Finanzen und Steuern 2007 Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2010

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1 Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Reihe 3.5 Finanzen und Steuern Rechnungsergebnisse der öffentlichen Haushalte für soziale Sicherung und für Gesundheit, Sport, Erholung 2007 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen 22. November 2010 Artikelnummer: Weitere Informationen zur Thematik dieser Publikation unter: Telefon: +49 (0) 6 11 / , Fax: +49 (0) 6 11 / ; Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2010 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

2 Inhalt Textteil Zeichenerklärung Vorbemerkung Allgemeine und methodische Erläuterungen 1 Rechtsgrundlage 2 Berichtskreis und Erhebungstatbestände 3 Durchführung der Statistik 4 Finanzstatistische Begriffe 5 Zahlungsbereiche und finanzstatistische Bereinigung 6 Ergebnisdarstellung 7 Sonstige Hinweise Tabellenteil 1 Übersichten 1.1 Ausgaben der öffentlichen Haushalte nach ausgewählten Aufgabenbereichen 1974 bis Ausgaben der öffentlichen Haushalte für soziale Sicherung 1974 bis 2007 nach Aufgabenbereichen 1.3 Ausgaben der öffentlichen Haushalte für Gesundheit, Sport und Erholung 1974 bis 2007 nach Aufgabenbereichen 1.4 Ausgaben und Einnahmen der Sozialversicherung nach Versicherungszweigen und Arten Entwicklung nach ausgewählten Ausgabe-/ Einnahmearten 1974 bis Ausgaben und Einnahmen 2006 und Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte für soziale Sicherung und für Gesundheit, Sport, Erholung 2.1 Nach Körperschaftsgruppen Nach n 2007 Anhang 1 Anzahl der erfassten öffentlichen Haushalte 2 Zuordnungsschlüssel für den Tabellenteil 2

3 Gebietsstand Angaben für die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem Die Angaben für das frühere beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand bis zum Die Angaben für die neuen beziehen sich auf die Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Zeichenerklärung Abkürzungen 0 = weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts BGBl. = Bundesgesetzblatt - = nichts vorhanden Mill. = Millionen x = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen 3

4 Vorbemerkung In der vorliegenden Veröffentlichung werden die Ausgaben und Einnahmen sämtlicher öffentlicher Haushalte für die Aufgabenbereiche "Soziale Sicherung" und "Gesundheit, Sport und Erholung" dargestellt. Diese Bereiche sind durch die Hauptfunktionen 2 und 3 des staatlichen Funktionenplans sowie die Einzelpläne 4 und 5 des kommunalen Gliederungsplans abgegrenzt. Eine exakte haushaltssystematische Beschreibung enthält der Zuordnungsschlüssel für den Tabellenteil im Anhang dieser Veröffentlichung. Die finanzielle Bedeutung der beiden Aufgabenbereiche im Rahmen des öffentlichen Gesamthaushalts ergibt sich aus Tab.1.1. In Anpassung an die Neuabgrenzung des Staatssektors nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG95) werden ab dem Rechnungsjahr 1998 die Träger der Zusatzversorgungskassen sowie die Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen nicht mehr den öffentlichen Haushalten, sondern den öffentlichen Unternehmen zugeordnet. Die Finanzdaten der zentralen Haushalte (Bund, Sondervermögen, Sozialversicherung) bezogen sich schon 1991 auf Deutschland insgesamt. Alle nachgewiesenen Finanzdaten ab dem Jahr 1992 beziehen sich auf Deutschland. Die Haushaltsdaten für Berlin-West und Berlin-Ost können nicht gesondert dargestellt werden, da ab 1991 nur ein Haushalt für Gesamtberlin vorliegt. Umrechnung von DM in Euro: Die in DM für die Zeit vor dem 1. Januar 2002 ermittelten Werte wurden einheitlich mit dem konstanten Faktor 1 Euro = 1,95583 DM umgerechnet. 4

5 Qualitätsbericht und methodische Erläuterungen 1 Allgemeine Angaben zur Statistik 1.1 Bezeichnung der Statistik: Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts 1.2 Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres 1.3 Erhebungstermin: Ende Juni nach Ende des Berichtsjahres für die Rechnungsergebnisse der staatlichen Haushalte und Anfang Februar des übernächsten auf das Berichtsjahr folgenden Jahres für die Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte 1.4 Periodizität: jährlich 1.5 Regionaler Erhebungsbereich: 1.6 Erhebungsgesamtheit, Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten: Erhebungseinheiten sind die kommunalen und staatlichen Haushalte (des Bundes und der ), die Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit ("Sozialversicherung"). Im Einzelnen zählen zu den Erhebungseinheiten: der Bund die Sondervermögen des Bundes "Lastenausgleichsfonds" (LAF), ab 2005 vom Bund übernommen, ERP-Sondervermögen (European Recovery Program), Fonds "Deutsche Einheit" (ab 1990 bis 2004), ab 2005 vom Bund übernommen, Bundeseisenbahnvermögen (ab 1994), Erblastentilgungsfonds (ab 1995, zuvor ab 1991 Kreditabwicklungsfonds), Entschädigungsfonds (ab 1995), Ausgleichsfonds "Steinkohle" (1996 bis 2000), Versorgungsrücklage (ab 1999) sowie der Fonds "Aufbauhilfe" (ab 2003) die Finanzanteile der Europäischen Union (EU-Anteile) In Anlehnung an die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden die aus der Bundesrepublik Deutschland direkt an die EU abgeführten Einnahmen (Mehrwertsteuer-Eigenmittel, Bruttonationaleinkommen-Eigenmittel, Zölle, Agrarabschöpfungen) sowie die Marktordnungsausgaben der EU an Inländer in die Rechnungsstatistik einbezogen. die einschließlich Stadtstaaten Berlin, Bremen, Hamburg und ihre Sondervermögen die Gemeinden und Gemeindeverbände (Gv.) die Zweckverbände und andere juristische Personen zwischengemeindlicher Zusammenarbeit, soweit sie anstelle kommunaler Körperschaften kommunale Aufgaben erfüllen die Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Pflegeversicherung (seit 1995), gesetzliche Rentenversicherung, Alterssicherung für Landwirte und Bundesagentur für Arbeit ("Sozialversicherung"). Seit 1. Januar 1998 nicht mehr einbezogen sind die Träger der Zusatzversorgung des Bundes, der, der Gemeinden und Gemeindeverbände. 1.7 Erhebungseinheiten: Bund (einschl. EU-Anteile und Sondervermögen), (einschl. Sondervermögen), Gemeinden und Gemeindeverbände, Zweckverbände, Sozialversicherung (nur gesetzliche Krankenversicherung und Unfallversicherung - die übrige Sozialversicherung wird aus den vierteljährlichen Kassenergebnissen berechnet). 1.8 Rechtsgrundlagen, Verordnungen, Empfehlungen: Rechtsgrundlage für die öffentlichen Haushalte ist das Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz - FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I, S. 438), in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I, S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2005 (BGBl. I, S. 1534). 1.9 Geheimhaltung und Datenschutz: Die Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts werden aus öffentlich zugänglichem Material gewonnen. Sie unterliegen keiner Geheimhaltung. 15 FPStatG lässt die Veröffentlichung von Ergebnissen aus der Ebene der Erhebungseinheit mit Ausnahme der in 2 Abs. 1 7 FPStatG genannten Stellen (rechtlich selbständigen Organisationen für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung) zu. 5

