Schulwege führen KANTON NIDWALDEN BILDUNGSDIREKTION

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1 KANTON NIDWALDEN BILDUNGSDIREKTION Schulwege führen Orientierungshilfe zur Schul- und Berufswahl für Schülerinnen und Schüler der 6. Primarund der 2. ORS-Klassen sowie deren Eltern Ausgabe 2011

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3 Wohin Schulwege führen Orientierungshilfe zur Schul- und Berufswahl für Schülerinnen und Schüler der 6. Primar- und der 2. ORS-Klassen sowie deren Eltern Inhalt Einleitung Das Übertrittsverfahren von der Primarschule in die Sekundarstufe I Die Orientierungsschulen im Kanton Nidwalden Die Werkschule Die Kooperative und die Integrierte Orientierungsschule Die Mittelschule Nidwalden Berufsausbildungen nach der ORS Schullaufbahnen nach der ORS Brückenangebote zwischen ORS und beruflicher Grundbildung Beratungsdienste im Kanton Nidwalden Ausbildungskosten Adressen und Internet-Links

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5 Einleitung Entscheidungen für die Zukunft treffen Eine gute Ausbildung ist für junge Menschen die Grundlage einer optimalen beruflichen Laufbahn. Nach dem 6. Schuljahr die richtige Schule zu besuchen, bzw. nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit die passende Ausbildung zu wählen, hat deshalb einen grossen Stellenwert. Und welcher Bildungsweg ist der richtige? Der richtige ist es dann, wenn er der Leistungsfähigkeit, den Interessen, Be gabungen und Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers so gut wie möglich entspricht. Die Motivation zu lernen, sich weiterzubilden und sich auf ein lebenslanges Lernen einzustellen, ist dann am grössten, wenn sich Lernende wohl fühlen. Durchlässigkeit Die Orientierungsschule ist gekennzeichnet durch eine grosse Durchlässigkeit: Stammklassenwechsel in den kooperativen Schulen sind in der Regel am Ende des Schuljahres möglich. Niveauwechsel in Fächern mit unterschiedlichen Leistungsanforderungen können während des Schuljahres stattfinden. In der Volksschulverordnung sind die Wechsel geregelt. Nach der Orientierungsschule besteht ein vielfältiges Angebot an beruflichen Grundbildungen, weiterführenden Schulen sowie die Möglichkeit des Übertritts in die Mittelschule oder in ein Kurzzeitgymnasium. 3

6 1. Das Übertrittsverfahren von der Primarschule in die Sekundarstufe I Ganzheitliche Beurteilung Während sechs Jahren besuchen die Kinder gemeinsam die Primarschule. Die Lehrpersonen beobachten, fördern und beurteilen das einzelne Kind in seinem Lernumfeld und geben ihm immer wieder Rückmeldungen; dazu gehören auch Beobachtungen zum Lern-, Sozial- und Arbeitsverhalten. Regelmässige Lernkontrollen in einzelnen Fächern stellen den Leistungsstand des Kindes fest. Durch verschiedene Rückmeldemöglichkeiten lernt das Kind, sich auch selbst zu beurteilen. Aufgrund dieser ganzheitlichen Beurteilung kann die Lehrperson die schulische Entwicklung des Kindes einschätzen. Am Ende der Primarschule In der 5. und 6. Klasse ist der Kontakt zwischen Eltern und Lehrperson besonders wichtig, denn am Ende des ersten Semesters der 6. Klasse wird über die Fortsetzung der schulischen Laufbahn entschieden. Das Kind soll weder unter- noch überfordert sein, seine Begabungen und Neigungen sollen gefördert werden, und es soll bei allfälligen Schulschwierigkeiten die notwendige Unterstützung bekommen. 4

7 Verlauf der Entscheidungsfindung im 5. und 6. Schuljahr in der 5. Klasse Die Lehrperson stellt den Eltern zu Beginn der 5. Klasse das Übertrittsverfahren vor. Als Hilfe für die Beurteilung in der 5. und 6. Klasse führen die Lehrpersonen standardisierte Schulleistungsmessungen durch. in der 6. Klasse September / Oktober / November Die Lehrperson informiert die Eltern bis Ende November der 6. Klasse über weiterführende Bildungswege im Rahmen eines Elternabends. An diesem Elternabend werden neben dem Übertrittsverfahren auch die Orientierungs- und Werkschule sowie die Berufs- und Mittelschule durch die entsprechenden Schulleitungen vorgestellt. Dezember bis Januar Gemeinsam besprechen Lehrperson, Eltern und Schülerin oder Schüler die Fortsetzung der schulischen Laufbahn nach der Primarschule. Februar a) für die Orientierungsschule Die Lehrperson teilt den Eltern ihre Zuweisungsempfehlung schriftlich mit. Die Eltern melden ihr Kind für den von ihnen gewünschten Schultyp an. Die Anmeldungen werden von der Lehrperson entgegengenommen und an die Schulleitung weitergeleitet. Wenn die Eltern ihr Kind für einen anderen Schultyp anmelden als für den von der Lehrperson empfohlenen, wird die Anmeldung von der Schulleitung an das Amt für Volksschulen und Sport zuhanden der kantonalen Übertrittskommission weitergeleitet. 5

