Marksuhler Nachrichten

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1 1 Marksuhler Nachrichten Gemeinsames Amtsblatt der Gemeinden Marksuhl, Wolfsburg-Unkeroda und Ettenhausen an der Suhl 17. Jahrgang Donnerstag, 22. November 2007 Nummer 11 Amtlicher Teil Amtlicher Teil der Gemeinde Marksuhl Sitzung des Gemeinderats Marksuhl am Anwesende Gemeinderatsmitglieder: Jörg Ahbe, Jochen Baur, Peter Gerlach, Hans-Jürgen Möller, Karl-Friedrich Ose, Irene Philipp, Heike Reißig, Uwe Rodeck, Dieter Scheuch, Erich Simon, Uwe Simon, Karl Sinn, Martin Trostmann 1. Nachtragshaushalt nebst 1. Nachtragshaushaltsplan 2007 Die Thüringer Kommunalordnung regelt im 60, in welchen Fällen die Gemeinden Nachtragshaushaltssatzungen zu erlassen haben. In der Gemeinde Marksuhl wurde die Erarbeitung des 1. Nachtragshaushaltsplanes erforderlich, weil bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den Gesamtausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen und Ausgaben des Vermögenshaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen geleistet werden sollen. Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts haben sich auf ,00 erhöht. Gegenüber dem Haushaltsplan ist eine Veränderung von ,00 zu verzeichnen. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts haben sich durch Veränderungen bei den geförderten Maßnahmen auf ,00 verringert. Dementsprechend ist eine Veränderung von ,00 zu verzeichnen. Mit dem Nachtrag wurden die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt den derzeitigen Gegebenheiten angepasst. Die vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2007 wurde einstimmig beschlossen. Der Satzungstext wird auf Seite 2 des Amtsblattes bekannt gemacht. Erlass einer neuen Richtlinie zur Förderung der gemeinnützigen Vereine In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am stand die Förderung der gemeinnützigen Vereine bereits auf der Tagesordnung. In dieser Sitzung hatte sich die Mehrheit des Gemeinderats für eine anteilige Förderung von Betriebskosten der Vereine ausgesprochen. Die Verwaltung wurde beauftragt, sich über die Kostenbelastung der Vereine zu informieren und einen Verteilungsmodus vorzuschlagen. Dabei wurde die Jugendförderung, die auf Grundlage einer eigenen Richtlinie verteilt wird, nicht in Frage gestellt. Vereine erhalten also weiterhin Förderung für Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen. Die bei der Gemeindeverwaltung bekannten Vereine wurden alsbald nach der letzten Sitzung angeschrieben und um Angabe ihrer laufenden Betriebskosten gebeten. Einige Vereine haben auch Angaben zu anderen Kosten gemacht, die zur Erfüllung ihres Vereinszwecks regelmäßig anfallen. Nicht nur die laufenden Betriebskosten, sondern auch andere notwendige Ausgaben (z.b. GEMA für Veranstaltungen) belasten die Vereinskassen unter Umständen erheblich. Frau Ißleib erläuterte den Gemeinderatsmitgliedern und anwesenden Gästen die Ergebnisse der Befragung und den mit der neuen Richtlinie vorgeschlagenen Verteilungsmodus. Die Gemeinde hat im Haushalt 2007 insgesamt 10 T für die Vereinsförderung eingeplant. Gefördert werden sollen einerseits von den Vereinen nicht beeinflussbare Kosten für Übungsleiter (auch Chorleiter), Schiedsrichter und Startgebühren. Hier wurde eine Beteiligung der Gemeinde in Höhe von 40% der nachgewiesenen Kosten vorgeschlagen. Eine Ausnahme bildet die JSG Milmesberg, für die diese Kosten zu 100% erstattet werden sollen. Der nach Abzug dieser Förderkosten verbleibende Restbetrag soll als Zuschuss zu den Betriebskosten ausgereicht werden. Grundlage für die Verteilung sind die gemeldeten und anerkannten Betriebskosten. Diese müssten mit den entsprechenden Belegen nachgewiesen sein. Die Richtlinie soll bereits ab diesem Jahr Anwendung finden. Als Abrechnungszeitraum wurde jeweils das Kalenderjahr festgelegt. Bei einer Gegenstimme wurde vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen: A) Die Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den gemeinnützigen Vereinen wird in der seit 2002 geübten Weise nach Maßgabe des Haushalts fortgesetzt. B) Der Beschluss zur Vorlage Nr. 93/2007 vom wird aufgehoben.

2 C) Die Vereinsförderung (HHSt ) erfolgt nach Maßgabe des Haushalts entsprechend der beiliegenden Richtlinie zur Förderung der gemeinnützigen Vereine der Gemeinde Marksuhl. Einziehung des beschränkt öffentlichen Weges Gemarkung Marksuhl, Flur 14 Flurstück 1132/4 (Entwidmung) Der beschränkt öffentliche Weg Flurstück 1132/4 in der Gemarkung Marksuhl, Flur 14, (ein Feldweg auf dem Meileshof) erschließt die Grundstücke 1130/3 und 1132/8. Der Weg hat heute keine Verkehrsbedeutung mehr. Es ist beabsichtigt das Grundstück des Weges an den Eigentümer des Grundstücks 1130/3 zu veräußern. Der Eigentümer des Grundstücks 1132/8 ist damit einverstanden, wenn die Sicherung eines Geh- und Fahrrechtes zugunsten seines Grundstücks erfolgt. Bevor das Wegegrundstück verkauft werden kann, muss die straßenrechtliche Einziehung gemäß 8 Thüringer Straßengesetz (Entwidmung) erfolgt sein. Nach kurzer Beratung wird einstimmig beschlossen, den Weg Flurstück 1132/4 in der Gemarkung Marksuhl durch Einziehung gemäß 8 Thüringer Straßengesetz der öffentlichen Nutzung zu entziehen. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Gestaltung des Umfeldes Sportplatz, Sportlerheim/ Kindergarten Ein wichtiger Maßnahmeschwerpunkt in der Dorfentwicklungsplanung von Förtha war die Sanierung des Sportlerheimes einschließlich des Umfeldes zwischen Sportplatz und Sportlerheim/Kindergarten. Nachdem zur Sanierung und Umbau des Sportlerheimes im Jahr 2004 verschiedene Varianten erarbeitet wurden, das Aufwand Nutzen-Verhältnis sowie die angestrebte Verbesserung der Funktionalität des Gebäudes jedoch nicht zufriedenstellend waren, führten weitere Planungsüberlegungen zum Entwurf der Aufstockung des Kindergartengebäudes zum Sportlerheim. Dieses Vorhaben wurde in diesem Jahr mit Fördermitteln realisiert. Das alte Sportlerheim wird nicht mehr genutzt. Für das Jahr 2008 soll ein Antrag für den Abbruch des alten Sportlerheimes und die Gestaltung des Umfeldes zwischen Sportplatz und Sportlerheim/Kindergarten beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen gestellt werden. Folgende Planungsansätze sollen realisiert werden: Abbruch altes Sportlerheim Anlegen von Parkplätzen für Besucher des Kindergartens, des Sportlerheims sowie des Sportplatzes unter Berücksichtigung des vorhandenen Parkplatzes Einordnung