6 2 Zweck und Ziele der Statistik 2.1 Erhebungsinhalte Nach 3 Abs. 1 1 FPStatG werden in der Rechnungsstatistik die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben der öffentlichen Haushalte in der Gliederung nach Ausgabe- und Einnahmearten sowie nach Aufgabenbereichen jährlich erfasst. 2.2 Zweck der Statistik: Die Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamtshaushalts geben ein aktuelles Bild über die Struktur der Ausgaben und Einnahmen nach Arten und Aufgabenbereichen der öffentlichen Haushalte. Sie sind Basisdaten für die Berichterstattung zur stabilitätsorientierten Finanzpolitik der EU-Mitgliedsstaaten (Stabilitätspakt) durch die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und durch die Deutsche Bundesbank. 2.3 Hauptnutzer der Statistik: Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen Bundes- und ministerien, vor allem Finanz-, Innen- und Wirtschaftsministerien und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Deutsche Bundesbank, Universitäten und Wirtschaftsforschungsinstitute, Rechnungshöfe und kommunale Spitzenverbände. Die Ergebnisse sind außerdem für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen relevant. 2.4 Einbeziehung der Nutzer: Die von Seiten der Ministerien gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsprogramm lassen sich mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Landesämter, die kommunalen Spitzenverbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Fachspezifische Fragen oder Anregungen werden dabei in den vom Statistischen Beirat eingesetzten Fachausschuss "Finanz- und Steuerstatistik" eingebracht. 3 Erhebungsmethodik 3.1 Art der Datengewinnung: Das Zahlenmaterial der Rechnungsstatistik wird dem Rechnungsabschlüssen der Gebietskörperschaften sowie den sonstigen zum finanzstatistischen Berichtskreis gehörenden Institutionen entnommen (sog. Sekundärstatistik). Es handelt sich um eine Vollerhebung. Für die Erhebung besteht nach 11 FPStatG Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Finanzminister und -ministerinnen und Finanzsenatoren und -senatorinnen sowie die Leiter und Leiterinnen von Erhebungseinheiten oder der für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen zuständigen Stellen. 3.2 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: Berichtsstellen für die staatlichen Rechnungsergebnisse sind das Bundesfinanzministerium und die finanzministerien/-senatoren und einzelne Statistische Landesämter. Die Lieferung der Daten an das Statistische Bundesamt erfolgt, mit Ausnahme der Sondervermögen der, mittels Datenträger. Die Jahresrechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte und der Zweckverbände, deren Gliederung der kommunalen Haushaltssystematik (Gliederungsplan und Gruppierungsplan) entspricht, werden von den Statistischen Landesämtern auf Datenträgern erfasst. Das Statistische Bundesamt erhält die zu Landesergebnissen gestellten Daten über die kommunalen Ausgaben und Einnahmen von den Statistischen Landesämtern in der Regel auf elektronischen Datenträgern. Die finanzstatistischen Ergebnisse für die Sozialversicherung werden je nach Versicherungszweig entweder vom Bundesministerium für Gesundheit oder direkt von den Versicherungsträgern auf Datenträgern gemeldet. Teilweise müssen die Daten vom kaufmännischen Buchungssystem auf die Einnahme- und Ausgabearten der Finanzstatistik umgeschlüsselt werden. Die Angaben über die EU-Anteile der Bundesrepublik Deutschland werden einer Anlage zum Bundeshaushaltsplan entnommen. 3.3 Belastung der Auskunftspflichtigen: Die finanzstatistische Erfassung der Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte basiert auf der einheitlichen Anwendung abgestimmter Systematiken für die Haushalte des Bundes und der einerseits sowie der Gemeinden/Gv. andererseits. Die Bindung an den haushaltssystematischen Rahmen stellt sicher, dass die öffentlichen Einnahmen und Ausgaben unmittelbar entsprechend der Untergliederung der Haushaltssystematiken aus den öffentlichen Haushalts-, Kassen- und Rechnungsunterlagen entnommen werden können, ohne die Erhebungseinheiten durch Datenbereitstellung und -transfer zusätzlich zu belasten. Die Neuregelung der derzeit geltenden Fassung der FPStatG, die mit Wirkung vom in Kraft getreten ist, sieht generell die medienbruchfreie elektronische Übermittlung aller finanzstatistischen Daten unmittelbar aus den Rechnungssystemen vor. 3.4 Dokumentation des Fragebogens: Keine Primärerhebung (s. 3.3). 4 Genauigkeit 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Zur Sicherung der Datenqualität werden maschinelle Summenkontrollen, Abgleich der zulässigen Gruppen (Ausgabearten) und Funktionen (Aufgabenbereiche) sowie der Kombinationen zwischen Gruppen und Funktionen, Bruttostellungen, Zusetzungen von Sonderhaushalten durchgeführt. Ausgliederungen aus den öffentlichen Haushalten sowie haushaltssystematische Änderungen wie in den Jahren 2001 und 2002 beeinträchtigen die Genauigkeit der Daten. Je höher die Aggregationsstufe der Daten insbesondere nach Aufgabenbereichen, desto belastbarer die Ergebnisse (s. hierzu auch Punkt 6). 4.2 Nicht-stichprobenbedingte Fehler: Keine. 4.3 Fehler in der Erfassungsgrundlage: Keine. 4.4 Antwortausfälle: Keine. 6

