Verwaltungsstruktur-Reformgesetz (VRG); hier: Bericht der Landesregierung nach Artikel 179 Abs. 1 VRG

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1 14. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu der Mitteilung des Innenministeriums vom 16. September 2007 Drucksache 14/1740 Verwaltungsstruktur-Reformgesetz (VRG); hier: Bericht der Landesregierung nach Artikel 179 Abs. 1 VRG Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, von der Mitteilung des Innenministeriums vom 16. September 2007 Druck - sache 14/1740 Kenntnis zu nehmen Der Berichterstatter: Hans Heinz Der Vorsitzende: Hans Georg Junginger Bericht Der Innenausschuss beriet die Mitteilung des Innenministeriums vom 16. September 2007, Drucksache 14/1740, in seiner 11. Sitzung am 17. Oktober Der Ausschussvorsitzende teilte eingangs mit, Artikel 179 Abs. 1 des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes regle, dass die Stadt- und Landkreise dem Innenministerium bis zum 30. Juni 2007 über die Umsetzung der Verwaltungsreform und die erreichten Einsparungen sowie über den erreichten Grad der Privatisierung im Bereich der Liegenschaftsvermessung berichteten und die Landesregierung den Landtag über die Ergebnisse informiere. Dies sei Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:

2 nunmehr geschehen. Eine weitere Berichtspflicht gebe es zum 30. Juni 2011, und zwar für die unteren Vermessungsbehörden über den erreichten Grad der Privatisierung bei Liegenschaftsvermessungen. Auch über diese Ergebnisse werde die Landesregierung den Landtag zu gegebener Zeit unterrichten. Weitere Berichtspflichten sehe das Gesetz nicht vor, doch stehe es dem Landtag frei, sich über den weiteren Verlauf der Verwaltungsstrukturreform berichten zu lassen, um gegebenenfalls mit parlamentarischen Initiativen darauf reagieren zu können. Ein Abgeordneter der SPD äußerte, das Innenministerium habe die eingegangenen Berichte aus allen Stadt- und Landkreisen sowie die Stellungnahmen der kommunalen Landesverbände, in denen durchaus auch unterschiedliche Sichtweisen deutlich würden, zusammengetragen und mit einer Zusammenfassung versehen. Damit sei es seiner Berichtspflicht nachgekommen. Nunmehr sei er daran interessiert, zu erfahren, in welchen Bereichen die Landesregierung nachzusteuern beabsichtige und auf welche Weise sie dies vorhabe, ob dies also beispielsweise wieder über ein Artikelgesetz, durch Rechtsverordnungen oder durch Verwaltungsvorschriften erfolgen solle. Denn die Wahl des Verfahrens habe einen großen Einfluss auf die Beteiligungsrechte des Landtags. Unabhängig von der Wahl des Verfahrens und der davon abhängenden Pflicht, den Landtag zu beteiligen, gehe er jedoch davon aus, dass der Landtag in jedem Fall beteiligt werde; denn er vertraue auf die Ankündigung, die der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung am 21. Juni 2006 gemacht habe, dass wichtige Fragen der Politik von den gewählten Volksvertretern und nicht auf dem Verordnungsweg durch die Exekutive entschieden werden sollten. Ferner interessiere ihn der Zeitplan der Landesregierung für das Nachsteuern. Anschließend führte er aus, in der vorliegenden Mitteilung des Innenministeriums werde immer wieder die angestrebte Effizienzrendite thematisiert. Dabei werde deutlich, dass sie im Wesentlichen durch Personalabbau erwirtschaftet werde. Doch der Personalabbau stoße, weil die Aufgaben nach wie vor sachgerecht erfüllt werden müssten, immer stärker an Grenzen. Insofern verwundere ihn nicht, dass in den einzelnen Berichten, die der Mitteilung des Innenministeriums beigefügt seien, immer wieder Befürchtungen geäußert würden, dass die Erfüllung der möglicherweise sogar noch mehr werdenden Aufgaben mit weniger Personal gefährdet sein könnte. Auch aus seiner Sicht scheine in manchen Bereichen wie beispielsweise der Lebensmittelüberwachung Nachsteuerungsbedarf gegeben zu sein, und deshalb erbitte er eine Aussage der Landesregierung zu dieser Problematik. Weiter erklärte er, ein Ziel der Verwaltungsstrukturreform habe darin bestanden, durch die konsequente Umsetzung des Prinzips der Einhäusigkeit der Verwaltung die Zuständigkeiten klar zu regeln. Der vorliegenden Mitteilung der Landesregierung sei jedoch zu entnehmen, dass immer mehr Kreise, um die Aufgabenerledigung sicherstellen zu können, Kooperationen mit anderen Kreisen entweder bereits eingegangen seien oder anstrebten, was letztlich eine Abkehr vom Prinzip der Einhäusigkeit der Verwaltung bedeute. Solche Kooperationen seien zwar rechtlich durchaus zulässig, sollten jedoch eigentlich auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Doch nunmehr nehme ihre Zahl so stark zu, dass hinsichtlich der Organisationsstruktur auf Kreisebene von einer teilweisen Rolle rückwärts gesprochen werden könne. Auch hierzu erbitte er eine Einschätzung der Landesregierung. Anschließend legte er dar, vielfach werde bemängelt, dass die Verwaltungsstrukturreform in vielen Bereichen wie beispielsweise der Gewerbeaufsicht zu einer Verringerung der Fachkompetenz vor Ort geführt habe, was durch 2

