Kommunale. Darlehensmöglichkeiten. auf europäischer Ebene

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1 EUROPABÜROS DER BAYERISCHEN, BADEN-WÜRTTEMBERGISCHEN, SÄCHSISCHEN KOMMUNEN Kommunale Darlehensmöglichkeiten auf europäischer Ebene Brüssel, November 2004

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Die Europäische Investitionsbank-Gruppe Europäische Investitionsbank Der Europäischer Investitionsfonds Rat der Europäischen Entwicklungsbank/Europaratentwicklungsbank 10 -Seite 2-

3 1. Einleitung Die finanzielle Situation spitzt sich in vielen Gemeinden, Städten und Landkreisen immer mehr zu. Geplante kommunale Investitionsprojekte werden zunehmend schwerer umsetzbar. Die Finanzierung kommunaler Vorhaben stellt die Kommunen verstärkt vor eine (fast) unlösbare Aufgabe, und ohne finanzielle Unterstützung durch Zuschüsse u. ä. sind Gemeinden, Städte und Landkreise gezwungen, kommunale Investitionen zu unterlassen. Mit der vorliegenden Informationsbroschüre soll den Kommunen und Trägerverbänden unserer Europabüros eine weitere Finanzierungsmöglichkeit für kommunale Investitionsvorhaben die Aufnahme von zinsverbilligten Darlehen - vorgestellt und näher gebracht werden. Es ist beabsichtigt, einen kurzen, aber fokussierten Überblick über die folgenden Institutionen auf europäischer Ebene und deren Anforderungen für die Vergabe von zinsverbilligten Darlehen, insbesondere an Kommunen, zu geben: Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Europaratentwicklungsbank (CEB) Im Folgenden werden die Einzelheiten der Vergabebestimmungen, der Antragstellung und der möglichen Darlehenshöhe der im Darlehenswesen europaweit agierenden Institutionen vorgestellt sowie die jeweiligen Ansprechpartner mit Kontaktadressen genannt. -Seite 3-

4 2. Die Europäische Investitionsbank-Gruppe Die Europäische Investitionsbankgruppe (EIB-Gruppe) wurde im Jahr 2000 ins Leben gerufen und besteht aus der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF). Innerhalb der EIB-Gruppe ist die EIB für die Vergabe von kurz- und mittelfristigen Darlehen - u. a. auch an Kommunen - zuständig, wohingegen sich der EIF auf Risikokapitalfinanzierungen und Garantien für Unternehmen spezialisiert hat Europäische Investitionsbank Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist die Hausbank der Europäischen Union. Aufgabe der EIB ist es, die Ziele der EU durch die langfristige Finanzierung tragfähiger Investitionen zu fördern. Durch die Unterstützung von bedeutenden kommunalen und unternehmerischen Investitionsvorhaben soll durch die Vergabe von zinsverbilligten Darlehen, insbesondere in den wirtschaftlich schwächeren Regionen der EU, zur europäischen Integration und zum sozialen Zusammenhalt beigetragen werden. Gefördert werden u. a. Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen, Industrievorhaben, kommunale Infrastrukturprojekte sowie Projekte in den Bereichen Energie (Produktion, Transport und Verteilung von Strom, Gas, usw.), Telekommunikation und Umweltschutz (Wasser, Abfall, Luftverschmutzung, städtischer Nahverkehr usw.). Im Jahr 2003 vergab die EIB Darlehen in Höhe von insgesamt 42,3 Mrd. Euro für Investitionen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union. Die Förderung einer ausgewogenen regionalen Entwicklung (insbesondere von Infrastrukturprojekten) war dabei oberste Finanzpriorität Finanzierungsprodukte Die EIB bietet zur Unterstützung von Vorhaben verschiedene Finanzierungsinstrumente an, deren Einsatz von der Förderungswürdigkeit und der Art der Projekte abhängt: Globaldarlehen Direkte Darlehen bzw. Einzeldarlehen Globaldarlehen Was ist ein Globaldarlehen? Globaldarlehen sind Kreditlinien, die die EIB zwischengeschalteten Finanzinstituten (siehe Beispiele deutscher Kreditinstitute auf Seite 5) zur Finanzierung von kleineren kommunalen Investitionsvorhaben (mit Beträgen zwischen Euro und 25 Mio. Euro) und Projekten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) einräumt. Das jeweilige zwischengeschaltete Institut ergänzt den EIB-Finanzierungsbeitrag, indem es selbst auch Mittel für das betreffende Projekt zur Verfügung stellt. Diese Art der Darlehensvergabe ermöglicht der EIB die Beteiligung an Finanzierungsprojekten, die aufgrund ihrer geringen Größe nicht für eine direkte Finanzierung durch die EIB in Frage kämen. -Seite 4-

