Ausgabe 2012/2013. Ein Ser vice für Unternehmer, Gründer und Selbststän dige

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1 Ausgabe 2012/2013 Ausgabe 2012/2013 Ein Ser vice für Unternehmer, Gründer und Selbststän dige

2 Diese Jugend von heute! Wir sehen uns auf Facebook! Die Stadt gehört Dir.

3 Impressum v Wirtschaft kann man nicht dozieren, man muss sie selbst erleben und überleben. André Kostolany ( ), amerik. Börsenkolumnist ungar. Herkunft Impressum: Der Business Guide erscheint jährlich und wird an alle Unternehmensgründer und Selbstständige kostenlos abgegeben. Der Ratgeber Business Guide bietet Informationen für Unternehmensgründer, Wirtschaftstreibende und Selbstständige. Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Verleger: MediaMED GmbH Idee & Urheberrecht: Mag. Nikolaus Angermayr Verlagsbüro Wien: Pillergasse 13, 1150 Wien Verlagssitz und Verlagspostamt: 1150 Wien Projektleiter: Christoph R. Kny Chefredaktion: Mag. Nikolaus Angermayr Redaktion: Mag. Sylvia Vana, Dr. Stefan Buchinger, Andrea Buchegger, Clemens Buchegger, Christoph R. Kny Druck: Kny & Partner, Johann Strauß-Gasse 41-47/Haus 4, 2340 Mödling, Tel. 0676/ ,Fax 02236/ , office@knyundpartner.com Grafik: Enrico Wiesener Lektorat: Herzlichen Dank für das Fachlektorat an: Mag. Sylvia Vana vom Gründer service des Wirtschaftsministeriums und Roman Riedl (WKÖ) Coverfoto: Maridav/ Fotolia.com Fotocredits und Abbildungen: Wirt schafts kammer, Junge Wirtschaft, wwww.istockphoto.com, Archiv Hinweis: Die vorliegende Broschüre wurde von Experten und Fachleuten begutachtet und für gut befunden. Dennoch erfolgen alle Angaben ohne Gewähr. Weder die Autoren oder die Experten noch der Verlag können für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den im Ratgeber gegebenen Hinweisen resultieren, eine Haftung übernehmen. Ver öffent lichung oder teilweise Veröffentlichung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages. Wir bitten um Verständnis, dass aus Rücksichtnahme auf die Lesbarkeit des Produkts auf durchgehendes Gendering im Inhalt verzichtet wurde. Anzeigenannahme: Falls Sie mehr über die Kooperationsmöglichkeiten im Business Guide wissen möchten, fordern Sie bitte nähere Informationen an: MediaMED Verlag, Pillergasse 13, 1150 Wien, Herr Mag. Angermayr, Tel. 0664/ , Fax 01/ , angermayr@myguides.at Herzlichen Dank an unsere Partner und an alle, die zur Vollständigkeit und zum Gelingen durch Ihre Mitarbeit beigetragen haben. Der nächste Business Guide erscheint im April Business Guide 1

4 k Vorwort Neue Unternehmen beleben Österreichs Wirtschaft DR. REINHOLD MITTERLEHNER Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Exakt Personen wagten im Jahr 2011 den Schritt in die Selbstständigkeit und gründeten ihr eigenes Unternehmen. Die österreichische Wirtschaft profitiert von Menschen, die Mut, Fleiß, Innovationskraft und unternehmerisches Geschick beweisen. Daher ist es gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wichtiger denn je, das Unternehmertum auf allen Ebenen zu unterstützen und jungen Menschen gute Rahmenbedingungen zu bieten, um erfolgreich wirtschaften zu können. Gezielte Förderungen k Österreichs Wirtschaft startet durch. Das Umfeld für Gründungswillige in Österreich hat sich in den vergangenen Jahren laufend verbessert. Zahlreiche rechtliche und administrative Hürden sind beseitigt worden. So ist heute die elektronische Gewerbeanmeldung an einem Tag möglich, wenn die eingereichten Unterlagen allen Anforderungen entsprechen. Zudem hat die Bundesregierung das soziale Netz für Jungunternehmer mit der Selbstständigen-Vorsorge und der freiwilligen Arbeitslosenversicherung enger geknüpft sowie an die Bedürfnisse der Zielgruppe angepasst. Weiters wurde auch für Unternehmer das so genannte Jahressechstel eingeführt. Positiv ausgewirkt hat sich zudem der Entfall mehrerer Lohnnebenkosten für den ersten Mitarbeiter. Durch die 2011 beschlossene Novelle des Neugründungs-Förderungsgesetzes haben wir erreicht, dass Jungunternehmer ihre Befreiung von bestimmten Lohnnebenkosten nicht mehr nur im ersten, sondern auch im zweiten und dritten Jahr nach der Gründung in Anspruch nehmen können. Dabei entfallen die Dienstgeberbeiträge zur Wohnbauförderung, zum Familienlastenausgleichsfonds, zur Unfallversicherung und zur Kammerumlage für maximal zwölf Monate. Gleichzeitig unterstützt das Wirtschaftsministerium Jungunternehmer über gezielte Förderprogramme: Investitionen werden durch die Möglichkeit von staatlichen Haftungen bei der Förderbank Austria Wirtschaftsservice (aws) sowie durch erp-kleinkredite, die speziell Mikrounternehmen zugutekommen, erleichtert. Weitere Maßnahmen nützen vor allem innovativen Jungunternehmern: Sie können beispielsweise von der Venture-Capital-Initiative 2 Business Guide

5 Vorwort v zusätzlichen Innovationsscheck im Wert von je Euro an, um noch mehr Betriebe zum Einstieg in Forschung und Entwicklung zu motivieren. Dieser Gutschein kann für den Zukauf von Leistungen wie Machbarkeitsstudien, Testverfahren, Marktforschung sowie Produktentwicklungs- und Strategieberatung verwendet werden. Dazu kommt für innovative Gründer ein Technologiescheck im Wert von je Euro, der zum Beispiel für Forschungsoder Patentberatungen eingelöst werden kann. Ebenfalls ausgebaut wird die Förderung für Kreativleistungen etablieren wir im Rahmen eines EU-Projekts einen Kreativscheck im Wert von je Euro zur Umsetzung von Innovationen am Markt. Einlösbar ist dieser Bonus zum Beispiel für die Überarbeitung eines Prototypen durch einen Designer. Mehr Information durch den Business Guide der aws profitieren, die Kapital für forschungsund technologieorientierte Firmen in der Gründungs- und Frühphase zur Verfügung stellt. Besonders wichtig ist auch die Förderung von Gründungen im Hochtechnologiebereich sowohl durch die Programme der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), als auch im Rahmen der aws-jungunternehmer-offensive. Denn klar ist: Wer heute auf Innovationen setzt, wird morgen zu den großen Gewinnern zählen. Mit unserer neuen Broschüre wollen wir die enormen Chancen der Selbständigkeit aufzeigen und das öffentliche Bewusstsein dafür schärfen. Der Business Guide 2012/2013 bietet einen gut strukturierten Überblick über die dichte Beratungslandschaft und präsentiert die zahlreichen Gründerinitiativen in Österreich. Ein profundes Wissen über gesetzliche Regelungen, Beratungsangebote und Förderprogramme ist von entscheidender Bedeutung für jeden Unternehmensgründer. Ich wünsche den Lesern des neuen Business Guides alles Gute sowie viel Erfolg und Freude mit der Selbständigkeit. Neue Schecks für innovative Gründer Neue Impulse setzen wir auch im Rahmen unseres Innovations-Fitnesspakets. Als ersten Schritt bieten wir seit Mitte 2011 einen Dr. Reinhold Mitterlehner Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Business Guide 3

