Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der VwV Kommunale Haushaltssystematik
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- Hella Abel
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1 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der VwV Kommunale Haushaltssystematik Vom 10. Dezember 2013 Aufgrund von Satz 1 und 3, 129 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. November 2013 (SächsGVBl. S. 822) geändert worden ist, hinsichtlich 128 Satz 1 Nr. 2 und 3, 127 Abs. 1 Nr. 10 SächsGemO im Benehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, und 69 Satz 1 und 3, 70 Abs. 1 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. November 2013 (SächsGVBl. S. 822, 831) geändert worden ist, hinsichtlich 69 Satz 1 Nr. 2 und 3, 68 Abs. 1 Nr. 7 SächsLKrO im Benehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, wird folgende Verwaltungsvorschrift erlassen: I. Änderung der Verwaltungsvorschrift Kommunale Haushaltssystematik Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Zuordnungsvorschriften zum Produktrahmen und Kontenrahmen sowie Muster für das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen im Freistaat Sachsen (VwV Kommunale Haushaltssystematik VwV KomHSys) vom 31. Juli 2012 (SächsABl. SDr. S. S 562) wird wie folgt geändert: 1. Ziffer III Nr. 3 wird wie folgt gefasst: Die verwaltungsinternen Produktgruppen, Produktuntergruppen und Kontenarten müssen der Übersicht gemäß 4 Abs. 5 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale Haushaltswirtschaft nach den Regeln der Doppik (Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik SächsKomHVO-Doppik) vom 10. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 910) zuordenbar sein. 2. Ziffer IV Nr. 3 Buchst. a wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst: Für die Vermögensrechnung und die Finanzrechnung gilt die Gliederung der Deutschen Bundesbank. b) Satz 2 wird gestrichen. 3. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Die Bezeichnung des Produktbereiches 55 wird wie folgt geändert: Das Wort Natur- wird durch das Wort Naturschutz b) Die Bezeichnung der Produktgruppe 755 wird wie folgt geändert: Das Wort Natur- wird durch das Wort Naturschutz 4. Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) In Kontenklasse 2 werden folgende Änderungen vorgenommen: Die Kontenart 281 und die Konten 2811 und 2812 werden gestrichen. In Kontenart 282 werden die Konten 2821 und 2822 gestrichen. In Kontenart 284 werden die Konten 2841 und 2842 gestrichen. In Kontenart 285 werden die Konten 2851 und 2852 gestrichen. In Kontenart 286 werden folgende Änderungen vorgenommen: a b Die Bezeichnung der Kontenart 286 wird wie folgt geändert: Die Wörter steuerkraftabhängigen Umlagen im Rahmen des Finanzausgleichs werden durch die Wörter der steuerkraftabhängigen Umlage nach 25a SächsFAG Die Konten 2861 und 2862 werden gestrichen. In Kontenart 287 werden die Konten 2871 und 2872 gestrichen. In Kontenart 288 werden die Konten 2881 und 2882 gestrichen. In Kontenart 289 werden folgende Änderungen vorgenommen: a Die Bezeichnung des Kontos 2891 wird wie folgt neu gefasst: Rückstellungen für sonstige vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen zur Gegenleistung Fassung vom Seite 1 von 7
2 b Rückstellungen für sonstige vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen zur Gegenleistung gegenüber Dritten, die im laufenden Haushaltsjahr wirtschaftlich begründet wurden und die der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind, sofern sie erheblich sind Die Unterkonten 28911, 28912, 28921, 28922, und werden gestrichen. b) In Kontenklasse 3 werden folgende Änderungen vorgenommen: In der Bezeichnung der Kontengruppe 31 wird das Wort Zuwendungen durch das Wort Zuweisungen In Kontengruppe 33 wird Kontenart 337 gestrichen. In Kontengruppe 34 werden nach Kontenart 342 die Kontenart 343 und das Konto 3431 wie folgt eingefügt: 343 Privatrechtliche Entgelte für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen 3431 Privatrechtliche Entgelte