Spanisch Sprechen steht im Mittelpunkt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Spanisch Sprechen steht im Mittelpunkt"

Transkript

1 Nummer 1/2 Donnerstag 10. Januar 2019 Serie Engagement im Bürgertreff Teil 20 Latinoamerikanischer Familien-Treff Spanisch Sprechen steht im Mittelpunkt Spielend Spanisch sprechen Kinder stehen im Mittelpunkt der ersten Stunde beim Latinoamerikanischen Treff im Bürgertreff Wir treffen uns, um Erfahrungen auszutauschen, um voneinander zu erfahren, Spaß zu haben und um miteinander Castellano sprechen zu können, sagte Marcela Wasserzier. Sie ist im Bürgertreff Ansprechpartnerin für die Volunteers-Initiative Latinoamerikanischer Familien- Treff. Eingeladen zu den Treffen sind nicht nur Familien aus Lateinamerika, sondern aus allen spanischsprachigen Ländern, ebenso wie Familien aus anderen Ländern, deren Kinder gute Spanischkenntnisse haben. Neu ab Februar ist außerdem, dass ab 17:30 Uhr alle Einwohner auch ohne Kinder eingeladen sind, um auf Spanisch ins Gespräch zu kommen. Die Treffen finden inzwischen zwei Mal im Monat statt und zwar immer am 1. und am 3. Montag eines Monats, immer zwischen Uhr und Uhr. Seit 2012 lebt Marcela Wasserzier in Neuhausen, sie hat zwei Kinder im Alter von vier und sechs Jahren. Sie stammt aus Bogotá und lebt schon seit 2003 in Deutschland. Ihr ist es wichtig, Erfahrungen weiterzugeben und ihren Kindern die Möglichkeit zu geben, mit anderen Erwachsenen und Kindern in fröhlicher und ungezwungener Atmosphäre spanisch zu sprechen. Deshalb ist die erste Stunde des Treffens mit pädagogisch-spielerischen Angeboten immer ganz intensiv auf die Kinder zugeschnitten. Mit den Kindern zwischen null und sechs Jahren wird gespielt und gebastelt, gesungen und natürlich spanisch gesprochen. Die derzeit sieben Familien kommen aus Neuhausen, Berkheim, Nellingen und Bernhausen. Nicht alle sind immer da, aber sie sprechen sich ab und sie freuen sich über Zuwachs. Wir sind noch klein und wir sind noch am Wachsen, sagte Marcela Wasserzier. Sie sieht noch viele Möglichkeiten, sich in der Gemeinde einzubringen, Veranstaltungen und Angebote zu initiieren, die Ideen sind da. Für sie ist der Bürgertreff der ideale Ort für die Treffen, selbstverständlich ist die Initiative beim Fleckenherbst im Bürgertreff präsent und unterstützend aktiv. Und sie freut sich, dass die 2017 gegründete Volunteers- Initiative von allen anderen so gut aufgenommen wurde und als wichtiger Teil des Ganzen wahrgenommen wird. Alle sind sehr nett. Und Helga Mayer, die Leiterin des Bürgertreffs betonte: Die Initiative ist eine große Bereicherung und hat sich gut eingebracht in das gesamte Konzept. Im Mittelpunkt der Aktivitäten stehen immer wieder die Kultur und die Traditionen der Herkunftsländer, etwa der Tag der Toten, der in Mexiko, aber auch in anderen lateinamerikanischen Ländern im November gefeiert wird. Auch wenn das Spanisch in verschiedenen Ländern nicht ganz das gleiche ist, die Ausgangssprache ist Castellano, manchmal ist die Aussprache anders oder einzelne Wörter haben sich unterschiedlich entwickelt, aber man versteht sich. Die gemeinsame Zeit mit den Kindern ist allen wichtig und auf spielerische Weise spanisch zu üben. Neue Teilnehmer, auch aus anderen Städten und Gemeinden, sind herzlich willkommen. Ab Februar sind alle Einwohner auch ohne Kinder ab 17:30 Uhr eingeladen, um auf Spanisch ins Gespräch zu kommen. Die Treffen finden inzwischen zwei Mal im Monat statt und zwar immer am 1. und am 3. Montag eines Monats, immer zwischen Uhr und Uhr. Weitere Informationen:

2 2 Nummer 1/2 Donnerstag 10. Januar 2019 Bürgerservice Unser Service für Sie: Bürgermeisteramt Neuhausen Schlossplatz Neuhausen auf den Fildern Tel Fax: info@neuhausen-fildern.de Wir sind für Sie da: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag Uhr, dienstags zusätzlich Uhr. Gerne können Sie einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Im Bürgerbüro (Rathaus EG, Zi. 3) gelten verlängerte Öffnungszeiten: Montag ab 7.00 Uhr, Donnerstag durchgehend Uhr, mittwochs hat das Bürgerbüro geschlossen. Bürgersprechstunde: Die nächste offene Bürgersprechstunde von Bürgermeister Ingo Hacker ist am Dienstag, 12. Februar 2019, von bis Uhr. Inhaltsübersicht In dieser Ausgabe: Aktuelles aus Neuhausen 3 Bereitschaftsdienste 6 Müllkalender 6 Aus den Sitzungen -- Verschenkbörse 3 Fundsachen 5 Verkehrsinfo 5 Amtliche Bekanntmachungen 5 Landkreis Esslingen 11 Standesamtliche Mitteilungen 12 Jubiläen 12 Standpunkte im Gemeinderat -- Soziale Dienste 12 Mitteilungen der Polizei -- Bildung 14 Jugendzentrum 18 Ostertagshof 18 Kirchen 20 Parteien 24 Rettungsdienste 25 Vereine 26 Überörtliche Vereine 32 Jahrgänge 33 Sonstiges 33 Notrufnummern Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Krankentransport Polizeinotruf 110 Polizeiposten Neuhausen Polizeirevier Filderstadt-Bernhausen Wasserleitungsschaden EnBW Regional AG Service Neuhausen Störungsannahme - Strom Erdgas Wichtige Informationen 2019 Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern einen guten Start ins neue Jahr und für 2019 alles Gute, Glück und Gesundheit. Wechsel in der Redaktion des Mitteilungsblattes Ab 1. Februar wird es eine neue Mitarbeiterin in der Redaktion des Mitteilungsblattes geben. Frau Schweizer wird teilweise andere und neue Aufgaben übernehmen, ihre Nachfolgerin wird Frau Fritton. Sie erreichen auch Frau Fritton wie gewohnt im ersten Stock des Rathauses. Bitte schicken Sie s, die das Mitteilungsblatt betreffen immer an aktuell@neuhausen-fildern.de. Die Telefonnummer werden wir Ihnen noch rechtzeitig mitteilen. Vollverteilungen Wir haben in den Kalenderwochen 20, 29, 41 und 49 Vollverteilungen, das heißt, das Mitteilungsblatt wird an alle Haushalte, auch an Nicht- Abonnenten verteilt. Bitte beachten Sie, dass in Wochen, in denen ein Feiertag liegt (auch freitags) mit einem vorgezogenen Redaktionsschluss gerechnet werden muss. Fluglärmbeschwerden Lärmschutzbeauftragter Flughafen Stuttgart Tel (werktags 8 16 Uhr) lsb@rps.bwl.de Fax: Beschwerden über militärische Flugbewegungen: Department of the Army - Public Affairs Office Tel oder -63 Veranstaltungen 19.1.: Narrenbund, Narrenbaum stellen auf dem Schlossplatz und anschließend Bewirtung im Narrenbund Vereinsheim 19.1.: Omägeni, Kappenabend, Löwen Neuhausen 24.1.: Freie Wähler, Neujahrsempfang, Ochsensaal 26.1.: Narrenbund, Ü50 Kappenabend, NBN-Vereinsheim 27.1.: Obst- und Gartenbauverein, Heimatgeschichte mit Karl Bayer, Vereinsheim der Bürgergarde 2.2.: Narrenbund, Kappenabend, Schützenhaus 8.2./9.2./ 15.2./16.2.: Große Kostüm- Prunksitzung, Egelsee-Festhalle 9.2.: Obst- und Gartenbauverein, Winterschnitt an Obstgehölzen, Hausgarten Fam. Siegl, Bäderstr. 15 Impressum Amtsblatt der Gemeinde Neuhausen auf den Fildern Diese Ausgabe erscheint auch online: Herausgeber: Bürgermeisteramt Neuhausen, Schlossplatz 1, Neuhausen auf den Fildern. Das Amtsblatt erscheint i. d. R. wöchentlich am Donnerstag (an Feiertagen am vorhergehenden Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr. Redaktionsschluss: i.d.r. dienstags Uhr. Redaktion: Elke Eberle Ansprechpartnerin für Vereine, Kirchen und Institutionen: Georgia Schweizer, Tel , Fax aktuell@neuhausen-fildern.de Verantwortlich (v.i.s.d.p.) für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Ingo Hacker, Schlossplatz 1, Neuhausen auf den Fildern Druck und Verlag: NUSSBAUM Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Weil der Stadt, Merklinger Str. 20, Tel , Fax , Verantwortlich für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt. Bezugspreis: 16,75 halbjährlich. Anzeigenannahme: Nussbaum Medien, Büro Echterdingen, Kanalstraße 17, L.-Echterdingen, Tel , Telefax , echterdingen@ nussbaum-medien.de Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, Weil der Stadt, Tel , info@gsvertrieb.de, Internet:

3 Nummer 1/2 Donnerstag 10. Januar Weihnachtsbaumsammelaktion Der Ortsverband beginnt das neue Jahr traditionell mit dem Einsammeln der Weihnachtsbäume am Samstag, den 12. Januar ab 8 Uhr. Der Kostenbeitrag je Baum beträgt wie im letzten Jahr 2. Vielen Dank! Sammelplatz für Obstbaumschnittgut wird wieder eingerichtet Für die jetzt anlaufende Obstbaumschnitt-Saison wird wieder ein zusätzlicher Sammelplatz für das anfallende Schnittgut eingerichtet. Der Abtransport des Schnittguts macht den Bewirtschaftern der Obstbaumwiesen oft noch einmal so viel Arbeit wie das eigentliche Schneiden. Die gemeinsam mit dem Landratsamt Esslingen und dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises eingerichteten zusätzlichen Sammelstellen sollen die Arbeit erleichtern. Obstbaum-Schnittgut kann vom 21. Januar bis 17. Februar 2019 auf dem Sammelplatz kostenlos abgeladen werden, es gibt keine Öffnungszeiten oder Maximalabgaben. Die Ablagerung von anderen Grünabfällen ist nicht gestattet. Der Standort des Sammelplatzes wird im nächsten Mitteilungsblatt veröffentlicht. Gehäckselt wird das Holz im Laufe der Kalenderwoche 8 (ab ). Verschenkbörse Beitrag der Gemeinde zur Müllvermeidung Wer gebrauchte Gegenstände zu verschenken hat, kann dies schriftlich oder telefonisch (07158/1700-0) Frau Maihöfer im Rathaus mitteilen. Die Angebote können auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Neuhausen, unter der Rubrik Umwelt im Abschnitt Verschenkbörse abgerufen Außerdem besteht dort für Sie auch die Möglichkeit, Ihren Gegenstand, den Sie verschenken möchten, mit dem entsprechenden Ausschreibungsformular direkt an die Gemeindeverwaltung zu melden. Nähere Infos hierzu erhalten Sie auf Anfrage bei Frau Maihöfer. 119 Kunstleder Ecksofa 3 Kissen ausziehbar ca. 195x290 cm, Tel ausgestanzte Klebebuchstaben, Zahlen aus d-c-fix zum Beschriften von Fenstern etc., Tel Ikea Bett weiß 1,40 m, Tel Hosen-Bügelpresse, elektrische Corby 5500 Wandmontage, Tel Fernsehunterschrank, massiv buchefarben, 2 Schubladen und Glasplatte; Bürostuhl Kunstleder blau-schwarz gemustert, Kunstledercouch weißbeige ausklappbar mit Bettkasten 200x90 cm, Tel Papierschneider 37x53 cm, Tel Gästebettmatratze zum Sitzwürfel, Tel. 8354