8 b) für die kantonale Mittelschule Die Lehrperson teilt den Eltern ihre Zuweisungsempfehlung schriftlich mit. Die Eltern melden ihr Kind für den von ihnen gewünschten Schultyp an. Die Lehrperson leitet die Anmeldung an die Schulleitung der kantonalen Mittelschule weiter. Anmeldungen werden von der Schulleitung der Mittelschule an die kantonale Übertrittskommission übermittelt, wenn... der erforderliche Notendurchschnitt erreicht ist, aber nur eine bedingte Aufnahmeempfehlung der Lehrperson vorliegt; der erforderliche Notendurchschnitt nicht erreicht ist, aber eine unbedingte Aufnahmeempfehlung der Lehrperson vorliegt. April/Mai Über die Zuweisung zur Orientierungs- oder zur Werkschule entscheidet die Schulbehörde der Wohngemeinde, über die Aufnahme in die kantonale Mittelschule deren Schulleitung. Der Entscheid wird den Eltern schriftlich zugestellt. 6

9 Verlaufsschema des Übertritts in die Orientierungsschule Elterninformationen im 1. Semester der 5. und 6. Klasse / Übertrittsgespräche im 1. Semester der 6. Klasse Eltern und Lehrperson sind sich einig Eltern und Lehrperson sind sich nicht einig Meldung an das Amt für Volksschulen und Sport, z. Hd. der Übertrittskommission Anmeldung geht an die zuständige Schulleitung Die Kommission hört die Lehrperson, die Eltern, die Schülerin/den Schüler an und nimmt Abklärungen vor Die Schulbehörde teilt Eltern und Lehrperson den Entscheid schriftlich mit Die Kommission prüft und empfiehlt der Schulbehörde die Zuweisung Die Eltern sind mit dem Entscheid einverstanden Die Eltern sind mit dem Entscheid nicht einverstanden Beschwerde der Eltern innert 20 Tagen an die Bildungsdirektion Die Bildungsdirektion teilt den Eltern den Entscheid schriftlich mit Definitiver Zuweisungsentscheid 7

10 Verlaufsschema des Übertritts in die Mittelschule nach der 6. Primarklasse Elterninformationen im 1. Semester der 5. und 6. Klasse / Übertrittsgespräche im 1. Semester der 6. Klasse Der geforderte Notenschnitt und eine unbedingte Empfehlung der Lehrperson liegen vor Eines der beiden Aufnahmekriterien wurde nicht erfüllt Anmeldung seitens der Eltern, obwohl beide Aufnahmekriterien nicht erfüllt sind Anmeldung geht an die Schulleitung der Mittelschule Anmeldung geht an die Schulleitung der Mittelschule. Die Schulleitung meldet solche Fälle der kantonalen Übertrittskommission Die Schulleitung erteilt eine Absage Aufnahme und schriftliche Mitteilung an die Eltern und Schulbehörde durch die Schulleitung Die Übertrittskommission hört die Lehrperson, die Eltern, die Schülerin/den Schüler an und nimmt Abklärungen vor Die Kommission prüft und empfiehlt der Schulbehörde die Zuweisung Entscheid und schriftliche Mitteilung an die Eltern und Schulbehörden durch die Schulleitung Die Eltern sind mit dem Entscheid einverstanden Die Eltern sind mit dem Entscheid nicht einverstanden Beschwerde der Eltern innert 20 Tagen an die Bildungsdirektion Die Bildungsdirektion teilt den Eltern und der Schulleitung den Entscheid schriftlich mit Definitiver Zuweisungsentscheid 8

11 2. Die Orientierungsschulen im Kanton Nidwalden Nach der 6. Primarklasse beginnt die Sekundarstufe I. Diese ist gegliedert in die Mittelschule und die Orientierungsschule, welche als Kooperative oder Integrierte Orientierungsschule bzw. als Werkschule geführt wird. Bei einer entsprechenden Entwicklung können Schülerinnen und Schüler den Schultyp aufgrund der Durchlässigkeit des Systems wechseln. Für die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler zu den Schultypen der Kooperativen beziehungsweise Integrierten Orientierungsschule oder der Werkschule sind die gemittelten Zeugnisnoten der beiden letzten vor dem Übertrittsentscheid ausgestellten Semesterzeugnisse massgebend. Übertritt in die Kooperative und die Integrierte Orientierungsschule Für den Übertritt in die Kooperative oder Integrierte Orientierungsschule ist in mindestens zwei der drei Leistungsbereiche Deutsch, Mathematik sowie Mensch und Umwelt die Note 4.0 aus dem Durchschnitt der beiden massgebenden Semesterzeugnisse erforderlich. Übertritt in die Werkschule Schülerinnen und Schüler die in mindestens zwei der drei Leistungsbereiche Deutsch, Mathematik sowie Mensch und Umwelt die Note 4.0 nicht erreichen oder die Beurteilung auf persönlichen Lernzielen beruht, treten in die Werkschule ein. Zuweisung zu den Stammklassen der Kooperativen Orientierungsschule Für den Eintritt in die Stammklasse A ist in den drei Leistungsbereichen Deutsch mündlich, Deutsch schriftlich sowie Mensch und Umwelt im Durchschnitt er beiden massgebenden Semesterzeugnisse die Note 4.8 erforderlich. Schülerinnen und Schüler, die diese Bedingung nicht erfüllen, treten in die Stammklasse B ein. Zuweisung zu den Niveaus in einzelnen Fächern Integrierte Orientierungsschule: Deutsch, Mathematik, Französisch, Englisch Kooperative Orientierungsschule: Mathematik, Französisch, Englisch. Für die Zuweisung zum Niveau A ist die Note 4.8 aus dem Durchschnitt der beiden massgebenden Semesterzeugnisse erforderlich. Wer diese Bedingung nicht erfüllt, wird dem Niveau B zugewiesen. 9