6 k Vorwort Lieber Chef sein, als Chef haben Der Schritt in die Selbstständigkeit ist das Ziel für viele unternehmerisch denkende Menschen. Für Viele ist die Idee zur Gründung eines eigenen Unternehmens schon ein lange gehegter Wunsch. Die Jungen wollen ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen. Sie wollen etwas schaffen und sich nicht länger etwas anschaffen lassen. Lieber Chef sein, als Chef haben ist die Devise! Jungunternehmer leisten Mut-Schub Das hohe Niveau an Gründungen wurde im Jahr 2011 mit neuen Unternehmen weiter gehalten. Nach Sparten gegliedert wurden 38,7 % der Unternehmen im Gewerbe und Handwerk gegründet, 24,2 % im Handel und 21,9 % in Information und Consulting. 8,3 % entfallen auf den Tourismus und 5,6 % auf den Transport und Verkehr. Die Gründer haben damit rund Arbeitsplätze geschaffen und leisten dadurch einen wichtigen Beitrag zur Gesamtbeschäftigung. Europaweit im Spitzenfeld Dr. Christoph Leitl Präsident der Wirtschaftskammer Österreich Auch im internationalen Vergleich haben sich die Gründungen in Österreich posi- tiver entwickelt als in vielen anderen Ländern. Hier schneiden wir sogar besser als unser wichtigster Handelspartner Deutschland ab. Beeindruckende Zahlen zeigt auch die Überlebensquote unserer heimischen Unternehmensgründungen. Nach 3 Jahren bestehen noch 80 %, nach 5 Jahren sind noch 7 von 10 Gründern am Markt. Damit sind wir europaweit im Spitzenfeld! Denn hier liegt der Durchschnittswert nur bei rund 50 %. Höchster Frauenanteil aller Zeiten Der Anteil der weiblichen Gründer ist seit Jahren stetig im Steigen. Die Unternehmerinnen sind eine treibende Kraft in der heimischen Wirtschaft. Besonders erfreulich ist es daher, dass wir mit 40,8 % den bis jetzt höchsten Frauenanteil aller Zeiten bei den Neugründungen erreichen konnten. Durch diese nachhaltige Entwicklung wird ein wertvolles Potential für unseren Wirtschaftsstandort freigesetzt. Wachstum erleichtern Viele Unternehmen starten bei ihrer Gründung als Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und wollen später wachsen. Für sie ist die Einstellung des ersten Mitarbeiters ein großer Schritt, der mit vielen organisatorischen Überlegungen verbunden ist. Zusätzlich hat in der Vergangenheit die Belastung durch die Lohnnebenkosten ein bedeutendes Hemmnis dargestellt. Mit der Einführung der Lohnnebenkostenförderung im ersten Jahr der Anstellung für den ersten Mitarbeiter bis 30 Jahre konnte diese Wachstumshürde deutlich 4 Business Guide

7 Vorwort v entschärft werden. 25 % der Bruttolohnsumme werden zurückerstattet und vermindern die massive Kostenbelastung in dieser Phase des Wachstums. Informationen dazu, wie Sie von dieser Förderung profitieren können, finden Sie unter Breites Serviceangebot für Gründer Auch die Beratungsleistung des Gründerservice der Wirtschaftskammern weist einen erfreulich hohen Wert auf. Mit über Beratungen und Kontakten in den Beratungsstellen zu den Themen Gründen-Nachfolge-Franchise wurde auch hier im Jahr 2010 ein Spitzenwert erreicht. Die fundierte Planung des Gründungsprozesses und begleitende Beratung sind wesentliche Voraussetzungen für einen erfolgreichen Unternehmensstart. Das Gründerservice steht allen Neugründern mit kostenlosen Beratungsgesprächen, Leitfäden und verschiedenen Online- Tools zur Seite. Um sich gut auf das Gespräch mit Banken und Förderstellen vorzubereiten, werden beispielsweise auf der Homepage die kostenlose Business-Plan-Software Plan4You Easy sowie ein Mindestumsatzrechner angeboten. Nationales und internationales Netzwerk Kooperation statt Konkurrenz ist das Motto der Jungunternehmer. Die Junge Wirtschaft (JW) veranstaltet österreichweit etwa 600 Veranstaltungen pro Jahr. Außerdem ist die JW in das Netzwerk der Jungen Wirtschaft International (JCI) eingebunden. JCI besteht in über 100 Ländern auf allen Kontinenten. Gemeinsam mit der AWO werden Messeund Marktsondierungsreisen organisiert. Mehr Informationen dazu sind unter zu finden. Ich wünsche den Leserinnen und Lesern des Business Guides alles Gute, wirtschaftlichen Erfolg und viel Freude an der Selbstständigkeit. Business Guide 5

8 k Inhalt Impressum BM für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, Dr. Christoph Leitl Inhaltsverzeichnis Un t ernehmensgründung Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend 8 Nachhaltige Unternehmensgründung erfordert Information und Kommunikation Schritt für Schritt zur Unternehmensgründung Welche Erwerbskategorie trifft auf mich zu? Das richtige Gewerbe wählen Die Gewerbeordnung weist den Weg Der Start ins eigene Unternehmen Berufsrechtliche Voraussetzungen Gewusst wie der Weg zum Gewerbeschein Unternehmensgründung mit Handicap VTÖ-Coachinginitiative business pro Austria (bpa) Lebe deine Ideen und mach dich unabhängig 49 S onder t eil Junge W ir t s ch a f t Top Chancen Wo JungunternehmerInnen dabei sein sollten Gründerservice Gründlich beraten erfolgreich starten Junge Wirtschaft Heimat für Jungunternehmer Gründungen vereinfachen, junges Wachstum fördern Franchising Gründen mit Netz Serviceangebot auf einen Blick Service und Lobbying für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) Unternehmen wir es gemeinsam! Erasmus für Jungunternehmer Förderungen & F in a nzen Die Finanzierung Start Up-Förderung der FFG Förderungen auf einen Blick aws Förderprogramme Vorsorgen statt sich Sorgen machen Initiative zur Innovationsförderung in der Kreativwirtschaft Ihr Unternehmen wächst mit dem Erfolg Wirtschafts-Oscar geht nach Wien 66 F r auen v or a n Die Wirtschaft ist weiblich Frauenpower im Web Starke Frauen in der Wirtschaft 72 6 Business Guide

