Arbeitssicherheit Auf den Punkt gebracht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Arbeitssicherheit Auf den Punkt gebracht"

Transkript

1 Arbeitssicherheit Auf den Punkt gebracht Waldarbeit im Staatswald 2010

2 Impressum Herausgeber: Landesbetrieb ForstBW, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Datum: September 2011 Layout: werbeagentur aufwind GmbH, Sebastian Schreiber MLR 52, Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit Redaktion: Frank Kühnel, Forstliches Ausbildungszentrum Mattenhof Jochen Muschak, Forstliches Bildungszentrum Königsbronn Anton Schulz, Sicherheitsfachkraft, Neckar-Odenwald-Kreis Frank Schührer, Hauptstützpunkt Wental, Landkreis Heidenheim Sebastian Schreiber MLR 52, Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit Nachdruck: auch nur auszugsweise nur mit ausdrücklicher Genehmigung MLR 52, Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit gestattet Unfallbeispiele: Sicherheitsfachkräfte Forst der Landkreise und Regierungspräsidien Bilder: ForstBW, Zeichnungen Herr Kühnel Drucknummer:

3 Arbeitssicherheit // Waldarbeit im Staatswald 2010 Inhaltsverzeichnis Vorwort...04 Unfallgeschehen: Entwicklung Analyse Folgerung Entwicklung der Unfallzahlen im Staatswald Unfallzahlenentwicklung im Staatswald der Bundesländer Unfälle nach Land- und Stadtkreisen Unfälle aller Arbeitsbereiche Unfälle in der Holzernte Verletzungen 2010 Körperbereiche, verletzungsbewirkende Ursache, Gegenstand und Folgen Unfallbeispiele Schwerpunktthemen Verantwortung von Forstbetrieb und Unternehmer bei der Arbeitssicherheit Arbeitssicherheit beim Forstunternehmer Gefährdungsbereiche bei der Zusammenarbeit von Forstwirt und Forstmaschine Arbeiten im Schwenkbereich von Krananlagen? Welche Zugkraft ist erforderlich? (Calmbacher Tabelle)...34 Sicherheit in der Ausbildung Unfallzahlen Auszubildende Arbeitssicherheit 2010 Ergebnisse auf den Punkt gebracht... 39

4 Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, Im Herbst 2010 wurden die strategischen Nachhaltigkeitsziele von ForstBW beschlossen. In der Dimension Soziales ist die Arbeitssicherheit in der Waldarbeit als ein Ziel des Landesbetriebs festgelegt. Gemessen wird sie an den unfallbedingten Fehlzeiten, die bis zum Jahr 2020 um 16 Prozent gesenkt werden sollen. Wir werden die Entwicklung dieses Indikators beginnend mit dieser Ausgabe jährlich vorstellen. Die steigenden Unfallzahlen im Staatswald Baden-Württemberg erfordern von allen Beschäftigten eine besondere Anstrengung und konsequentes Handeln. Im Interesse der Betroffenen gilt es, das ehrgeizige Ziel der Verbesserung der Arbeitssicherheit zu erreichen. ein sicherer Arbeitsplatz ist ein hohes Gut. Das gilt für die Beschäftigten im Forstbereich in besonderer Weise. Sichere Waldarbeit ist das Ergebnis aus dem richtigen Zusammenspiel vieler Akteure auf unterschiedlichen Ebenen. Jeder trägt ein Stück Verantwortung. Jeder Unfall ist ein Unfall zu viel. Helfen Sie deshalb bitte aktiv mit, unseren Arbeitsplatz Wald für jeden Beschäftigten sicher zu machen. Die im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Unfallzahlen zeigen, dass die Waldarbeit eine gefährliche Arbeit ist. Wir haben unser Ziel, die Unfallzahlen deutlich zu reduzieren noch nicht erreicht. Alexander Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Deshalb ist es wichtig, dass wir das Unfallgeschehen detailliert aufarbeiten. Gefahrenpotentiale müssen erfasst und genau analysiert werden, um die erforderlichen Maßnahmen abzuleiten und konsequent umzusetzen. Die vorliegende Broschüre geht deshalb insbesondere auf die Schwerpunktthemen: Verantwortung von Forstbetrieb und Unternehmer bei der Arbeitssicherheit und Gefährdungsbereiche bei der Zusammenarbeit von Forstwirt und Forstmaschine ein. Das Beispiel Holzernte zeigt, dass diese beiden Themen immer stärker an Bedeutung gewinnen. Bei einer abnehmenden Zahl von Regiearbeitskräften ergibt sich eine Verlagerung hin zu maschinellen und maschinenunterstützten Arbeitsverfahren durch Unternehmer. 4 5

5 Arbeitssicherheit // Waldarbeit im Staatswald 2010 Unfallgeschehen Entwicklung Analyse Folgerung

6 Unfallgeschehen: Entwicklung Analyse Folgerung Entwicklung der Unfallzahlen im Staatswald Zeitreihe Unfallzahlen Unfälle gesamt meldepflichtige Unfälle * Die Darstellung wurde um Übertragungsfehler des vergangenen Jahres bereinigt. Meldepflichtige Unfälle sind alle Unfälle, die eine Ausfallzeit von vier oder mehr Kalendertagen verursachen. Die Unfallzahlen haben sich auf einem unbefriedigend hohen Niveau eingependelt. Bei den meldepflichtigen Unfällen ist sogar ein Anstieg zu beobachten. Gesamtunfallzahl und produktive Stunden Unfälle 600 2,20 Mio. Std. 2,6 1,93 1,85 2, , ,34 1,30 1,28 1, ,24 1, , ,5 1,2 0, ,0 Unfälle gesamt Produktive Stunden * Ab 2005 sind nur die Stunden enthalten, die im Forstbetrieb (Staatswald) geleistet wurden. Die Arbeiten bei Dritten fehlen, da diese Stunden ab 2005 nicht mehr landesweit erfasst werden. 6 7

7 Arbeitssicherheit // Waldarbeit im Staatswald 2010 Meldepflichtige Unfälle je 1 Mio. produktive Arbeitsstunden Mio. Std Tendenz: steigend! Meldepflichtige Unfälle je Beschäftigte (1.000-Mann-Quote) Mio. Std Die Unfallzahlen sind erst aussagekräftig, wenn sie ins Verhältnis zu den geleisteten produktiven Stunden gesetzt werden. Dabei ist ein Anstieg der Unfallzahlen unverkennbar, auch im bundesweiten Vergleich. Ein Verschlechterungstrend gegenüber den Vorjahren setzt sich fort.

8 Unfallgeschehen: Entwicklung Analyse Folgerung Unfallzahlenentwicklung Im STaatswald der Bundesländer Unfälle je 1 Mio. produktive Arbeitsstunden Sachsen Mecklenburg- Vorpommern Baden- Württemberg Thüringen Sachsen- Anhalt Bayern Niedersachsen Rheinland- Pfalz Schleswig- Holstein Hessen Mittelwert Unfälle pro 1 Mio. produktive Arbeitsstunden Niedersachsen Schleswig- Holstein Brandenburg Sachsen- Anhalt Sachsen Mecklenburg- Vorpommern Thüringen Hessen Bayern Rheinland- Pfalz Baden- Württemberg Mittelwert Wir müssen künftig noch konzentrierter und stringenter an der Trendumkehr arbeiten. Es geht um die Gesundheit und das Leben der im Betrieb Beschäftigten! 8 9

9 Arbeitssicherheit // Waldarbeit im Staatswald 2010 Unfallgeschehen: Entwicklung Analyse Folgerung Unfälle nach land- und Stadtkreisen Mannheim Heidelberg Rhein-Neckar-Kreis Neckar- Odenwald- Kreis Heilbronn Main- Tauber- Kreis Hohenlohekreis Karlsruhe Heilbronn-Stadt Schwäbisch Hall Karlsruhe Stadt Rastatt Enzkreis Pforzheim Ludwigsburg Rems-Murr- Kreis Ostalbkreis Baden-Baden Stuttgart Calw Böblingen Esslingen Göppingen Heidenheim Ortenaukreis Freudenstadt Tübingen Reutlingen Alb- Donau- Kreis Ulm Rottweil Zollernalbkreis Emmendingen Freiburg Schwarzwald Baar-Kreis Tuttlingen Sigmaringen Biberach Breisgau- Hochschwarzwald Konstanz Bodensee- Kreis Ravensburg Lörrach Waldshut

10 Unfallgeschehen: Entwicklung Analyse Folgerung Land-/ Stadtkreis 2009 Meldepflichtige Unfälle 2010 Meldepflichtige Unfälle 2010 alle Unfälle Waldarbeiter Staatswald Stand 12/2010 Ausfallzeit (Std.) alle Unfälle 2010 relative Unfallhäufigkeit Mann- Quote Unfallbedingte Fehlzeit je 100 Mann Arbeitstage/ Jahr Alb-Donau Baden-Baden Stadt - Unfallfrei Unfallfrei Biberach Böblingen Calw Bodenseekreis Breisgau- Hochschwarzwald Emmendingen Enzkreis Esslingen Freiburg Stadt - Unfallfrei Unfallfrei Freudenstadt Göppingen Heidelberg Stadt - Unfallfrei Unfallfrei Heidenheim Heilbronn Hohenlohe Karlsruhe Karlsruhe Stadt - Unfallfrei Unfallfrei Konstanz 1 Unfallfrei Lörrach Ludwigsburg Main-Tauber

11 Arbeitssicherheit // Waldarbeit im Staatswald 2010 Land-/ Stadtkreis 2009 Meldepflichtige Unfälle 2010 Meldepflichtige Unfälle 2010 alle Unfälle Waldarbeiter Staatswald Stand 12/2010 Ausfallzeit (Std.) alle Unfälle 2010 relative Unfallhäufigkeit Mann- Quote Unfallbedingte Fehlzeit je 100 Mann Arbeitstage/ Jahr Neckar- Odenwald Ortenau Ostalb Pforzheim Rastatt Ravensburg Rems-Murr Reutlingen Rhein-Neckar Rottweil 2 Unfallfrei Unfallfrei Schwarzwald Baar Schwäbisch- Hall Stuttgart Stadt Tübingen Tuttlingen Ulm Stadt 1 Unfallfrei Unfallfrei Waldshut Staatsklenge Nagold Mschinenbetriebe Summen (inkl. Stadtkreise) Landesdurchschnitt (ohne Stadtkreise, inkl. Stadtkreis Stuttgart)