7 5 Aktualität Veröffentlichung der endgültigen Jahresrechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts ca. zwei Jahre nach Abschluss des Rechnungsjahres. 6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit Die dargestellten Jahresrechnungsergebnisse entsprechen sachlich und systematisch jeweils dem Stand des aktuellen Berichtsjahres. Der Vergleich mit den Ergebnissen vorangegangener Berichtsjahre ist nicht immer möglich. So wurde beispielsweise der Lastenausgleichsfonds zum 1. Januar 2005 aufgelöst, ebenso der Fonds "Deutsche Einheit". Die regionale und zeitliche Vergleichbarkeit der Jahresrechnungsergebnisse wird durch Änderungen in der staatlichen und kommunalen Haushaltssystematik eingeschränkt (s.u..). Außerdem wird der Vorjahresvergleich durch Ausgliederungen von Einrichtungen aus den öffentlichen Haushalten beeinträchtigt. Der Ausgliederungsprozess ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich weit fortgeschritten. Insbesondere sind in einigen Landeshaushalten die Hochschulen entweder gar nicht oder nur zum Teil enthalten. Der Vorjahresvergleich der Rechnungsergebnisse für das Jahr 2001 ist bei den Ausgaben und Einnahmen des Bundes, der Sondervermögen des Bundes sowie bei den n Hamburg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen aufgrund systematischer Umstrukturierungen bei der Gliederung der Einnahme- und Ausgabearten und bei der Gliederung nach Aufgabenbereichen der staatlichen Haushalte ab dem Jahr 2001 nur eingeschränkt möglich. Da die Mehrheit der bei der Gliederung der Ausgaben und Einnahmen 2001 noch die bislang geltende Haushaltssystematik zugrunde legte, mussten die Daten der oben genannten Berichtsstellen auf die bisherige Haushaltssystematik nach dem Schwerpunktprinzip umgeschlüsselt werden. Bei der Darstellung einzelner Einnahme- und Ausgabearten sowie Aufgabenbereiche ergeben sich dadurch zum Teil deutliche Abweichungen im Vorjahresvergleich. Ab dem Berichtsjahr 2002 wurden die Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts in der neuen haushaltssystematischen Gliederung nach Arten und Aufgabenbereichen veröffentlicht. Da nicht alle und Kommunen zeitgleich auf die neuen Systematiken umgestiegen sind, mussten bei der Aufbereitung der Daten für das Rechnungsjahr 2002 für die Bayern, Saarland und Sachsen-Anhalt sowie für einen Teil der Kommunen nach dem Schwerpunktprinzip Umschlüsselungen vorgenommen werden, wodurch sich Abweichungen im Vorjahresvergleich ergeben können. Weitere Hinweise dazu unter Punkt 11 Spezielle Hinweise. 7 Bezüge zu anderen Erhebungen Die Rechnungsergebnisse der öffentlichen Haushalte fließen in die Volkswirtschaftlichen und die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie in die Hochschulfinanzstatistik ein. Aus den öffentlichen Haushalten ausgegliederte Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die sich in der Trägerschaft der öffentlichen Hand befinden bzw. an denen die öffentliche Hand mehrheitlich beteiligt ist, werden in der Jahresabschlussstatistik öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen erfasst. 8 Datenaufbereitung und Darstellung der Ausgabe- und Einnahmearten Zur besseren Vergleichbarkeit der verschiedenen öffentlichen Haushalte werden im Rahmen der finanzstatistischen Aufbereitung Zu- und Absetzungen an den gemeldeten Rechnungsergebnissen vorgenommen: Absetzungen - Für die finanzstatistische Darstellung werden Ausgaben und Einnahmen, die zu Doppelzählungen innerhalb des Einzelhaushalts führen, abgesetzt. Bei Bund und n sind es die haushaltstechnischen Verrechnungen (durchlaufende Gelder, Erstattungen u.a..), in den kommunalen Haushalten die inneren Verrechnungen (die Zuführungen zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie die kalkulatorischen Kosten und deren Einnahmegegenbuchungen). - Bei der finanzstatistischen Zusammenfassung des Landeshaushalts Bremen mit den Haushalten der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven wird der Zahlungsverkehr zwischen diesen Gebietskörperschaften eliminiert. - Die Gewerbesteuerumlage der Gemeinden an Bund und Land wird finanzstatistisch nicht gesondert als Ausgabe nachgewiesen, sondern von den Einnahmen der Gemeinden aus der Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapitel abgesetzt. Zusetzungen - Für den Landeshaushalt Rheinland-Pfalz wird der Nettonachweis der Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) auf den Bruttonachweis der Einnahmen und Ausgaben umgestellt. - Der Bund weist den Anteil der an dem Mineralölsteueraufkommen netto nach. Finanzstatistisch erfolgt eine Bruttostellung beim Bund in Einnahme und Ausgabe. - Bei den n werden die Finanzen einer Reihe von Sondervermögen, die nicht in ihren Jahresrechnungen enthalten sind, finanzstatistisch berücksichtigt. Darstellung der Ausgabe- und Einnahmearten Um dem unterschiedlichen Bedarf bei der Auswertung finanzstatistischer Ergebnisse Rechnung zu tragen, werden die einzelnen Ausgabe - und Einnahmearten in den Tabellen auf zwei verschiedene Weisen zu größeren homogenen Ausgabe- und Einnahmegruppen mit unterschiedlichem Aussagegehalt gefasst: Gesamtwirtschaftliche Darstellung Für eine g e s a m t w i r t s c h a f t l i c h orientierte Auswertung der Daten werden durch Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben nach "Laufende Rechnung", "Kapitalrechnung" und "Besondere Finanzierungsvorgänge" die dem laufenden Verbrauch dienenden Finanzvorfälle, die im gesamtwirtschaftlichen Sinne vermögensverändernden Vorgänge und bestimmte periodenübergreifende Finanztransaktionen für den Haushaltsausgleich herausgestellt. - Ausgaben/Einnahmen der laufenden Rechnung Summe aller Ausgaben und Einnahmen, die im Rahmen des Verwaltungsvollzugs sowie des Betriebs von Einrichtungen und Anstalten meistens regelmäßig anfallen und nicht vermögenswirksam sind (z.b. Personalausgaben, laufender Sachaufwand, Zinsausgaben und -einnahmen, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, Gebühreneinnahmen, Steuern). Die Ausgabe-/Einnahmesumme ist bereinigt um Zahlungen innerhalb der gleichen Darstellungsebene. - Ausgaben/Einnahmen der Kapitalrechnung Summe aller Ausgaben und Einnahmen, die eine Vermögensveränderung herbeiführen oder der Finanzierung von Investitionen anderer Träger dienen und keine besonderen Finanzierungsvorgänge darstellen (z.b. Baumaßnahmen, Erwerb und Veräußerung von Sachvermögen und Beteiligungen, Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen, sonstige Vermögensübertragungen, Darlehensgewährungen und -rückflüsse). Die Ausgabe-/Einnahmesumme ist bereinigt um Zahlungen innerhalb der gleichen Darstellungsebene. - Bereinigte Ausgaben/Einnahmen Summe der Ausgaben und Einnahmen der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung. 7

