FFH-Verträglichkeitsvorprüfung zum Bebauungsplan Nr. 57 SO-Gebiet-Tankstelle Stand: 02. Mai 2016
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- Victor Meyer
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1 FFH-svorprüfung zum Bebauungsplan Nr. 57 SO-Gebiet-Tankstelle Stand: 02. Mai 2016 ERLÄUTERUNGSBERICHT WoltersPartner ARCHITEKTEN & STADTPLANER GmbH
2 WoltersPartner ARCHITEKTEN & STADTPLANER GmbH Bearbeitet im Auftrag der Michael Ahn Markus Lampe Carsten Lang Projektbearbeitung WoltersPartner: Dr. Fabian Borchard Daruper Straße Coesfeld Telefon Telefax info@wolterspartner.de Internet: Ansprechpartner Andreas Hermsen Coesfeld,
3 Inhaltsverzeichnis 1 Prüfungsanlass 5 2 Rechtliche Vorgaben 5 3 Methodische Grundlagen 6 4 Beschreibung des Planvorhabens Lage des Plangebietes Vorhabensbeschreibung 7 5 Beschreibung der Schutzgebiete FFH-Gebiet Kranenburger Bruch (DE ) Einleitung Schutzgegenstand Schutzziele Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein (DE ) Einleitung Schutzgegenstand Schutzziele 10 6 Beschreibung anderer Vorhaben und bestehender Vorbelastungen zur Beurteilung von Summationseffekten 10 7 Überschlägige Wirkfaktorenanalyse Potentielle Wirkfaktoren (Prognose) Überschlägige Bewertung der potentiellen Wirkfaktorengemäß gem. Prognose 13 8 Zusammenfassung 13 Anhang Bestandsplan 3
4 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Lage und Biotoptypen des Plangebietes... 7 Abb. 2: Zubringer/ Rampe zur B 504 mit bestehenden Gehölzstrukturen in den Böschungsbereichen Tabellenverzeichnis Tab. 1: Potenzielle Wirkfaktoren. Beschreibung und Beurteilung der möglichen Wirkungen auf die europäischen Schutzgebiete bei Durchführung des Planvorhabens
5 1 Prüfungsanlass Im Zuge der geplanten Verlegung einer Tankstelle sollen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 SO-Gebiet Tankstelle die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des beantragten Vorhabens geschaffen werden. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinien (VV- Habitatschutz, 2002) ist jedoch bei der Errichtung von baulichen Anlagen innerhalb eines Mindestabstandes von 300 m im Einzelfall zu prüfen, ob eine erhebliche Beeinträchtigung von Natura Gebieten vorliegen kann. Da das geplante Vorhaben in einem Abstand von rund 200 m zum FFH-Gebiet Kranenburger Bruch (DE ) und zum Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein (DE ) liegt, ist festzustellen, ob mit dem Vorhaben oder einer daraus folgenden Tätigkeit eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgebiete einhergeht. Können erhebliche Beeinträchtigungen nachweislich nicht ausgeschlossen werden, so ist eine vertiefende FFH-sprüfung erforderlich. 2 Rechtliche Vorgaben Die rechtlichen Vorgaben werden durch die Richtlinie 79/409/EWG der Europäischen Gemeinschaft vom 02. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) sowie die Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) gebildet. Diese europarechtlichen Vorgaben wurden über das Bundesnaturschutzgesetz, insbesondere die 32 und 33 in nationales Recht umgesetzt, so dass nach 34 und 36 BNatSchG Pläne/ Projekte (auch Vorhaben ) vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes zu überprüfen sind. Erhaltungsziele entsprechen in FFH- und Vogelschutzgebieten den gemeldeten Arten und Lebensräumen nach Anhang I und II. Die FFH-Voruntersuchung hat die Aufgabe, den Bearbeitungsaufwand zu reduzieren indem sie offensichtlich nicht erhebliche Fälle ausscheidet. Eigentliches Ziel der Vorprüfung ist es daher abzuschätzen, ob ein Vorhaben geeignet ist, ein FFH- bzw. Vogelschutzgebiet erheblich zu beeinträchtigen (Möglichkeitsmaßstab). In diesem ersten Schritt gilt es daher vorab zu ermitteln, ob das Vorhaben überhaupt geeignet ist eine erhebliche Beeinträchtigung auf ein Natura