12 » Unfälle aller Arbeitsbereiche «12 13

13 Arbeitssicherheit // Waldarbeit im Staatswald 2010 Unfallgeschehen: Entwicklung Analyse Folgerung Anteile der Unfälle 2010 in den Arbeitsbereichen Wartung und Reparatur 5% (+2) Waldverjüngung und Waldschutz 2% (+/-0) Wegeunfälle 1% (+/-0) Wegebau 4% (+/- 0) Wegebau Vorjahreswert fehlt Waldpflege 13% (+5) übrige Arbeitsbereiche 14% (-4) Holzernte 61% (-7) *Die in Klammer gesetzten Zahlen geben die Veränderung in Prozent gegenüber dem Vorjahr an. Absolute Unfallzahlen in den Arbeitsbereichen Arbeitsbereich Holzernte Waldverjüngung, Waldschutz Waldpflege Wegeunfälle Wegebau Wartung, Reparatur übrige Bereiche Werden die absoluten Unfallzahlen in den wichtigsten Arbeitsbereichen auf die darin geleisteten produktiven Arbeitsstunden bezogen, ergibt sich folgendes Bild: Arbeitsbereiche produktive Arbeitsstunden 2009 produktive Arbeitsstunden 2010 Veränderung in Prozent Holzernte ,5 % Holzbringung ,0 % Waldverjüngung, -schutz ,0 % Waldpflege ,4 % Die produktiven Arbeitsstunden in der Holzernte und Bringung nehmen weiter ab.

14 » Unfälle in der Holzernte «14 15

15 Arbeitssicherheit // Waldarbeit im Staatswald 2010 Unfallgeschehen: Entwicklung Analyse Folgerung Aufgearbeitete Holzmenge in tausend Fm (m 3 ) je Holzernteunfall Tsd. Fm Die Holzmenge, die aufgearbeitet wurde bis ein meldepflichtiger Unfall geschieht, hat sich weiter verringert und wieder fast den Wert von vor zehn Jahren erreicht. Das bedeutet, dass bezogen auf die geerntete Holzmenge nun wieder häufiger ein Holzernteunfall geschieht, als noch vor fünf Jahren. Holzernteunfälle je Fm (m 3 ) eingeschlagenes Holz 1,00 0,90 0,80 0,70 1,00 0,96 0,77 0,70 0,65 0,75 0,76 0,76 0,82 0,87 0,94 0, Der vorangegangenen Grafik entsprechend geht auch diese Kennzahl nach oben. Eine Betrachtung der letzten Jahre zeigt, dass bezogen auf die Holzmenge z.b. vor fünf Jahren deutlich mehr Holz aufgearbeitet wurde und dabei weniger Unfälle passierten. Dieser Trend hat sich offenbar umgekehrt. Die Unfälle je geerntete Menge nehmen wieder zu. Unfälle 2010 in den Teilarbeiten der Holzernte Sonstiges 4% (+/-0) Rücken, Poltern 11% (+5) Einschneiden 13% (+1) Baum aufsuchen 17% (+2) Fällen 17% (-3) Wenden, Vermessen 6% (+1) Entasten 21% (-8) zu Fall bringen 9% (+/-0) *Zahlen in den Klammern geben die Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent an.

16 Augen 3 % (-1) Kopf 7 % (+3) Rumpf 22 % (+1) Arme 7 % (+1) Hände 23 % (+3) Beine 31 % (+6)» Verletzungen 2010 Köperbereiche «Füße 7 % (-7) 16 17

17 Arbeitssicherheit // Waldarbeit im Staatswald 2010 Unfallgeschehen: Entwicklung Analyse Folgerung Verletzungsbewirkender Gegenstand 2010 Wartung & Reparatur 5% (+2) Äste & Zweige 17% (-1) Sonstiges 11% Stolpern & Stürzen 30 % (-4) Stämme & Baumteile 21 % (+3) übrige Arbeitsbereiche 14% (-4) Maschinen 6% (+7) Späne, Splitter, Dornen 1% (+/- 0) Motorsäge 4% (-1) Werkzeuge 10% (+3) *Zahlen in den Klammern geben die Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent an. Art der Verletzung 2010 Motorsäge 5% (+4) Insektenstich, Infektionen 2% (+/-0) Brüche 9% (+1) Sonstige 1% (-1) Zerrung, Zerreißung 15% (-5) Prellung, Quetschungen 36% (-2) Schnitt, Stich, Riß, Platzwunden 24% (+5) Stauchung, Verrenkung 8% (-1) * Zahlen in den Klammern geben die Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent an. Den größten Anteil der Verletzungen machen Prellungen und Quetschungen aus, gefolgt von Hautverletzungen.

18 Unfallgeschehen: Entwicklung Analyse Folgerung Durchschnittliche unfallbedingte Ausfallzeiten (alle gemeldeten Unfälle) Arbeitstage 20 15,8 15, ,9 10,1 11,1 13,1 11,8 9,2 11,6 10,5 12, Die unfallbedingten Ausfallzeiten nehmen wieder zu und erreichen fast wieder den Wert von vor fünf Jahren. Jahr Ausfallstunden Unfallbedingte Fehlzeiten je 100 Waldarbeiter (Arbeitstage/Jahr) Zielwert ForstBW hat sich im Nachhaltigkeitsmanagement den Zielwert gesetzt, die unfallbedingten Fehlzeiten auf 180 Arbeitstage im Jahr je 100 Waldarbeiter zu senken. Verteilung der meldepflichtigen Unfälle 2010 nach Unfallschwere (109) leicht 36 (31) mittel 12 (8) schwer 3 (6) sehr schwer leicht 4 20 Ausfalltage mittel Ausfalltage schwer Ausfalltage sehr schwer über 90 Ausfalltage und tödlicher Unfall * FAO - Nomenklatur, Absolute Zahlen, Vorjahreswerte stehen in Klammern

19 Arbeitssicherheit // Waldarbeit im Staatswald 2010» Unfall- beispiele «

20 Unfallgeschehen: Entwicklung Analyse Folgerung Unfallbeispiel: Baum rutscht bei der Aufarbeitung ab Unfallhergang Am Hang unterhalb eines Fahrweges wird eine Buche (BHD ca. 60 cm) leicht schräg nach oben mit Unterstützung des Schlepperseils und Königsbronner Anschlagtechnik (KAT) in Richtung Fahrweg gefällt. Forstwirt A und B beginnen von der Krone her zu entasten, einer links und einer rechts des Baumes. Ohne erkennbaren Grund kommt der Stamm ca. 5 m ins Rutschen. Ein noch nicht abgetrennter Ast, der unter dem Stamm war, erfasst A am linken Unterschenkel. Er kann den Fuß jedoch noch befreien, so dass er nicht weiter mitgerissen wird. B wird ebenfalls umgerissen, dabei jedoch nicht verletzt. A arbeitet weiter. Bis Mittag werden die Schmerzen stärker, so dass er kaum noch gehen kann. Kollege C fährt ihn dann mit dem Betriebsfahrzeug nach Hause. Von dort fährt A selbst mit seinem Privatwagen ins Krankenhaus. Er wird dort zur Beobachtung bis am nächsten Tag stationär aufgenommen. Diagnose: Quetschung der linken Wade. Die Sicherheitsfachkraft rät: Ein Stamm, der nicht wirklich sicher liegt, sollte zur Aufarbeitung ins Seil genommen werden. Da der Baum anschließend sowieso gerückt wird, braucht er nicht zweimal angehängt werden. Verletzte sollten daran gehindert werden, selbst zu fahren. Zudem ist kritisch abzuwägen, ob der Verletzte im normalen PKW transportiert werden kann keine Möglichkeit der fachgerechten Lagerung bei einem auftretenden Schock! Der Rettungsplan war am Arbeitsort nicht vorhanden, mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen bei einem kritischen Notfall! Unfallursachen Der Buchenstamm lag auf Ästen von zuvor gefällten Bäumen. Da zuvor noch kein Stamm ins Rutschen gekommen war, wurde davon ausgegangen, dass er relativ sicher liegt. Die Arbeitsgruppe arbeitet sonst überwiegend im Nadelholz und schätzte die Abrutschgefahr als nicht so hoch ein

21 Arbeitssicherheit // Waldarbeit im Staatswald 2010 Unfallgeschehen: Entwicklung Analyse Folgerung Unfallbeispiel: Eingeklemmt beim Sortierungsschnitt Unfallhergang: Zwei Laubholzstämme werden zusammen gerückt, am Polter wird einer davon abgelegt. Der andere (15-20 m lang) wird am schwachen Ende mit der Zange des Rückeschleppers hochgehalten, um einen 4,5 m Abschnitt abzutrennen. Dabei steht A mit einem Fuß zwischen diesen beiden Stämmen. Als der Stamm durchtrennt wird drehte sich das mit der Zange gehaltene, etwas krumme Reststück und klemmt das linke Bein zwischen den Stämmen ein. A kann sich selbst befreien und wird mit dem Schlepper zu den anderen Kollegen gefahren. Einer von ihnen fährt ihn dann mit dem PKW ins Krankenhaus. Diagnose: Unterschenkelbruch. Unfallursachen: Beim Trennschnitt lag der Standplatz des einen Beines zwischen den Stämmen. Der Stamm wurde mit der Rückezange nicht richtig fest gehalten. Die Sicherheitsfachkraft rät: Bäume sollten zum Einschneiden grundsätzlich abgelegt werden. Um die Gefahr unberechenbarer Bewegungen zu minimieren, können sie mit der Schlepperzange zusätzlich gehalten werden. Der Standplatz für den Trennschnitt darf grundsätzlich nicht zwischen zwei eng beieinander liegenden Stämmen sein. Gekrümmte Stämme bewegen sich nach einem Trennschnitt zusätzlich noch unberechenbarer. Wird der Stamm mit der Zange eines Schleppers gehalten, sollte er richtig fest gehalten werden, um ein Drehen auszuschließen. Verletzte dürfen nicht selbst im PKW transportiert werden. Auf der Fahrt kann es zu weiteren Komplikationen kommen. Am Krankenhaus gibt es für einen anfahrenden Rettungswagen normalerweise keine Wartezeiten, im Gegensatz zu einem privat angelieferten Notfall.