12 Übersicht Primarschule Sekundarstufe I Sekundarstufe II Tertiärstufe Werkschule Brückenangebote Ausbildung mit Attest Berufliche Grundbildung Berufsmaturität nach der Lehre Primarschule Kooperative oder Integrierte Orientierungsschule Berufliche Grundbildung mit Berufsmaturität Weiterführende Schulen / Studium Wirtschaftsoder Fachmittelschule Kurzzeit- Gymnasium Langzeit-Gymnasium 10

13 2.1 Die Werkschule Über Erfahrungen zu Selbstvertrauen und Erfolg Die Werkschule ist eine allgemein bildende Schule. Sie bereitet die Schülerinnen und Schüler auf eine berufliche Grundbildung vor und fördert in diesem Sinne die Allgemeinbildung und die Persönlichkeitsentwicklung. Die Werkschule wird als regionale Schule in den Gemeinden Buochs und Stans geführt. In die Werkschule werden Schülerinnen und Schüler aus der Primarschule und der Orientierungsschule aufgenommen. Ein Übertritt in die Integrierte oder Kooperative Orientierungsschule ist bei entsprechenden Leistungen ganz oder in einzelnen Fächern möglich. Schülerinnen und Schüler, die in die Werkschule einzuteilen wären, können in der Orientierungsschule unterrichtet werden, sofern die notwendige sonderpädagogische Förderung gewährleistet ist. Um eine integrative Förderung in der Orientierungsschule zu gewährleisten, hat die Schülerin oder der Schüler mindestens zwei Drittel des wöchentlichen Unterrichts in der Regelklasse zu besuchen. Berufsmöglichkeiten Berufliche Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest Berufliche Grundbildungen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis in Berufen mit niederschwelligen schulischen Anforderungen 11

14 2.2 Die Kooperative und die Integrierte Orientierungsschule Die Orientierungsschule wird kooperativ oder integriert geführt und dauert drei Jahre 1). Die Kooperative Orientierungsschule In die Kooperative Orientierungsschule werden die Schülerinnen und Schüler nach der 6. Primarklasse in die Stammklassen A oder B mit unterschiedlichen An for de rungen zugewiesen. Massgebend ist der Entscheid, welcher sich aus den Zeugnisnoten des zweiten Semesters der 5. Klasse und des ersten Semesters der 6. Klasse sowie den Gesprächen mit den Eltern ergibt. Die Stammklasse A stellt erweiterte Ansprüche an die Lernenden, in der Stammklasse B werden Lerninhalte mit Grundanforderungen vermittelt. Die Fächer Französisch, Englisch und Mathematik werden in Niveaugruppen geführt, welche von Schülerinnen und Schülern beider Stammklassen besucht werden können. In den Gemeinden Buochs, Hergiswil, Stansstad und Wolfenschiessen (mit Dallenwil) wird nach dem kooperativen Modell unterrichtet. Die Integrierte Orientierungsschule Die Schülerinnen und Schüler werden in eine unselektionierte Stammklasse aufgenommen. Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik werden in Niveaugruppen unterrichtet. In der Niveaugruppe A werden erweiterte Ansprüche an die Leistungen der Schülerinnen und Schüler gestellt, in der Niveaugruppe B werden Lerninhalte mit Grund an forderungen vermittelt. Massgebend für die Niveauzuteilung ist der Entscheid, weicher sich aus den Zeugnisnoten des zweiten Semesters der 5. Klasse und des ersten Semesters der 6. Klasse sowie den Gesprächen mit den Eltern ergibt. In den Gemeinden Beckenried, Emmetten (Seelisberg), Ennetbürgen, Oberdorf, Stans (mit Ennetmoos) wird nach dem integrierten Modell unterrichtet. 1) Statt in eine Orientierungsschule in Nidwalden einzutreten, können überdurchschnittlich talentierte und entsprechend qualifizierte Schülerinnen und Schüler eine Ausbildung im Rahmen des Regionalen Schulabkommens Zentralschweiz oder der Interkantonalen Hochbegabtenvereinbarung besuchen. Die Bildungsdirektion klärt die Begabung der interessierten Schülerinnen und Schüler ab und entscheidet über die Kostengutsprache. Für die Sportklasse in Hergiswil ist zusätzlich die Zustimmung der Schulbehörde notwendig. Weitere Auskünfte erteilt das Sekretariat der Bildungsdirektion. 12

15 Stammklassen- und Niveau-Wechsel Kooperatives Modell Stammklasse A erweiterte Ansprüche Deutsch Geschichte Geografie Naturlehre Gestalten Musik Sport Hauswirtschaft Lebenskunde Niveaufächer Französisch A B Englisch A B Mathematik A B Stammklasse B Grundansprüche Deutsch Geschichte Geografie Naturlehre Gestalten Musik Sport Hauswirtschaft Lebenskunde 13

16 Integriertes Modell Stammklasse ohne Selektion Niveaufächer Geschichte Geografie Naturlehre Gestalten Musik Sport Hauswirtschaft Lebenskunde Deutsch A B Französisch A B Englisch A B Mathematik A B 14