eines Bolzplatzes/ Übungsplatzes 13/24 m für den Sportverein bzw. Allgemeinheit mit Ballfangzaun Aufstellung eines Schuppens 6,0 x 3,0 m als Abstellraum für den Sportverein in Holzbauweise Fahrradständer am Eingang Sportlerheim Pflanzungen im Grünbereich vorm Zugang Sportlerheim Herstellung der Wege mit einer sandgeschlämmten Decke Diese Vorhaben sollen zunächst einmal so geplant und der Förderantrag gestellt werden, auch wenn bei einzelnen Planungsansätzen noch Einsparungen vorgenommen werden sollen. Die Baukosten wurden auf ,60 brutto geschätzt, die Planungskosten auf ,00 brutto. Die Gesamtkosten betragen somit ,60 brutto. Förderung wird nur noch für Netto-Baukosten gewährt. Die Gesamtkosten laut Kostenberechnung betragen netto ,00. Der Zuschuss von maximal 60 % der Nettosumme beträgt ,00. Der geschätzte Eigenanteil der Gemeinde liegt danach bei ,60. Im Haushaltsplan 2008 sind dementsprechend ,- einzustellen. Vom Gemeinderat wird die Beantragung von Zuschüssen beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen im Rahmen der Dorferneuerung für die Gestaltung des Umfeldes Sportplatz, Sportlerheim/Kindergarten einstimmig beschlossen. Nächste Sitzung des Gemeinderates: Am Donnerstag, den 29. November 2007, findet die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Marksuhl um Uhr im Versammlungssaal der Gemeindeverwaltung in Marksuhl, statt. Gemäß 14 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Marksuhl vom wird zu Beginn der öffentlichen Sitzung die Fragestunde für Einwohner durchgeführt. Zu dieser Fragestunde soll der Gemeinderat anwesend sein. Der Eintritt in die Tagesordnung ist für Uhr vorgesehen. Tagesordnung: 1. Haushaltsplan Bericht über die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen des künftigen Sanierungsgebietes in Marksuhl gemäß 136 ff. BauGB 3. Bebauungsplan Im Weihersfeld 4. Bestellung eines Gemeindewahlleiters 5. Information und Verschiedenes Trostmann, Bürgermeister Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde Marksuhl Die am vom Gemeinderat Marksuhl beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 der Gemeinde Mark-suhl wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt. Die sofortige Bekanntmachung der Satzung wurde von der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom zugelassen. 1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Marksuhl für das Haushaltsjahr 2007 Entsprechend 60 Thüringer Kommunalordnung vom 16.August 1993 in ihrer gültigen Fassung hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 beschlossen.

3 1 Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen um erhöht sowie um vermindert, die Ausgaben um erhöht sowie um vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes incl. der Nachträge bei den Einnahmen gegenüber bisher auf nunmehr ; Ausgaben gegenüber bisher auf nunmehr a) im Vermögenshaushalt die Einnahmen um erhöht sowie um vermindert, die Ausgaben um erhöht sowie um vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes incl. der Nachträge bei den Einnahmen gegenüber bisher auf nunmehr ; Ausgaben gegenüber bisher auf nunmehr verändert. 2 Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2007 in Kraft. Marksuhl, den Siegel - gez. Trostmann Bürgermeister Auslegungshinweis: Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan 2007 der Gemeinde Marksuhl liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom 23. November 2007 bis 07. Dezember 2007 während der Dienstzeiten in der Finanzverwaltung der Gemeindeverwaltung Marksuhl, Bahnhofstraße 1, Marksuhl, öffentlich aus. Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Aufgrund von 21 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung wird in Bezug auf den Erlass dieser Satzung auf folgendes hingewiesen: Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Marksuhl, den gez. Trostmann, Bürgermeister Amtlicher Teil der Gemeinde Ettenhausen a. d. Suhl Nächste Sitzung des Gemeinderats: Am Dienstag, den , findet die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ettenhausen a.d. Suhl um Uhr im Versammlungsraum des Bürgerhauses statt. Gemäß 14 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Ettenhausen a.d. Suhl vom wird zu Beginn der öffentlichen Sitzung die Fragestunde für Einwohner durchgeführt. Zu dieser Fragestunde soll der Gemeinderat anwesend sein. Der Eintritt in die Tagesordnung ist für Uhr vorgesehen. Lämmerhirt Bürgermeisterin Sitzung des Gemeinderates am Nachtragshaushaltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan 2007 Dem Gemeinderat Ettenhausen a. d. Suhl lag der Entwurf eines Nachtragshaushaltsplanes für das Jahr 2007 zur Beratung und Beschlussfassung vor. Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts haben sich auf erhöht, das entspricht einer Veränderung von Im Wesentlichen wurden die Einnahmen und Ausgaben den derzeitigen Gegebenheiten angepasst. Im Vermögenshaushalt haben sich die Einnahmen und Ausgaben auf erhöht. Damit ist eine Veränderung von zu verzeichnen. Die 1. Nachtragshaushalssatzung nebst dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2007 wurde vom Gemeinderat beschlossen. Der Satzungstext wird nachfolgend bekannt gemacht. Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde Ettenhausen a. d. Suhl Die am vom Gemeinderat Ettenhausen/Suhl beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 der Gemeinde Ettenhausen/Suhl wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt. Die sofortige Bekanntmachung der Satzung

4 wurde von der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom zugelassen. 1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Ettenhausen/Suhl für das Haushaltsjahr 2007 Entsprechend 60 Thüringer Kommunalordnung vom 16.August 1993 in ihrer gültigen Fassung hat der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 23. Oktober 2007 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 beschlossen. 1 Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen um erhöht sowie die Ausgaben um vermindert, um erhöht sowie um vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes incl. der Nachträge bei den Einnahmen gegenüber bisher auf nunmehr ; Ausgaben gegenüber bisher auf nunmehr b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen um erhöht sowie um vermindert, die Ausgaben um erhöht sowie um vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes incl. der Nachträge bei den Einnahmen gegenüber bisher auf nunmehr ; Ausgaben gegenüber bisher auf nunmehr verändert. 