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2 1 Liebe Leserinnen und Leser, ich freue mich über Ihr Interesse an der Ebook Leseprobe und begrüße Sie herzlich. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit den ausgewählten Ausschnitten einen aussagekräftigen Eindruck davon vermitteln kann, was das Ebook für Sie zu bieten hat. Aus dem ersten Abschnitt finden Sie hier ein Kapitel über die allgemeinen Grundlagen des Elternunterhalts. Ein weiteres beleuchtet eine Frage, die vielen Menschen Sorgen macht, nämlich ob ihr Lebensstandard durch den Elternunterhalt gefährdet sein kann. Dem schließt sich ein umfangreicher Teil des Kapitels über die Ermittlung Ihres unterhaltsrechtlich relevanten, des sogenannten bereinigten Nettoeinkommens an. Die konkrete Berechnung der Unterhaltsverpflichtung wird im Ebook zunächst anhand der Situation Alleinstehender ausführlich dargestellt. Aus dem Kapitel dazu habe ich das meiste in die Leseprobe aufgenommen. Wenn Sie verheiratet sind, dann sind allerdings zusätzliche und manchmal recht komplexe Berechnungsschritte erforderlich, so dass sich dies im Rahmen der Leseprobe nicht so ausführlich darstellen lässt. Um Ihnen dennoch einen - wenn auch unvollständigen - Einblick in die Situation Verheirateter zu geben, habe ich dafür die Zusammenfassung einer der Fallgruppen mit einer Beispielrechnung aufgenommen. Sie finden sie auf Seite 107. Außerdem enthält die Leseprobe die Darstellung, wie eine Unterhaltsverpflichtung unter Geschwistern aufzuteilen ist sowie das erste von sechs Musterschreiben, die das Ebook für Sie bereithält, um gegenüber dem Sozialamt Ihre Rechte zu wahren. Am Schluss der Leseprobe ist das Inhaltsverzeichnis des gesamten Ebooks abgebildet. Die in der Leseprobe enthaltenen Ausschnitte sind dort für Sie markiert. Ich wünschen Ihnen eine erkenntnisreiche Lektüre! Mit herzlichen Grüßen,

3 2 1. Kapitel Wann müssen Sie für Ihre Eltern aufkommen? Die erste Frage, die Sie sich hier vielleicht stellen, ist: Warum sollten Sie überhaupt dazu verpflichtet sein, für Ihre Eltern aufzukommen? Sicher, Ihre Eltern haben für Sie gesorgt, als Sie selbst noch ein Kind waren das tun Eltern für gewöhnlich für ihre Kinder. (Übrigens: Falls das bei Ihnen nicht der Fall gewesen sein sollte, lesen Sie bitte unbedingt Kapitel 13.) Aber warum sollen Sie jetzt umgekehrt für Ihre Eltern sorgen? Dazu heißt es im Gesetz, nämlich in 1601 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): 1601 BGB Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Verwandte in gerader Linie sind nach dem Gesetz Menschen, die voneinander abstammen. Dazu gehören sowohl leibliche Kinder und Kindeskinder als auch adoptierte Kinder. Die Unterhaltsverpflichtung besteht zwischen diesen Verwandten in beiden Richtungen, das bedeutet, dass nicht nur Eltern ihren Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sind, sondern auch Kinder ihren Eltern gegenüber.

4 3 Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit Allerdings kennt das Gesetz noch zwei weitere Voraussetzungen für eine Unterhaltsverpflichtung, nämlich Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit. In 1602 BGB heißt es: Bedürftigkeit 1602 BGB Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. à Das bedeutet: Wer den Unterhalt verlangt, muss bedürftig sein. Und 1603 BGB bestimmt gleich darauf: Leistungsfähigkeit 1603 BGB Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. à Das bedeutet: Wer Unterhalt zahlen soll, muss leistungsfähig sein. Diese beiden Voraussetzungen müssen gleichzeitig vorliegen. Sie müssen also nur dann für Ihre Eltern aufkommen und Elternunterhalt zahlen, wenn 1. Der Elternteil bedürftig ist - und wenn 2. Sie selbst zur gleichen Zeit leistungsfähig sind.

5 4 Bedürftigkeit des Elternteils Ein Elternteil wird als bedürftig bezeichnet, wenn er oder sie nicht selbst oder nicht vollständig für die Pflegeheimkosten aufkommen kann. Dabei werden alle Mittel berücksichtigt, die dem Elternteil zur Verfügung stehen. Dazu zählen nicht nur sein aktuelles Einkommen und Vermögen, sondern auch das, was der Elternteil von anderen fordern kann. Das können z. B. weitere Unterhaltsansprüche oder auch Rückforderungen von Schenkungen aus den letzten zehn Jahren sein. All das erfahren Sie in Kapitel 7 noch genauer. Leistungsfähigkeit des Kindes Sie als erwachsenes Kind sind nur dann leistungsfähig, wenn Sie selbst genug haben, um Ihren Lebensstandard und Ihre Altersvorsorge zu sichern und wenn Sie Ihren eigenen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber vorrangig Unterhaltsberechtigten (z. B. eigene Kinder und Ehepartner) nachkommen können und danach noch etwas für den Elternunterhalt übrig bleibt. Wie Ihre Leistungsfähigkeit im Detail berechnet wird, erfahren Sie in den Kapiteln 8 bis 12. Gleichzeitige Bedürftigkeit des Elternteils und Leistungsfähigkeit des Kindes Auf jeden Fall müssen Bedürftigkeit der Eltern und Leistungsfähigkeit des Kindes zur gleichen Zeit gegeben sein. Wenn Sie z. B. in einem Jahr überhaupt nicht leistungsfähig sind und im nächsten Jahr 1 Million im Lotto gewinnen (oder auf andere Weise leistungsfähig werden, weil Ihr Einkommen gestiegen ist), kann der Unterhalt für das Jahr davor nicht nachträglich vom Sozialamt oder von dem bedürftigen Elternteil von Ihnen gefordert werden. Der Anspruch auf Elternunterhalt ist, wenn diese Voraussetzungen vorliegen, ein Anspruch des Elternteils gegenüber dem Kind. Eigentlich müssten Ihr Vater oder Ihre Mutter daher selbst Unterhalt von Ihnen fordern. Nur tun sie das für gewöhnlich ja nicht. An dieser Stelle taucht dann das Sozialamt auf. Wie das genau zusammenhängt, lesen Sie im nächsten Kapitel.