9 Inhalt v Ber at ung & Inform at ion Richtige Planung und Informationsbeschaffung zum Unternehmensstart Die richtige Rechtsform optimal wählen und gestalten Übersicht Rechtsformen AMS-Gründerprogramm schuf rund Unternehmen Das Arbeitsinspektorat als Partner für junge Unternehmen SVA Wer auf seine Gesundheit achtet wird belohnt Arbeitslosenversicherung für Selbstständige Recht bekommen auch im Ausland SPLP Die ausgelagerte Rechtsabteilung 92 Aus- und Weiterbildung u:start ASEP ein Forum von Wirtschaftsexpertenì Institut für Entrepreneurship und Innovation (E&I) der WU Wien Institut für Unternehmensgründung und Unternehmensentwicklung der Universität Linz Innovationsmanagement und Unternehmensgründung (IUG) der Alpen-Adria-Universität (AAU) Klagenfurt Bildung = Wirtschaft + Museum JUNIOR Schülerinnen und Schüler gründen Unternehmen Knowledge Management Academy 101 Diens t l eis t ungen & Ser v ice Die We-do-it-for-you-Website von Herold Itellico. Connection the dots Wie Microstock-Angebote die Arbeit erleichtern Ausgezeichnete Brötchen Ägypten nicht nur für Taucher immer eine Reise Wert ARWAG-Holding AG Wohnen im schönsten Wien Zuwanderer-Fonds Mitsubishi Outlander ab Herbst neu und noch umweltfreundlicher Hyundai i30 die neue Generation des Erfolgsmodells. 117 Rundum sorglos mit OKI 118 Bücher Affenriegen Jörg Steinfeldt Buchtipps A dre s s t eil Business Guide 7

10 > k Unternehmensgründung Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Das Gründerservice des BMWFJ hilft, den Grundstein für Ihre Selbstständigkeit zu legen. Mag. Sylvia Vana Gründungsbeauftragte im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Die Entscheidung Selbstständigkeit In Österreich wählen jedes Jahr tausende Menschen die Selbstständigkeit als Alternative zur klassischen unselbständigen Berufskarriere. Der Wandel in der Organisation unserer Arbeitswelt bietet immer mehr Platz für effizientes Unternehmertum. Auch haben Unternehmerinnen und Unternehmer in der Gesellschaft wieder einen höheren Stellenwert. Dadurch hat sich eine junge selbstbewusste Unternehmergeneration entwickelt, die Verantwortung übernehmen will und darin Motivation für Ihr Handeln sowie berufliche Selbstverwirklichung sehen. Die Zahl der Unternehmensgründungen ist unverändert stark Es hat sich gezeigt, dass die österreichischen Gründer anpassungsfähig und flexibel sind, um auf Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld bestmöglich zu reagieren und diese auch zu nutzen wurden Unternehmen gegründet, ein Rückgang von 4,5 Prozent gegenüber 2010, der durch die rückläufige Wirtschaftsentwicklung bedingt ist. Demgegenüber steht die nach wie vor hohe Überlebensdauer der neugegründeten Unternehmen, knapp 70 Prozent sind nach fünf Jahren noch am Markt tätig. Beachtlich ist auch der Rekordwert der Gründerinnen: mehr als 40 % der neugegründeten Unternehmen wurden von Frauen gegründet, ein europäischer Spitzenwert. Gründungsimpulse seitens der Wirtschaftspolitik Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sind optimale Rahmenbedingungen für start-ups unerlässlich, um mehr Gründer und Jungunternehmer zu unterstützen. In den vergangenen Jahren wurden diese Rahmenbedingungen kontinuierlich optimiert und eventuell noch bestehende Hürden sollen auch in Zukunft beseitigt werden. Der Berufszugang ist liberal und wurde weitgehend vereinfacht. Zahlreiche Berufe kann man ohne gewerbliche Beschränkungen ausüben (die 8 Business Guide

11 Unternehmensgründung v< Unternehmensneugründungen in Österreich ohne Personenbetreuer insgesamt vorl* * Anmerkung: Daten 2011 vorläufig (endgültige Daten: Veröffentlichung voraussichtlich Mitte 2012) Bruch in der Zeitreihe aufgrund geänderter rechtlicher Lage: Die Tätigkeit der selbstständigen Personenbetreuung wurde im Jahr 2007 ausdrücklich in der Gewerbeordnung geregelt, dies führte zu einem sprunghaften Anstieg der Mitglieder- und Gründungszahlen im Jahr Quelle: WKO Broschüre A bis Z der freien Unternehmenstätigkeiten kann beim Bürgerservice im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend angefordert werden). Unternehmensserviceportal (USP): Das Unternehmensserviceportal, kurz USP, ist eine Initiative der österreichischen Bundesregierung und bietet seit 1. Jänner 2010 nützliche Informationen zu unternehmensrelevanten Themen. Ziel ist es, einen zentralen One-Stop-Shop einzurichten, in dem Unternehmen die für sie relevanten Informationen abfragen sowie ihre Informationsverpflichtungen rasch und effizient abwickeln können. Das USP bietet Ihnen rund um die Uhr an zentraler Stelle Informationen und Tipps zu behördlichen Aspekten Ihrer unternehmerischen Tätigkeit, etwa zu Gründung eines Unternehmens, Steuern, Firmenbuch, gesetzlichen Neuerungen. Zusätzlich können Sie zahlreiche Formulare abrufen, über einen direkten Zugang Amtswege online erledigen oder die zuständige Behörde suchen. Geringere Gründungskosten Neugründer und Betriebsübernehmer sind von sämtlichen Anmeldegebühren befreit, also u. a. von Stempelgebühren, Firmenbucheintragungsgebühren, Bundesverwaltungsabgaben, Grunderwerbs- oder Gesellschaftssteuer! Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Neugründungsförderungsgesetz (Neu- FÖG). Weiters werden Gründer, die im Gründungsjahr auch schon Arbeitsplätze schaffen, bei den Lohnnebenkosten entlastet (Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds, Arbeitgeberbeiträge zur Wohnbauför derung, Beiträge zur gesetzlichen Business Guide 9