6 Gebiet auszuüben. Dabei ist das Zusammenwirken mit anderen Vorhaben in die Abschätzung mit einzubeziehen (kumulative Auswirkungen). Besteht die Wahrscheinlichkeit oder die Gefahr, dass das Vorhaben ein Natura 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigt, ist eine FFH- sprüfung erforderlich. Der notwendige Grad der Wahrscheinlichkeit ist erreicht, wenn anhand objektiver Umstände offensichtlich nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Vorhaben das fragliche Gebiet beeinträchtigt*. * vgl. BVerwG, Urteil vom Westumfahrung Halle. 9 A Methodische Grundlagen Die FFH-Vorprüfung basiert auf der Grundlage bereits vorhandener Daten zum Vorkommen von Arten und/ oder Lebensräumen, die sich maßgeblich aus den Meldeunterlagen (Standarddatenbögen) und den Schutzgebietsverordnungen ergeben. Darüber hinaus liegt der Beurteilung eine Bestandserfassung der (Biotop-)Strukturen im auswirkungsrelevanten Umfeld zum geplanten Vorhaben (März 2016) zugrunde. Inhaltlich orientiert sich die vorliegende FFH-Vorprüfung an den Vorgaben der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA, 2004) sowie dem Leitfaden zur Durchführung von FFH-suntersuchungen in Nordrhein- Westfalen (Froelich & Sporbeck, 2002). 4 Beschreibung des Planvorhabens 4.1 Lage des Plangebietes Das Plangebiet des Vorhabens liegt am östlichen Siedlungsrand der und umfasst eine Fläche von rund 1 ha Größe. Es befindet sich in einer Insellage zwischen der B9 (Klever Straße, einschl. Zubringer/ Rampe), die unmittelbar in südlicher und westlicher Richtung angrenzt, und der B 504, die in östlicher Richtung in einer Entfernung von rund 120 m in Dammlage verläuft. Die zwischen den Bundesstraßen gelegenen Freiflächen werden als Acker und Grünland bewirtschaftet (s. Abb. 1). Darüber hinaus liegen am östlichen Rand des Plangebietes entlang der Stichstraße Hoogen Wohngebäude bzw. ehemalige Hofstellen. Die Böschungen der B 504 und des bestehenden Zubringers sind mit einheimischen mittelbis hochwüchsigen Bäumen und Sträuchern bewachsen (s. Abb. 2). 6
7 Abb. 1: Lage und Biotoptypen des Plangebietes. Oben: Blick aus nördlicher Richtung. Unten: Blick aus östlicher Richtung. März Abb. 2: Zubringer/ Rampe zur B 504 mit bestehenden Gehölzstrukturen in den Böschungsbereichen. Blick aus nördl. Richtung, März Vorhabensbeschreibung Der Umwelt- und Planungsausschuss der hat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 57 SO- Gebiet Tankstelle auf Grundlage der 2-4 BauGB gefasst um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Tankstelle einschließlich entsprechender Versorgungsmöglichkeiten (Tankstellenshop) und einer Autowaschanlage zu schaffen. Die derzeit an der Klever Straße 64 betriebene Tankstelle Tank & Shop soll dabei durch den Neubau ersetzt, d.h. zurückgebaut werden. 7
8 Der ca. 1 ha große Planbereich der zukünftigen Tankstelle umfasst Teile der Flurstücke 127, 517 und 531 in der Flur 12 in der Gemarkung Kranenburg. Bei Durchführung des Planvorhabens wird eine derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzte Grünlandfläche, die mit einem (Geräte)schuppen bestanden ist durch den Bau einer Tankstelle überplant. 