22 Unfallgeschehen: Entwicklung Analyse Folgerung Unfallbeispiel: Stamm in Schlepperzange trifft Forstwirt Unfallhergang: Entlang einer Kreisstrasse wird vorgeliefertes Nadelstammholz von zwei Forstwirten vermessen, eingeschnitten und mit dem Schlepper fertig gerückt. Es regnet. Zwei Polter werden in einem Abstand von etwa fünf bis sechs Meter zueinander angelegt. Der Verkehr wird mit einer Ampelanlage immer wieder kurzzeitig angehalten. Der Fahrer des Rückeschleppers legt zwei Bäume vor die Polter. Forstwirt A trennt von einem der Stämme einen vier Meter langen Abschnitt ab und geht zu dessen Abhieb, um die Reste der Bruchleiste noch abzusägen. Forstwirt B hängt das Maßband am dickeren Ende des oberen Reststammstücks ein und läuft in Richtung Gipfel. In diesem Moment rückt der Schlepper einen weiteren Stamm mit der Rückezange, frei schwebend. Beim Schwenken streift der Stamm mit seiner Spitze A am Kopf und wirft ihn zu Boden. Der Getroffene ist zunächst bewusstlos, so dass ihn Forstwirt B und Schlepperfahrer zunächst in die stabile Seitenlage bringen. Ein LKW-Fahrer der an der Ampel wartet und den Vorfall beobachtet hat, alarmiert die Rettungsleitstelle. Der Verletzte wird mit einer Rettungsdecke zugedeckt, um ihn vor dem Auskühlen zu bewahren. A ist nach kurzer Zeit wieder ansprechbar und kommt mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus. Diagnose: Gehirnerschütterung und Prellung. Unfallursachen Am Polter arbeiten zwei Forstwirte mit dem Rückeschlepper zusammen. Der Schlepperfahrer muss auf beide achten. Der Regen erzeugt Zeitdruck. Die Maßnahme soll rasch erledigt werden. Die zu beschickenden Polter liegen direkt hintereinander. Ein Grund weshalb alle zu eng aufeinander arbeiten. Die Grundregeln bei der Zusammenarbeit von Maschine mit Kran inklusive Last und den unmittelbar beteiligten Forstwirten wurden nicht eingehalten. Ein ausreichender Sicherheitsabstand wurde nicht hergestellt. Fahr- und Schwenkbewegungen hätten nicht ausgeführt werden dürfen, wenn sich die Forstwirte zu nah an der Maschine und im Schwenkbereich aufhalten. Es fehlte an klaren Absprachen und Regelungen zwischen Forstwirten und Maschinenführer über Verständigungszeichen, Reaktionsverhalten, usw. Die Sicherheitsfachkraft rät: Die Situation ist wesentlich sicherer, wenn nur ein Mann am Polter mit dem Schlepper zusammenarbeitet. Zwischen den Poltern sollte immer eine Polterlänge frei bleiben, um mehr Sicherheitsabstand zu bekommen. Genaue Absprache zwischen Fahrer und mitarbeitenden Forstwirt. Es wird erst gefahren und Kran und Holz bewegt, wenn der Kollege gesehen wird. Der Forstwirt geht erst in den Gefahrenbereich, wenn er Blickkontakt mit dem Fahrer aufgenommen hat

23 Arbeitssicherheit // Waldarbeit im Staatswald 2010 Unfallgeschehen: Entwicklung Analyse Folgerung Unfallbeispiel: Hängen gebliebener Baum wird zur tödlichen Falle Unfallhergang: Herr A und sein Vater B sind mit der Durchforstung eines 140-jährigen Kiefern-Baumholzes mit zwischen- und unterständigen Buchen beschäftigt. Das Gelände ist schwach geneigt. Nahezu alle Kiefern neigen sich hangaufwärts, die zwischenständigen Buchen hängen dagegen überwiegend hangabwärts. Beide Waldarbeiter sind mit Zustimmung des Forstamtes als Subunternehmer einer Firma tätig. Sie arbeiteten im Einmannverfahren ca. zwei Baumlängen voneinander entfernt. Bis zum Mittag des Unfalltages steht ein örtlicher Rückeunternehmer zur Verfügung, um seilunterstützt Traufbäume in den Bestand zu ziehen. Zum Unfallzeitpunkt ist er oder ein anderes Rückefahrzeug nicht mehr vor Ort. Herr A versucht eine zwischenständige Buche (BHD 29 cm) zu fällen. Die Buche hängt vermutlich leicht hangabwärts. Er unternimmt insgesamt drei Fällversuche mit jeweils um ca. 30 cm nach oben versetzten Fallkerben und Fällschnitten. Der erste und zweite Versuch soll den Baum schräg nach links und rechts oben zu Fall bringen. Das gelingt wegen des wohl stärkeren Rückhangs und der stärkeren Bruchleiste nicht. Im dritten Versuch wird der Baum hangabwärts zwischen eine eng beieinander stehende Kiefer und Buche geworfen und bleibt recht steil hängen. Herr A versucht die vom Stock gelöste und noch steil hängende Buche mit dem Wendehaken des Fällhebers herunter zu drehen, was ihm aber nicht gelingt. Er stellt die Bemühungen, den Hänger herunter zu drehen, ein und fällt stattdessen eine Kiefer (BHD 47cm), die ca. zehn Meter vom Stock der hängenden Buche entfernt hangabwärts und direkt in deren Fallrichtung steht. Er fällt die Kiefer als Vorhänger ohne Halteband hangaufwärts, so dass diese beim Fallen zwar nicht die hängende Buche trifft, aber die aufhaltende Buche im Kronenbereich berührt. Dieses Berühren führt wohl dazu, dass die hängen gebliebene Buche durchrutschen kann. Herr A hält sich noch direkt am Stammfuß der Kiefer auf, als er von der durchrutschenden Buche getroffen wird. Diagnose: Tod am Unfallort durch Verletzungen im Hals- Kopf-Bereich.

24 Unfallgeschehen: Entwicklung Analyse Folgerung Buche Kiefer Standplatz des Verunfallten Buche 1. Fällvorgang, 3 Fällversuche, Hänger Die Sicherheitsfachkraft rät: Direkte Ursache für diesen Unfall war der Aufenthalt des Verunfallten im Gefahrenbereich des Hängers. Als Hintergrund für dieses Fehlverhalten muss jedoch die fehlende Fachkenntnis von Herrn A sowie die nicht verfügbare Seilunterstützung zum Abziehen des Hängers gesehen werden. Wie sich nach dem Unfall herausstellte, verfügte Herr A über keine Ausbildung als Forstwirt und auch keine Erfahrung in der Holzernte. Dies zeigten auch die Stöcke der zuvor gefällten Bäume, die überwiegend totgeschnitten waren. Mit der Störsituation Hänger war Herr A offensichtlich völlig überfordert. Im Werkvertrag mit Unternehmern sind die Anforderungen an die Qualifikation der eingesetzten Arbeitskräfte eindeutig zu formulieren. Dies geschieht im Staatswald durch Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Forstbetriebsarbeiten (AGB-F)

25 Arbeitssicherheit // Waldarbeit im Staatswald 2010 Verantwortung von Forstbetrieb und Unternehmer bei der Arbeitssicherheit

26 Verantwortung von Forstbetrieb und Unternehmer bei der Arbeitssicherheit Arbeitssicherheit beim Forstunternehmer Dr. Siegfried Orf, ForstBW Betriebsleitung, Fachbereich 81, Freiburg Frank Kühnel, ForstBW, Leiter Forstliches Ausbildungszentrum Mattenhof Die Beschäftigung von Unternehmern in der Waldarbeit ist heute Standard. Ihre Arbeit erfolgt auf der Grundlage von Werkverträgen und ist eingebunden in die Leitungs- und Organisationsaufgaben des Revierleiters. Zu Fragen der Arbeitssicherheit haben der Forstbetrieb bzw. der Revierleiter (Auftraggeber bzw. dessen Vertreter) und der Unternehmer (Auftragnehmer) grundlegende Pflichten. Bei deren Nichtbeachten können entsprechende Haftungen die Folgen sein. Der folgende Beitrag versucht die Grundsätze zu den Verantwortungsbereichen deutlich zu machen und häufig in der Praxis auftretende Fragen an Hand von typischen Beispielen zu beantworten. Unter Arbeitssicherheit wird im Folgenden die Sicherheit des Unternehmers selbst und seiner Mitarbeiter, die Sicherheit von Forstwirten des Forstbetriebs, mit denen er zusammenarbeitet und die Sicherheit von Dritten (Waldbesucher, Straßenbenutzer usw.) verstanden. Grundlagen der Arbeitssicherheit bei der Beschäftigung von Unternehmern Grundsatz Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Beschäftigten des Forstbetriebs und dem Unternehmer mit seinen Beschäftigten ist die Grundlage für eine bestmögliche und damit auch sichere Arbeitserledigung. Vertragsgrundlage Der schriftliche Vertrag (Werkvertrag oder Dienstleistungsvertrag) zwischen Forstbetrieb und Unternehmer ist die wichtigste Grundlage, die für beide Partner auch die Fragen der Arbeitssicherheit regelt. Sein besonderes Kennzeichen ist, dass der Unternehmer grundsätzlich eigenverantwortlich die vereinbarte Leistung durch eigenes fachliches Wissen und Können und entsprechende Arbeitsmittel zu erbringen hat. Der Forstbetrieb formuliert hier so weit wie möglich seine Anforderungen, z.b. in den mit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Forst (AGB-F), und vermeidet damit später im Arbeitsablauf auftretende Unklarheiten in der Zuständigkeit. Bei einem Werkvertrag mit verschiedenen Arbeitsleistungen oder Arbeitsorten können die jeweiligen Anforderungen analog eines Arbeitsauftrags für die Regie- Waldarbeiter in eine gesonderte Vereinbarung aufgenommen werden