17 Anforderungsprofile für die Niveaus an den Orientierungsschulen Die Schülerin / Der Schüler im Niveau A Die Schülerin / Der Schüler im Niveau B drückt sich sprachlich klar, verständlich und mit einer gewissen Gewandtheit aus und macht wenig Fehler. drückt sich sprachlich verständlich aus, kann einfache Texte lesen und diese verstehen. kann logische Sachverhalte schnell nachvollziehen und sie sauber und korrekt darstellen. kann einfache Sachverhalte gut nach vollziehen, wenn der konkrete Zusammenhang klar ersichtlich ist. arbeitet nicht nur reproduktiv, sondern kann auch selbständig eigene Lösungswege finden. kann Wissen reproduzieren, sauber darstellen und mit einsichtigen Lösungshilfen neue Probleme lösen. ist an Wissen interessiert und lässt sich bei vorübergehenden Rückschlägen nicht entmutigen. kann für einfache Kenntnisse motiviert werden und gibt bei vorübergehenden Schwierigkeiten nicht sofort auf. 15

18 3. Die Mittelschule Nidwalden Der Weg an die Hochschulen Die Mittelschule vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung. Sie bereitet auf die Matura und ein Hochschulstudium vor. Im Anschluss an die 6. Klasse der Primarschule dauert die Ausbildung sechs Jahre, im Anschluss an die 3. Klasse der Orientierungsschule (ORS) vier Jahre. Übertritt aus der Primarschule Für den Übertritt von der Primarschule in die Mittelschule werden eine unbedingte Empfehlung der Lehrperson sowie gute bis sehr gute Leistungen vorausgesetzt. Massgebend für die Aufnahme sind die gemittelten Noten des zweiten Semesters der 5. Klasse und des ersten Semesters der 6. Klasse in den Bereichen Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen (Französisch und Englisch). Der Durchschnitt aus der doppelt gewichteten Mathematiknote und den Noten der anderen beiden Bereiche muss mindestens den Wert 5.2 ergeben. Übertritt aus der ORS Bei entsprechenden Leistungen besteht nach der 3. Klasse der ORS die Möglichkeit, in die 3. Klasse der Mittelschule Nidwalden in Stans überzutreten. Massgebend für die Aufnahme sind die gemittelten Noten des zweiten Semesters der 2. ORS und des ersten Semesters der 3. ORS in den Bereichen Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen (Französisch und Englisch). Der Durchschnitt aus der doppelt gewichteten Mathematiknote und den Noten der anderen beiden Bereiche muss mindestens den Wert 5.0 ergeben. Für alle Fächer, die in Niveaus geführt werden, wird der Besuch im Niveau A vorausgesetzt. Die Bildungsdirektion veröffentlicht die aktuellen Anmeldetermine und Aufnahmebedingungen jeweils Ende Januar im Amtsblatt. In den ersten drei Klassen der Mittelschule Nidwalden in Stans besuchen alle Schülerinnen und Schüler den gleichen Ausbildungsgang. Ab der 4. Klasse kommt ein Schwer punktfach und ab der 5. Klasse ein Ergänzungsfach dazu. Unabhängig vom gewählten Schwerpunkt- und Ergänzungsfach vermittelt die kantonale Mittelschule eine breite Allgemeinbildung sowie Kenntnisse, Fertigkeiten und Arbeitsmethoden, die den Anforderungen eines Studiums genügen. 16

19 An der Mittelschule stehen folgende Schwerpunktfächer zur Auswahl: Latein Spanisch Italienisch Physik und Anwendungen der Mathematik (PAM) Biologie und Chemie Wirtschaft und Recht Bildnerisches Gestalten Das Maturitätszeugnis berechtigt zum Studium an den schweizerischen Hochschulen. Anforderungsprofil für die Mittelschule Die Schülerin / Der Schüler ist neugierig und interessiert sich für viele Bereiche des Wissens. drückt sich sprachlich klar, verständlich und situationsgerecht aus. sieht bei komplexen und umfassenden Sachverhalten das Wesentliche und kann mit abstrakten Begriffen und theoretischen Fragestellungen umgehen. hat eine produktive Phantasie, ein gutes Gedächtnis und ein hohes Konzentrationsvermögen. ist bereit, lange und viel zu lernen und hat einen gesunden Ehrgeiz. besitzt ein überdurchschnittliches Mass an Selbständigkeit im Erarbeiten von neuem Stoff sowie im Erledigen von Arbeitsaufträgen und Hausaufgaben. verkraftet länger dauernde Leistungsansprüche gut und lässt sich durch Rückschläge nicht entmutigen. arbeitet zügig, liefert saubere und übersichtliche Arbeiten. 17

20 Ausserkantonale Gymnasien Bei Erfüllung der Aufnahmebedingungen für die kantonale Mittelschule Nid walden übernimmt der Kanton das Schulgeld für den Besuch ausgewählter Lehrgänge an folgenden ausserkantonalen Gymnasien: Langzeitgymnasien Kantonsschule Luzern Kantonsschule Reussbühl (nur mit Grundlagenfach Italienisch) Kantonsschule Obwalden, Sarnen (nur falls ein Schwerpunktfach besucht wird, das NW nicht anbietet) Kantonale Mittelschule Uri, Maturitätsschule Stiftsschule Engelberg Sportmittelschule Engelberg 2) Kurzzeitgymnasien Kurzzeitgymnasium Musegg KZM, Luzern (nur falls ein SPF besucht wird, das NW nicht anbietet) Kantonsschule Luzern, Sport- und Musikklasse 2) Theresianum Ingenbohl, Maturitätsschule Gymnasium plus, Schüpfheim 2) Gymnasium St. Klemens (nur Übertritte nach der 3. ORS) Detaillierte Angaben über die Anschlussschulen finden sich im Internet auf der Seite (Stichwort: Vertragsschule). 2) Überdurchschnittlich talentierte und entsprechend qualifizierte Schülerinnen und Schüler können an dieser und weiteren Schulen eine Ausbildung im Rahmen des Regionalen Schulabkommens Zentralschweiz oder der Interkantonalen Hochbegabtenvereinbarung besuchen. Die Bildungsdirektion klärt die Begabung der interessierten Schülerinnen und Schüler ab und entscheidet über die Kosten gutsprache. Weitere Auskünfte erteilt das Sekretariat der Bildungsdirektion. 18