3 verstärkte Maßnahmen in der Aus- und Weiterbildung allenfalls teilsweise kompensiert werden könne. Abschließend brachte er vor, bisher hätten sich zu den Ergebnissen der Verwaltungsstrukturreform lediglich die Kreise und die kommunalen Landesverbände geäußert. Interessant wäre aus seiner Sicht jedoch auch eine Bewertung aus Kundensicht, also aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger, die mit der Verwaltung in Kontakt träten. Daher interessiere ihn die Haltung des Innenministeriums dazu, dies beispielsweise durch eine Umfrage zu ermitteln. Ein Abgeordneter der FDP/DVP merkte an, die Lektüre der vorliegenden Mitteilung der Landesregierung habe ihn in seiner Auffassung bestätigt, dass zwar im Einzelfall behutsam nachjustiert werden müsse, ohne in die derzeitigen Strukturen einzugreifen, dass es jedoch keiner Rolle rückwärts bedürfe. Die Stadt- und Landkreise sollten ermuntert werden, insbesondere in der Schulverwaltung von den Kooperationsmöglichkeiten Gebrauch zu machen. Insgesamt sei festzustellen, dass sich die Verwaltungsstrukturreform grundsätzlich als sinnvoll herausgestellt habe. Einer Kundenbefragung zur Bewertung der Ergebnisse der Reform bedürfe es im Übrigen nicht; denn aus Bürgersicht sei ihm keine Kritik an der Reform zu Ohren gekommen. Ein Abgeordneter der Grünen schloss sich den vom SPD-Abgeordneten aufgeworfenen Fragen an und sprach sich dafür aus, den kommunalen Landesverbänden im Wege der parlamentarischen Behandlung eines Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform Gelegenheit zur mündlichen Stellungnahme im Innenausschuss zu geben. Anschließend führte er aus, es zeichne sich in der Tat ab, dass insbesondere kleinere Landkreise in vielen Bereichen auf Kooperationslösungen mit anderen Kreisen angewiesen seien, was seine Fraktion im Übrigen bereits vor der Verabschiedung des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes vorausgesehen habe. Diese Entwicklung hin zu immer mehr Kooperationen, die Ausdruck dessen seien, dass insbesondere kleine Landkreise personell immer weniger in der Lage seien, ihre zahlreichen Aufgaben sachgerecht zu erfüllen, könnten aus Sicht seiner Fraktion zum Anlass genommen werden, über eine Landkreisreform in Baden-Württemberg nachzudenken. In diesem Zusammenhang interessiere ihn, ob es innerhalb der Landesregierung bereits entsprechende Überlegungen gebe. Anschließend betonte er, die Frage einer Rolle rückwärts hin zu mehr Staatsbetrieben und unteren Sonderbehörden stelle sich für seine Fraktion nicht. Sie halte den derzeitigen kommunalen Ansatz für grundsätzlich richtig, und zwar auch für die Forstverwaltung und die staatliche Schulaufsicht. In diesem Zusammenhang interessiere ihn, wie die Landesregierung im Rahmen der Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform mit den letztgenannten Bereichen umzugehen beabsichtige. Aber auch zu allen anderen Verwaltungsbereichen, die von der Verwaltungsstrukturreform betroffen gewesen seien, erbitte er eine Aussage der Landesregierung dazu, ob sie von einer Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform betroffen seien und, wenn ja, in welcher Weise. Ein Abgeordneter der CDU äußerte, die vorliegende Mitteilung der Landesregierung, zu der im Übrigen 47 Anlagen mit insgesamt rund Seiten gehörten, sei deshalb so umfangreich, weil darin die Ergebnisse des wohl umfangreichsten Reformwerks der vergangenen Legislaturperiode dargelegt würden. Grundsätzlich sei festzuhalten, dass sich die Verwaltungsstrukturreform überwiegend bewährt habe und sich viele der im Rahmen der seinerzeitigen Gesetzesberatung vorgetragenen Bedenken und Befürchtungen als un- 3