27 Arbeitssicherheit // Waldarbeit im Staatswald 2010 Verantwortung von Forstbetrieb und Unternehmer bei der Arbeitssicherheit Pflichten des Forstbetriebs Die Pflichten sind in der Regel zwischen der Leitung des Forstbetriebs (Abschluss des Vertrags) und dem Revier leiter (Überwachung der Umsetzung des Vertrags vor Ort) aufgeteilt: Aufnahme der einzuhaltenden Sicherheitsvorgaben in den Werkvertrag, z.b. AGB-F, UVVen, Zertifizierungsvorgaben usw.. Weitere dem Betrieb wichtige oder für die Arbeit besondere Sicherheitsanforderungen sind konkret und eindeutig aufzuführen. Zur Sicherheit kann sich der Forstbetrieb die Kenntnisnahme der mit geltenden Unterlagen noch gesondert unterschreiben lassen, z.b. bei neuen Unternehmern. Auswahl eines nach Fachkönnen, Ausstattung, Zuverlässigkeit (geringer Kontrollaufwand) usw. geeigneten Unternehmers. Bei Ausschreibung sind dies Kriterien, die den billigsten Bieter ausschließen können. Der Forstbetrieb (Betriebsleitung und Revierleiter) hat keine generelle Überprüfungspflicht der Eignung, Befähigung und Ausstattung des Unternehmers. Er hat keine Pflicht, den Unternehmer und seine Mitarbeiter in Bezug auf Fragen der Arbeitssicherheit zu überprüfen. Werden jedoch durch die Arbeit des Unternehmers Mitarbeiter des Forstbetriebs oder Dritte, z.b. Waldbesucher, gefährdet, so hat der Forstbetrieb die Verpflichtung darauf hinzuwirken, dass die Gefährdungen beseitigt werden. Neue oder in ihrer Leistungsfähigkeit unbekannte Unternehmer sind hier besonders zu unterstützen. Bei eindeutigen, sichtbaren Vertragsverletzungen for dert der Revierleiter den Unternehmer zur Abstellung der Mängel auf (persönliche Notiz dazu und bei schwerwiegenden Mängeln schriftliche Beanstandung) gelbe Karte. Anderenfalls sind die Betriebsarbeiten einzustellen rote Karte. Aufklärung des Unternehmers über Gefährdungen, die für ihn von Bedeutung sind und die er nur unzureichend einschätzen kann (Besonderheiten wie Wege, Straßen, benachbarte Bebauung, Waldbesucher, naturbedingte Problembereiche usw.). Aufnahme in eine gesonderte Vereinbarung. Eine örtliche Unterweisung ist in der Regel angebracht. Mitwirken, dass mögliche Gefährdungen nicht auftreten, z.b. großräumige Wegsperrung, Straßensperrung usw.. Einweisung in den Rettungsplan und Aushändigung der Unterlagen.

28 Verantwortung von Forstbetrieb und Unternehmer bei der Arbeitssicherheit Pflichten des Unternehmers Der Unternehmer ist zuständig für die Sicherheit seiner Arbeit, seiner Mitarbeiter und für das Umfeld, in dem er arbeitet. Er hat folgende Pflichten: Information einholen über die zu erbringenden Leistungen und die Rahmenbedingungen der Arbeitssituation. Das gilt insbesondere, wenn er neu oder unerfahren ist. Bekommt er unvollständige Informationen, hat er sich zu erkundigen. Vollständige, rechtzeitige und mangelfreie Leistungserbringung nach Vertrag. Dazu gehört das Einhalten der Vorgaben des Arbeitsschutzes (Standards). Beseitigung festgestellter Mängel. Beherrschen der anerkannten, aktuellen Regeln seines Fachs. Einsatz von Personen und Sachen mit der entsprechenden Eignung. Aufklärungs- und Beratungspflicht gegenüber dem Forstbetrieb über sicherheitsrelevante Umstände und Mängel, die erst im Laufe der Arbeiten auftreten und die auch die Pflichten des Forstbetriebs berühren. Grundsätzlich gilt für das Maß der Pflichten des Forstbetriebs (Betriebsleitung, Revierleiter): Mit steigender Erfahrung oder Qualifikation des Unternehmers nehmen die Pflichten ab. Mit zunehmender Gefährlichkeit der Arbeiten nehmen die Pflichten zu. Bei umfangreicher Belehrung im Vorfeld (Werkvertrag, gesonderte Vereinbarung) nehmen die Pflichten ab. Bei ungünstigen äußeren oder persönlichen Bedingungen nehmen die Pflichten zu. Fall 1 Im Forstrevier wird ein neuer Forstunternehmer mit Rückearbeiten beauftragt. Die AGB-F sind Teil der im Werkvertrag getroffenen Vereinbarungen. 1.1 Der Rückeunternehmer poltert Langholz an einem abschüssigen Waldsträßchen, das regelmäßig von Waldbesuchern begangen und auch mit Fahrrädern befahren wird. Er bringt weder Warn- noch Absperrschilder an. Der Revierleiter bemerkt die fehlende Absperrung. Muss er einschreiten? Antwort: Der Revierleiter hat die Pflicht, den Rückeunternehmer vor Beginn der Arbeiten (am besten schriftlich) auf die besonderen Gefahrenbereiche am Arbeitsort hinzuweisen. Dazu gehören auch die notwendige Absperrung und deren laufende Kontrolle. Stellt der Revierleiter das Fehlen der Absperrung fest, muss er den Unternehmer zur umgehenden Einrichtung der Sperrung auffordern ( gelbe Karte ). Ist sichtbar Gefahr in Verzug hat er den Unternehmer aufzufordern, die Arbeit einzustellen ( rote Karte ). Der Unternehmer kann die Rahmenbedingungen, innerhalb derer sein Arbeitsort liegt, in der Regel nicht überblicken. Die Festlegung des Umfangs der Absperrung, der Absperrorte, der zeitlichen Begrenzung, der Umleitungen usw. ist Aufgabe des Revierleiters. Der Unternehmer hat die Pflicht seinen Arbeitsort, so lange dort Gefährdungen bestehen, sicher abzusperren. Dazu gehört eine regelmäßige Kontrolle der Absperrungen. Im Falle des deutlich erhöhten Gefährdungspotenzials muss eine klare Absprache zwischen Revierleiter und Rückeunternehmer über Art und Weise und Kontrolle der Absperrungen erfolgen. 1.2 Hat der Revierleiter eine Kontrollpflicht und muss er gezielt kontrollieren ob abgesperrt wird? Im vorliegenden Fall hat der Revierleiter eine erhöhte stichprobenartige Kontrollpflicht

29 Arbeitssicherheit // Waldarbeit im Staatswald 2010 Fall 2 Im Forstrevier wird ein Forstunternehmer mit einer Durchforstung beauftragt. Es wird ein Werkvertrag abgeschlossen. Die AGB-F und die Qualitätsanforderungen zur motormanuellen Holzernte sind Bestandteil. Die erforderlichen Nachweise werden vom Forstamt eingeholt. Der Forstunternehmer ist dem Revierleiter zwar bekannt, hat aber laufend wechselnde Mitarbeiter und arbeitet auch mit Subunternehmern. 2.1 Bei der Einweisung in den Arbeitsauftrag durch den Revierleiter stellt dieser fest, dass nur ein Mitarbeiter sehr gebrochen deutsch spricht, mit den anderen Mitarbeitern ist keine Verständigung möglich. Dem Revierleiter kommen ernsthafte Zweifel, ob die Partie in der Lage ist, bei einem Unfall die Rettungskette in Gang zu setzen. Die Arbeiter sind teilweise mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ausgerüstet, ein Arbeiter trägt aber einen Helm ohne Gehör- und Gesichtsschutz. Was muss der Revierleiter tun? Antwort: Der Unternehmer ist grundsätzlich selbst für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Der Revierleiter weist ihn auf die Sicherheitsmängel, die einen Verstoß gegen die Vertragsgrundlagen darstellen, und deren Beseitigung hin gelbe Karte. Gegebenenfalls sind auch hier, insbesondere im Wiederholungsfall und wenn schwerwiegende Umstände vorliegen, die Betriebsarbeiten einzustellen rote Karte. Bei der nächsten Vergabe oder Ausschreibung sollten insbesondere gravierende Mängel ein Grund sein, diesen Unternehmer nicht mehr zu berücksichtigen, auch wenn er der Preiswerteste ist. Die Beschäftigung von Subunternehmern ist in den AGB-F geregelt. Hiernach bedarf die Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmern der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. In den Qualitätsanforderungen zu verschiedenen Betriebsarbeiten ist die Forderung Die Rettungskette muss gewährleistet sein enthalten. 2.2 Am zweiten Tag des Unternehmereinsatzes begeht der Revierleiter die Hiebsfläche. Er stellt fest, dass sehr viele Stöcke tot gesägt sind. Die erforderliche Fachkunde scheint nicht vorhanden zu sein. Muss der Revierleiter die Fachkunde aktiv kontrollieren? Antwort: Zu einer regelmäßigen Kontrolle der Fachkunde ist der Revierleiter nicht verpflichtet. Er sollte stichprobenartig hinschauen und den Unternehmer darauf ansprechen ( gelbe Karte ), insbesondere wenn er Probleme in der Einhaltung der fachlichen und der Sicherheitsstandards festgestellt hat. Der Forstbetrieb muss sich ggf. sehr rasch von dem Unternehmer trennen, wenn dieser nicht umgehend ein fachgerechtes und sicheres Arbeiten umsetzt ( rote Karte ). 2.3 Die Unternehmerpartie hat keinen eigenen Schlepper. Es ist damit zu rechnen, dass Hänger nicht beseitigt werden und keine entsprechenden Absperrungen erfolgen. Muss der Revierleiter einschreiten? Antwort: Der Revierleiter weist auf die Gefährdungssituation für Waldbesucher hin. Der Unternehmer muss die Gefahrenbereiche der Hänger absperren. Tut er dies nicht, müssen die gleichen Schritte wie unter 2.2 folgen. Fall 3 Eine Regie-Forstwirtgruppe wird beauftragt, gemeinsam mit dem örtlichen Rückeunternehmer Traufbäume entlang einer Bebauung seilunterstützt zu fällen. Die Anschlagmittel (Bandschlingen, Umlenkrolle und Schäkel usw.) werden vom Rücker gestellt. 3.1 Wer muss sicherstellen, ob Schlepper, Seilwinde und die Anschlagmittel den Anforderungen entsprechen? Antwort: Der Rückeunternehmer ist verantwortlich für die Sicherheit der Maschine und der Hilfsmittel, die er mitbringt. (Prüfung bzw. Zulassung von Winde, Seil, Umlenkrolle, Anschlagmittel usw.).

