Konzept für Klassen des Gemeinsamen Lernens am Annette-von-Droste-Hülshoff- Gymnasium, Gelsenkirchen-Buer. Stand: Dezember 2016
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1 Konzept für Klassen des Gemeinsamen Lernens am Annette-von-Droste-Hülshoff- Gymnasium, Gelsenkirchen-Buer Stand: Dezember 2016 inklusion
2 Inhalt 1. Leitgedanken und Begriffe 3 2. Rahmenbedingungen Klassen des Gemeinsamen Lernens Personelle Ausstattung Räumliche Ausstattung 5 3. Unterrichtsgestaltung Vorbereitung des Unterrichts in der KdGL Durchführung des Unterrichts in der KdGL Leistungsbewertung und Abschlüsse 8 4. Berufsvorbereitende Maßnahmen 9 5. Information und Mitwirkung der Schulgemeinde Beratung und Information der Eltern Information der Schülerinnen und Schüler Kommunikation im Kollegium Kooperationen RuhrFutur Förderpädagogisches Zentrum Kooperation mit Gymnasien und Gesamtschulen 11 2
3 1. Leitgedanken und Begriffe Inklusion am Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium bedeutet das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen sozialen, sprachlichen und kulturellen Biographien, aber auch das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Beeinträchtigung (nach Dechow, Reents, Tews-Vogler). Neben den gymnasialen Regelschulklassen bietet das AvD seit dem Schuljahr 2014/15 Unterricht in Klassen des Gemeinsamen Lernens an, in denen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Schwerpunkt Lernen gemeinsam mit Regelschulkindern des Gymnasiums in gleichen Themen zieldifferent unterrichtet werden. Inklusion heißt zudem, das Recht aller Kinder auf Individualisierung und Personalisierung des Lernens bei der Planung und Durchführung von Unterricht zu berücksichtigen. Diesem in der Schulordnung des AvD ausgewiesenen Grundsatz wird in allen Klassen durch den Einsatz zielführender Binnendifferenzierung Rechnung getragen. In den Klassen des Gemeinsamen Lernens (KdGL) kommt nun hinzu, dass die Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zieldifferent unterrichtet werden. Ihre individuellen Lernziele werden in Förderplänen festgehalten und sie werden zu eigenen, dem Bildungsgang mit dem Förderschwerpunkt Lernen entsprechenden Abschlüssen geführt (vgl. 3.3). Weitere Begriffe wie z.b. Kernteam, Klassenteam, etc werden in den folgenden Kapiteln erläutert. Die Entwicklung des Konzepts für die Klassen des Gemeinsamen Lernens obliegt der Arbeitsgruppe Gemeinsames Lernen, die sich aus den Förderschullehrkräften und zwei Regelschullehrkräften zusammensetzt, deren Vorsitz die Inklusionskoordinatorin innehat. Das vorliegende Konzept unterliegt regelmäßiger Evaluation und Überarbeitung durch die Arbeitsgruppe GL und den beteiligten Lehrkräften. 2. Rahmenbedingungen Die erste Klasse des Gemeinsamen Lernens, die Schülerinnen und Schüler mit dem vorrangigen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen besuchen, wurde im Schuljahr 2014/15 am AvD eingerichtet und damit einhergehend wurden die personelle und räumliche Ausstattung den neuen Bedürfnissen angepasst. 3
4 2.1. Klassen des Gemeinsamen Lernens Sofern genügend Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf am AvD angemeldet werden, wird jährlich eine neue Klasse des Gemeinsamen Lernens eingerichtet, wobei die Anzahl von 25 Schülerinnen und Schülern insgesamt nach Möglichkeit nicht überschritten werden soll. Um die Schülerinnen und Schüler besonders umfassend in ihrer Entwicklung zu fördern, wird jeweils die Klasse 5b mit dem Profil der Bläserklasse zur Klasse des Gemeinsamen Lernens. Durch die zusätzlichen gemeinsamen Erfahrungen bei Proben und Auftritten vor Publikum wird nicht nur die Klassengemeinschaft in hohem Maße gestärkt, sondern durch Erfolgserlebnisse auch das Selbstbewusstsein jedes einzelnen Kindes. Bei der Anmeldung können die Eltern den Wunsch äußern, dass ihr Kind