12 > k Unternehmensgründung Un fall versicherung und die Kammerumlage II der Wirtschaftskammer). Durch die 2011 beschlossene Novelle des NeuFÖG können Jungunternehmer die Befreiung von bestimmten Lohnnebenkosten nicht mehr nur im ersten, sondern auch im zweiten und dritten Jahr nach der Gründung in Anspruch nehmen. Dabei entfallen die Dienstgeberbeiträge zur Wohnbauförderung, zum Familienlastenausgleichsfonds, zur Unfallversicherung und zur Kammerumlage für maximal zwölf Monate. Wenden Sie sich bitte vor der Gründung an Ihre jeweilige Interessensvertretung in der Regel ist dies die Wirtschaftskammer Österreich, dort erhalten Sie das entsprechende Formular und dazu eine kostenlose Gründungsberatung! Gründen innerhalb von 24 Stunden Wer in Österreich ein nicht protokolliertes (d. h. nicht im Firmenbuch eingetragenes) Einzelunternehmen gründen möchte, kann dies innerhalb eines Tages durchführen. Österreich nimmt hier verglichen mit sehr unternehmerfreundlichen Ländern wie Deutschland, Großbritannien, Schweden, Niederlande oder Finnland eine absolute Spitzenposition ein. Unternehmensgründung online Im Zuge der Errichtung des Unternehmensserviceportals (USP) wurde eine Lösung für einfache Unternehmensgründungen in Form von umfassender Information und einem bundesweit einheitlichen Online-Formular um gesetzt. Anfang 2010 wurde der Betrieb aufgenommen. Durch die Unternehmensgründung online können Bürger, die k Das Gründungsklima hat sich deutlich gebessert. sich mit einer gewerblichen Tätigkeit selbstständig machen möchten, auf geprüfte Inhalte zurückgreifen und sich dadurch Zeit und Geld ersparen. Zusätzlich zum Informationsangebot und dem Online-Formular werden Tipps rund um die Unternehmensgründung sowie wertvolle Hinweise zu den Fördermöglichkeiten gegeben. Wirtschaftsförderungsprogramme Als Förderbank des Bundes für Wirtschaftsförderungen unterstützt die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) mit zinsengünstigen erp-krediten, Zuschüssen, Haftungen und Garantien Unternehmen bei der Finanzierung & Förderung ihrer Projekte. Die aws stellt zudem Informationen und Know-how, Beratungs- & Serviceleistungen bereit. Das Angebot erstreckt sich von der Phase der (Vor-)Gründung eines Unternehmens bis hin zu Internationalisierungsvorhaben. Die Förderungsmöglichkeiten der aws stehen vorrangig Gründern und kleinen und mittleren Unternehmen offen. Für Hightech-Gründer und Unternehmen der Kreativwirtschaft gibt es spezielle Programme. Mit wurden wesentliche Änderungen bei der Jungunternehmerförderung vorgenommen. Hier gibt es künftig eine auf die Projektgröße und Förderungshöhe abgestimmte Dreiteilung in einen Jungunternehmerscheck (für Projekte von EUR bis EUR ), in eine Förderung mit Jungunternehmerprämie in Verbindung mit einem ERP-Kleinkredit (für Projekte von EUR bis EUR ) und in die TOP-Jungunternehmerprämie (für Projekte ab EUR ). 10 Business Guide

13 Unternehmensgründung v< Das bewährte Haftungsinstrumentarium für Jungunternehmer wird unverändert angeboten. Selbstständigenvorsorge: Seit Beginn 2008 ist die Abfertigung Neu auch für Unternehmer Realität. Damit wurde die soziale Sicherheit der Wirtschaftstreibenden entscheidend verbessert. Die durch die Absenkung der Krankenversicherungsbeiträge frei werdenden Mittel werden steuermindernd in eine Vorsorgekasse einbezahlt und später in Form einer monatlichen Zusatzpension oder als einmaliger Barbetrag ausbezahlt. Bei einem Wechsel zwischen selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit können die Ansprüche nach dem Rucksackprinzip mitgenommen werden. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbststständige ab dem soll die Entscheidung zur selbstständigen Erwerbstätigkeit erleichtern und das Verarmungsrisiko verringern. Selbstständige, die vorher als Arbeitneh- mer eine bestimmte Zeit arbeitslosenversichert waren, bleiben dies als Selbstständige ohne Zusatzkosten! Die Einbeziehung von Selbstständigen in die Arbeitslosenversicherung erfolgt im Rahmen eines Optionen Modells unter Wahrung der bisher erworbenen Ansprüche. Damit fällt eine wesentliche Barriere bei der Entscheidung zwischen Selbstständigkeit und Unselbstständigkeit und die Übergänge werden in beide Richtungen fließender. So wird es den Menschen erleichtert, ihre Ideen einmal in selbstständiger, einmal in unselbstständiger Erwerbstätigkeit zu realisieren. Lohnnebenkostenförderung für den ersten Mitarbeiter: Seit 1. September 2009 ist die Entscheidung über die Einstellung eines ersten Mitarbeiters durch die Befreiung von SV-Dienstgeberbeiträgen (rund 21 % der Bruttolohnkosten) für den ersten jungen Mitarbeiter (bis 30 Jahre) für zwölf Monate erleichtert worden. Die- Business Guide 11

14 > k Unternehmensgründung se Förderung ist beim Arbeitsmarktservice zu beantragen. Dienstleistungsrichtlinie bringt Erleichterungen bei der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen Die Dienstleistungsrichtlinie (DL-RL) bringt auch für österreichische Jungunternehmer wesentliche Erleichterungen bei der Erbringung grenzüberschreitenden Dienstleistungen. In allen neun Bundesländern stehen Einheitliche Ansprechpartner (EAP) zur Verfügung, die den Unternehmen durch eine ein-heitliche Informations- und Einbringungsstelle die Abwicklung der Verwaltungsverfahren vereinfachen, wenn sie Dienstleistungen anbieten wollen. Dieser Service besteht nicht nur für ausländische Dienstleistungserbringer, die in Österreich tätig werden wollen, sondern auch für inländische Unternehmen. In jedem EU-Mitgliedstaat gibt es EAPs, die die Aufnahme und Abwicklung von Behördenverfahren elektronisch von daheim aus ermöglichen und somit Potenzial für heimische Unternehmer bieten, grenzüberschreitend tätig zu werden. Die EAPs bieten zudem ein umfassendes Informationsangebot, das es Unternehmen erleichtert, die Voraussetzungen für die Aufnahme der Tätigkeit im jeweiligen Mitgliedstaat zu recherchieren. In Österreich ist die vollständige elektronische Abwicklung von Behördenverfahren via die EAP möglich (Information, e-antragstellung mit Online- Formularen, Weiterleitung durch EAP an zuständige Behörde, Behördenverkehr, Zustellung durch Behörde). Durch die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie wurden darüber hinaus viele Bundes- und Landesgesetze im Hinblick auf Genehmigungspflichten und sonstige Voraussetzungen wie z. B. wirtschaftliche Bedarfsprüfungen oder territoriale Beschränkungen vereinfacht und damit der Zugang für unternehmerische Tätigkeit erleichtert. Erreichen können die Unternehmer die Einheitlichen Ansprechpartner über telefonisch und persönlich. Wenn man als österreichischer Unternehmer eine Dienstleistung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erbringen möchte, kommt man über die EAP-Seite auch auf die gesamteuropäische Seite market/eu-go/, welche einen Überblick über die EAP-Portale aller anderen EU-Mitgliedstaaten bietet. Die Gründerinitiative der Freien Berufe: Die Gründerinitiative der Freien Berufe gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium hilft ebenfalls, in der Phase der Unternehmensgründung den entstehenden fachlichen Aufwand aber auch nicht zu unterschätzende finanzielle Belastungen zu reduzieren. Die Aktionspartner der Gründerinitiative wie die 12 Business Guide