6 24 4. Kapitel Kann Elternunterhalt Ihren Lebensstandard in Gefahr bringen? Wenn es darum geht, für den Unterhalt eines Elternteils aufkommen zu müssen, geraten viele Betroffene in einen inneren Konflikt: Einerseits wollen Sie natürlich, dass es Ihren Eltern gut geht. Auf der anderen Seite ist da aber auch Ihr eigenes Leben mit den Werten, die Sie sich geschaffen und dem Lebensstandard, den Sie sich im Laufe der Jahre aufgebaut haben. Viele Menschen packt in dieser Situation die Angst, dass durch den Elternunterhalt ihre ganze Lebensführung auf dem Spiel stehen könnte. Wenn Sie zu diesen Menschen gehören, möchte ich Sie an dieser Stelle darum bitten, Ruhe zu bewahren. In den meisten Fällen kommt es nach meiner langjährigen Erfahrung am Ende nämlich bei weitem nicht so schlimm, wie anfangs befürchtet. Dennoch kann es in so manchem Kopf dabei richtig anfangen zu rattern : Weder wollen Sie ungerecht zu Ihren Eltern oder Anderen sein, noch wollen Sie selbst ungerecht behandelt werden, sei es vom Sozialamt, von Geschwistern oder auf andere Weise. Es können Situationen auftreten, in denen Sie sich an alte Ungerechtigkeiten aus Ihrer Herkunftsfamilie erinnern und Sie beginnen diese Geschichten gegen das abzuwägen, womit Sie jetzt konfrontiert werden. So etwas muss nicht, aber es kann durchaus eine Begleiterscheinung Ihrer Fragen zum Thema Elternunterhalt sein. Ehrlichkeit zahlt sich aus Falls Sie in diesem Zusammenhang auf den Gedanken kommen, dass es vielleicht günstiger sein könnte, dem Sozialamt nicht alles mitzuteilen, so mag das verständlich sein. Ich rate Ihnen jedoch dazu, ehrlich zu sein. Durch Ehrlichkeit übernehmen Sie Verantwortung für Ihre Situation und bewahren sich Ihre Integrität sich selbst, der Allgemeinheit und Ihren Eltern gegenüber. Außerdem brauchen Sie dann keine Angst zu haben, dass die ganze Sache irgendwann auffliegt und Sie sich in einem Strafverfahren wegen Betruges verantworten und gegebenenfalls große Geldsummen nachzahlen müssen.

7 25 Der Gesetzgeber hat Ihre Situation übrigens durchaus gesehen. Sie sind beim Elternunterhalt nämlich spürbar besser gestellt als bei anderen Unterhaltsverpflichtungen, wie etwa gegenüber Kindern oder Ehegatten. Privilegierte Stellung des erwachsenen Kindes Man spricht daher auch davon, dass erwachsene Kinder gegenüber anderen Unterhaltsverpflichteten eine privilegierte Stellung einnehmen. Konkret zeigt sich dies an folgenden wesentlichen Vorteilen, die beim Elternunterhalt zum Tragen kommen: - Bei der Ermittlung Ihres unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens, des sogenannten bereinigten Nettoeinkommens, sind deutlich mehr Abzüge, wie z.b. für laufende Kredite und zusätzliche Altersvorsorge, erlaubt. Daraus ergibt sich automatisch eine geringere Leistungsfähigkeit. - Ihr Selbstbehalt, das ist der Teil Ihres Einkommens, der unangetastet bleibt, liegt deutlich höher. Alleinstehenden etwa steht beim Elternunterhalt ein Selbstbehalt von mindestens 1800 zu, während dies bei anderen Unterhaltsverpflichtungen lediglich 1080 sind. Bei Verheirateten bleiben mindestens 3240 des Familieneinkommens unangetastet. - Wenn Ihr bereinigtes Nettoeinkommen über dem Selbstbehalt von liegt, muss der Teil, der darüber liegt nur zur Hälfte für Elternunterhalt eingesetzt werden. Bei Verheirateten sind allerdings weitere Faktoren zu berücksichtigen. Dann kann Ihnen diese Hälfte zwar zur ersten Orientierung dienen, allgemeine Gültigkeit besitzt sie wegen der wesentlich komplexeren Berechnungen aber nicht. (Kap. 10 widmet sich der Berechnung für Verheiratete ausführlich.) Der Bundesgerichtshof hat im Zusammenhang mit dieser privilegierten Stellung in einem Urteil vom (Aktenzeichen: XII ZR 266/99) sinngemäß festgestellt: Niemand muss seine Lebensführung wegen der Zahlung von Elternunterhalt spürbar und dauerhaft einschränken, es sei denn er lebt im Luxus. Diesen Grundsatz sollten Sie sich merken. Es kommt für Sie im Einzelfall immer darauf an, wie Ihre bisherige Lebensführung ausgestaltet ist. Hier gibt es einen weiten

8 26 Spielraum für Argumentationen gegenüber dem Sozialamt und den Gerichten. Viele Einzelheiten dazu erfahren Sie in Kapitel 8, die genauen Berechnungen folgen in den Kapiteln 9 und 10. Als nächstes wenden wir uns aber erst einmal weiter den Voraussetzungen zu, die für die Verpflichtung, Elternunterhalt zu zahlen, bestehen. Wie Sie sich sicher noch erinnern, gibt es dafür 2 Voraussetzungen: 1. Der Elternteil ist bedürftig - und - 2. Sie selbst sind zur gleichen Zeit leistungsfähig Wenn die 1. Voraussetzung nicht vorliegt, Ihr Vater oder Ihre Mutter also gar nicht bedürftig sind, gibt es auch keinen Unterhaltsanspruch gegen Sie als Kind, egal wie leistungsfähig Sie sind. Wann ist der Elternteil also bedürftig? Vereinfacht gesagt ist das dann der Fall, wenn die Pflegeheimkosten nicht gedeckt sind. Außerdem müssen die Kosten auch angemessen sein. Doch wie setzen sich die Pflegeheimkosten überhaupt zusammen und was für Leistungen gibt es noch, die diese Kosten abdecken können? Darum wird es in den nächsten beiden Kapiteln gehen.

9 70 2. Die Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens Um zu verstehen, was mit dem bereinigten Nettoeinkommen gemeint ist, ist es hilfreich, den folgenden Zusammenhang zu verstehen: Die Frage, ob Sie leistungsfähig und damit verpflichtet sind, Elternunterhalt zu zahlen, hängt unter anderem davon ab, ob Ihr Einkommen bestimmte Freibeträge übersteigt. Diese Freibeträge, die auch Selbstbehalt genannt werden, werden ab dem nächsten Kapitel genau unter die Lupe genommen. Hier müssen Sie dazu nur wissen, dass man dabei davon ausgeht, dass bestimmte Ausgaben bereits im Selbstbehalt enthalten und dadurch abgedeckt sind. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Essen, Kleidung, Zeitungen, Urlaubsreisen und bestimmte Versicherungen. Viele Ausgaben, die Sie ebenfalls haben, sind aber nicht schon im Selbstbehalt enthalten. Dazu gehören zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit, Altersvorsorgebeiträge, Unterhaltszahlungen und vieles mehr. Diese Ausgaben werden deshalb vorweg abgezogen daher nennt man dies auch Vorwegabzug und erst danach wird überprüft, ob das, was dann noch übrig bleibt, über dem Selbstbehalt liegt. Und das, was nach dem Vorwegabzug übrig bleibt, nennt man das bereinigte Nettoeinkommen. Warum dieser Schritt so wichtig ist Die Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommen ist einer der wichtigsten Schritte bei der Unterhaltsberechnung und trägt gleichzeitig oft am meisten zur Beruhigung bei, da vielen Menschen vorher gar nicht bewusst ist, was sie alles in Abzug bringen können. Sie sollten darauf deshalb besondere Sorgfalt verwenden und genau prüfen, ob Sie auch keine möglichen Abzugsposten vergessen haben. Die genaue Kenntnis der abzugsfähigen Posten ist außerdem deshalb wichtig, weil Sie hier die größten Gestaltungsmöglichkeiten haben. Sie können nämlich, besonders wenn Sie noch keinen Brief mit der Rechtswahrungsanzeige vom Sozialamt bekommen haben, Ihre Ausgaben daraufhin überprüfen und, falls nötig, sie entsprechend anpassen. Und auch nach dem Brief des Sozialamts gibt es in bestimmten Bereichen noch Gestaltungsmöglichkeiten.