2 Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2007 in Kraft. Ettenhausen/Suhl, den Siegel - gez. Lämmerhirt Bürgermeisterin Auslegungshinweis: Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan 2007 der Gemeinde Ettenhausen liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom 23. November 2007 bis 07. Dezember 2007 während der Dienstzeiten in der Finanzverwaltung der Gemeindeverwaltung Marksuhl, Bahnhofstraße 1, Marksuhl, öffentlich aus. Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Aufgrund von 21 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung wird in Bezug auf den Erlass dieser Satzung auf folgendes hingewiesen: Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Ettenhausen a. d. Suhl, den gez. Lämmerhirt Bürgermeisterin Amtlicher Teil der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda Sitzung des Gemeinderates am Der Gemeinderat Wolfsburg-Unkeroda hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Beschluss-Nr. 23/2007: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 nebst 1. Nachtragshaushaltsplan 2007 Auch in Wolfsburg-Unkeroda war die Erarbeitung eines Nachtragshaushaltsplanes 2007 erforderlich. Das Haushaltsvolumen ändert sich durch den 1. Nachtrag wie folgt: Verwaltungshaushalt: ,00 Vermögenshaushalt: ,00 Die vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2007 wird einstimmig angenommen. Der Satzungstext wird nachfolgend bekannt gemacht. Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda Die am vom Gemeinderat Wolfsburg-Unkeroda beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda wurde mit Schreiben vom bei der Kommunalaufsicht angezeigt. Die sofortige Bekanntmachung der Satzung wurde von der

5 Kommunalaufsicht mit Schreiben vom zugelassen. 1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda für das Haushaltsjahr 2007 Entsprechend 60 Thüringer Kommunalordnung ThürKOvom 16.August 1993 in ihrer gültigen Fassung hat der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 16. Oktober 2007 die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 beschlossen. 1 Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden b) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen um ,00 erhöht sowie um ,00 vermindert, die Ausgaben um ,00 erhöht sowie um ,00 vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes incl. der Nachträge bei den Einnahmen gegenüber bisher ,00 auf nunmehr ,00 ; Ausgaben gegenüber bisher ,00 auf nunmehr ,00 c) im Vermögenshaushalt die Einnahmen um ,00 erhöht sowie um ,00 vermindert, die Ausgaben um ,00 erhöht sowie um ,00 vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes incl. der Nachträge bei den Einnahmen gegenüber bisher ,00 auf nunmehr ,00 ; Ausgaben gegenüber bisher ,00 auf nunmehr ,00 verändert. 2 Es gilt der am beschlossene Stellenplan. Die Bürgermeisterin ist berechtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Anpassung an das Besoldungsrecht, an andere gesetzliche Bestimmungen oder an das Tarifrecht zwingend ergeben. 3 Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2007 in Kraft. Wolfsburg-Unkeroda, den Siegel - gez. Wagner Bürgermeisterin Auslegungshinweis: Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan 2007 der Gemeinde Wolfsburg- Unkeroda liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom 23. November 2007 bis 07. Dezember 2007 während der Dienstzeiten in der Finanzverwaltung der Gemeindeverwaltung Marksuhl, Bahnhofstraße 1, Marksuhl, öffentlich aus. Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Aufgrund von 21 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung wird in Bezug auf den Erlass dieser Satzung auf folgendes hingewiesen: Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Wolfsburg-Unkeroda, den gez. Wagner, Bürgermeisterin Weitere Bekanntmachungen Zweckverband Wasserversorgung & Abwasserbehandlung Horschlitter Mulde- Berka/Werra Jacob- Töpfer- Str Berka/ Werra- Tel Fax- Nr Bekanntmachung Für die Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung Wasser und Abwasser werden im Zeitraum vom bis in allen Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes die Wasserzähler abgelesen. In der Gemeinde Wolfsburg- Unkeroda wird die Zählerablesung vom bis , in der Zeit von ca bis ca Uhr, durch unseren Mitarbeiter Herrn Dirk Thormann durchgeführt. Herr Thormann kann sich entsprechend ausweisen. Wir bitten, dem Ableser den ungehinderten Zugang zum Wasserzähler zu ermöglichen. Durch technische Probleme oder auftretende Havarien kann es zu zeitlichen Verschiebungen oder auch zur Änderung des Ablesers kommen.

6 Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, das durch den Ableser keine Gebühren entgegengenommen werden. gez. Lindner, Werkleiter Nichtamtlicher Teil Ablesen der Wasserzähler in der Gemeinde Ettenhausen a. d. Suhl In der Gemeinde Ettenhausen a. d. Suhl erfolgt die Ablesung der Wasserzähler ab dem 26. November Wir wollen die Grundstückseigentümer oder verwalter höflich bitten, Herrn Heiß ungehinderten Zutritt zu den Wasserzählern zu ermöglichen. Sind die Hauseigentümer oder verwalter nicht anzutreffen, wird ein Formular zur Selbstablesung hinterlassen, das umgehend ausgefüllt und unterschrieben in der Gemeindeverwaltung Ettenhausen a. d. Suhl oder in Marksuhl abzugeben ist. Besuch einer Delegation aus der Partnergemeinde Gäufelden Hervorgegangen aus der Partnerschaft der Kirchgemeinden Marksuhl und Öschelbronn (jetzt ein Ortsteil von Gäufelden) pflegt auch die politische Gemeinde seit der Wende die Partnerschaft mit der Gemeinde Gäufelden in BadenWürttem-berg. Die Partnerschaft lebt von gegenseitigen Besuchen, die Gelegenheit zu Gesprächen und gegenseitigem Austausch bieten. So gab es in den vergangenen Jahren unter anderem Begegnungen von Gemeinderäten und -mitarbeitern, Feuerwehrleuten, der Kirchenchöre und Gemeindekirchenräte. Viele Marksuhler erinnern sich sicher auch an den Besuch des Musikvereins Öschelbronn zum Kinderfest der Feuerwehr und zum Dorffest auf dem Lindigshof im vergangenen Jahr. Vom 19. bis 21. Oktober 2007 waren wieder einmal Gemeinderäte und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung aus der Partnergemeinde zu Gast in Marksuhl. An den Abenden gab es Gelegenheit zum ungezwungenen Erfahrungsaustausch und zu interessanten Gesprächen. Am Samstag stand ein Besuch des Baumkronenpfades im Nationalpark Hainich und der Stadt Bad Langensalza mit ihren wunderschönen Gärten auf dem Programm. Danach besichtigten