DER FÖRDER-KOMPASS. von :07. Altersvorsorge

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1 Druckversion Url: , 00:00 Drucken Archiv Aus FOCUS-MONEY Nr. 46 (2005) FOCUS-MONEY > Archiv > 2005 > Nr. 46 > Money Markets Altersvorsorge DER FÖRDER-KOMPASS Riester, Rürup, Eichel: Wie Vorsorgesparer bei den staatlichen Zuschüssen den Durchblick behalten und für wen sich die Angebote rechnen Von FOCUS-MONEY-Redakteur Werner Müller und FOCUS-MONEY-Redakteurin Ursula Wenzl Trotz aller politischen Turbulenzen um die Bildung einer großen Koalition wird langsam deutlich, worauf sich die Bundesbürger beim Thema Rente einstellen müssen: längere Lebensarbeitszeit bis 67 Jahre, höhere Rentenbeiträge, weitere Nullrunden für Ruheständler. Und den Beteuerungen der Politiker, die Leistungen nicht zu kürzen, ist nur bedingt zu glauben. So wird bereits konkret angedacht, den Eigenanteil der Rentner an ihrer Krankenversicherung stufenweise von 53 auf 80 Prozent zu erhöhen das wäre auf kaltem Weg eine Kürzung um fast vier Prozent. Drohende Defizite. Dabei sind das nur die jüngsten Maßnahmen, um die Rentenmisere irgendwie in den Griff zu bekommen. Bereits heute gilt die Warnung des Essener Wirtschaftsprofessors Reinhold Schnabel: Jedem Erwerbstätigen droht im Ruhestand eine teils erhebliche Einkommenslücke. Im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) hat er die Defizite auf den Euro genau berechnet (s. rechts). Das Problem scheint in den Köpfen angekommen zu sein. Nach aktuellen Umfragen des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid ist mehr als 90 Prozent der Deutschen klar, dass sie ihren Lebensstandard ohne private Vorsorge im Alter nicht halten können. Rein theoretisch stünde also der Forderung des Ökonomieprofessors und Wirtschaftsweisen Bert Rürup nichts mehr im Weg: Künftig sollten die Altersbezüge etwa zu zwei Dritteln aus gesetzlicher Rente und zu einem Drittel aus privater Ergänzung bestehen. Verwirrende Vielfalt. Allein, es hapert an der praktischen Umsetzung. Denn nur die wenigsten blicken im Produktdschungel noch durch, beobachtet Michael Huber, Finanzplaner beim VZ Vermögenszentrum in München. Seine Einschätzung bestätigt auch die Emnid-Umfrage, nach der 72 Prozent der Bundesbürger die Vielfalt der möglichen Altersvorsorgeprodukte verwirrend finden. Folge des Informationsdefizits: Fast immer ist es das Einfachste, überhaupt nichts zu tun, konstatiert Johannes Leinert, Autor der jüngsten Vorsorgestudie des DIA. Satte Zuschüsse. An der Verweigerungshaltung der Verbraucher sind die komplizierten rechtlichen Rahmenbedingungen nicht ganz unschuldig. Dabei hat der Gesetzgeber spätestens mit dem Alterseinkünftegesetz eigentlich die Weichen gestellt, private Zusatzvorsorge aus Staatsmitteln kräftig anzukurbeln. Die Anreize für den Abschluss von Vorsorgeprodukten á la Riester, Rürup oder Eichel sind bares Geld wert. Doch sind teils umfangreiche Bedingungen zu erfüllen, um an die Geldtöpfe zu gelangen. FOCUS-MONEY lichtet daher den Vorsorgedschungel, stellt die Förderwege nochmals detailliert dar und rechnet anhand konkreter Beispiele vor, für wen sich welche Variante besonders lohnt. Bis zu 45 Prozent beträgt die Förderquote in unseren ausführlichen Musterfällen Geschenke von Vater Staat, auf die niemand verzichten sollte. Wie Riester-Sparer die maximale Unterstützung durch Zulagen und Steuervorteile kassieren, lesen Sie im Titel-Booklet. Die Fördermittel brauchen dabei nur einmal beantragt zu werden (s. Kasten rechts). Auf den Seiten 28/29 finden Interessenten, was die Steuervorteile der Rürup-Rente bringen. Und wie