4 begründet erwiesen hätten. Die Funktionsfähigkeit der Verwaltung sei erhalten geblieben und in Teilen sogar gesteigert worden, auf Kreisebene würden integrierte Entscheidungen getroffen, was insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern entgegenkomme, und die Erwirtschaftung der Effizienzrendite erfolge entsprechend den seinerzeitigen Planungen. Er weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es ein großer Fortschritt auf dem Weg zu weniger Staat sei, wenn die angestrebte strukturelle Entlastung des Landeshaushalts in diesem Bereich in Höhe von 20 % erreicht sei, räume jedoch ein, dass es immer schwieriger werde, den eingeschlagenen Weg weiter zu beschreiten. Dass es in Teilbereichen zu Nachjustierungen kommen müsse, sei angesichts der Komplexität der Reform zu erwarten gewesen und ein völlig normaler Vorgang. Dabei gehe seine Fraktion sehr sorgfältig vor und sehe das vom Innenministerium erhobene und vorgelegte Material als eine sehr gute Grundlage dafür an. Zusätzlich habe seine Fraktion von der Verwaltungsstrukturreform Betroffene im letzten halben Jahr direkt angehört, um weitere Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform zu gewinnen. Seine Fraktion werde die Frage, wie weiter verfahren werden solle, sehr differenziert beantworten und für alle Bereiche spezielle Reformvorschläge machen, die im Übrigen voraussichtlich zum Teil per Gesetz und zum Teil per Rechtsverordnung umgesetzt werden sollten. Seine Fraktion strebe an, dass die parlamentarische Diskussion darüber, wie die Verwaltungsstrukturreform letztlich weiterentwickelt werden sollte, noch im laufenden Jahr abgeschlossen werde. Anschließend brachte er vor, Kooperationen zwischen einzelnen Kreisen seien grundsätzlich positiv und vom Gesetzgeber auch gewollt gewesen. Denn nicht alles müsse landeseinheitlich geregelt sein. Eine Landkreisreform halte er insbesondere zum gegenwärtigen Zeitpunkt für völlig unnötig. Denn die Landkreise seien durchaus leistungsfähig und könnten ihre Verwaltungstätigkeiten zum überwiegenden Teil intern wahrnehmen und in den anderen Fällen Kooperationen eingehen. Einer kundenorientierten Bewertung in Form einer Umfrage bedürfe es aus seiner Sicht nicht. Denn Parlamentarier seien viel unterwegs und erhielten allein deshalb viele Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Aus derartigen Rück - meldungen habe er den Eindruck gewonnen, dass die im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform geschaffenen Strukturen im Wesentlichen funktionierten und die Verwaltungsstrukturreform nicht zu den Hauptthemen zähle, die die Menschen im Land beschäftigten. Im Übrigen gebe es zur Beurteilung der Funktionsfähigkeit einer Verwaltung bereits derzeit aussagekräftige Indikatoren, beispielsweise die Bearbeitungsdauern oder die Widerspruchsquoten. Abschließend stellte er klar, die staatliche Verwaltung sei, auch wenn die entsprechenden Aufgaben inzwischen in einem Landratsamt erledigt würden, nach wie vor eine staatliche Verwaltung und keine kommunale Verwaltung. Ein Abgeordneter der SPD merkte an, Aufgabenkritik und letztlich Aufgabenabbau seien die größten Herausforderungen bei der Verwaltungsstrukturreform. Er bitte um eine Aussage des Staatssekretärs im Innenministerium über den aktuellen Stand auf diesem Gebiet. Einen Beitrag zum Aufgabenabbau habe im Übrigen auch das Standardbefreiungsgesetz leisten sollen, doch sei davon leider bisher nicht im gewünschten Umfang Gebrauch gemacht worden. Auch hierzu und die daraus abgeleiteten Planungen für die Zukunft erbitte er eine Aussage der Landesregierung. Der Staatssekretär im Innenministerium erklärte eingangs, seiner Berichtspflicht sei das Innenministerium in der Tat nachgekommen. Eine Kommen- 4