die Gäste den sanierten Nordflügel des Schlosses in Marksuhl. Als Gastgeschenk hatten sie eine stattliche Sommerlinde mitgebracht. Sie wurde von den beiden Bürgermeistern Herrn Buchter und Herrn Trostmann als Partnerschaftsbaum im Schlossgarten eingepflanzt. Bevor die Gäste ihre Heimreise antraten, wurde am Sonntagvormittag noch gemeinsam das neu gestaltete und erweitete Automobilmuseum Automobile Welt in Eisenach besichtigt. Im Mai 2008 wird in Öschelbronn die neu überdachte Radrennbahn offiziell eingeweiht. Dazu lud Herr Bürgermeister Buchter die Vertreter der Gemeinde Marksuhl im Mai 2008 bereits zu einem Gegenbesuch nach Gäufelden ein. Ortsbürgermeistersprechstunde - Eckardtshausen Die nächste Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin findet am Dienstag, den 18. Dezember 2007 in der Zeit von bis Uhr im Kulturhaus statt. Heike Reißig Aufbau einer neuen Internetpräsentation der Gemeinde Marksuhl Gemeinsam mit der Firma IGV GmbH aus Eisenach wird gegenwärtig am Aufbau einer neuen Website gearbeitet, mit der sich die Gemeinde Marksuhl künftig modern, bürgerfreundlich und informativ im Internet präsentieren möchte. Neben allgemeinen Informationen zur Gemeinde mit ihren Ortsteilen, zum Gemeinderat, zur Gemeindeverwaltung und zum Ortsrecht sollen auch Servicebereiche eingerichtet werden. Es ist angedacht, Vereine, Firmen und Gewerbetreibende, Wohnungsangebote (auch von Privaten), Freizeitangebote, Bildungs- und Betreuungsangebote usw. darzustellen. Von der Gemeindeverwaltung wurden in den vergangenen Tagen bereits zahlreiche Anmeldebögen an mögliche Interessenten verschickt. Wer Interesse an der Aufnahme in die entsprechenden Datenbanken unter hat und noch kein Anmeldeformular erhalten hat, möchte sich bitte an Frau Ißleib unter Tel / wenden. Das entsprechende Formular wird dann umgehend zugeschickt. Die Seite wird voraussichtlich im neuen Jahr freigeschaltet, wir werden hier darüber berichten.

7 Ablesen der Wasserzähler in der Gemeinde Marksuhl Ab dem 26. November 2007 werden die Wasserzähler in der Gemeinde Marksuhl mit ihren Höfen und den Ortsteilen Burkhardtroda, Eckardtshausen, Förtha und Lindigshof abgelesen. Wir wollen die Grundstückseigentümer und verwalter höflich bitten, den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung ungehinderten Zutritt zu den Wasserzählern zu ermöglichen. Sollten die Hauseigentümer oder verwalter nicht anzutreffen sein, wird ein Formular zur Selbstablesung zugestellt, das umgehend ausgefüllt an die Gemeindeverwaltung zurückzugeben ist. Bäume, Hecken und Sträucher dürfen nicht in Gehwege ragen Immer wieder wird festgestellt, dass Hecken und Sträucher in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und die Verkehrsteilnehmer behindern sowie Verkehrsschilder verdecken. Wir möchten einmal darauf aufmerksam machen, dass jeder Gartenbesitzer verpflichtet ist, seine Bäume, Hecken und Sträucher so zurück zu schneiden, dass die Fußgänger, aber auch die anderen Verkehrsteilnehmer, nicht behindert werden. Nasse Zweige und Äste sind für Fußgänger besonders unangenehm. Kreuzungen und Einmündungen müssen so gut einsehbar sein, dass wartende Autofahrer ohne Behinderung bevorrechtigter Fahrzeuge aus dem Stand sicher einbiegen oder kreuzen können. Um Störungen zu vermeiden, muss bei öffentlichen Verkehrsflächen das so genannte Lichtraumprofil freigehalten werden. Das Lichtraumprofil beträgt über Gehund Radwegen mindestens 2,50 m, über Fahrbahnen mindestens 4,50 m: wenn die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt wird, schreibt das Thüringer Straßengesetz ( 26 Abs. 2) vor, dass Anpflanzungen nicht unterhalten oder angelegt werden dürfen. Ansonsten droht sogar ein Bußgeld. Aber auch ohne diese gesetzliche Vorschrift muss es in Jedermanns Interesse sein, Verkehrszeichen, Straßenschilder und -laternen frei zu halten. Schließlich kann man im Schadensfall eventuell sogar haftbar gemacht werden, wenn die Unterlassung dieser Pflichten des Grundstücksbesitzers zu dem Schaden geführt hat. Begrenzung von öffentlichen Flächen durch große Steine oder Blumenkübel Eine Unsitte ist es auch geworden, dass Grundstückseigentümer im öffentlichen Bereich zur Begrenzung von Grünflächen große Steine ablegen. Da die Gemeinde diese Hindernisse im öffentlichen Bereich keinesfalls billigt, wird sie auch für Kosten, die Verkehrsteilnehmern durch Kollision mit den Steinen entstehen können, nicht eintreten. Die Grundstückseigentümer sind aufgefordert, Steine und sonstige Gegen-stände, die sie im öffentlichen Verkehrsraum abgelagert haben, umgehend zu beseitigen. Dazu gehören auch Pflanzringe, Hecken oder Bäume, die sich zwischen Privatgrundstück und Straße im Bankettbereich befinden. Das Abgrenzen von öffentlichen Bereichen stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar und wäre gebührenpflichtig. Wird es versäumt, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen, muss der Nutzer mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Ein Sondernutzungsantrag wäre bei der Gemeindeverwaltung Marksuhl, Bahnhofstraße 1, Marksuhl, zu stellen. Fragen dazu beantwortet Frau Ißleib unter Tel Mitteilung der Finanzverwaltung Am 15. November 2007 war der Fälligkeitstermin für Grundsteuern, Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sowie Wasser- und Abwassergebühren für das 4. Quartal Dieser Termin wurde von vielen Zahlungspflichtigen versäumt, so dass wir an dieser Stelle nochmals um umgehende Einzahlung der Beträge bitten möchten. Wir bitten Sie im Interesse aller Verkehrsteilnehmer, die Bäume, Hecken und Sträucher auf Ihrem Grundstück auf die Einhaltung des Lichtraumprofils zu überprüfen und wenn nötig, bis zur Grundstücksgrenze zurück zu schneiden. Bitte achten Sie auch einmal auf die mögliche Beeinträchtigung von Straßenleuchten. Wenn die Pflanzen eine ausreichende Beleuchtung von Gehweg und Straße behindern, ist es höchste Zeit, zurück zu schneiden. Denn Es ist natürlich jederzeit möglich, der Gemeindeverwaltung eine Einzugsermächtigung zu erteilen, um am Abbuchungsverfahren teilzunehmen. Der Einzug der Gebühren und Steuern erfolgt dann jeweils zu den Terminen und in der Höhe, wie sie auf den zum Jahresanfang zugestellten Bescheiden ausgedruckt ist. Für Fragen zur Grund- oder Gewerbesteuer, zu Wasser- und Abwassergebühren oder auch zum Abbuchungsverfahren stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Finanzverwaltung unter den Telefonnummern und gerne zur Verfügung.