15 Unternehmensgründung v > > Österreichische Notariatskammer > > Kammer der Wirtschaftstreuhänder > > Österreichische Patentanwaltskammer > > Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten > > Österreichische Ärztekammer > > Österreichische Apothekerkammer bieten u. a. kostenlose erste Rechtsberatung z. B. über die Wahl der richtigen Gesellschaftsform, Erstberatung zu Themen des gewerblichen Rechtsschutzes (z. B. Patente, Marken, Muster etc.), diverse Informationsblätter über die Möglichkeiten, Erfordernisse und den Nutzen von Schutzrechten, Information z. B. auf den Gebieten Bauberatung, Arbeitsschutz, Betriebsanlagen und Energiefragen, kostenlose Jungunternehmerinformation zur arbeitsmedizinischen Betreuung im Unternehmen oder ein spezielles Betriebsapothekenservice. Weitere Verbesserungen und Aktivitäten für Jungunternehmer: > > die geplante GmbH-Reform bringt weitere Erleichterungen für Unternehmensgründer. > > One-stop-shops: Bezirkshauptmannschaften sind heute die zentralen Anlaufstellen für alle Behördenwege. Das Motto: Der Akt läuft und nicht der Bürger/Unternehmer! > > Tarifreform: niedrigere Beitragsgrundlagen für Pensions- und Krankenversicherung für Jungunternehmer in den ersten 3 Jahren > > Regionale Gründerzentren bzw. Inkubatoren und Gründer-Coaching > > Bewusstseinsbildende Aktivitäten im Schulwesen (JUNIOR, IFTEC) und an Universitäten und Fachhochschulen (Unter- stützung von Spin-Offs im akademischen Bereich: UNIUN, INiTs) > > Gründungslehrstühle an den Universitäten Klagenfurt, Linz und Wien > > Österreichweite Business-Plan-Wettbewerbe (i2b, GO-Gründerwettbewerb) > > Reform des Insolvenzrechts nach dem Motto Sanieren statt Zerschlagen ; Ersetzung eines Ausgleichs- durch ein Sanierungsverfahren > > Das Unternehmensgründungsprogramm des AMS bietet eine Unterstützung auf dem Weg von der Arbeitslosigkeit zur Selbstständigkeit durch Weiterbildung, Beratung und Training. > > Servicezentrum für Künstler, eingerichtet bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Information bedeutet Vorsprung Informationsdefizite sollten kein Grund für das Scheitern von Firmengründungen mehr sein! Nützen Sie das Gründerservice im Wirtschaftsministerium mit seinen starken Partnern, den Wirtschaftskammern, den Förderungsstellen, Sozialversicherungsanstalten oder den Freien Berufen. Besuchen Sie die einschlägigen Internet-Portale. Schaffen Sie sich Ihr eigenes Netzwerk! < k Weitere Informationen: Mag. Sylvia Vana Gründungsbeauftragte im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend A-1011 Wien, Stubenring 1 Tel.: +43 (0) 1/ Fax: +43 (0) 1/ sylvia.vana@bmwfj.gv.at Web: Business Guide 13

16 k Unternehmensgründung Nachhaltige Unternehmensgründung erfordert Information und Kommunikation Von der Idee zum Konzept Ihre Idee ist genial, Ihr Produkt eine technische Meisterleistung, Ihre Dienstleistung so originell, dass Sie annehmen, damit am Markt Wettbewerbsvorteile zu haben. Sie wollen Ihr eigener Chef sein! Das sind schon gute Voraussetzungen für Ihren künftigen Geschäftserfolg. Und Sie wollen Ihre Idee professionell umsetzen, denn Sie wissen, dass die Idee allein nicht ausreichen wird. Man muss sich anstrengen, um am Markt erfolgreich zu sein. Deshalb überlegen Sie: > > Wem bringt mein Produkt/meine Dienstleistung einen Nutzen? > > Wem bringt mein Produkt/meine Dienstleistung einen Nutzen? > > Wen will ich mit meinem Produkt eigentlich ansprechen? > > Welchen Standort halte ich für den geeignetsten? > > Welchen Preis ist mein möglicher Kunde bereit zu zahlen? 14 Business Guide

17 Unternehmensgründung v > > Wie komme ich an meine Kunden heran? > > Wie werden sich die Verkaufschancen in den nächsten Jahren entwickeln? > > Wie kann ich mein Produktangebot noch ergänzen? > > Wer sind meine Mitbewerber und wo liegen deren Stärken und Schwächen? > > Warum soll ein Kunde ausgerechnet mein Produkt und das bei mir kaufen? > > Habe ich ein Marketing- Konzept, mit dem ich mein Unternehmen kunden- und marktorientiert führen kann? > > Habe ich meinen Kapitalbedarf genau ermittelt? > > Welche Rechtsform will ich meinem Unternehmen geben? Für jede gewerbliche Tätigkeit brauche ich eine Gewerbeberechtigung. Es ist für mich daher wichtig zu wissen: > > Welche Art von Gewerbe übe ich selbstständig aus? > > Welche Voraussetzungen (Befähigungsnachweis u. a.) muss ich erbringen? > > Wie komme ich konkret zu einer Gewerbeberechtigung? > > Brauche ich eine Betriebsanlagengenehmigung? Oder wollen Sie den Betrieb Ihrer Eltern, eines Verwandten oder eines Bekannten übernehmen? > > Welche Möglichkeiten gibt es? > > Was muss man bei Übernahmen beachten? > > Wie wird die Übernahme steuerlich behandelt? k GründerInnen von heute sind selbstbewusst und mobil Gute Vorbereitung ist alles! Viele Fehler könnten durch entsprechende Beratung und genaue, detaillierte Vorbereitung der Unternehmensgründung leicht vermieden werden. Der erste und wichtigste Schritt des Vorhabens einer Unternehmensgründung ist die Formulierung und strukturierte Darstellung der Geschäftsidee im Rahmen eines Business Plans, der schriftlich verfasst werden sollte. Als Hilfe bei der Erstellung kann die zuvor angeführte Checkliste herangezogen werden. Die Antworten auf die oben gestellten Fragen fassen Sie in einem Geschäftsplan ( Business Plan ) zusammen. Anschließend sollte dieses Konzept kritisch reflektiert werden, auch unter Heranziehen von kompetenten Beratern, um zum einen Planungsdefizite oder mögliche Problemfelder in der Umsetzungsphase frühzeitig zu erkennen. Zum anderen können sich durch neue Sichtweisen und externe Impulse auch kreative Erweiterungen der Geschäftsidee zu ergeben. < k KONTAKT: Mag. Sylvia Vana Gründungsbeauftragte im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend A-1011 Wien, Stubenring 1 Tel.: +43 (0) 1/ Fax: +43 (0) 1/ sylvia.vana@bmwfj.gv.at Web: Business Guide 15