30 3.2 Es gibt Diskussionen zwischen Rücker und Waldarbeitern, in welcher Höhe die Bäume angebunden werden müssen. Laut Rücker ist Reichhöhe hoch genug, das nehme er auf seine Kappe. Das Anbinden der Bäume mit Leiter, Schubstange o.ä. ist ihm zu zeitaufwendig. Wo liegt die Verantwortung und ggf. Haftung im Fall eines Unfalls? Antwort: Der Forstwirt ist für ein sicheres Zufallbringen des Baumes verantwortlich. Deshalb bestimmt er auf jeden Fall mit, wo die Höhe des Anbindepunktes liegen muss. Hält er die Höhe für zu gering darf er den Baum nicht fällen. Tut er es trotzdem, handelt er ggf. grob fahrlässig und haftet bei auftretenden Schäden mit. Die nach den Umständen des Einzelfalls gebotene Sorgfalt hat man als Forstbetrieb in der Regel walten lassen, wenn berücksichtigt wurden: die persönlichen und fachlichen Verhältnisse des Unternehmers, die örtlichen Verhältnisse (Bekanntheit des Gebiets, Überschaubarkeit, Jahres- und Tageszeit, Witterung, Störungsintensität durch Waldnutzer, ökologische und ökonomische Vorgaben usw.), die objektive Gefährlichkeit der Maßnahme und deren qualitative Anforderungen, konkrete Arbeitsregeln (Vertragsinhalte!)

31 Arbeitssicherheit // Waldarbeit im Staatswald 2010 Gefährdungsbereiche bei Der Zusammenarbeit Von Forstwirt und Forstmaschine

32 Gefährdungsbereiche bei der Zusammenarbeit von Forstwirt und Maschine Arbeiten im Schwenkbereich von Krananlagen auf Rückeschleppern, Vollerntern und Baggern Von Herbert Kirsten, ForstBW, Technischer Leiter des Forstlichen Maschinenbetriebs St. Peter, Mitautor der Regel Waldarbeiten (BGR/GUV-R 2114) Nach der Regel Waldarbeiten ist es zulässig, dass sich zum Führen notwendiger Trennschnitte ein Motorsägenführer im Schwenkbereich der Maschine aufhalten darf. Entsprechende Sicherheitsmaßnahmen sind zur Abwehr bestehender Gefährdungen zu treffen (siehe Regel Waldarbeiten Abschnitte 3.2.7, 3.2.9, ). In der Holzernte haben sich verschiedene maschinenunterstützte Arbeitsverfahren etabliert. Teilschritte der Aufarbeitung erfolgen in Zusammenarbeit mit einer Maschine mit Kran. Die Beschäftigten arbeiten und bewegen sich dabei im Schwenkbereich des Kranes oder seiner Last. Eine kritische Zone bezogen auf die Arbeitssicherheit. Die folgenden Fragen sollen die Grundsätze des sicheren und erlaubten Arbeitens verdeutlichen. 1. Welche Grundsätze gelten, wenn ein Forstwirt im Schwenkbereich des Kranes eines Rückeschleppers, Vollernters oder Baggers arbeitet? Bei der Fällung mit z.b. einem Harvester, darf sich im Fallbereich niemand aufhalten. Begriffsbestimmung (Regel Waldarbeiten): Fallbereich eines Baumes ist in der Regel die Kreisfläche mit einem Radius von mindestens der zweifachen Baumlänge um den zu fällenden Baum. Der Arbeitsbereich einer Maschine bei der Arbeit mit bereits gefälltem und aufgearbeitetem Holz setzt sich zusammen aus dem Fahrbereich vor und hinter der Maschine sowie dem Schwenkbereich. Der Schwenkbereich ist die maximale Reichweite des Krans einschließlich der Länge des zu bearbeitenden Baumes. In den Betriebsanleitungen der Hersteller wird eine Gefahrenzone der Maschinen festgelegt, in der sich keine anderen Personen aufhalten dürfen (z. B. Gefahrenzone beim Harvester 90 Meter und beim Forwarder 70 Meter). Der Aufenthalt eines weiteren Beschäftigten bzw. Motorsägenführers im Arbeitsbereich der angeführten Maschinen, kann beispielsweise bei der Windwurfaufarbeitung notwendig sein. 2. Das abschließende Entasten und Sortieren auf dem Weg am Hang oder die Sortierung von Laubholz auf dem Weg gehören zu den Standardarbeitsverfahren. Der Forstwirt arbeitet auch im Schwenkbereich des Rückeschlepperkranes und seiner Last. Welche Voraussetzungen müssen für ein sicheres Arbeiten gegeben sein? Zu speziellen Arbeitsverfahren sind in der Regel Waldarbeiten bewusst keine Aussagen zu Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Deshalb sind für diese Arbeiten die Gefährdungen zu ermitteln. Zu den ermittelten speziellen Gefährdungen sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Für die Aufarbeitung von geworfenem oder gebrochenem Holz wird eine Ausnahmeregelung getroffen (3.2.9): Für das Führen des notwendigen Trennschnittes ist der Aufenthalt im Schwenkbereich des Krans zulässig, wenn besondere Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Diese Regelung kann entsprechend einer vorangegangenen Gefährdungsbeurteilung auch auf den Trennschnitt beim Sortieren auf dem Weg angewandt werden. Besondere Schutzmaßnahmen können z.b. sein: Der Aufenthalt des Motorsägenführers im Schwenkbereich wird auf die erforderliche Zeit zur Führung des Trennschnittes begrenzt. Dabei darf der Stamm nicht vom Maschinenführer bewegt werden. Der Motorsägenführer betritt den Arbeitsbereich der Maschine erst nach Kontaktaufnahme mit dem Maschinenführer bzw. nach Aufforderung durch den Maschinenführer. Für eine gute Verständigung zwischen Maschinen- und Motorsägenführer ist zu sorgen. Es können eindeutige Handzeichen vereinbart werden; besser ist die Benutzung von Sprechfunkeinrichtungen wie Helmfunk zur Kommunikation zwischen Maschinen- und Motorsägenführer

33 Arbeitssicherheit // Waldarbeit im Staatswald 2010 Der Motorsägenführer trägt auffällige Warnkleidung, z.b. eine Warnweste in orange-roter Farbe (DIN EN 471). Der Maschinenführer führt während der Restentastung am Weg durch den Motorsägenführer keine Fahr- und Schwenkbewegungen mit dem Rückeschlepperkran aus. Wo hält sich der Motorsägenführer beim Verziehen des Holzes längs des Wegs auf? Der Motorsägenführer hält einen ausreichenden seitlichen Sicherheitsabstand zur Maschine mit Rückelast ein. Dieser seitliche Sicherheitsabstand ist mit zunehmender Stammlänge größer zu wählen. Mindestmaße zum seitlichen Abstand können m. E. nur aus der Erfahrung bestimmt werden. Selbstverständlich ist der Aufenthalt im Fahrbereich unmittelbar vor und hinter der Maschine unzulässig. Beim Verziehen des Holzes längs des Weges wird unterstellt, dass der Kran nur dann Schwenkbewegungen ausführt, wenn die Gefahr Aufenthalt im Schwenkbereich im typischen Sinn nicht gegeben ist. Anmerkung: Dieses Arbeitsverfahren führte bei der Sturmholzaufarbeitung nach dem Sturm - Lothar zu einem tödlichen Unfall. Ein Bagger überrollte einen Forstwirt, der am Weg die Restaufarbeitung durchführte. 3. Zur Unterstützung einer zielgerichteten Fällung hält der Kran eines Rückeschleppers oder Baggers mit Holzzange den stehenden Baum in mehreren Metern Höhe fest. Ein Forstwirt führt einen regulären Fällvorgang durch. Unter welchen Voraussetzungen ist dieses Arbeitsverfahren möglich? Der Baum dreht in Abhängigkeit des Schwerpunktes nach dem Reißen der Bruchleiste durch die gelenkige Aufhängung der Zange bzw. des Aggregates. Ein Halten des Baumes in senkrechter, d.h. gewachsener Position, kann nicht sichergestellt werden. In der Regel führt das höhere Gewicht von Krone mit dem oberen Stammstück zu einer Drehung, wodurch das untere Stammende zur Seite ausschlägt. Die Drehrichtung und damit die Richtung des Ausschlagens des unteren Stammteils ist nicht exakt vorhersehbar. Der Motorsägenführer kann getroffen werden und ist extrem gefährdet. Vom Einsatz von Kranen mit Rückezangen oder vom Einsatz des Fällaggregates eines Harvesters ist dringend abzuraten. Es besteht Lebensgefahr! Die Fachgruppe Forsten hat sich gegen dieses Verfahren ausgesprochen - auch wenn dieses von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) mit Auflagen akzeptiert wird. Anmerkung: Dieses Arbeitsverfahren führte in Brandenburg zu einem Arbeitsunfall mit tödlichem Ausgang. Der Motorsägenführer wurde vom unteren Stammteil durch dessen seitliches Ausschlagen getroffen! Ursächlich für das Ausschlagen war die gelenkige Aufhängung des Harvesteraggregats. Alternativ kann die zielgerichtete Fällung mit Seilwindenunterstützung oder mit der Darmstädter Sicherheitsfällgabel sicher ausgeführt werden. Analog zur vorherigen Frage, sind die Gefährdungen bei der Anwendung dieses Arbeitsverfahrens zu ermitteln. Eine besondere Gefahr wird bei folgenden Rahmenbedingungen gesehen: Die Holzzange oder das Harvesteraggregat ist am Ausleger in zwei Ebenen gelenkig aufgehängt. Gegriffene Gegenstände mit hohem Gewicht können nicht stabil gehalten werden.