5 Beschreibung der Schutzgebiete 5.1 FFH-Gebiet Kranenburger Bruch (DE ) Einleitung Das FFH-Gebiet Kranenburger Bruch umfasst rund 118,5 ha und befindet sich in einer mittleren Höhenlage von 10 m über NN im Naturraum Niederrheinisches Tiefland und Kölner Bucht. Eine genaue Abgrenzung ist dem Kartenmaterial im Anhang zu entnehmen. Gemäß Angaben aus dem Biotopkataster für das Land Nordrhein- Westfalen handelt sich um ein größeres Niedermoor in einer Altstromrinne auf der Rheinniederterrasse bei Kranenburg. Im Gebiet findet eine extensive Grünlandnutzung statt. Außer verschiedenen Grünlandgesellschaften feuchter bis frischer Standorte haben sich Binsen-, Schilf- und Seggenbestände sowie Hochstaudenfluren und Weidengehölze entwickelt. Im Zentrum des Gebietes befindet sich ein größeres Abgrabungsgewässer. Das Gebiet stellt gemäß Standarddatenbogen einen landesweit bedeutsamen Niedermoorkomplex mit gut ausgeprägten und naturraumtypischen Mager- und Feuchtgrünländern sowie einem repräsentativen Vorkommen des Kammmolchs dar Schutzgegenstand Nach Anhang I der FFH-Richtlinie sind für die Meldung des Gebietes folgende Lebensraumtypen ausschlaggebend (s. Anhang): Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510) Das Gebiet ist für folgende Anhang II Arten von Bedeutung: Kammmolch Schutzziele Die Schutzziele bestehen in der Erhaltung und Entwicklung der Lebensraumtypen (einschließlich ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna) nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH- Richtlinie. 8
9 5.2 Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein (DE ) Einleitung Das Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein umfasst eine Fläche von rund ha und befindet sich auf einer mittleren Höhenlage von 20 m über NN im Naturraum Niederrheinisches Tiefland und Kölner Bucht. Das Gebiet erstreckt sich vom Binsheimer Feld im Süden bis zur niederländischen Grenze im Norden und umfasst die rezente Aue des Rheins (Deichvorland), teilweise aber auch, wie z.b. mit der Düffel, große Flächen in der Altaue (Deichhinterland). Das Gebiet ist eine typische, historisch gewachsene Stromtal- Kulturlandschaft, geprägt durch den Rheinstrom mit seinen im Spätsommer häufig trocken fallenden Sand- und Schlickufern sowie den ausgedehnten, episodisch überschwemmten Grünlandflächen (Weiden und Mähweiden) mit Schwerpunkt im Deichvorland. Weitere prägende Bestandteile sind die bestehenden Altarme, Altstromrinnen, Kolke mit ihren Schwimmblatt- und Verlandungsröhrichten, Silberweidenwälder, Weidengebüsche, Abgrabungsgewässer und Ackerflächen im Deichhinterland. Das Gebiet stellt gemäß Standarddatenbogen aufgrund der großen offenen Abschnitte der Rheinaue mit großen Grünlandflächen und zahlreichen naturnahen Gewässern ein herausragendes Brutgebiet für Flussseeschwalbe, Trauerseeschwalbe, Wachtelkönig und Blaukehlchen dar. Es ist Rastgebiet für mehr als Wasservögel, besonders für Wildgänse Schutzgegenstand Nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie bzw. nach Art. 4 Abs. 2 Vogelschutzrichtlinie sind für die Meldung des Gebietes folgende Arten ausschlaggebend: Weißstorch Singschwan, Zwergschwan Blässgans, Saatgans, Weißwangengans (Nonnengans) Löffelente, Knäkente, Tafelente, Spießente, Krickente Zwergsäger, Gänsesäger Wachtelkönig Tüpfelsumpfhuhn Flussregenpfeifer, Goldregenpfeifer Bruchwasserläufer, Waldwasserläufer, Rotschenkel, Dunkler Wasserläufer, Grünschenkel, Uferschnepfe, Kampfläufer Flussseeschwalbe, Trauerseeschwalbe Wiesenpieper Blaukehlchen, Schwarzkehlchen Teichrohrsänger 9
