Einwohnerinformations- zum Thema. NKF/Haushalt
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- Irma Jaeger
- vor 5 Jahren
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1 Einwohnerinformations- veranstaltung zum Thema NKF/Haushalt
2 Agenda: Allgemeines zum NKF Das Drei-Komponenten-System Der kommunale Haushalt Der Haushaltsausgleich Folgen unausgeglichener Haushalte Vorläufige Haushaltsführung Haushaltssituation der Stadt Übach- Palenberg nach NKF Anregungen zur Haushaltskonsolidierung
3 Allgemeines zum NKF (1/3) Neues Begriff Kommunales Finanzmanagement Zielsetzung Ressourcenverbrauchskonzept
4 Allgemeines zum NKF (2/3) Kameralistik NKF Einnahmen = Erhöhung des Geldvermögens Ausgaben = Minderung des Geldvermögens = Erhöhung des Eigenkapitals = Minderung des Eigenkapitals Geldverbrauchskonzept Ressourcenverbrauchskonzept
5 Allgemeines zum NKF (3/3) 1. Kameralistik (Geldverbrauch) NKF (Ressourcenverbrauch) 3. NKF (Ressourcenverbrauch) = Kameralistik Geldverbrauch 2. NKF (Ressourcenverbrauch) Kameralistik Geldverbrauch Mehrbelastung: ca. 3 Mio. Abschreibungen ca. 0,5 Mio. Rückstellungen ca. 1 Mio. Mehrbelastung Kreisumlage durch Abschreibungen und Rückstellungen
6 Das Drei-Komponenten-System im NKF Bilanz Finanzplan/- rechnung Ergebnisplan/- rechnung Einzahlungen Auszahlungen = Liquiditätssaldo I. Aktiva Liquide Mittel 3.. I. Passiva Jahresergebnis = Ergebnissaldo
7 Der kommunale Haushalt Haushaltsplan Jahresabschluss Ergebnisplan Finanzplan Anlagen Ergebnisrechnung Finanzrechnung Bilanz Anhang Haushaltssatzung Ergebnisplan Teilergebnisplan Produktbereich A ergänzt um: Ziele, Kennzahlen, Erläuterungen Finanzplan Einzahlungen Auszahlungen Teilfinanzplan Produktbereich A für Investitionen Einzahlungen Auszahlungen 1. Vorbericht 2. Stellenplan 3. Übersicht VE 4. Übersicht ü. den Stand d. VE 5. Übersicht ü. Zuwendungen a.d. Fraktionen 6. Bilanz des Vorvorjahres 7. Übersicht ü.d. Entwicklung d. Eigenkapitals Teilergebnisrechnung Produktbereich A ergänzt um: Ziele, Kennzahlen, Erläuterungen Ergebnisrechnung Finanzrechnung Einzahlungen Auszahlungen Teilfinanzrechnung Produktbereich A für Investitionen Einzahlungen Auszahlungen Aktiva Passiva u.a. mit: -Bilanzierungsu. Bewertungsmethoden u. Erläuterungen -Anlagenspiegel -Verbindlichkeitenspiegel Bewirtschaftungsregeln Bewirtschaftungsregeln
8 Der Haushaltsausgleich Haushaltsausgleich nach NKF ist normiert in 75 Abs. 2 GO NW und ERGEBNISPLAN!!!
9 Der Haushaltsausgleich Stufe I Stufe II >= Tatsächlicher Haushaltsausgleich <, aber Fehlbetrag kann aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden Stufe III Fiktiver Haushaltsausgleich <, aber Fehlbetrag kann nicht aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden Unausgeglichener Haushalt
10 Verringerung der Allgemeinen Rücklage im Planungszeitraum > 25 % in einem Jahr > 5 % in 2 aufeinanderfolgenden Jahren >= 100 % im Planungszeitraum < 5 % pro Jahr HSK gem. 76 GO Genehmigungspflicht genehmigungsfähig Haushalt tritt in Kraft Haushaltsausgleich innerhalb Planungszeitraum erreichbar? Vorläufige Haushaltsführung gem. 82 GO nicht genehmigungsfähig Haushalt tritt nicht in Kraft
11 Vorläufige Haushaltsführung gem. 82 GO War eigentlich nur für den Zeitraum der Überbrückung zwischen Beginn des Haushaltsjahres und Bekanntgabe der Haushaltssatzung gedacht Vorschriften über die vorläufige Haushaltsführung sind die alleinige rechtliche Grundlage der Haushaltsführung, da die Satzung mangels öffentlicher Bekanntmachung nicht wirksam ist Verantwortliche kommunale Entscheidungsträger müssen Konsequenzen (disziplinar-, schadensersatz- oder gar strafrechtliche Folgen) befürchten, wenn die Handlungsgrenzen nicht eingehalten werden Verschärfung aufsichtsbehördlicher Maßnahmen bei drohender Überschuldung
12 Vorläufige Haushaltsführung gem. 82 GO Gem. 82 Abs. 1 GO darf die Gemeinde ausschließlich entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Rechtliche Verpflichtungen bestehende vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen keinesfalls dürfen rechtl. Verpflichtungen erst geschaffen werden Weiterführung notwendiger Aufgaben: Fortführung der bestehenden Einrichtungen bedeutet nicht automatisch eine Fortschreibung des status quo hinsichtlich des Bestandes der öffentlichen Einrichtungen
13 Folgen der vorläufigen Haushaltsführung bei drohender Überschuldung Aufstellung einer sog. Dringlichkeitsliste für Investitionen unterteilt nach A- (rentierliche) und B-Maßnahmen (teil- und unrentierliche) keine Kreditgenehmigung für B-Maßnahmen Genehmigungsvorbehalt für alle Investitionen Prüfung jedes nicht investiven Geschäftsvorfalles auf Einhaltung der Bestimmungen des 82 GO in eigener Verantwortung Kein Anspruch auf Beförderungen, Leistungsorientierte Bezahlung und Feuerwehrzulage Fortlaufende kritische Prüfung aller Aufgabenfelder im Hinblick auf Einsparpotentiale (insb. Liste der freiwilligen Aufgaben!)
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