18 k Unternehmensgründung Schritt für Schritt zur Unternehmensgründung Von der Geschäftsidee zum Gewerbeschein! Vor der erfolgreichen Gründung des eigenen Unternehmens sollten ein gesundes Maß an Planung und kritischer Selbstanalyse stehen. Die persönlichen Eigenschaften und die Bereitschaft, sich von der fixen 40-Stunden-Woche zu verabschieden, gehören da genauso hinterfragt wie die Erstellung eines realistischen Businessplans oder der Check der rechtlichen Voraussetzungen Check der persönlichen Unternehmereigenschaften Der Wechsel in die Selbständigkeit bringt massive Änderungen der eigenen Lebensführung mit sich. Es stellt sich die Frage, ob man dazu wirklich auf Dauer bereit ist. Außerdem sind bestimmte Unternehmereigenschaften gefragt wie Beharrlichkeit, Ausdauer oder Risikobereitschaft. Informationsbeschaffung Grundsätzlich gilt: Gut informiert und beraten ist halb gewonnen. Daher sollte bereits am Beginn jeder Überlegung, ein Unternehmen zu gründen, professionelle Hilfe in Anspruch ge- nommen werden. Als Partner stehen dafür u. a. Institutionen wie das Gründerservice im Wirtschaftsministerium, das Gründer-Service der Wirtschaftskammern oder Banken zur Verfügung. Nutzen Sie aber auch die kostenlosen Informationsangebote der Jungen Wirtschaft, der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (z. B. Höhe der Sozialversicherungsbeiträge), des Arbeitsmarktservice, der österreichischen Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder oder der Steuerberater! Erstellung eines Businessplans Die Vorlage eines Geschäftsplanes ( Businessplan ) gehört heute zum guten Ton im Umgang mit Geschäftspartnern. Beinahe un- 16 Business Guide

19 Unternehmensgründung v 4 5 abdingbar ist diese Visitenkarte bei Kreditverhandlungen mit Banken. Der Geschäftsplan zwingt den Gründer, seine Geschäftsidee systematisch durchzudenken. Anwendung der Gewerbeordnung und Berufszugang Vor jeder Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit ist deren Einordnung in eine bestimmte Gewerbe-Kategorie zu klären. Details dazu im Kapitel Das richtige Gewerbe wählen auf Seite 20, und Welche Erwerbskategorie trifft auf mich zu? auf Seite 18. k planung und kritische Selbstanalyse Der Start ins eigene Unternehmen Sind alle vorgenannten Schritte erledigt, steht der Unternehmensgründung nichts mehr im Wege. Wie man konkret zum Gewerbeschein kommt und allgemeine Vorrausetzungen, finden Sie im Kapitel Gewusst wie Der Weg zum Gewerbeschein auf Seite 26. Informationen über Förderungen und Finanzen finden Sie ab Seite 52. Damit Sie in steuerrechtlicher Sicht alles richtig machen, lesen Sie dazu mehr ab Seite 74. < Business Guide 17

20 k Unternehmensgründung Welche Erwerbskategorie trifft auf mich zu? Eine fixe Anstellung ist heute keine Selbstverständlichkeit mehr, Zweitjobs sind längst alltäglich geworden. Doch oft knüpfen an bestimmte Arbeitsverhältnisse unterschiedliche Rechtsfolgen. Deshalb ist es wichtig, die Erwerbskategorie zu kennen. Echte Dienstnehmer: Sie sind gegenüber Ihrem Dienstgeber weisungsgebunden, in die Betriebshierarchie eingeordnet und verwenden keine eigenen Produktionsmittel (Werkzeug, Computer, Fahrzeug u. a.). Sie haben eine geregelte Arbeitszeit und dürfen sich von niemandem anderen vertreten lassen. An diese Beschäftigungsform knüpfen sich Lohn/Gehalt, Urlaubsanspruch, 13. und 14. Gehalt, bezahlter Krankenstand, Recht auf Abfertigung, Kündigungsfristen und Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber übernimmt die Abführung der SV-Beiträge und der Lohnsteuer. Freie Dienstnehmer: Sie sind im Gegensatz zum echten Dienstnehmer vom Arbeitgeber nicht persönlich abhängig und nicht an eine bestimmte Arbeitszeit oder einen fixen Arbeitsort gebunden. Sie verfügen über keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel und beziehen laufendes Entgelt. Der Auftraggeber muss den freien Dienstnehmer bei der Gebietskrankenkasse anmelden (Meldepflicht des Auftraggebers!). Die größere Freiheit hat ihren Preis: Urlaub und Krankenstand werden nicht bezahlt, Kündigungen können plötzlich kommen. Die Sozialversicherung wird vom Arbeitgeber entrichtet, der Freie Dienstnehmer ist aber nicht arbeitslosenversichert. Um eine Steuernummer muss der Freie selbst beim Finanzamt ansuchen und die jährlich geforderte Steuer abführen. Typische Berufe: Erwachsenenbildung, Texter, Journalisten, Studentenjobs. Neuer Selbstständiger: Ihre Tätigkeit erfolgt auf Werkvertragsbasis, auf eigene Rechnung und Gefahr. Sie benötigen für die Ausübung der Tätigkeit aber keine Gewerbeberechtigung! Sie verwenden eigene Betriebsmittel und werden für die Erstellung eines bestimmten Werkes (z. B. Therapiestunde, Vortrag, Gutachten, Übersetzung) oder Erfolges engagiert (Zielschuldverhältnis). Typische Berufe: Psychologe, Psychotherapeut, Vortragender, Gutachter, Übersetzer. Sozialversicherung: Hat jemand während des gesamten Kalenderjahres keine andere Erwerbstätigkeit (Arbeiter, Angestellter, freier Dienstnehmer, Landwirt u. a.) und liegt das jährliche Brut- 18 Business Guide

21 Unternehmensgründung v toeinkommen unter EUR 6.453,36 im Kalenderjahr, dann entsteht für ihn keine Versicherungspflicht. Bestehen im selben Jahr andere Erwerbstätigkeiten oder Ersatzleistungen für eine Erwerbstätigkeit (z. B. Pension oder Arbeitslosengeld) ist die Versicherungsgrenze niedriger, nämlich EUR 4.515,12 (für das Jahr 2012). Mag. Sylvia Vana Gründungsbeauftragte im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Selbstständiger mit Gewerbeberechtigung: Typisches Merkmal ist regelmäßige selbständige Arbeit auf eigene Rechnung und Gefahr. Der Großteil der selbstständigen Tätigkeiten unterliegt in Österreich der Gewerbeordnung, dem wichtigsten Berufsgesetz. Typische Berufe: Augenoptiker, Baumeister, technische Zeichner, Gastwirte u.a. Kleinstunternehmerregelung: Für alle Inhaber einer Gewerbeberechtigung, die ihr Gewerbe nur in einem sehr kleinen Umfang betreiben, gibt es eine angenehme Begünstigung: Auf Antrag werden sie von der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG ausgenommen. Nur die Unfallversicherung, sprich EUR 99 pro Jahr, bleibt bestehen. Voraussetzung ist, dass sowohl der Jahresumsatz den Betrag von EUR , als auch der jährliche Gewinn den Betrag von EUR 4.515,12 nicht übersteigt und dass der Antragsteller in den letzten 60 Monaten nicht länger als 12 Monate nach dem GSVG pflichtversichert war. Achtung: Diese Begünstigung bedeutet aber auch, dass man eben keine Krankenversicherung hat und keine Pensionsversicherungsmonate erwirbt! < k Weitere Informationen: > > Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ( > > Kammer der Wirtschaftstreuhänder ( > > Wirtschaftskammer Österreich ( > > Arbeiterkammer ( Business Guide 19

