Qualitätstag Seien Sie herzlich willkommen
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- Rudolph Hafner
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Transkript
1 Qualitätstag Seien Sie herzlich willkommen
2 Qualitätstage Organisatorisches Bitte Präsenzliste unterschreiben und Arbeit in Prozent angeben Notieren: white list ja oder nein Keine Stempel im Testatheft nötig Bestätigungen nur über e log, wenn Visum auf Präsenzliste
3 Qualitätstage Teil 1: Informationen SBK national: Leitbild FB Pflege Schweiz vom SBK VOLKSINITIATIVE für eine STARKE PFLEGE SBK regional: Information aus den Sektionen CURACASA: SASIS, HIN MiGel Bundegerichtsentscheid - und wie weiter? White List vorgegebene Kontrollen E-Log - Registrierung der Bildungsleistungen Teil 2: Theorie, Praxis Einspruchsverfahren Rechtsschutz gemäß den Konventionen SBK
4 Teil 3: Schulung Qualitäts Normen An die Situation des Kunden angepasstes Verhalten und Verstärkung des theoretischen und praktischen Wissens Nr. 1b Die freiberuflich tätige Pflegefachperson handelt nach einer definierten Strategie. Sie verfügt über eine normative Grundlage zur Auffassung von Pflege, in welcher die ethische Haltung und das Verständnis von Pflege definiert sind. Nr. 5a Das Fachwissen und können ist gesichert, indem Die freiberuflich tätige Pflegefachperson die Qualität ihres Fachwissens und -könnens kontinuierlich überprüft und entsprechend anpasst Nr. 6a Die freiberuflich tätige Pflegefachperson hält die ethischen Grundsätze des Berufsverbandes der Pflegefachpersonen ein
5 SBK national LEITBILD: Definitiv nach Vernehmlassung nun fertiggestellt Wesentliche Inhalte (Migel oder Ethik) Leitbild wird vom SBK wahrscheinlich an der Delegierten Versammlung vom ZV verabschiedet. Volksinitiative Aktuelles zur Volksinitiative für eine starke Pflege Siehe aktuelle Infos Reaktion des Bundes Mit Patienten reden = lobbying mit Patienten und Partner im Berufsleben Pflegeinitiative (
6 Sektionen SBK Information vom Projekt Q Tage, Entwicklung Qualitätsprogramm Einbezug im Rahmen der Überarbeitung Wo nötig oder möglich teilnehmen der Sektionen
7 Sasis - ZSR Nummer Sasis erfüllt nun ein Gesetz Es wird klar wie viele FB aktiv sind HIN - Vertrag, Kosten White List Information CURACASA
8 White List Vorgegebene Kontrolle Durch das Gesetz vorgeschrieben: KVG und GesBeGe (GesundheitsBerufeGesetz) Vertraglich: Administrativ Vertrag, Qualitätsvertrag und Anhang Vorgehen: Sanktion >> wir sind Teil vom System und die Sanktionen gehören zum Vertrag. Der Vollzug der Sanktion geschieht durch die Krankenkassen (siehe verlauf MiGel)
9 Anwendung von von Art. Art und und KVG KVG und und Art. Art KVV KVV ASI / SBK Versicherer Qualitätsmandat Qualitätsvertrag Vorschlag Curacasa Anerkenntnis / Finanzierung Verfahren / Finanzierung Schiedsgericht Entwicklung Ausführung Prüfung Anzeige Entscheidung Qualitätsbegriff Qualitätsprogramm Observanz Nein Ja Genehmigung White List Benachrichtigung Rückzahlung Geldstraffe Ausschluss Gérard Villarejo,
10 Es war einmal Informationen MiGeL Bundesverwaltungsgerichtsentscheid September und November 2017, was heisst das? Factsheet Auswirkungen in der Praxis Wer macht was: Task Force Factsheet Was soll ich tun und was soll ich lassen als freiberufliche Pflegende Liste MiGeL