4 4 Nummer 1/2 Donnerstag 10. Januar 2019 Wochenübersicht der öffentlichen Veranstaltungen Freitag Uhr Finger-Yoga Montag Uhr Fraktionssitzungen CDU, FW, IGL, SPD Dienstag Uhr Schach-Treff Uhr Skat-Treff Mittwoch Uhr Mittagstisch Donnerstag Uhr Eltern-Kind-Gruppe Uhr Spiele-Treff Uhr OTH-Chor Uhr Perspektive Fototreff Freitag Uhr Finger-Yoga Die Löwenkutsche fährt am Anmeldung über das Rathaus, Tel , montags bis Uhr. Ansprechpartner: Dieter Kremer SOS - Dosen sind wieder eingetroffen und können im Rathaus und im Bürgertreff zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt Vortragsreihe Was alle interessiert Do Uhr Kenner trinken Württemberger oder Wie gut helfen Weib, Wein und Gesang tatsächlich gegen den alltäglichen Wahnsinn? Ein amüsanter und nachdenklicher Vortrag über die Erfahrungen bei Demenzerkrankungen sowie über Begebenheiten aus dem echten Leben und das ganze bei einem Gläschen Wein. Kann ¼ l Rotwein täglich vor Herzinfarkt schützen und gegen eine Demenz vorbeugen? Oder besteht die Wirkung darin, dass Wein meistens in netter Gesellschaft getrunken wird und dadurch unser Gehirn angeregt wird? Ein unterhaltsamer Vortrag über Demenz und Wein passt das zusammen? Ja bei Andreas Kenner Mitglied des Landtags, Stadtrat in Kirchheim, Stadtführer, ehemaliger Mitarbeiter beim Sozialpsychiatrischen Dienst für alte Menschen, ehemaliger Leiter der Demenzstunde in Esslingen. Mit seinem Programm ist Andreas Kenner schon fast überall dort aufgetreten wo Württemberger Weine getrunken Er aktualisiert sein Programm ständig mit Material aus dem alltäglichen Wahnsinn. Ansprechpartnerin: Rosemarie Kremer Cafe Jahreszeit So Uhr In den Wintermonaten lädt ein engagiertes Team einmal im Monat sonntags zu einem Kaffeenachmittag ein. Alle, die gerne in geselliger Runde den Sonntagskaffee mit selbstgebackenen Kuchen genießen möchten, sind herzlich dazu eingeladen. Als Gast haben wir an diesem Nachmittag Klaus Saile. Wir freuen uns über Ihr Kommen! Ansprechpartnerin: Helga Hugo Bürgertreff-Büro, Bäderstr. 1, Di. Do. Fr Uhr Leiterin des Bürgertreffs: Helga Mayer Tel: Fax: info@neuhausen-buergertreff.de / Facebook:// Weitere Informationen unter der Rubrik Ostertagshof.

5 Nummer 1/2 Donnerstag 10. Januar neuwertige Sammelteller von Rosenthal, Tel Essecke: 2 Stühle, 1 Tisch Holz 70x110 cm, 1 Eckbank aufklappbar, 1,30x1,70 cm; Kinderzimmer-Möbel helles Holz 1 Schrank, 1 Regal, 1 Regalschrank, Wohnzimmerschrank Eiche H.220 cm, T.54 cm, B.355 cm beleuchtet; weiße Kunststoff- Gartenbank, Tel Fundsachen Eigentumsansprüche können auf dem Fundamt bei Frau Maihöfer, Zimmer 007, im Rathaus geltend gemacht Schlüsselbund Verkehrsinfo Bitte beachten Sie, dass voraussichtlich ab die südliche Gehwegseite der Lettenstraße im Bereich zwischen der Garten- und der Kirchstraße aufgrund eines Bauvorhabens nicht durchgängig begehbar ist. Um dennoch die Wegebeziehung aufrecht zu erhalten, wird auf der Fahrbahn ein geführter Behelfsgehweg eingerichtet Amtliche Bekanntmachungen Die Sitzungen der Gemeinderatsfraktionen finden turnusmäßig eine Woche vor der jeweiligen Gemeinderatssitzung statt. Bitte beachten Sie hierzu die entsprechenden Terminhinweise unter der Rubrik Parteien in unserem Mitteilungsblatt. Einladung zur öffentlichen Sitzung des Verwaltungsund Finanzausschusses Am findet um 17:00 Uhr im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses statt. Hierzu lade ich Sie herzlich ein. Tagesordnung: 1. Zuschuss an den Männergesangsverein Neuhausen - Proberaumnutzung 2. Zustimmung zur Annahme von Spenden nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung 3. NKHR: Darstellung der Haushaltssystematik 4. Kindergartenbedarfsplanung - Aktuelle Belegungsentwicklungen 5. Verschiedenes gez. Hacker Bürgermeister Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technik- und Umweltausschusses Am findet um 19:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Technik- und Umweltausschusses statt. Hierzu lade ich Sie herzlich ein. Tagesordnung: 1. Gewässerschau - Sachstandbericht 2. Schulhof Friedrich-Schiller-Schule - Vergabebeschluss 3. Neubau Einfamilienhaus mit Nebenanlage - Wilhelmstraße Anbau an bestehendes Wohnhaus - Lindenstraße Neubau eines Wohnhauses mit Garage - Amselweg Veränderte Ausführung des Betriebsparkhauses - Schurwaldstraße Flst. 2873/1 und 2871/1 7. Abbruch von Gebäudeteilen und Doppelgarage; Neuerrichtung - Anbau und Stellplätze - Brahmsweg 4 8. Bauvoranfrage: Erstellung einer Doppelgarage außerhalb des Baufensters - Amselweg 4 9. Verschiedenes gez. Hacker Bürgermeister Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Am findet um 20:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Hierzu lade ich Sie herzlich ein. Tagesordnung: 1. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung 2. Einwohnerfragestunde 3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan Einbringung 4. Wirtschaftsplan 2019 des Versorgungs- und Verkehrsbetriebes Neuhausen a.d.f. - Einbringung 5. Sanierung Fliederweg - Vergabebeschluss 6. Bildung eines Gemeindewahlausschusses 7. Aktuelle Finanzentwicklungen 8. Verschiedenes gez. Hacker Bürgermeister Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Esslingen als untere Gaststättenbehörde Das Landratsamt Esslingen erlässt aufgrund von 1 Landesgaststättengesetz (LGastG) in Verbindung mit 5 Absätze 1 und 2 Gaststättengesetz (GastG) und aufgrund des 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende Allgemeinverfügung: 1. Das Rauchen und Bereitstellen von Shishas, die - ausgenommen Pfeifentabak - mit Kohle bzw. organischen Materialien befeuert werden, sowie die Lagerung glühender Kohlen und anderer glühender organischer Materialien für den Betrieb von Shishas wird in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten untersagt. 2. Ausgenommen vom Verbot nach Ziffer 1 sind Gaststätten, in denen die nachfolgend aufgelisteten Maßgaben der Ziffern 2.1 bis 2.10 eingehalten bzw. erfüllt 2.1 Während in den Betriebsräumen Shishas geraucht bzw. bereitgestellt oder glühende Kohlen bzw. entsprechende Ersatzstoffe gelagert werden, ist durch eine fachgerecht installierte mechanische Be- und Entlüftung, die den Technischen Regeln für Arbeitsstätten Lüftung (ASR A3.6) entspricht, sicherzustellen, dass eine Konzentration von Kohlenstoffmonoxid (CO) von 30 parts per million (ppm) nicht überschritten wird. Die ausreichende Leistungsfähigkeit der Be- und Entlüftungsanlage hinsichtlich des erforderlichen Luftaustausches sowie deren fachgerechte Installation sind vor der Aufnahme des Shisha- Betriebs gegenüber der Gaststättenbehörde durch einen Nachweis einer Fachfirma oder einer sachkundigen Person zu belegen. Jede eingesetzte Lüftungsanlage muss so beschaffen und dimensioniert sein, dass diese pro brennender Shisha 130 m³ Luft pro Stunde (130m³/h) nach außen befördert. Die Abluft ist grundsätzlich über Dach mit einer Geschwindigkeit von mindestens 7 Metern pro Sekunde in den freien Luftstrom abzuleiten. Soweit sichergestellt ist, dass die Abluft nicht in Wohn-, Geschäfts- oder sonstige Räume gelangen kann, ist ausnahmsweise auch eine alternative Ableitung der Abluft in den freien Luftstrom zulässig. Sofern in diesem Fall allerdings Erkenntnisse über das Eindringen der Abluft