10 71 Ausgaben für Ihre zusätzliche Altersvorsorge Diese Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich für Sie besonders im Bereich Ihrer zusätzlichen Altersvorsorge. Zunächst ist dazu festzustellen, dass Sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes selbst bestimmen dürfen, auf welche Weise Sie zusätzlich für Ihr Alter vorsorgen. Es werden nämlich nicht nur solche Ausgaben für die Altersvorsorge anerkannt, die darauf abzielen, Ihnen eine Zusatzrente zu verschaffen, sondern je nach Fall auch andere Rücklagen, die nach Ihrem Willen für Ihr Alter bestimmt sein sollen. Der BGH hat dazu ausgeführt: Bundesgerichtshof, Urteil vom , Aktenzeichen: XII ZR 98/04: Nach ständiger Rechtsprechung. des Senats steht es dem Unterhaltspflichtigen aber grundsätzlich frei, in welcher Weise er - jenseits der gesetzlichen Rentenversicherung - Vorsorge für sein Alter trifft. Wenn er sich angesichts der unsicheren Entwicklung der herkömmlichen Altersversorgungen für den Abschluss von Lebensversicherungen entscheidet, muss dieser Entschluss unterhaltsrechtlich im Allgemeinen akzeptiert werden. Allerdings kann der Abschluss von Lebensversicherungen nicht die einzige Alternative für eine private Altersversorgung sein. Vielmehr müssen grundsätzlich auch sonstige vermögensbildende Investitionen als angemessene Art der Altersversorgung gebilligt werden, soweit sie geeignet erscheinen, diesen Zweck zu erreichen. Da insoweit der Erwerb etwa von Wertpapieren oder Fondsbeteiligungen wegen der damit teilweise verbundenen Risiken unter Umständen nicht seinem Sicherheitsbedürfnis entspricht, kann im Einzelfall auch die Anlage eines bloßen Sparvermögens als anzuerkennende Art der Altersvorsorge bewertet werden (so auch Urteil vom XII ZR 67/00). Es muss also auch anerkannt werden, wenn Sie beispielsweise 100 monatlich per Dauerauftrag auf ein Sparbuch, das allein auf Ihren Namen läuft, mit dem Verwendungszweck zusätzliche Altersvorsorge überweisen und erklären, dass Sie damit für Ihr Alter vorsorgen wollen. Sie müssen dann allerdings beachten, dass Sie das Geld nicht verbrauchen dürfen, da es ja für Ihr Alter bestimmt ist. Erst, wenn der pflegebedürftige Elternteil gestorben ist, dürfen Sie es antasten. Zwar scheinen Zahlungen in

11 72 Zusatzversorgungen des Arbeitgebers oder Direktversicherungen, Lebensversicherungen, Wertpapiere oder Fonds gegenüber dem Sozialamt in der Praxis bisher besser akzeptiert zu werden, aber die Sparbuch-Variante konnte ich in meiner anwaltlichen Praxis gegenüber dem Amt bisher auch immer durchsetzen. Das einfache Ansparen auf einem Girokonto kann aus meiner Sicht allenfalls dann akzeptiert werden, wenn tatsächlich keine Zahlungsabgänge von diesem Konto zu verzeichnen sind. Da sich die Sozialämter, wie bereits erwähnt, jedoch bereits mit der Anerkennung von Tagesgeldkonten schwer tun, sollten Sie zur Vermeidung eines langwierigen Streites das Ansparen der Altersvorsorge auf dem Girokonto vermeiden. Da Sie als erwachsenes Kind, wenn es um den Elternunterhalt geht, besonders geschützt sind, hat Ihre eigene Altersvorsorge bis zu einer bestimmten Grenze, die ich gleich erläutere, Vorrang. Es wäre ja auch keinem wirklich geholfen, wenn Sie für Ihre Eltern im Pflegeheim Unterhalt zahlen und dann selbst im Alter ohne angemessene Altersvorsorge dastehen. Die folgenden Ausführungen gelten jedoch nur bis zum Eintritt in die Regelaltersrente. Sobald Sie diese erreicht haben, können weitere Ansparungen für eine Altersvorsorge nicht mehr berücksichtigt werden, denn Sie sind ja nun in dem Alter, für welches die bisherigen Ansparungen gedacht waren. Eine Vor sorge ist somit nach Beginn der Regelaltersrente nicht mehr möglich, so dass etwaige weitere Einzahlungen in Lebensversicherungen und andere private Altersvorsorge auch nicht mehr einkommensmindernd berücksichtigt werden können. Die Höhe der zusätzlichen Altersvorsorge Wieviel dürfen Sie nun jeden Monat für Ihr Alter zurücklegen? Hier müssen wir zunächst unterscheiden, ob Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder nicht, weil Sie beispielsweise selbständig sind. Wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung sind Wenn Sie als Arbeiter oder Angestellter tätig bzw. in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, dürfen Sie zusätzlich 5 % Ihres Bruttoeinkommens für Ihre weitere Altersvorsorge zurücklegen. Um diesen Betrag zu errechnen, teilen Sie einfach Ihr durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen durch 20. Das Gleiche gilt,

12 73 wenn Sie Beamter oder Mitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind: Auch in diesem Fall dürfen Sie zusätzlich 5 % Ihres Bruttoeinkommens für die zusätzliche Altersvorsorge aufwenden. Beispielfall: Nehmen wir an, Ihr Bruttoeinkommen beträgt und davon bleiben Ihnen als Ihr normales Nettoeinkommen Dann können Sie 5 % Ihres Bruttoeinkommens, nämlich 200 monatlich (4.000 geteilt durch 20) von Ihrem Nettoeinkommen abziehen. Durch diese Bereinigung beträgt Ihr Nettoeinkommen nur noch vorausgesetzt, Sie bringen die 200 auch tatsächlich monatlich für Ihre zusätzliche Altersvorsorge auf. Falls Sie ein hohes durchschnittliches Bruttoeinkommen haben, das über der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt, können Sie sogar noch mehr Altersvorsorge betreiben. Dann dürfen Sie nämlich für den überschießenden Teil Ihres Einkommens 25 % des Bruttobetrages monatlich als zusätzliche Altersvorsorge abziehen (das gilt nicht, wenn Sie Beamter sind: Dann wird davon ausgegangen, dass Ihre Altersvorsorge durch Ihre Pensionsansprüche schon so gut sind, dass Sie immer nur 5 % Ihres Bruttoeinkommens als zusätzliche Altersvorsorge betreiben können, egal wieviel Sie verdienen). Die 25% resultieren übrigens daraus, dass vor einigen Jahren der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung noch bei 19,9% lag und sich somit zusammen mit den weiteren 5% fast 25% Altersvorsorge für einen Arbeitnehmer ergaben. Mittlerweile ist der Rentenbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung auf 18,7% reduziert worden. Zusammen mit den 5% ergeben sich noch 23,7%. Einige Leitlinien der Oberlandesgerichte (z.b. die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland) haben daher mittlerweile den Betrag auf 24% reduziert. Da auch die Sozialämter bisher noch mit 25% rechnen, wird auch in diesem Buch weiterhin dieser Prozentsatz zugrunde gelegt. Vor dem nächsten Beispielfall sehen Sie hier eine Übersicht über die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen für die Jahre 2017 und 2018: Monatliche Beitragsbemessungsgrenze