34 Gefährdungsbereiche bei der Zusammenarbeit von Forstwirt und Maschine 4. Der Sturm hat einen Bestand geworfen (entwurzelt). Eine Maschine mit Kran und Greifer (Rückeschlepper, Bagger, ggf. auch Vollernter) unterstützt den Forstwirt, der den Wurzelteller vom Stamm abtrennt. Die Maschine hält den Stamm fest, um die Spannungen zu reduzieren. Welche Voraussetzungen sind für ein sicheres Arbeiten von Forstwirt und Maschinenführer notwendig? Wie bei der Frage eins schon erwähnt, ist es nach der Regel Waldarbeiten ausnahmsweise zulässig, dass sich zum Führen des notwendigen Trennschnittes ein Motorsägenführer im Schwenkbereich der Maschine aufhalten darf. Durch das Festhalten mit den Arbeitswerkzeugen der aufgezählten Maschinen wird das Wirksamwerden von Spannungen im Holz weitestgehend verhindert. Der Stamm wird am Ausschlagen gehindert. Die Sicherheitsanforderungen sind analog der Stellungnahmen zu den Fragen eins und zwei zu treffen. Ergänzend ist bei der Zusammenarbeit mit einer Maschine noch zu beachten: Nach dem Führen des Trennschnittes verlässt der Motorsägenführer den Arbeitsbereich der Maschine. Der Maschinenführer führt die Arbeiten erst aus, wenn der Motorsägenführer sich außerhalb des Arbeitsbereichs der Maschine aufhält. Fällen mit Seilwindenunterstützung Welche Zugkraft ist erforderlich? Von Walter Bopp, Forst- BW, Technischer Leiter des Hauptstützpunktes Calmbach, UFB Calw entscheidend. Diese ist maßgeblich von Größe und Wuchsform des Baumes, sowie der Anschlaghöhe des Zugseiles abhängig! Bei der Arbeit mit Seilwinden müssen alle Komponenten des Systems auf die maximale Zugkraft der Seilwinde abgestimmt sein. Maßgebend hierbei ist die vom Hersteller deklarierte maximal zulässige Nutzlast. Werden zum Beispiel beim Einsatz einer 8-t-Winde Anschlagseile und Schäkel verwendet, so müssen diese für dieselbe Nutzlast (Tragkraft) zugelassen und gekennzeichnet sein. Bei einfacher Umlenkung des Zugseiles müssen Umlenkrolle und Befestigungsmittel die doppelte Nutzlast der Windenzugkraft aushalten. Für die sichere Durchführung von Fällarbeiten mit einer Seilwinde, ist die tatsächlich erforderliche Zugkraft Eine belastbare Datengrundlage fehlte bisher. Deshalb haben der Forstliche Hauptstützpunkt Calmbach und die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt FVA Freiburg gemeinsam Zugversuche durchgeführt. Die dabei ermittelte und gesicherte breite Datenbasis bildete die Grundlage für eine Hilfstabelle. Aus ihr können nun verlässliche Kenngrößen für die erforderliche Zugkraft bei unterschiedlichen Anschlaghöhen abgelesen werden

35 Arbeitssicherheit // Waldarbeit im Staatswald 2010 BHD BHD BHD Laubbäume Zugkraft (t) etwa leichter starker gerade Rückhänger bei Anschlaghöhe stehend 45 oder hindernde Nadelbäume Zugkraft (t) bei Anschlaghöhe bis 2 m bis 5 m 5 m 7,5 m 10 m 15 m 20 m 5m 7,5 m 10 m 15 m 1,1 0,7 0,6 0,4 0,3 0,9 0,6 0,4 0,3 50 Äste 1,4 0,9 0,7 0,5 0,3 1,1 0,77 0,5 0, ,6 1,1 0,8 0,5 0,4 1,3 0,9 0,6 0, ,0 1,3 1,0 0,7 0,5 1,5 1,0 0,8 0, ,0 2,0 1,5 1,0 0,8 2,1 1,6 1,2 0, ,0 2,7 2,0 1,3 1,0 3,1 2,1 1,5 1, ,0 3,4 2,5 1,7 1,3 3,9 2,6 2,0 1, ,2 4,1 3,1 2,1 1,6 4,8 3,2 2,4 1, ,5 5,0 3,8 2,5 1,9 5,9 3,9 2,9 2, ,0 6,0 4,5 3,0 2,2 7,0 4,6 3,5 2, ,5 7,0 5,3 3,5 2,6 8,2 5,4 4,1 2, ,2 8,1 6,1 4,1 3,0 9,5 6,3 4,7 3, ,0 9,3 7,0 4,7 3,5 10,9 7,3 5,4 3, ,9 10,6 8,0 5,3 4,0 12,4 83 6,2 4, ,0 9,0 6,0 4,5 14,0 9,3 7,0 4, ,4 10,1 6,7 5,0 15,7 1,4 7,8 52, ,6 12,4 8,3 6,2 12,3 9,7 6, ,1 10,0 7,5 15,6 11,7 7, ,9 9,0 13,9 9, ,0 10,5 16,3 10, ,3 12,2 12, ,0 14, ,9 16,5 Calmbacher Sicherheitsfälltechnik Fällrichtung > 60 ca. 1 Hand breit negative Bruchstufe mind. 5 cm unter Fallkerb Keile Halteband (ca. 10 % vom Durchmesser) Negative Bruchstufe und Haltband sind die Kernelemente der Sicherheitsfälltechnik Anwendung der Calmbacher Hilfstabelle: Die Tabelle ist in fünf Spalten eingeteilt. In den Spalten eins bis drei sind unterschiedliche Baumsituationen dargestellt. Eingangsgröße ist hier der Brusthöhendurchmesser (BHD). Die Spalten vier und fünf beinhalten die erforderlichen Zugkräfte (t), getrennt für Laub- und Nadelbäume. Die Zugkräfte sind für Anschlaghöhen zwischen 5 bis 20 m angegeben. Werte über 16 Tonnen werden nicht dargestellt, da bei Forstschleppern i. d. R. maximal diese Zugleistung zur Verfügung steht. Bei der Anwendung wird zuerst der BHD sowie die Gewichtsverlagerung des zu fällenden Baumes beurteilt. Mit diesen Schätzwerten erfolgt der Einstieg in die Tabelle (Spalte eins, zwei oder drei). In der zutreffenden Spalte Laub- bzw. Nadelholz kann dann die erforderliche Zugkraft bei unterschiedlichen Anschlaghöhen ermittelt werden. Die Tabelle basiert auf der Formigkeitsstufe eins, dem jeweils höchsten Holzgewicht der Baumartengruppe und einem Reisholzanteil von 40 Prozent der Derbholzmasse. Da allerdings Formigkeitsstufe eins und ein Reisholzanteil von 40 Prozent nicht gleichzeitig vorkommen, konnten die Zugkräfte entsprechend reduziert werden. Nicht eingerechnet sind Wasser-, Eis- oder Schneebehang. Hindernde, aber lose Äste von Nachbarbäumen sind Teil der Tabelle, nicht jedoch festgewachsene oder umschlingende Äste. Bei hindernden Ästen im Kronenraum sollte berücksichtigt werden, dass die Zugkraft auch auf die Holzfasern der Bruchleiste wirkt. Besteht bei starken Rückhängern die Gefahr, dass die Bruchleiste vorzeitig bricht, sollte mit negativer Bruchstufe geschnitten werden (siehe Abbildung)! Da bei der Beurteilung des Einzelbaumes Fehleinschätzungen nicht auszuschließen sind, sollte immer eine Zugkraftreserve zur Verfügung stehen! In kritischen Situationen sind zwei Seile anzuschlagen. Mit der Calmbacher Hilfstabelle steht eine einfache Datengrundlage zur Verfügung, um die erforderlichen Zugkräfte bei der seilunterstützten Holzernte richtig einzuschätzen.

36 Sicherheit in der Ausbildung 36 37

37 Arbeitssicherheit // Waldarbeit im Staatswald 2010 Arbeitssicherheit in der Ausbildung Gesamtunfallzahl Auszubildende meldepflichtige Unfälle Meldepflichtige Unfälle je 100 Auszubildende Die erfreuliche Tendenz rückläufiger Unfallzahlen bei den Auszubildenden lässt sich, wie so manches im Unfallgeschehen, nicht an einer Ursache ausmachen. Einige Entwicklungen und Fakten als Hintergrund des Unfallgeschehens liefern mögliche Erklärungsansätze: Die Auszubildenden der aktuellen Ausbildungsjahrgänge identifizieren sich überdurchschnittlich mit ihrem Beruf und zeigen eine hohe Lern- und Leistungsbereitschaft. Das spiegelt sich z.b. in den Prüfungsergebnissen wider. Die moderne Arbeitsschutzkleidung ist körpergerechter und auch arbeitsgerechter geworden. Hose, Jacke und Handschuhe haben eine bessere Passform. Dehnbare Textilien gewährleisten mehr Beweglichkeit und damit raschere Reaktionen auf mögliche Unfallsituationen. Die Auszubildenden finanzieren diese Ausstattung öfters mit. In den Ausbildungsbetrieben werden bei größerer Zahl an Auszubildenden verstärkt Ausbildungsgehilfen eingesetzt.

