Feuerwehr/Notarzt Krankentransporte - DRK Gersheim / Apotheke / 7 81

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1 der Gemeinde verlag-faber.de gersheim.de FREITAG, 15. Februar JAHRGANG NUMMER AschermittwochHeringsessen Geburtstagsgottesdienst der Kita St. Mauritius Rubenheim in der Kirche in Rubenheim am Freitag, 22. Februar 2019, Uhr Näheres siehe im Innenteil des CDU-Ortsverbandes Niedergailbach am Mittwoch, 06. März 2019, Uhr in der Gemeinschaftshalle Niedergailbach. Gastredner: Wolfgang Bosbach (Bergisch-Gladbach) ehemaliger Bundespolitiker MdB von 1994 bis 2017 Anmeldungen für den Rosenmontagszug unter möglich wenn Reinum lacht - is Fasenacht Große Faschingsparty am Faschingssonntag mit der Partyband Firma Holunder - morgens müde abends munter ab Uhr in der Grenzlandhalle in Reinheim Näheres siehe unter OT Reinheim Sonntag, , ab Uhr in der Medelsheimer Mehrzweckhalle Näheres im Innenteil!

2 Ärztlicher Notfalldienst 09./ Bereitschaftsdienstpraxis Homburg Uniklinik (Gebäude 57.2, Chirurgie) Telefon / (Anmeldung erforderlich) Sa., So., Feier-, Brückentag (falls Ihr Hausarzt nicht erreichbar), Uhr (Praxis selbst von 8.00 bis Uhr besetzt) Unter der Rufnummer ist der diensthabende Arzt unter der Woche zu folgenden Zeiten zu erreichen: montags, dienstags und donnerstags von bis 8.00 Uhr des darauf folgenden Tages. Mittwochs und freitags von bis 8.00 Uhr des darauf folgenden Tages. An Wochenenden und Feiertagen sichern die Bereitschaftsdienstpraxen die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung. Die Rufnummer ist zusätzlich zu sonstigen Erreichbarkeiten geschaltet. Kinderärztlicher Notfalldienst Notfalldienstpraxen der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte/innen von Samstag, 8.00 Uhr, bis Montag, 8.00 Uhr 16./ Marienhausklinik St. Josef Kohlhof, Neunkirchen, Klinikweg 1-5, Telefon / Zahnärztlicher Notfalldienst 16./17.02 Dr. A. Endres, Homburg/Erbach, Rembrandtstraße 25, Telefon / Auch im Internet unter finden Sie den aktuellen zahnärztlichen Notfalldienst. Die Patienten-Info-Stelle der saarländischen Zahnärzte erreichen Sie jeden Mittwoch von bis Uhr telef. unter / Notdienstplan der Hals-Nasen-Ohren-Ärzte 16./ Unter der Rufnummer ist der diensthabende Arzt zu erreichen. Augenärztlicher Notfalldienst 16./ Iveta Jacob, Bexbach, Rathausstraße 25, Telefon / und / Tierärztlicher Notfalldienst 16./ Tierärztin Dr. Biewald, Mandelbachtal, Pfaffentalstraße 78a, Telefon / Tierärztlicher Notdienst im Internet: Apotheken-Notdienst Rats-Apotheke, Blieskastel, Zweibrücker Straße 10, Telefon / Schlossberg-Apotheke, Blieskastel, Kardinal-Wendel-Straße 26, Telefon / Apotheken-Notdienst im Internet: Sauna-Telefon / Dienstag Uhr Männer Mittwoch Uhr Frauen Polizei Notruf Gersheim / Feuerwehr/Notarzt Krankentransporte - DRK Gersheim / Ärzte Gem.praxis Dr. Ziegler und Dr. Becker, Gersheim / 3 01 Jürgen Berning / Dr. Eva Baumann / 5 55 Zahnärztin Anna Sehmer / Tierarztpraxis Ehrmantraut / Apotheke / 7 81 Knappschaftsältester Alois Motsch / Bernhard Schuhmacher / Schulen Gemeinschaftsschule Gersheim / Grundschule Medelsheim-Altheim / 3 24 Grundschule Reinheim / 2 83 Kindergärten Kita St. Alban Gersheim / 37 0 Kita Peppenkum / 26 7 Kita St. Markus Reinheim / Kita St. Mauritius Rubenheim / 3 78 Kita Regenbogen Walsheim / Waldorfkindergarten Haus Sonne / Standesamt Blieskastel / (zuständig für Blieskastel, Gersheim, Mandelbachtal) Taxi Wack / 4 04 Anrufsammeltaxi / Versorgung Pfalzwerke Netz AG (Strom) / Stadtwerke Bliestal GmbH (Wasser, Gas) / Pflegestützpunkt im Saarpfalz-Kreis / EVS-Wertstoff-Zentrum Blieskastel / Ormesheim / Bauschuttdeponie Hölschberg / Zentraler Platz für Baum- und Strauchabfälle Der Zentrale Platz für Baum- und Strauchabfälle befindet sich auf dem Gelände des ehem. Kalkwerkes (Lohweg). Öffnungszeiten Wintersaison (Oktober bis 15. Dezember, 15. Februar bis März): Freitag: 14:00 16:00 Uhr Samstag 11:00 15:00 Uhr Zuständigkeit des Schornsteinfegers Mario Müller, Kiefernstraße 10, Blieskastel-Brenschelbach, Tel / , Fax / , mobil / , er ist zuständig für alle Ortsteile außer Reinheim. Dieser Ortsteil unterliegt der Zuständigkeit des Herrn Jörg Henrichs, Gartenstraße 94, St. Ingbert. Er ist erreichbar unter Tel / oder mobil / Mehr unter Seite 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Gersheim vom 15. Februar 2019

