Thüringer LandTag 5. Wahlperiode
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- Mathilde Albert
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1 Thüringer LandTag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kemmerich (FDP) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie Insolvenz des Bildungswerks für berufsbezogene Aus- und Weiterbildung (1) Die Kleine Anfrage 2157 vom 13. Februar 2012 hat folgenden Wortlaut: Das Bildungswerk für berufsbezogene Aus- und Weiterbildung Thüringen ggmbh (BWAW) hatte das "Thüringer Kompetenzzentrum für Hochtechnologie und Solarwirtschaft" im April 2010 für Gesamtkosten von 10,5 Millionen Euro in Betrieb genommen, von denen ca. 7,8 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) stammten. Dabei wurde prognostiziert, dass etwa Aus- und Weiterbildungen pro Jahr im Hochtechnologiezentrum vorgenommen werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie begründet die Landesregierung die Förderhöhe der Zusagen, die ca. 75 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens ausmachen, für das Thüringer Kompetenzzentrum für Hochtechnologie und Solarwirtschaft? 2. Welche Fördermittel erhielt das BWAW in welcher Höhe für welche Projekte? Insbesondere welche Fördermittel stehen davon neben der GRW-Förderung in Verbindung mit dem Thüringer Kompetenzzentrum für Hochtechnologie und Solarwirtschaft? 3. Welche kritischen beziehungsweise ablehnenden Stimmen und Stellungnahmen gab es nach Kenntnis der Landesregierung zum Betriebskonzept (bitte einzeln aufzählen und anhängen)? 4. Wie wurden diese Stimmen und Stellungnahmen vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie bewertet, gewichtet und einbezogen? 5. Nach welchem Verfahren wurde der Wirtschaftsprüfer, der das Betriebskonzept bewertete, ausgewählt? Wie begründet die Landesregierung ihr diesbezügliches Vorgehen? 6. Welcher Wirtschaftsprüfer wurde beauftragt? 7. Hat die Landesregierung einen Einfluss darauf, nach welcher Prüfungsmethode der Wirtschaftsprüfer vorgeht? Wenn ja, wie und weshalb hat sie den Einfluss geltend gemacht? 8. Weshalb wurde gegebenenfalls kein zweiter Wirtschaftsprüfer mit einem anderen Prüfungsverfahren herangezogen? Wie begründet die Landesregierung ihr diesbezügliches Vorgehen? 9. Wie bewertet die Landesregierung die Discounted-Cash-Flow-Analysemethode (DCF)? Druck: Thüringer Landtag, 16. April 2012
2 Drucksache 5/4279 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 10. Ist ihr Kritik an der DCF-Methode bekannt, wenn ja welche? Wie wurde diese in das Genehmigungsverfahren miteinbezogen? 11. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Insolvenz des BWAW bei der Vergabe von GRW-Mitteln? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 28. März 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Fördersatz gemäß Fördermittelbescheid vom 30. Dezember 2008 betrug 86,95 Prozent und bezog sich auf die förderfähigen Investitionskosten. Nach dem zum damaligen Zeitpunkt geltenden GRW-Rahmenplan konnte ein Höchstfördersatz von bis zu 90 Prozent gewährt werden. Die Thüringer GRW-Richtlinie sah einen Förderhöchstsatz von bis zu 80 Prozent (Ziffer 5.2) bzw. die Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung nach Ziffer 1.6 in begründeten Ausnahmefällen vor. Davon wurde seitens des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie aufgrund des besonderen Landesinteresses für das Projekt Gebrauch gemacht. Zu 2.: Der BWAW Bildungswerk für berufsbezogene Aus- und Weiterbildung Thüringen ggmbh (BWAW ggmbh) wurden nachfolgende Fördermittel gewährt: Förderungen im Rahmen der GRW: - Einrichtung und Ausstattung von Kompetenz-Centern für IT und Mikrotechnologie: Zuschuss zu den Investitionskosten in Höhe von Euro - Thüringer Kompetenzzentrum für Hochtechnologie und Solarwirtschaft: Zuschuss zu den Investitionskosten in Höhe von Euro (ausgezahlt wurden ,71 Euro; mit Bescheid vom 4. Oktober 2011 erfolgte der Widerruf in voller Höhe) Durch den ESF und aus Landesmitteln wurden im Bereich der Arbeitsmarktförderung mehrere Projekte bewilligt. Eine Auflistung der Maßnahmen ist der Anlage 1 zu entnehmen. Hierbei handelt es sich um Förderungen für die BWAW ggmbh insgesamt; eine Zuordnung speziell zum Thüringer Kompetenzzentrum für Hochtechnologie und Solarwirtschaft ist nicht möglich. Durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden der BWAW ggmbh folgende staatliche Finanzhilfen gemäß 15, 16 Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchfTG) gewährt: - im Jahr 2010: Euro für 100 Schüler - im Jahr 2011: ,34 Euro für 59 Schüler (mit Bescheid vom 12. Oktober 2011 wurde ein Betrag von 6 487,07 Euro zurückgefordert; ein Zahlungseingang liegt bislang nicht vor). Eine Verbindung mit dem Thüringer Kompetenzzentrum für Hochtechnologie und Solarwirtschaft ist nicht bekannt. Zu 3.: Das Projekt und damit das zugrundeliegende Betriebskonzept zum Bau eines Thüringer Kompetenzzentrums für Hochtechnologie und Solarwirtschaft fanden eine breite Zustimmung. Positive Stellungnahmen hierzu liegen seitens der IHK Ostthüringen, der IHK Südthüringen, der Bundesagentur für Arbeit, des Thüringer Kultusministeriums sowie der LEG vor. Kritisch hat sich lediglich die Stadtverwaltung Erfurt (Dezernat Soziales und Bildung) geäußert, grundsätzlich aber das Vorhaben befürwortet. Die IHK Erfurt hat ihre ursprüngliche Auffassung zum Bedarf aktualisiert und stand letztendlich dem geplanten Projekt zustimmend gegenüber (Schreiben der Stadtverwaltung Erfurt und der IHK Erfurt in Anlage 2). Zu 4.: Die eingegangenen Unterlagen wurden von der zuständigen Bewilligungsstelle (Thüringer Landesverwaltungsamt) geprüft und bewertet. Im Hinblick auf die Stellungnahme der Stadtverwaltung Erfurt wurde festgestellt, dass die genannte Staatliche Berufsbildende Schule allein für den schulischen Teil der Erstausbildung 2
3 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/4279 zuständig ist. Beim Thüringer Kompetenzzentrum für Hochtechnologie und Solarwirtschaft handelte es sich demgegenüber um eine überbetriebliche Einrichtung. Hierbei sollte die betriebliche Ausbildung ergänzt bzw. Teile davon übernommen werden. Eine direkte Konkurrenzsituation zwischen beiden lag daher nicht vor. Zu 5.: Die Auswahl eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers oblag dem Maßnahmeträger (BWAW ggmbh); eine Einflussnahme des Landes erfolgte nicht. Die Prüfung von Bilanzen durch unabhängige und durch mehrere Aufsichtsorgane überwachte Wirtschaftsprüfer ist in Deutschland ein anerkanntes System für Kontrolle und Transparenz. Zu 6.: Der Maßnahmeträger beauftragte für die DCF-Analyse die ICS REVISION Intracommerz + Schif GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerprüfungsgesellschaft (Frankfurt am Main und Erfurt). Der Jahresabschluss wurde für das Geschäftsjahr 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007 (Jahr vor der Bewilligung) von Herrn Rechtsanwalt Bernd Hintze, Frankfurt, geprüft. Zu 7.: Die Bewilligungsstelle (Thüringer Landesverwaltungsamt) gibt im Hinblick auf die Berechnung der Nettoeinnahmen die Discounted-Cash-Flow-Analyse vor. Hierzu erhält jeder Maßnahmeträger ein Merkblatt mit Vorgaben für die Erstellung dieser Analyse. Zu 8.: Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Anhaltspunkte für die Erforderlichkeit eines zweiten Prüfverfahrens waren nicht ersichtlich. Insofern hätte sich die Beauftragung eines zweiten Wirtschaftsprüfers zum Zeitpunkt der Bewilligung insbesondere auch unter Kostengesichtspunkten als unverhältnismäßig dargestellt. Zu 9.: Die DCF-Analyse ist eine von der Europäischen Kommission empfohlene und geeignete Methode zur Berechnung der Nettoeinnahmen, bei welcher auch der Gebäuderestwert Berücksichtigung findet. Es handelt sich um ein anerkanntes Verfahren zur Wertermittlung. Zu 10.: Kritische Stimmen zur DCF-Analyse sind der Landesregierung im Zusammenhang mit der GRW-Infrastrukturförderung nicht bekannt. Zu 11.: Die Bewilligungsstelle hat in der Vergangenheit und wird auch in der Zukunft eine umfassende Bewertung der Förderprojekte einschließlich der Maßnahmeträger im jeweiligen Einzelfall vornehmen. Soweit juristische Personen als Maßnahmeträger fungieren, kann indessen ein vollständiger Ausschluss des Insolvenzrisikos nicht erreicht werden. Um die Gefahr einer Insolvenz aber zu reduzieren, wird zur Vermeidung von Überkapazitäten unter dem Blickwinkel der demografischen Entwicklung eine bessere konzeptionelle Untersetzung für die betreffenden Projekte angestrebt. Machnig Minister Anlagen *) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Landtagsinformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: eingesehen werden. 3
4 Anlage 1
5 Anlage 2
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