13 74 Rentenversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Westdeutschland Gesetzliche Rentenversicherung Ostdeutschland Knappschaft Westdeutschland Knappschaft Ostdeutschland Wie der Umfang der Altersvorsorge, die zusätzlich für Sie möglich ist, wenn Ihr Bruttoeinkommen diese Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, berechnet wird, verdeutlicht dieses Beispiel: Beispielfall: Ihr Nettoeinkommen beträgt Ihr Bruttoeinkommen beträgt Sie sind in der Rentenversicherung Westdeutschland Im Jahr 2018 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für Sie (siehe obige Tabelle). Für Ihres Bruttoeinkommens können Sie daher zusätzliche Altersvorsorge in Höhe von 5 % betreiben. Das sind 325. Ihr Bruttoeinkommen übersteigt die Beitragsbemessungsgrenze aber um 550. Von diesen 550 können Sie nun noch mal 25 %, nämlich 137,50, als zusätzliche Altersvorsorge anlegen. Insgesamt dürfen Sie daher ,50 = 462,50 von Ihrem Nettoeinkommen abziehen aber nur, wenn Sie diese zusätzliche Altersvorsorge auch tatsächlich betreiben. Es kann sein, dass Sie sich darüber mit dem Sozialamt auseinandersetzen müssen, da von dort oft generell nur 5 % des Bruttoeinkommens anerkannt werden. Sie können sich dann auf das Urteil des BGH vom , Aktenzeichen XII ZR 67/00, berufen und

14 75 auf die Ausführungen von Jörn Hauß in: Elternunterhalt, 5. Auflage 2015, Randnummer 335. Fruchtet das nicht, sollten Sie überlegen, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Wenn Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind Wenn Sie dagegen selbständig bzw. weder in der gesetzlichen Rentenversicherung noch Beamter oder in einem berufsständischen Versorgungswerk sind, dürfen Sie insgesamt 25% Ihres Bruttoeinkommens, d. h. der Summe Ihrer Einkünfte aus dem Durchschnitt der letzten drei Jahre für Ihre Altersvorsorge verwenden. Das hängt damit zusammen, dass der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung wie oben beschrieben vor einiger Zeit bei knapp 20% lag. Und da Arbeiter und Angestellte, für die dieser Beitragssatz gilt, zusätzlich noch 5% ihres Bruttoeinkommens für die zusätzliche Altersvorsorge aufwenden dürfen, können Sie die Summe dieser beiden Beträge, das heißt insgesamt 25% Ihres Bruttoeinkommens, für Ihre Altersvorsorge zurücklegen. Beispielfall: Die Summe Ihrer Einkünfte der vergangenen drei Jahre beträgt auf das Jahr umgerechnet Dann können Sie 25% davon, d. h jährlich bzw monatlich, für Ihre Altersvorsorge ausgeben. Voraussetzung ist aber auch hier, dass Sie diese Beträge auch tatsächlich für die Altersvorsorge aufbringen. Wie bereits oben erwähnt, dürfen Sie selber bestimmen, in welcher Art und Weise Sie für Ihr Alter vorsorgen und Ansparungen treffen. Sie können dies in Form von Depots oder Aktien, in Form von Lebensversicherungen oder als reine Geldanlage auf ein Tagesgeldkonto machen. Viele Menschen entscheiden sich dazu ihre Altersvorsorge in Form von Immobilienvermögen anzulegen. In dem 11. Kapitel werden Sie noch genauer erfahren, dass die selbst bewohnte, angemessene Immobilie auf das Ihnen zustehende Schonvermögen nicht angerechnet werden darf, so dass sie grundsätzlich geschützt ist und nicht verwertet werden muss. Anders verhält es sich aber mit der monatlichen Tilgungsleistung für den Immobilienkredit. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom (Aktenzeichen: XII ZB 118/16) klargestellt, dass die Tilgungsleistungen, die den Wohnwert

15 76 nach Abzug der Zinsen übersteigen, auf die Altersvorsorgequote von 5% (bzw. 25%) angerechnet werden müssen. Hierzu folgendes Beispiel: Beispielfall: Sie haben ein Bruttoeinkommen von monatlich und dürfen somit bis zu 275 (5% Ihres Bruttoeinkommens) monatlich in zusätzliche Altersvorsorge investieren Sie leben in Ihrer finanzierten Eigentumswohnung, für die Sie monatlich einen Kredit mit 500 bedienen, wovon ca. 200 Tilgung und 300 Zinsen sind Sie zahlen monatlich 200 in eine Lebensversicherung Der Wohnwert Ihrer Eigentumswohnung beträgt 400 (wie dieser ermittelt wird, haben Sie bereits weiter oben erfahren, s. S. 61) Nach Abzug der Zinsen von 300 verbleibt ein Wohnvorteil von 100. Die weitere Tilgung des Kredits von 200 übersteigt den Wohnwert also mit 100. Diese 100 werden auf die Altersvorsorgequote von 5% angerechnet. In unserem Beispielfall dürfen 275 Altersvorsorge (=5%) betrieben werden. 100 werden bereits durch die Immobilientilgung berücksichtigt, da der Wohnwert nach Abzug der Zinsen mit 100 Tilgung überstiegen wird. Es wird daneben also nur noch ein weiterer Altersvorsorgebetrag von 175 berücksichtigt. Die tatsächlich gezahlte zusätzliche Altersvorsorge in Form der Lebensversicherung kann somit nicht in voller Höhe, sondern mit maximal 175 in Abzug gebracht werden. Mit dieser Entscheidung wird es zukünftig leider wohl zu höheren Elternunterhaltsverpflichtungen kommen, da bisher überwiegend eine Altersvorsorge von 5% neben der Tilgung des Immobiliendarlehens akzeptiert wurde. Dies ist mit dieser Entscheidung des BGH nicht mehr möglich. Da Sie als Unterhaltsverpflichteter somit weniger Abzüge geltend machen können, verbleibt ein höheres zu berücksichtigendes Nettoeinkommen und damit ergibt sich eine höhere Verpflichtung zum Elternunterhalt. Natürlich dürfen Sie die begonnene private Altersvorsorge neben der Immobilientilgung in der bisherigen Höhe fortsetzen. Bei der Berechnung des

16 77 Elternunterhaltes wird aber lediglich entsprechend der vorgenannten Ausführungen der Maximalbetrag berücksichtigt. Problematisch kann dies werden, wenn Sie sich von dem abgeschlossenen Altersvorsorgevertrag eventuell nicht lösen oder diesen nicht beitragsfrei stellen können. Dann müssen Sie diesen Vertrag weiter bedienen und können ihn nicht entsprechend reduzieren, selbst wenn Sie dies wollten. Möglich ist auch, dass der Tilgungsanteil für den Immobilienkredit bereits so hoch ist, dass allein durch diesen schon die erlaubten 5 % überschritten werden. Dann kann sogar die Immobilienfinanzierung gefährdet sein. Der Bundesgerichtshof hat es in seiner Entscheidung offen gelassen, ob in diesen Fällen, also wenn Sie sich bereits vor der Unterhaltsverpflichtung dauerhaft in einem Altersvorsorgevertrag gebunden haben oder die Immobilienfinanzierung durch die teilweise Nichtberücksichtigung gefährdet ist, vielleicht doch die vollen Kosten berücksichtigt werden können. Aus meiner Sicht muss dies der Fall sein, denn ansonsten müsste der Unterhaltsverpflichtete sich dauerhaft in seiner Lebensführung einschränken, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gerade nicht gewollt ist. Das zum Unterhalt verpflichtete Kind müsste die bisher eingegangene Verpflichtung des Immobilienkredites oder der Altersvorsorge, an die er sich dauerhaft vertraglich gebunden hat, weiter fortführen und daneben einen Elternunterhalt zahlen, der diese monatliche Belastung jedenfalls nicht vollständig berücksichtigt. Dadurch dürfte ohne Zweifel der bisherige Lebensstandard eingeschränkt werden, was erst recht gilt, wenn der Immobilienkredit aufgrund der Elternunterhaltsverpflichtung nicht mehr bedient werden kann. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom dürfte in diesen Fällen daher nicht gelten. Sollte das Sozialamt trotz der Gefährdung der Immobilienfinanzierung oder bei einer Altersvorsorge, von der Sie sich nicht lösen können, die monatliche Ausgabe nicht vollständig berücksichtigen, sollten Sie sich hierzu individuell anwaltlich beraten und ggf. vertreten lassen, da für diesen Fall die Rechtslage weiterhin offen ist. Das Ebook Eltern im Pflegeheim hält viele weitere Informationen zum bereinigten Nettoeinkommen für Sie bereit. Hier geht s zum direkten Download!