5 Wer kann Globaldarlehen in Anspruch nehmen? Globaldarlehen der EIB können von Körperschaften und Einrichtungen des öffentlichen Sektors sowie von privaten Unternehmen in Anspruch genommen werden. Wie hoch kann der Darlehensbetrag sein? Die von der EIB vergebenen Darlehen decken in der Regel maximal 50% der zuschussfähigen Investitionskosten des Vorhabens. Ein von der EIB gewährtes Globaldarlehen beträgt somit maximal 12,5 Mio. Euro. Wo wird der Darlehensantrag gestellt? Anträge für aus Globaldarlehen vergebene Finanzierungen sind direkt an die auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene tätigen zwischengeschaltete Banken bzw. Finanzinstitute zu richten. Beispiele deutscher Kreditinstitute, die Globaldarlehen an Kommunen ausreichen können (sog. zwischengeschaltete Finanzinstitute): Kreditinstitute Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG Am Tucherpark München Ansprechpartner: Herr Danner 0049-(0) Deutsche Bank AG Taunusanlage Frankfurt am Main Ansprechpartner für Bayern: Herr Kleeschulte 0049-(0) Ansprechpartner für Baden-Württemberg: Herr Stiebeling 0049-(0) Ansprechpartner für Sachsen: Herr Damm 0049-(0) Dresdner Bank AG Königsallee Düsseldorf Team EIB-Darlehn/Kommunalfinanzierung 0049-(0) Sächsische Aufbaubank -Förderbank Dresden Ansprechpartner: Herr Haidan 0049-(0) Zielsetzung Mittelstand/Umwelt/Energie/Infrastruktur/ Bildung/Gesundheit Mittelstand/Umwelt/Energie/Infrastruktur/ Bildung/Gesundheit Mittelstand/Umwelt/Energie/Infrastruktur/ Bildung/Gesundheit Städtische Infrastruktur/soziale Stadterneuerung/Umweltschutz/ Gesundheitswesen -Seite 5-

6 Landesbank Baden-Württemberg Postfach Stuttgart Ansprechpartner: Herr Ulrich 0049-(0) zusätzliche Informationen: &selectednodeId= Landesbank Sachsen Humboldtstraße Leipzig Ansprechpartner: Herr Wagner 0049-(0) zusätzliche Informationen: foerdergeschaeft/programme/eib.html Bayerische Landesbank Brienner Straße München Ansprechpartner: Herr Seidel 0049-(0) zusätzliche Informationen: a/bayerko/finanz/finanz.jsp Mittelstand/Umwelt/Energie/Infrastruktur/ Bildung/Gesundheit Mittelstand/Umwelt/Energie/Infrastruktur/ Bildung/Gesundheit (über die Hausbank) Mittelstand/Umwelt/Energie/Infrastruktur/ Bildung/ Gesundheit Die zwischengeschaltete Bank ist auch für die Auszahlung und Verwaltung des Darlehens zuständig. Beispiele für gewährte Globaldarlehen - Sächsische Aufbaubank -Förderbank- (seit 2000: 1,15 Mrd. Euro (v. a. in der städtischen Infrastruktur, davon 100 Mio. Euro Stadtentwicklung und Stadterneuerung in 2003) - Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (2003: 193,2 Mio. Euro zur Finanzierung kleiner und mittlerer Infrastrukturvorhaben) - Deutsche Kreditbank AG (2003: 100 Mio. Euro zur Finanzierung kleiner und mittlerer Vorhaben) Einzeldarlehen Was ist ein Einzeldarlehen? Die Finanzierung großer Investitionsvorhaben (über 25 Mio. Euro) erfolgt über ein Einzeldarlehen. Der Darlehensbetrag ist dabei direkt mit der EIB zu vereinbaren. Wer kann Einzeldarlehen in Anspruch nehmen? Einzeldarlehen können von Projektträgern des öffentlichen und privaten Sektors in Anspruch genommen werden. Wie hoch kann der Darlehensbetrag sein? Der Darlehensbetrag kann bis zu 50% der Gesamtkosten des Vorhabens abdecken. -Seite 6-