10 Große Rohrdommel Rohrweihe Kiebitz, Großer Brachvogel, Bekassine Eisvogel, Nachtigall, Pirol Schutzziele Die Schutzziele bestehen in der Erhaltung, Förderung und Entwicklung bzw. der Wiederherstellung der Lebensräume für die im Schutzzweck genannten Arten, dazu gehören generell: keine weitere Zersiedlung und Zerschneidung (u.a. keine Erschließung durch neue Verkehrswege, keine Neuversiegelung bisher unbefestigter Wege) kein Umbruch von Wiesen und Weiden keine weitere Installierung von Windkraftanlagen in SPA s und in einer Pufferzone von mindestens 500 m Breite (Korridore zwischen Teilgebieten sollten ebenfalls freigehalten werden) keine weiteren Trocken- und Nass-Abgrabungen Umwandlung von Acker- in Grünland, v. a. in Auenbereichen Lenkung der Freizeitnutzung (Regelung u.a. von Klettersport, Angelsport, Surfen, Segeln, Kanusport) Schaffung von Einrichtungen für das Naturerlebnis Anpassung der ordnungsgemäßen Jagdausübung an die speziellen Schutzziele Gewährleistung störungsfreier Brut-, Rast-, Nahrungs-, Mauser- und Schlafplätze (bei Bedarf Gelegeschutz, d.h. Lenkung der Mahd, Installierung von Horstschutzzonen) 6 Beschreibung anderer Vorhaben und bestehender Vorbelastungen zur Beurteilung von Summationseffekten Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein- Westfalen hat zur Prüfung möglicher Summationseffekte ein Fachinformationssystem* eingerichtet, dass der vorhaben- und gebietsbezogenen Dokumentation von Prüfungen zur FFH- dient. Das Fachinformationssystem erlaubt damit einen Überblick über vorhandene Daten zu FFH-sprüfungen bzw. bereits genehmigten Vorhaben und ermöglicht eine Abschätzung potentieller kumulativer Wirkungen. Für den Kreis Kleve liegen in der Datenbank keine Informationen über Projekte mit FFH-sprüfungen vor. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz stellt umweltbezogene Daten u.a. zur Lufthygiene und Lärmsituation in Nordrhein-Westfalen zu Verfügung**. * Fachinformationssystem FFH- sprüfungen in NRW. Online unter: w.de/ffh-vp/de/einleitung ** Internetportal NRW Umweltdaten vor Ort. Online unter: Vgl. dazu auch den Bericht über die Lärmkartierung für die vom
11 Hiernach besteht für das Plangebiet aufgrund der vorhandenen Straßen und dem damit verbundenen Verkehr eine Lärmbelastung (24 h- Pegel) von mehr als 75 db (A) im Bereich des Zubringers zur B 504 (vg. Abb. 2). Die Lärmbelastung im östlichen Teil des Plangebietes liegt im Bereich zwischen 60 und 65 db (A). Durch den Kfz- und LKW-Verkehr bestehen zudem optische Störungen, die besonders während der Wintermonate, wenn die an der Straßenböschung (Zubringer zur B 504 und B 504 selbst) stehenden Gehölze keine vollständige Abschirmung von Lichtemissionen übernehmen. Darüber hinaus sind durch den Verkehr diffuse Stoffeinträge z.b. aus der Luft in die Natura 2000-Gebiete zu erwarten. Weiterführende Informationen zu bestehenden oder geplanten Vorhaben, die zu einer Kumulation von Wirkungen und damit zu erheblich nachteiligen Auswirkungen führen können, liegen nicht vor. 7 Überschlägige Wirkfaktorenanalyse 7.1 Potentielle Wirkfaktoren (Prognose) Das Ziel der Wirkfaktorenanalyse ist es zu bewerten, ob die Schutzziele und zwecke des zu untersuchenden FFH- bzw. Vogelschutzgebietes oder der maßgeblichen Bestandteile erheblich beeinträchtigt werden können. Dabei wird die Erheblichkeit einer Beeinträchtigung festgestellt, indem der prognostizierte Zustand nach Realisierung eines Planes oder Projektes mit dem Zustand verglichen wird, der durch die Erhaltungsziele definiert wird und sich ohne Realisierung des Planes oder Projektes ergeben würde. Bei der Ermittlung möglicher Auswirkungen sind die unten aufgelisteten Wirkfaktoren (Tab. 1) in Anlehnung an den Leitfaden zur Durchführung von FFH-sprüfungen (Froelich & Sporbeck, 2002) sowie die Vorgaben des Bundesamtes für Naturschutz im Fachinformationssystem zur FFH-sprüfung (BfN, 2014) berücksichtigt worden. Tab. 1: Potenzielle Wirkfaktoren. Beschreibung und Beurteilung der möglichen Wirkungen auf die europäischen Schutzgebiete bei Durchführung des Planvorhabens. Für eine weiterführende Erläuterung der Wirkungen wird auf das Fachinformationssystem zur FFH- des BfN (2014) verwiesen. 11