21 4. Berufsausbildungen nach der ORS Berufliche Grundbildung Unter dem Begriff «berufliche Grundbildung» versteht man eine Berufsbildung, die in der Regel an die obligatorische Schulzeit anschliesst. Die berufliche Grundbildung führt zu ausgewiesenen beruflichen Qualifikationen und ist Basis für lebenslanges Lernen. Je nach Dauer und Inhalt schliesst die berufliche Grundbildung mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ oder mit einem eidgenössischen Berufsattest EBA ab. Diese Abschlüsse sind eidgenössisch anerkannt und weisen aus, dass die Absolventinnen und Absolventen die auf dem Arbeitsmarkt geforderten Voraussetzungen zur Ausübung der Berufstätigkeit mitbringen. Wer die obligatorische Schulzeit durchlaufen hat und mindestens 15 Jahre alt ist, kann sich für eine berufliche Grundbildung bewerben. Voraus setzung für den Beginn der Ausbildung ist der Abschluss eines Lehrvertrages mit einem Lehrbetrieb. Markenzeichen und Stärke der Berufsbildung ist der enge Bezug zur Arbeitswelt. Dies widerspiegelt sich bei den Lernorten. Die Berufsbildung findet im Lehrbetrieb, in der Berufsfachschule und in überbetrieblichen Kursen statt. Der Lehrbetrieb vermittelt den Lernenden die berufspraktischen Fähigkeiten. Die Berufsfachschule vermittelt die schulische Bildung. Diese besteht aus beruflichem und allgemein bildendem Unterricht. Die überbetrieblichen Kurse dienen der Vermittlung und dem Erwerb grundlegender Fertigkeiten und finden häufig in brancheneigenen Lernzentren statt. Berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest Die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest dauert zwei Jahre und ermöglicht vorwiegend schulisch Schwächeren einen anerkannten Abschluss mit einem eigenständigen Berufsprofil. Bei Bedarf erhalten die Jugendlichen zusätzliche Unterstützung im Rahmen einer fachkundigen individuellen Betreuung. Leistungsstärkeren Jugendlichen gewährt die Ausbildung auch den Zugang zu einer 3- oder 4-jährigen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis. Berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis Die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis dauert drei oder vier Jahre. Sie dient der Vermittlung der Qualifikationen zur Ausübung eines bestimmten Berufes und bietet Zugang zur höheren Berufsbildung. 19

22 Die Berufsmaturität Die Berufsmaturität ergänzt die berufliche Grundbildung mit einer erweiterten Allgemeinbildung. Inhaberinnen und Inhaber der Berufsmaturität verfügen somit über einen Berufs - abschluss einer beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ oder über ein Diplom einer anerkannten Handelsschule und ein Berufsmaturitätszeugnis. Diese doppelte Qualifikation ermöglicht den direkten Zugang zu einer Fachhochschule. Mit einer Zusatzqualifikation in einem einjährigen Ergänzungskurs mit Prüfung (Passerelle) ist auch der Übertritt an eine Universität oder eine Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) möglich. Verschiedene Wege führen zur Berufsmaturität. Der Besuch eines anerkannten Bildungsganges... während der beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis; an einer Handels- oder Informatikmittelschule; nach einer abgeschlossenen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis als Vollzeit- oder berufsbegleitend als Teilzeit-Lehrgang. Informationen zu den konkreten Aufnahmebedingungen und zum Aufnahme verfahren erteilt das Amt für Berufsbildung und Mittelschule oder das Berufsinformationszentrum BIZ. 20

23 Verschiedene Berufsmaturitäten Technische Richtung Sie ergänzt die berufliche Grundbildung im technischen, industriellen und handwerklichen Bereich. Schwerpunktfächer sind Physik und Chemie. Die Mathematik ist stärker betont als in den anderen Richtungen. Kaufmännische Richtung Sie ergänzt die berufliche Grundbildung im Bereich Handel, Verwaltung und Dienstleistungen. Das Schwerpunktfach ist Finanz- und Rechnungswesen. Die beiden Fremdsprachen (Englisch/Französisch) sowie Wirtschaft und Recht sind stärker betont als in den anderen Richtungen. Gestalterische Richtung Sie ergänzt die berufliche Grundbildung, in denen Gestalten in allen möglichen Ausprägungen wichtig ist. Schwerpunktfächer sind Gestaltung, Kunst, Kultur sowie Information und Kommunikation. Gewerbliche Richtung Sie ergänzt die berufliche Grundbildung im handwerklichen und gewerblichen Bereich. Schwerpunktfächer sind Rechnungswesen sowie Information und Kommunikation. Wirtschaft und Recht sowie Mathematik sind stärker betont. Naturwissenschaftliche Richtung Sie ergänzt die berufliche Grundbildung im Bereich der Landwirtschaft, der Lebensmittelproduktion und der grünen Berufe. Schwerpunktfächer sind Biologie/Ökologie und Physik/Chemie. Gesundheitliche und soziale Richtung Diese Richtung ist speziell angepasst an die Berufe des Gesundheits- und Sozialbereichs. Schwerpunktfächer sind Natur- und Sozialwissen schaf ten. 21