8 Weihnachtsfeiern für Senioren Herzliche Einladung an alle Senioren zu den Weihnachtsfeiern der Gemeinde Marksuhl Auch in diesem Jahr finden in den einzelnen Ortsteilen wieder Seniorenweihnachtsfeiern statt, zu denen alle Senioren herzlich eingeladen sind, und zwar an folgenden Terminen: Marksuhl Die Weihnachtsfeier findet am Donnerstag, den , um Uhr im Landgasthof Zum Grünen Baum statt. Für gute Unterhaltung sorgen die Kinder des Marksuhler Kindergartens und der Grundschule Förtha sowie Heiko Ißleib ( Herbi & Friends ). Burkhardtroda Am Dienstag, den , um Uhr, findet die Weihnachtsfeier im Dorfgemeinschaftshaus statt. Bei Kaffee und Kuchen werden Sie die Kinder des Kindergartens mit einem weihnachtlichen Programm erfreuen. Eckardtshausen Am Sonntag, den , um Uhr, findet die Weihnachtsfeier in der Gaststätte Zum Hirsch statt. Die Kindergartenkinder stimmen Sie mit weihnachtlichen Liedern auf das Fest ein. Förtha Am Dienstag, den , beginnt um Uhr im Saal der Gaststätte Weißes Roß die Seniorenweihnachtsfeier, zu der die Kinder des Kindergartens und der Grundschule Förtha ein kleines Programm gestalten. Allen Teilnehmern wünschen wir gemütliche Stunden und viel Freude an den Darbietungen der Kinder. Information des Abfallwirtschaftszweckverbandes Wartburgkreis Stadt Eisenach Abfallkalender Altpapierentsorgung Bis wird die Altpapierensorgung noch als Bündelsammlung an den im Abfallkalender gedruckten Terminen vorgenommen. Ab Januar 2008 erfolgt die Altpapierentsorgung dann über die neuen blauen Altpapiertonnen, die bis dahin an alle Haushalte ausgereicht sein werden. Nähere Informationen dazu gibt es im Abfallkalender für das Jahr Abfallkalender für 2008 kommt in alle Haushalte Der Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis-Stadt Eisenach (AZV) informiert, dass die Abfallzeitung AZZE mit dem Abfallkalender für 2008 im Zeitraum / an alle Haushalte des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach verteilt wird. Das Heft enthält, anlässlich der Umstellung der Altpapierentsorgung auf blaue Tonnen, wichtige Hinweise zu diesem Thema. Wie in den Vorjahren enthält die Zeitung neben allen Abfuhrterminen und den Sperrmüllkarten Informationen, Tipps und Hinweise rund um die Abfallentsorgung. Wer trotz aller Sorgfalt bei der Verteilung keinen AZZE erhalten hat, kann die Hotline der Verteilerfirma anrufen und erhält dann sein Exemplar nachgeliefert. Die Hotline ist unter / bis zum zu erreichen. Außerhalb der Arbeitszeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Dort hinterlässt man dann seine Adresse zur Nachlieferung. Die Bürger werden gebeten, das Heft sorgsam aufzubewahren. Gemeindebibliothek Herzliche Einladung zur Autorenlesung mit U. S. Levin am Freitag, den 23. November 2007, um Uhr, in der Gemeindebibliothek Marksuhl. Im Mittelpunkt der humoristischen Lesung von U.S. Levin steht das Verhältnis Normalsterblicher zu ihren Ärzten und Krankenkassen, das er in seinen Schmunzelgeschichten verarbeitet hat. Die mit Humor gewürzten Texte werden für einen heiteren Abend sorgen. Und da Lachen die beste Medizin sein soll, sollten Sie die Veranstaltung nicht versäumen. Man braucht keine Überweisung für diese humoristische Behandlung. Am Eingang wird lediglich eine Rezeptgebühr von 3,- erhoben. Schließung der Bibliothek von Weihnachten bis Neujahr Da die Dezember-Ausgabe des Amtsblattes erst am erscheint, möchten wir bereits jetzt darauf hinweisen, dass die Bibliothek in der Zeit vom bis wegen Urlaub geschlossen ist. Am Donnerstag, den 20. Dezember 2007 besteht letztmalig vor den Feiertagen die Möglichkeit, Bücher und andere Medien auszuleihen bzw. zurückzugeben oder auch die Leihfrist ausgeliehener Medien zu verlängern. Wir möchten alle Leserinnen und Leser bitten, sich rechtzeitig vor den Feiertagen mit Lesestoff einzudecken. Die Bibliotheksleitung Herzliche Einladung zur Weihnachtsfeier der Senioren aus Ettenhausen und Lindigshof Am Sonntag, den , im Bürgerhaus Ettenhausen a.d. Suhl um Uhr Familiengottesdienst ab Uhr Kaffeetrinken, Programm / Lieder vom Kirchenchor ab Uhr Weihnachtsmarkt im Park Es laden ein die Gemeinde und die Kirchgemeinde Ettenhausen a.d. Suhl Fundsachen Vor Kurzem wurden in Marksuhl ein Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln sowie eine Brille gefunden und in der Gemeindeverwaltung abgegeben. Wer eines von beidem