3 Sitzung des Ortsrates Herbitzheim Am Donnerstag, , findet um Uhr im Feuerwehrgerätehaus in Herbitzheim eine Sitzung des Ortsrates Herbitzheim statt; hierzu ergeht herzliche Einladung. Öffentlicher Teil TOP 1: Bürgersprechstunde TOP 2: Abnahme der Niederschrift der Sitzung vom TOP 3: Verordnung zur Errichtung von Photovoltaik auf Agrarflächen; hier: Inkraftsetzung und Erläuterungen TOP 4: Picobello-Aktion des Ortsrates TOP 5: Mitteilungen und Informationen Nichtöffentlicher Teil TOP 1: Mitteilungen und Informationen Hans-Jürgen Domberg, Ortsvorsteher Das Bürgerbüro im Rathaus informiert Personalausweise und Reisepässe - Reisepässe, die bis zum 18. Januar 2019 beantragt worden sind, können im Bürgerbüro, Zimmer 10, abgeholt werden. Bei der Beantragung des neuen Personalausweises wird den Antragstellern ein Brief mit Pin, Puk und Sperrkennwort von der Bundesdruckerei zugeschickt. Wenn dieser Brief angekommen ist, kann der neue Personalausweis in der Regel im Rathaus abgeholt werden. Bitte bringen Sie bei der Abholung den abgelaufenen bzw. vorläufigen Personalausweis/Reisepass zur Vorlage mit. Ohne diese können keine Ausweise bzw. Reisepässe ausgehändigt werden. Führerscheine - Wer bis zum 05. Februar 2019 die Umstellung seiner alten grauen oder rosafarbenen Fahrerlaubnis beantragt hat, kann seinen Kartenführerschein während den Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Zimmer 10 abholen. Die Herstellung dauert ca. zwei Wochen. Der alte Führerschein kann auf Wunsch entwertet werden. Fundsachen Folgende Gegenstände wurden als gefunden gemeldet: Kalenderwoche 06/2019 Schlüssel (Minit) und Metallring am oberen Parkplatz beim Friedhof Medelsheim Kalenderwoche 05/2019 Schlüssel (Abus) und Metallring im Vorraum der Volks- und Raiffeisenbank Saarpfalz eg in Gersheim Kalenderwoche 04/2019 Kamera Fujifilm im schwarzen Mäppchen oberhalb des Tretbeckens Gersheim in der Wiese Kalenderwoche 03/2019 Brille mit schwarzer Fassung auf dem Parkplatz hinter dem Rathaus Kalenderwoche 02/2019 Schlüssel (Abus) in Reinheim, Zur Ruppwiese Kalenderwoche 48/2018 Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln in Ledermäppchen (Farbe hellbraun) Kalenderwoche 44/2018 Damenjacke grau (Bexleys) in der Physiotherapiepraxis Wachhall in Gersheim Gerne erteilt die Gemeindeverwaltung weitere Auskünfte! Kontakt: Rathaus, Bliesstraße 19a, Gersheim, Bürgerbüro, Herr Liebel, Frau Plitt-Jann, Frau Wack, Telefon (06843) , E- Mail: buergerbuero@gersheim.de Alexander Rubeck Bürgermeister der Gemeinde Gersheim Nachruf Die Gemeinde Gersheim trauert um Frau Sylvie Zapp * Frau Zapp war von Juni 2017 bis September 2018 im Freizeitbetrieb der Gemeinde Gersheim beschäftigt. Wir werden der Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. Andrea Weinmann Vorsitzende des Personalrates der Gemeinde Gersheim Steuertermin Die Gemeindekasse Gersheim weist darauf hin, dass am die erste Rate der Grundsteuern mit Nebenabgaben, die Hundesteuer sowie die erste Vorauszahlungsrate der Gewerbesteuer fällig werden. Grund- und Hundesteuer - Bitte beachten Sie, dass für das Jahr 2019 nur diejenigen einen Steuerbescheid erhalten haben, bei denen sich gegenüber dem Jahr 2018 eine Änderung ergeben hat. Grundsteuerpflichtige, die keinen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2019 erhalten haben, haben 2019 die gleiche Grundsteuer/ Hundesteuer zu entrichten, wie in dem zuletzt