17 93 9. Kapitel Wie hoch sind Ihre Leistungsfähigkeit und Ihr individueller Selbstbehalt? Das, was Ihnen von Ihrem bereinigten Nettoeinkommen verbleibt und wovon Sie keinen Elternunterhalt zahlen müssen, nennt man Selbstbehalt das ist also im wahrsten Sinne des Wortes das, was Sie selbst behalten dürfen. Die Höhe des Selbstbehalts ist nicht gesetzlich festgelegt. Die Gerichte orientieren sich dabei weitgehend einheitlich an den Anmerkungen zur sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese beruht auf Koordinationsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutscher Familiengerichtstag e.v. regelmäßig stattfinden. Aktuell beträgt der Selbstbehalt aus dem bereinigten Nettoeinkommen für eine alleinstehende Person mindestens 1.800, bei Verheirateten verbleiben mindestens aus dem Familieneinkommen. Beim Elternunterhalt ist es wichtig, zwischen dem Mindest-Selbstbehalt, so wie ihn die Düsseldorfer Tabelle vorgibt, und dem individuellen Selbstbehalt zu unterscheiden. Wenn Ihr bereinigtes Nettoeinkommen über dem Mindest-Selbstbehalt liegt, dürfen Sie, wenn Sie alleinstehend sind, nämlich die Hälfte Ihres darüber liegenden Einkommens zusätzlich behalten. Der Mindest-Selbstbehalt plus diese Hälfte bilden dann Ihren individuellen Selbstbehalt. Der Teil Ihres bereinigten Nettoeinkommens, der über dem individuellen Selbstbehalt liegt, stellt Ihre Leistungsfähigkeit dar. Ihre Leistungsfähigkeit ist der Betrag, mit dem Sie maximal zum Elternunterhalt herangezogen werden können. Ob der dann tatsächlich in vollem Umfang einzusetzen ist, hängt von weiteren Faktoren ab, insbesondere davon, in welchem Umfang bei Ihren Eltern Bedürftigkeit besteht, also in welcher Höhe Heimkosten ungedeckt sind (vgl. Kap.1), und wenn Sie Geschwister haben, auch von deren Leistungsfähigkeit (s. Kap.12).

18 94 Die Berechnung für Alleinstehende als Basis für das Verständnis der Berechnung bei Ehepaaren An dieser Stelle erkläre ich die Grundprinzipien der Ermittlung des individuellen Selbstbehalts für ein alleinstehendes erwachsenes Kind. Wenn Sie verheiratet sind, ist die Berechnung leider wesentlich komplexer. Kapitel 10 widmet sich deshalb ausführlich der Situation von Verheirateten. Ich bitte Sie aber, auch wenn Sie verheiratet sind, die folgenden Erläuterungen aufmerksam zu lesen, denn Sie brauchen dieses Grundverständnis, um die Berechnungen, die für Sie als Verheirateter gelten, später gut nachvollziehen zu können. Zur Erinnerung: Sie gelten auch dann als alleinstehend, wenn Sie einen Lebensgefährten haben, mit dem Sie zwar zusammenwohnen, aber nicht verheiratet sind. Dies ändert sich auch dann nicht, wenn Sie gemeinsame Kinder haben und aufgrund der Kinderbetreuung ein Elternteil zu Hause bleibt oder weniger arbeitet und der andere Elternteil das Familieneinkommen verdient. Sie können dann aber die bestehende Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem betreuenden Elternteil von Ihrem Einkommen abziehen. Wie dies geschieht, wurde bereits im vorigen Kapitel erläutert. Übrigens hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Unterhaltsverpflichtete in solch einer Situation heiraten kann, auch wenn dies nur geschieht, um in den Genuss des Familienselbstbehaltes zu kommen. In Kapitel 3 wurde auf diese Möglichkeit bereits hingewiesen. Auch wenn sich ein solcher Schritt positiv auf eine Elternunterhaltsverpflichtung auswirken sollte, muss er natürlich gut überlegt sein, da mit der Heirat noch andere rechtliche Konsequenzen verbunden sind. Eine vorherige anwaltliche Beratung wäre hier sicherlich angezeigt. Hier also noch einmal ausführlich die einzelnen Berechnungsschritte: Der Mindest-Selbstbehalt nach der Düsseldorfer Tabelle Der Selbstbehalt beträgt nach der Düsseldorfer Tabelle bezogen auf den Elternunterhalt für ein alleinstehendes erwachsenes Kind mindestens Darin ist ein Anteil für Wohnkosten in Höhe von 480 enthalten. Das bedeutet, dass dieser Mindest-Selbstbehalt immer dann gilt, wenn Ihre Warmmiete 480 oder weniger beträgt.

19 95 Wenn Sie eine selbstgenutzte Immobilie haben, gelten diese im Mindest-Selbstbehalt enthaltenen Wohnkosten ebenfalls. Wenn Ihre Wohnkosten bei einer selbstgenutzten Immobilie davon abweichen, kann sich Ihr Mindest-Selbstbehalt dann erhöhen, wenn Ihre Vergleichsmiete zusammen mit den auf Mieter umlagefähigen Kosten den Betrag von 480 übersteigt. Der BGH hat dies in seiner Entscheidung vom (Aktenzeichen XII ZB 25/13) ausdrücklich offen gelassen, so dass keine abschließende Entscheidung dazu vorliegt, ob sich der Mindest-Selbstbehalt in diesem Fall wirklich erhöht. Erhöhter Mindest-Selbstbehalt bei Miete über 480 Wenn Sie zur Miete wohnen und Ihre Warmmiete den o.g. Betrag von 480 für Wohnkosten übersteigt, dann erhöht sich Ihr Mindest-Selbstbehalt auf jeden Fall um diesen übersteigenden Betrag. Wenn Sie also beispielsweise 580 Warmmiete zahlen, dann beträgt Ihr erhöhter Mindestselbstbehalt = Bitte beachten Sie: Die Warmmiete setzt sich zusammen aus Kaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten. Stromkosten gehören nicht dazu. Ist Ihre Warmmiete dagegen niedriger als 480 monatlich, reduziert sich Ihr Mindest-Selbstbehalt nicht, sondern bleibt bei Und wenn Sie mit einem Lebensgefährten zusammenleben, mit dem Sie nicht verheiratet sind, beachten Sie bitte im Kapitel 10 die 6. Fallgruppe, weil sich dann Ihr Mindest-Selbstbehalt verringert, sofern das bereinigte Nettoeinkommen des Lebensgefährten über 1440 liegt. Ihr Einkommen liegt unter Ihrem Mindest-Selbstbehalt Wenn Ihr bereinigtes Nettoeinkommen unter Ihrem Mindest-Selbstbehalt liegt und Ihr Vermögen die Freigrenzen, die in Kapitel 11 erläutert werden, ebenfalls nicht übersteigt, sind Sie nicht leistungsfähig und müssen keinen Elternunterhalt zahlen. Bitte beachten Sie: Wenn Sie verheiratet sind, gilt das nicht unbedingt, da dann auch das Einkommen Ihres Ehepartners eine Rolle spielt wann Sie in diesem Fall als nicht leistungsfähig gelten, erfahren Sie im nächsten Kapitel.