9 vermisst, wendet sich bitte an die Gemeindeverwaltung Marksuhl, Bahnhofstraße 1 in Marksuhl, Frau Simon, Tel Vereinsnachrichten Marksuhler Sportverein (MSV) Fußball Fußball Kreisliga 1. Mannschaft = Heimspielort Sportstätte Weihersgrund Marksuhl Sa Uhr MSV I SV 49 Eckardtshausen So Uhr SG Werratal Neuenhof MSV I So Uhr MSV I SG Grün-W. Großburschla So Uhr MSV I FSV Creuzburg I 2. Mannschaft (2. Kreisklasse Eisenach) = Heimspielort Sportstätte Weihersgrund Marksuhl Sa Uhr MSV II SV Mihla II Damen (Kreisliga Bad Salzungen) = Heimspielort Sportstätte Weihersgrund Marksuhl Sa Uhr SV Blau-Weiß Kieselbach - MSV Der Marksuhler SV gratuliert folgenden Mitgliedern zum runden Geburtstag: am 29. November Sportfreundin Carola Thürmer am 30. November Sportfreund Michel Schieck Schützenverein Eltetal-Förtha e. V. Wir informieren über die nächsten Veranstaltungstermine: Freitag, , Uhr Versammlung im Café Möller, Unkeroda Sonntag, , bis Weihnachtsschießen um Uhr die Weihnachtsgans Samstag, , Weihnachtsfeier im Café Möller, Unkeroda Landfrauenortsverein Förtha Unsere nächsten Veranstaltungen: Montag, Adventsbastelabend in den Vereinsräumen Wir laden herzlich ein zum Adventscafé am Sonntag, den 02. Dezember 2007, ab Uhr in unsere Vereinsräume. Gäste sind herzlich willkommen. Kleintierzuchtverein T 634 Burkhardtroda e.v. In der letzten Vereinsversammlung, am 03. November, haben die anwesenden Mitglieder einstimmig beschlossen, in diesem Jahr eine Weihnachtsfeier gemeinsam mit unseren Ehegatten zu gestalten. Diese soll am 08. Dezember 2007, um Uhr mit Kaffee und Kuchen bei Ute Schrön beginnen. Hierzu sind alle Mitglieder mit ihren Ehegatten, Freunden und Freundinnen herzlich eingeladen. Als kleiner finanzieller Beitrag fallen pro Mitglied 5,00 an, die vorher an unsere Vereinskassiererin zu bezahlen sind. Die am 04.November stattgefundene Tischbewertung mit 66 Tieren aus 7 Rassen war für einige Kaninchenzüchter aus unserem Verein wieder ein Erfolgserlebnis. Konnten sie doch dadurch feststellen, welche Kaninchen sie aus ihrer Zucht zur Kreisschau nach Eckardtshausen melden können. Wir danken deshalb dem Zuchtfreund Fritz Wagner, der die Tischbewertung durchgeführt hat, sehr herzlich. Die nächste Vereinsversammlung und Fachbesprechung findet planmäßig am 01. Dezember 2007 in Burkhardtroda statt. Der Vorstand Kleintierzuchtverein T521 Eckardtshausen e.v. Der Kleintierzuchtverein Eckardtshausen möchte hiermit alle Züchter und Tierliebhaber zu folgenden Veranstaltungen einladen: Am 01./02. Dezember 2007 zur 9. Milmesbergschau (Gemeinschaftsschau Marksuhl, Burkhardtroda und Eckardtshausen) in Eckardtshausen. Ausstellungslokal: Kulturhaus Eckardtshausen Öffnungszeiten: Samstag, den von Uhr Uhr Sonntag, den von Uhr Uhr Ausgestellt wird Rassegeflügel und Kaninchen. Am 08./09.Dezember 2007 findet in Eckardtshausen die Kreiskaninchenschau des Altkreises Eisenach statt. Ausstellungslokal: Kulturhaus Eckardtshausen Öffnungszeiten: Samstag, den von Uhr Uhr Sonntag, den von Uhr Uhr Aus Anlass unseres Jubiläums 60 Jahre Kleintierzucht in Eckardtshausen sind alle Gäste herzlich willkommen. Der Vorstand Weihnachten 2007 Vom bis immer Montag bis Freitag von bis Uhr und an den Sonnabenden von bis Uhr, verkauft Familie Simon auf ihrem Hof, Berkaer Str. 11 in Marksuhl, Weihnachtsbäume. Weiterhin ist am und am von bis Uhr Verkauf in der Weihnachtsbaumplantage am Lindigsteich. Allen lieben Menschen, welche an meinem 90. Geburtstag an mich dachten und mich so reich beschenkten, möchte ich herzlich danken. Besonderer Dank gilt meiner gesamten Familie, welche die Feier mit einem wunderschönen Programm zum Höhepunkt werden ließen. Für die gute Bedienung und Bewirtung danke ich dem Team des Landgasthofes Grüner Baum. Else Eberhardt Marksuhl, im Oktober 2007

10 Auf diesem Wege herzlichen Dank allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Kollegen für die vielen Glückwünsche und Geschenke anlässlich unserer Silberhochzeit. Ganz besonderen Dank an unsere fleißigen Helfer Karl und Ilona Sinn sowie Martin und Birgitt Jäger, an Familie Kröcher, die uns ein grandioses Büffett bereitete und an das eingeschworene Team der Eltern, Kinder und Nachbarn Familie Schulz sowie Familie Schäfer, die uns die Feier mit Unterhaltung, Spaß und Streichen unvergesslich machten! Michael und Stefania Hildebrandt Für die vielen Glückwünsche, Blumen, Geschenke und Geldzuwendungen anlässlich unserer Diamantenen Hochzeit möchten wir uns auf diesem Weg bei unseren Kindern, besonderes bei unserer Schwiegertochter, unseren Enkeln, Paten, Verwandten, Nachbarn, Freunden und Bekannten sehr herzlich bedanken. Ebenso gilt unser Dank unserer Hausärztin Frau Dipl.-Med Sander, Herrn Pfarrer Denner für die feierliche Andacht, Frau Hofmann für die musikalische Umrahmung, der Blaskapelle für die gelungene Überraschung und auch dem Landrat sowie Herrn Bürgermeister Trostmann für die netten Glückwünsche und Präsente. Anni und Max Thrän Burkhardtroda, im November 2007 Zu Verkaufen!!! Brennholz, Buche, ofenfertig oder direkt ab Wald und Lärchen-Stangenholz für Weidepfähle o.