7 Wo wird der Darlehensantrag gestellt? Anträge für Einzeldarlehen können ohne besondere Formalitäten direkt an die EIB - entweder an ihre Hauptverwaltung in Luxemburg oder an eines ihrer Außenbüros - gerichtet werden: Europäische Investitionsbank EIB-Büro Berlin: 100, boulevard Konrad Adenauer Lennéstraße 11 L Luxembourg D Berlin (+352) (0) Fax (+352) Fax 0049-(0) berlinoffice@eib.org Beispiele für gewährte Einzeldarlehen: - Schaffung eines Industrieparks nördlich von Leipzig (10 Mio. Euro) - Sanierung und Erneuerung von Eisenbahn- und Straßenbrücken und zugehörigen Straßen in Leipzig Projektprüfung Die EIB misst der Projektprüfung vor der Darlehensvergabe eine besondere Bedeutung zu. Ein EIB-Team - bestehend aus Ingenieuren, Volkswirten und Finanzanalysten - konzentriert sich bei der Prüfung auf die Förderwürdigkeit des Projekts, d. h. ob es mit den von der EIB zu fördernden Zielen der EU in Einklang steht. Dabei werden die wirtschaftlichen technischen finanziellen und ökologischen Merkmale des Projektes beurteilt. Die Entscheidung über die Gewährung eines Darlehens wird vom Verwaltungsrat der EIB getroffen. Da die Darlehensvergabe prinzipiell für Finanzierungen von Projekten innerhalb der EU auf der Grundlage der Prüfung der obigen Kriterien erfolgt, wird von der EIB kein Darlehensnehmer aufgrund seines Standortes oder seiner Nationalität bevorzugt. Weitere Informationen über die EIB - insbesondere über Global- und Einzeldarlehen - sind im Internet unter zu finden. Nähere Auskünfte über die Tätigkeit der EIB in Deutschland erteilt Herr Paul Gerd Löser ( , p.loeser@eib.org). -Seite 7-

8 2.2. Der Europäischer Investitionsfonds Der Europäische Investitionsfonds (EIF) vergibt keine Darlehen oder Garantien direkt an Unternehmen oder Kommunen. In den Schlussfolgerungen des ECOFIN Rates (dieser setzt sich aus den Wirtschafts- und Finanzministern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammen) vom 7. November 2000 wird zwar betont, dass der EIF das auf KMU-Förderung spezialisierte Finanzierungsinstrument der EU darstellt, jedoch unterstützt der EIF nur Finanzintermediäre. Diese zwischengeschalteten Institute sind für die Darlehens- oder Garantienvergabe zuständig. Folglich ist der EIF nicht in die einzelnen Entscheidungen über Beteiligungen/Darlehen eingebunden. Kommunen oder KMU, die eine Finanzierung benötigen, müssen sich direkt an ein Partnerinstitut des EIF in ihrem Land/Region wenden, um Informationen über Förderkriterien und Antragsverfahren zu erhalten. (siehe Punkt Partnerinstitute) Die Tätigkeit des EIF konzentriert sich auf folgende 2 Aktivitäten: Risikokapital Garantien Die Risikokapitalinstrumente des EIF umfassen Beteiligungen an Risikokapitalfonds und Inkubatoren, die KMU - insbesondere technologieorientierte Unternehmen in der Frühphase - unterstützen; Die Garantieinstrumente des EIF umfassen die Bereitstellung von Garantien für von Finanzinstituten an KMU vergebene Darlehen. Beispiele deutscher Partnerinstitute/Finanzintermediäre: Dresdner Bank Königsallee Düsseldorf Team EIB- Darlehen/Kommunalfinanzierung 0049-(0) Deutsche Bank AG Taunusanlage Frankfurt am Main Ansprechpartner für Bayern: Herr Kleeschulte 0049-(0) Ansprechpartner für Baden- Württemberg: Herr Stiebeling 0049-(0) Ansprechpartner für Sachsen: Herr Damm 0049-(0) Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG Am Tucherpark München Ansprechpartner: Herr Danner 0049-(0) Seite 8-