6 6 Nummer 1/2 Donnerstag 10. Januar 2019 Sterbefälle Was tun bei Todesfällen? Ist der Sterbefall innerhalb Neuhausens eingetreten, muss er beim Standesamt Neuhausen (Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 002) durch die Angehörigen oder das beauftragte Bestattungsinstitut angezeigt Bei auswärts Verstorbenen beim Standesamt des jeweiligen Sterbeortes. Außerdem muss ein Todesfall beim Friedhofsamt (Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 003, Tel ) gemeldet Liegt der Sterbefall am Wochenende, kann der Beerdigungstermin mit dem jeweiligen Pfarramt festgelegt Der Termin muss aber gleichzeitig mit dem Bestattungsinstitut Dörfler Bestattungen GmbH, Ernst-Sachs-Str. 2, Plochingen, Tel , abgesprochen Bereitschaftsdienste Ärztliche Versorgung im Notfall Notfallpraxis und ärztlicher Hausbesuchsdienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst An den Wochenenden und Feiertagen und außerhalb der Sprechzeiten: Kostenfreie Rufnummer Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Onlinesprechstunde von niedergelassenen Hausund Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter oder docdirekt.de Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht mit dem Rettungsdienst zu verwechseln, der in medizinischen Notfällen unter der Rufnummer 112 zu rufen ist. Zentrale Notfallpraxis für die Fildergemeinden in der Filderklinik, Im Haberschlai 7 Filderstadt-Bonlanden am Freitag und vor Feiertagen Uhr am Samstag, Sonntag u. Feiertag 8-23 Uhr Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bringen Sie bitte Ihre Krankenversichertenkarte mit. Hausbesuchsdienst und Notfalldienst unter der Woche über Telefon Montag bis Donnerstag jeweils 19-7 Uhr und von Freitagabend 19 Uhr durchgehend bis Montag früh 7 Uhr Kinder- und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst Zuständig ist die zentrale kinderund jugendärztliche Notfallpraxis und die Notaufnahme für Kinder und Jugendliche am Klinikum Esslingen, Hirschlandstraße 97, Esslingen: Montag bis Freitag: 19 bis 8 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag: 8 bis 8 Uhr (ohne Voranmeldung) Der ärztliche Bereitschaftsdienst für Kinder und Jugendliche ist unter der zentralen Rufnummer zu erreichen. Zahnärztlicher Notdienst Samstag, Sonntag und an Feiertagen von bis Uhr und von bis Uhr. Die Dienst habenden Zahnärzte erfahren Sie unter der Rufnummer Augenärztlicher Notdienst Tel HNO-ärztlicher Notdienst Tel Frauenärztlicher Notdienst Tel. 0711/ Giftzentrale Tel. 0761/19240 Tierärztlicher Notdienst Der Dienst beginnt am Samstag um 14:00 Uhr und endet am Montag 08:00 Uhr. An Feiertagen beginnt der Notdienst um 08:00 Uhr und endet am darauffolgenden Werktag um 08:00 Uhr. Der Tierärztliche Notdienst wird in dringenden Fällen von der Tierklinik Stuttgart-Plieningen, Hermann Fein Str. 15, Stuttgart - Plieningen übernommen. Telefon: 0711/ Da das Telefon im Notdienst nicht durchgehend besetzt sein kann, wird gebeten, im Notfall direkt in die Tierklinik zu fahren. Tierrettungsdienst 24-h-Notdienst Bereitschaftsdienst der Apotheken Dienstwechsel an Sonn- und Feiertagen um 8.30 Uhr 11.1.: Pliensau-Apotheke, ES-Stadtmitte, Oberer Metzgerbach 2, Tel. 0711/ Apotheke zu den 3 Linden, Filderstadt-Harthausen, Harthäuser Hauptstr. 4, Tel / : Rosenau-Apotheke, ES-Oberesslingen, Plochinger Str. 81, Tel. 0800/ Herz-Apotheke Mache, L.-E.-Echterdingen, Bernhäuser Str. 5, Eingang Bäckergasse, Tel. 0711/ : Rathaus-Apotheke, Denkendorf, Friedrichstr. 6, Tel. 0711/ Apotheke am Rathaus, Filderstadt- Sielmingen, Sielminger Hauptstr. 29, Tel / : Apotheke am Theater, ES-Stadtmitte, Küferstr. 2, Tel. 0711/ Landhaus-Apotheke, Möhringen, Vaihinger Str. 20, Tel. 0711/ : Kronen-Apotheke, Neuhausen, Marktstr. 3, Tel /67000 Markt-Apotheke, L.-E.-Leinfelden, Marktplatz 2, Tel. 0711/ : Löwen-Apotheke, Neuhausen, Bahnhofstr. 4, Tel /8261 Filder-Apotheke, Filderstadt- Bernhausen, Nürtinger Str. 6, Tel. 0711/ : Kosmas-Apotheke Mache, Ostfildern-Nellingen, Hindenburgstr. 10, Tel. 0711/ Uhlberg-Apotheke, Filderstadt- Bonlanden, Bonländer Hauptstr. 77, Tel. 0711/ Müllkalender Abfuhrtermine Teil I: Mittwoch, 16.1.: Restmüll 2-wöchentlich Teil II: Montag, 14.1.: Restmüll 2- bzw. 4-wöchentlich Angaben ohne Gewähr. Es gelten auf jeden Fall die Termine aus dem Müllkalender! Reklamationen bei der Abfuhr/ Abholung von - Bio- und Restmülltonnen: Fa. Gustav Scherrieble GmbH & Co., Tel oder Abfallwirtschaftsbetrieb, Tel Gelben Säcken und Tonnen: Fa. Remondis GmbH & Co. KG, Tel Papiertonnen: ALBA Stuttgart GmbH, Tel oder Öffnungszeiten Recyclinghof und Grünschnittsammelplatz bei der Kleingartenanlage Dienstag Uhr Samstag Uhr Sperrmüll anliefern ohne Wartezeit? Ihr Abfallwirtschaftsbetrieb hilft gerne. Tel oder Tel Altpapier- und Altkleidersammlung Samstag, 26. Januar 2019, Bürgergarde Hinweis: Falls Sie außerhalb dieser Abfuhrtermine Papier oder Altkleider entsorgen möchten, stehen Ihnen hierfür Container auf dem Bahnhofsgelände (Bahnhofstraße 69) zur Verfügung. Der Papiercontainer ist an Sonn- und Feiertagen geschlossen.

7 Nummer 1/2 Donnerstag 10. Januar in Wohn-, Geschäfts- oder sonstige Räume bzw. Anliegerbeschwerden bekannt werden, ist die Ableitung von Abluft sofort zu unterlassen und das Bereitstellen und Rauchen von Shishas sowie die Lagerung glühender Kohle in den Betriebsräumen der Gaststätte einzustellen. Zur Beurteilung der Abluftableitung ist die zuständige Immissionsschutzbehörde im Beschwerdefall sowie im Erlaubnisverfahren frühzeitig zu beteiligen bzw. bei erlaubnisfreien Verfahren in Kenntnis zu setzen. Das technische Datenblatt der Beund Entlüftungsanlage ist im Betrieb zu hinterlegen und Vertretern von Behörden, Polizei oder Feuerwehr auf Verlangen vorzulegen. 2.2 Zur Überwachung der CO-Konzentration sind der Anzündbereich und die Gasträume mit funktionsfähigen CO-Warnmeldern, die der DIN EN entsprechend, gemäß der jeweiligen Betriebsanleitung, auszustatten. Dabei ist je 25 m² Fläche ein Warnmelder anzubringen. Eine Ausfertigung der Montageund Betriebsanleitung der CO-Warnmelder ist im Betrieb vorzuhalten und Vertretern von Behörden oder Polizei auf Verlangen vorzulegen. Die CO-Warnmelder sind fortlaufend betriebsbereit zu halten und - sofern die Betriebsanleitung nichts anderes festlegt - im wöchentlichen Abstand auf ihre Funktionsfähigkeit (Batterieversorgung) hin zu überprüfen. Die Anbringung der Warnmelder hat in Quellnähe (Anzündbereich und Konsumplätze der Shishas) zu erfolgen; eine Anbringung in unmittelbarer Nähe eines Fensters ist ausgeschlossen. 2.3 Sofern ein CO-Warnmelder anschlägt, sind sofort sämtliche Shishas bzw. alle glühenden Kohlen und alles glühende organische Material (auch der Tabak) zu löschen. Außerdem sind alle Fenster und Türen zu öffnen. Die Räume sind so lange zu lüften, bis die CO-Konzentration wieder unterhalb des Grenzwertsvon 30 ppm liegt. Jedes Anschlagen eines Warnmelders ist mit Datum und Uhrzeit zu dokumentieren. Die Dokumentation ist in der Gaststätte vorzuhalten und Vertretern von Behörden, Polizei oder Feuerwehr auf Verlangen vorzulegen. 2.4 Der Anzündbereich für die Kohlen ist mit einem fachgerecht installierten Rauchabzug auszustatten. Der Rauchabzug ist während des Anzündvorgangs sowie während der Lagerung glühender Kohlen stets in Betrieb zu halten. Über die fachgerechte Installation des Rauchabzugs ist der Gaststättenbehörde vor der Inbetriebnahme von Anzündeinrichtungen, die keine Feuerstätten sind, ein Nachweis einer Fachfirma oder einer sachkundigen Person vorzulegen. Soweit als Anzündeinrichtung eine Feuerstätte genutzt wird, ist deren fachgerechte Installation vor der Inbetriebnahme durch einen Schornsteinfegernachzuweisen. 2.5 Im Anzündbereich sowie im Bereich der Theke ist jeweils ein Feuerlöscher der Brandklasse A, der der DIN EN 3 (tragbare Feuerlöscher) entspricht, mit sechs Kilogramm Löschmittel vorzuhalten. Feuerlöscher müssen regelmäßig (alle zwei Jahre) fachmännisch gewartet bzw. ausgetauscht werden (siehe Prüfplakette auf dem Löschmittelbehälter). 2.6 Der Umgang mit offenem Feuer bzw. glühenden Kohlen ist auf einer feuerfesten und standsicheren Unterlage und in sicherem Abstand zu brennbaren Materialien und elektrischen Kabeln und Installationen vorzunehmen. 2.7 Die Kohlen sind entsprechend den Vorgaben der Gebrauchsanleitung anzuzünden. Die Sicherheitshinweise des Herstellers sind strikt zubeachten. 2.8 Beim Anzünden darf kein Funkenflug über die nicht brennbare Unterlage hinaus entstehen Sämtliche Abfallbehälter müssen aus nichtbrennbaren Stoffen bestehen und einen dicht schließenden Deckel oder eine selbstlöschende Funktion haben An der Eingangstür zur Gaststätte ist ein deutlich sichtbarer Hinweis mit dem nachfolgend genannten Text anzubringen. Achtung! Bei der Zubereitung und dem Rauchen von Wasserpfeifen (Shishas) entsteht Kohlenstoffmonoxid (CO). Hierdurch können erhebliche Gesundheitsgefahren entstehen, insbesondere für Schwangere und Personen mit Herz- Kreislauf- Erkrankungen. Zutritt für Minderjährige nicht gestattet. Alternativ kann auch ein anders formulierter Text gleichen Inhalts verwendet 3. Gemäß 80 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird die sofortige Vollziehung dieser Verfügung (Ziffern 1 und 2) angeordnet. 4. Für den Fall der Nichtbeachtung dieser Verfügung (Ziffern 1 und 2) wird die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von Euro angedroht. 5. Bekanntgabe Diese Allgemeinverfügung gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung nach 41 LVwVfG als bekannt gegeben. Die Allgemeinverfügung kann mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung beim Landratsamt Esslingen, SG 221, Pulverwiesen 11, Esslingen am Neckar zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen. Begründung Beim Verglühen von Shisha-Kohle bzw. entsprechenden organischen Ersatzstoffen entsteht hochgiftiges Kohlenstoffmonoxid (CO). Das farbund geruchlose Gas vermischt sich mit der Raumluft und wird somit unbemerkt mit der Atmung in den Körper aufgenommen. Über die Lunge gelangt das Kohlenstoffmonoxid ins Blut. Dort verhindert es den Sauerstofftransport und kann daher zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden führen, im schlimmsten Fall sogar zum Tod. Da der menschliche Körper das Kohlenstoffmonoxid erst ca. sechs Monate nach der Aufnahme wieder ausscheiden kann, kommt es bei regelmäßigem Einatmen entsprechend belasteter Luft zu einer Anreicherung des Stoffs im Blut. Aus diesem Grund können die gravierenden Folgen im Einzelfall selbst dann eintreten, wenn die betroffene Person nicht akut einer hohen CO-Konzentration in der Atemluft ausgesetzt ist. In der Vergangenheit ist es im Bundesgebiet immer wieder zu schweren Unfällen mit Kohlenstoffmonoxid gekommen, auch in Gaststätten, in denen Shishas zum Rauchen angeboten wurden. Auf Grund der bisherigen Erkenntnisse muss davon ausgegangen werden, dass die Gäste und die Beschäftigten in Gaststätten, in denen Shishas angeboten werden, der erheblichen Gefahr einer Kohlenstoffmonoxidvergiftung ausgesetzt sind, soweit die Anreicherung des Gases in der Atemluft nicht durch eine ausreichend dimensionierte mechanische Be- und Entlüftung verhindert wird. Zudem birgt der unsachgemäße Umgang mit glühenden Kohlen eine erhöhte Brandgefahr. Maßnahmen zur Abwehr dieser erheblichen Gefahren für Leib und Leben von Personen sind daher unerlässlich. Nach 1 LGastG in Verbindung mit 5 Absatz 1 Nr. 1 und 2 und Absatz 2 Gaststättengesetz (GastG) können Gewerbetreibenden, die ein Gaststättengewerbe betreiben, unter anderem jederzeit Auflagen zum

