Amt: Bauamt. Zuständiger Mitarbeiter: Herr Peters. Ratsdruc kscic he. öffentliche Sitzung. Sitzungstag:

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1 1, Schi derung des Sachverhaltes Zuständiger Mitarbeiter: Herr Peters öffentliche Sitzung beifragssatzung) vom (2. Änderung) Beiträgen nach 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbau Punkt 3) Änderung der Satzung der Gemeinde Kranenburg über die Erhebung von Sitzungstag: Ratsdruc kscic he sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung angehalten. Zudem ist die Gemeinde nach der Beitragsanteile aus haushalfsrechtlicher und finanzieller Sicht angezeigt. erbrachten Leistungen und nachrangig aus Steuern zu beschaffen. Insofern ist die Anpassung 77 (2) GO verpflichtet, ihre Einnahmen vorrangig aus speziellen Entgelten für die von ihnen Ferner sind die Gemeinden nach den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen des 75 GO zur sätze besteht. beanstandet werden, so dass inzwischen Rechtssicherheit für die kreiseinheitlichen Beitrags neuen Anliegeranteile auf Grundlage des Kreismusters durch das Verwaltungsgericht nicht politischen Gremien. Erste Klageverfahren benachbarter Kommunen haben gezeigt, dass die Anliegeranteile angepasst, einige andere beraten die Neuregelungen derzeit in den Zwischenzeitlich haben insgesamt neun Kommunen im Kreis Kleve ihre Satzung inkl, der (Bahnhofstraße, Am Renneken und Hettsteeg), eine Anhebung der Beitragssätze nicht in Erwägung gezogen. beschlossen. Dies zum damaligen Zeitpunkt unter dem Aspekt, dass für die neuen Anliegeranteile noch keine Rechtssicherheit bestand. Weiterhin wurde aus Gleichbehandlungs gründen und aus Gründen des Vertrauensschutzes der Anlieger von geplanten Maßnahmen Basis des Kreismusters, jedoch unter Beibehaltung der bestehenden Anliegeranteile, In seiner Sitzung am wurde die Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung auf Dieses Satzungsmuster wurde im Jahr 2006 fertiggestellt und erneut in einer Bürgermeisterkonferenz vorgestellt und erläutert. maßgebenden Anliegeranteils ein kreiseinheitliches Satzungsmuster erarbeitet werden soll. In einer Bürgermeisterkonferenz im Jahr 2004 wurde daher festgelegt, dass zur Bestimmung des Mustersatzung des StGB NRW aufgenommen. Die Anteile der Beitragspflichtigen wurden seitens Insofern wurde die Verteilung der Kosten für erforderliche Erneuerungs- und Verbesserungsmaß Straßenanliegern bringen, diesen auch in Rechnung gestellt werden. vom Grundsatz einer konsequenten Finanzausstattung ausging. Letzterer bedeutet, dass die welche einerseits vom Grundsatz einer bescheidenen Straßenausstattung und andererseits nahmen an Gemeindestraßen unter den Aspekten der Abgabengerechtigkeit und der Straßennetzes. Darin war eine Strategie zur Erhaltung der Straßennetze entwickelt worden, kommunalen Haushalfsgrundsätze angepasst. Diese Anpassungen wurden in einer Bandbreite für die Festlegung der Anliegeranteile empfohlen (z.b. Anliegerstraße %). Verkehr des StGB NRW erarbeiteten Empfehlungen für die Erhaltung des kommunalen Gedankliche Grundlage der Überarbeitung sind die vom Ausschuss für Strukturpolitik und Maßnahmen und Leistungen, die einen eindeutigen Vorteil für Einzelne, nämlich den des StGB NRW jedoch nicht verbindlich festgesetzt. Stattdessen wurde den Kommunen eine KAG NRW wurde durch den Städte- und Gemeindebund NRW (STGB NRW) überarbeitet. Die Mustersatzung für die Erhebung von Beitragen bei straßenbaulichen Maßnahmen nach 8 Auf die Drucksache Nr. 453 vom wird Bezug genommen. Amt: Bauamt Gemeinde Kranenburg Drucksache Nr. 453/2

2 60 jes STGB NW fautkreisebene 1 Satzugj pflichtigen lt. pflichtigen Pflichtigen lt. Mustersaizung lt. Arbeitskreis bisheriger/neuer Beitrags Beitrags- Beitrags Beitragsanteile laut Mustersatzung des StGB NRW sowie die Beitragsanteile laut einheitlicher Mustersaizung. welche seitens der Verwaltung auch befürwortet werden: Straßenart 1 Anteil der J Anteil der Anteil dr kreis- Die nachstehende Aufstellung verdeutlich die bisherigen Anteile der Anlieger, die v.h. 60 v.h. 40 v. H. / 60 v.h. v. H. / 80 v.h. d) Gehweg v.h. 80 v.h. 60 v. H. / 80 v.h. g) unselbständige Grünanlagen v.h. 70 v.h. 60 v. H. / 70 v.h. Oberflächenenjg v.h. 70 v.h. 40 v. H. / 70 v.h. 4schäftsstraße fohrbahn g) unselbständige Grünanlagen v.h. 70 v.h. 50 v. H. / 70 v.h. Oberflächenentwässerung v.h. 50 v.h. 10 v. H. / 50 v.h. kombinierter Rad- und Gehweg v.h. 30 v.h. 10 v. H. / 30 v.h. v.h. 30 v. H. /50 v.h. j_g v.h. 70 v.h. 50v. H. / 70 v.h. c) Parkstreiten v.h v.h. 50 v. H. / 70 v.h. a) Fahrbahn v.h. 30 v.h. 10v. H. / 30 v.h. 3._Haupterseßugstraßen - - [gunselbständige_gjpagjaen v.h. 70 v.h v. H. / 70 v.h. Qerflächenentwässerung v.h. 6Ov.H. jv. H. / 60 v.h. - pgbinierter Rad- und Gehg - cj Porksireen aj Fahrbahn d) Gehweg v.h v.h v.h v.h. 50 v.h. v.h. 40v. H. / 60 v.h. 70 v.h. 50 v. H. / 70 v.h. 70v.H. 50 v.h. 30 v. H. / 50 v.h. 30 v. H. / 50 v.h. 2jjptersc hunjsstraßen ynselbsfändjgrpgen - Oberflächenentwässerugg v,h v.h v.h v.h v,h v.h. ejkombirerter Rad- und Gehweg 55 v. H. / d Gg c Park 60 v. H. / 60 v. H. / 50 v. H. / a Fahrbahn 50v. H./ 75v.H. 1. AnIiegerstrcißen v.H./70v.H OvH. - v.h. c) Park v.h. 80 v.h v. H. /70 v.h. v.h. 40v. H. / 60 v.h. 60 v. H. / 75 v,h. 50 v. H. / - cc. ZU inenn Jrlg wurde auen oereits im Rahmen der Haushalisberatungen des Hauptaussdiusses am der Beschluss gefasst die Beitragsanteile anzupassen.