5 tierung der von den kommunalen Landesverbänden und den Kreisen vorgelegten Berichte sei nicht verlangt gewesen, und deshalb habe das Innenminis - terium bewusst darauf verzichtet, sondern die einzelnen Berichte als Anlagen komplett beigefügt. Anschließend führte er aus, die Verwaltungsstrukturreform habe sich bewährt, weil die seinerzeit formulierten Ziele weitgehend erreicht worden seien. Einer Rolle rückwärts bedürfe es daher nicht. Es werde vielmehr ein Nachsteuern in Einzelfällen im Sinne einer Fortentwicklung geben. Eine Gemeinde- oder Landkreisreform, wie sie vom Abgeordneten der Grünen in die Diskussion gebracht worden sei, sei nicht in Planung. Dafür gebe es auch in den nächsten Jahren keinen Bedarf; denn die Verwaltungsstrukturreform sei so ausgestaltet gewesen und werde so weiterentwickelt, dass sie zur derzeitigen Struktur der Landkreise in Baden-Württemberg passe. Die Anhörungsphase zur beabsichtigten Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform sei nunmehr abgeschlossen, und jetzt habe die Auswertungsund Diskussionsphase begonnen. Abschließende Ergebnisse lägen daher noch nicht vor. In einzelnen Punkten sei auch er gespannt, auf welche Lösung es letztlich hinauslaufen werde. Hinsichtlich der Effizienzrendite erinnere er sich daran, dass einzelne Landkreise sogar eine Effizienzrendite von 30 % für erreichbar gehalten hätten. Letztlich sei es auf eine Vorgabe von 20 % hinausgelaufen. Bei der Erwirtschaftung der Effizienzrendite kämen die einzelnen Landkreise im Übrigen unterschiedlich schnell voran, was jedoch weniger an unterschiedlich großen Anstrengungen als vielmehr an unterschiedlichen Altersstrukturen des Personals liege. Im Landesdurchschnitt lägen die Kreise bei der Erwirtschaftung der Effizienzrendite im Plan. Parallel dazu erfolge die erwähnte Aufgabenkritik, doch zeigten die Erfahrungen, dass sich ein Verwaltungsabbau erst nach einer Reduzierung der Zahl der Personalstellen realisieren lasse. Bei der Aufgabenkritik handle es sich im Übrigen um eine Daueraufgabe, der sich auch die Haushaltsstrukturkommission widme. Diese prüfe unter anderem auch Möglichkeiten, durch Gesetzesänderungen Aufgaben zu reduzieren. Auch die Initiativen der Landesregierung zum Bürokratieabbau zielten letztlich auf eine Aufgabenreduktion. Auf welche Weise die Verwaltungsstrukturreform weiterentwickelt werde, ob beispielsweise wieder eine gesetzliche Regelung erfolge, stehe derzeit noch nicht fest; denn bevor darüber entschieden werden könne, müsse der Regelungsbedarf feststehen. Für eine Umfrage zur Ermittlung der Kundenzufriedenheit sehe er keinen Bedarf. Denn zum einen würden die durch die Einhäusigkeit der Verwaltung ermöglichten klareren Strukturen von den Bürgern und übrigens insbesondere auch der Wirtschaft überwiegend positiv angenommen, um zum anderen liege es, wenn es bei Bürgern zu Unzufriedenheit komme, in aller Regel weniger an der Struktur der Verwaltung als vielmehr am Ergebnis einzelner Entscheidungen. Im Übrigen sei der Bürger sowohl über die politische Ebene als auch über die Verbände indirekt am Entscheidungsprozess zur Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform beteiligt. Bei der Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform werde es voraussichtlich hauptsächlich um eine Reform der Schulverwaltung gehen, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil die Bildung d a s zentrale Thema des Landes sei. In diesem Zusammenhang werde darüber zu diskutieren sein, welche Aufgaben staatliche Kernaufgaben seien und welche der unteren Ebene über- 5

6 tragen werden sollten. Durch die Aufgabenübertragung auf die untere Ebene seien im Übrigen im Schulbereich bereits sehr erfreuliche Synergieeffekte erreicht worden, beispielsweise durch die nun bestehende Nähe zu den Be - reichen Jugend und Soziales. Weitere Bereiche, in denen sich Nachsteuerungsbedarf abzeichne, seien die Vermessungsverwaltung, die Verwaltung für die Flurbereinigung sowie die Forstverwaltung. Abschließend teilte er mit, das Innenministerium habe sich sehr viel Zeit genommen, um die von der Verwaltungsstrukturreform Betroffenen zu Wort kommen zu lassen. Nunmehr liege das benötigte Material vor, und jetzt werde es ausgewertet und werde darüber diskutiert, und er gehe davon aus, dass noch im laufenden Jahr Klarheit bestehe, wo Veränderungsbedarf bestehe und wo nicht. Der Ausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, von der Mitteilung des Innenministeriums Kenntnis zu nehmen Hans Heinz 6

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