ä. Tel.: 0173/ Nutzen Sie schon die Energie der Sonne oder der Erde? Kostenlos im Frühling, Sommer, Herbst und Winter Clever heizen mit Solartechnik & Erdwärme und staatlicher Förderung, die wir für Sie beantragen Heizung - Sanitär Regenerative Energien S. Bachmann Inhaber Dietmar Heß * Montage von Gas - Wasseru. Heizungsanlagen * moderne Bäder u. Duschen * Bauklempnerarbeiten und Schornsteinsanierung * Trockenbauarbeiten Gerstungen, Landstraße 20; Tel./ Fax: / Kirchliche Nachrichten Marksuhl Sonntag, Ewigkeitssonntag Uhr Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl Montag, , ab Uhr Krabbelkreis im Haus der Begegnung (HdB) Sonntag, , Uhr Gottesdienst mit Einführung des neuen Gemeindekirchenrates Montag, , ab Uhr Krabbelkreis im HdB Mittwoch, , Uhr Gemeindenachmittag Uhr Gemeindekirchenratssitzung Sonntag, , Uhr Adventsmusik in der Kirche Montag, , ab Uhr Krabbelkreis im HdB Sonntag, , Uhr Gottesdienst Montag, , ab Uhr Krabbelkreis im HdB Mittwoch, , Uhr Gemeindenachmittag Sonntag, , Uhr Gottesdienst Burkhardtroda Sonntag, Ewigkeitssonntag Uhr Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl Sonntag, , Uhr Gottesdienst mit Einführung des neuen Gemeindekirchenrates Sonntag, , Uhr Gottesdienst Eckardtshausen Freitag, Uhr konstituierende Gemeindekirchenratssitzung Sonntag, Ewigkeitssonntag Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, Kirchenchor u. namentlichem Gedenken der Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres Samstag, Uhr Gottesdienst zum 1. Advent Dienstag, Uhr Gesprächskreis-Adventsfeier Samstag, Uhr Gottesdienst Samstag, Uhr Gottesdienst zum 3. Advent mit Heiliger Taufe Lukas Huhn und mit Kirchenchor Dienstag, Uhr Adventsfeier für Jugendliche Kirchenchor: Donnerstags Uhr Christenlehre: Dienstags Uhr Gemeindekirchenrats-Wahl: Folgende Kandidaten wurden in Eckardtshausen gewählt: Wolfram Bätzold, Irmtraud Gürtler, Doris Hoeft, Gisela Kunze, Inge Linß, Jürgen Norbey Wir wünschen Ihnen von Herzen Gottes Segen und sein gutes Geleit! Ihr Pfarrer E. Schrötke u. Frau (Tel. Pfarramt 61649) Förtha z.zt. zuständig: Pfarrer-Ehepaar Bernd u. Gisela Freiberg,

11 Tel.: /20296 Gottesdienste und Veranstaltungen: Sonntag, Ewigkeitssonntag Uhr Gottesdienst mit Gedenken an die verstorbenen Gemeindemitglieder des letzten Kirchenjahres u. Verlesung ihrer Namen Sonntag, Uhr Gottesdienst in Kirche Förtha Sonntag, Uhr zentraler Fest-Gottesdienst in Kirche Oberellen, mit Einführung von Pfarrer Gottfried Phieler Herzlich Willkommen zu allen Veranstaltungen! Es grüßen freundlich - Ihre Gisela und Bernd Freiberg Bekanntgabe der Wahlergebnisse der Gemeindekirchenratswahl 2007 in Förtha In unserer Kirchgemeinde wurde am ein neuer Gemeindekirchenrat (GKR) gewählt. 380 Gemeindemitglieder waren wahlberechtigt. 55 Gemeindemitglieder haben an der Wahl teilgenommen. 326 gültige Stimmen wurden abgegeben. Die Stimmen verteilen sich auf die Kandidaten, wie folgt: Name Stimmenzahl Brandau, Bernd 53 Heß, Maria 51 Rommert, Herbert 49 Möller, Klaus 48 Fischer, Margot 45 Möller, Christel 45 Bachmann, Wolfgang 35 Es waren 6 Mitglieder in den GKR zu wählen. Somit wurden zu Mitgliedern des Gemeindekirchenrates gewählt: Bernd Brandau, Maria Heß, Herbert Rommert, Klaus Möller, Margot Fischer, Christel Möller Zum Stellvertreter wurde gewählt: Wolfgang Bachmann Wahlberechtigte Gemeindemitglieder können beim GKR bis zum schriftlich Beschwerde gegen das Wahlergebnis einlegen, wenn in der Vorbereitung und Durchführung der Wahl gegen Bestimmungen der kirchlichen Ordnung verstoßen wurde. Der Gottesdienst zur Einführung der neu gewählten Kirchenältesten, sowie die konstituierende Sitzung mit der Wahl der oder des Vorsitzenden wird noch bekannt gegeben. Förtha, den Bernd Brandau Vorsitzender des GKR Wolfsburg-Unkeroda Sonntag; Ewigkeitssonntag Uhr Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl u. namentlichem Gedenken der Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres Sonntag, Uhr Gottesdienst 1. Advent Uhr Konstituierende Gemeindekirchenratssitzung Sonntag 1.Advent Uhr Chorkonzert des Gemischten Chores in der Erlöserkirche Mittwoch, Uhr Gesprächskreis-Adventsfeier Sonntag, Uhr Gottesdienst zum 2. Advent Sonntag, Uhr Gottesdienst zum 3. Advent Dienstag, Uhr Adventsfeier für Jugendliche im Gemeinderaum in Eckardtshausen Kirchenchor: Christenlehre: Gemeindekirchenrats-Wahl: Donnerstags Uhr in Eckardtshausen Donnerstags Uhr (Kinder) Uhr (Konfirmanden) Folgende Mitglieder sind gewählt worden: Christin Bärwald, Tina Erbstößer, Ingeburg Kranz, Sylvia Kranz, Karin Niebergall, Karl Pfeiffer Wir wünschen Ihnen von Herzen Gottes Segen und sein gutes Geleit. Ihr Pfarrer E. Schrötke u. Frau (Tel. Pfarramt: 61649) Ettenhausen a.d. Suhl Sonntag, Uhr Sakramentsgottesdienst Sonntag, Uhr Einführung der neu gewählten Kirchenältesten Dieter Börner, Doris Dünger, Horst Koch, Margit Marschall u. Ines Siegel Sonntag; Uhr Familiengottesdienst im Bürgerhaus mit anschließender Rentnerweihnachtsfeier Unsere Jubilare Wir gratulieren allen Jubilaren herzlich zu Ihrem Festtag und wünschen alles Gute! In Marksuhl am: 23. Nov. Herrn Alois Lang, Eichgrund Nov. Herrn Günter Standar, Alex.