Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) Fachbereich Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften, Lehrbereich Informatik
|
|
- Alexandra Winter
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) Fachbereich Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften, Lehrbereich Informatik Vortrag studium generale Michael Weiser 15. Juni 2005 [1]
2 Einführung Einführung 2 / 23
3 Motivation praktische Umsetzung von n auf Basis der Arbeiten von Prof. Niemitz, Prof. Bastian und Hr. Wabner Bezug auf Theorie nach Heinsohn und Steiger Was ist heute bereits rechtlich umsetzbar? Modell nach Wabner sehr allgemein und abstrakt Welche Eigenschaften sind herausragend? Wie kommt man zur konkreten Umsetzung? Ist das Modell heute bereits technisch umsetzbar? Einführung 3 / 23
4 Gliederung Rahmenbedingungen des deutschen Rechtssystems kurze Vorstellung des Schuldvertragsmodells nach Wabner Symmetrie als herausragende Eigenschaft Konkretisierung des Modells zu Protokollen und Abstraktionsebenen (Schichtenmodell) Details einer Umsetzung Schlußfolgerungen und Ausblick Diskussion Einführung 4 / 23
5 5 / 23
6 Rahmenbedingungen Kaufvertrag: zweiseitig verpflichtender Vertrag - symmetrischer Gesamtvertrag mit zwei asymmetrischen Schuldverhältnissen Vertrag: zweiseitiges Rechtsgeschäft - zwischen zwei Parteien (Käufer und Verkäufer) Rechtsgeschäfte: im Rechtssystem verankerte Willenserklärungen - Rechtssicherheit Vertrag bildet einen Rechtsraum im Rechtssystem 6 / 23
7 Rahmenbedingungen Rechtssystem Vertrag Schuldverhältnisse Schuld auf Zahlung Käufer Schuld auf Übergabe und Verschaffung des Eigentums Verkäufer nach [1] Abb / 23
8 Abwicklung Zustandekommen durch Willenserklärungen, Abgabe eines Angebotes und seine Annahme beiderseitige Willenserklärungen Angebot Annahme Käufer Erfüllung des Käufers Erfüllungsbestätigung Verkäufer Erfüllung des Verkäufers Erfüllungsbestätigung nach [1] Abb. 2.2 hiernach Vertrag in Kraft und Mittel des Rechtssystems anwendbar Erfüllung durch Schuldner belegbar durch Quittung oder Zeugen 8 / 23
9 Einfaches Modell Vorschlag eines Schuldvertragsmodells für den elektronischen Handel ZSV(2) ZEB(2) Zahlungsmittel zentrum ZSV(1) ZEB(1) Käufer Verkäufer WSV(1) WEB(1) Waren zentum WSV(2) WEB(2) ZSV Zahlungsmittelschuldvertrag ZEB Zahlungsmittelempfangsbestätigung WSV Warenschuldvertrag WEB Warenempfangsbestätigung explizite, rechtssichere Vertragsschlüsse vertrauenswürdige Schuldvertragszentren als Mittler nach [2] 9 / 23
10 Einfaches Modell abschließende Empfangsbestätigungen keine Vorgabe des zeitlichen Ablaufes 10 / 23
11 Erweitertes Modell Erweiterung um Waren- und Zahlungsmittelflüsse beiderseitige Willenserklärungen Käufer ZSV(2) Angebot ZSV(2) Annahme Zahlungsmittel ZEB(2) Zahlungsmittel zentrum ZSV(1) Angebot ZSV(1) Annahme Zahlungsmittel ZEB(1) Verkäufer WSV(1) Angebot WSV(1) Annahme Ware WEB(1) Waren zentum WSV(2) Angebot WSV(2) Annahme Ware WEB(2) Entsprechung zum Vertragsschluß nach BGB wird ersichtlich nach [1] Abb / 23