in die KdGL aufgenommen wird. Bei Bedarf erhalten sie hierzu eine ausführliche Beratung Personelle Ausstattung Für den Unterricht in den KdGL wurde eine Förderschullehrerstelle im Umfang von 25,5 Stunden am AvD eingerichtet. Im Schuljahr 2015/16 wurden diese Stunden auf beide Klassen (5b und 6b) nach Bedarf verteilt, um so eine Doppelbesetzung zu ermöglichen. Im Schuljahr 2016/17 erfolgte die Zuteilung einer weiteren Förderschullehrkraft mit halber Stundenzahl für die neue 5b. Die Doppelbesetzung erfolgt nach besonderen Kriterien (Hauptfächer, Chemie, Sport, individueller Förderbedarf). Stunden, die nicht mit einer Förderschullehrkraft besetzt werden können, können im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Schule durch eine weitere Lehrkraft des AvD unterstützt werden. Angestrebt ist ein fest installiertes Team aus drei Förderschullehrkräften am AvD. Die Klasse wird idealerweise von einem Kernteam, bestehend aus einer Gymnasiallehrkraft und einer Förderschullehrkraft, gleichberechtigt geleitet. Damit eine verlässliche, emotional stabile Beziehung zwischen den Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern aufgebaut werden kann, empfiehlt es sich, die Anzahl der in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte möglichst gering zu halten. Dies vereinfacht auch die Kooperation unter den einzelnen Fachlehrkräften. 4
5 Das hohe Maß an zusätzlichem Engagement (Absprachen, Teamsitzungen, Erarbeitung zusätzlichen Materials) soll auf Gymnasial- und Förderschullehrkräfte gleichmäßig verteilt sein. Teamarbeit findet auf unterschiedlichen Ebenen statt (Klassenteam, Klassenleitungsteam, Kernteam= Klassenleitungsteam + Förderschullehrkraft, sofern diese nicht zum Klassenleitungsteam gehört, erweitertes Kernteam= mit Kernfachlehrkräften; Fachkonferenz). Das Kernteam trifft sich regelmäßig zu gemeinsamen Absprachen, die allgemeine pädagogische Fragestellungen, besonders schwierige Situationen o. Ä. betreffen. Bei Bedarf trifft sich das erweiterte Kernteam. Das Klassenteam trifft sich vierteljährlich zur Besprechung der Förderpläne und unterschiedlicher Fragestellungen, bei Bedarf öfter. Den zusätzlichen Bedarf ermittelt jeweils das Kernteam Räumliche Ausstattung Den Klassen des Gemeinsamen Lernens steht ein Differenzierungsraum zur Verfügung, den sich im Schuljahr 2016/17 drei Klassen teilen. Ein zweiter Differenzierungsraum wird mit Einrichtung der vierten KdGL notwendig. Im Klassenraum der KdGL befinden sich Schränke und Regale mit Fächern für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse sowie eine lange Pinnwand für den Stundenplan und Klassenregeln. Im Differenzierungsraum befinden sich Tische, Schränke und Regale für Differenzierungsmaterial, mehrere Stellwände und eine Sofa-Ecke. Des Weiteren findet der Unterricht in bestimmten Fächern (bes. in den Naturwissenschaften, Kunst und Musik) in den dafür vorgesehenen Fachräumen statt, die sukzessive benötigtes Material für die Differenzierung bereithalten. Für den neu einzuführenden Unterricht in Hauswirtschaft und Technik/Werken werden entsprechende Räume zur Verfügung gestellt (für Hauswirtschaft die Küche in den Räumen der Übermittagsbetreuung, für Technik/Werken Räumlichkeiten an der Horster Straße ) 3. Unterrichtsgestaltung Der Unterricht der gesamten Klasse orientiert sich inhaltlich/thematisch an den Lehrplänen des Gymnasiums. Die Förderschullehrkräfte erstellen in Absprache mit den 5