8 8 Nummer 1/2 Donnerstag 10. Januar 2019 Schutz des Lebens und der Gesundheit der Gäste und der Beschäftigten angeordnet Nach 1 LGastG in Verbindung mit 5 Absatz 1 Nr. 3 GastG können Gastwirten außerdem Auflagen zum Schutz der Anwohner und der Allgemeinheit vor schädlichen Immissionen erteilt Diese Vorschriften stellen nicht nur eine Ermächtigungsgrundlage für behördliches Handeln dar, sie verpflichten die Verwaltung auch, diese hochrangigen Rechtsgüter zu schützen. Ohne das Verbot gemäß Ziffer 1 und die Beachtung der unter Ziffer 2 aufgeführten Maßgaben ist mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Gäste und Beschäftigte in Gaststätten, in denen Shishas angeboten werden, akut gefährdet Das Landratsamt Esslingen hat als zuständige Gaststättenbehörde daher von Amts wegen die entsprechend erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu treffen. Da die Gefahrenlage in allen Gaststätten besteht, in deren Betriebsräume mit Kohle bzw. entsprechenden Ersatzstoffen befeuerte Shishas zum Rauchen vorbereitet und angeboten werden, ergeht diese Anordnung als Allgemeinverfügung nach 35 Satz 2 LVwVfG an alle Gastwirte, deren bestehende Betriebe diese Merkmale erfüllen. Dies ist auch deswegen angebracht, um zweifelsfrei jeden derzeit bestehenden Gaststättenbetrieb, in dem das Rauchen von Shishas angeboten wird bzw. stattfindet - d.h. auch solche Betriebe, bei denen der dort stattfindende Konsum von Shishas der zuständigen Behörde eventuell nicht bekannt ist, mit der Folge, dass ein Vorgehen mittels Einzelverfügung(en) lückenhaft wäre - zu erfassen. Das Verbot des Rauchens und Bereitstellens von Shishas, die mit Kohle oder ähnlichen Ersatzstoffen befeuert werden, sowie der Lagerung glühender Kohlen bzw. entsprechender Ersatzstoffe in Betriebsräumen von Gaststätten (Ziffer 1 dieser Verfügung) ist zur Verhinderung einer Brandgefahr und einer Gefährdung der Gäste und Beschäftigten durch eine mit Kohlenstoffmonoxid belastete Atemluft geeignet. Die Maßnahme ist auch erforderlich, soweit die Maßgaben (Sicherheitsvorgaben) nach Ziffer 2 dieser Verfügung nicht erfüllt sind. Die Gefahren können mit milderen Mitteln nicht zuverlässig abgewehrt Gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 900 Arbeitsplatzgrenz-werte darf die Konzentration von Kohlenstoffmonoxid in der Atemluft in Arbeitsstätten 30 ppm nicht übersteigen. Lediglich für die Dauer von jeweils 15 Minuten dürfen Angestellte bis zu zwei Mal pro Arbeitsschicht einer CO- Konzentration von bis zu 60 ppm ausgesetzt sein. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe haben als Vorschrift des Arbeitsschutzrechts auch aus gaststättenrechtlicher Sicht Relevanz, weil der Schutz von Beschäftigten nach 5 Absatz 1 Nr. 2 GastG auch zu den Schutzgütern des Gaststättenrechts zählt. Da sich auch die Gäste oftmals über längere Zeiträume in Gaststätten aufhalten und somit ebenfalls der Gefahr einer CO-Vergiftung ausgesetzt sind, müssen die Grenzwerte des Arbeitsschutzrechts auch hinsichtlich des Schutzes der Gäste beachtet Insbesondere bei Stammkunden könnte es sonst in überschaubarer Zeit zu einer gefährlichen Anreicherung von Kohlenstoffmonoxid im Blut kommen. Bezüglich des Schutzes der Gäste kann daher kein höherer Grenzwert als der für Beschäftigte geltende akzeptiert Durch das Öffnen der Fenster und Türen allein kann der für die Einhaltung dieses Grenzwerts erforderliche Luftaustausch in Betriebsräumen zumindest bei Windstille nicht erreicht Ständig geöffnete Türen und Fenster könnten außerdem zu einem gesundheitsschädlichen Luftzug in den Betriebsräumen führen, insbesondere bei kalten Außentemperaturen. Zudem wäre in diesem Fall mit einer Belästigung der Anwohner durch nach außen dringende Geräusche und die für Shisha-Bars typische, stark mit Duftstoffen belastete Abluft zu rechnen. Aus diesem Grund ist es zum Schutz der Gäste und der Beschäftigten erforderlich, dass alle Betriebsräume, in denen Shishas geraucht bzw. Vorbereitungen zum Rauchen der Pfeifen getätigt werden, während des Betriebs permanent durch eine ausreichend dimensionierte und fachgerecht installierte mechanische Be- und Entlüftung, die den Technischen Regeln für Arbeitsstätten entspricht, be- und entlüftet Nur so ist sichergestellt, dass einerseits der erforderliche Luftaustausch erreicht wird und andererseits kein gesundheitsschädlicher Luftzug in den Räumen entsteht. Der vorgegebene Wert von 130 m³/h soll sicherstellen, dass Kohlenstoffmonoxid (CO) in hinreichender Menge lüftungstechnisch abgeführt wird und dadurch Gefährdungen der Gesundheit von Gästen und Beschäftigten in Shisha-Bars von vornherein möglichst ausgeschlossen Von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) wurden 4,5 g/h CO Emission pro Shisha ermittelt. Setzt man diesen Wert ins Verhältnis zu dem in der TRGS 900 vorgegebenen Arbeitsplatzgrenzwert für CO von 30 ppm (= 35 mg/m³ bzw. 0,035 g/ m³), erhält man rund 130 m³/h pro Shisha als Ergebnis (Rechengang: 4,5 g/h dividiert durch 0,035 g/m³ ergibt 128,57 m³/h, aufgerundet 130 m³/h). Aufgrund des vorgegebenen Wertes von 130 m³/h, der dem Schutz der Beschäftigten in Shisha- Bars dient, wird zugleich - mittelbar - auch der Schutz der Gäste vor überhöhten CO-Werten in der Raumluft sichergestellt. Zum Schutz der Anwohner vor schädlichen Immissionen ist es zudem erforderlich, dass die Abluft über Dach ausgeleitet wird. Ein alternatives Ausleiten der mit Duftstoffen belasteten Abluft kann nur ausnahmsweise toleriert werden, wenn sichergestellt ist, dass Anwohner bzw. benachbarte Einrichtungen oder die Allgemeinheit nicht belästigt oder gefährdet Da die zu stellenden Anforderungen meist auf den Einzelfall zu beziehen und hinsichtlich der örtlichen Verhältnisse fachlich zu beurteilen sind, ist die zuständige Immissionsschutzbehörde zu beteiligen. Da das Kohlenstoffmonoxid insbesondere beim Verglühen der Shisha-Kohlen entsteht, ist es zudem erforderlich, dass Einrichtungen zum Anzünden der Kohle sowie zur Lagerung glühender Kohlen, über einen fachgerecht installierten und ausreichend leistungsfähigen Rauchabzug verfügen. Nur so kann sichergestellt werden, dass das bei der Verbrennung entstehende Kohlenstoffmonoxid zuverlässig abgeleitet und die Raumluft in den Gast- bzw. Arbeitsbereichen nicht zusätzlich belastet wird. Trotz der Maßnahmen zur Verhinderung der Entstehung einer gesundheitsschädlichen CO-Konzentration in der Atemluft ist es unerlässlich, dass Räume, in denen Shishas geraucht oder Vorbereitungen zum Rauchen der Wasserpfeifen getätigt werden, mit einer ausreichenden Anzahl an funktionsfähigen und geeigneten CO-Warnmeldern ausgestattet sind. Nur so kann im Fall einer Fehlfunktion oder Überlas-

9 Nummer 1/2 Donnerstag 10. Januar tung der Lüftungsanlage sichergestellt werden, dass eine gefährliche Anreicherung des unsichtbaren und geruchlosen Gases in der Atemluft rechtzeitig bemerkt wird und die unter Ziffer 2.3 beschriebenen Maßnahmen zum Schutz der anwesenden Personen eingeleitet werden können. Die vorgesehene Sicherstellung der fortdauernden Betriebsbereitschaft der CO-Warnmelder und die vorgeschriebene wöchentliche Kontrolle sollen sicherstellen, dass keine Lücken beim zusätzlichen Schutz der Gäste und der Beschäftigten durch Warneinrichtungen eintreten, und sollen außerdem ermöglichen, Manipulationen an den Geräten mit dem Ziel entgegenzuwirken, die Auslösung frühzeitiger Warnmeldungen aufgrund überhöhter CO- Werte in der Raumluft möglichst zu vermeiden. Die Sicherstellung der fortlaufenden Betriebsbereitschaft beinhaltet auch, dass Geräte nach Ablauf der vom Hersteller angegebenen maximalen Nutzungsdauer oder bei Anzeichen dafür, dass sie nicht mehr einwandfrei funktionieren, umgehend geprüft und gegebenenfalls ausgetauscht Die Pflicht zur Dokumentation jeder Überschreitung des Grenzwerts für Kohlenstoffmonoxid in der Atemluft ist zur Überwachung der Lüftungsanlage hinsichtlich einer etwaigen Fehlfunktion oder Unterdimensionierung erforderlich. Ohne eine entsprechende Dokumentation würde auch die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben dieser Verfügung durch die Behörden unverhältnismäßig erschwert. Die Anforderungen der Ziffern 2.5 bis 2.9 sind hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes erforderlich. Der Umgang mit glühenden Kohlen und offenem Feuer birgt zweifellos die Gefahr der Entstehung eines Brandes und somit einer erheblichen Gefährdung der Gäste und Beschäftigten. Wegen der Beeinträchtigung des Sauerstofftransports im Blut werden Schwangere bzw. deren ungeborene Kinder im Mutterleib sowie Personen mit Herz-Kreislauf- Erkrankungen durch Kohlenstoffmonoxid besonders gefährdet. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass diese Personen bereits an der Eingangstür und somit vor dem Betreten der Gaststätte deutlich sichtbar auf die Gefahrensituation hingewiesen Bei der Prüfung der Erforderlichkeit verwaltungsrechtlicher Maßnahmen wurde zum Schutz der Rechte der Gewerbetreibenden berücksichtigt, dass es auch Möglichkeiten zum Betrieb von Shishas ohne die Entstehung von Kohlenstoffmonoxid und ohne eine erhöhte Brandgefahr gibt, z. B. elektrische Shishas. Die Nutzung solcher Wasserpfeifen wird von dieser Verfügung daher nicht tangiert. Ebenso gilt das Verbot nach Ziffer 1 dieser Verfügung nicht für das Rauchen und Vorbereiten von Shishas im Freien, da in diesem Fall keine gefährliche CO-Anreicherung in der Atemluft zu erwarten ist. Zudem wird den betroffenen Gastwirten aufgrund der Ausnahme vom Verbot nach Ziffer 1 dieser Verfügung bei Erfüllung der in Ziffer 2 angeführten Maßgaben die Möglichkeit eingeräumt, ihre Gaststätten weiterhin mit dem klassischen Betriebskonzept zu führen. Das Verbot nach Ziffer 1 in Verbindung mit der Ausnahme (Maßgaben) nach Ziffer 2 dieser Verfügung ist zudem angemessen und verletzt die Gewerbetreibenden nicht in ihren Rechten. Das öffentliche Interesse am Schutz des Lebens und der Gesundheit der Gäste und Beschäftigten in den betroffenen Gaststätten sowie der Schutz der Anlieger vor schädlichen Immissionen wiegt schwerer als das Interesse der Gastwirte an der unbeeinträchtigten Ausübung ihres Gewerbes. Dies gilt umso mehr, weil die Gastwirte durch diese Verfügung nicht in der Ausübung ihres Gewerbes an sich beeinträchtigt werden, sondern lediglich hinsichtlich dessen Ausprägung. Angesichts der hochrangigen zu schützenden Rechtsgüter entspricht diese Verfügung damit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. 7. Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung Die in Ziffer 3 enthaltene Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Verfügung (Ziffern 1 und 2) liegt im überwiegenden öffentlichen Interesse im Sinne des 80 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO. Aufgrund dieser Vorschrift entfällt damit die aufschiebende Wirkung eines gegen diese Verfügung gerichteten Widerspruchs bzw. einer entsprechenden Anfechtungsklage bis zu dem in 80b VwGO genannten Zeitpunkt. Es muss davon ausgegangen werden, dass Gäste und Beschäftigte in Gaststätten, in denen mit Kohle bzw. entsprechenden Ersatzstoffen befeuerte Shishas angeboten werden, einer akuten Gesundheitsgefährdung und einer hohen Brandgefahr ausgesetzt sind, soweit das Verbot nach Ziffer 1 und die Maßgaben nach Ziffer 2 dieser Verfügung nicht beachtet Da jederzeit mit dem Eintritt einer Gefahr mit schwerwiegenden Folgen für Gäste und Beschäftigte in den betroffenen Gaststätten gerechnet werden muss, überwiegt in diesem Fall das öffentliche Interesse an der sofortigen Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren das Interesse der Gastwirte an dem vorläufigen Aufschub einer Vollziehung dieser Verfügung (Ziffern 1 und 2). Dies gilt umso mehr, weil durch diese Verfügung der Betrieb der Gaststätte nicht an sich, sondern lediglich hinsichtlich des Betriebskonzepts eingeschränkt wird. Da allein die Beachtung der Maßgaben in Ziffer 2 dieser Verfügung sicherstellt, dass die Gefahren, derentwegen das Verbot in Ziffer 1 der Verfügung ausgesprochen wird, beim Betrieb einer Shisha-Bar vermieden werden können, ist es notwendig, dass neben Ziffer 1 auch die Ziffer 2 der Verfügung für sofort vollziehbar erklärt wird. Die vorstehenden Erwägungen zum überwiegenden öffentlichen Interesse beanspruchen insofern auch diesbezüglich Geltung, da beide Ziffern - vom Inhalt her gesehen - untrennbar zusammenhängen. 8. Zwangsmittel Diese Verfügung (Ziffer 1 und 2) ist gemäß 2 Nr. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) auf Grund der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit vollstreckbar. Wegen der Dringlichkeit der Durchsetzung der Maßnahmen gemäß Ziffer 1 und 2 zum Schutz der Gäste und Beschäftigten in den betroffenen Gaststätten wird nach 18, 19, 20 und 23 LVwVG für den Fall der Nichtbeachtung von Ziffer 1 und 2 dieser Verfügung die Festsetzung eines Zwangsgelds in Höhe von Euro angedroht. Die Androhung eines Zwangsgeldes in dieser Höhe ist geeignet und erforderlich, um die Gastwirte zur Einhaltung der Verfügung (Ziffer 1 und 2) zu bewegen. Insbesondere weil die Befolgung des Verbots nach Ziffer 1 dieser Verfügung bzw. der Beachtung der Maßgaben in Ziffer 2 in manchen Gaststätten zu einem erheblichen Umsatzrückgang führen könnte, muss damit gerechnet werden, dass einzelne Gastwirte die Festsetzung eines niedrigeren Zwangsgeldes leichtfertig in Kauf nehmen könnten, um Einnahmeausfälle zu verhindern. Ein niedrige-