2 die geringe Besteuerung plus gesparte Sozialabgaben die Rendite der Eichel-Produkte pushen, steht auf den Seiten 30/31. Schneller Entschluss. Dabei duldet die Ergänzung der gesetzlichen Rentenleistung keinen Aufschub, denn wer auch im Rentenalter gut versorgt sein will, sollte möglichst früh mit der privaten Altersvorsorge beginnen. Je eher in die geförderten Verträge angespart wird, desto mehr Zuschüsse werden über die Laufzeit eingestrichen und desto intensiver vervielfacht der Zinseszinseffekt das Kapital. Dann werden wohl auch Überlegungen einiger Politiker endgültig wieder in der Mottenkiste verschwinden, die ernsthaft eine private Zwangsvorsorge in Erwägung ziehen nach dem Motto: Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt. Die FOCUS-MONEY-Titelgeschichte können Abonnenten bereits am Dienstagmittag abrufen und als PDF herunterladen. Weitere Informationen unter: RIESTER ZULAGENANTRAG Viel einfacher als gedacht Etwa fünf Millionen Deutsche haben seit Einführung der Riester-Rente einen Vertrag abgeschlossen. In den Genuss der attraktiven Förderung (s. Booklet) kommen sie jedoch nur, wenn sie diese auch beantragen. Der Antrag ist weniger kompliziert, als viele befürchten. Das Formular erhalten Anleger vom Anbieter (Bank, Versicherung, Fondsgesellschaft). Alternativ können sie es im Internet herunterladen ( Neben persönlichen Daten wie Name und Anschrift muss der Riester-Sparer unter Punkt B Steuerund Sozialversicherungsnummer eintragen. Wer mittelbar zulagenberechtigt ist (A), muss auch die Angaben zum Ehegatten vollständig ausfüllen (C). Punkt D übernimmt der Anbieter. Unter E wird die Höhe der rentenversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahrs abgefragt. Positiv: Anleger müssen jetzt den Antrag nur noch einmal stellen. Wichtig: Sie müssen darauf achten, dass sich der Anbieter im Formular (H) bevollmächtigen lässt, automatisch den Zulagenantrag zu stellen. Nur eventuelle Änderungen wie etwa Wegfall des Kindergelds müssen Anleger noch melden. Eltern müssen den Ergänzungsbogen Kinderzulage ausfüllen. Grundsätzlich wird der Kinderbonus an die Mutter ausbezahlt. Wenn gewünscht, kann die Auszahlung an den Vater beantragt werden (B). Den ausgefüllten Antrag senden Riester-Sparer dann an den Anbieter zurück. Dieser leitet das Formular an die Zentrale Stelle für Altersvermögen (ZfA) weiter, die daraufhin die Zulage direkt in den Fördervertrag überweist. Wichtig: Zusätzlich sollte jeder in seiner Steuererklärung die Riester-Beiträge inklusive Zulagen als Sonderausgaben geltend machen. Hierzu machen Steuerzahler im Mantelbogen (Seite 3, Zeile 74) ein Kreuz und fügen die ausgefüllte Anlage AV bei. RÜRUP PRODUKT Neu im Angebot Die Rürup-Rente wurde im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes Anfang 2005 neu eingeführt. Im Grunde handelt es sich um eine private Rentenversicherung, die der gesetzlichen Rente ähnelt. Es gelten strenge rechtliche Vorschriften. Die Police darf weder auf einen Schlag auszahlbar noch vererbbar, übertragbar, beleihbar oder veräußerbar sein. Durch das Angebot von Kombiprodukten werden diese Einschränkungen leicht abgemildert. So darf die Rürup-Rente um Berufsunfähigkeitsschutz sowie Hinterbliebenenversorgung von Ehegatten und Kindern ergänzt werden. Aber: Der Zusatzschutz vermindert die Rendite. FÖRDERUNG Lukrativer Steuerkick Sparer können Beiträge bis zu Euro p.a. steuerlich geltend machen dürfen sie 60% der Beiträge, maximal Euro, absetzen. Bis 2025 steigt der Betrag jährlich an. Vom Höchstsatz profitieren Selbstständige. Bei Arbeitnehmern