3 3 a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeige-verfahren wurde (Bürgermeister) c) der Bürgermeister hat den Beschluss vorher beanstandet oder -Steins- nicht durchgeführt, verletzte Rechfsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kranenburg, 03, d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, Bekanntmochungsanordnunq: das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines

4 Kranenburg, derr (2. Änderung). Die neuen Anliegeranteile treten mit Wirkung zum in Kraft. nach 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeilragssatzung) vom Der Rat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen 2. Beschlussvorschlag Anliegeranteile sollen dabei jedoch. insbesondere aus Gründen der Gleichbehandlung und straßenhauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) zu beschließen. Die neuen des Vertrauensschutzes der Straßenanlieger heraus, erst mii Wirkung zum in Kraft treten. AnlaQe: Bürgermeister Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG NRW für rwahung sc hlagt vor, dk traßenausbaubehragssatzung entsprechend der bergetugten

5 Entwurf Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beitragen nach 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeltragssatzung) vom (2. Änderung) vom Aufgrund der 7, 8 und 9 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NRW ), zuletzt geändert durch Gesetz vom (VG NRW ), der 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG NRW) vom (GV NRW ), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV NRW 2009 S. 394) hat der Rat der Gemeinde Kranenburg am folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen beschlossen: 1 Der 4 Abs. 3 der oben genannten Satzung erhält folgende Fassung: 3 (3) Der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand nach Abs. 1 Satz 2 und die anrechenbaren Breiten der Anlagen werden wie folgt festgesetzt: Straßenart anrechenbare anrechenbare Anteil der Anteil der Breiten in Kern-, Breiten im Beitrags- Beitrags- Gewerbe- und übrigen pflichtigen pflichtigen Industrie gebieten bis zum ab dem Anliegerstraßen a) Fahrbahn 8,50 m 5,50 m 50 v. H. 75 v. H. -. nicht je 2,40m 50v.H. 75v.H. vorgesehen c) Park je 5,00 m je 5,00 m 60 v. H. 75 v. H. d) Gehweg je 2,50 m je 2,50 m 60 v. H. 75 v. H. Gehweg Oberflächenentwässerung je 4,00 m je 4,00 m 55 v, H. 75 v, H, v.H. 75v.H. g) unselbständige Grünanlagen je 2,00 m je 2,00 m 60 v. H. 75 v. H. 1

6 2 a) Fahrbahn 1 8,50 m 6,50 m 30 v. H. 50 v. H. a) Fahrbahn 8,50 m 8,50 m 10 v. H. 30v. H. Diese Änderungssatzung tritt zum in Kraft. 2 d) Gehweg je 2,50 m je 2,50 m 50 v. H. 70 v. H. d) Gehweg je 2,50 m je 2,50 m 50 v. H. 70 v. H. g) unselbständige Grünanlagen je 2,00 m je 2,00 m 50 v. H. 70 v. H. v. H. 70 v. H. g) unselbständige Grünanlagen je 2,00 m je 2,00 m 50 v. H. 70 v. H. d) Gehweg je 6,00 m je 6,00 m 60 v. H. 80 v. H. a) Fahrbahn 7,50 m 7,50 m 40 v. H. 60 v. H. 4. Hauptgeschäftsstraßen lov.h. 50v.H. 60v.H. Gehweg Oberflachenentwasserung * * je 4,00 m je 4,00 m 40 v. H. 60 v. H.. je., v.H. 2. Haupterschließungsstraßen 3. Hauptverkehrsstraßen g) unselbständige Grünanlagen je 2,00 m je 2,00 m 60 v. H. 70 v. H Oberflächenentwässerung Gehweg je 4,00 m je 4,00 m 50 v. H. 70 v. H. c) Parkstreiten je 5,00 m je 5,00 m 60 v. H. 80 v. H. je 2,40m je 2,40m 40v.H. 60v.H. Oberflächenentwässerung * - * - je 4,OOm je 4,OOm 30v.H. 50v.H. c) Park je 5,00 m je 5,00 m 50 v. H. 70 v, H. je 2,40 m je 2,40 m 10 v. H. 30v. H. c) Park je 5,00 m je 5,00 m 50 v. H. 70 v. H. 2,40 m je 2,40 m 30 v. H. 50 v. H. b) Radweg einschl, Sicherheits - 40

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