10 10 Nummer 1/2 Donnerstag 10. Januar 2019 res Zwangsgeld würde seiner Funktion als Zwangsmittel somit nicht gerecht. Die Höhe des Zwangsgeldes ist in Anbetracht der hochrangigen zu schützenden Rechtsgüter auch angemessen. Das Zwangsgeld kann durch Zwangsvollstreckung gemäß 13 ff. LVwVG beigetrieben Die wiederholte Anwendung eines - auch in der Höhe gestaffelten Zwangsgeldes - ist möglich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verwaltungsgericht auf Antrag bei Uneinbringlichkeit des Zwangsgeldes Zwangshaft anordnen kann. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung (Ziffern 1, 2 und 4) kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben Der Widerspruch ist beim Landratsamt Esslingen mit Sitz in Esslingen oder bei einer der Außenstellen einzulegen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Sitz in Stuttgart kann gemäß 80 Absatz 5 VwGO auf Antrag die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage ganz oder teilweise wiederherstellen. Der Antrag ist schon vor Erhebung der Anfechtungsklage zulässig. Esslingen, Schöll Wir bilden Erzieher/-innen aus! Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, bei uns Ihr Anerkennungsjahr zum/zur Erzieher/-in oder eine praxisintegrierte Ausbildung (PIA) zum/zur Erzieher/-in zu machen. In unserem 7-gruppigen Kinderhaus am Egelsee (4 Krippengruppen und 3 Kindergartengruppen) bieten wir zum neuen Kindergartenjahr ab 1. September 2019 Ausbildungsstellen zum Erzieher (PIA) (m/w/d) als auch Stellen für das Anerkennungspraktikum als Erzieher (m/w/d) Fragen zur Ausbildung oder zu unserem Kinderhaus beantwortet Ihnen unsere Kinderhausleiterin Frau Sigrid Faßnacht. Sie erreichen Frau Faßnacht telefonisch unter 07158/ oder per Mail unter kinderhausamegelsee@gmx.de. Gerne können Sie auch einfach im Kinderhaus am Egelsee, Rupert-Mayer-Straße 68, vorbeischauen und sich einen ersten Eindruck vor Ort machen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie bitte Ihre aussagefähige Bewerbung bis spätestens 11. Januar 2019 an das Personalamt der Gemeinde Neuhausen a.d.f., Schlossplatz 1, Neuhausen a.d.f. oder per Mail an eisele@neuhausen-fildern.de Schriftliche Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt. Für unsere Kindertagesstätten suchen wir Erzieher (m/w/d) in Vollzeit, Teilzeit und Springer oder Aushilfen (m/w/d) zur Betreuung von Kindern zwischen 0 und 6 Jahren Die Gemeinde Neuhausen setzt im Interesse der Kinder und Eltern auf qualitätsvolle Kinderbetreuung. Die Basis hierfür sind qualifizierte, motivierte und zufriedene Mitarbeiter. Ihre Aufgaben: Umsetzung einer qualifizierten, ganzheitlichen Pädagogik Unterstützung und Begleitung der individuellen Lernwege der Kinder Entwicklungsbeobachtung und -dokumentation in einer strukturierten Portfolioarbeit Sprachförderliche, interkulturelle Arbeit, die ganzheitlich und im Alltag integriert ist Regelmäßige Zusammenarbeit mit den Eltern im Sinne einer Erziehungspartnerschaft Zusammenarbeit und Reflexion im Team, mit der Leitung und mit Kooperationspartnern Ihr Profil: Sie sind staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in Sie haben fundierte Fachkenntnisse (z. B. situationsorientiertes Arbeiten, Portfolio) Die Baustein-Fortbildungen zum Orientierungsplan haben Sie besucht Sie verfügen über eine gute Kommunikationsfähigkeit Ihre Grundhaltung ist wertschätzend und kooperativ Sie sind engagiert, flexibel und offen für Weiterentwicklungen Wir bieten: Eingruppierung angelehnt an den TVöD, je nach fachlicher Qualifikation bis zu TVöD S8a, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis Eine interessante, verantwortungsvolle und herausfordernde Tätigkeit Ein gutes Arbeitsklima in einem qualifizierten, hoch motivierten Team Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und regelmäßige Fortbildungen Eine gute Zusammenarbeit mit der Trägerin Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnengespräche Einen Betreuungsplatz für eigene Kinder Ihre aussagekräftige Bewerbung mit detaillierten Unterlagen senden Sie bitte an das Personalamt der Gemeinde Neuhausen a.d.f., Schlossplatz 1, Neuhausen a.d.f. oder per an schober@neuhausen-fildern.de. Schriftliche Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Für Fragen stehen Ihnen Claudia Eisele (Telefon ) oder Bernd Schober (Telefon ) gerne zur Verfügung. Bürgermeisteramt Schlossplatz Neuhausen a.d.f. Tel info@neuhausen-fildern.de Bürgermeisteramt Schlossplatz Neuhausen a.d.f. Tel info@neuhausen-fildern.de Aktuelle Stellenanzeigen auch immer unter

11 Nummer 1/2 Donnerstag 10. Januar Bei der Gemeinde Neuhausen a.d.f. (rd Einwohner) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines Sachbearbeiters (m/w/d) im geh. Dienst im Ordnungs- und Sozialamt zu besetzen. Die Vollzeitstelle eignet sich für Berufsanfänger oder zum Wiedereinstieg nach der Elternpause. Die Stelle ist in A 10 eingruppiert. Ihre Aufgaben: Leitung Bürgerdienste Sachgebietsleitung Ordnungswidrigkeitenbehörde und Vollzugsdienst Stellvertretung im Standesamt Die genaue Abgrenzung und Veränderung des Aufgabengebietes behalten wir uns vor. Ihr Profil: Abgeschlossenes Studium zum/zur Diplomverwaltungswirt/in FH bzw. Bachelor of Arts, Public Management Gute Kenntnisse im Bereich der EDV und den gängigen Microsoft-Office-Produkten Hohe Sozialkompetenz, Verhandlungsgeschick und ein freundliches und sachliches Auftreten Eigeninitiative, interkulturelle Kompetenz, Teamfähigkeit, Flexibilität und Durchsetzungsvermögen Wir bieten: Ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet mit der Möglichkeit zu eigenverantwortlichem Handeln, verbunden mit einem hohen Maß an Verantwortungsbereitschaft Flexible Arbeitszeiten und ein angenehmes Arbeitsumfeld Eine Stelle in A 10 Ihre aussagekräftige Bewerbung mit detaillierten Unterlagen senden Sie bitte bis spätestens 8. Februar 2019 an das Personalamt der Gemeinde Neuhausen a.d.f., Schlossplatz 1, Neuhausen a.d.f. oder per an schober@neuhausen-fildern.de. Schriftliche Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Für Fragen steht Ihnen der Amtsleiter des Ordnungs- und Sozialamts, Uwe Schwartz (07158/ ), gerne zur Verfügung. Bürgermeisteramt Schlossplatz Neuhausen a.d.f. Tel info@neuhausen-fildern.de Landkreis Esslingen Nachrichten Beratung und Suchtprävention aus einer Hand Neuorganisation der ambulanten Suchthilfe im Landkreis Esslingen Als eine Antwort auf das veränderte gesellschaftliche Konsum- und Suchtverhalten musste sich die ambulante Suchthilfe in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickeln. Menschen, die in den Suchtberatungsstellen mit Suchtproblemen ankommen, konsumieren heute häufig nicht mehr nur ein, sondern mehrere Suchtmittel nebeneinander. Oft sind das Alkohol, Nikotin, Cannabis und andere Drogen. Manchmal kommt exzessives Glücksspiel an Automaten oder suchtartiger Medienkonsum mit stundenlangem Surfen oder Chatten im Internet dazu. Vielfach wurden bereits in jungen Jahren illegal Drogen konsumiert, die Lösung aus der Illegalität gelingt nicht und dann ist oft der Umstieg auf einen riskanten Alkoholkonsum naheliegend. Ich komme wegen Alkohol und wegen Drogen, ist heute ein häufiger Einstieg in die Beratung. Auch beim Glücksspiel um Geld spielen oft zusätzlich andere Suchtmittel wie Alkohol und Cannabis eine Rolle. Unterschiedliche Beratungsstellen nach Suchtmitteln getrennt sind aus diesem Grund in der ambulanten Suchthilfe heute nicht mehr zeitgemäß. Die Trägerschaft des Landkreises für zwei Suchtberatungsstellen, die Psychosoziale Beratungsstelle Nürtingen und die Jugend- und Drogenberatung, hat eine lange, fast 40-jährige Tradition. Um eine optimale, bedarfsgerechte Versorgung im Landkreis aufzustellen, hat die Landkreisverwaltung einen Organisationsentwicklungprozess durchgeführt. Mit der organisatorischen Weiterentwicklung der Suchtberatung und Suchtprävention hat sich der Landkreis den Anforderungen an eine zukunftsorientierte Suchthilfe offensiv gestellt. Zielsetzung war eine Bündelung der fachlichen Kompetenzen, um eine moderne, den wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung tragende Suchthilfe und Suchtprävention auf hohem fachlichen Niveau nachhaltig zu etablieren. Jugend- und Drogenberatung und Psychosoziale Beratungsstelle des Landkreises werden Beratungsstelle Sucht und Prävention Zum Jahreswechsel werden daher die Jugend- und Drogenberatung und die Psychosoziale Beratungsstelle des Landkreises zusammengeführt und in die gemeinsame Beratungsstelle Sucht und Prävention übergehen. Die Beauftragte für Suchtprophylaxe, die landkreisweite Koordinierungsaufgaben im Bereich der Suchthilfe und Suchtprävention hat, wird in die Beratungsstelle integriert. Organisatorisch ist die Beratungsstelle Sucht und Prävention im Sozialdezernat beim Amt für Besondere Hilfen angesiedelt. Der Kreisdiakonieverband beteiligt sich weiterhin an der Trägerschaft. Die vier Standorte der Beratungsstelle mit allen Angeboten bleiben wie bisher erhalten und ermöglichen eine wohnortnahe und niedrigschwellige Beratung: in Nürtingen in der Kirchstraße, in Kirchheim unter Teck in der Marktstraße, in Esslingen in der Wehrneckarstraße und in Leinfelden-Echterdingen in der Bernhäuser Straße. Die Beratungsstelle Sucht und Prävention des Landkreises arbeitet auch weiter in enger Kooperation und auf Grundlage einer gemeinsamen Konzeption mit der eigenständigen Psychosozialen Beratungsstelle Esslingen in Trägerschaft der Stadt Esslingen zusammen. Ab Januar 2019 können sich Menschen jeden Alters mit einem problematischen Konsumverhalten oder Suchtproblem unabhängig vom Suchtmittel oder Suchtverhalten an die Beratungsstelle Sucht und Prävention wenden. Es gibt dann landkreisweit eine zentrale Telefonnummer. Auch Angehörige und Bezugspersonen können sich zentral melden und werden wohnortnah beraten und unterstützt. Dieses Angebot besteht auch für Betriebe und Verwaltungen, Kooperationspartner und alle, die fachlichen Rat suchen. Kindertageseinrichtungen, Schulen, Jugendeinrichtungen, Betriebe und Senioreneinrichtungen, die für ihre Zielgruppen präventive Angebote machen möchten, erhalten Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung über die Beratungsstelle und die Beauftragte für Suchtprophylaxe alles unter einem Dach, mit einer Telefonnummer.