3 reduziert sich der Betrag um den Arbeitgeberanteil sowie den absetzbaren Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rente. Die Rürup-Rente rechnet sich prinzipiell für alle Selbstständigen. Nur wer in der Vergangenheit bereits mit Renten- oder Lebensversicherungen den bisher möglichen Sonderausgabenabzug von 5069 Euro voll ausgeschöpft hat, sollte überlegen: Er muss mindestens 4500 Euro in die Rürup-Rente investieren, um mehr als die 5069 Euro absetzen zu können. Absetzbar alte Regelung: 5069 Euro. Neue Regel: 60% von 4500 Euro (Rürup) plus 2400 Euro pauschal für Altverträge. Das Finanzamt prüft, was günstiger ist. RÜRUP Der Fiskus zahlt mit Jahr steuerfreier Anteil der Beiträge in % Quelle: Allensbach: Institut für Demoskopie RENTE Monatlicher Obulus Auszahlungen aus einer Rürup-Versicherung müssen zwingend in Form einer lebenslangen Rente erfolgen und dürfen frühestens mit dem 60. Lebensjahr beginnen. Kapitalauszahlungen, wenn auch nur teilweise, sind komplett ausgeschlossen. Die Besteuerung des monatlichen Obulus orientiert sich an der gesetzlichen Rente. Welcher Anteil dem Fiskus zusteht, hängt also vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Wer im Jahr 2005 die erste Rente erhält, muss 50 Prozent versteuern. Bis 2020 steigt der Anteil um zwei Prozentpunkte, von 2021 bis 2040 um einen Prozentpunkt pro Jahr an (s. Tabelle). Bei Rentenbeginn ab 2040 sind schließlich 100 Prozent der Basisrente steuerpflichtig. Die einmal mit dem Prozentsatz ermittelte steuerfreie Summe bleibt dem Rentner als lebenslanger Freibetrag erhalten. RÜRUP Nachgelagerte Steuern Jahr Rentenbeginn steuerpfl. Anteil der Rente in % Quelle: Bundesfinanzministerium Mittleres Einkommen

4 Rürup lohnt auch für Durchschnittsverdiener: Im Beispiel übernimmt der Fiskus 29 Prozent der Beiträge, nur 71 Prozent stammen aus der eigenen Tasche. Bezogen auf das nach 35 Jahren angesammelte Kapital, beträgt der Eigenbeitrag nur 26 Prozent. Der Versicherte kann dann mit 65 Jahren mit einer Nettorente von 775 Euro planen. Gratisanteil: 29% eigener Beitrag Steuerersparnis 1) Gesamtbeitrag angespartes Kapital2) ergibt Bruttorente/Monat2) 966 Steuern3) 191 Nettorente/Monat 775 Single, 30 Jahre, zu versteuerndes Einkommen Euro; Beitrag 2400 Euro/Jahr; Rentenbeginn: 65 Jahre 1)inkl. Solidaritätszuschlag; 2)prognostiziert, inkl. Überschüssen; 3)Steuersatz 20%; 2039: 99% steuerpflichtig Selbstständig tätig Ein Selbstständiger investiert statt in die gesetzliche Rente Euro pro Jahr in eine Rürup-Versicherung. Der Fiskus übernimmt 39 Prozent der Prämien. Das nach 35 Jahren angesparte Kapital in Höhe von rund 1,17 Millionen Euro setzt sich aus 22 Prozent Eigenleistung, 14 Prozent staatlicher Förderung und 64 Prozent Verzinsung zusammen. Gratisanteil: 39% eigener Beitrag Steuerersparnis 1) Gesamtbeitrag angespartes Kapital2) ergibt Bruttorente/Monat 2) 4834 Steuern 3) 1436 Nettorente/Monat 3398 Single, selbstständig, 30 Jahre, zu versteuerndes Einkommen Euro; Beitrag Euro/Jahr; Rentenbeginn: 65 Jahre; 1)inkl. Solidaritätszuschlag; 2)prognostiziert, inkl. Überschüssen; 3)Steuersatz 30%; 2039: 99% steuerpflichtig Älterer Familienvater Trotz hohen Einkommens ist die Förderquote im Beispiel einen Prozentpunkt niedriger als im ersten Fall. Grund: Verheiratete profitieren zwar vom Splittingvorteil, dafür ist die Steuererstattung aber niedriger. Die erste Rente fließt schon 2024, der Versicherte muss also nur 84 Prozent versteuern. Netto bleiben ihm 346 Euro pro Monat. Gratisanteil: 28% eigener Beitrag Steuerersparnis1) Gesamtbeitrag angespartes Kapital2) ergibt Bruttorente/Monat2) 462 Steuern3) 117 Nettorente/Monat 346 Verheiratet, 45 Jahre, zu versteuerndes Einkommen Euro; 3600 Euro/Jahr; Rentenbeginn: 65 Jahre; 1)inkl. Solidaritätszuschlag; 2)prognostiziert, inkl. Überschüssen; mit Hinterbliebenenrente 60%; 3)Steuersatz 30%; 2024: 84% steuerpfl. FAZIT Staatliche Förderung auch für Selbstständige Besonders interessant ist die Basisrente für Selbstständige und Freiberufler vor allem wenn hohe Beiträge eingezahlt werden. Denn für diese Gruppe ist sie die einzige Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Zudem können nur sie die vollen Abzugsbe-träge (2005: Euro) nutzen. Für Unternehmer kann die Rürup-Rente als eine Art Basisabsicherung dienen. Wie die Beispiele zeigen, kann sich der Abschluss auch für Arbeitnehmer lohnen, insbesondere für Besserverdiener. Je mehr Steuern jemand zahlt, desto günstiger kann er mit Rürup-Policen fahren. Interessant ist das Produkt auch für Arbeitnehmer, die im Ruhestand mit einem niedrigeren Steuersatz rechnen und