für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen c) In Kontenklasse 4, Kontengruppe 42, Kontenart 427 werden nach Konto 4274 die Konten 4275 und 4276 wie folgt eingefügt: 4275 Lernmittel, die für die Hand des Schülers bestimmt sind und die der Ausstattungspflicht des Schulträgers unterliegen 4276 Lehrmittel, die im oder zur Vorbereitung auf den Unterricht verwendet werden d) In Kontenklasse 5 werden folgende Änderungen vorgenommen: In Kontengruppe 50 werden die Kontenart 502 sowie die Konten 5022 und 5029 gestrichen. In Kontengruppe 51 werden die Kontenart 512 sowie die Konten 5122 und 5129 gestrichen. e) In Kontenklasse 6 werden folgende Änderungen vorgenommen: In der Bezeichnung der Kontengruppe 61 wird das Wort Zuwendungen, gestrichen. In Kontengruppe 64 werden nach Kontenart 642 die Kontenart 643 und das Konto 6431 wie folgt eingefügt: 643 Privatrechtliche Entgelte für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen 6431 Privatrechtliche Entgelte für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen f) In Kontenklasse 7, Kontengruppe 72, Kontenart 727 werden nach Konto 7274 die Konten 7275 und 7276 wie folgt eingefügt: 7275 Lernmittel, die für die Hand des Schülers bestimmt sind und die der Ausstattungspflicht des Schulträgers unterliegen 7276 Lehrmittel, die im oder zur Vorbereitung auf den Unterricht verwendet werden 5. Anlage 3 wird wie folgt geändert: a) In Kontenklasse 1, Kontengruppe 17, Kontenart 172, wird die Erläuterung zu Konto 1721 wie folgt geändert: In Nummer 5 wird die Angabe. durch die Angabe ; Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 angefügt: 6. Sonstige kurzfristige Wertpapiere, deren Laufzeit bis zu einem Jahr beträgt, sofern die Mittel nicht länger als ein Jahr angelegt werden sollen (sonst bei Kontenart 143).. b) In Kontenklasse 2 werden folgende Änderungen vorgenommen: Die Kontenart 281 und die Konten 2811 und 2812 werden gestrichen. In Kontenart 282 werden die Konten 2821 und 2822 gestrichen. In Kontenart 284 werden die Konten 2841 und 2842 gestrichen. In Kontenart 285 werden die Konten 2851 und 2852 gestrichen. In Kontenart 286 werden folgende Änderungen vorgenommen: a b Die Bezeichnung der Kontenart 286 wird wie folgt geändert: Die Wörter steuerkraftabhängigen Umlagen im Rahmen des Finanzausgleichs werden durch die Wörter der steuerkraftabhängigen Umlage nach 25a SächsFAG Die Konten 2861 und 2862 werden gestrichen. In Kontenart 287 werden die Konten 2871 und 2872 gestrichen. In Kontenart 288 werden die Konten 2881 und 2882 gestrichen. In Kontenart 289 werden folgende Änderungen vorgenommen: Die Bezeichnung des Kontos 2891 wird wie folgt ergänzt: Fassung vom Seite 2 von 7
3 b Die Bezeichnung des Kontos 2891 wird wie folgt ergänzt: Nach den Wörtern bekannt sind werden die Wörter, sofern sie erheblich sind angefügt. Die Unterkonten 28911, 28912, 28921, 28922, und werden gestrichen. c) In Kontenklasse 3 werden folgende Änderungen vorgenommen: In der Bezeichnung der Kontengruppe 31 wird das Wort Zuwendungen durch das Wort Zuweisungen In Kontengruppe 31 wird in der Erläuterung zu Kontenart 313-A nach Nummer 6 folgender Satz eingefügt: Zuweisungen des Landes dürfen nur mit dem Finanzrechnungsunterkonto verknüpft werden. In Kontengruppe 33, Kontenart 332 wird in der Erläuterung zu Konto 3321 der letzte Satz gestrichen. In Kontengruppe 33 wird Kontenart 337 gestrichen. In Kontengruppe 33, Kontenart 338 wird in der letzten Spalte die Angabe ER 4 durch die Angabe ER 9 In Kontengruppe 34 wird in der letzten Spalte die Angabe ER 6 durch die Angabe ER 5, ER 6 In Kontengruppe 34 werden nach Kontenart 342 die Kontenart 343, das Konto 3431 und eine Erläuterung wie folgt eingefügt: In Kontengruppe 34, Kontenart 348-A wird die Erläuterung in Nr. 13 wie folgt gefasst: 13. von sozialen Leistungen, wie Erstattungen nach 103ff SGB XII, Erstattungen für Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach 46a SGB XII, Erstattungen für die von den Fürsorgestellen im Auftrag der Hauptfürsorgestellen erbrachten Leistungen der Kriegsopferfürsorge (Erholungs- und Wohnungshilfe); In Kontengruppe 35, Kontenart 356 wird in der Erläuterung zu Konto 3562 nach dem Wort nicht das Wort ausnahmsweise eingefügt. In Kontengruppe 35, Kontenart 358 werden in der Erläuterung zu Konto 3582 die Wörter mit deren Herabsetzung regelmäßig gerechnet werden muss, zum Beispiel bei Pensionsrückstellungen und Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs. durch die Wörter die Auflösung im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit erfolgt. d) In Kontenklasse 4 werden folgende Änderungen vorgenommen: In Kontengruppe 42, Kontenart 425 wird zu Konto 4253 folgende Erläuterung eingefügt: Zu erfassen sind derartige Aufwendungen nur dann in diesem Konto, wenn sie keinem spezielleren Konto (zum Beispiel Konto 4276) zugeordnet werden können. In Kontengruppe 42, Kontenart 427 werden in der Erläuterung zu Konto 4271, Nummer 3 die Buchstaben c und d gestrichen; Buchstabe e wird zu Buchstabe c. In Kontengruppe 42, Kontenart 427 werden nach Konto 4274 die Konten 4275 und 4276 mit Erläuterungen wie folgt eingefügt: Fassung vom Seite 3 von 7
4 In Kontengruppe 42, Kontenart 429 wird in der Spalte Alte Gruppierung die Angabe, 638 gestrichen. kk) In Kontengruppe 43, Kontenart 433, Konto 4331 wird in der Spalte Alte Gruppierung die Angabe 73, 76 durch die Angabe 73, 76, 781 In Kontengruppe 43, Kontenart 433, Konto 4332 wird in der Spalte Alte Gruppierung die Angabe 74, 77 durch die Angabe 74, 77, 782 In Kontengruppe 43, Kontenart 433 werden zu Konto 4339 folgende Änderungen vorgenommen: a In der Spalte Alte Gruppierung wird die Angabe 781, 782, durch die Angabe 780, 7881, b In der Erläuterung wird nach dem Wort hierunter das Wort insbesondere eingefügt. In Kontengruppe 46, Kontenart 461 wird in der letzten Spalte die Angabe ER 17 eingefügt. In Kontengruppe 46, Kontenart 462 wird in der letzten Spalte die Angabe ER 17 eingefügt. In Kontengruppe 47 wird in der letzten Spalte die Angabe, ER 17 gestrichen. In Kontengruppe 47, Kontenart 471 wird in der letzten Spalte die Angabe, ER 17 gestrichen. e) In Kontenklasse 5 werden folgende Änderungen vorgenommen: In Satz 1 der Erläuterung zu Kontenklasse 5 werden die Wörter periodenfremde und gestrichen. Die Kontenart 502, die Konten 5022 und 5029 sowie die zugehörigen Erläuterungen werden gestrichen. Die Kontenart 512, die Konten 5122 und 5129 sowie die zugehörigen Erläuterungen werden gestrichen. f) In Kontenklasse 6 werden folgende Änderungen vorgenommen: In der Bezeichnung der Kontengruppe 61 wird das Wort Zuwendungen, gestrichen. In Kontengruppe 63, Kontenart 632 wird in der Erläuterung zu Konto 6321 der letzte Satz gestrichen. Fassung vom Seite 4 von 7
5 In Kontengruppe 63, Kontenart 632 wird in der Erläuterung zu Konto 6321 der letzte Satz gestrichen. In Kontengruppe 64 werden nach Kontenart 642 die Kontenart 643, das Konto 6431 und eine Erläuterung wie folgt eingefügt: In Kontengruppe 64, Kontenart 648-A wird die Erläuterung in Nummer 13 wie folgt gefasst: 13. von sozialen Leistungen, wie Erstattungen nach 103ff SGB XII, Erstattungen für Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach 46a SGB XII, Erstattungen für die von den Fürsorgestellen im Auftrag der Hauptfürsorgestellen erbrachten Leistungen der Kriegsopferfürsorge (Erholungs- und Wohnungshilfe); In Kontengruppe 65, Kontenart 656 wird in der Erläuterung zu Konto 6562 nach dem Wort nicht das Wort ausnahmsweise eingefügt. Bei Kontengruppe 67 wird in der letzten Spalte die Angabe FR 42 durch die Angabe FR 44 In Kontengruppe 67 wird bei Kontenart 671 in der letzten Spalte die Angabe FR 42 gestrichen. In Kontengruppe 69 wird bei Kontenart 693 in der letzten Spalte die Angabe FR und FH 40 durch die Angabe FR und FH 48 In Kontengruppe 69 wird bei Kontenart 694 in der letzten Spalte die Angabe FR und FH 40 durch die Angabe FR und FH 37 In Kontengruppe 69 wird bei Kontenart 695 in der letzten Spalte die Angabe FR und FH 40 durch die Angabe FR und FH 42 g) In Kontenklasse 7 werden folgende Änderungen vorgenommen: In Kontengruppe 