Allgemeinverfügung. Landratsamt Schwäbisch Hall

Allgemeinverfügung. Landratsamt Schwäbisch Hall Landratsamt Schwäbisch Hall Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Schwäbisch Hall als untere

Mehr

Allgemeinverfügung. zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten

Allgemeinverfügung. zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Ostalbkreis Das Landratsamt Ostalbkreis erlässt aufgrund

Mehr

Das Jahr ein Rückblick Den Jahresrückblick 2018 finden Sie im Mittelteil in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes.

Das Jahr ein Rückblick Den Jahresrückblick 2018 finden Sie im Mittelteil in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes. Das Jahr 2018 - ein Rückblick Den Jahresrückblick 2018 finden Sie im Mittelteil in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes. 2 Bürgerservice Unser Service für Sie: Bürgermeisteramt Neuhausen Schlossplatz

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF wulmstorf.de )

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF wulmstorf.de ) Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF (auch unter: www.neu-wulmstorf.de wulmstorf.de ) Ausgabe: 01/2017 Datum: 05.01.2017 Informationen für die Einwohnerinnen und Einwohner Öffnungszeiten

Mehr

Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern ein gesegnetes Osterfest.

Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern ein gesegnetes Osterfest. Er ist s Frühling lässt sein blaues Band wieder flattern durch die Lüfte; süße, wohlbekannte Düfte streifen ahnungsvoll das Land. Veilchen träumen schon, wollen balde kommen. Horch, von fern ein leiser

Mehr

Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars vermeiden

Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars vermeiden Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars vermeiden Gefahr durch Kohlenmonoxid Gefahr durch Kohlenmonoxid Gefahr durch Kohlenmonoxid (CO) Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars zeigen: hier kann es zu gefährlichen

Mehr

Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars vermeiden

Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars vermeiden Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars vermeiden Gefahr durch Kohlenmonoxid Gefahr durch Kohlenmonoxid Gefahr durch Kohlenmonoxid (CO) Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars zeigen: hier kann es zu gefährlichen

Mehr

Das Quartier wächst. Die drei Gebäude der Kinder- und Jugendhilfe sind bezogen - derzeit wird der Verbindungssteg errichtet

Das Quartier wächst. Die drei Gebäude der Kinder- und Jugendhilfe sind bezogen - derzeit wird der Verbindungssteg errichtet Das Quartier wächst Die drei Gebäude der Kinder- und Jugendhilfe sind bezogen - derzeit wird der Verbindungssteg errichtet Der Abbruch des Hauses St. Josef - dort waren Verwaltung und Wohngruppen der Kinder-

Mehr

im Rathaus Neuhausen Schlossplatz Neuhausen auf den Fildern. Fastentücher

im Rathaus Neuhausen Schlossplatz Neuhausen auf den Fildern. Fastentücher Nummer 14 Donnerstag 5. April 2018 11.04. 04.05.2018 Die katholische Kirchengemeinde und die evangelische Kirchengemeinde sowie die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern laden ein zur Ausstellung im Rathaus

Mehr

Diese Ausgabe erscheint auch online.

Diese Ausgabe erscheint auch online. Diese Ausgabe erscheint auch online. 22. November 2018 Jahrgang 2018 Gedenkfeier zum Totensonntag Foto: mkistryn/istock/thinkstock S 2 Kirchberger Freitag, 18 Uhr rund um die Kelter 30. November Glühwein,

Mehr

AMTLICHE NACHRICHTEN:

AMTLICHE NACHRICHTEN: AMTLICHE NACHRICHTEN: Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Kaisersbach findet am Donnerstag, 17.01.2019 um 19.30 Uhr im Rathaus Kaisersbach,

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF (auch unter: )

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF (auch unter:   ) Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF (auch unter: www.neu-wulmstorf.de ) Ausgabe: 01/2013 Datum: 10.01.2013 Informationen für die Einwohnerinnen und Einwohner Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF (auch unter: )

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF (auch unter:  ) Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF (auch unter: www.neu-wulmstorf.de ) Ausgabe: 12/2016 Datum: 31.03.2016 Informationen für die Einwohnerinnen und Einwohner Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Mehr

16. Juni 2018, 20 Uhr CÄCILIENMESSE

16. Juni 2018, 20 Uhr CÄCILIENMESSE Nummer 23 Donnerstag 7. Juni 2018 NEUHAUSER ORGEL KONZERTE - die neue Konzertvariante der Region Stuttgart - 16. Juni 2018, 20 Uhr CÄCILIENMESSE von Charles Gounod PSALM 150, PANIS ANGELICUS von Cesar

Mehr

Der ganze Körper ist involviert

Der ganze Körper ist involviert Nummer 33 Donnerstag 16. August 2018 Serie Engagement im Bürgertreff Teil 18 Fingeryoga Der ganze Körper ist involviert Seit ein paar Monaten bietet Brunhild Maassen immer freitags Fingeryoga im Bürgertreff

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die 13. Jahrgang 25. Juli 2013 Nummer 09 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 23/2013 Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in

Mehr

Best of80ies. mgv. MixDur & TeaCrackers. mit Songs von Police, U2, Phil Collins u.v.m.

Best of80ies. mgv. MixDur & TeaCrackers. mit Songs von Police, U2, Phil Collins u.v.m. mgv MÄNNERGESANGVEREIN NEUHAUSEN 1851 E.V. präsentiert Ticket-Hotline 07158-9160014 WWW.MGV1851.DE MixDur & TeaCrackers Best of80ies mit Songs von Police, U2, Phil Collins u.v.m. 27 28 04 05 APRIL MAI

Mehr

Nummer 21 Donnerstag 24. Mai 2018

Nummer 21 Donnerstag 24. Mai 2018 Nummer 21 Donnerstag 24. Mai 2018 2 Nummer 21 Donnerstag 24. Mai 2018 Bürgerservice Unser Service für Sie: Bürgermeisteramt Neuhausen Schlossplatz 1 73765 Neuhausen auf den Fildern Tel. 07158 1700-0 Fax:

Mehr

Großer Wahlsonntag mit Europawahl und Kommunalwahlen

Großer Wahlsonntag mit Europawahl und Kommunalwahlen Nummer 22 Mittwoch 29. Mai 2019 Der Gemeinderat hat 7 neue Mitglieder Wahlbeteiligung für die Gemeinderatswahl liegt bei 63,83 Prozent Großer Wahlsonntag mit Europawahl und Kommunalwahlen Am Sonntag haben

Mehr

Nr. 18 Neu-Ulm, den 22. Mai Jahrgang Haushaltssatzung der Franz und Gertrud Mück-Stiftung für das Haushaltsjahr Stellenausschreibung 47

Nr. 18 Neu-Ulm, den 22. Mai Jahrgang Haushaltssatzung der Franz und Gertrud Mück-Stiftung für das Haushaltsjahr Stellenausschreibung 47 Amtsblatt für den Landkreis Neu-Ulm Nr. 18 Neu-Ulm, den 22. Mai Jahrgang 2015 Inhalt Seite Haushaltssatzung der Franz und Gertrud Mück-Stiftung für das Haushaltsjahr 2015 47 Stellenausschreibung 47 Stellenausschreibung

Mehr

Erstmals mehr als Einwohner

Erstmals mehr als Einwohner Nummer4 Donnerstag 24. Januar 2019 Erstmals mehr als 12.000 Einwohner Zum Stichtag 31.12.2018 hatte die Gemeinde Neuhausen genau 12.077 Einwohner Die aktuellen Zahlen im Vergleich zu den Vorjahren: 2016

Mehr

Nummer 38 Donnerstag 20. September 2018

Nummer 38 Donnerstag 20. September 2018 2 Nummer 38 Donnerstag 20. September 2018 Bürgerservice Unser Service für Sie: Bürgermeisteramt Neuhausen 73765 Neuhausen auf den Fildern Tel. 07158 1700-0 Fax: 07158 1700-77 www.neuhausen-fildern.de Wir

Mehr

Nummer 45 Donnerstag 8. November Martinsfest

Nummer 45 Donnerstag 8. November Martinsfest Martinsfest Herzliche Einladung zum Martinsfest am Sonntag, 11. November. Beginn ist um 17.30 Uhr im Ochsengarten. Die anschließende Lichterprozession führt über die Garten- und Schlossstraße zum Schlossplatz.

Mehr

und An den folgenden Adventssonntagen startet jeweils ein Rundgang zu den geschmückten Fenstern der Woche um 16:00 Uhr am Bürgertreff.

und An den folgenden Adventssonntagen startet jeweils ein Rundgang zu den geschmückten Fenstern der Woche um 16:00 Uhr am Bürgertreff. Nummer 48 Donnerstag 29. November 2018 und Wunschbaum Eröffnung am Sonntag, 2. Dezember 2018 um 16:00 Uhr vor dem Rathaus (bei schlechtem Wetter im Rathaus) Musikalische Unterstützung durch Jugendliche

Mehr

Situation schnell und professionell unter Kontrolle gebracht

Situation schnell und professionell unter Kontrolle gebracht Hauptübung der Freiwilligen Feuerwehr Neuhausen am vergangenen Samstag im Kinderhaus am Egelsee Situation schnell und professionell unter Kontrolle gebracht Am Samstagnachmittag pünktlich um 15:30 Uhr

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF wulmstorf.de )

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF wulmstorf.de ) Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF (auch unter: www.neu-wulmstorf.de wulmstorf.de ) Ausgabe: 13/2017 Datum: 20.04.2017 Informationen für die Einwohnerinnen und Einwohner Öffnungszeiten

Mehr

Nr. 35 Neu-Ulm, den 26. Oktober Jahrgang Verleihung des Ehrenzeichens für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern

Nr. 35 Neu-Ulm, den 26. Oktober Jahrgang Verleihung des Ehrenzeichens für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern Amtsblatt für den Landkreis Neu-Ulm Nr. 35 Neu-Ulm, den 26. Oktober Jahrgang 2012 Inhalt Seite Verleihung des Ehrenzeichens für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern 91 Sitzung des Ausschusses

Mehr

24. DIE BÖRSE FÜR JOB- UND AUSBILDUNG. März. Egelseefesthalle. 19:30 Uhr. 15:30 19:00 Uhr. MadDogsM LEISTUNGSSCHAU 2018

24. DIE BÖRSE FÜR JOB- UND AUSBILDUNG. März. Egelseefesthalle. 19:30 Uhr. 15:30 19:00 Uhr. MadDogsM LEISTUNGSSCHAU 2018 Nummer 12 Donnerstag 22. März 2018 DIE BÖRSE FÜR JOB- UND AUSBILDUNG LEISTUNGSSCHAU 2018 24. März 2018 15:30 19:00 Uhr Egelseefesthalle Die Schirmherrschaft in diesem Jahr übernehmen Wolfgang Drexler MdL

Mehr

Feine Torten nette Begegnungen

Feine Torten nette Begegnungen Serie Ehrenamt im Bürgertreff Teil 13 Café Jahreszeit Feine Torten nette Begegnungen Seit fast 15 Jahren gibt es das Café Jahreszeit im Bürgertreff. In den eher dunklen vier Wintermonaten sind einmal im

Mehr

Satzung. über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs in der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald (Fremdenverkehrsbeitragssatzung)

Satzung. über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs in der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) Gemeinde Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis Satzung Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und 2, 8 und 44 Kommunalabgabengesetz für

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF (auch unter: )

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF (auch unter:  ) Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF (auch unter: www.neu-wulmstorf.de ) Ausgabe: 01/2010 Datum: 07.01.2010 Informationen für die Einwohnerinnen und Einwohner Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung

Mehr

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Ottensen

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Ottensen Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Altona Bezirksamt Altona - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - 22758 Hamburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt A/WBZ2 Fachamt Bauprüfung Jessenstraße 1-3

Mehr

Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg zur Einrichtung von Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg

Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg zur Einrichtung von Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg zur Einrichtung von Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

Mehr

Nummer 35 Donnerstag 30. August 2018

Nummer 35 Donnerstag 30. August 2018 2 Nummer 35 Donnerstag 30. August 2018 Bürgerservice Unser Service für Sie: Bürgermeisteramt Neuhausen Schlossplatz 1 73765 Neuhausen auf den Fildern Tel. 07158 1700-0 Fax: 07158 1700-77 info@neuhausen-fildern.de

Mehr

Neu in Mulfingen! Täglich hochwertige und leckere Backwaren der Bäckerei Sohns aus Blaufelden jetzt wieder in Mulfi ngen bei Metzgerei Zinsler erhältlich. Frische Backwaren und Wurst aus eigener Herstellung

Mehr

Allgemeinverfügung. 1. Betretungsverbot

Allgemeinverfügung. 1. Betretungsverbot Allgemeinverfügung Die Stadt Baden-Baden als untere Naturschutzbehörde erlässt aufgrund von 44 Abs. 3 des Gesetzes des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz

Mehr

Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG); Ausnahmebewilligung für Ladenschlusszeiten am Sonntag, 11. Mai 2014 (Muttertag) nach 23 Abs.

Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG); Ausnahmebewilligung für Ladenschlusszeiten am Sonntag, 11. Mai 2014 (Muttertag) nach 23 Abs. Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG); Ausnahmebewilligung für Ladenschlusszeiten am Sonntag, 11. Mai 2014 (Muttertag) nach 23 Abs. 1 LadSchlG Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für

Mehr

JÜRGEN SONNENTHEIL, CUXHAVEN

JÜRGEN SONNENTHEIL, CUXHAVEN Nummer 18 Donnerstag 3. Mai 2018 NEUHAUSER ORGEL KONZERTE - die neue Konzertvariante der Region Stuttgart - 6. Mai 2018 18 Uhr JÜRGEN SONNENTHEIL, CUXHAVEN Orgelkonzert in der Pfarrkirche Neuhausen Werke

Mehr

Viel Frühromantik, aber Bach ist auch fast immer dabei

Viel Frühromantik, aber Bach ist auch fast immer dabei Neuhauser Orgelkonzerte: Vier Konzerte mit Musikern aus Warschau, Stuttgart, Königgrätz (Tschechien) und Ludwigsburg Viel Frühromantik, aber Bach ist auch fast immer dabei Am 7. April spielt Dr. Michal

Mehr

Redaktionsstatut für den gemeindeeigenen. der Gemeinde Bietigheim Landkreis Rastatt

Redaktionsstatut für den gemeindeeigenen. der Gemeinde Bietigheim Landkreis Rastatt Redaktionsstatut für den gemeindeeigenen Gemeindeanzeiger der Gemeinde Bietigheim Landkreis Rastatt Hinweis: Die männliche Form wird zur textlichen Vereinfachung verwendet und bezieht die weibliche Form

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Plüderhausen (Kindergartensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Plüderhausen (Kindergartensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Plüderhausen (Kindergartensatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Plüderhausen hat am 06.07.2017 aufgrund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

'S BLÄTTLE. Ein frohes und gesundes neues Jahr wünscht die Gemeinde Sersheim allen Einwohnern und Einwohnerinnen!

'S BLÄTTLE. Ein frohes und gesundes neues Jahr wünscht die Gemeinde Sersheim allen Einwohnern und Einwohnerinnen! Diese Ausgabe erscheint auch online Mittwoch, 9. Januar 219 'S BLÄTTLE Ein frohes und gesundes neues Jahr wünscht die Gemeinde Sersheim allen Einwohnern und Einwohnerinnen! Für den Gemeinderat und die

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 5 Stadt Heide Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 2015 Nr. 15 Mittwoch, 03. Juni 2015 von Seite 77 bis 81 Inhalt dieser Ausgabe: AMTLICHER TEIL Ratsversammlung am 03.06.2015 Seite 78 Bekanntmachung

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite

Mehr

TAG DER OFFENEN TÜR. Sonntag, 4. November 2018 von 10 bis 18 Uhr. Schmökern nach Lust und Laune. Der grüne Zwerg und die Schlange. 15.

TAG DER OFFENEN TÜR. Sonntag, 4. November 2018 von 10 bis 18 Uhr. Schmökern nach Lust und Laune. Der grüne Zwerg und die Schlange. 15. TAG DER OFFENEN TÜR Sonntag, 4. November 2018 von 10 bis 18 Uhr Schmökern nach Lust und Laune > Der grüne Zwerg und die Schlange 15.00 Uhr: Der geheimnisvolle Spiegel Sternchentheater 2 Bürgerservice Unser

Mehr

Nr. 2 Neu-Ulm, den 17. Januar Jahrgang Stellenausschreibung 5

Nr. 2 Neu-Ulm, den 17. Januar Jahrgang Stellenausschreibung 5 Amtsblatt für den Landkreis Neu-Ulm Nr. 2 Neu-Ulm, den 17. Januar Jahrgang 2014 Inhalt Seite Stellenausschreibung 5 Haushaltssatzung des Zweckverbandes für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried,

Mehr

Stadt Markgröningen. Redaktionsstatut für das Amtsblatt zuletzt geändert am Redaktionsstatut für das Amtsblatt

Stadt Markgröningen. Redaktionsstatut für das Amtsblatt zuletzt geändert am Redaktionsstatut für das Amtsblatt AZ: 020.051 OR 0.6 Stadt Markgröningen Redaktionsstatut für das Amtsblatt 24.06.2016 zuletzt geändert am 27.02.2018 Redaktionsstatut für das Amtsblatt 1. Die Stadt gibt zur Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen

Mehr

Benutzungsordnung für den Jugendtreff der Gemeinde Wenzenbach

Benutzungsordnung für den Jugendtreff der Gemeinde Wenzenbach GEMEINDE WENZENBACH Benutzungsordnung für den Jugendtreff der Gemeinde Wenzenbach Die Gemeinde Wenzenbach erlässt auf Grundlage von Art. 21 der Gemeindeordnung (GO) mit Gemeinderatsbeschluss vom 10. Februar

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF

AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF 06.07.2018 53. Jahrgang, Nr. 7 Verantwortlicher Herausgeber: Stadt Deggendorf - Büro des Oberbürgermeisters, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 94469 Deggendorf Erscheint nach Bedarf

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF

AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF 08.06.2018 53. Jahrgang, Nr. 6 Verantwortlicher Herausgeber: Stadt Deggendorf - Büro des Oberbürgermeisters, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 94469 Deggendorf Erscheint nach Bedarf

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF wulmstorf.de )

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF wulmstorf.de ) Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF (auch unter: www.neu-wulmstorf.de wulmstorf.de ) Ausgabe: 33/2013 Datum: 07.11.2013 Informationen für die Einwohnerinnen und Einwohner Öffnungszeiten

Mehr

Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung

Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 21. November 2015 1 Grundsätze 1) Zur Sicherstellung

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 1. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 1. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2007 Ausgegeben zu Senden am 11.01.2007 Ausgabe 1 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe Landesgartenschau Bad Lippspringe 2017 16. Jahrgang 10. März 2016 Nummer 02/ Seite 1 Inhaltsverzeichnis 06/2016 Bekanntmachung Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

INHALTSVERZEICHNIS. Seite: - 7 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Nachbarbeteiligung durch öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) Vollzug der Bayer. Bauordnung (BayBO) und

Mehr

18. Jahrgang Nr Inhaltsverzeichnis. Öffentliche Zustellung 2. Bekanntmachung der Tagesordnung der Sitzung des Rates am

18. Jahrgang Nr Inhaltsverzeichnis. Öffentliche Zustellung 2. Bekanntmachung der Tagesordnung der Sitzung des Rates am Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Erkrath 18. Jahrgang Nr. 14 03.07.2013 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Zustellung 2 Bekanntmachung der Tagesordnung der Sitzung des Rates am 16.07.2013

Mehr

Bautechniker/in Fachrichtung Hochbau / Tiefbau in Vollzeit.

Bautechniker/in Fachrichtung Hochbau / Tiefbau in Vollzeit. Die Gemeinde Hallerndorf (4.200 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Bautechniker/in Fachrichtung Hochbau / Tiefbau in Vollzeit. Verwaltungsfachangestellt/en als Krankheitsvertretung für

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen. (Kindergartengebührenordnung)

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen. (Kindergartengebührenordnung) Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Albershausen (Kindergartengebührenordnung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

3. Die sofortige Vollziehbarkeit dieser Verfügung wird gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im öffentlichen Interesse angeordnet.