9 Kreditanstalt für Wiederaufbau Förderbank Beratungszentrum Berlin Behrenstraße Berlin 0049-(0) Fax 0049-(0) Beratungszentrum Bonn Ludwig-Erhard-Platz Bonn 0049-(0) Fax 0049-(0) Beratungszentrum Frankfurt a.m. Bockenheimer Landstraße Frankfurt a.m (0) Fax 0049-(0) Die Kreditanstalt für Wiederaufbau unterstützt kommunale Gebietskörperschaften und Eigengesellschaften von kommunalen Gebietskörperschaften. Dem Investor werden langfristige, besonders zinsgünstige Darlehen mit festen Zinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren gewährt. Kommunale Gebietskörperschaften und deren Eigengesellschaften sowie Investoren, deren Kredite durch eine 100%ige modifizierte kommunale Ausfallbürgschaft besichert werden, wenden sich direkt an die KfW. Das Darlehen wird in der sogenannten Direktkreditvergabe gewährt. Direktkreditvergabe : hierbei kann der Kreditanteil maximal 50 % der gesamten Investitionssumme betragen. Es werden grundsätzlich alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur mitfinanziert, die der Aufgabenerfüllung von Gebietskörperschaften dienen, z.b. im Rahmen der allgemeinen Verwaltung, (z. B. E-Government) Stadt- und Dorfentwicklung (z.b. auch touristische Infrastruktur), sozialen Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen etc.) kommunalen Verkehrsinfrastruktur inkl. öffentlicher Personennahverkehr öffentlichen Sicherheit und Ordnung Wissenschaft, Technik und Kulturpflege Ver- und Entsorgung Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger Baulanderschließung, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb, die dauerhaft von der Kommune zu tragen und nicht umlagefähig sind (z. B. für öffentliche Wege) -Seite 9-

10 3. Entwicklungsbank des Europarats/Europaratentwicklungsbank Die Europaratentwicklungsbank (CEB) ist eine multilaterale Entwicklungsbank unter der Leitung des Europarats mit vollständiger finanzieller Unabhängigkeit. Ziel der Bank ist es, aufgrund gewährter Finanzhilfen eine Verbesserung der sozialen Verhältnisse zu erreichen und die soziale Kohäsion in Europa zu steigern. Die CEB gewährt Darlehen an die Mitgliedstaaten, an Finanzinstitutionen und Gemeinden zur Finanzierung sozialer Projekte. Seit 1997 zielt die CEB - neben der Flüchtlings- und der Katastrophenhilfe - auf die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Gesundheit, Aus- und Weiterbildung sowie die Verbesserung der Lebensverhältnisse in städtischen Gebieten. Im Jahr 2003 vergab die Bank Darlehen in Höhe von rund 3,7 Mrd. Euro die sich auf folgende Sektoren aufteilten: Flüchtlings- und Katastrophenhilfe Sozialer Wohnungsbau Gesundheit Aus- und Weiterbildung städtische Gebiete KMU Die CEB gewährt 2 Arten der Unterstützung: Darlehen: Die Auszahlung eines Darlehens erfolgt direkt an den Projektträger (Länder oder Kommunen) bzw. an das entsprechende Finanzinstitut bei kleineren Projekten. Bürgschaften Um eine CEB-Finanzierung zu erhalten, müssen die eingereichten Projekte folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllen: Übereinstimmung mit den Richtlinien des Europarats, Berücksichtigung von Umweltaspekten auf Basis international geltender Konventionen, Ausschreibung und Vergabe nach nationalen und internationalen Richtlinien, das Darlehen darf 50% der Investitionskosten nicht übersteigen. Um ein Darlehen für ein Projekt zu erhalten ist folgender Projektzyklus zu durchlaufen: 1. Die Bewertung des Projektes Auf dieser ersten Stufe des so genannten Projektzyklus wird die Projekt-Akte in englischer oder französischer Sprache - (siehe Die Projektakte auf Seite 11) an das Generalsekretariat des Europarats und an den Direktor (Governor) der CEB übermittelt. Das Generalsekretariat des Europarats überprüft das Projekt hinsichtlich der politischen und sozialen Zulässigkeit. Der Direktor begutachtet das Projekt bezüglich den technischen und finanziellen Aspekten. Schließlich gibt der Direktor eine Empfehlung und leitet die Projekt-Akte an den Administrativen Ausschuss weiter, der wiederum die Finanzierung bewilligen und autorisieren muss. -Seite 10-