erteilten Steuerbescheid festgesetzt wurde. Die Grundsteuer mit Nebenabgaben sowie die Hundesteuer für das Jahr 2019 wurden als öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt vom festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gewerbesteuer - Die erste Vorauszahlungsrate der Gewerbesteuer ergibt sich aus den Gewerbesteuerbescheiden vom Sofern Sie uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, bitten wir Sie, den jeweiligen Betrag zum zu überweisen. Konten der Gemeinde Gersheim Kreissparkasse Saarpfalz IBAN: DE BIC: SALADE51HOM Volks- und Raiffeisenbank Saarpfalz IBAN: DE BIC: GENODE51BEX Postbank Saarbrücken IBAN: DE BIC: PBNKDEFFXXX Um Ihnen die Überwachung der Zahlungstermine zu ersparen, bietet Ihnen die Gemeinde Gersheim an, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Sie finden den Vordruck für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren auf der Internet-Seite der Gemeinde Gersheim unter Bürgerservice - Downloads - Formulare. Ferner kann der Vordruck selbstverständlich bei der Gemeindekasse angefordert werden. Gerne erteilt die Gemeindeverwaltung weitere Auskünfte! Kontakt: Rathaus, Bliesstraße 19a, Gersheim, Gemeindekasse, Frau Yassine, Telefon (06843) , myassine@gersheim.de, und Abteilung II, Finanzen, Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Frau Fromm, Telefon (06843) , ufromm@gersheim.de Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses Gemäß 47 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), in Verbindung mit 1 der Verordnung über die Bildung von Umlegungsausschüssen (Umlegungsausschussverordnung) vom , wird für das Umlegungsgebiet des Bebauungsplanes 2. Änderung Im Krämersfeld, 1. BA, Gemarkung Rubenheim, die Umlegung eingeleitet. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung Im Krämersfeld, östlicher Teil. Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt Im Westen Vom südwestlichen Grenzpunkt (A) des Flurstückes 1173/4 bis zum nordwestlichen Grenzpunkt (B) des Flurstückes 1176/11 entlang der nördlichen Grenze dieses Flurstückes bis zum südwestlichen Punkt (C) des Flurstückes 1186/1 entlang der westlichen Grenze dieses Flurstückes, ca. 30 m, bis zum Punkt D. Im Norden Von Punkt D zu Punkt E, entlang der östlichen Grenze des Flurstückes 1186/1 auf Punkt F, von dort entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 1194/2 bis zum nordöstlichen Punkt (G) dieses Flurstückes. Im Osten Von Punkt G entlang der westlichen Grenze des Flurstückes 1195/ 5 und in Verlängerung dieser Grenze auf den nordöstlichen Grenzpunkt (H) des Flurstückes 1200/1. Im Süden Von Punkt H entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 1200/ 1 bis zum nordwestlichen Punkt (I) dieses Flurstückes, von dort ca. 15 m entlang der westlichen Grenze bis auf Punkt J, von dort über die Jahnstraße hinweg auf Punkt K, entlang der östlichen Grenze des Flurstückes 1170/16 in nördliche Richtung auf den südöstlichen Punkt (L) des Flurstückes 1173/4, entlang der südlichen Grenze dieses Flurstückes bis zum Ausgangspunkt A. Die genaue Begrenzung des Umlegungsgebietes ist aus der abgedruckten Karte ersichtlich. In das Umlegungsverfahren sind folgende Flurstücke einbezogen: Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Gersheim vom 15. Februar 2019 Seite 3

4 Ordnungs- Grundbuch- Flurstück Lage Nr. blatt /23 tlw. Gemeinde Gersheim /1 tlw. Ehlinger Weg /11 Im Krämersfeld, 1. Ahnung /4 Im Krämersfeld, 1. Ahnung /4 Im Krämersfeld, 1. Ahnung /2 Jahnstraße /2 Jahnstraße tlw. Erfweilerstraße /2 tlw. Im Bauert tlw. Im Bauert tlw. Im Bauert Die abgedruckte Karte ist Bestandteil des Umlegungsbeschlusses. Die Gemeinde Gersheim überträgt dem Umlegungsausschuss nach 46 Abs. 5 BauGB für sämtliche dem Umlegungsverfahren unterworfenen Grundstücke die Befugnis zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß 24 Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Die