6 Regelschullehrkräften individuelle Förderpläne (Beispiel s. Anhang) für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in einem vierteljährlichen Rhythmus. Darin verbinden sie die allgemeinen Unterrichtsinhalte der Klasse mit speziellen Zielen für die einzelnen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Diese individuellen Lernziele können sich sowohl auf fachliche Inhalte als auch auf Förderbereiche beziehen. Die Förderpläne berücksichtigen grundsätzlich die Richtlinien der jeweiligen Förderschwerpunkte Vorbereitung des Unterrichts in der KdGL Je nach Einsatz der Förderschullehrkräfte wird der Unterricht in der KdGL auf unterschiedliche Weise geplant und kommt den Lehrkräften eine jeweils andere Rolle zu: - Die Fachlehrkraft plant den Unterricht allein und lässt sich bei Fragen von der Förderschullehrkraft hinsichtlich möglicher Differenzierungsebenen oder individueller Fördermaßnahmen beraten (notwendig, wenn keine Doppelbesetzung möglich ist). - Die Fachlehrkraft plant den Unterricht möglichst unter Berücksichtigung binnendifferenzierender Maßnahmen und legt die Planung frühzeitig der Förderschullehrkraft vor, die mögliche Ergänzungen vornimmt oder erarbeitet, sodass das Vorgehen in einer gemeinsamen abschließenden Absprache festgelegt wird (günstig bei Wochenplanarbeit und teilweiser Doppelbesetzung). - Regelschul- und Förderschullehrkraft planen den Unterricht gemeinsam (bei durchgehender Doppelbesetzung sinnvoll). Bei allen Varianten werden sowohl die Richtlinien des Gymnasiums als auch die Richtlinien des jeweiligen Förderschwerpunktes und ggf. die der Hauptschule berücksichtigt und miteinander verknüpft. Ebenso fließen die individuellen Förderpläne der jeweiligen Schülerinnen und Schüler mit in die Überlegungen ein. In den Kernfächern wird z. Zt. ein schulinternes Curriculum für das Gemeinsame Lernen erarbeitet, das nach Lernschritten im Hinblick auf die zu erwerbenden Kompetenzen eingeteilt ist. Zudem verweist es auf schon erarbeitetes oder angeschafftes zusätzliches Material, das als Kopiervorlagen in Ordnern und als Sammlung in Materialboxen pro Fach und Jahrgangsstufe in der Lehrerbibliothek zur Verfügung steht. 6
7 Einerseits gibt dies den Regelschullehrkräften einen Überblick über schon erstelltes Differenzierungsmaterial, andererseits bietet es den Förderschullehrkräften eine Orientierung hinsichtlich der Inhalte/Themen in den Schulhalbjahren, um die individuelle Vorbereitung zu erleichtern Durchführung des Unterrichts in der KdGL Als allgemeines Grundprinzip gilt: Soviel Gemeinsames Lernen wie möglich! Das bedeutet das Lernen am gemeinsamen Gegenstand auf unterschiedlichen Niveaus, um jedem Kind individuelle Lernmöglichkeiten und wege zu schaffen (Hattie-Studie). Im Einzelnen heißt dies, dass besonders bei den SuS mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf Folgendes verstärkt geachtet wird: - transparente Strukturen (der Unterrichtsstunde: Rituale, Ordnung), - anschauliche, klar gegliederte Lerninhalte (stark gekürzte Texte, Schlüsselwörter markieren), - handlungsorientierte Erschließung der Lerninhalte, - Einübung der Lernmethoden, - Anknüpfen an die Lebenswirklichkeit der Lernenden, - Berücksichtigung der Grenzen des Arbeitsgedächtnisses, - Soziales Lernen (in Gruppen, Helferkinder ), - Reflexion von bereits Erlerntem, - Begleitendes Sprechen beim unterrichtlichen Handeln. Förderschullehrkraft und Regelschullehrkraft übernehmen gemeinsam die Verantwortung für alle Kinder. Das Gemeinsame Lernen im Klassenraum ist die Regel. In manchen Situationen kann es allerdings sinnvoll sein, mit bestimmten Schülerinnen und Schülern den Differenzierungsraum oder andere Räumlichkeiten zu nutzen. Dies müssen nicht zwingend die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sein. Ab Klasse 6 erhalten die Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf vier Stunden Förderunterricht in Deutsch und Mathematik (bei Bedarf auch in anderen Fächern) und ab Klasse 7 Unterricht in Arbeitslehre und Hauswirtschaft/Technik, während die Gymnasiasten in der zweiten Fremdsprache unterrichtet werden. Für den Wahlpflichtbereich in Klasse 8 werden z. Zt. die Wahlmöglichkeiten überarbeitet. 7