8 - Haushaltstechnische Verrechnungen sind interne Verrechnungen in den öffentlichen Haushalten, die für die finanzstatistische Darstellung zur Vermeidung von Doppelzählungen eliminiert werden. - Finanzierungssaldo Saldo der bereinigten Ausgaben und Einnahmen zuzüglich bzw. abzüglich des Saldos haushaltstechnischer Verrechnungen. - Besondere Finanzierungsvorgänge sind die den Gesamthaushalt einer Körperschaft ausgleichenden periodenübergreifenden Finanztransaktionen. Ausgaben Schuldentilgung am Kreditmarkt an die Sozialversicherung an öffentliche Unternehmen und Ausland für Ausgleichsforderungen an sonstigen inländischen Kreditmarkt Rückzahlung innerer Darlehen Zuführung an Rücklagen Deckung von Vorjahresfehlbeträgen Einnahmen Schuldenaufnahme am Kreditmarkt bei der Sozialversicherung bei öffentlichen Unternehmen und Ausland auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt Aufnahme innerer Darlehen Entnahmen aus Rücklagen Überschüsse aus Vorjahren Münzeinnahmen - Finanzstatistischer Abschluss (Mehrausgaben/Mehreinnahmen) Finanzierungssaldo zuzüglich/abzüglich der besonderen Finanzierungsvorgänge. Finanzwirtschaftliche Darstellung Insbesondere für die Analyse von Aufgabenbereichen kommt die Darstellung der Ergebnisse nach f i n a n z w i r t s c h a f t l i c h e n Kategorien in Betracht. Sie hat zum Ziel, neben den "Unmittelbaren Ausgaben" der öffentlichen Haushalte für Personal, laufenden Sachaufwand, Investitionen und Übertragungen an den nichtöffentlichen Sektor (= anderer Bereich) auch die Zahlungsbeziehungen der öffentlichen Haushalte untereinander (Bruttoausgaben = Unmittelbare Ausgaben + Zahlungen an öffentliche Bereiche) sowie finanziellen Zusammenhänge zwischen Aufgabenerfüllung (Bereinigte Ausgaben = Bruttoausgaben./. Zahlungen von öffentlichen Haushalten gleicher Ebene) und Aufgabenfinanzierung (Nettoausgaben = Bereinigte Ausgaben./. Zahlungen von öffentlichen Haushalten anderer Ebene) aufzuzeigen. - Unmittelbare Ausgaben Die im Zuge der Aufgabenerfüllung getätigten Ausgaben ohne Zahlungen an den öffentlichen Bereich (Ausgaben für Personal, laufenden Sachaufwand, Zinsen, Sachinvestitionen sowie laufende und vermögenswirksame Zahlungen an andere Bereiche). - Unmittelbare Einnahmen Die im Zuge der Aufgabenerfüllung vereinnahmten Beträge ohne Zahlungen vom öffentlichen Bereich (Steuern und steuerähnliche Abgaben, Gebühren, zweckgebundene Abgaben, Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit, Zinseinnahmen, Veräußerungserlöse, Beiträge u.ä. Entgelte, laufende und vermögenswirksame Zahlungen von anderen Bereichen). - Bruttoausgaben zeigen alle im Zuge der Aufgabenerfüllung von den Körperschaften insgesamt getätigten Ausgaben (ohne die besonderen Finanzierungsvorgänge). Die Bruttoausgaben mehrerer öffentlicher Haushalte dürfen nicht addiert werden, da sich infolge der Zahlungen zwischen den Haushalten Doppelzählungen ergeben würden. - Bereinigte Ausgaben sind die Bruttoausgaben bereinigt um die Zahlungen innerhalb der gleichen (Darstellungs- ) Ebene. Sie geben an, wie viel Mittel die einzelnen Körperschaften oder Körperschaftsgruppen zur Aufgabenerfüllung einsetzen, unabhängig davon, welche anderen öffentlichen Bereiche zur Ausgabenfinanzierung beigetragen haben (Erfüllungsprinzip). Die bereinigten Ausgaben bilden das Bindeglied zwischen gesamtwirtschaftlicher und finanzwirtschaftlicher Darstellungsform. - Nettoausgaben sind die bereinigten Ausgaben abzüglich Zahlungen von anderen öffentlichen Bereichen. Sie zeigen die aus eigenen Einnahmequellen der jeweiligen Körperschaften oder Körperschaftsgruppen zu finanzierenden Ausgaben (Belastungsprinzip). 9 Zahlungsbereiche und finanzstatistische Bereinigung Zahlungsbereiche Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte, die aus laufenden Zuweisungen und Zuschüssen, Vermögensübertragungen, Erstattungen, Schuldendiensthilfen, Zinsen und Darlehen stammen, werden in den Tabellen nach Bereichen (= Zahlungsgeber, Zahlungsempfänger) gegliedert. Unter dem "Öffentlichen Bereich" werden hierbei neben den Gebietskörperschaften auch die Sozialversicherung (einschl. Bundesagentur für Arbeit), die Zweckverbände und die sonstigen juristischen Personen zwischengemeindlicher Zusammenarbeit subsumiert. Die Zahlungen an (von) Unternehmen, private(n) Haushalte(n) und an das (vom) Ausland sind finanzstatistisch als Zahlungen "an (vom) andere(n) Bereiche(n)" klassifiziert. Eine Ausnahme bilden die Zuschüsse für laufende Zwecke an Organisationen ohne Erwerbszweck (Staat: Gruppe 686) und die Erstattungen an "sonstige Bereiche" (Staat: Obergruppe 67, Gemeinden/Gv.: Untergruppen 675 bis 678), die vergleichbar mit dem Staatsverbrauch in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als laufender öffentlicher Sachaufwand nachgewiesen werden. Die Abgrenzung der einzelnen Bereiche richtet sich im wesentlichen nach den entsprechenden Vorschriften der staatlichen und kommunalen Haushaltssystematik. Neben den Gebietskörperschaften (Bund,, Gemeinden und Gemeindeverbände) werden u.a. folgende Bereiche unterschieden: - Sozialversicherung Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, gesetzlichen Pflegeversicherung, gesetzlichen Unfallversicherung, gesetzlichen Rentenversicherung, Alterssicherung für Landwirte und Bundesagentur für Arbeit. Die Aufnahme und Tilgung von Schulden bei Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit sowie die in diesem Zusammenhang zu leistenden Zinsausgaben gelten dabei nicht als Zahlungen vom (an den) öffentlichen, sondern vom (an den) privaten Bereich (Kreditmarkt). 8