24 Die Ausbildungsgänge im Überblick Sekundarstufe I Sekundarstufe II Tertiärstufe Berufs- und höhere Fachprüfungen Berufliche Grundbildung Berufsmaturität Höhere Fachschulen Obligatorische Schulzeit Berufliche Grundbildung mit Berufsmaturität Passerellenjahr Fachhochschulen Praktikum Mittelschule Universitäten / ETH 22

25 5. Schullaufbahnen nach der ORS Fachmittelschule FMS ein schulischer Weg für Berufe im sozialen, gesundheitlichen, pädagogischen, musikalischen oder künstlerischen Bereich Fachmittelschulen bieten eine vertiefte Allgemeinbildung. Neben dem sprachlichen, historischen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht wird auch der musische Bereich gepflegt. Soziale Praktika dienen der Berufsfindung, denn die Absolventen und Absolventinnen bereiten sich für einen Beruf im sozialen, medizinischen oder erzieherischen Bereich vor. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Für eine prüfungsfreie Aufnahme gilt die im Zeugnis ausgewiesene Leistungsbeurteilung. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Unterricht in den Fächern Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik im Niveau A; Notendurchschnitt von mindestens 5.0 aus den Promotionsbereichen Deutsch, Fremdsprachen (Französisch und Englisch) und Mathematik, wobei der Promotionsbereich Mathematik doppelt gewichtet wird. Massgebend sind die Noten der beiden letzten vor der Aufnahmeverfügung ausgestellten Semesterzeugnisse. Werden die Bedingungen nicht erfüllt, muss die Schülerin oder der Schüler eine Aufnahmeprüfung bestehen. Diese umfasst die Fächer Deutsch, Fremdsprachen (Französisch, Englisch) und Mathematik, wobei im Durchschnitt die Note 4 erreicht werden muss und höchstens eine ungenügende Note vorhanden sein darf. Das Verfahren für den Eintritt in die Fachmittelschule ist in der Aufnahmeverordnung der Berufsmittelschulen geregelt. Die Ausbildung an der FMS schliesst nach drei Jahren mit einem Fachmittelschulausweis oder nach vier Jahren mit einem Fachmaturitäts-Zeugnis ab. Für Nidwaldner Schülerinnen und Schüler übernimmt der Kanton die Ausbildungs kosten an folgenden Fachmittelschulen: Fachmittelschule Luzern Kantonale Mittelschule Seetal Fachmittelschule Theresianum Ingenbohl Fachmittelschule Zug 23

26 Wirtschaftsmittelschule Luzern WML Die WML ist eine vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) anerkannte Kaufmännische Berufsmaturitätsschule. Sie schliesst an die dritte Klasse der Orientierungsschule (Niveau A) an. Die Schülerinnen und Schüler der WML werden auf eine kaufmännische Berufstätigkeit z.b. in Handel, Gewerbe, Industrie, Verwaltung, Banken, Tourismus usw. vorbereitet. Für eine prüfungsfreie Aufnahme gilt die im Zeugnis ausgewiesene Leistungsbeurteilung. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Unterricht in den Fächern Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik im Niveau A; Notendurchschnitt von mindestens 5.0 aus den Promotionsbereichen Deutsch, Fremdsprachen (Französisch und Englisch) und Mathematik, wobei der Promotionsbereich Mathematik doppelt gewichtet wird. Massgebend sind die Noten der beiden letzten vor der Aufnahmeverfügung ausgestellten Semesterzeugnisse. Werden die Bedingungen nicht erfüllt, muss die Schülerin oder der Schüler eine Aufnahmeprüfung bestehen. Diese umfasst die Fächer Deutsch, Fremdsprachen (Französisch, Englisch) und Mathematik, wobei im Durchschnitt die Note 4 erreicht werden muss und höchstens eine ungenügende Note vorhanden sein darf. Die Ausbildung an der WML schliesst nach vier Jahren mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis Kaufmann/Kauffrau und der kaufmännischen Berufsmatura ab. Damit ist der prüfungsfreie Übertritt in eine Fachhochschule wirtschaftlicher Richtung möglich. Für Nidwaldner Schülerinnen und Schüler übernimmt der Kanton die Aus bildungs kosten an der Wirtschafts mittel schule Luzern. 24