8 Um den verschiedenen Ausgangsniveaus bzw. Lernwegen gerecht zu werden und möglichst viel gemeinsamen Unterricht zu gewährleisten, werden insbesondere Unterrichtsformen und methoden eingesetzt, die dies erleichtern. Dazu zählen u.a. - Wochenplanarbeit - projektorientierter Unterricht - Stationenlernen - Lerntheke - kooperative Lernformen Innere Differenzierungsmaßnahmen, bei denen Lerninhalte über verschiedene Lernwege, Lernkanäle und Aufgabenformate vermittelt werden, tragen nicht nur zur Vermeidung von einer Trennung der Lerngruppe bei, sondern bieten auch für die Regelschulkinder neue Möglichkeiten, sich Lerngegenständen zu nähern und sich Lernstoff anzueignen. Da solche Maßnahmen eine eigene Rhythmisierung der Stunden erfordern, wird zunehmend im Doppelstundenrhythmus unterrichtet. Stundeneinstiege eignen sich besonders gut für Ritualisierungen und um Zieltransparenz herzustellen, auch wenn danach äußere Differenzierungsmaßnahmen notwendig sind. Während in Klasse 5 in allen Fächern gemeinsam gelernt werden sollte, wird ab Klasse 6 in den Fächern Mathematik und Englisch zunehmend äußerlich differenziert, um den individuellen Bedürfnissen besser gerecht zu werden Leistungsbewertung und Abschlüsse Im Sinne einer gelungenen Integration nehmen die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an den Klassenarbeiten und Tests in Form einer individuellen Leistungsüberprüfung teil. Dazu erhalten sie eine individuelle, kriterienorientierte Rückmeldung durch die Förderschullehrkraft. Ich-kann-Checklisten dienen der eigenen Überprüfung durch den Lernenden über die vermittelten und zu erwartenen Kompetenzen in den Leistungsüberprüfungen für alle Kinder und werden noch erprobt. Die Zeugnisse werden von der Förderschullehrkraft in Zusammenarbeit mit den Fachlehrkräften erstellt. 8
9 Schülerinnen und Schüler, die am AvD in den Klassen des Gemeinsamen Lernens zieldifferent nach den Richtlinien des Förderschwerpunkts Lernen unterrichtet werden, erhalten Berichtszeugnisse, in denen ihre Lernfortschritte im Fließtext beschrieben werden. Zudem erscheinen Angaben zum Arbeits- und Sozialverhalten auf dem Zeugnis. Sie unterliegen nicht den Bedingungen der Versetzungsordnung für Gymnasien. Im Regelfall erhalten sie am Ende des Bildungsgangs den Förderschulabschluss. In Einzelfällen wird gegen Ende der Jahrgangsstufe 9 beschlossen, ob ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (nach 10 Jahren) gleichwertiger Abschluss angestrebt wird. Auf dem Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 erscheinen dann Noten. Unser Ziel ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler, auch die mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, den für sie bestmöglichen Schulabschluss erreichen. 4. Berufsvorbereitende Maßnahmen Zur Zeit wird das Konzept zur Berufsorientierung am AvD (KAoA) überarbeitet. Für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf liegt ein gesondertes Konzept (Rahmenplan für die Berufs- und Lebens-)orientierung am AvD), das an die Vorlage der Arbeitsgruppe der Bezirksregierung Münster angelehnt ist, vor. 5. Information und Mitwirkung der Schulgemeinde Um eine größtmögliche Transparenz im Hinblick auf den Entwicklungsstand in den KdGL und den konzeptionellen Prozess zu schaffen, informieren wir regelmäßig in den entscheidenden Gremien (Lehrerkonferenz, Schulkonferenz). Über aktuelle Entwicklungen kann sich die Schulgemeinde auf der Homepage (avdge.de) informieren. Über die Klassenleitungen haben Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte zudem die Möglichkeit, sich mit konstruktiver Kritik, Ideen und Vorschlägen aktiv einzubringen Beratung und Information der Eltern In der Regel findet die Beratung der Eltern beim Tag der offenen Tür und im Vorfeld der Anmeldung am AvD statt sowie danach in regelmäßigen Abständen an den Elternsprechtagen. Hier steht die Förderschullehrkraft in einem bestimmten Zeitrahmen gemeinsam mit der Klassenleitung zur Verfügung (der Wechsel erfolgt, da eine 9