Übertragung gilt von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses nach 50 BauGB bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach 71 BauGB. II Beteiligte im Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Nach 48 BauGB sind im Umlegungsverfahren Beteiligte: 1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke, 2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks oder an einem des Grundstück belasteten Rechts, 3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen - Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, - Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück, - persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Nutzung des Grundstücks beschränkt sowie 4. die Gemeinde Gersheim. Die unter 3. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, in dem die Anmeldung ihres Rechts dem Umlegungsausschuss zugeht. Die Anmeldung kann bis zur Beschlussfassung über den Umlegungsplan ( 66 Abs. 1 BauGB) erfolgen. Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so wird der Umlegungsausschuss dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist zur Glaubhaftmachung seines Rechts setzen. Nach Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechts nicht mehr zu beteiligen ( 48 Abs. 3 BauGB). Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, sind binnen eines Monats nach der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bei dem Umlegungsausschuss anzumelden. Zur Durchführung des Umlegungsverfahrens ist es erforderlich, dass eventuelle Erben, die nicht im Grundbuch eingetragen sind, ihre Eigentumsrechte durch Vorlage des Erbscheins oder Testaments geltend machen und die Berichtigung des Grundbuchs beantragen. Beteiligte, die durch Erbfolge das Eigentum an Grundstücken erlangen, können binnen zwei Jahren nach Eintritt des Erbfalls eine gebührenfreie Grundbuchberichtigung beantragen. Werden Rechte erst nach Ablauf eines Monats angemeldet oder nach Ablauf der durch den Umlegungsausschuss gesetzten Frist glaubhaft gemacht, so muss der Berechtigte die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn der Umlegungsausschuss dies bestimmt. Der Inhaber eines im Grundbuch nicht ersichtlichen Rechts, das zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigt, muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch diese Bekanntmachung zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Wechselt die Person eines Beteiligten während des Umlegungsverfahren, so tritt sein Rechtsnachfolger in das Verfahren in dem Zustand ein, in dem es sich im Zeitpunkt des Übergangs des Rechts befindet ( 49 BauGB). III Verfügungs- und Veränderungssperre Nach 51 BauGB dürfen von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans ( 71 BauGB) im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses 1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird, 2. Baulasten neu begründet, geändert oder aufgehoben werden, 3. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden, 4. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden und 5. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige baulichen Anlagen errichtet oder geändert werden. Vorhaben, die vor dem In-Kraft-Treten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrecht Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem In-Kraft-Treten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Verfügungs- und Veränderungssperre nicht berührt. IV Vorbereitung der Entscheidungen Die Geschäftsstelle im Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung, Zentrale Außenstelle in Saarlouis nimmt die Aufgabe nach 6 der Umlegungsausschussverordnung wahr. V Vorbereitende Maßnahmen Den Beauftragten der zuständigen Behörde ist gemäß 209 BauGB zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetzbuch zu treffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Verfahren