9 - Zweckverbände Alle Verbände und sonstige juristischen Personen, die anstelle kommunaler Körperschaften kommunale Aufgaben erfüllen und mindestens eine kommunale Gebietskörperschaft (Gemeinde, Gemeindeverband) zum Mitglied haben. Die Mitgliedschaft muss dabei der Wahrung öffentlichen Interesses dienen. Im Wesentlichen gehören zu diesem Bereich alle Zweckverbände - ohne Sparkassenzweck- und Sparkassenschulverbände - nach den entsprechenden Landesgesetzen (Zweckverbandsgesetze, Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit usw.) bzw. dem Reichszweckverbandsgesetz vom 7. Juni Ferner zählen hierzu Schulverbände nach den Schulgesetzen der, die der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung dienenden Wasser- und Bodenverbände, wasserwirtschaftliche Großverbände sowie sonstige Großraumverbände nach Sondergesetzen, regionale Planungsverbände, Verwaltungsgemeinschaften, Gemeindeverwaltungsverbände und sonstige juristischen Personen mit kommunaler Aufgabenerfüllung. - Unternehmen Unternehmen sind alle wirtschaftlichen Institutionen, die vorwiegend Waren produzieren und/oder Dienstleistungen erbringen und diese gegen spezielles Entgelt verkaufen, um damit Überschüsse zu erzielen oder mindestens die Kosten zu decken. Ö f f e n t l i c h e Unternehmen sind Betriebe des Bundes und der nach 26 BHO/LHO, sowie kommunale Betriebe und Einrichtungen, die nach dem Eigenbetriebsrecht oder der sonstigen Vorschriften als Sondervermögen geführt werden. Sondervermögen des Bundes und der mit unternehmerischer Aufgabenstellung und eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung. Unternehmen in der Sonderrechtsform des öffentlichen Rechts (z.b. öffentlich-rechtliche Kreditanstalten, Sparkassen, Rundfunkund Fernsehanstalten) und Unternehmen des privaten Rechts, sofern Bund,, Gemeinden und Gemeindeverbände mit mehr als 50 % des Nennkapitals oder des Stimmrechts beteiligt sind. P r i v a t e Unternehmen sind alle sonstigen Unternehmen. - Soziale und ähnliche Einrichtungen Körperschaften, Verbände, Vereine u.ä. Institutionen sowie deren Anstalten und Einrichtungen, die gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen: - in der Regel ihre Leistungen für private Haushalte erbringen, - von ihrer Aufgabenstellung her nicht auf die Erzielung eines Gewinns ausgerichtet sind, - ihre Leistungen in erster Linie nicht gegen Entgelt erbringen, sondern sich überwiegend aus Beiträgen, Spenden u.ä. freiwilligen Zahlungen von privaten Haushalten sowie aus eigenen Vermögenserträgen finanzieren und daneben Zuschüsse aus dem öffentlichen Bereich erhalten. - Organisationen ohne Erwerbszweck Körperschaften, Verbände, Vereine u.ä. Institutionen, die entweder gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen: - in der Regel ihre Leistungen für Unternehmen erbringen, - von ihrer Aufgabenstellung her jedoch nicht auf die Erzielung eines Gewinns ausgerichtet sind, - ihre Leistungen in erster Linie nicht gegen Entgelt erbringen, sondern sich überwiegend aus Beiträgen, Spenden u. ä. freiwilligen Zahlungen von Unternehmen finanzieren und daneben Zuschüsse aus dem öffentlichen Bereich erhalten; oder Aufgaben erfüllen, die denen des Staates entsprechen und deshalb im Wesentlichen aus Zuschüssen des öffentlichen Bereichs finanziert werden. Zu den Organisationen ohne Erwerbszweck gehören u.a.: Wirtschafts- und Berufsvertretungen (Kammern u. dgl.), Organisationen der Erziehung, Wissenschaft und Kultur einschl. Forschungs- und Versuchsanstalten. - Private Haushalte Natürliche Personen des Inlands. - Ausland Ausländische Staaten, natürliche und juristische Personen im Ausland, internationale Organisationen und Vereinigungen mit Sitz im Ausland. Finanzstatistische Bereinigung Durch die Zahlungen zwischen den einzelnen öffentlichen Haushalten ergeben sich bei der Zusammenfassung der Ergebnisse mehrerer Körperschaften oder Körperschaftsgruppen zu einer Darstellungsebene Doppelzählungen. Die finanzstatistische Bereinigung dieser Doppelzählungen erfolgt nicht bei einzelnen Ausgabe- oder Einnahmearten, sondern global bei den Ausgabe- und Einnahmesummen, indem die darin enthaltenen Zahlungen zwischen den einzelnen Körperschaften oder Körperschaftsgruppen - in Höhe der Zahlungseingänge - in einer Summe abgesetzt werden. Eine Ausnahme bilden die Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit (Sozialversicherung), die - entsprechend der staatlichen Haushaltssystematik - als Zahlungen von anderen Bereichen (Kreditmarkt) behandelt und daher bei der Bereinigung nicht berücksichtigt werden. 10 Ergebnisdarstellung Tabellenprogramm Tabelle 1.1 zeigt die Aufgabenbereiche "Soziale Sicherung, Gesundheit, Sport und Erholung" im Rahmen des öffentlichen Gesamthaushalts seit 1974; die Tabelle 1.2 und 1.3 enthalten Zeitreihen für die beiden Aufgabenbereiche "Soziale Sicherung" sowie "Gesundheit, Sport und Erholung" in tiefer funktionaler Gliederung. In den Tabellen 1.4 sind die Ausgaben und Einnahmen der Sozialversicherung in sektoraler Abgrenzung, d.h. einschließlich der zentral unter der Hauptfunktion "Allgemeine Finanzwirtschaft" nachzuweisenden Finanzvorfälle wie Zinsausgaben, Versorgungsbezüge u.ä. gestellt. In Tabelle 2 werden die Rechnungsergebnisse nach Einzelaufgabenbereichen der beiden Hauptfunktionen "Soziale Sicherung" sowie "Gesundheit, Sport und Erholung" nachgewiesen und zwar getrennt nach Körperschaftsgruppen (öffentliche Haushalte insgesamt, Bund, Sondervermögen des Bundes, Sozialversicherung, - Tabelle 2.1) sowie nach einzelnen n (Tabelle 2.2). In beiden Tabellen sind die Daten der jeweils unterteilt nach Staat, Gemeinden/Gv. und Zweckverbänden. 11 Spezielle Hinweise Nachweis der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) Die Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (zur Eingliederung in Arbeit, zur Sicherung des Lebensunterhalts der erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen und der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einschließlich Kosten für Unterkunft und Heizung (Arbeitslosengeld II)) werden nach dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Sozialgesetzbuch (SGB II) - Artikel 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt gewährt. Die Durchführung obliegt der Bundesagentur für Arbeit, den sog. Optionsgemeinden bzw. den Arbeitsgemeinschaften zwischen Gemeinden und Bundesagentur für Arbeit. Der Bund trägt die Aufwendungen für die Grundsicherung für Arbeitssuchende bis auf die von den Gemeinden zu tragenden Kosten für Unterkunft und Heizung, an denen sich der Bund jedoch beteiligt. Die Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende werden im öffentlichen Gesamthaushalt als direkte Leistungen des Bundes an die Berechtigten bzw. als zweckgebundene Zuweisungen im Rahmen des Zahlungsverkehrs nachgewiesen. Die Leistungen der Gemeinden/Gemeindeverbände werden zur Vermeidung von Doppelzählungen ohne die von den sog. Optionsgemeinden durchgeführten Leistungen, die vom Bund getragen werden, dargestellt. 9