27 Gestalterische Ausbildung Verschiedene schweizerische Fachhochschulen für Gestaltung (früher Schulen für Ge staltung) bieten einen einjährigen Vorkurs an. Er vermittelt eine allgemeine gestalterische Grundausbildung und dient der Abklärung von Begabung und Neigung für einen gestalterischen Beruf. Für den Eintritt in die Fachklassen der gestalterischen Fachhochschulen wird in der Regel der Vorkurs sowie das Bestehen einer Aufnahmeprüfung vorausgesetzt. Das Aufnahmeverfahren für den Vorkurs erstreckt sich über rund drei bis fünf Monate. Konkrete Auskünfte erteilt das Sekretariat der Hochschule für Gestaltung und Kunst, Luzern oder das Berufsinformationszentrum BIZ. Die Kosten für die Ausbildung in Luzern übernimmt zum grössten Teil der Kanton. Musikausbildung An der Musikhochschule Luzern können verschiedene Ausbildungen absolviert werden. Die Kosten übernimmt zum grössten Teil der Kanton. Kaufmännische Ausbildung für Leistungssportlerinnen und -sportler Leistungssportlerinnen und -sportler haben die Möglichkeit, an den Frei's Schulen in Luzern eine kaufmännische Grundbildung oder an der Sportmittelschule in Engelberg die Hotelhandelsschule zu absolvieren. Die Schulgeld-Kosten übernimmt zum grössten Teil der Kanton. Es braucht eine Kostengutsprache seitens der Bildungsdirektion Nidwalden. Weitere Informationen über die weiterführenden Schulen finden Sie unter (Suche: Ausbildungsangebote). 25

28 6. Brückenangebote zwischen ORS und beruflicher Grundbildung Brückenangebote stehen Jugendlichen mit individuellen Bildungsdefiziten offen, die trotz Bemühungen noch keinen ihren Möglichkeiten entsprechenden Einstieg in die berufliche Grundbildung gefunden haben und die mit der Erweiterung ihrer schulischen und/oder praktischen Fähigkeiten die Chancen auf dem Lehrstellenmarkt bzw. bei der Aufnahme in eine weiterführende Schule verbessern wollen. Um in ein Brückenangebot aufgenommen zu werden, müssen Bewerberinnen und Bewerber ein Aufnahmedossier einreichen und vorgegebene Kriterien erfüllen, wie sie in der Vollzugsverordnung über Brückenangebote für schulentlassene Jugendliche festgelegt sind. Brückenangebote dauern ein Jahr. Schulisches Brückenangebot Ziele: Unterstützung bei der Berufsfindung und Ausbildungsplatzsuche Festigung von schulischen Kompetenzen Persönlichkeitsentwicklung Optimierung des Lernens und Planens Zielgruppe: Lernwillige Jugendliche mit individuellen Bildungsdefiziten Jugendliche mit realistischen Berufsvorstellungen, die trotz aktiven Berufswahlbemühungen bei der Berufsfindung und Ausbildungsplatzsuche nicht zum Ziel kamen. Jugendliche mit mittleren bis guten schulischen Leistungen Kombiniertes Brückenangebot Ziele: Unterstützung bei der Berufsfindung und Ausbildungsplatzsuche Einstieg in die berufliche Grundbildung durch Berufspraktika Schliessen von schulischen Lücken Persönlichkeitsentwicklung 26

29 Zielgruppe: Jugendliche mit realistischen Berufsvorstellungen, die trotz aktiven Berufswahlbemühungen bei der Berufsfindung und Ausbildungsplatzsuche nicht zum Ziel kamen Jugendliche, die infolge schulischer Leistungen im unteren bis mittleren Bereich keinen Ausbildungsplatz gefunden haben Jugendliche, die das Lehrverhältnis abgebrochen haben Integratives Brückenangebot Ziele: Unterstützung bei der Berufsfindung und Ausbildungsplatzsuche Aufarbeitung von schulischen Lücken in der deutschen Sprache Förderung von schulischen Kompetenzen Vertraut werden mit der Mentalität der Berufswelt Eingliederung ins Berufsleben Persönlichkeitsentwicklung Zielgruppe: Fremdsprachige Jugendliche (Ausländer und heimgekehrte Ausland schweizer), denen aufgrund ihres Alters (älter als 15 Jahre) der Besuch eines wei teren Unterrichts in den Orientierungsschulen verwehrt ist, die aber nicht in eine berufliche Grundbildung eintreten können, weil die Sprachkompetenz nicht ausreicht Zwischenjahr Ein Jahr zwischen der obligatorischen Schulzeit und der beruflichen Grund bildung kann sinnvoll sein. Es kann der Vorbereitung auf weiterführende Schulen dienen, helfen einen Berufsentscheid zu fällen oder die Zeit zwischen dem Schulaustritt und dem Beginn der beruflichen Grundbildung überbrücken, indem es schulische Defizite abbaut. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten: ein Internatsaufenthalt in der Westschweiz oder im Tessin eine Au-Pair-Stelle ein Sozialjahr Privates 10. Schuljahr in der Westschweiz, im Tessin oder in England Neues Welschland- oder Tessinjahr der DIDAC 27

30 7. Beratungsdienste im Kanton Nidwalden Berufs- und Studienberatung Die Berufsberatung informiert und berät kostenlos Jugendliche und Erwachsene aus dem Kanton Nidwalden bei der Wahl eines Berufes, einer Aus- oder Weiterbildung und bei der Gestaltung der beruflichen Laufbahn. BIZ Berufsinformationszentrum Das Nidwaldner Berufsinformationszentrum ist eine Art Bibliothek, in welcher sich Jugendliche, Lehrpersonen, Eltern und Erwachsene über Berufs- und Schulmöglichkeiten, über Zwischenlösungen und Weiterbildungsangebote informieren können. Im Berufsinformationszentrum befindet sich alles Wissenswerte über Berufe offene Lehrstellen (Lehrstellennachweis) Schnupperlehrstellen Lehrfirmen Grundausbildungen Weiterbildungsmöglichkeiten Studienrichtungen Berufswechsel Wiedereinstieg Strategien für die Stellensuche Stellenangebote Arbeitslosigkeit In kurzen Gesprächen wird gerne auf die Anliegen der Interessierten eingegangen und der Umgang mit den verschiedenen Informationsmedien (CD-ROM, DVDs, Internet und SSI-Automat) erläutert. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Klassen- und andere Gruppenveranstaltungen finden in der Regel morgens statt. Einzelberatungen sind nach telefonischer Absprache möglich. Die Öffnungszeiten sind: Dienstag Freitag: Uhr 28