Bevölkerung und Erwerbstätigkeit

Bevölkerung und Erwerbstätigkeit Artikel-Nr. 3143 14001 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit A II 2 - j/14 Fachauskünfte: (071 641-25 75 27.02.2015 Gerichtliche Ehelösungen in Baden-Württemberg 2014 Von den drei Arten der Ehelösung Nichtigkeit

Mehr

Verkehrsunfallbilanz 2013

Verkehrsunfallbilanz 2013 Verkehrsunfallbilanz 2013 I. Trends/Entwicklungen Verkehrsunfallentwicklung insgesamt nahezu unverändert Rückgang der Verletzten um 0,6 % aber Anstieg der Getöteten um 2,4 % - Rückgang der Getöteten bei

Mehr

Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten

Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten Aktuelle Daten und Indikatoren Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten 21. November 2013 Inhalt 1. In aller Kürze...2 2. Entwicklung in Deutschland...2 3. Arbeitslosigkeit nach Qualifikation...2 4.

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Landeshauptstadt Magdeburg (Verwaltung)

Landeshauptstadt Magdeburg (Verwaltung) Landeshauptstadt Magdeburg (Verwaltung) Bericht des Bereiches 01.91 -Arbeitssicherheit- über den Stand des Unfallgeschehens Gesamt (Kernbereich, Eigenbetriebe) 2014 2 Inhaltsverzeichnis 1. Meldepflichtige

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also

Mehr

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung

Mehr

Personalverleih im IT-Bereich

Personalverleih im IT-Bereich Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Personalverleih im IT-Bereich Als Verleiher gelten diejenigen Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer einem fremden Betrieb (dem Einsatzbetrieb) zur Arbeitsleistung überlassen

Mehr

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege Aktuelle Berichte Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege 19/2015 In aller Kürze Im Bereich der Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Arbeitslose

Mehr

Selbstständig als Immobilienmakler interna

Selbstständig als Immobilienmakler interna Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

PCD Europe, Krefeld, Jan 2007. Auswertung von Haemoccult

PCD Europe, Krefeld, Jan 2007. Auswertung von Haemoccult Auswertung von Haemoccult Ist das positiv? Nein! Ja! Im deutschen Krebsfrüherkennungsprogramm haben nur etwa 1 % der Frauen und 1,5 % der Männer ein positives Haemoccult -Ergebnis, da dieser Test eine

Mehr

Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft

Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft -1- Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft Im Folgenden wird am Beispiel des Schaubildes Deutschland surft eine Lesestrategie vorgestellt. Die Checkliste zur Vorgehensweise kann im Unterricht

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen Finanzen Gesamtausgaben steigen in unterdurchschnittlich Die bereinigten Gesamtausgaben haben in mit + 2,7 % langsamer zugenommen als in Deutschland insgesamt (+ 3,6 %). Die höchsten Zuwächse gab es in

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)

Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Regionalbüros für Fachkräftesicherung - Fachkräftemonitoring - EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds Dieses Projekt wird durch das Ministerium

Mehr

5. Regelungen zur Arbeitssicherheit. 5.1 Patenregelung für Fremdfirmen

5. Regelungen zur Arbeitssicherheit. 5.1 Patenregelung für Fremdfirmen 5.1 Patenregelung für Fremdfirmen Erstellt Geprüft Freigegeben Name: Dr. W. Foag Name: Robert Bayr Name: Dr. B. Langhammer Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: Org.-Einheit: BU Standort- und Umweltservices

Mehr

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung Abmahnung Eine Abmahnung ist Ausdruck der Missbilligung eines Fehlverhaltens unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft, sofern dieses Verhalten nicht geändert bzw. eingestellt wird. 1. Wann ist

Mehr

Projektmanagement in der Spieleentwicklung

Projektmanagement in der Spieleentwicklung Projektmanagement in der Spieleentwicklung Inhalt 1. Warum brauche ich ein Projekt-Management? 2. Die Charaktere des Projektmanagement - Mastermind - Producer - Projektleiter 3. Schnittstellen definieren

Mehr

Alle Schlüssel-Karten (blaue Rückseite) werden den Schlüssel-Farben nach sortiert und in vier getrennte Stapel mit der Bildseite nach oben gelegt.

Alle Schlüssel-Karten (blaue Rückseite) werden den Schlüssel-Farben nach sortiert und in vier getrennte Stapel mit der Bildseite nach oben gelegt. Gentlemen", bitte zur Kasse! Ravensburger Spiele Nr. 01 264 0 Autoren: Wolfgang Kramer und Jürgen P. K. Grunau Grafik: Erhard Dietl Ein Gaunerspiel für 3-6 Gentlemen" ab 10 Jahren Inhalt: 35 Tresor-Karten

Mehr

Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. verhaltensbedingte Kündigung)

Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. verhaltensbedingte Kündigung) 5.24. Abmahnung 5.24.1. Wann ist eine Abmahnung erforderlich? Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. verhaltensbedingte Kündigung) z.b. wegen unentschuldigten Fehlens in

Mehr

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer mittels Imaginationsgeleiteter Intervention Informationsbroschüre für Studienteilnehmer Das Case Management arbeitet mit dem Unternehmen zusammen. Das von ist auf eine messbare Integration und Stabilisation

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

4. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN TABELLEN

4. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN TABELLEN 4. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN TABELLEN Zwischen Tabellen können in MS Access Beziehungen bestehen. Durch das Verwenden von Tabellen, die zueinander in Beziehung stehen, können Sie Folgendes erreichen: Die Größe

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz E.ON Energy from Waste Leudelange S.àr.l., Stand 09/2008

Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz E.ON Energy from Waste Leudelange S.àr.l., Stand 09/2008 Wird von der Sicherheitsfachkr aft ausgefüllt! Zuständiger Einkäufer, Datum: Zuständige Sicherheitsfachkraft: Freigabe, Datum: Unterschrift Sicherheitsfachkraft: Ja Nein Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits-

Mehr

Volksbank BraWo Führungsgrundsätze

Volksbank BraWo Führungsgrundsätze Volksbank BraWo Führungsgrundsätze Präambel Die Führungsgrundsätze wurden gemeinsam von Mitarbeitern und Führungskräften aus allen Bereichen der Bank entwickelt. Dabei war allen Beteiligten klar, dass

Mehr

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren

Mehr

Handbuch ECDL 2003 Basic Modul 6: Präsentation Diagramm auf einer Folie erstellen

Handbuch ECDL 2003 Basic Modul 6: Präsentation Diagramm auf einer Folie erstellen Handbuch ECDL 2003 Basic Modul 6: Präsentation Diagramm auf einer Folie erstellen Dateiname: ecdl6_05_01_documentation_standard.doc Speicherdatum: 14.02.2005 ECDL 2003 Basic Modul 6 Präsentation - Diagramm

Mehr

Kay Bartrow Blackroll - Faszientraining für ein rundum gutes Körpergefühl

Kay Bartrow Blackroll - Faszientraining für ein rundum gutes Körpergefühl Kay Bartrow Blackroll - Faszientraining für ein rundum gutes Körpergefühl Leseprobe Blackroll - Faszientraining für ein rundum gutes Körpergefühl von Kay Bartrow Herausgeber: MVS Medizinverlage Stuttgart

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3 Nachfolgende Information soll Ihnen als Unternehmer - oder als vom Unternehmer als Verantwortlichen benannter - ein verständlicher Leitfaden

Mehr

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,

Mehr

Psychologie im Arbeitsschutz

Psychologie im Arbeitsschutz Fachvortrag zur Arbeitsschutztagung 2014 zum Thema: Psychologie im Arbeitsschutz von Dipl. Ing. Mirco Pretzel 23. Januar 2014 Quelle: Dt. Kaltwalzmuseum Hagen-Hohenlimburg 1. Einleitung Was hat mit moderner

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 6.83/08 Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Vorwort Jeder, der eine Getränkeschankanlage

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Wie wirksam wird Ihr Controlling kommuniziert?

Wie wirksam wird Ihr Controlling kommuniziert? Unternehmenssteuerung auf dem Prüfstand Wie wirksam wird Ihr Controlling kommuniziert? Performance durch strategiekonforme und wirksame Controllingkommunikation steigern INHALT Editorial Seite 3 Wurden

Mehr

Begrüßung mit Schwung und Begeisterung. Die Teilnehmer müssen spüren, dass die Aufgabe Spaß macht.

Begrüßung mit Schwung und Begeisterung. Die Teilnehmer müssen spüren, dass die Aufgabe Spaß macht. Begrüßung mit Schwung und Begeisterung. Die Teilnehmer müssen spüren, dass die Aufgabe Spaß macht. Wenn Sie die Teilnehmer kennen, ein paar persönliche Worte... oder Alternativ eine Frage zum aktuellen

Mehr

Bürokaufmann/Bürokauffrau

Bürokaufmann/Bürokauffrau Bürokaufmann/Bürokauffrau Hinweise zur Abschlussprüfung Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit dem Ende der Ausbildung beginnt für Sie auch ein weiterer Lesind bei den Betrieben

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

Reizdarmsyndrom lindern

Reizdarmsyndrom lindern MARIA HOLL Reizdarmsyndrom lindern Mit der Maria-Holl-Methode (MHM) Der ganzheitliche Ansatz 18 Wie Sie mit diesem Buch Ihr Ziel erreichen Schritt 1: Formulieren Sie Ihr Ziel Als Erstes notieren Sie Ihr

Mehr

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014) Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Ein Aufkleber fürs Leben.

Ein Aufkleber fürs Leben. DEKRA Automobil GmbH Ein Aufkleber fürs Leben. Die Rettungskarte im Fahrzeug weil im Ernstfall jede Sekunde zählt. Wenn es um Sekunden geht Wozu dient die Rettungskarte im Fahrzeug? Um Verletzte schnell

Mehr

Mitarbeitergespräche erfolgreich führen

Mitarbeitergespräche erfolgreich führen Mitarbeitergespräche erfolgreich führen zur Einführung und Handhabung für Mitarbeiter und Vorgesetzte TRAINPLAN seminar maker Mitarbeitergespräche erfolgreich führen Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Darum geht es in diesem Heft

Darum geht es in diesem Heft Die Hilfe für Menschen mit Demenz von der Allianz für Menschen mit Demenz in Leichter Sprache Darum geht es in diesem Heft Viele Menschen in Deutschland haben Demenz. Das ist eine Krankheit vom Gehirn.