11 Finanzierung Mittel und Gegenstände Finanzierung vor BVGer C-3322/2015 Pflegekosten Finanzierung gemäss BVGer C-3322/2015 Beitrag Krankenversicherer Beitrag Restkosten Beitrag Krankenversicherer Vereinbarung SBK und Kranlenkversicherer MiGeL Beitrag Kanton / Gemeinden Art. 25a KVG Patientenbeteiligung : max. 20% OKP OKP : Art. 7a KLV Selbstbehalt Patient (10%) Mittel und Gegenstände MiGeL 2017 Honorar / Pflegekosten Ausbildungsniveau Dienstleistung Verantwortung Finanzrisiko Krankheitsrisiko Sozialabgaben Vorsorge Betriebsaufwand Kleinmaterial Berufshaftpflicht Lohnausfall Weiterbildung Beitrag Konton / Gemeinden Art. 25a KVG Patientenbeteiligung : max. 20% OKP OKP : Art. 7a KLV Selbstbehalt Patient (10%) Beitrag Restkosten Beitrag Krankenkassen
12 MiGeL Entscheid - wie weiter? Langfristig: politisch ethisch Patientenorganisationen, SAMW, Smarter Medicine Öffentlichkeit Mittelfristig: strukturell Spitex, SBK, GDK, BAG Kurzfristig: Mitglieder Beratung Was tun, was lassen, wie dokumentieren? Siehe Factsheet Organisation meiner Dienstleistung
13 e-health Elektronische Patienten Dossier: Modelle (Swisscom, Post, Mon dossier medical,...) Wie kann mit Patienten und Angehörigen gesprochen werden? Verlängerung der administrative Einführungszeit (ähnlich elektronische Rechnung)
14 EPD / DEP / CIP Clip EPD: DEP: CIP:
15 Woher kommt e-log GesBeGe, andere Berufe haben es schon lange > Zertifizierung und Re-Zertifizierung z.b in Auto- oder Baubranche, Die SUVA Vorgaben sind sehr streng Fortbildungen mit oder ohne Label (wie kommt es dazu,...) Eduqua / e-log Kriterien um ein Label zu haben Anzahl und Qualität der Punkte (Punkte mit Label die Curacasa entscheiden muss und wie viel ohne Label = Formal und informell) Kontrolle e-log Punkte
16 Rechtsschutz SBK Was ist das? Wofür? Unterschied Rechtsschutz SBK und Privat Reglement Rechtsschutzfonds SBK Vorgehen im Rechtsfall Merkblatt
17 Pause
18 Teil 3: Schulung Qualitäts-Normen Definition Ethik - Berufsethik Einleitung Ethik und normative Grundlagen der Pflege Ethik Kodex SBK Ethik in den Qualitätsnormen: 1b, 6a
19 Norm 1 b Die freiberuflich tätige Pflegefachperson handelt nach einer definierten Strategie. Sie verfügt über eine normative Grundlage zur Auffassung von Pflege, in welcher die ethische Haltung und das Verständnis von Pflege definiert sind. Folgende Überlegungen sollten in Ihrer Selbstevaluation zum Kriterium b) zum Tragen kommen: Normative Grundlage: Ist meine Auffassung von Pflege/ Betreuung (mein Verständnis von Pflege und meine ethische Haltung) in einem Grundlagenpapier definiert? Umsetzung: In welchen Situationen ist diese normative Grundlage für mich handlungsleitend? In welcher Form und wo widerspiegelt sich in meiner Arbeit die Umsetzung der normativen Grundlage?
20 Norm 6 a Die freiberufliche Pflegefachperson hält die ethischen Grundsätze des Berufsverbandes der Pflegefachpersonen ein. Folgende Überlegungen sollten in Ihrer Selbstevaluation zum Kriterium a) zum Tragen kommen: Normative Vorgaben: Welche ethischen Grundsätze habe ich für den Umgang mit meinen Klienten definiert? Umsetzung: Entsprechen meine pflegerischen Entscheidungen den definierten ethischen Grundsätzen? In welcher Form und wo widerspiegelt sich in meiner Arbeit die Umsetzung der ethischen Grundsätze des SBK?