20 96 Der individuelle Selbstbehalt, wenn Ihr Einkommen über dem Mindest-Selbstbehalt liegt Wenn Ihr bereinigtes Nettoeinkommen dagegen über dem (ggf. erhöhten oder reduzierten) Mindest-Selbstbehalt liegt, dann bildet dieser die Grundlage für die Ermittlung Ihres individuellen Selbstbehalts. Aufgrund Ihrer besonders geschützten Stellung als erwachsenes Kind dürfen Sie nämlich außerdem noch die Hälfte dessen, was über Ihren Mindest-Selbstbehalt hinausgeht, behalten. Um diesen Betrag erhöht sich daher der Mindest-Selbstbehalt und Sie erhalten so Ihren individuellen Selbstbehalt. Zum besseren Verständnis wird das an diesem Beispiel noch deutlicher: Angenommen, Ihr bereinigtes Nettoeinkommen beträgt und liegt damit 400 über dem Mindest-Selbstbehalt von Der Mindest-Selbstbehalt erhöht sich dann um die Hälfte dieser 400, hier also um 200. Ihr individueller Selbstbehalt beträgt in diesem Fall = Die Formel für die Berechnung Ihres individuellen Selbstbehalts Die Berechnung des individuellen Selbstbehalts in 5 Schritten: 1. Mindest-Selbstbehalt nach der Düsseldorfer Tabelle: Wenn die Warmmiete 480 übersteigt, den übersteigenden Betrag hinzuaddieren: + X (ggf. erhöhter) Mindest-Selbstbehalt = X 3. Bereinigtes Nettoeinkommen - (ggf. erhöhter) Mindest-Selbstbehalt Restbetrag 4. Restbetrag geteilt durch 2 = Erhöhungsbetrag 5. (ggf. erhöhter) Mindestselbstbehalt + Erhöhungsbetrag (Ergebnis aus 4.) = Individueller Selbstbehalt

21 Fallgruppe: Ihr Einkommen ist höher als das Ihres Ehegatten Wenn Ihr Einkommen höher als das Ihres Ehegatten ist, brauchen Sie die Ergebnisse der letzten beiden Berechnungen sowie Ihr bereinigtes Nettoeinkommen, um Ihre Leistungsfähigkeit in Bezug auf den Elternunterhalt zu ermitteln. Sie brauchen also: Ihr bereinigtes Nettoeinkommen (2. Hälfte Kapitel 8 / S ) und Die Höhe des individuellen Familienselbstbehalts (in diesem Kapitel / S. 104) und Ihren prozentualen Anteil am Familieneinkommen (in diesem Kapitel / S. 106) Mit diesen Ergebnissen ist es im Prinzip ganz einfach, Ihre Leistungsfähigkeit zu berechnen. Wie Sie sich vielleicht noch vom Anfang dieses Kapitels erinnern, sind ja beide Ehepartner dazu verpflichtet, zum angemessenen Familienunterhalt beizutragen. Wie hoch der Anteil ist, mit dem Sie dazu beitragen müssen, bemisst sich danach, wie hoch Ihr prozentualer Anteil am Familieneinkommen ist. Der angemessene Familienunterhalt wiederum entspricht dem individuellen Familienselbstbehalt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist das genau der Betrag, der der Familie verbleiben muss, damit sie ihren Lebensstandard erhalten kann. Daher wird zuerst berechnet, wie hoch der Betrag ist, mit dem Sie von Ihrem bereinigten Nettoeinkommen zum Familienunterhalt (= individuellen Familienselbstbehalt) beitragen müssen. Dieser Betrag wird von Ihrem bereinigten Nettoeinkommen abgezogen. Was dann übrigbleibt, ist der Betrag, mit dem Sie für den Elternunterhalt leistungsfähig sind. Das hört sich in Textform wahrscheinlich wieder einmal komplizierter an, als es ist, daher folgen hier - wie immer - eine Berechnungsformel und anschließend ein Beispielfall, an dem die Schritte verdeutlicht werden:

22 108 Formel zur Berechnung Ihrer Leistungsfähigkeit Die Berechnung Ihrer Leistungsfähigkeit in 2 Schritten: 1. Zuerst berechnen Sie Ihren Anteil am individuellen Familienselbstbehalt: Individueller Familienselbstbehalt x Ihr Anteil am Familieneinkommen in Prozent (geteilt durch) 100 = Ihr Anteil am individuellen Familienselbstbehalt 2. Das Ergebnis ziehen Sie von Ihrem bereinigten Nettoeinkommen ab: Ihr bereinigtes Nettoeinkommen - Ihr Anteil am individuellen Familienselbstbehalt. = Ihre Leistungsfähigkeit für den Elternunterhalt Beispielfall: Nehmen wir an, Ihr bereinigtes Nettoeinkommen beträgt Ihr Ehepartner hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von Ihr Anteil am Familieneinkommen von beträgt also 75 %. Der individuelle Familienselbstbehalt beträgt (nach der Berechnungsmethode in diesem Kapitel / S. 105) Dann wird Ihre Leistungsfähigkeit nach der Formel so berechnet: 1. Schritt: x 75 = 2.686,50 (= Ihr Anteil am individuellen (geteilt durch)100 Familienselbstbehalt) 2. Schritt: 3.000,00 (= Ihr bereinigtes Nettoeinkommen) ,50 (= Ihr Anteil am individuellen Familienselbstbehalt) = 313,50 Leistungsfähigkeit für den Elternunterhalt Bitte beachten Sie: Ihre Leistungsfähigkeit bezeichnet immer nur den Maximalbetrag, den Sie für den Elternunterhalt einsetzen müssen. Sie müssen ja nur maximal bis zu dem Betrag für den Elternunterhalt aufkommen, den das Sozialamt übernimmt, und dieser Betrag kann durchaus niedriger sein als Ihre Leistungsfähigkeit. Und wenn Sie noch Geschwister haben, die ebenfalls leistungsfähig sind, sollten Sie Kapitel 12 aufmerksam lesen.