10 Vergleichbarkeit der Daten Die dargestellten Jahresrechnungsergebnisse entsprechen sachlich und systematisch jeweils dem Stand des aktuellen Berichtsjahres. Der Vergleich mit den Ergebnissen vorangegangener Berichtsjahre ist nicht immer möglich: Der Vergleich der Rechnungsergebnisse ab dem Jahr 2002 mit dem Berichtsjahr 2001 ist aufgrund grundlegender systematischer Umstrukturierungen bei der Gliederung der Einnahme- und Ausgabearten und bei der Gliederung nach Aufgabenbereichen der staatlichen z.t. auch der kommunalen Haushalte ab dem Jahr 2002 nur eingeschränkt möglich. Die Neufassung der Haushaltssystematik des Bundes und der beinhaltete folgende wesentliche Änderungen: - Änderungen des staatlichen Gruppierungsplans: - Straffung des Zahlungsverkehrs (Zusammenfassung der Erstattungen von Verwaltungsaufgaben, sonstigen Erstattungen und sonstigen laufenden Zuweisungen), - Einbeziehung der EU und öffentlicher Einrichtungen in den Zahlungsverkehr, - Zusammenfassung von zum öffentlichen Bereich gehörenden Sondervermögen (LAF, ERP), - Straffung der Obergruppen 51/54 "Sächliche Verwaltungsausgaben" und 81 "Erwerb von beweglichen Sachen", - neue Gruppierung 452 "Personalbezogene Zahlungen an die Sozialversicherungsträger" (Versorgungsausgleich). - Änderungen des staatlichen Funktionenplans: - Neugliederung der Hauptfunktion 0 "Allgemeine Dienste", - Umgestaltung der Hauptfunktion 1 "Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, Kulturelle Angelegenheiten", - Einrichtung eigener Oberfunktionen im Bereich Jugendhilfe, - neue Aufteilung und Erweiterung der Oberfunktion 33 (34), - Neugliederung der Hauptfunktion 8 "Wirtschaftsunternehmen, Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen". Ein weiterer methodischer Bruch ergab sich ab dem Berichtsjahr In Anpassung an die Neuabgrenzung des Staatssektors nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG95) zählen die Träger der Zusatzversorgung des Bundes, der, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen ab 1998 nicht mehr zu den öffentlichen Haushalten, sondern zu den öffentlichen Unternehmen. Zu Vergleichszwecken sind die Daten des Jahres 1997 in alter, mit den Vorjahren vergleichbarer wie nach neuer Abgrenzung (ohne Träger der Zusatzversorgung und ohne Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen) dargestellt. Nach der Wiedervereinigung beziehen sich die Haushaltsdaten des Bundes, ERP-Sondervermögen, des Lastenausgleichsfonds und der Sozialversicherung (ab 1995 einschl. Pflegeversicherung) auf das erweiterte. Eine Umrechnung auf den bisherigen Gebietsstand wäre nur eingeschränkt möglich. Auch die Haushaltsdaten von Berlin lassen sich nicht in einem Ost- und Westteil trennen. Zur Finanzierung der Wiedervereinigung und ihrer Folgen wurden außerdem die Sondervermögen Fonds "Deutsche Einheit" und Kreditabwicklungsfonds (ab 1995 Erblastentilgungsfonds) geschaffen. Die Daten der Jahre ab 1991 sind daher mit denen der Vorjahre nur eingeschränkt vergleichbar. Ab 1994 bzw sind die Ergebnisse mit den Vorjahren durch die Einbeziehung des Bundeseisenbahnvermögens bzw. Entschädigungsfonds ebenfalls nur eingeschränkt vergleichbar. Bei den Gemeinden/Gv. wurde der Landeswohlfahrtsverband Sachsen 1995 erstmals nachgewiesen. Wegen zunehmender Ausgliederung von Einrichtungen aus den öffentlichen Haushalten ist die Vergleichbarkeit der Daten mit dem Vorjahr teilweise beeinträchtigt. Eine weitere Beeinträchtigung in der Darstellung der Daten zurückliegender Jahre ergibt sich daraus, dass das Kindergeld ab 1996 als Abzug von der Lohn- und Einkommenssteuer gewährt wird. Entsprechend mindert sich daher das Aufkommen aus diesen Steuerarten. Die Gemeinden erhalten einen Ausgleich, der als Zuweisung vom Land verbucht ist. Bei den Sozialleistungen - hier wurde das Kindergeld in den Vorjahren in voller Höhe veranschlagt - erscheinen nur noch Restbeträge als Kindergeldleistungen. Mit Beginn des Jahres 1996 wurde die Verantwortung für den Schienenpersonennahverkehr vom Bund auf die übertragen. Zum Ausgleich erhalten die vom Bund einen Beitrag aus dem Mineralölsteueraufkommen. Bei einzelnen Teilbereichen können Vergleichsstörungen nicht oder nur durch Schätzungen überbrückt werden: - Sozialversicherung Einbindung der Kapitalrechnung der Sozialversicherung ab dem Rechnungsjahr 1982 (für die Jahre davor stehen keine Daten über die Kapitalrechnung zur Verfügung) hat das Ausgabe- und Einnahmevolumen dieses Bereiches jedoch nur geringfügig verändert. - Lastenausgleichsfonds Nach dem Abschluss des eigentlichen Lastenausgleichsverfahrens und dem Wegfall der Lastenausgleichsabgabenpflicht im Jahr 1979 hat sich die Finanzierungsweise des Lastenausgleichsfonds geändert. Ab 1980 wurde der Schuldendienst für die bestehenden Schulden vom Bund übernommen. Die laufende Finanzierung der Ausgaben des Lastenausgleichsfonds erfolgte seitdem hauptsächlich durch Zuweisungen des Bundes. Ab 2005 sind die Finanzen des Lastenausgleichsfonds vom Bundeshaushalt übernommen worden. - Kommunale Zweckverbände Die Rechnungsergebnisse der kommunalen Zweckverbände sind wegen der schrittweisen Einbeziehung dieses Teilberichtskreises in die Rechnungsstatistik erst ab 1975 vollständig vergleichbar. Ab dem Rechnungsjahr 1985 werden die Verbände der Abfall- und Abwasserbeseitigung in Baden-Württemberg, die ein kaufmännisches o.ä. Rechnungswesen haben, nicht mehr in die Rechnungsstatistik, sondern - soweit ihr Bilanzvolumen oberhalb einer bestimmten Abschneidegrenze liegt - in die Statistik der öffentlichen Unternehmen einbezogen. 10

11 Jahr Insgesamt 1 Übersichten 1.1 Ausgaben der öffentlichen Haushalte nach ausgewählten Aufgabenbereichen *) Soziale Sicherheit Bildung, Wissenschaft und Kultur Gesundheit, Sport und Erholung Politische Führung und zentrale Verwaltung Funktionen Darunter Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Rechtsschutz Wirtschaftsförderung Verkehr und Nachrichtenwesen Kommunale Gemeinschaftsdienste , 05 5, Mill. EUR A) B) EURO je Einwohner A) B) Anteile der Aufgabenbereiche am Gesamthaushalt in % ,6 12,5 4,4 4,3 3 3,5 5 2, ,9 11,4 4,1 3,8 2,9 3,9 4,2 2, ,8 11,8 4,4 3,8 3 3,9 4,2 2, ,1 10,8 4,1 3,6 2,9 3,6 3, ,1 11 4,2 3,7 2,9 3,6 3,1 2, ,1 10,6 4,1 3,7 3 3,9 2,9 2, ,1 10,4 4,2 3,8 2,9 3,9 2,8 2, ,7 9,5 3,8 3,8 2,6 4,8 2,6 2, ,7 10,8 4,4 3,7 2,8 4,3 2,9 2, ,9 10,6 4,3 3,5 2,8 3,9 2,6 2, ,1 10,6 4,2 3,4 2,9 4 2,5 1, A) ,2 10,7 4,1 3,4 2,9 4 2,3 1, B) ,8 10,2 1,5 3,6 3 4,2 2,4 1, ,1 10,3 1,5 3,6 3,1 4,1 2,4 1, ,2 10,2 1,5 3,6 3,1 3,9 2,4 1, ,4 10,3 1,5 3,5 3,1 3,9 2,3 1, ,5 10,4 1,5 3,6 3,2 3,5 2,4 1, ,9 9,6 1,6 2,5 3,2 2,8 2,3 1, ,4 9,5 1,5 2,4 3,4 3,4 2,2 1, ,7 9,6 1,5 2,5 3,4 2,7 2,2 1, ,9 9,5 1,5 2,6 3,3 2,6 2,3 1, ,8 9,7 1,6 2,6 3,3 2,6 2,3 1, ,3 9,7 1,4 2,7 3,3 2,2 2,3 1,3 *) Nettoausgaben aller öffentlichen Haushalte (s. Pkt. 2 der "Allg. u. meth. Erläuterungen") Bis 1990 Früheres, ab 1992 Deutschland ist mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar, da der Bund, die Sondervermögen sowie die Sozialversicherung für das erweiterte zuständig sind. A) Bis 1997 einschl. Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen und einschl. Zusatzversorgungskassen der Sozialversicherung. B) Ab 1997 ohne Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen und ohne Zusatzversorgungskassen. 11