unterworfenen Grundstücke zu betreten, um Vermessungen, Abmarkungen, Bewertungen und ähnliche Arbeiten auszuführen. Beginn und Umfang der vorbereitenden Maßnahmen werden rechtzeitig bekannt gegeben. VI Auslegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis Das Bestandsverzeichnis und die Bestandskarte, in denen der Nachweis des Grundbuchs und Liegenschaftskatasters für alle Grundstücke des Umlegungsgebiets aufgeführt sind, liegen vom bis einschließlich im Rathaus der Gemeinde Gersheim (Zimmer 11 EG) während der Dienststunden öffentlich aus. Für die in Abt. II und III des Grundbuches eingetragene Lasten und Beschränkungen ist die Einsicht nur demjenigen gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Rechtsbehelfsbelehrung - Gegen den Umlegungsbeschluss kann innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Umlegungsausschuss der Gemeinde Gersheim, Geschäftsstelle: Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung, Zentrale Außenstelle Saarlouis, Kaibelstraße 4-6, Saarlouis, gestellt werden. Der Antrag ist schriftlich zu stellen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Über den Antrag entscheidet das Landgericht Saarbrücken, Kammer für Baulandsachen, Franz-Josef-Röder Str. 15, Saarbrücken. Falls vor dem Landgericht Saarbrücken Anträge in der Hauptsache gestellt werden, ist eine Vertretung durch einen beim Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt erforderlich. Dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Ver- Seite 4 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Gersheim vom 15. Februar 2019

5 waltungsakt angefochten wird und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie Tatsachen und Beweismittel angeben die zur Rechtfertigung des Antrages dienen. Wird die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten oder eines Vertreters versäumt, so wird dessen Verschulden dem vertretenen Beteiligten zugerechnet. Gersheim, den Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses: Meierhöfer Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gersheim im Bereich des Penny-Marktes im Ortsteil Gersheim Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB - Der Gemeinderat Gersheim hat in seiner Sitzung am die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Penny-Marktes im Ortsteil Gersheim beschlossen. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und die frühzeitige Bürgerbeteiligung fanden in der Zeit vom bis zum statt. Nach Abwägung der Einwände wurde der Beschluss, die Offenlage mit dem geänderten Planentwurf durchzuführen, in der Sitzung des Gemeinderates vom gefasst. Gemäß 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Plans und der Begründung in der Zeit vom bis einschließlich im Gemeindebauamt, Zimmer 11, Bliesstraße 19a, Gersheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis Uhr Dienstag von bis Uhr Donnerstag von bis Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Folgende Unterlagen werden ausgelegt: - Plankarte Änderung Flächennutzungsplan im Bereich des Penny-Marktes - Begründung und Umweltbericht mit folgenden Inhalten: Auswirkung der Planung in dem Plangebiet auf die Menschen und ihre Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft/ Klima; Landschaft und landschaftsbezogene Erholung, Kultur- und Sachgüter - Verträglichkeitsgutachten zur Ermittlung der Auswirkungen der geplanten Erweiterung durch Isoplan:marktforschung - Hinweise und Anregungen aus den Verfahren nach 3 und 4 BauGB Die Pfalzwerke regen an, dass auch im Zuge der vorbereitenden Bauleitplanung der Verlauf der 20-kV-Freileitung zeichnerisch festgesetzt wird. Die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes werden entsprechend ergänzt bzw. geändert. Die Gemeinde Gersheim verfolgt mit der Teiländerung des Flächennutzungsplanes die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des bestehenden Lebensmitteldiscounters Penny. Die Planung bereitet keine Vorhaben vor, die erhebliche Auswirkungen auf Umwelt, Natur und Landschaft haben werden. Es kommt zu keiner Beeinträchtigung der beschriebenen Schutzgüter. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß 4 a (4) BauGB können die vollständigen Beteiligungsunterlagen auf der Webseite der Gemeinde Gersheim unter eingesehen und heruntergeladen werden. Gersheim, den Alexander Rubeck, Bürgermeister 2. Änderung des Bebauungsplanes Dorfmitte Gersheim der Gemeinde Gersheim im Ortsteil Gersheim Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB - Der Gemeinderat Gersheim hat in seiner Sitzung am die 2. Änderung des Bebauungsplanes Dorfmitte Gersheim im Ortsteil Gersheim be- Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Gersheim vom 15. Februar 2019 Seite 5

6 schlossen. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und die frühzeitige Bürgerbeteiligung fanden in der Zeit vom bis zum statt. Nach Abwägung der Einwände wurde der Beschluss, die Offenlage mit dem geänderten Planentwurf durchzuführen, in der Sitzung des Gemeinderates vom gefasst. Gemäß 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Plans und der Begründung in der Zeit vom bis einschließlich im Gemeindebauamt, Zimmer 11, Bliesstraße 19a, Gersheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis Uhr Dienstag von bis Uhr Donnerstag von bis Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Folgende Unterlagen werden ausgelegt: - Plankarte 2. Änderung Bebauungsplan Dorfmitte Gersheim - Begründung und Umweltbericht mit folgenden Inhalten: Auswirkung der Planung in dem Plangebiet auf die Menschen und ihre Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft/Klima; Landschaft und landschaftsbezogene Erholung, Kultur- und Sachgüter - Verträglichkeitsgutachten zur Ermittlung der Auswirkungen der geplanten Erweiterung durch Isoplan:marktforschung - Hinweise und Anregungen aus den Verfahren nach 3 und 4 BauGB Die Anregung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz bezüglich artenschutzrechtlicher Belange und Altlastenverdachtsflächen werden im Rahmen konkreter Vorhaben berücksichtigt. Die Anregung der Pfalzwerke, den Verlauf der 20-kV-Freileitung zeichnerisch festzusetzen, wurde berücksichtigt. Der Biosphärenzweckverband empfiehlt, die Aspekte des Klimaschutzes zu berücksichtigen, wie z. B. Nutzung der Dachflächen mit PV-Anlagen, Errichtung einer Ladestation für E-Fahrzeuge und Vorsehen von mehreren Pflanzflächen. Die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden entsprechend ergänzt bzw. geändert. Die Gemeinde Gersheim verfolgt mit der Planung die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des bestehenden Lebensmitteldiscounters Penny. Die Planung bereitet keine Vorhaben vor, die erhebliche Auswirkungen auf Umwelt, Natur und Landschaft haben werden. Es kommt zu keiner Beeinträchtigung der beschriebenen Schutzgüter. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Gemäß 4 a (4) BauGB können die vollständigen Beteiligungsunterlagen auf der Webseite der Gemeinde Gersheim unter eingesehen und heruntergeladen werden. Gersheim, den Alexander Rubeck, Bürgermeister Sprechstunde des Seniorenbeauftragten Sprechstunde des Behindertenbeauftragten Der Seniorenbeauftragte bzw. Behindertenbeauftragte der Gemeinde Gersheim, Herr Hans Gebhardt, bietet am Dienstag, 19. Februar 2019 (jeden 3. Dienstag im Monat), in der Zeit von bis Uhr im Gersheimer Rathaus, Zimmer 9, Sprechstunden an. Terminvereinbarungen sind unter Tel. (06843) erforderlich. Den Bürgerinnen und Bürgern wird damit Gelegenheit gegeben, sich in allen Angelegenheiten, die den Seniorenbeauftragten bzw. den Behindertenbeauftragten betreffen, beraten zu lassen. Seite 6 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Gersheim vom 15. Februar 2019

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