11 Die Projekt-Akte muss Informationen über: den Antragsteller, eine allgemeine Beschreibung des Projektes, also die Darstellung des sozialen Charakters und der verfolgten Ziele, die Lage: sozio - ökonomischer Hintergrund der betreffenden Gebiete, den Projektablauf, die Projektkosten und die Projektfinanzierung enthalten. 2. Bewilligung des Darlehens Bei Bewilligung des Darlehens erfolgt die Auszahlung in mehreren Tranchen, die sich nach der Entwicklung und dem Fortschritt des Projekts richten. Die Finanzierungsdetails des Darlehens wie die Höhe der Darlehenssumme (max. 50% der förderfähigen Investitionskosten), Dauer (die CEB vergibt im Allgemeinen langfristige Darlehen, d. h. über 1-5 Jahre), Währung; Zinssatz; Zinszuschüsse (für Projekte die den vorrangigen Zielen der CEB entsprechen und einen sozialen Inhalt haben) werden direkt zwischen der Bank und dem Antragsteller verhandelt. 3. Überwachung und Schlussbericht Die Überwachung des rechtmäßigen und verhandelten Projektablaufs bedeutet eine Durchführung regelmäßiger Kontrollen des Projektfortschritts sowie des zielgerichteten Einsatzes der bewilligten Finanzierungsmittel. Über Änderungen des Projektablaufs bzw. des ursprünglich ausgehandelten Mitteleinsatzes muss die Bank rechtzeitig informiert werden. Bei geplanten grundlegenden strukturellen Modifizierungen muss ein neuer Antrag an den Administrativen Ausschuss gerichtet werden. Nach Projektabschluss ist ein Schlussbericht anzufertigen, welcher der CEB zu überreichen ist. Dieser muss Informationen über den Zielerreichungsgrad (eine Art Soll- Ist-Vergleich ), die Einhaltung von Fristen und Kostengrenzen sowie über den Einsatz des Darlehens enthalten. -Seite 11-

12 Beispiele gewährter Darlehen: Land: Deutschland Sektor: Aus- und Weiterbildung (hier: Berufsausbildung) Darlehenshöhe: 100 Mio. Euro Beschreibung: Die CEB finanzierte ein innovatives Projekt in Bayern mit 100 Millionen Euro, in dem KMUs günstige Finanzierungsmöglichkeiten gewährt werden, wenn diese zusätzliche Ausbildungsplätze für junge Leute anbieten. Nach einer Evaluierung der Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LfA), welche das Darlehen der CEB erhalten hat, erreichte dieses Projekt ca kleine und mittlere Unternehmen welche über zusätzliche Ausbildungsplätze schafften. Studien zufolge hatte das Programm einen direkten Einfluss auf die Reduzierung der regionalen Arbeitslosigkeit bei jungen Menschen in Bayern. Land: Ungarn Sektor: Katastrophenhilfe/Umweltschutz Darlehenshöhe: 90 Mio. Euro Beschreibung: Die CEB unterstützte die Befestigung und Verbesserung der Dämme des Flusses Tisza nach den Hochwassern im November 1998 und April Land: Polen Sektor: Katastrophenhilfe/Umweltschutz Darlehenshöhe: 97 Mio. Euro Beschreibung: Unterstützung des Wiederaufbaus und der Modernisierung der beschädigten Infrastruktureinrichtungen nach den Überflutungen in den Sommern 1997 und (Leider keine weiteren Informationen.) Für detaillierte und konkrete Anfragen zu einem möglichen künftigen Projekt stehen die jeweiligen Projektbeauftragten des betreffenden Landes als Ansprechpartner zur Verfügung. Für Projekte in Deutschland ist Michael Lixenfeld ( michael.lixenfeld@coebank.org) zuständig. Weitere Informationen über die CEB sind im Internet unter zu finden. -Seite 12-

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