22 k Unternehmensgründung Das richtige Gewerbe wählen Die Gewerbeordnung weist den Weg MMag. Stefan Trojer Sektion Unternehmen Abteilung Gewerberecht Begründung aller Gewerbe einheitlich bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bis dahin gab es teilweise Zuständigkeiten des Landeshauptmannes und des Bundesministeriums. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten elektronischer Behördenwege laufend ausgebaut. Wer sich selbstständig machen möchte, kommt an ihr kaum vorbei. Die Gewerbeordnung 1994 (GewO) zählt neben dem Handelsrecht zu den wichtigsten Regelungen für potenzielle Jung unternehmer. Um mit den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Schritt zu halten, wurde sie in den vergangenen Jahren gründlich reformiert und wird auch laufend weiter angepasst. Der Zugang zum Unternehmertum ist dadurch wesentlich einfacher und unbürokratischer geworden, wie z. B. der Wegfall der Befähigungsnachweisverpflichtung für das Handelsgewerbe zeigt. Erleichterungen des Gewerbezugangs der letzten Zeit k Neugründungen sind generell von allen Gebühren befreit. Beispiele: Wenn jemand etwa ein freies Gewerbe anmelden wollte, musste er früher seine Anmeldung schriftlich per Post vornehmen oder persönlich bei der Behörde vorsprechen. Es war zusätzlich in allen Fällen die zeitaufwendige Beschaffung eines Strafregisterauszuges erforderlich. Nun ist auch eine elektronische Anmeldung zulässig, die Bezirksverwaltungsbehörde kann Auskünfte anderer Behörden selbstständig einholen, es entfällt die Beibringung des Strafregisterauszuges durch den Gewerbeanmelder. Etwa ist nun auch die Anmeldung über Internet ohne Weiteres möglich. Durch die Bestimmungen des Neugründungsförderungsgesetzes sind Neugründungen generell von allen Gebühren befreit. Das bedeutet im Einzelfall eine Ersparnis bis zu etwa 250 Euro. > > One-Stop-Shop-Prinzip Seit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 erfolgt die > > Neuregelung des Konkurses als Gewerbeausschluss- bzw. Gewerbeentziehungs- 20 Business Guide

23 Unternehmensgründung v grund; nunmehr kann in den meisten Fällen trotz eines vorherigen Konkurses neuerlich ein Gewerbe ausgeübt werden. > > Das Handelsgewerbe wurde zu einem freien Gewerbe. Ausgenommen ist lediglich der Handel mit einzelnen sensiblen Waren wie Medizinprodukte, Waffen, Arzneimitteln und Giften etc. Das heißt, dass prinzipiell kein Befähigungsnachweis nötig ist, wenn jemand das Handelsgewerbe ausüben will. > > Individueller Befähigungsnachweis: Neben dem vorgesehenen Ausbildungsgang wird auch ein individuell absolvierter Ausbildungsweg als Befähigungsnachweis von den Gewerbebehörden akzeptiert. Daneben besteht weiterhin die Ersatzmöglichkeit von Ausbildungen durch die Bestellung eines befähigten gewerberechtlichen Geschäftsführers. > > Nur mehr die Eigenberechtigung ist Zugangsvoraussetzung zu Meister- und sonstigen Befähigungsprüfungen. Bisher war bei den meisten Gewerben ein bestimmter Ausbildungsnachweis nötig, um überhaupt zu einer Befähigungsprüfung antreten zu dürfen. > > Einführung eines Modul systems bei der Meisterprüfung. Einzelne Module oder Teile von solchen entfallen im Fall einer bestandenen einschlägigen Lehrabschluss prüfung. > > Einführung eines besonderen Güte siegels für Meisterbetriebe. > > Verbesserter Rechtsschutz für Prüfungskandidaten: Durch die Gewerbeordnungsnovelle 2008 erweiterte Möglichkeiten der zuständigen Aufsichtsbehörde hinsichtlich Kontrolle des ordnungsgemäßen Prüfungsablaufes bei Befähigungsprüfungen dies erhöht die Objektivität des Prüfungsverfahrens. Bei Mängeln im Verfahren gelten betroffene Prüfungsmodule als bestanden. Liberalisierung und Vereinfachung der rechtlichen Grundlagen > > In der letzten Zeit wurden die sog. Teilgewerbe durch den Wegfall der Einschränkung der Beschäftigungszahl und Entfall des generellen Verbots Lehrlinge auszubilden aufgewertet. (Unter Teilge- Business Guide 21

24 k Unternehmensgründung werbe versteht man Teiltätigkeiten eines reglementierten Gewerbes, für deren Verrichtung grundsätzlich die Lehr abschluss prüfung in Verbindung mit einer bestimmten Praxistätigkeit ausreicht, z. B. Änderungsschneiderei, Fahrradtechnik.) > > Nebenrechte wurden vereinfacht und vereinheitlicht. Darunter versteht man die mit der eigentlichen Gewerbeberechtigung automatisch mit umfassten Rechte der Gewerbetreibenden. Beispiel: Ein Zimmermeister kann einen Gesamtauftrag über einen Dachbodenausbau mit Neuadaption des Dachstuhles einschließlich der Gas-Wasser- und Elektroinstallationen übernehmen. Einziges Erfordernis ist, für die Elektro- und Wasserinstallationen befugte Gewerbetreibende heranzuziehen. > > Bei Drittstaatsangehörigen entfiel der Nachweis der Gegenseitigkeit (bzw. der Gleichstellung mit Inländern). Einzige Voraussetzung für eine Gewerbeausübung ist der legale Aufenthalt in Österreich zur Ausübung eines Gewerbes; > > Überholte und besonders kasuistische Regelungen entfielen mit der GewO-Novelle 2002 (z. B. Entfall der Bedarfsprüfung beim Bestattergewerbe, Entfall der Bestimmungen über das Aufsuchen von Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirten zur Aufnahme von Bestellungen, einfachere Regelung der Verabreichungsbefugnisse der Würstelstände und Imbissstuben). Beispiel: Lange Zeit durften an einem Würstelstand keine Pizzaschnitten oder Germknödel verabreicht werden. Dies ist nun zulässig. Jeder Lebensmittelhändler kann in seinem Ver- kaufsraum bis zu acht Verabreichungsplätze zur Verfügung stellen und dort Speisen in einfacher Art verabreichen sowie nicht-alkoholische Getränke und Bier ausschenken. Handwerke und sonstige reglementierte Gewerbe Grundsätzlich gibt es nur mehr die Trennung in befähigungsnachweispflichtige und freie Gewerbe. Jedoch tragen Gewerbe, für deren Ausübung eine Meisterprüfung oder vergleichbare Qualifikation notwendig ist, weiter die Bezeichnung Handwerke. Darüber hinaus gibt es Gewerbe, die keine Meisterprüfung, sondern einen anderen Befähigungsnachweis erfordern, z. B. spezielle Befähigungsprüfungen, Schulbesuche, Kurse etc. Liegt das Gewerbe im Bereich öffentlichen Interesses (z. B. Gesundheit, Sicherheit etc.), ist eine Überprüfung der Zuverlässigkeit erforderlich (z. B. Baumeister, Herstellung von Arzneimitteln und Giften und Großhandel mit Arzneimitteln und Giften). Meistergütesiegel Durch die Gewerbeordnungsnovelle 2008 wurde ein eigenes Meistergütesiegel für Meisterbetriebe eingeführt. Das Aussehen des Gütesiegels wird durch die Gütesiegelverordnung des Wirtschaftsministers festgelegt. Das Gütesiegel kann im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, dazu gehören insbesondere die Verwendung in der Geschäftskorrespondenz, im Internetauftritt und bei PR-Aktivitäten sowie das Anbringen auf Betriebsmitteln (z. B. Kraftfahrzeugen). Auf den in Verkehr zu bringenden Waren darf das Gütesiegel nicht angebracht werden. 22 Business Guide