12 Eigenschaften Rechtssicherheit: gewahrt bzw. hergestellt Symmetrie: gut zu erkennen Vertrauen Erfüllung Information (Zahlungsmittel- und Warenflüsse) Synchronität Zustandekommen von Verträgen und Erfüllung kann nebenläufig erfolgen Erzwingen von Vertrauens- oder Erfüllungssymmetrie durch Synchronisationspunkte höherer Synchronisationsgrad verlangsamt Abwicklung Kosten ohne Synchronisation können Rückabwicklungskosten entstehen Möglichkeit des Entstehens systembedingter Kosten 12 / 23
13 Protokollentwurf asynchron, synchron, hybrid Beispiel: asynchrones Protokoll (1) beiderseitige Willenserklärungen Käufer (3a) ZSV Angebot (4a) ZSV Annahme (4a) Zahlungsmittel (5a) ZEB Zahlungsmittel zentrum (2a) ZSV Angebot (3a) ZSV Annahme (5a) Zahlungsmittel (6a) ZEB Verkäufer (2b) WSV Angebot (3b) WSV Annahme (5b) Ware (6b) WEB Waren zentum (3b) WSV Angebot (4b) WSV Annahme (4b) Ware (5b) WEB nach [1] Abb / 23
14 Abstraktionsebenen Dokumente, Nachrichten, Übertragungswege Übertragungsweg Nachricht Dokument Sicherung Zusatzinformationen Sicherung Zusatzinformationen Sicherung nach [1] Abb / 23
15 Abstraktionsebenen Mechanismen: elektronische Post und PGP, TCP und TLS 15 / 23
16 Handelsplatz zusätzliches Schuldvertragszentrum zur Abgabe der Willenserklärungen WE(1) Handelsplatz WE(2) Käufer ZSV(2) ZEB(2) Zahlungsmittel zentrum ZSV(1) ZEB(1) Verkäufer WSV(1) WEB(1) Waren zentum WSV(2) WEB(2) WE Willenserklärung Wahrung der Symmetrie nach [1] Abb / 23
17 Eine Umsetzung Eine Umsetzung 17 / 23
18 Referenzimplementation Schlüsselinfrastruktur Datenabfrage über Nutzer und Schuldvertragszentren persönliche Einträge mit Adreßsignaturen ZSV(2) svz.pl (Zahlungsmittel zentrum) ZSV(1) nutzer.pl (Käufer) Benachrichtigungen nutzer.pl (Verkäufer) WSV(1) svz.pl (Waren zentum) WSV(2) Verzeichnis (LDAP) nach [1] Abb. 4.1 Eine Umsetzung 18 / 23
19 Vorführung Testgeschäft über ein elektronisches Musikstück und eine elektronische Geldmünze hybrides Protokoll mit Adreßbenachrichtigung (1) beiderseitige Willenserklärungen Käufer (3a) ZSV Angebot (4a) ZSV Annahme (4a) Zahlungsmittel (5a) ZEB (5a) Benachrichtigung (2b) WSV Angebot (3b) WSV Annahme (6c) Ware (7c) WEB Zahlungsmittel zentrum Waren zentum (2a) ZSV Angebot (3a) ZSV Annahme (6c) Zahlungsmittel (7c) ZEB (5b) Benachrichtigung (3b) WSV Angebot (4b) WSV Annahme (4b) Ware (5b) WEB Verkäufer nach [1] Abb. 2.9 Eine Umsetzung 19 / 23
20 Zusammenfassung Zusammenfassung 20 / 23
21 Schlußfolgerungen und Ausblick Ergebnisse: normativer Einsatz des Schuldvertragsmodells nach Wabner möglich Erkennen grundlegender Eigenschaften Handelsinfrastrukturen auf Basis des Modells implementierbar Planbares Abschwächen konkreter Eigenschaften in Umsetzung höhere Komplexität aber auch mehr Struktur Gebiete für weitere Untersuchungen: Datenschutz / Autonomie der Schuldvertragszentren Konkretisierungssystematik Handelsplatz Zusammenfassung 21 / 23
22 Diskussion Zusammenfassung 22 / 23
23 Literatur [1] Michael Weiser. Rechtsverbindlicher Handel im Internet auf Basis sicherer Verzeichnisdienste. Diplomarbeit. 17. Februar (besucht ). [2] Thomas Wabner. Fachbereich IMN, HTWK Leipzig. Ein Schuldvertragsmodell für den elektronischen Handel Klaus P. Jantke, Wolfgang S. Wittig und Jörg Herrmann. Von e-learning bis e-payment. Das Internet als sicherer Marktplatz, Tagungsband LIT' September Akademische Verlagsgesellschaft Aka GmbH. Berlin. [3] Comité Consultatif International Téléphonique et Télégraphique (CCITT). X Das Verzeichnis - Übersicht über Konzepte, Modelle und Dienste. 8. CCITT-Empfehlungen der V-Serie und X-Serie, Verzeichnis- Systeme, Serie X.500. R. v. Decker's Verlag, G. Schenck GmbH. Heidelberg. 6., erweitere Auflage [4] David W. Chadwick. Understanding X The Directory. International Thomson Computer Press (besucht ). Zusammenfassung 23 / 23
Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrIT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung
IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für ihre Entscheidung Entdecken Sie was IT Sicherheit im Unternehmen bedeutet IT Sicherheit
MehrHinweise für das Studium für Studierende des 5. Fachsemesters. Alles, was Schwarz geschrieben ist, gilt für alle Studierende.
Wie diese Folien zu lesen sind! Alles, was Schwarz geschrieben ist, gilt für alle Studierende. Alles, was Grüne geschrieben ist, gilt insbesondere für Studierende Diplom EIT Alles, was Rot geschrieben
MehrNeue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -
Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrLehreinheit E V2 Verschlüsselung mit symmetrischen Schlüsseln
V-Verschlüsslung Lehreinheit Verschlüsselung mit symmetrischen Schlüsseln Zeitrahmen 70 Minuten Zielgruppe Sekundarstufe I Sekundarstufe II Inhaltliche Voraussetzung V1 Caesar-Chiffre Für Punkt 2: Addieren/Subtrahieren
MehrProjektmanagement. Thema. Name der bzw. des Vortragenden. Vorname Nachname E-Mail@stud.fh-heilbronn.de Sommersemester 2004
Thema Name der bzw. des Vortragenden 1 Dauer Dauer 25 30 Minuten Auf keinen Fall überziehen!!! 2 3 Minuten pro Folie Also maximal 10 15 Folien Vorher üben und die Zeit stoppen! Nicht zu lange mit der Einleitung
MehrEinführung Web-GIS. Schmidt/Kelz: GIS an Schulen 1
Einführung Web-GIS Prof. Dr. Benno Schmidt Dipl.-Ing. Bettina Kelz Hochschule Bochum Fachbereich Vermessung und Geoinformatik Schmidt/Kelz: GIS an Schulen 1 Übersicht Wo finde ich Landkarten im Internet?
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
MehrEinführungsphase der Oberstufe. Information für SchülerInnen und Eltern. 9. Februar 2015
Einführungsphase der Oberstufe Information für SchülerInnen und Eltern 9. Februar 2015 Themen: Nachträgliche Versetzung Erwerb des Latinums Erwerb der mittleren Reife Übergänge Stundentafel der Klasse
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrWie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden?
Forschungsfragen zu Verhütung 1 Forschungsfragen zu Verhütung Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden? Wie viel Information über Verhütung ist enthalten? Wie wird das Thema erklärt?
MehrÜbungsaufgaben Tilgungsrechnung
1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf
MehrEinstellung!der!österreichischen!Bevölkerung! zum!rechtssystem:!imas"umfrage!2013!
EinstellungderösterreichischenBevölkerung zumrechtssystem:imas"umfrage2013 MethodischeKonzeptionundLeitungderStudiedurchdasInstitutfürDemoskopie Allensbach,Deutschland. DurchführungderBefragunginÖsterreichdurchdieInstitutsgruppeIMAS.
MehrInternationales Handels- und Wirtschaftsrecht
Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht Juristische Fakultät, Universität Basel Prof. Dr. iur. Lukas Handschin 17.12.2010 Juris&sche Fakultät, Universität Basel Céline Troillet Emilie Thomas Nicolas
Mehr6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???
6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? Nach diesem Vorfall beschließt F auch anderweitig tätig zu werden. Inspiriert von der RTL Sendung Peter Zwegat, beschließt er eine Schuldnerberatung zu gründen,
MehrInformationsblatt Induktionsbeweis
Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln
MehrBachelor of Science Wirtschaftsinformatik. Wirtschaftsinformatik. Bachelor of Science
Bachelor of Science Wirtschaftsinformatik Wirtschaftsinformatik Bachelor of Science Arbeitgeberin Stadt Köln Köln ist mehr als eine Stadt: Köln ist ein Lebensgefühl! Eine pulsierende, lebendige Stadt mit
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrKauf- und Werkvertragsrecht am Bau
Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Vertragsbeziehungen 3. Vertragsrecht 4. Abgrenzung Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht 5. Kaufvertragsrecht 6. Werkvertragsrecht
MehrAnforderungen und Konzepte einer rechtssicheren Transformation signierter Dokumente
Anforderungen und Konzepte einer rechtssicheren Transformation signierter Dokumente Antje Brandner 1, Ralf Brandner 2, Björn Bergh 1 GMDS Jahrestagung 13. September 2006 in Leipzig 1 Zentrum für Informations-
MehrWege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit
Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit der Arbeitsgruppe Bildung und Training des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Seit Dezember
MehrGasthörerbefragung des Zentrums für Lehre und Weiterbildung der Universität Stuttgart Studium Generale im Sommersemester 2012
1 Gasthörerbefragung des Zentrums für Lehre und Weiterbildung der Universität Stuttgart Studium Generale im Sommersemester 2012 I. Persönliche Daten 1. Geschlecht männlich weiblich 2. Alter Jahre 3. Staatsangehörigkeit
Mehr- 1- Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
- 1- Bundesanzeiger vom 25. März 2004, S. 6104 Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Bekanntmachung von Empfehlungen zum Versandhandel und elektronischen Handel mit Arzneimitteln Vom 18.
MehrAnfrage und Angebot Von der Friedrich Kunst e.k., die bereits Kunde der HARO GmbH ist, ging folgende E-Mail ein:
Seite 1 [Anfrage] Angebot Lieferung Auftrag + Rechnung Gutschrift Zahlung [Wertschöpfungskettendiagramm] Situation: Die HaRo GmbH ist ein Handels- und Endmontagebetrieb für Werkzeuge und Teile. Neben HARO
MehrGoogle-Online-Kalender: Datenschutzproblematik und Lösung
Google-Online-Kalender: Datenschutzproblematik und Lösung Toni Rossberg Vorstellung der Arbeit im Rahmen der Verleihung des Wissenschaftspreises des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrBetriebliche Gestaltungsfelder
Betriebliche Gestaltungsfelder Präsenzkultur aufbrechen Name Autor/in Anlass, Ort und Datum Gefördert vom: 1 Gliederung 1. Präsenzkultur 2. Handlungsfeld: Mobile Arbeit 3. Präsenz ist nicht gleich Leistung
MehrSelbstständig als Immobilienmakler interna
Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrForschungsprojekt. Untersuchung zu Studienverläufen und Studienerfolg
Forschungsprojekt Untersuchung zu Studienverläufen und Studienerfolg Allgemeines zum USuS-Projekt Was ist USuS? ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt, das sich mit Studienverläufen und Faktoren für Studienerfolg
MehrPresse-Information 04.01.2013
04.01.2013 1 Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach zur wirtschaftlichen Situation von Unternehmen im Geschäftsgebiet der Volksbank Herrenberg Rottenburg Optimistische Unternehmen in Herrenberg
MehrDer Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten
Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
Mehr1 Belastung. 1.1 Standortbestimmung 1.2 Belastungsvorhersage 1.3 Favoriten
Inhalt 1 Belastung 1.1 Standortbestimmung 1.2 Belastungsvorhersage 1.3 Favoriten 2 Beschwerden 2.1 Registrierung / Einloggen 2.2 Symptome 2.3 Diagramme 3 Info 3.1 Lexikon 3.2 Tutorial 3.3 Impressum 4 Einstellungen
MehrErfahrungsbericht für BayBIDS-Stipendiaten
Erfahrungsbericht für BayBIDS-Stipendiaten Name Ihrer Hochschule: Technische Hochschule Georg Simon-Ohm Nürnberg Studiengang und -fach: International Business/ BWL In welchem Fachsemester befinden Sie
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrInformatik, Mathematik und Naturwissenschaften
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig Leipzig University of Applied Sciences OPAL 2 Softwareprojekt der HTWK Leipzig Fakultät Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften portal.imn.htwk-leipzig.de
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein
MehrMathematische Grundlagen
Mathematische Grundlagen für Wirtschaftsinformatiker Prof. Dr. Peter Becker Fachbereich Informatik Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Wintersemester 2015/16 Peter Becker (H-BRS) Mathematische Grundlagen Wintersemester
MehrSiemens Industry Online Support Suchen und Filtern - Schlagwortsuche. Suchen Alternative 1. Schlagwort-Suche
Suchen und Filtern - Schlagwortsuche Suchen Alternative 1 Schlagwort-Suche Geben Sie auf der Startseite einen oder mehrere Schlagwörter ein. Zum Beispiel: - Schütz 5,5KW - S7 1200 - Frequenzumrichter 11KW
MehrArbeitsblätter. Sinnvolle Finanzberichte. Seite 19
Seite 19 Arbeitsblätter Seite 20 Dieses Arbeitsblatt wird Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren von Finanzanalysen geleiten. Sie gehen von Ihren Finanzberichten aus egal wie einfach oder hoch entwickelt
MehrKorrigenda Handbuch der Bewertung
Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz
MehrWas ist Journalismus? Basis-Stilform: Die Nachricht. Metall. Macht. Medien. Eine Plattform der IG Metall Jugend
Was ist Journalismus? Metall. Macht. Medien. Ein freies PDF der Medienkompetenz Webseite Eine Plattform der IG Metall Jugend Was ist eine Nachricht? Es ist die grundlegende und häufigste Stilform in Zeitungen.
MehrFAQs zum Bachelorstudiengang Software Engineering PO-Version 2010. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Software Engineering
FAQs zum Bachelorstudiengang Software Engineering PO-Version 2010 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Software Engineering Wann kann das Studium begonnen werden? Im Winter- und Sommersemester
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrWiderrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014
Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Verbrauchern im Sinne des 13 BGB steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu: 1.
MehrVertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
MehrWeb 2.0 für die öffentliche Verwaltung
Web 2.0 für die öffentliche Verwaltung Nutzen und Zulässigkeit des Einsatzes von Social Media Dr. Sönke E. Schulz Geschäftsführender wissenschaftlicher Mitarbeiter 25. April 2012 Agenda Einleitung: Social
MehrBericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012
Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis
Mehr1 Mathematische Grundlagen
Mathematische Grundlagen - 1-1 Mathematische Grundlagen Der Begriff der Menge ist einer der grundlegenden Begriffe in der Mathematik. Mengen dienen dazu, Dinge oder Objekte zu einer Einheit zusammenzufassen.
MehrKolloqium Wer ist Koch, wer ist Kellner? Brüssel, 19. Oktober 2011. Constantin Fabricius Referent im Geschäftsbereich Europäische Union
Überlegungen zum Einspruchs- und Widerrufsrecht nach Artikel 290 Absatz 2 AEUV am Beispiel des Richtlinienvorschlages über Wohnimmbilienkreditverträge (WIK) Kolloqium Wer ist Koch, wer ist Kellner? Brüssel,
MehrStudie Autorisierungsverfahren Online-Banking 2014. n = 433, Befragungszeitraum: Februar bis März 2014
Studie Autorisierungsverfahren Online-Banking 2014 n = 433, Befragungszeitraum: Februar bis März 2014 1 Hintergrund Kontext der Studie Autorisierungsverfahren für Online-Banking stehen aktuell im Fokus
MehrEinführung in die verschlüsselte Kommunikation
Einführung in die verschlüsselte Kommunikation Loofmann AFRA Berlin 25.10.2013 Loofmann (AFRA Berlin) Creative Common BY-NC-SA 2.0 25.10.2013 1 / 37 Ziele des Vortrages Wie funktioniert Verschlüsselung?
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bestellungen im radius-online-shop und Belehrung über das Widerrufsrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bestellungen im radius-online-shop und Belehrung über das Widerrufsrecht Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Bestellungen im radius-online-
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
MehrKMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg
KMU-Patentaktion Mit dem Patent zum Erfolg Was ist SIGNO? Mit der Initiative SIGNO Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Unternehmen
MehrArten und Formen der Weiterbildung
Arten und Formen der Weiterbildung Inhaltsverzeichnis Weiterbildung, was ist das eigentlich? 3 Lernarten Formales Lernen 3 Nicht formales Lernen 4 Informelles Lernen 5 Lernformen 6 2 Weiterbildung, was
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: "Onlinenachhilfe - eine Alternative zu traditioneller Nachhilfe"
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: "Onlinenachhilfe - eine Alternative zu traditioneller Nachhilfe" Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de
MehrStornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016
Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit
MehrHochschule Wismar. Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. Arbeitskonzept zur Projektarbeit Softwarequalität und Softwarealterung
Hochschule Wismar Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Arbeitskonzept zur Projektarbeit Softwarequalität und Softwarealterung Verfasst von: Anne Moormann, Benedikt Scholz, Michael Herbener - 1 - Einleitung
MehrAUFGABE 1 - INTERAKTION AUFGABENSATZ 1
AUFGABE 1 - INTERAKTION AUFGABENSATZ 1 Vorbereitungszeit: 1 Minute Gesprächsdauer der 2 Kandidaten: 4 bis 5 Minuten KANDIDAT A ARBEITEN IN DEUTSCHLAND Sie möchten mit Ihrem/er Freund/in in Deutschland
MehrEINFÜHRUNG DER erechnung
1 EINFÜHRUNG DER erechnung DIE VORGEHENSWEISE IM ÜBERBLICK Martin Rebs Bereichsleiter Beratung Schütze Consulting AG 28.04.2016 Juliane Mannewitz Beraterin erechnung und epayment Schütze Consulting AG
MehrDr. Dieter Grühn: Praktika als Chance zur Integration
Dr. Dieter Grühn: Vortrag am 22. März 2007 für die Fachtagung Unsicherheit und Armut trotz Arbeit Prekäre Beschäftigung und gewerkschaftliche Alternativen Workshop V. Akademische Prekarisierung (Praktika
MehrKompetenzorientierter Unterrichtsentwurf zum ersten Lernbaustein des E Learning Moduls: Erstellen einer Broschüre zum Thema,,Allergie
Germanistik David Spisla Kompetenzorientierter Unterrichtsentwurf zum ersten Lernbaustein des E Learning Moduls: Erstellen einer Broschüre zum Thema,,Allergie Thema des Lernbausteins:Was ist eine Allergie?
Mehr1 Einleitung. 1.1 Motivation und Zielsetzung der Untersuchung
1 Einleitung 1.1 Motivation und Zielsetzung der Untersuchung Obgleich Tourenplanungsprobleme zu den am häufigsten untersuchten Problemstellungen des Operations Research zählen, konzentriert sich der Großteil
Mehrmeinungsraum.at Oktober 2013 Radio Wien Armut
meinungsraum.at Oktober 2013 Radio Wien Armut Seite 1 Inhalt 1. Studienbeschreibung 2. Ergebnisse 3. Summary 4. Stichprobenbeschreibung 5. Rückfragen/Kontakt Seite 2 Studienbeschreibung Seite 3 1. Studienbeschreibung
MehrRechtsverbindlicher Handel im Internet auf Basis sicherer Verzeichnisdienste
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) Fachbereich Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften, Lehrbereich Informatik Diplomarbeit Rechtsverbindlicher Handel im Internet auf Basis
MehrDas neue Widerrufsrecht
Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur
MehrS Sparkasse Hohenlohekreis. Leitfaden zu Secure E-Mail
S Sparkasse Hohenlohekreis Leitfaden zu Secure E-Mail Wir alle leben in einem elektronischen Zeitalter. Der Austausch von Informationen erfolgt zunehmend über elektronische Medien wie das Versenden von
MehrBrowsereinstellungen für moneycheck24 in Explorer unter Windows
Browsereinstellungen für moneycheck24 in Explorer unter Windows Wichtige Einstellungen im + Um zu prüfen, welche Version Sie nutzen Einstellungen: Klicken Sie im Menü INTERNETOPTIONEN Extras [oder Tastenkürzel
MehrAssoziierte Plätze Geben Sie ein Zuhause auf Zeit. Werden Sie Gastfamilie.
Assoziierte Plätze Geben Sie ein Zuhause auf Zeit. Werden Sie Gastfamilie. sozialpädagogisches zentrum stettbachstrasse 300 ch-8051 zürich t +41 (0)43 299 33 33 f +41 (0)43 299 33 34 info.gfellergut@zkj.ch
Mehrecommerce Deshalb ist es für Unternehmen jeder Grösse wichtig, den Schritt in den Online-Verkauf nicht zu verpassen.
Der Verkauf im Internet ist wichtiger denn je. Es gibt heutzutage praktisch nichts mehr, was sich nicht online bestellen und nach Hause liefern lässt. Deshalb ist es für Unternehmen jeder Grösse wichtig,
MehrAnzeige von eingescannten Rechnungen
Anzeige von eingescannten Rechnungen Wenn Sie sich zu einer Eingangsrechnung die eingescannte Originalrechnung ansehen möchten, wählen Sie als ersten Schritt aus Ihrem Benutzermenü unter dem Kapitel Eingangsrechnung
MehrProfessor Dr. Peter Krebs
Professor Dr. Peter Krebs Zusatzfall: Behandelte Gebiete: Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht nach 179 BGB Der Vater V hat als bewusst vollmachtsloser Vertreter für die Computer S GmbH, deren
MehrÜbungen zu Übersetzerbau 2
Übungen zu Übersetzerbau 2 (Ausgewählte Kapitel aus dem Übersetzerbau) Michael Klemm Lehrstuhl für Programmiersysteme Universität Erlangen-Nürnberg 1 Agenda Inhalt der Übungen Web-Forum Scheinvergabe/Hauptdiplomprüfung
MehrMusterbestellseiten zu den Punkten 6.7 & 6.8 des Prüfungsprotokolls
Button-Lösung Musterbestellseiten zu den Punkten 6.7 & 6.8 des Prüfungsprotokolls Inhalt Welche Button-Beschriftungen sind möglich?... 2 Welche Informationen stellen erforderliche Pflichtinformationen?...
MehrSichere email mit OpenPGP und S/MIME
Sichere email mit OpenPGP und S/MIME Eine Kurzeinführung von Django http://dokuwiki.nausch.org Inhalt Ausgangssituation (mit Beispielen) Zielbild Lösungsansätze (im Grundsatz) OpenPGP
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrResultate GfS-Umfrage November 2006. Wie bekannt ist das Phänomen Illettrismus bei der Schweizer Bevölkerung?
Resultate GfS-Umfrage November 2006 Wie bekannt ist das Phänomen Illettrismus bei der Schweizer Bevölkerung? Frage 1: Kennen Sie das Phänomen, dass Erwachsene fast nicht lesen und schreiben können, obwohl
MehrFachkräftemangel: Herausforderung für das Personalmanagement?
SPECTARIS Mitgliederversammlung 2011 Talente für den Hightech-Mittelstand Fachkräftemangel: Herausforderung für das Personalmanagement? Präsentiert von Nawina Walker, Leiterin HR Communications, Airbus
MehrAlle Informationen zu Windows Server 2003 Übersicht der Produkte
Alle Informationen zu Windows Server 2003 Übersicht der Produkte Downgrade-Rechte für Microsoft Windows Server 2003 Was sind Downgrade-Rechte? Gründe für Downgrades Wichtige EULA-Anforderungen für Downgrades
MehrInformationsabend zum Thema Fachleistungsdifferenzierung und Ersteinstufung. IGS Integrierte Gesamtschule Oppenheim 1
Informationsabend zum Thema Fachleistungsdifferenzierung und Ersteinstufung IGS Integrierte Gesamtschule Oppenheim 1 Formale Vorgaben IGS Integrierte Gesamtschule Oppenheim 2 Vorgaben des Landes 26 Fachleistungsdifferenzierung
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrInstitut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Rechtsgeschäfte
Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Rechtsgeschäfte Begründung von Verbindlichkeiten im geschäftlichen Verkehr Was sind Rechtsgeschäfte? = Handlungen, durch welche Personen ihren
MehrIMS - Learning Design
IMS - Learning Design Ein Vortrag zum Thema Learning Design von Maayan Weiss Inhalt Was ist IMS Learning Design? Kurzer Einblick Welche Lücken gibt es im e-learning? Was hat IMS-LD zu bieten. Wie sieht
MehrTEST Basiswissen Mathematik für Ingenieurstudiengänge
TEST Basiswissen Mathematik für Ingenieurstudiengänge Erste Fassung März 2013 Dieser Test beinhaltet Aufgaben zu den wesentlichen Themen im Bereich Mathematik, die Basiswissen für ein Ingenieurstudium
MehrStudienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum.
Beuth Hochschule Fachbereich IV Luxemburger Straße 9 13353 Berlin Informationen für Studierende zur Praxisphase Studiengang Facility Management Der Praxisbeauftragte Haus Beuth, Zimmer A 122A Luxemburger
MehrDie Zukunft gemeinsam gestalten
Umsetzung Reform 2014-2018 Die Zukunft gemeinsam gestalten Phase I (Februar 2016 Juni 2016) Prozess Governance / Teilstrukturen Fotoprotokoll des 2. Workshops Prototypen Kirchenkreis Dienstag, 24. Mai
MehrWiderrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:
Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
MehrTelekom De-Mail. Ohne Brief, aber mit Siegel.
Telekom De-Mail. Ohne Brief, aber mit Siegel. 110725_De-Mail Management Circle V1.2.PPT 28.09.2011 25.07.2011 1 Ausgangslage und Motivation. Das De-Mail Gesetz erweitert den juristischen Rahmen. Rechtliche
MehrMINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT
MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart An die öffentlichen Schulen im Land Baden-Württemberg nachrichtlich:
MehrRechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce
Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce Vortrag von Rechtsanwalt Björn Leineweber im Rahmen der Veranstaltung Orientierung im Paragraphendschungel: Rechtssicher dim Internet unterwegs Rechtliche Rahmenbedingungen
MehrRechtsfolgen der Digitalen Identität
16.11.2004 Rechtsfolgen der Digitalen Identität David Rosenthal Recht stellt auf Identität ab - Abschluss von Rechtsgeschäften - Einreise in die Schweiz - Inanspruchnahme von Leistungen - Wahrnehmung politischer
MehrIhr Handwerk im Aufschwung Chancen erkennen und nutzen
Ihr Handwerk im Aufschwung Chancen erkennen und nutzen - 1 - A. Ihr Handwerk wie ein Schiff auf hoher See! B. Mit dem Handwerk auf hoher See 1. Risikolandschaft im Handwerk 2. Der Unternehmer als Kapitän
MehrVERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen
VERTRAG zur Beteiligung der Gemeinde bei der Versorgung mit DSL zwischen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham Ollinger Str. 10 83620 Feldkirchen-Westerham - nachfolgend Gemeinde Feldkirchen-Westerham genannt
Mehr