12 = nicht zutreffend/ keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten O = keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten, s. Erläuterungen 3 = erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten Potentielle Wirkfaktoren und Wirkungen (auf das Schutzgebiet) Direkter Flächenentzug Prognose - Überbauung, Versiegelung Veränderung der Habitatstruktur - Direkte Veränderung von Vegetations-/ Biotopstrukturen - Verlust, Änderung charakteristischer Dynamik - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung bzw. Pflege - (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung bzw. Pflege Veränderung abiotischer Standortfaktoren - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrologischen/ hydrodynamischen Verhältnisse - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren Barriere- oder Fallenwirkung/ Individuenverlust Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung/ Mortalität Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/ Mortalität Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/ Mortalität Nichtstoffliche Einwirkungen Akustische Reize (Schall) Optische Reizauslöser (Bewegung, Licht) Mechanische Einwirkungen (Erschütterungen, Vibrationen) Stoffliche Einwirkungen Stickstoff- und Phosphatverbindungen/ Nährstoffeinträge Organische Verbindungen, Schwermetalle Durch Verbrennungs-, Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe Salz, Staub, Schwebstoffe Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch Anlockung) Endokrin wirkende Stoffe (Hormonaktive Stoffe) Strahlung Strahlung/ elektromagnetische Felder/ radioaktive Strahlung Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen Förderung/ Ausbreitung gebietsfremder Arten Bekämpfung von Organismen (Pestizide) Freisetzung genetisch neuer/ veränderter Organismen O O O O 12
13 7.2 Überschlägige Bewertung der potentiellen Wirkfaktorengemäß gem. Prognose Bei den bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen einer Tankstelle mit Shop sowie einer Autowaschanlage sind bei erwartungsgemäß störungsfreiem Betrieb als potentielle Wirkfaktoren die nichtstofflichen Einwirkungen wie akustische/ optische Reize und ggfs. mechanische Einwirkungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus kann - insbesondere während der Bauphase Staub aufgewirbelt werden. Die Intensität der o.g. Wirkfaktoren wird jedoch durch die mit Bäumen und Sträuchern begrünten Böschungen der B9 (Zubringer/ Rampe) und der B 504 (in Dammlage) deutlich abgeschwächt; eine Überlagerung der Einflussbereiche der potentiell relevanten Wirkfaktoren mit den betreffenden Schutzgebieten ist folglich nicht zu erwarten. In vorliegendem Fall ist auch aufgrund der Lage des Vorhabens und der Entfernung von rund 200 m zum FFH-, Vogelschutzgebiet nicht von erheblichen Auswirkungen auf die maßgeblichen Bestandteile auszugehen. 8 Zusammenfassung Bei dem zu prüfenden Vorhaben handelt es sich um den Bau einer Tankstelle einschließlich entsprechender Versorgungsmöglichkeiten (Tankstellenshop) und einer Autowaschanlage. Das Grundstück liegt am östlichen Siedlungsrand der und umfasst eine Fläche von rund 1 ha Größe. Es befindet sich zwischen der B9 (Klever Straße), die unmittelbar in südlicher und westlicher Richtung angrenzt und der B 504, die in östlicher Richtung in Dammlage verläuft. Das geplante Vorhaben liegt in einem Abstand von rund 200 m zum FFH-Gebiet Kranenburger Bruch (DE ) und zum Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein (DE ). Gemäß Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinien (VV- Habitatschutz) ist bei der Errichtung von baulichen Anlagen innerhalb eines Mindestabstandes von 300 m im Einzelfall zu prüfen, ob eine erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten vorliegen kann. Im Rahmen der vorliegenden FFH-Vorprüfung erfolgte eine Prognose möglicher Auswirkungen des Projektes auf die potentiell betroffenen Schutzgebiete bzw. die festgelegten Erhaltungsziele und maßgeblichen Bestandteile nach den Anforderungen der FFH-Richtlinie 92.43/EWG, der Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG und der 34 ff 13
14 BNatSchG. Im Ergebnis führt das Vorhaben unter Berücksichtigung der überhaupt möglichen Wirkfaktoren voraussichtlich zu keinen erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgegenstände und Schutzziele, die für die Meldung der beiden Schutzgebiete ausschlaggebend waren. Coesfeld, im Mai 2016 WOLTERS PARTNER Architekten & Stadtplaner GmbH Daruper Straße Coesfeld 14
15 Literaturverzeichnis Bundesamt für Naturschutz, 2014: FFH-VP-Info: Fachinformationssystem zur FFH-sprüfung. Online unter: Stand: April Froelich & Sporbeck, 2002: Leitfaden zur Durchführung von FFH- suntersuchungen in Nordrhein-Westfalen. Kiel, E.-F. (2015): Ablauf und Inhalte einer FFH- sprüfung (FFH-VP). Online unter: /downloads. Stand: April Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA), 2004: Anforderungen an die Prüfung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete gemäß 34 BNatSchG im Rahmen einer FFH-sprüfung 8FFH-VP. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (2004): Lebensräume und Arten der FFH-Richtlinie in Nordrhein-Westfalen. Beeinträchtigungen, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Bewertung von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie in Nordrhein- Westfalen. Arbeitshilfe für FFH-suntersuchungen. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft, : Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 79/409/EWG (Vogelschutz-RL)(VV-FFH). 15
16 Anhang 16
17 Kartenausdruck Biotop- und Nutzungstypen Hecke, Gehölzstreifen, Baumreihe Nadelbaum Laubbaum Wald Acker Grünland EA0 Krautsaum 300 m Radius VB2 BD3 FN1 LRT 6510 HH2 HH2 Brache Versiegelte Fläche Vorhandene Bebauung EA0 Teilweise versiegelte Fläche Siedlungs-, Gartenflächen VA2a VA2a Gewässer / Graben FN1 Sonstiges VA0 SC15 HC0 EB0a BA0 HJ1 HN0 HH2 EB0a AF0 Plangebietsgrenze FFH-Gebiet Kranenburger Bruch Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein HD0 EB0 BD3 EB0 BF0 BD3 SC / HJ1 HN0 HV0 HD0 EB0a SE0 HV0 SC15 HV0 EE0 VB2 WB0 BF0 BA0 HD0 BD3 VA0 HN0 / HJ1 HH2 VA2a EA0 LRT 6510 Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiese Biotoptypenkürzel AF0 Pappelwald BA0 Feldgehölz BD3 Gehölztreifen BF0 Baumgruppe, Baumreihe BH0 Allee EA0 Fettwiese EB0 Fettweide EB0a Fett-Mähweide EE0 Grünlandbrache FN1 Graben HC0 Straßenrand HD0 Gleisanlage, Bahnhof HH2 Straßenböschung, Damm HJ1 Ziergarten HN0 Gebäude, Gaststätte HV0 Parkplatz (teilversiegelt) SC Siedlungsflächen, Gewerbegebiete SC15 Tankstelle SE0 Ver- und Entsorgungsanlage VA0 Verkehrsstraße VA2a Bundesstraße VB2 Feld-, Wirtschaftsweg, unbefestigt Bestandsplan zur FFH-Vorprüfung ca. 1 : 3500 Maßstab 1 : Geobasisdaten der Kommunen und Blattgröße des Landes NRW DIN A3 Geobasis NRW Architekten - Keine & amtliche Stadtplaner Standardausgabe GmbH Für Geodaten anderer Quellen gelten die Nutzungs- Bearbeiter und Lizenzbedingungen FB / LB Daruper der jeweils Straße zugrundeliegenden 15 D Coesfeld Dienste Datum WoltersPartner Telefon Telefax 6088 info@wolterspartner.de : m NORDEN
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