21 Fallbeispiel Norm 1b und Norm 6a Die Klientin, 88 Jahre, lebt allein, Diabetes Typ2 unstabile BZ-Werte, infizierter Nagel am linken Fuss, keine demenzielle Erkrankung diagnostiziert. Tochter Bezugsperson für diverse Fragen inkl. Pflegeverrichtungen Sachlage: Klientin klagt über Schmerzen im linken Fuss und Fieber. Will den VW durch die Pflege nicht erneuern lassen, lehnt Arztbesuch ab und möchte keine medikamentöse oder chirurgische Behandlung. Hat eine Patientenverfügung, Tochter unterstützt den Entscheid der Mutter.
22 Fragestellung Norm 1b und Norm 6a Wie kann ich Verantwortung und Qualität in der Betreuung umsetzen? Wie setze ich den Willen der Klientin und deren Tochter um? Habe ich gesetzliche und ethische Verpflichtungen? Wie ist mein ethischer Standpunkt im Bezug auf die Pflegeverrichtung und die Entscheidung der Klientin und deren Tochter auf? Wie ist mein ethischer Standpunkt im Bezug auf die Entscheidung der Klientin und deren Tochter? Wie ist mein weiteres Vorgehen? Pflege ohne VW? Pflegeabbruch? Wie/woran wird mein ethischer Standpunkt sichtbar? Gibt es einen Unterschied zwischen persönlichem und professionellem ethischen Standpunkt?
23 Fallbeispiel Norm 1b und Norm 6a Klientin, 50Jahre, Depression nach Todesfall ihres Mannes. Hat keine Kinder, arbeitet Teilzeit als Reinigungskraft in einem Pflegeheim. Ist sozial schlecht vernetzt, wenig Bekanntschaften, keine Hobbys, ist abends oft alleine und die Symptome der Erkrankung verstärken sich dadurch. Die Feiertage stehen vor der Tür und sie fürchtet sich sehr vor diesen Tagen. Sie weint, ist verzweifelt und möchte nicht alleine sein
24 Fragestellung zu Norm 1b und Norm 6a Was mache ich - und was mache ich nicht in Bezug auf die Betreuung? Und warum handle ich so? Wie evaluiere ich die Qualität der Betreuung nach WZW? Warum würde ich beispielsweise die Klientin nicht zum Essen einladen? (damit sie nicht alleine ist) Wie ist meine Haltung und was ist mein Auftrag? (Ethik Qualität)
25 Norm 5 a Das Fachwissen und können ist gesichert, indem Die freiberuflich tätige Pflegefachperson die Qualität ihres Fachwissens und -könnens kontinuierlich überprüft und entsprechend anpasst Die freiberufliche Pflegefachperson sichert das eigene Fachwissen indem der Zugang zu aktuellem und spezifischem Fachwissen sowie zu Ressourcenpersonen so geregelt ist und in Anspruch genommen wird, dass eine evidenzbasierte Fachexpertise begünstigt wird. - sie regelmässig Pflegesituationen selber und/oder mit Ressourcenpersonen und/oder intraprofessionell systematisch reflektiert. Das gewonnene Erfahrungswissen und der Lernwert sind ausgewiesen. - sie die Qualität ihres Fachwissens und -könnens kontinuierlich überprüft
26 Fragestellung Norm 5a Welche Weiterbildung habe ich letztes Jahr (2017) besucht und in welchen Belangen hat es meine Fachexpertise beeinflusst? Welches Fachwissen konnte ich mir aneignen? Wie reflektiert sich das in der Pflege / in meiner Betriebsführung? Habe ich davon einen finanziellen oder anderen Vorteil? Sind dadurch Vernetzung / Netzwerke entstanden?
27 Unterlagen Ethik Ethik Mappe und Broschüren von SBK Bestellung im Onlineshop SBK (Link: sbk.ch/online-shop/sbk-publikationen) Ethische Standpunkte 1-4 auf der Website SBK (Link: sbk.ch/pflegethemen/ethik)
28 Abschluss Visum auf TN-Liste unbedingt machen Ev. Stempel/Unterschrift im Bildungsbüchlein holen Bitte die Auswertung vom Q-Tag ausfüllen Selbstevaluation bis ausfüllen und einsenden Eigene Bildungsleistungen fortlaufend auf e-log registrieren Teilnahmebestätigungen in e-log
29 Herzlichen Dank für Ihre Anwesenheit und für Ihre Aufmerksamkeit
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