23 Kapitel Wieviel müssen Ihre Geschwister zahlen? f Wie ist es nun, wenn Sie Geschwister haben? Werden Ihre Geschwister auch zur Unterhaltszahlung herangezogen? Grundsätzlich ist es so, dass Geschwister für den Unterhalt der Eltern anteilig haften, und zwar im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit untereinander. Im Wesentlichen kann man hier 2 Fallgruppen unterscheiden: 1. Fallgruppe: Der Bedarf des Elternteils ist höher als die Leistungsfähigkeit der Geschwister zusammen oder genauso hoch. 2. Fallgruppe: Der Bedarf des Elternteils ist niedriger als die Leistungsfähigkeit der Geschwister zusammen. 1. Fallgruppe: Der Bedarf des Elternteils ist höher als die Leistungsfähigkeit der Geschwister zusammen Diese Fallgruppe liegt vor, wenn der Bedarf des pflegebedürftigen Elternteils höher ist als die Leistungsfähigkeit der Geschwister zusammen. Zunächst einmal muss dann die Leistungsfähigkeit der Geschwister einzeln festgestellt werden, und zwar so, als wäre jedes Kind allein zum Unterhalt verpflichtet. Die Berechnung der Leistungsfähigkeit wird jeweils wie in den vorherigen Kapiteln beschrieben durchgeführt. Außerdem müssen Sie wissen, wie hoch der Bedarf des Elternteils ist, d. h. wie hoch die ungedeckten Heimpflegekosten sind. Hierzu ein Beispiel: Nehmen wir einmal an, die ungedeckten Heimpflegekosten für Ihren Elternteil betragen im Monat. Nehmen wir weiter an, Sie haben noch einen Bruder und

24 134 eine Schwester. Sie selbst sind in Höhe von 300 leistungsfähig, Ihr Bruder in Höhe von 600 und Ihre Schwester in Höhe von 100. Das ergibt eine Gesamtleistungsfähigkeit der Geschwister in Höhe von Dieser Betrag liegt unter den ungedeckten Heimpflegekosten von und damit unter dem Bedarf des pflegebedürftigen Elternteils. Jedes Geschwisterkind muss dann für den Unterhalt genau den Betrag zahlen, der seiner Leistungsfähigkeit entspricht. Hier ist dieser Fall einmal in der Übersicht: Ungedeckte Heimpflegekosten: Leistungsfähigkeit: Geschwisterkind 1 Geschwisterkind 2 Geschwisterkind Gesamtleistungsfähigkeit : Zu zahlender Elternunterhalt: Geschwisterkind 1 Geschwisterkind 2 Geschwisterkind Wie ist es aber, wenn die Gesamtleistungsfähigkeit der Geschwister die ungedeckten Heimpflegekosten, also den Bedarf des Elternteils, übersteigt? 2. Fallgruppe: Der Bedarf des Elternteils ist niedriger als die Leistungsfähigkeit der Geschwister zusammen Auch in diesem Fall wird zunächst die Leistungsfähigkeit jedes einzelnen Geschwisterkindes ermittelt. In einem zweiten Schritt wird dann die Leistungsfähigkeit der Geschwister zueinander ins Verhältnis gesetzt. Der Einfachheit halber bleibe ich einmal bei dem Beispiel von eben mit dem Unterschied, dass die ungedeckten Heimpflegekosten jetzt nur 800 monatlich betragen. Dann ergibt sich folgendes Bild:

25 135 Ungedeckte Heimpflegekosten: 800 Leistungsfähigkeit: Geschwisterkind 1 Geschwisterkind 2 Geschwisterkind Gesamtleistungsfähigkeit : Verhältnis Leistungsfähigkeit zu Gesamtleistungsfähigkeit: Geschwisterkind Geschwisterkind 2 Geschwisterkind 3 30 % 60 % 10 % Zu zahlender Elternunterhalt: Geschwisterkind 1 Geschwisterkind 2 Geschwisterkind 3 30% von % von % von Hier wird die Leistungsfähigkeit der einzelnen Geschwister ins Verhältnis zu ihrer Gesamtleistungsfähigkeit gesetzt. Daraus errechnet sich dann, mit welchem Anteil jedes der Geschwister für den Elternunterhalt haftet. Im Ergebnis muss hier kein Geschwister in der vollen Höhe seiner Leistungsfähigkeit Elternunterhalt zahlen. Auskunft über Einkommen und Vermögen der Geschwister Wie Sie vielleicht festgestellt haben, ist die Berechnung der Anteile, mit denen Ihre Geschwister Unterhalt zahlen müssen, letztlich nicht so schwierig. Ein Problem kann es jedoch sein, überhaupt erst einmal die Leistungsfähigkeit der Geschwister herauszufinden. Wie sich die Situation im Hinblick auf Einkommen und Vermögen Ihrer Geschwister für Sie im Detail darstellt, erfahren Sie im Ebook. Hier geht s zum direkten Download!

26 166 Anhang Teil A - Musterschreiben 1. Musterschreiben: Aufforderung an das Sozialamt zur Auskunftserteilung über Einkommen und Vermögen der Eltern, Aufschlüsselung der Pflegeheimkosten und Anforderung der Sozialhilfeberechnung An das Sozialamt (Anschrift) (Ort, Datum) Ihr Schreiben vom. bezüglich der Unterhaltszahlungen für Herrn/ Frau Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom haben Sie mir mitgeteilt, dass Sie für meinen Vater / für meine Mutter Sozialhilfe leisten und mich dazu aufgefordert, Auskunft über mein Einkommen und Vermögen zu erteilen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich erst dann zur Auskunft über meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse verpflichtet bin, wenn Anhaltspunkte für eine Bedürftigkeit meines Vaters / meiner Mutter bestehen. Ich fordere Sie daher dazu auf, mir zunächst die Einkommens- und Vermögensverhältnisse meines Vaters / meiner Mutter umfassend darzulegen und mir Kopien von Rentenbescheiden und weitere Unterlagen zu schicken. (Wenn Ihr Vater oder Ihre Mutter verheiratet ist oder einen Lebensgefährten hat, ergänzen Sie an dieser Stelle bitte noch den folgenden Satz: Da mein Vater / meine Mutter eine Bedarfsgemeinschaft mit seinem / ihrem Ehepartner bzw. Lebensgefährten bildet, legen Sie mir bitte dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse ebenfalls dar. ). Bitte berücksichtigen Sie dabei auch Einkommens- und Vermögensansprüche, die mein Vater / meine Mutter (evtl. ergänzen: und sein / ihr Ehepartner / Lebensgefährte ) gegebenenfalls erst noch realisieren muss / müssen, wie z.b. Rückforderungen von Schenkungen aus den letzten 10 Jahren, Unterhaltsansprüche usw. und teilen mir mit, ob solche Ansprüche bestehen und wenn ja, in welcher Höhe. Darüber hinaus legen Sie bitte dar, wie sich die Pflegeheimkosten und der Bedarf meines Vaters / meiner Mutter aufgeschlüsselt nach den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Pflegekosten, Investitionskosten und gegebenenfalls dem Barbetrag nach 27b Absatz 2 SGB XII zusammensetzen. Außerdem fordere ich Sie auf, Ihrer Auskunft eine vollständige Sozialhilfeberechnung für meinen Vater / meine Mutter beizufügen. Sobald mir Ihre Auskünfte vorliegen, werde ich die von Ihnen gewünschte Auskunft erteilen. Mit freundlichen Grüßen (Ihre Unterschrift)

27 Inhaltsverzeichnis Einleitung Abschnitt: Zusammenhänge und Voraussetzungen Kapitel Wann müssen Sie für Ihre Eltern aufkommen?... 5 Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit... 6 Bedürftigkeit des Elternteils... 7 Leistungsfähigkeit des Kindes... 7 Gleichzeitige Bedürftigkeit des Elternteils und Leistungsfähigkeit des Kindes Kapitel Welche Rolle spielt das Sozialamt?... 8 Das Sozialamt muss in Vorleistung treten... 8 Übergang des Unterhaltsanspruches auf das Sozialamt... 9 Kein gesetzlicher Übergang bei unbilliger Härte... 9 Nur eingeschränkter gesetzlicher Übergang bei Pflegeleistungen der Kinder Kein gesetzlicher Übergang gegenüber Enkelkindern Ab wann das Sozialamt Unterhalt verlangen kann Der Inhalt des Briefs vom Sozialamt mit Rechtswahrungsanzeige und Auskunftsaufforderung So verlängern Sie die Frist des Sozialamtes Kapitel Welche Fragen des Sozialamts müssen Sie beantworten? Die zivilrechtliche Auskunftspflicht Die sozialrechtliche Auskunftspflicht Umfassende Auskunftspflicht des erwachsenen Kindes Unterscheidung von Lebenspartnern und Lebensgefährten Auskunftspflicht für Ehe- und Lebenspartner Was ist mit der Auskunft über das Vermögen des Ehepartners? Wann Zinsen nicht als Einkommen gelten Zugewinngemeinschaft und Vermögen der Ehepartner Keine Auskunftspflicht für Lebensgefährten Erhöhung der Leistungsfähigkeit bei Zusammenleben mit Lebensgefährten Diese Fragen muss das Sozialamt Ihnen beantworten Glücklich, wessen Eltern Beamte oder Beamtenwitwen sind Kapitel Kann Elternunterhalt Ihren Lebensstandard in Gefahr bringen? Ehrlichkeit zahlt sich aus Privilegierte Stellung des erwachsenen Kindes... 25