72, Kontenart 721 wird in der Erläuterung zu Konto 7211 in Nummer 7 das Wort sowie durch das Wort soweit In Kontengruppe 72, Kontenart 725 wird zu Konto 7253 folgende Erläuterung eingefügt: Zu erfassen sind derartige Aufwendungen nur dann in diesem Konto, wenn sie keinem spezielleren Konto (zum Beispiel Konto 7276) zugeordnet werden können. In Kontengruppe 72, Kontenart 727 werden in der Erläuterung zu Konto 7271, Nummer 3 die Buchstaben c und d gestrichen; Buchstabe e wird zu Buchstabe c. In Kontengruppe 72, Kontenart 727 werden nach Konto 7274 die Konten 7275 und 7276 mit Erläuterungen wie folgt eingefügt: Fassung vom Seite 5 von 7
6 kk) ll) In Kontengruppe 73, Kontenart 733, Konto 7331 wird in der Spalte Alte Gruppierung die Angabe 73, 76 durch die Angabe 73, 76, 781 In Kontengruppe 73, Kontenart 733, Konto 7332 wird in der Spalte Alte Gruppierung die Angabe 74, 77 durch die Angabe 74, 77, 782 In Kontengruppe 73, Kontenart 733 werden zu Konto 7339 folgende Änderungen vorgenommen: a In der Spalte Alte Gruppierung wird die Angabe 781, 782, durch die Angabe 780, 7881, b In der Erläuterung wird nach dem Wort hierunter das Wort insbesondere eingefügt. In Kontengruppe 77 wird in der letzten Spalte die Angabe FR 43 durch die Angabe FR 45 In Kontengruppe 79 wird bei Kontenart 792 in der letzten Spalte die Angabe FR und FH 37 durch die Angabe FR und FH 38 In Kontengruppe 79 wird bei Kontenart 793 in der letzten Spalte die Angabe FR und FH 41 durch die Angabe FR und FH 49 In Kontengruppe 79 wird bei Kontenart 794 in der letzten Spalte die Angabe FR und FH 41 durch die Angabe FR und FH 39 In Kontengruppe 79 wird bei Kontenart 795 in der letzten Spalte die Angabe FR und FH 41 durch die Angabe FR und FH Die Anlage 5 erhält die aus dem Anhang 1 zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtliche Fassung. II. Neufassung der Verwaltungsvorschrift Kommunale Haushaltssystematik Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut der Verwaltungsvorschrift Kommunale Haushaltssystematik in der vom Inkrafttreten dieser Verwaltungsvorschrift an geltenden Fassung im Sächsischen Amtsblatt bekannt machen. III. Übergangsvorschrift Für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 und für das Haushaltsjahr 2014 können die Vorschriften der VwV Kommunale Haushaltssystematik vom 31. Juli 2012, auch in Teilen, weiterhin angewendet werden. Fassung vom Seite 6 von 7
7 IV. Inkrafttreten Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Dresden, den 10. Dezember 2013 Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig Anhang (zu Ziffer I Nr. 6) Anlage 5 (zu Ziffer V Nr. 1) Muster 1: Muster 2: Muster 3: Muster 4: Muster 5: Muster 6: Muster 7: Muster 8: Muster 9: Haushaltssatzung; Nachtragssatzung; Nachfolgende Muster werden verbindlich bekannt gemacht: Haushaltsquerschnitt - Ergebnishaushalt; Haushaltsquerschnitt - Finanzhaushalt; Ergebnishaushalt; Produktbezogene Finanzdaten des Ergebnishaushalts; Finanzhaushalt; Teilergebnishaushalt; Übersicht über die im Ergebnishaushalt zu veranschlagenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen; Muster 10: Teilfinanzhaushalt; Muster 11: Ergebnisrechnung; Muster 12: Finanzrechnung; Muster 13: Vermögensrechnung; Muster 14: Anlagenübersicht; Muster 15: Forderungsübersicht; Muster 16: Verbindlichkeitenübersicht; Muster 17: Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen; Muster 18: Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen und der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte sowie der Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte; Muster 19: Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen; Muster 20: Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen; Muster 21: Darstellung der Fehlbeträge im ordentlichen Ergebnis; Muster 22: Stellenplan; Muster 23: Übersicht über die Fraktionszuwendungen. Muster Fassung vom Seite 7 von 7
Stand zu Beginn. 1. Anleihen 0,00 0,00 0,00 0, Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 33,0 0,00 0,00 0,00
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