5 möglichst vor dem Jahr 2040 in Rente gehen, also selbst für Ältere. Da Riester- und Eichel-Förderung für Angestellte flexibler sind und in der Regel höhere Zuschüsse gezahlt werden, empfehlen Experten, zunächst diese beiden Vorsorgeformen zu nutzen. Wer mehr sparen will, schließt zusätzlich einen Rürup-Vertrag ab. Wichtig: Familienväter sollten den Vertrag um eine Hinterbliebenenversorgung ergänzen. Sonst sind die Ersparnisse im Todesfall weg. EICHEL PRODUKT Gesetzlicher Anspruch Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer im Rahmen der Eichel-Rente einen gesetzlichen Anspruch, Teile ihre Gehalts in eine Altersversorgung umzuwandeln. Der Arbeitgeber muss dafür einen von fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge anbieten: Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Unterstützungskasse oder Direktzusage. Die gängigste Form ist immer noch die Direktversicherung. Dabei handelt es sich um eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. Die Verträge können um einen Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitsschutz erweitert werden. FÖRDERUNG Vorteil in der Sparphase Ab 2005 gilt: Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2005 also 2496 Euro) steuer- und sozialabgabenfrei. Zusätzlich können Arbeitnehmer 1800 Euro steuerfrei anlegen. Die frühere Pauschalbesteuerung der Direktversicherung (20%) gilt nur noch für Altverträge. Ob die Sozialabgabenfreiheit über 2008 hinaus bleibt, ist noch offen. Wir werden uns vehement für die Beibehaltung der Abgabenfreiheit einsetzen, um den Erfolg der Betriebsrente nicht zu gefährden, verspricht Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung. RENTE Fiskus greift später zu Neuverträge (Abschluss nach ) müssen grundsätzlich lebenslange Rentenauszahlungen vorsehen. Möglich ist es, bis zu 30 Prozent des angesammelten Kapitals als Einmalzahlung abzurufen. Das Mindestalter bei Rentenbeginn muss 60 Jahre betragen. Die Leistungen sind voll steuer- und sozialabgabenpflichtig. Privat Krankenversicherten bleibt daher netto mehr übrig als Kassenpatienten, deren Ruhestandssalär unter der Beitragsbemessungsgrenze (2005: Euro) liegt. Einmalauszahlungen aus pauschal besteuerten Altverträgen sind steuerfrei, Renten sind mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. EICHEL Frühzeitig vorsorgen Im Beispiel fängt ein Mann bereits mit 25 Jahren an, regelmäßig in eine Direktversicherung einzuzahlen. Er kann sich über eine Zusatzrente nach Steuern und Sozialabgaben von 841 Euro freuen. Der Fiskus zahlt 35 Prozent der Beiträge zu, der Anleger selbst 65 Prozent. Gratisanteil: 35% eigener Beitrag Steuer-/Sozialabgabenersparnis 1) Gesamtbeitrag angespartes Kapital 2) ergibt Bruttorente/Monat 2) 1308 Steuern 3) 262 Sozialabgaben 4) 205 Nettorente/Monat 841 Single, 25 Jahre, zu versteuerndes Einkommen Euro, Beitrag 2496 Euro/Jahr, Rentenbeginn: 65 Jahre; 1)inkl. Solidaritätszuschlag; 2)prognostiziert, inkl. Überschüssen; 3)Steuersatz 20%; 4)Krankenversicherung 14%; Pflegeversicherung 1,7%; entfällt bei privat Versicherten Hohes Einkommen Je höher die Steuerbelastung, desto größer fällt bei der Direktversicherung die staatliche Förderung aus. Bei einem zu versteuernden Einkommen von Euro beträgt die Förderquote im Beispiel 45 Prozent. So kommt nur gut die Hälfte der Prämie aus der eigenen Tasche.