25 Unternehmensgründung v Freie Gewerbe Zur selbstständigen Ausübung ist kein Befähigungsnachweis notwendig. Es reicht die Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Alle Gewerbe, die nicht unter den reglementierten Gewerben der GewO aufgezählt sind, sind automatisch freie Gewerbe. Zu den freien Gewerben zählt nun insbesondere das wichtige Handelsgewerbe, das früher ein gebundenes Gewerbe war. Versicherungsvermittlung k Welcher Befähigungsnachweis ist erforderlich? Durch die Gewerbeordnungsnovelle 2004 wurde die Richtlinie 2002/92/EG über Versicherungsvermittlung im österreichischen Gewerberecht umgesetzt. Durch die GewO- Novelle 2008 gab es weitere Detailverbesserungen. Insgesamt sind folgende Schwerpunkte im Bereich der Versicherungsvermittlung besonders erwähnenswert: > > Zusammenfassung der früheren Einzelgewerbe in ein einheitliches Gewerbe der Versicherungsvermittlung. > > Einrichtung eines eigenen Versicherungsvermittlerregisters, das unentgeltlich im Internet eingesehen werden kann http\\versicherungsvermittler.bmwfj.gv.at > > Verpflichtende Berufshaftpflichtabsicherung ist Voraussetzung für die Eintragung ins Register und dient einerseits dem Konsumenten aber andererseits auch dem Selbstschutz der Vermittler. > > Vermögensberater hat das Recht zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen. > > Einführung eines eingeschränkten Gewerbes der Versicherungsvermittlung, das das bisherige sog. Nebengewerbe ersetzen soll. Vorteil: Umfang der Berechtigung im Hinblick auf die vermittelten Versicherungszweige frei wählbar und auch weiter als bisher (Wegfall der Umsatzgrenze) > > Ausübung nur auf Grund einer Eintragung ins Versicherungsvermittlerregister zulässig. > > Gegenüber Kunden sind bestimmte Informationspflichten einzuhalten, insbesondere ist anzugeben, ob ein Versicherungsvermittler auf Grund seines Verhältnisses zu Versicherungsunternehmen zivilrechtlich als Versicherungsmakler oder als Versicherungsagent anzusehen ist. > > Der Versicherungsmakler besitzt keine vertragliche Bindung zu einem Versicherungsunternehmen und muss am Markt ein für den Kunden optimales Produkt auswählen, der Versicherungsagent handelt auf Grund einer vertraglichen Bindung zu einem Versicherungsunternehmen und ist dessen Vertreter. Wertpapiervermittler Durch die GewO Novelle 2011 wird das bis dahin freie Gewerbe des Finanzdienstleistungsassistenten zu einem befähigungsnachweispflichtigen Gewerbe und erhält die neue Bezeichnung Wertpapiervermittler. Neben einem umfangreichen Ausbildungserfordernis für den Berufszugang wurde erstmalig für das Gewerberecht auch das Erfordernis einer wiederkehrenden laufenden Weiterbildung festgeschrieben. Die bei diesem sensiblen Finanzdienstleistungsberuf gesetzten Maßnahmen sollen der Verbesserung des Anlegerschutzes dienen. Business Guide 23

26 k Unternehmensgründung Betriebsanlage Nach 74 der Gewerbeordnung sind darunter örtlich gebundene Einrichtungen zu verstehen, die der gewerblichen Tätigkeit dienen. Betriebsanlagen dürfen nur mit Genehmigung der Behörde errichtet oder betrieben werden, wenn sie geeignet sind, Grenzüberschreitendes Tätigwerden Durch die Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Zuge der GewO-Novelle 2008 kommt es zu einer Vereinfachung bei vorübergehenden und gelegentlichen Tätigkeiten (sogenannter freier Dienstleistungsverkehr) innerhalb Europas: Diesbezüglich reicht es, wenn jemand, der in einem anderen Mitgliedstaat in einem befähigungsnachweispflichtigen Gewerbe tätig werden will, in einem Mitgliedstaat bereits ein reglementiertes Gewerbe befugt ausübt oder seit mindestens zwei Jahren auf diesem Gebiet ein freies Gewerbe ausgeübt hat. Beispiel Ein in Österreich selbstständig tätiger KFZ- Technikermeister kann in einem anderen Mitgliedstaat ohne das bisher häufig notwendige Verfahren zum Vergleich des Befähigungsnachweises vorübergehende und gelegentliche Pannendienste leisten, erforderlich ist lediglich eine vorherige Anzeige an die zuständige Behörde des Aufnahmestaates, die jährlich zu wiederholen ist. > > das Leben oder die Gesundheit des Gewerbetreibenden, mittätiger Familienangehöriger, der Nachbarn oder der Kunden, die die Betriebsanlage der Art des Betriebes gemäß aufsuchen, oder das Eigentum oder sonstige dingliche Rechte der Nachbarn zu gefährden > > die Nachbarn durch Geruch, Lärm, Rauch, Staub, Erschütterung oder in anderer Weise zu belästigen, > > die Religionsausübung in Kirchen, den Unterricht in Schulen, den Betrieb von Kranken- und Kuranstalten oder die Verwendung oder den Betrieb anderer öffentlichen Interessen dienender benachbarter Einrichtungen zu beeinträchtigen, > > den Straßenverkehr wesentlich zu beeinträchtigen oder > > eine nachteilige Einwirkung auf die Beschaffenheit der Gewässer herbeizuführen. < k Weitere Informationen: MMag. Stefan Trojer Sektion Unternehmen Abteilung Gewerberecht Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend A-1010 Wien, Stubenring 1 Tel.: +43 (0) 1/ Fax: +43 (0) 1/ stefan.trojer@bmwfj.gv.at Web: 24 Business Guide

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