3. Die sofortige Vollziehbarkeit dieser Verfügung wird gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im öffentlichen Interesse angeordnet. Allgemeinverfügung über das Verbot des Mitführens von Glas und anderen Getränkebehältnissen sowie ein Aufenthaltsverbot an Weiberfastnacht vom 27.06.2012 Hiermit wird gemäß 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 2018 Nr. 4 Mittwoch, 07.02.2018 von Seite 22 bis 26 Inhalt dieser Ausgabe: Keine Veröffentlichung AMTLICHER TEIL NICHTAMTLICHER TEIL Ausschuss für Wirtschaft

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 02-18. Jahrgang 19. Januar 2012 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

Nummer 40 Donnerstag 4. Oktober 2018

Nummer 40 Donnerstag 4. Oktober 2018 Nummer 40 Donnerstag 4. Oktober 2018 2 Bürgerservice Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst Krankentransport Unser Service für Sie: Bürgermeisteramt Neuhausen 73765 Neuhausen auf den Fildern Tel. 07158 1700-0

Mehr

30. September 2017, 08:00 Uhr bis 18:30 Uhr und von 20:00 Uhr bis 1. Oktober 2017, 02:00 Uhr

30. September 2017, 08:00 Uhr bis 18:30 Uhr und von 20:00 Uhr bis 1. Oktober 2017, 02:00 Uhr Allgemeinverfügung Seite 1 von 5 BUNDESPOLIZEIDIREKTION HANNOVER Möckernstraße 30 30163 Hannover AZ: 18 04 03 Hannover, 26. September 2017 zum Alkoholkonsumverbot, Mitführverbot von Glasflaschen, Dosen,

Mehr

AZ: GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER BÜCHEREI (BENUTZUNGSORDNUNG)

AZ: GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER BÜCHEREI (BENUTZUNGSORDNUNG) GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER BÜCHEREI (BENUTZUNGSORDNUNG) INHALTSVERZEICHNIS 1 Aufgabe der Bücherei 3 2 Benutzerkreis, Öffnungszeiten 3 3 Anmeldung, Leseausweis

Mehr

DIE WOCHE: Satzung des Zweckverbands Kreisbreitband Ludwigsburg im Kreishaus unterzeichnet. Woche 1/2 Donnerstag, 10.

DIE WOCHE:   Satzung des Zweckverbands Kreisbreitband Ludwigsburg im Kreishaus unterzeichnet. Woche 1/2 Donnerstag, 10. Woche 1/2 Donnerstag, 10. Januar 2019 Satzung des Zweckverbands Kreisbreitband Ludwigsburg im Kreishaus unterzeichnet Landrat Dr. Haas: Landkreis Ludwigsburg hat heute einen wichtigen Meilenstein gesetzt

Mehr

Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis

Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis AZ: 460.602 Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus für Kinder Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.

Mehr

Verantwortung setzt die Grenze

Verantwortung setzt die Grenze Alkohol Verantwortung setzt die Grenze Elternbrief zum Alkoholkonsum Jugendlicher Liebe Erziehungsberechtigte, Die Anzahl der Alkoholvergiftungen bei Kindern und Jugendlichen steigt auffallend an. Wir

Mehr

BENUTZUNGSORDNUNG. für die Kindertagesstätten der Stadt Geesthacht

BENUTZUNGSORDNUNG. für die Kindertagesstätten der Stadt Geesthacht BENUTZUNGSORDNUNG für die Kindertagesstätten der Stadt Geesthacht 1. Aufgabe 1.1 Die Stadt Geesthacht betreibt in eigener Verantwortung und im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Kindertageseinrichtungen.

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung

Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Nr. 03/2016 Internet Frammersbach, 21.01.2016 Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Gemeinderatssitzung entfällt Die für den 25.01.2016 vorgesehene Sitzung des Marktgemeinderates entfällt. Verwahrung

Mehr

Gemeinde Kirchheim a.n.

Gemeinde Kirchheim a.n. Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Gemeinderates Sitzung am 13. September 2012 Anwesend: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 14 Gemeinderäte Andreas Bezner, Melanie

Mehr

Nr. 08/2016 Internet Frammersbach, Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung. Nachruf

Nr. 08/2016 Internet Frammersbach, Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung. Nachruf Nr. 08/2016 Internet Frammersbach, 25.02.2016 Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Nachruf In Trauer nimmt der Markt Frammersbach Abschied von seiner ehemaligen Mitarbeiterin Frau Marianna Bauer

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Das Amtsblatt für die Stadt Werder (Havel)

Mehr

Nr. 33 Neu-Ulm, den 14. September Jahrgang Sitzung des Krankenhausausschusses 84

Nr. 33 Neu-Ulm, den 14. September Jahrgang Sitzung des Krankenhausausschusses 84 Amtsblatt für den Landkreis Neu-Ulm Nr. 33 Neu-Ulm, den 14. September Jahrgang 2018 Inhalt Seite Sitzung des Krankenhausausschusses 84 Verordnung des Landratsamtes Neu-Ulm über die Einschränkung des Gemeingebrauchs

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 50 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen für das Haushaltsjahr 07 51 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen

Mehr

Föritztalkurier. Amtsblatt. der Gemeinde Föritz, der Gemeinde Judenbach und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz. Inhaltsverzeichnis:

Föritztalkurier. Amtsblatt. der Gemeinde Föritz, der Gemeinde Judenbach und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz. Inhaltsverzeichnis: Föritztalkurier Amtsblatt der Gemeinde Föritz, der Gemeinde Judenbach und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Jahrgang 2018, den 28. März 2018 Nummer 4 Inhaltsverzeichnis: Amtlicher Teil der Gemeinde Föritz

Mehr

Nr. 12 Neu-Ulm, den 21. März Jahrgang Sitzung des Umwelt- und Werkausschusses 28. Sitzung des Krankenhausausschusses 28

Nr. 12 Neu-Ulm, den 21. März Jahrgang Sitzung des Umwelt- und Werkausschusses 28. Sitzung des Krankenhausausschusses 28 Amtsblatt für den Landkreis Neu-Ulm Nr. 12 Neu-Ulm, den 21. März Jahrgang 2014 Inhalt Seite Sitzung des Umwelt- und Werkausschusses 28 Sitzung des Krankenhausausschusses 28 Kommunalwahlen am 16. März 2014

Mehr

Anonyme Drogenberatung Delmenhorst

Anonyme Drogenberatung Delmenhorst Anonyme Drogenberatung Delmenhorst Die Sucht hat viele Gesichter Sucht ist eine erfolgreich behandelbare Krankheit und keine Willens- oder Charakterschwäche. Jeder Schritt, der aus einer Abhängigkeitserkrankung

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung. Zwischen den Jahren Rathaus geschlossen

Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung. Zwischen den Jahren Rathaus geschlossen Nr. 50 Frammersbach, 11.12.2013 Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Zwischen den Jahren Rathaus geschlossen In der Zeit von Freitag, dem 27.12.2013 bis einschl. 01.01.2014 ist das Rathaus geschlossen.

Mehr

Nummer 6 Donnerstag 7. Februar 2019

Nummer 6 Donnerstag 7. Februar 2019 2 Bürgerservice Unser Service für Sie: Bürgermeisteramt Neuhausen Schlossplatz 1 73765 Neuhausen auf den Fildern Tel. 07158 1700-0 Fax: 07158 1700-77 info@neuhausen-fildern.de www.neuhausen-fildern.de

Mehr

NOTRUFNUMMER DER KUG (INTERN: EXTERN: 0316/389/2222)

NOTRUFNUMMER DER KUG (INTERN: EXTERN: 0316/389/2222) NOTRUFNUMMER DER KUG (INTERN: -2222 EXTERN: 0316/389/2222) (STAND: MÄRZ 2015) Um die Sicherheit in KUG-Gebäuden 1 zu erhöhen und 24-stündige Erreichbarkeit/ Reaktionsmöglichkeit sicherzustellen, wurde

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Heinsberg

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Heinsberg Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Heinsberg über die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen Az.:

Mehr

Zwei Bauabschnitte geplant

Zwei Bauabschnitte geplant Nummer 46 Donnerstag 15. November 2018 Lindenstraße wird für mehr als 3,2 Millionen Euro saniert Baubeginn im Frühjahr 2019 Zwei Bauabschnitte geplant Rund zwei Jahre wird die notwendige und umfassende

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 5 Stadt Heide Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 2015 Nr. 17 Mittwoch, 1. Juli 2015 von Seite 84 bis 88 Inhalt dieser Ausgabe: AMTLICHER TEIL Wahl eines Schiedsmannes sowie dessen Stellvertreter

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF wulmstorf.de )

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF wulmstorf.de ) Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF (auch unter: www.neu-wulmstorf.de wulmstorf.de ) Ausgabe: 10/2015 Datum: 18.03.2015 Informationen für die Einwohnerinnen und Einwohner Öffnungszeiten

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hagen. Allgemeinverfügung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hagen. Allgemeinverfügung Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hagen Allgemeinverfügung Allgemeinverfügung über generelle Ausnahmen von dem Verkehrsverbot innerhalb der Umweltzone Hagen Auf Grund des 40 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes

Mehr

S A T Z U N G. über den Besuch der Kindertagesstätte An der Point. der Stadt Sulzbach-Rosenberg. (KindertagesstättenS KiTaS)

S A T Z U N G. über den Besuch der Kindertagesstätte An der Point. der Stadt Sulzbach-Rosenberg. (KindertagesstättenS KiTaS) S A T Z U N G über den Besuch der Kindertagesstätte An der Point der Stadt Sulzbach-Rosenberg (KindertagesstättenS KiTaS) -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

4. Jahrgang 15. Juli 2016 Nummer 12. Einladung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20. Juli

4. Jahrgang 15. Juli 2016 Nummer 12. Einladung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20. Juli Amtsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen des Landkreises Rostock 4. Jahrgang 15. Juli 2016 Nummer 12 Inhaltsverzeichnis Einladung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20. Juli 2016... 2 Einladung

Mehr

Jahrgang 42/2015 Dienstag, 04. August 2015 Nr. 33

Jahrgang 42/2015 Dienstag, 04. August 2015 Nr. 33 AMTSBLATT Jahrgang 42/2015 Dienstag, 04. August 2015 Nr. 33 INHALTSVERZEICHNIS Seite Bedburg 109. Bekanntmachung 2-4 In der Flurbereinigung Rommerskirchen II wird hiermit gem. 63 Absatz 1 Flurbereinigungsgesetz

Mehr

Allgemeinverfügung. Mitführverbot. von Glasflaschen, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, in Zügen und auf Bahnhöfen sowie. Alkoholkonsumverbot

Allgemeinverfügung. Mitführverbot. von Glasflaschen, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, in Zügen und auf Bahnhöfen sowie. Alkoholkonsumverbot Allgemeinverfügung Seite 1 von 5 Mitführverbot BUNDESPOLIZEIDIREKTION HANNOVER Möckernstraße 30 30163 Hannover AZ: 18 04 03 Hannover, 13. März 2017 von Glasflaschen, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen,

Mehr

Hauptsatzung. der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald. (vom )

Hauptsatzung. der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald. (vom ) Gemeinde Hauptsatzung Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis (vom 05.07.2016) Der Gemeinderat hat auf Grund von 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg am 05.07.2016 folgende Hauptsatzung beschlossen: I.

Mehr

STADT. GR-Beschluss: TOP/lfd. Nr.: Veröffentlichung: Inkrafttreten: Az.-K: ;

STADT. GR-Beschluss: TOP/lfd. Nr.: Veröffentlichung: Inkrafttreten: Az.-K: ; STADT GR-Beschluss: 24.07.2017 TOP/lfd. Nr.: 9 ö Veröffentlichung: 02.08.2017 Inkrafttreten: 01.09.2017 Az.-K: 020.0611; 650.331 Stadt Riedlingen - Landkreis Biberach - 7. Änderungssatzung über die Erhebung

Mehr

Kooperationsvereinbarung für Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote

Kooperationsvereinbarung für Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote Kooperationsvereinbarung für Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote zwischen der Kindertagesstätte vertreten durch und dem Sportverein vertreten durch Grundsätze 1. Bei der Kooperation zwischen dem Sportverein

Mehr