10 Förderschullehrkraft für zwei Klassen Ansprechpartner ist). Beratungen darüber hinaus werden nach Bedarf angeboten und vereinbart. Auf der Schulkonferenz und der Schulpflegschaft wird die gesamte Elternschaft über aktuelle Entwicklungen informiert. Zudem haben auch die Eltern die Gelegenheit, die Sprechstunde der Förderschullehrkräfte in Anspruch zu nehmen Information der Schülerinnen und Schüler Am Tag der offenen Tür und am Kennenlernnachmittag stellen sich die Klassenleitung und die Förderschullehrkraft den Schülerinnen und Schülern vor und stehen zur Beratung zur Verfügung. Zudem wird zu Beginn des Schuljahres aktiv an der Klassenfindung gearbeitet, was durch das zweitägige Soziale Kompetenztraining Wir werden eine Klasse unterstützt wird. Die Klassenpaten (bestehend aus Oberstufenschülerinnen und -schülern, die speziell ausgebildet werden) tragen ebenfalls dazu bei, dass sich die Kinder schnell mit den Grund- und Organisationsprinzipien der neuen Schule vertraut machen Kommunikation im Kollegium Auf der Lehrerkonferenz wird regelmäßig über den aktuellen Entwicklungsstand berichtet. Fortbildungsangebote und Hospitationsmöglichkeiten stehen den Lehrkräften offen. Eine Info-Wand im Lehrerzimmer sorgt zusätzlich für Transparenz. Hier hängen Fotos der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aus, des Weiteren Adressen von Beratungsstellen, anstehende Termine und Ergebnisse der Arbeitsgruppe Gemeinsames Lernen. Die Förderschullehrkräfte bieten einmal wöchentlich eine feste Sprechstunde an. 6. Kooperationen Im Rahmen der Einführung der KdGL kooperiert das AvD auf unterschiedlichen Ebenen (Fortbildung/Hospitation, Räumlichkeiten, Schülerprojekte, Coaching) mit außerschulischen Partnern, die im Folgenden näher aufgeführt werden. 10
11 6.1. Ruhrfutur RuhrFutur ist eine gemeinsame Bildungsinitiative von Stiftung Mercator, dem Land Nordrhein-Westfalen, der Städte Dortmund, Essen, Gelsenkirchen, Herten und Mühlheim an der Ruhr sowie der Ruhr-Universität Bochum, der Fachhochschule Dortmund, der TU Dortmund, Universität Duisburg-Essen und der Westfälischen Hochschule. Ihr Ziel ist eine Verbesserung des Bildungssystems in der Metropole Ruhr, um allen Kindern und Jugendlichen im Ruhrgebiet Bildungszugang, Bildungsteilhabe und Bildungserfolg zu ermöglichen. Als zentrale Plattform bindet RuhrFutur bereits bestehende Bildungsinitiativen ein und vernetzt diese miteinander. Für zwei Jahre (Ende 2015 bis Ende 2017) begleitet diese Initiative den Schulentwicklungsprozess am AvD im Sinne eines externen Coachings beim Inklusionsprozess. Die Ergebnisse fließen in das Konzept für die KdGL sowie in die konkrete Arbeit vor Ort ein und werden dokumentiert Förderpädagogisches Zentrum Da das AvD keine Werkräume zur Verfügung hat, in denen der Unterricht Technik/Werken erteilt werden kann, werden die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in Begleitung der Förderschullehrkraft Räumlichkeiten im Förderzentrum an der Horster Straße aufsuchen Kooperation mit Gymnasien und Gesamtschulen Zur Fortbildung und Hospitation des Kollegiums am AvD bestehen Kontakte zu fünf weiteren Gymnasien, die inklusiv arbeiten (Schalker Gym. Gelsenkirchen, Comenius- Gym. Datteln, Gym. Eickel Herne, Schiller-Gym. Münster, Immnanuel-Kant-Gym. Dortmund). Im Rahmen der Vernetzung durch RuhrFutur besteht ein enger Austausch zu drei Gesamtschulen (Rosa-Parks-Schule, Herten, Martin-Luther-King-Ges., Dortmund, Evangelische Gesamtschule GE-Bismarck). Zudem wurde die Gesamtschule Münster- Mitte als Modellschule von unseren Lehrkräften besucht, woraus sich die fachinternen Lehrpläne entwickelten. 11
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