6 Gratisanteil: 45% eigener Beitrag Steuer-/Sozialabgabenersparnis 1) Gesamtbeitrag angespartes Kapital 2) ergibt Bruttorente/Monat 2) 753 Steuern 3) 226 Sozialabgaben 4) 118 Nettorente/Monat 527 Single, 35 Jahre, zu versteuerndes Einkommen Euro, Beitrag 2496 Euro/Jahr, Rentenbeginn: 65 Jahre; 1)inkl. Solidaritätszuschlag; 2)prognostiziert, inkl. Überschüssen; 3)Steuersatz 30%; 4)Krankenversicherung 14%, Pflegeversicherung 1,7%; entfällt bei privat Versicherten Mit Frau und Kind Ein 45-jähriger Familienvater zahlt 4296 Euro pro Jahr in eine Direktversicherung ein. Durch den Splittingvorteil fällt die Steuerersparnis zwar geringer aus als bei Singles. Dennoch zahlt der Fiskus kräftig mit 36 Prozent des Gesamtbeitrags beruhen auf staatlicher Förderung. Gratisanteil: 36% eigener Beitrag Steuer-/Sozialabgabenersparnis 1) Gesamtbeitrag angespartes Kapital 2) ergibt Bruttorente/Monat 2) 671 Steuern 3) 201 Sozialabgaben 4) 105 Nettorente/Monat 470 Verheiratet, 45 Jahre, zu versteuerndes Einkommen Euro, Beitrag 4296 Euro/Jahr, Rentenbeginn: 65 Jahre; 1)Splittingtarif inkl. Soli; 2)prognostiziert, inkl. Überschüssen; 3)Steuersatz 30%; 4)Krankenversicherung 14%, Pflegeversicherung 1,7%; entfällt bei privat Versicherten FAZIT Lukrative Vorsorge im Kollektiv Die Direktversicherung ist für jeden Arbeitnehmer als Ergänzung zur gesetzlichen Vorsorge geeignet, so Winfried Spies, Vorstand von Cosmos Direkt. Wie die Beispiele zeigen, steigt die staatliche Förderquote mit der persönlichen Steuerlast. Sozialabgaben kann jedoch nur sparen, wer unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient (2005: Krankenversicherung Euro; Rentenversicherung 62400). Denn auf höhere Einkommen fallen, egal ob als Gehalt ausgezahlt oder in eine Vorsorgeanwartschaft umgewandelt, keine Beiträge an. Neben der staatlichen Förderung profitieren Arbeitnehmer auch von kostengünstigen Kollektivverträgen. Die Rendite fällt so höher aus als bei einer vergleichbaren Einzelpolice. Trotzdem ist die Mitnahme eines Direktversicherungsvertrags bei einem Arbeitgeberwechsel in der Regel problemlos möglich. Weil auf Betriebsrenten der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag fällig ist, bleibt privat Krankenversicherten netto mehr übrig. Bei Kassenpatienten, deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, drücken die Beiträge die Rendite (um bis zu 0,5 Prozentpunkte). Drucken Foto: Focus Magazin Verlag Copyright FOCUS Online

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