31 Weitere Beratungsstellen Der Schulpsychologische Dienst SPD ist die kantonale Fachstelle für Kinder und Jugendliche bei Schul- und Erziehungsproblemen. Er berät Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrpersonen und Schulbehörden. Eltern und Jugendliche können sich direkt beim Schulpsychologischen Dienst anmelden. Die Jugend- und Familienberatung ist Anlaufstelle für die freiwillige Beratung bei Erziehungsschwierigkeiten und Ablösungsproblemen. Sie berät in den Bereichen Budget, Freizeit, Schule und Beruf sowie bei rechtlichen Fragen. Die Beratungsstelle für Suchtfragen richtet sich an Jugendliche und Er wachsene, die durch den Umgang mit Alkohol, Medikamenten, illegalen Drogen, Spielen, Essen usw. in schwierige Situationen geraten sind. Beraten werden auch An gehörige, Lehr- und andere Bezugspersonen. Alle Beratungsstellen unterstehen der Schweigepflicht, und die Kosten der Leistungen trägt der Kanton. 29

32 8. Ausbildungskosten Ausserkantonale Schulen Der Kanton Nidwalden kann nicht alle Schulen und Ausbildungen selber anbieten. Er gewährleistet den Zugang zu ausserkantonalen Bildungsstätten und übernimmt die entsprechenden Schulgeldbeiträge. Da diese Schulen bezüglich der Kostenbeiträge, die sie bei den Auszubildenden erheben, keine Unterschiede zwischen eigenen und ausserkantonalen Schülerinnen und Schülern machen dürfen, ist der gleichberechtigte Zugang gewährleistet. Über die ausserkantonalen Schulen, mit denen der Kanton Nidwalden durch Schulvereinbarungen verbunden ist, gibt das Sekretariat der Bildungsdirektion oder das Berufsinformationszentrum BIZ Auskunft. Ausbildungsbeiträge Der Kanton Nidwalden gewährt unter gewissen Voraussetzungen Stipendien oder zinslose Darlehen. Diese Ausbildungsbeiträge decken den für die Lebens haltung und die Ausbildung notwendigen Aufwand, soweit Einkommen und Vermögen der Lernenden und deren Eltern nicht ausreichen. Ausbildungsbeiträge werden Personen mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Nidwalden bis zum 40. Altersjahr ausgerichtet. Ausländerinnen und Ausländer müssen im Besitz der Niederlassungsbewilligung C sein. Gesuche für Ausbildungsbeiträge müssen spätestens 8 Wochen nach Aus bildungs beginn bzw. nach Beginn eines neuen Ausbildungsjahres eingereicht werden. Rückwirkend werden keine Ausbildungsbeiträge ausgerichtet. 30

33 Adressen und Internet-Links Fachstelle Ausbildungsbeiträge Stansstaderstr Stans Amt für Volksschulen und Sport Stansstaderstr Stans Attestausbildungen Beratungsstelle für Suchtfragen Engelbergstrasse Stans Amt für Berufsbildung Robert-Durrer-Str Mittelschule 6371 Stans Berufsfachschule Robert-Durrer-Str Stans Berufs- und Studienberatung Robert-Durrer-Str BIZ Berufsinformationszentrum 6371 Stans Lehrstellennachweis Bildungsdirektion Stansstaderstr Stans Brückenangebote BWZ Berufsfachschule Stans Jugend- und Familienberatung Engelbergstrasse Stans Kantonale Mittelschule Mürgstrasse Kollegium St. Fidelis 6371 Stans Lehraufsicht / Lehrlings- Robert-Durrer-Str beratung 6371 Stans NOA Verein Spuntan Schmiedgasse Notaufnahme für Jugendliche 6370 Stans Schulpsychologischer Dienst Stansstaderstr Stans Sozialamt Engelbergstr Stans Weitere Adressen finden Sie unter Die Nidwaldner Gesetzessammlung finden Sie unter 31

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35 Impressum Wohin Schulwege führen Orientierungshilfe zur Schul- und Berufswahl für Schülerinnen und Schüler der 6. Primarund der 2. ORS-Klassen sowie deren Eltern Ausgabe 2011 Herausgeberin: BILDUNGSDIREKTION NIDWALDEN Stansstaderstr. 54, 6371 Stans Tel Gestaltung: Bruno Näpflin, Akzent Media GmbH, Kettstrasse 2, 6374 Buochs

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DVS, Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern G:\DVS-GSAdr\Public\2012\2012060\Präsentation UeV PS-Sek/LZG.ppt

DVS, Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern G:\DVS-GSAdr\Public\2012\2012060\Präsentation UeV PS-Sek/LZG.ppt G:\DVS-GSAdr\Public\2012\2012060\Präsentation UeV PS-Sek/LZG.ppt Übertrittsverfahren Primarschule Sekundarschule/Langzeitgymnasium Übersicht Merkmale Dokumente Ablaufschema Grundlagen für Übertrittsentscheid

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