12 1 Übersichten 1.2 Ausgaben der öffentlichen Haushalte für soziale Sicherung nach Aufgabenbereichen *) Sozialversicherung Leistungen für Förderung der übriger Soziale Familien-, Arbeitsmarktpolitik Sozialund und Insgesamt einschl. Folgen von Krieg Vermögensbildung Bereich sozialer Jahr Arbeitslosenversicherung Ereignissen und politischen Jugendhilfe Arbeitsschutz Funktionen , 26, 27, 29 Mill. EUR a) A) B) Anteile der Aufgabenbereiche in % ,7 10,3 7,1 0,4 2,1 1, ,4 12,4 5,8 0,7 1,4 1, ,6 13,0 5,3 0,7 1,0 1, ,6 11,7 4,3 2,6 0,6 1, ,4 12,4 3,8 2,6 0,4 1, ,3 12,4 3,4 2,2 0,2 1, ,5 12,8 3,6 2,1 0,2 1, ,5 12,9 3,6 1,9 0,1 1, ,5 12,2 3,1 2,9 0,1 1, ,7 12,9 2,7 3,0 0,1 1, ,2 12,7 2,6 3,9 0,1 1, ,6 10,0 1,9 4,3 0,0 1, A) ,5 9,4 1,8 4,2 0,0 1, B) ,3 9,5 1,8 4,2 0,0 1, ,5 9,3 1,6 4,3 0,1 1, ,9 9,2 1,5 4,1 0,1 1, ,3 9,0 1,9 3,4 0,1 1, ,3 9,0 1,3 3,1 0,1 1, ,7 7,1 1,1 3,5 0,1 4, ,5 7,2 1,0 3,5 0,1 4, ,9 7,6 1,0 4,0 0,1 4, ,7 5,5 0,9 7,5 0,1 4, ,0 5,3 0,8 8,3 0,1 4, ,1 5,4 0,7 8,1 0,1 4,5 *) Nettoausgaben aller öffentlichen Haushalte (s. Pkt 2 der "Allg. u. meth. Erläuterungen"). Bis 1990 Früheres, ab 1992 Deutschland ist mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar, da der Bund, die Sondervermögen sowie die Sozialversicherung für das erweiterte zuständig sind. a) Ergebnisse mit dem Vorjahr nur eingeschränkt vergleichbar, s. Pkt. 7 der "Allgemeinen und methodischen Erläuterungen". A) Bis 1997 einschl. Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmänischem Rechnungswesen und einschl. Zusatzversorgungskassen der Sozialversicherung. B) Ab 1997 ohne Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmänischem Rechnungswesen und ohne Zusatzversorgungskassen. 12

13 1 Übersichten 1.3 Ausgaben der öffentlichen Haushalte für Gesundheit, Sport und Erholung nach Aufgabenbereichen *) Jahr Insgesamt Krankenhäuser und Heilstätten Sport Erholung Umwelt und Naturschutz, Reaktorsicherheit und Strahlenschutz nachrichtlich: übriges Gesundheitswesen Hochschulkliniken Funktionen , 314, , , 322, , Mill. EUR A) B) Anteile der Aufgabenbereiche in % ,8 6,9 9,2 14,1 2,1 x ,7 6,1 8,8 12,4 2,0 x ,0 5,4 9,7 12,7 3,2 x ,0 5,4 7,4 11,5 3,7 x ,3 5,2 7,5 11,4 4,6 x ,1 5,3 7,8 11,1 4,7 x ,2 5,2 7,6 10,9 6,1 x ,5 5,4 7,5 10,8 5,9 x ,6 5,6 7,3 10,6 6,0 x ,6 5,7 6,7 9,6 7,4 x ,3 5,0 6,2 8,6 7,8 x ,4 5,8 5,7 7,8 8,2 x 1997 A) ,8 5,0 5,9 7,7 7,6 x 1997 B) ,4 14,1 16,9 22,0 21,6 x ,4 13,9 16,5 21,5 23,7 x ,4 14,3 17,3 22,4 22,5 x ,3 14,8 17,4 22,2 23,3 x ,5 14,4 17,7 21,5 23,1 x ,6 14,0 17,9 20,4 23,1 x ,9 14,9 17,6 20,0 23,5 x ,3 13,9 17,0 19,3 26,4 x ,7 13,8 18,9 18,8 24,8 x ,9 12,2 15,6 16,9 32,3 x ,0 13,3 18,1 18,9 22,7 x *) Nettoausgaben aller öffentlichen Haushalte (s. Pkt. 2 der "Allg. u. meth. Erläuterungen"). Bis 1990 Früheres, ab 1992 Deutschland ist mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar, da der Bund, die Sondervermögen sowie die Sozialversicherung für das erweiterte zuständig sind. A) Bis 1997 einschl. Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen und einschl. Zusatzversorgungskassen der Sozialversicherung. B) Ab 1997 ohne Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen und ohne Zusatzversorgungskassen. 13

14 Jahr 1 Übersichten 1.4 Ausgaben und Einnahmen der Sozialversicherung nach Versicherungszweigen und Arten Entwicklung nach ausgewählten Ausgabe- und Einnahmearten *) Mill. EUR Insgesamt Gesetzliche Knappschaftliche Rentenversor- Zusatz- Allgemeine Alterssicherung der agentur für Pflegever- Bundes- Soziale Kranken- Unfall- Rentenversicherung 1) rung 2) versicherung Landwirte 3) Arbeit versiche- versiche- rung kassen gungs- sicherung Funktionen Ausgaben der laufenden Rechnung darunter: Personalausgaben 4) Laufender Sachaufwand 5) Renten und Unterstützungen Ausgaben der Kapitalrechnung *) Die Finanzdaten bezogen sich bis 1990 auf das frühere, ab dem Jahr 1991 beziehen sie sich auf Deutschland. 1) Einschl. Mutterschutz 2) Einschl. Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten. 3) Einschl. Landabgaberente 4) Einschl. Versorgung 5) Einschl. Erstattungen an andere Bereiche (z.b. im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung: Erstattungsausgaben für stationäre und ambulante Behandlung, für Arzneien, Heil- und Hilfsmittel und Zahnersatz). 14

15 Jahr 1 Übersichten 1.4 Ausgaben und Einnahmen der Sozialversicherung nach Versicherungszweigen und Arten Entwicklung nach ausgewählten Ausgabe- und Einnahmearten *) Mill. EUR Insgesamt Gesetzliche Knappschaftliche Rentenversor- Zusatz- Allgemeine Alterssicherung der agentur für Pflegever- Bundes- Soziale Kranken- Unfall- Rentenversicherung Landwirte 3) Arbeit versiche- rung 1) rung 2) versiche- versiche- rung kassen gungs- sicherung Funktionen Bereinigte Ausgaben Einnahmen der laufenden Rechnung darunter: Beiträge und Umlagen Einnahmen der Kapitalrechnung Bereinigte Einnahmen *) Die Finanzdaten bezogen sich bis 1990 auf das frühere, ab dem Jahr 1991 beziehen sie sich auf Deutschland. 1) Einschl. Mutterschutz 2) Einschl. Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten. 3) Einschl. Landabgaberente 4) Einschl. Versorgung 5) Einschl. Erstattungen an andere Bereiche (z.b. im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung: Erstattungsausgaben für stationäre und ambulante Behandlung, für Arzneien, Heil- und Hilfsmittel und Zahnersatz). 15