-Puschkinstr Nov. Frau Anneliese Bachmann, Kupfersuhler Weg Nov. Frau Anni Wallstein, Förthaer Str Nov. Herrn Werner Grey, Neue Straße Nov. Frau Waltraud Mutschmann, Bohngartental Nov. Frau Uta Henning, Obereller Str Nov. Herrn Ludwig Stiebling, Obereller Str Nov. Herrn Karl Blaurock, Eisenacher Str Nov. Frau Ingrid Schäfer, Auf dem Kriegersberg Dez. Frau Marie Michel, Obereller Str Dez. Herrn Herbert Norbey, Vachaer Str Dez. Herrn Harry Heiderich, Alex.-Puschkin-Str Dez. Frau Heide Bunnquell, Eiermarkt Dez. Herrn Manfred Fichtel, Alex.-Puschkin-Str Dez. Frau Kristina Heilemann-Klemm, Goethestr Dez. Frau Helga Koch, Bahnhofstr Dez. Frau Gerta Schumann, Berkaer Str Dez. Frau Liselotte Ißleib, Kröchergasse Dez. Frau Friedel Stiebling, Berkaer Str Dez. Frau Inge Werner, Bahnhofstr Dez. Frau Hilde Winges, Alex.-Puschkin-Str Dez. Frau Helga Müller, Rasenweg Dez. Frau Rosel Stein, Meileshof Dez. Herrn Helmut Börner, Hirtgasse Dez. Frau Helga Senf, OT Lindigshof, Hauptstr Dez. Frau Irmgard Pleier, Eisenacher Str Dez. Frau Erika Spittel, Alex.-Puschkin-Str. 8

12 17. Dez. Herrn Volker Goller, Eichgrund 12 Besonders herzlich gratulieren wir Frau Ruth Werner, Eichgrund 4, zum 85. Geburtstag am 26. November, Frau Sonja Blankenbach, Vachaer Str. 2, zum 80. Geburtstag am 03. Dezember sowie Herrn Oswald Schulz, Pfarrgasse 8, zum 80. Geburtstag am 07. Dezember In Burkhardtroda am: 26. Nov. Herrn Günter Bach, Grund Dez. Frau Christa Gürtler, Friedhofstr Dez. Herrn Emil Wenig, Grund Dez. Herrn Hubert Meister, Hauptstr Dez. Frau Evelyn Langlotz, Ellerstr Dez. Herrn Siegfried Niebergall, Hauptstr. 8A In Eckardtshausen am: 24. Nov. Frau Brunhilde Bonewitz, Marksuhler Str Nov. Herrn Gerhard Töpfer, Marksuhler Str Dez. Frau Irma Storch, Marksuhler Str Dez. Frau Ida Menzel, Feldstr Dez. Frau Agnes Stauch, Wilhelmsthaler Str. 10 In Förtha am: 26. Nov. Frau Renate Rommert, Dorfstr Nov. Herrn Herbert Axt, Obereller Str Nov. Frau Melanie Rommert, Dorfstr Nov. Herrn Heinz Krug, Bergmannsweg 7 B 04. Dez. Frau Loni Juschus, Eltestr. 19 A 08. Dez. Frau Anneliese Wohlfahrt, Alte Eisenacher Str Dez. Frau Marianne Trautvetter, Dorfstr Dez. Herrn Dr. Dieter Schüler, Alte Eisenacher Str Dez. Frau Angelika Michaelis, Friedhofsweg Dez. Frau Bärbel Koch, Alte Marksuhler Str Dez. Frau Frieda Klemm, Obereller Str Dez. Frau Gisela Trautvetter, Alte Marksuhler Str. 16 In Ettenhausen/Suhl am: 27. Nov. Herrn Alfred Hößel, Mittelstr Dez. Herrn Rudi Heiß, Schulstr Dez. Frau Ilse Nelkert, Roter Graben Dez. Frau Elfriede Schellenberg, Am Rehbach Dez. Herrn Arno Hübschmann, Am Kirchberg Dez. Frau Margot Schrön, Hauptstr Dez. Herrn Albert Norbey, Am Kirchberg 25 Besonders herzliche Glückwünsche möchten wir auch Frau Erna Grebe, Am Rehbach 14, zu Ihrem 90. Geburtstag am 10. Dezember 2007 aussprechen. In Wolfsburg- Unkeroda am: 22. Nov. Herrn Otto Andres, Lärchenweg Nov. Frau Eva- Maria Nennstiel, Lange Birke Nov. Herrn Werner Poltermann, Unterm Elsterberg Nov. Frau Hannelore Wichert, Unterm Klafterberg Dez. Frau Ella Drews, In der Struth Dez. Frau Inge Greßler, Auf der Wolfsburg Dez. Herrn Willy Bach, In der Struth Dez. Frau Annelore Muthen, Lange Birke Dez. Herrn Werner Arnold, Unterm Klafterberg Dez. Herrn Horst Kirsch, In der Schmiede Dez. Herrn Horst Kranz, In der Struth Dez. Herrn Gerhold Wohlfahrt, Auf der Wolfsburg Dez. Frau Jutta Wohlfahrt, Auf der Wolfsburg Dez. Herrn Wolfgang Schumann, In der Struth Dez. Herrn Martin Michaelis, Bahnhofstr Dez. Herrn Paul Mittelstaedt, Lange Birke Dez. Frau Barbara Salzmann, Auf der Wolfsburg 11 Herzliche Glückwünsche möchten wir auch Frau Martha Rommert, Kreuzäcker 11, zu Ihrem 95. Geburtstag am 17. Dezember 2007 übermitteln. Apothekenbereitschaft Wochenendbereitschaft: Samstag, , und Sonntag, , Schwan-Apotheke Berka/Werra, Tel /2410 Samstag, , und Sonntag, , Glückauf-Apotheke Heringen, Tel /359 Samstag, , und Sonntag, , Storchen-Apotheke, Gerstungen, Tel /2670 Samstag, , und Sonntag, Hessen-Apotheke Obersuhl, Tel /8011 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Freitag, , Uhr, bis Montag, , 7.00 Uhr, Herr Dr. Büchner, Telefon 60432, Mobiltelefon 0171/ Sonnabend, , Sprechstunde von 9.00 bis Uhr, Herr Dr. Büchner, Praxis Bahnhofstraße 14, Telefon 60327, Mobiltelefon 0171/ Freitag, , Uhr bis Montag, , 7.00 Uhr, Frau Dipl.-Med. Schulz, Oberellen, Am Ehmesberg 31, Telefon Freitag, , Uhr bis Montag, , 7.00 Uhr, Herr Dr. Katzmann, Unkeroda, Hauptstraße 24, Telefon Sonnabend, , Sprechstunde von 8.30 bis Uhr, Herr Dr. Katzmann, Unkeroda, Hauptstr. 24, Telefon Nächster Redaktionsschluss: Montag, Nächster Erscheinungstermin: Donnerstag, Freitag, , Uhr, bis Montag, , 7.00 Uhr, Herr Dr. Büchner, Telefon 60432, Mobiltelefon 0171/ Sonnabend, , Sprechstunde von 9.00 bis Uhr, Herr Dr. Büchner, Praxis Bahnhofstraße 14, Telefon 60327, Mobiltelefon 0171/ Am Freitag, den ist die Praxis von Herrn Dr. und Frau Dipl.-Med. Katzmann, Hauptstr. 24 in Unkeroda, geschlossen. Freitag, , Uhr bis Montag, , 7.00 Uhr, Frau Dipl.-Med. Sander, Burkhardtroda,

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