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG von Urs Schaffer Copyright by Urs Schaffer Schaffer Consulting GmbH Basel www.schaffer-consulting.ch Info@schaffer-consulting.ch Haben Sie gewusst dass... >

Mehr

M@school Software- und Druckerzuweisung Selbstlernmaterialien

M@school Software- und Druckerzuweisung Selbstlernmaterialien Bildung und Sport M@school Software- und Druckerzuweisung Selbstlernmaterialien Hinweise zum Skript: LMK = Linker Mausklick RMK = Rechter Mausklick LMT = Linke Maustaste RMT = Rechte Maustaste Um die Lesbarkeit

Mehr

Kreativ visualisieren

Kreativ visualisieren Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns

Mehr

Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule

Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Stand 10.03.2010 Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Inhalt 1. Voraussetzungen...... 1 2. Grundthesen... 2 3. Verantwortlichkeiten... 3 a) Kinder, Lehrer, Eltern... 3 b) Kinder, Lehrer, Eltern,

Mehr

Selbstreflexion für Lehrpersonen Ich als Führungspersönlichkeit

Selbstreflexion für Lehrpersonen Ich als Führungspersönlichkeit 6.2 Selbstreflexion für Lehrpersonen Ich als Führungspersönlichkeit Beschreibung und Begründung In diesem Werkzeug kann sich eine Lehrperson mit seiner eigenen Führungspraxis auseinandersetzen. Selbstreflexion

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Abk. Praxispartnerordnung -Ordnung

Abk. Praxispartnerordnung -Ordnung Ordnung für die am dualen Studium beteiligten Praxispartner der Privaten Hochschule für Kommunikation und Gestaltung HfK+G* -Staatlich anerkannte Hochschule für angewandte Wissenschaften- Abk. Praxispartnerordnung

Mehr

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache Für Ihre Zukunft! Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache 1 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE

Mehr

Das Geschäftsklima gibt saisonbedingt leicht nach

Das Geschäftsklima gibt saisonbedingt leicht nach Das Geschäftsklima gibt saisonbedingt leicht nach Das Geschäftsklima in der Logistikbranche gibt im saisonbedingt leicht nach und befindet sich weiterhin unter dem Vorjahreswert. Die derzeitige Geschäftslage

Mehr

Arbeitshilfe "Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen" Was gilt für mich?

Arbeitshilfe Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen Was gilt für mich? Arbeitshilfe "Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen" Mit dieser Arbeitshilfe können Sie Gespäche über Veränderungen an Ihrem Arbeitsplatz wirkungsvoll vorbereiten. Tipps Bereiten Sie sich

Mehr

1.1 Bitte geben Sie an, wie wichtig Ihnen die im Folgenden genannten Merkmale unabhängig von Ihrem Arbeitsplatz sind!

1.1 Bitte geben Sie an, wie wichtig Ihnen die im Folgenden genannten Merkmale unabhängig von Ihrem Arbeitsplatz sind! I Allgemeine Einschätzungen und Merkmale Ihrer Tätigkeit 1.1 Bitte geben Sie an, wie wichtig Ihnen die im Folgenden genannten Merkmale unabhängig von Ihrem Arbeitsplatz sind! Wie wichtig ist Ihnen, dass

Mehr

Sicherheit und Gesundheit in Kleinbetrieben Die Schlüssel zum Erfolg

Sicherheit und Gesundheit in Kleinbetrieben Die Schlüssel zum Erfolg Sicherheit und Gesundheit in Kleinbetrieben Die Schlüssel zum Erfolg Zehn Empfehlungen für eine erfolgreiche Präventionsarbeit im Betrieb Gesunde Unternehmen brauchen gesunde Beschäftigte Die Verhütung

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

Gefahr erkannt Gefahr gebannt

Gefahr erkannt Gefahr gebannt Ihre Unfallversicherung informiert Toter Winkel Gefahr erkannt Gefahr gebannt Gesetzliche Unfallversicherung Die Situation Liebe Eltern! Immer wieder kommt es zu schweren Verkehrsunfällen, weil LKW-Fahrer

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren

Mehr

UMSETZUNGSHILFE Nr. 54 Konsequenz in der Führung von Mitarbeitern

UMSETZUNGSHILFE Nr. 54 Konsequenz in der Führung von Mitarbeitern UMSETZUNGSHILFE Nr. 54 Konsequenz in der Führung von Mitarbeitern Januar 2014 Enrico Briegert & Thomas Hochgeschurtz Wie können Sie als Führungskraft Verhalten beeinflussen? Nutzen Sie dazu die drei Dimensionen:

Mehr

Zeit lässt sich nicht wie Geld für schlechte Zeiten zur Seite legen. Die Zeit vergeht egal, ob genutzt oder ungenutzt.

Zeit lässt sich nicht wie Geld für schlechte Zeiten zur Seite legen. Die Zeit vergeht egal, ob genutzt oder ungenutzt. Zeitmanagement Allgemeine Einleitung Wie oft haben Sie schon gehört Ich habe leider keine Zeit? Und wie oft haben Sie diesen Satz schon selbst gesagt? Wahrscheinlich nahezu jeden Tag. Dabei stimmt der

Mehr

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie?

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie? Bearbeitungsstand:10.01.2007 07:09, Seite 1 von 6 Mediation verstehen Viele reden über Mediation. Das machen wir doch schon immer so! behaupten sie. Tatsächlich sind die Vorstellungen von dem, was Mediation

Mehr

FAQs für beglaubigte Übersetzungen. 2015 Francesca Tinnirello

FAQs für beglaubigte Übersetzungen. 2015 Francesca Tinnirello FAQs für beglaubigte Übersetzungen Die am häufigsten gestellten Fragen für beglaubigte Übersetzungen 1) Was sind beglaubigte Übersetzungen? 2) Was kostet eine beglaubigte Übersetzung? 3) Muss ich das Original

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Ganz sicher oben arbeiten!

Ganz sicher oben arbeiten! www.moellerart.de Die Lift2Go Safety First Programme bringen Sie nach oben. Einfach, sicher und schnell. Ganz sicher oben arbeiten! Arbeitsbühnen-Seminare w w w. m o e l l e r a r t. d e 2 0 1 4 Mit uns

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Info zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit

Info zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit Da es oft Nachfragen und Verständnisprobleme mit den oben genannten Begriffen gibt, möchten wir hier versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Nehmen wir mal an, Sie haben ein Stück Wasserrohr mit der

Mehr

Leseprobe. Bruno Augustoni. Professionell präsentieren. ISBN (Buch): 978-3-446-44285-6. ISBN (E-Book): 978-3-446-44335-8

Leseprobe. Bruno Augustoni. Professionell präsentieren. ISBN (Buch): 978-3-446-44285-6. ISBN (E-Book): 978-3-446-44335-8 Leseprobe Bruno Augustoni Professionell präsentieren ISBN (Buch): 978-3-446-44285-6 ISBN (E-Book): 978-3-446-44335-8 Weitere Informationen oder Bestellungen unter http://wwwhanser-fachbuchde/978-3-446-44285-6

Mehr

Insiderwissen 2013. Hintergrund

Insiderwissen 2013. Hintergrund Insiderwissen 213 XING EVENTS mit der Eventmanagement-Software für Online Eventregistrierung &Ticketing amiando, hat es sich erneut zur Aufgabe gemacht zu analysieren, wie Eventveranstalter ihre Veranstaltungen

Mehr

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer: Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.

Mehr

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.

Mehr

Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe Sozialberichterstattung NRW. Kurzanalyse 02/2010 09.07.2010 12.07.2010 Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008

Mehr

Grundlagen der Theoretischen Informatik, SoSe 2008

Grundlagen der Theoretischen Informatik, SoSe 2008 1. Aufgabenblatt zur Vorlesung Grundlagen der Theoretischen Informatik, SoSe 2008 (Dr. Frank Hoffmann) Lösung von Manuel Jain und Benjamin Bortfeldt Aufgabe 2 Zustandsdiagramme (6 Punkte, wird korrigiert)

Mehr

Forschung und Entwicklungsintensität in Unternehmen in Baden-Württemberg

Forschung und Entwicklungsintensität in Unternehmen in Baden-Württemberg Forschung und Entwicklungsintensität in Unternehmen in Baden-Württemberg Intensität von FuE- und in Unternehmen nach Kreisen und Regionen 2003 bis 2013 FuE-Intensität 1) 2013 2011 2009 2007 2005 2003 %

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

FIT IM BÜRO. Übungsprogramm für Beschäftigte an Büroarbeitsplätzen

FIT IM BÜRO. Übungsprogramm für Beschäftigte an Büroarbeitsplätzen FIT IM BÜRO Übungsprogramm für Beschäftigte an Büroarbeitsplätzen Verspannungen und Schmerzen im Rücken, im Nacken und an den Schultern diese Beschwerden kennen sehr viele Beschäftigte im Büro. Kein Wunder,

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form

Mehr

Zu diesem Buch 8. Zum Thema 9

Zu diesem Buch 8. Zum Thema 9 Inhalt Zu diesem Buch 8 Zum Thema 9 Stabile, belastbare Knie trotz Arthrose, Gelenkersatz oder verletzungsbedingten Schäden? Was Sie selbst für Ihre Kniegelenke tun können Ein Blick ins Knie 17 Wissenswertes

Mehr

Fragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken

Fragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken Name der Klinik Fragebogen zur Mitarbeiterheit in Rehabilitationskliniken Sie werden im Fragebogen zu verschieden Bereichen befragt, die Ihren Arbeitsalltag bestimmen. Bitte beantworten Sie die Fragen

Mehr

Projekt Wiedereingliederung Brücke von verunfallten arbeitslosen Personen im Beschäftigungsprogramm der Caritas Luzern

Projekt Wiedereingliederung Brücke von verunfallten arbeitslosen Personen im Beschäftigungsprogramm der Caritas Luzern Projekt Wiedereingliederung Brücke von verunfallten arbeitslosen Personen im Beschäftigungsprogramm der Caritas Luzern Anforderungsprofil / Leistungsvereinbarung 1. Ausgangslage 2. Das Konzept 3. Erwartungen

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 3/09 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR Mehr

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr