Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Lufthansa Reisebüro-Bonus 2015 für IATA-Reisebüros mit Sitz in Deutschland
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- Regina Kappel
- vor 8 Jahren
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1 1. Teilnahmebedingungen 1.1. Teilnahmeberechtigt für den sind alle IATA-Reisebüros (im folgenden Reisebüro ) mit Sitz in Deutschland. Voraussetzung ist generell eine gültige Vereinbarung zwischen Lufthansa (im folgenden LH ), Austrian Airlines (im folgenden OS ), Brussels Airlines (im folgenden SN ) und Swiss International Air Lines (im folgenden LX ) sowie dem Reisebüro über den Vertrieb von LH, OS, SN und LX Flugscheinen. Ausgenommen sind Konsolidator, Veranstalter und Online-Reisebüros, sowie Business- oder Franchiseketten zugehörige Reisebüros Voraussetzung für eine Teilnahme am ist außerdem die Meldung einer gültigen Umsatz-Steuer ID (zweistelliges Länderkennzeichen + 9-stellige Nummer (z.b. DE )) an Lufthansa Das Reisebüro ist verpflichtet, gemäß EU Code of Conduct für CRS Systeme dem Endverbraucher vor der Kaufentscheidung den Namen der operierenden Fluggesellschaft mitzuteilen Das Reisebüro gestattet dem BSP (Billing and Settlement Plan) die Weitergabe der Gesamt- BSP-Umsätze des Reisbüros an LH Das Reisebüro stellt während der gesamten Vertragslaufzeit und ohne Unterbrechung sicher, dass von Computer-Reservierungssystemen, die in Europa gemäß der Verordnung (EWG) 2299/89 (zuletzt geändert durch Verordnung (EWG) 323/99) des Rates der Europäischen Gemeinschaft ihre Dienste anbieten, monatlich Informationen über Reservierungen an LH in aggregierter Form übermittelt werden und LH diese Daten reisebürobezogen auswerten darf. Durch eine Veränderung der gesetzlichen Regelungen gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) 80/2009 ist die Einwilligung des Vertragspartners für seine direkte oder indirekte Identifikation innerhalb der MIDT Daten eines Computer-Reservierungssystems notwendig. Das Reisebüro verpflichtet sich, die dafür notwendige Vereinbarung mit dem Betreiber des Computer- Reservierungssystems abzuschließen und den Abschluss gegenüber LH nachzuweisen Das Reisebüro nimmt Reservierung und Flugscheinausstellung für LH, OS, SN und LX Flüge zwingend im selben CRS vor. Passivbuchungen für LH, OS, SN und LX Flüge sind grundsätzlich nicht erlaubt Das Reisebüro ist verpflichtet, dem Endverbraucher vor der Kaufentscheidung die Tarifbedingungen des jeweiligen Tarifs mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Bedingungen in Zusammenhang mit einer vorgeschriebenen Einhaltung der Flugscheinreihenfolge Ist Lufthansa, Austrian Airlines, Brussels Airlines oder Swiss International Air Lines bei Zahlungsvorgängen des Reisebüros die Verkaufsstelle (Merchant of Record), ist es dem Reisebüro untersagt, dem zahlenden Kunden eine eigene Gebühr für Zahlungsarten (z.b. Kreditkartengebühr) in Rechnung zu stellen Lufthansa, Austrian Airlines, Brussels Airlines und Swiss International Air Lines sind eingetragene Marken. Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet mit der Marke "Lufthansa", Austrian Airlines, Brussels Airlines und Swiss International Air Lines in Suchmaschinen zu werben sowie diese für Adwords" Kampagnen über Suchmaschinen z.b. Google, Yahoo / Overture, Bing, Ask, AOL, Naver, Yandex, Baidu (Werbung, Keywords etc.) zu nutzen. Die Nutzung der Marken "Lufthansa", Austrian Airlines, Brussels Airlines und Swiss International Air Lines ist Dritten nicht erlaubt. Sie darf ohne ausdrückliche Einwilligung nur von Lufthansa, Austrian Airlines, Brussels Airlines sowie Swiss International Air Lines als Markeninhaber selbst für bid pricing verwendet werden. Das Reisebüro darf in seinen Marketingkampagnen in Suchmaschinen weder mit dem Keyword "Lufthansa, Austrian Airlines, Brussels Airlines oder Swiss International Air Lines oder mit Keywords, die in Kombination "Lufthansa", Austrian Airlines, Brussels Airlines und Swiss International Air Lines enthalten (z.b. Lufthansa Flüge) werben, noch andere von Lufthansa, Austrian Airlines, Brussels Airlines und Swiss International Air Lines registrierten Marken verwenden. Seite 1 von 5
2 Auch die Nutzung von "Lufthansa", Austrian Airlines, Brussels Airlines und/oder Swiss International Air Lines in einer Domain oder Subdomain ist dem Vertragspartner nicht gestattet, weder im AdText noch als Anzeigendomain. Ein Verstoß hiergegen wird verfolgt. Außerdem verpflichtet sich der Vertragspartner, Keywords oder -kombinationen, die direkt im Zusammenhang mit eingetragenen Marken von Lufthansa, Austrian Airlines, Brussels Airlines bzw. Swiss International Air Lines stehen, nicht zu verwenden bzw. die Verwendung umgehend einzustellen, wenn Lufthansa, Austrian Airlines, Brussels Airlines sowie Swiss International Air Lines entsprechend darauf hinweist. Bei der so genannten "organic search" der Suchmaschinen (Standard Suchergebnisse) ist die Nutzung der Marke "Lufthansa", "Austrian Airlines", Brussels Airlines bzw. Swiss International Air Lines ausschließlich dann gestattet, wenn es sich um einen direkten Link zu Lufthansa, Austrian Airlines, Brussels Airlines bzw. Swiss International Air Lines Verkaufsangeboten handelt. Auch hier wird die Nutzung von "Lufthansa, Austrian Airlines, Brussels Airlines bzw. Swiss International Air Lines in einer Domain oder Subdomain des Vertragspartners nicht gestattet. 2. Laufzeit und Kündigung 2.1. Der gilt ab dem bis zum bzw. bis zur Kündigung durch eine der Parteien. 2.2 Für eine Teilnahme am Lufthansa Reisebüro-Bonus ab dem muss die Teilnahmeerklärung bis zum vorliegen. Eine unterjährige Erklärung der Teilnahme kann danach nur zum jeweiligen Quartalsanfang, d.h. zu nachfolgenden Terminen, erfolgen: Teilnahme ab dem 2. Quartal bis Teilnahme ab dem 3. Quartal bis Teilnahme ab dem 4. Quartal bis Die Teilnahme am kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Teilnahme endet automatisch bei Schließung des teilnehmenden Büros oder bei Rückgabe der IATA-Lizenz. 2.4 Der Anspruch auf Zahlung des erlischt, wenn den allgemeinen Geschäftsbedingungen zuwider gehandelt wird. 2.5 Verstößt das Reisebüro wiederholt gegen seine vertraglichen Pflichten gegenüber LH, OS, SN bzw. LX wie z.b. die Tarifbestimmungen und/oder Ticketingregeln der LH, OS, SN sowie LX, hat LH das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Dies hat zur Folge, dass aus dieser Vereinbarung kein Anspruch auf Incentivierung sämtlicher Verkäufe des betroffenen Reisebüros besteht. 2.6 Im Falle von Verstößen nach Ziffer 2.5 behält sich LH das Recht vor, bereits im Rahmen des gezahlte Werbeleistungen für Verkäufe dieses Reisebüros rückwirkend bis zum Zeitpunkt des Verstoßes zurückzufordern. 2.7 Im Falle von unterjährigen Änderungen in der Systematik der Buchungsklassen bei LH, OS, SN sowie LX behält sich LH entsprechende Anpassungen, zum Beispiel den Ausschluss oder die Einbeziehung bestimmter Buchungsklassen aus der / in die Berechnung des Bonus, vor. 2.8 LH informiert das Reisebüro spätestens einen Monat vor der Umsetzung entsprechender Anpassungen. Sollte das Reisebüro mit diesen Änderungen nicht einverstanden sein, so ist es dazu berechtigt, die Teilnahme am innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsanzeige schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 2.9 Im Falle einer Insolvenz des Reisebüros behält sich LH das Recht zur fristlosen Kündigung vor. Seite 2 von 5
3 3. Steuerung Das Reisebüro verpflichtet sich, seine Mitarbeiter über Inhalt und Zielsetzung des Lufthansa Reisebüro-Bonus 2015 zu informieren. Gemeinsame Vermarktungsaktivitäten sollen unterstützt werden. Ziel ist, den Verkauf von LH Leistungen sowie Leistungen der unter Ziffer 4 genannten LH Partner in besonderem Maße zu fördern und bei Beratungsgesprächen bevorzugt anzubieten. 4. Lufthansa Kooperationspartner Neben den von Lufthansa (LH) durchgeführten Flügen werden grundsätzlich auch Flüge der Austrian Airlines, Brussels Airlines sowie Swiss International Air Lines, der LH Regionalpartner (Air Dolomiti und CityLine) sofern sie im Auftrag von LH durchgeführt werden, und der Privat Air, sofern sie im Auftrag von LH Business Jet Flüge durchführt, und Lufthansa Private Jet Flüge zu den in diesen Geschäftsbedingungen geregelten Bestimmungen und Bedingungen einbezogen. Der tatsächliche Umfang und die Art der Einbeziehung sind unter Ziffer 5. geregelt. Berechnungsgrundlagen 4.1. Bei der Incentivierung gemäß Ziffer 5. werden vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen grundsätzlich nur solche Flugscheine berücksichtigt, die während der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 2.1. ausgeflogen werden und ordnungsgemäß über den BSP abgerechnet wurden. Flugscheine, die nicht auf LH Dokument (220), OS Dokument (257), SN Dokument (82) oder LX Dokument (724) ausgestellt sind, werden nicht berücksichtigt. Generell vom Lufthansa Reisebüro- Bonus 2015 ausgenommen sind folgende Tarife: - AD-/UD-/ID-/IP-/PEP, Prämientickets - Corporate Fares (Corporate Discounts, Corporate Fares, PAF) - ad hoc Einzelpreise, Projektgeschäft - Konsolidator-, Last Minute-, Online-, VFR-, Marine- und Veranstalterpreise - Gruppen - Award Tickets (Miles & More) - Tarife in den Buchungsklassen K, L, T, S sowie W (alle Fluggesellschaften) - Tarife in der Buchungsklasse E (OS, SN und LX) 4.2. Relevant für den ist die Anzahl aller von LH bzw. den unter Ziffer 4. genannten Partnern ausgeflogenen, internationalen (d.h. grenzüberschreitenden) Coupons, die vom Reisebüro in Deutschland zu Zielen außerhalb IATA-Europas, d.h. interkontinentalen Zielen, ausgestellt werden Stichtag für die zeitliche Zuordnung ist der Monat, in dem die Beförderungsleistung durch LH tatsächlich berichtet wird Relevant sind grundsätzlich auch Umschreibungen von Tickets des Reisebüros gemäß den unter Ziffer 6.2 definierten Regelungen, die im relevanten Abrechnungszeitraum des Reisebüro-Bonus 2015 berichtet werden. Seite 3 von 5
4 4.5. LH behält sich vor, die Einbeziehung von den unter Ziffer 4. genannten Partnern ganz oder teilweise rückgängig zu machen, soweit rechtliche bzw. anderweitige Gründe dies erforderlich machen. 5. Konditionen Alle gemäß Ziffer 4 für den relevanten Coupons werden wie folgt incentiviert: First und Business Class Tarife mit 30 Premium Economy (ausschließlich LH) sowie Economy Class Tarife mit 15 jeweils zzgl. gesetzlich geschuldeter MwSt. 6. Abrechnung 6.1. Die Abrechnung des erfolgt quartalsweise nach Vorliegen der für den Abrechnungszeitraum relevanten Daten in den LH eigenen Systemen - gemäß den - unter Ziffer 5 und Ziffer 6 - definierten Bestimmungen durch LH. Maßgeblich für die Berechnung des Bonus sind ausschließlich die LH eigenen Systeme. Die Berechnung basiert auf den für den Reisebüro-Bonus relevanten Coupons. Eine Vergleichbarkeit mit Umsatzdaten, insbesondere BSP-Daten, ist nicht gegeben Das Reisebüro erhält die Abrechnung und die Zahlung des Reisebüro-Bonus per Agency Credit Memo (ACM) über den BSP-Deutschland. Für die Zahlung gelten die allgemeinen Bestimmungen des Zahlungsverkehrs zwischen Reisebüro und LH über den BSP-Deutschland. Schlussbestimmungen 6.3. Die Ansprüche aus der Teilnahme am sind nicht auf Dritte übertragbar Der ist eine freiwillige Leistung der LH. Aus der Teilnahme am für einen bestimmten Zeitraum kann kein Anspruch auf eine erneute Teilnahme zu einem späteren Zeitraum abgeleitet werden LH und das Reisebüro übernehmen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Lufthansa Reisebüro-Bonus 2015 keinerlei Haftung gegenüber dem anderen Teil oder Dritten. Hiervon ist lediglich die Haftung für solche Schäden ausgenommen, die auf wissentlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit der ersatzpflichtigen Partei oder ihrer Mitarbeiter beruhen. Weder LH noch das Reisebüro ist für Nichterfüllung oder Verzögerungen in der Erfüllung verantwortlich, die durch höhere Gewalt in Form von Naturgewalten, Streik oder gewerkschaftlichen Auseinandersetzungen sowie kriegerischen bzw. terroristischen Handlungen verursacht werden. Lufthansa haftet nicht für Ansprüche, die in diesem Zusammenhang aus Flugstreichungen, Flugplanänderungen oder denied boarding entstehen könnten Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist als durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verbundenen Zweck am nächsten kommt Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise gegen Bestimmungen der jeweils gültigen Vereinbarung zwischen LH, OS, SN und LX sowie dem Reisebüro über den Vertrieb von LH, OS, SN, bzw. LX Flugscheinen verstoßen, so haben die Bestimmungen der jeweils gültigen Vereinbarung über den Vertrieb von LH, OS, SN bzw. LX Flugscheinen Vorrang gegenüber dieser Vereinbarung. Seite 4 von 5
5 6.8. Gerichtsstand für Ansprüche aus der Teilnahme am ist Frankfurt am Main. Seite 5 von 5
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