problematisch in Bezug auf die Kostenerstattung war und ist der Bereich Vermessung. Hierbei war vom Land aufgrund der durchschnittlichen Gebühreneinnahmen der Jahre 1998 bis 2004 ein Erlös von rd. 2,0 Mio. errechnet worden. Um diesen Betrag wurde die pauschale Erstattung bereits vorab gekürzt. Ein Erlös in dieser Größenordnung war jedoch in keiner Weise zu realisieren. Seite 3

4 Die durchschnittlichen Gebühreneinnahmen lagen aufgrund der fortschreitenden Privatisierung in diesem Bereich bei durchschnittlich rd T. Das Land hat, da dieses Missverhältnis bei allen Landkreisen vorlag, für die Jahre 2005 und 2006 mit jeweils 1 Mio. nachgebessert. Davon entfielen auf den Landkreis Karlsruhe insgesamt rd. 81 T. Ab dem Jahr 2010 werden die Zuweisungen nach 11 Abs. 5 FAG um 6,0 Mio. (jährlich) angehoben, wobei die Verteilung dieses Abgeltungsbetrages nach dem Verhältnis des tatsächlichen Abmangels aus dem Jahr 2008 erfolgt. Für den Landkreis Karlsruhe bedeutet dies Mehreinnahmen von rd. 100 T jährlich. Der Gebührenausfall kann damit jedoch nur teilweise kompensiert werden. Gesamtbetrachtung In der nachfolgenden Tabelle sind die jeweiligen Jahresergebnisse des Landkreises Karlsruhe dargestellt. Jahr Erlöse Kosten Differenz Effizienzrendite gefordert Effizienzrendite erreicht % % ,00 1, ,00 3, ,00 8, ,00 11, ,00 12, ,00 19, ,00 20,48 gesamt Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass die geforderte Rendite im Betrachtungszeitraum insgesamt knapp übertroffen werden konnte. Es ergab sich ein positiver Saldo von rd. 160 T bzw. die geforderte Effizienzrendite von 20,0 % konnte um 0,48 % übertroffen werden. Somit ist es der Kreisverwaltung gelungen, die ihr mit dem Verwaltungsreformgesetz übertragenen Aufgaben trotz weiterer gesetzlich veranlasster zusätzlicher Aufgaben vollständig zu erfüllen. Seite 4

5 Die Landkreise in Baden-Württemberg konnten im Jahr 2011, dem letzten Jahr, in dem eine Kürzung der pauschalen Zuweisung erfolgte, eine Effizienzrendite von 19,7 % und damit nahezu das geforderte Einsparpotenzial von 20,0 % erreichen. Die Spannbreite beläuft sich dabei von 13,5 % bis 28,6 %. 18 Landkreise erzielten mindestens 20,0 %, 22 Landkreise erreichten mindestens 19,0 % und 25 Landkreise mindestens 18,0 %. Mit dem Jahr 2011 endet die gegenüber dem Land vorzunehmende Berichtspflicht über die erreichte Effizienzrendite. Der Landkreistag empfiehlt, keine verwaltungsinternen Berechnungen weiterzuführen, da eine seriöse Ermittlung der Zahlen in Anbetracht der in der Zwischenzeit eingetretenen Rechts- und Organisationsänderungen (im Wesentlichen verbunden mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts und Verschmelzung des VRG-Bereichs mit dem kommunalen Bereich) nicht mehr möglich ist. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Wie oben beschrieben. III. Zuständigkeit Für zentrale Verwaltungsangelegenheiten sowie für Finanzen ist gem. 4 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe der Verwaltungsausschuss zuständig. Seite 5

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