16 Lfd. 1 Ausgabe-/ Einnahmeart Personalausgaben 4)... 1 Übersichten 1.4 Ausgaben und Einnahmen der Sozialversicherung nach Versicherungszweigen und Arten Ausgaben und Einnahmen 2006 und 2007 Mill. EUR Jahr Insgesamt Krankenversicherung 1) Gesetzliche Unfallversicherung 2) Soziale Pflegeversicherung Knappschaftliche Rentenversicherung Alterssicherung der Landwirte 3) Allgemeine Rentenversicherung Bundesagentur für Arbeit Funktionen Ausgaben Laufender Sachaufwand 5)... darunter: Erstattung für stationäre und ambulante Heil behandlung Renten, Unterstützungen u.ä Sachinverstitionen... Erwerb von Beteiligungen Zahlungen an andere Bereiche Unmittelbare Ausgaben Zahlungen an öffentlichen Bereich Bruttoausgaben Abzügl. Zahlungen von gleicher Ebene Bereinigte Ausgaben Abzügl. Zahlungen von anderer Ebene Nettoausgaben ) Einschl. Mutterschutz 2) Einschl. Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten. 3) Einschl. Landabgaberente 4) Einschl. Versorgungsbezüge 5) Einschl. Erstattungen an andere Bereiche (z.b. im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung: Erstattungsausgaben für stationäre und ambulante Behandlung, für Arzneien, Heil- und Hilfsmittel und Zahnersatz). 16

17 Lfd Ausgabe-/ Einnahmeart Beiträge und Umlagen... 1 Übersichten 1.4 Ausgaben und Einnahmen der Sozialversicherung nach Versicherungszweigen und Arten Ausgaben und Einnahmen 2006 und 2007 Mill. EUR Jahr Insgesamt Soziale Pflegeversicherung Krankenversicherung 1) Gesetzliche Unfallversicherung 2) Knappschaftliche Rentenversicherung Alterssicherung der Landwirte 3) Allgemeine Rentenversicherung Bundesagentur für Arbeit Funktionen Einnahmen Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen Übrige laufende Einnahmen Laufende Zuschüsse von anderen Bereichen Veräußerung von Sachvermögen und Beteili gungen Zahlungen von anderen Bereichen Unmittelbare Einnahmen Zahlungen vom öffentlichen Bereich Bruttoeinnahmen Abzügl. Zahlungen von gleicher Ebene Bereinigte Einnahmen ) Einschl. Mutterschutz 2) Einschl. Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten. 3) Einschl. Landabgaberente 4) Einschl. Versorgungsbezüge 5) Einschl. Erstattungen an andere Bereiche (z.b. im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung: Erstattungsausgaben für stationäre und ambulante Behandlung, für Arzneien, Heil- und Hilfsmittel und Zahnersatz). 17

18 2 Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte für soziale Sicherung und für Gesundheit, Sport, Erholung Nach Körperschaftsgruppen Art der Ausgaben / Einnahmen Insgesamt Bund 3001 Soziale Sicherung, soziale Kriegsfolgeaufgaben, Wiedergutmachung Mill. EUR Sondervermögen des Bundes Sozialversicherung Früheres Neue Personalausgaben Staat Gemeinden/Gv Zweckverbände Unterhalt von unbewegl. Vermögen Staat Gemeinden/Gv Zweckverbände Bewirtschaftung der Grundstücke Staat Gemeinden/Gv Zweckverbände Übriger laufender Sachaufwand Staat Gemeinden/Gv Zweckverbände Baumaßnahmen Staat Gemeinden/Gv Zweckverbände Erwerb von unbeweglichem Sachvermögen Staat Gemeinden/Gv Erwerb von beweglichem Sachvermögen Staat Gemeinden/Gv Erwerb von Beteiligungen Staat Gemeinden/Gv Zahlungen an andere Bereiche Staat Gemeinden/Gv Zweckverbände Unmittelbare Ausgaben Staat Gemeinden/Gv Zweckverbände Zahlungen an öffentlichen Bereich Staat Gemeinden/Gv Zweckverbände Bruttoausgaben Staat Gemeinden/Gv Zweckverbände /. Zahlungen von gleicher Ebene Staat Gemeinden/Gv Bereinigte Ausgaben Staat Gemeinden/Gv Zweckverbände Laufende Rechnung Staat Gemeinden/Gv Zweckverbände Kapitalrechnung Staat Gemeinden/Gv Zweckverbände /. Zahlungen von anderer Ebene Staat Gemeinden/Gv Zweckverbände Nettoausgaben Staat Gemeinden/Gv Zweckverbände Unmittelbare Einnahmen Staat Gemeinden/Gv Zweckverbände Darunter Gebühren, Entgelte Staat Gemeinden/Gv Zweckverbände

19 2 Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte für soziale Sicherung und für Gesundheit, Sport, Erholung Nach Körperschaftsgruppen Art der Ausgaben / Einnahmen Insgesamt Bund 3002 Verwaltung Mill. EUR Sondervermögen des Bundes Sozialversicherung Früheres Neue Personalausgaben Staat Gemeinden/Gv Zweckverbände Unterhalt von unbewegl. Vermögen Staat Gemeinden/Gv Bewirtschaftung der Grundstücke Staat Gemeinden/Gv Übriger laufender Sachaufwand Staat Gemeinden/Gv Baumaßnahmen Staat Gemeinden/Gv Erwerb von unbeweglichem Sachvermögen Erwerb von beweglichem Sachvermögen Staat Gemeinden/Gv Erwerb von Beteiligungen Zahlungen an andere Bereiche Staat Gemeinden/Gv Unmittelbare Ausgaben Staat Gemeinden/Gv Zweckverbände Zahlungen an öffentlichen Bereich Staat Gemeinden/Gv Bruttoausgaben Staat Gemeinden/Gv Zweckverbände /. Zahlungen von gleicher Ebene Staat Gemeinden/Gv Bereinigte Ausgaben Staat Gemeinden/Gv Zweckverbände Laufende Rechnung Staat Gemeinden/Gv Zweckverbände Kapitalrechnung Staat Gemeinden/Gv /. Zahlungen von anderer Ebene Staat Gemeinden/Gv Zweckverbände Nettoausgaben Staat Gemeinden/Gv Zweckverbände Unmittelbare Einnahmen Staat Gemeinden/Gv Darunter Gebühren, Entgelte Staat Gemeinden/Gv

20 2 Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte für soziale Sicherung und für Gesundheit, Sport, Erholung Nach Körperschaftsgruppen Art der Ausgaben / Einnahmen Insgesamt Bund 3003 Versicherungsbehörden Mill. EUR Sondervermögen des Bundes Sozialversicherung Früheres Neue Personalausgaben Staat Gemeinden/Gv Unterhalt von unbewegl. Vermögen Bewirtschaftung der Grundstücke Staat Übriger laufender Sachaufwand Staat Gemeinden/Gv Baumaßnahmen Erwerb von unbeweglichem Sachvermögen Erwerb von beweglichem Sachvermögen Staat Erwerb von Beteiligungen Zahlungen an andere Bereiche Unmittelbare Ausgaben Staat Gemeinden/Gv Zahlungen an öffentlichen Bereich Gemeinden/Gv Bruttoausgaben Staat Gemeinden/Gv /. Zahlungen von gleicher Ebene Staat Bereinigte Ausgaben Staat Gemeinden/Gv Laufende Rechnung Staat Gemeinden/Gv Kapitalrechnung Staat /. Zahlungen von anderer Ebene Staat Nettoausgaben Staat Gemeinden/Gv Unmittelbare Einnahmen Staat Darunter Gebühren, Entgelte

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