28 II 5. Kapitel Was kostet der Platz im Pflegeheim? Unterhalt nur für Heimkosten nur, wenn ein Heimaufenthalt notwendig ist Unterhalt nur für angemessene Heimkosten Zusammensetzung der Heimkosten Hotelkosten Pflegekosten Investitionskosten Gehören Investitionskosten zum Unterhaltsbedarf? Verantwortungsbereich der Bundesländer Dürfen Forderungen des Sozialamts Investitionskosten beinhalten? Konkrete Darlegung der Höhe der Investitionskosten erforderlich Gesamtkosten Kapitel Welche öffentlichen Leistungen gibt es für die Heimkosten? Pflegekosten à Pflegegeld Hotelkosten à Grundsicherung Unterschied zwischen Grundsicherung und Hilfe zur Pflege Der Barbetrag zur persönlichen Verfügung (Taschengeld) Investitionskosten à Pflegewohngeld Pflegewohngeld nicht in allen Bundesländern Abschnitt: Berechnungen im Einzelnen Kapitel Wie werden Einkommen und Vermögen der Eltern berücksichtigt? Voller Einsatz von Einkommen und Vermögen der Eltern Die sozialhilferechtliche Bedarfsgemeinschaft Der Unterschied zwischen sozialhilferechtlicher Bedürftigkeit und unterhaltsrechtlicher Bedürftigkeit Wann ist der Elternteil sozialhilferechtlich bedürftig? Einsatz des Einkommens Abzüge vom Einkommen der Eltern Fordern Sie die Berechnung des Sozialamts an Einsatz des Vermögens Schonvermögen Die Barbetragsverordnung Sterbegeldversicherung Verstecktes, d. h. realisierbares Einkommen und Vermögen der Eltern. 48 Wenn die Eltern Vermögen verschenkt haben Keine Rückgabe der Schenkung in bestimmten Fällen Weiteres verstecktes Einkommen und Vermögen... 50

29 III 8. Kapitel In welcher Höhe wird Ihr Einkommen der Berechnung zu Grunde gelegt? Der Unterschied zwischen normalem und bereinigtem Nettoeinkommen Die Ermittlung des normalen Nettoeinkommens Einkommen aus Arbeiter- oder Angestelltenverhältnis Einkommen aus selbständiger Tätigkeit Steuererstattungen und Nachforderungen bei Ehepaaren Elternunterhalt von der Steuer absetzen Die Wahl der Steuerklasse für Ehepaare Überstunden, Tantiemen, Provisionen und Boni Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Zinserträge aus Kapitalanlagen (Fonds, Aktien, Sparbriefe u.a.) Einnahmen von Rentnern, auch aus Vermögen Elterngeld Geldwerte Vorteile Firmenwagen Wohnvorteil: Wenn Sie in einer eigenen Immobilie wohnen Instandhaltungsrücklagen bei Eigentumswohnungen Instandhaltungsrücklagen für das eigenes Haus Wann der Selbstbehalt für Eigentümer erhöht werden darf Schenkungen und Zuwendungen Spesen Wie das Kindergeld behandelt wird Weitere Einnahmen Sind Abfindungen Einkommen oder Vermögen? Die Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens Warum dieser Schritt so wichtig ist Ausgaben für Ihre zusätzliche Altersvorsorge Die Höhe der zusätzlichen Altersvorsorge Wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung sind Wenn Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind Weitere abzugsfähige Posten von A Z Höhere Abzüge für Ehepartner Neue Kredite beim unterhaltspflichtigen Kind Die beste Verteilung von Kreditraten unter Ehegatten Berufsbedingte Aufwendungen und Fahrtkosten Versicherungen Kosten für Besuche bei den Eltern im Pflegeheim Unterhaltszahlungen für Kinder und für geschiedene oder getrennt lebende Ehepartner Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem nichtehelichen Lebenspartner bei gemeinsamen Kindern Unterhalt für minderjährige Kinder Unterhalt für volljährige Kinder in Erstausbildung, die in Ihrem Haushalt leben... 89

30 IV Unterhalt für volljährige Kinder in Erstausbildung, die nicht in Ihrem Haushalt leben Sonder- und Mehrbedarf von Kindern Kosten aufgrund von Krankheiten und Behinderungen Überblick über die Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens Kapitel Wie hoch sind Ihre Leistungsfähigkeit und Ihr individueller Selbstbehalt? Berechnung für Alleinstehende als Basis für das Verständnis der Berechnung bei Ehepaaren Der Mindest-Selbstbehalt nach der Düsseldorfer Tabelle Erhöhter Mindest-Selbstbehalt bei Miete über Ihr Einkommen liegt unter Ihrem Mindest-Selbstbehalt Der individuelle Selbstbehalt, wenn Ihr Einkommen über Ihrem Mindest-Selbstbehalt liegt Die Formel für die Berechnung Ihres individuellen Selbstbehalts Die Formel für die Berechnung Ihrer Leistungsfähigkeit Ihre Verpflichtung kann niedriger sein als Ihre Leistungsfähigkeit Sonderfall: Wann Ihre Leistungsfähigkeit ganz entfallen kann Kapitel Wie wird Ihre Leistungsfähigkeit berechnet, wenn Sie verheiratet sind? Der Beitrag der Ehepartner zum Familienunterhalt Das bereinigte Nettoeinkommen der Ehepartner Das bereinigte Familieneinkommen Der Mindest-Familienselbstbehalt Erhöhter Mindest-Familienselbstbehalt bei Miete über Wann Sie als Verheirateter keinen Elternunterhalt zahlen müssen Das Familieneinkommen liegt über dem Mindest- Familienselbstbehalt Verschiedene Fallgruppen Die Berechnung der weiteren Haushaltsersparnis Formel zur Berechnung des individuellen Familienselbstbehalts Die Berechnung Ihres prozentualen Anteils am Familieneinkommen Fallgruppe: Ihr Einkommen ist höher als das Ihres Ehepartners Formel zur Berechnung Ihrer Leistungsfähigkeit Fallgruppe: Sie sind Alleinverdiener Die Formel zur Berechnung Ihrer Leistungsfähigkeit Fallgruppe: Ihr Einkommen ist niedriger als das Ihres Ehepartners Die Formel zur Berechnung Ihrer Leistungsfähigkeit Fallgruppe: Sie versorgen den Haushalt allein und haben daneben noch Einkommen Ihr Ehepartner hat Einkommen über Formel zur Berechnung Ihrer Leistungsfähigkeit Ihr Ehepartner hat Einkommen unter

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