Frohe Osterfeiertage STADT ZAHNA-ELSTER MITTEILUNGSBLATT. im Kreise der Familie wünschen wir allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Zahna-Elster

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1 MITTEILUNGSBLATT STADT ZAHNA-ELSTER Frohe Osterfeiertage mit den Ortschaften n Dietrichsdorf, n Elster (Elbe), n Gadegast, n Leetza, n Listerfehrda, n Mühlanger, n Zahna, n Zemnick, n Zörnigall 7. Jahrgang n Donnerstag, den 13. April 2017 n Nr. 3/2017 n nächste Ausgabe: Freitag, der 19. Mai 2017 n Redaktionsschluss: Montag, der 8. Mai 2017 Inhalt n Informationen aus dem Rathaus Seite 2 n Gratulationen Seite 4 im Kreise der Familie wünschen wir allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Zahna-Elster Matthias Wartenberg Stadtratsvorsitzender Peter Müller Bürgermeister n Veranstaltungskalender Seite 5 n Kita- und Schulnachrichten Seite 5 n Verschiedenes Seite 6 n Vereinsnachrichten Seite 6 n Amtliche Bekanntmachungen Mittelteil

2 Seite 2 Mitteilungsblatt der Stadt Zahna-Elster Nr. 3/2017 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, der Frühling bescherte uns in den vergangenen Wochen schon einige angenehme Tage. Die Natur sorgt für frisches Grün und entlässt die Landschaft aus dem tristen Wintergrau. Deshalb möchte ich wie jedes Jahr zu dieser Zeit daran erinnern, dass auch wir Menschen dafür Sorge tragen können, alles in neuem Glanz erstrahlen zu lassen, indem wir die Straßen, Gehwege und Plätze von den Hinterlassenschaften des Winters befreien. Keine gute Frühlingsbotschaft wurde uns dieser Tage aus dem Landratsamt Wittenberg zugestellt. Von einer Beanstandung des am 6. März 2017 vom Stadtrat beschlossenen Haushaltsplanes der Stadt Zahna-Elster wird zwar vorerst abgesehen. Jedoch wurde angeordnet, dass der Bürgermeister im Ergebnisplan eine haushaltswirtschaftliche Sperre in Höhe des ausgewiesenen Defizits von EUR zu verfügen hat. Deshalb dürfen nur Ausgaben getätigt werden, zu deren Leistung die Stadt Zahna-Elster rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist, für bereits begonnene notwendige und unabweisbare Maßnahmen oder für Vorhaben, die mit mindestens 75 % gefördert werden. Ursächlich begründet liegt das hohe Defizit in den seit der Einführung der doppelten Buchführung zu bildenden Abschreibungen und Sonderposten, die in diesem Jahr allein rund 1,1 Mio EUR im Haushalt ausmachen. Eine nach der letzten Landtagswahl zugesagte Erhöhung der allgemeinen Zuweisungen für die Kommunen ist zwar erfolgt, reicht aber bei weitem nicht, um die Reduzierungen aus den vergangenen Jahren sowie die Kostensteigerungen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens auszugleichen. Allein bei der Kinderbetreuung erhöhte sich das Defizit durch das neue Kinderförderungsgesetz und Tariferhöhungen um einen Betrag im mittleren sechsstelligen Bereich. Der Stadtrat hat dennoch bei der Neukalkulation der Elternbeiträge im vergangenen Jahr auf eine Erhöhung verzichtet. Wenn wir die Forderung aus der Haushaltsverfügung konsequent umsetzen würden, müssten wir alle freiwilligen Aufgaben der Stadt streichen und selbst dann hätten wir nur ca. ein Drittel des Defizits gedeckt. Zu den freiwilligen Aufgaben gehören u. a. die Bezuschussung der Dorf- und Heimatfeste, Zuschüsse an Vereine, die Bewirtschaftung der Dorfgemeinschaftshäuser und Sportstätten, das Freibad in Zahna, unsere Spielplätze, die Bibliotheken, Park- und Grünanlagen sowie die Jugendklubs. Also eigentlich alles, was das Leben in einer Stadt noch attraktiv macht. Wir haben unter dem Druck der Haushaltskonsolidierung in den vergangenen Jahren bereits viele Haushaltsstellen im freiwilligen Bereich auf ein Minimum gesenkt. Irgendwann ist auch hier die Schmerzgrenze erreicht. Auf der einen Seite wird viel Geld in Resozialisierungsmaßnahmen von verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen gesteckt. Auf der anderen Seite sollen die Mittel für die Kinderund Jugendarbeit in den Jugendklubs und Vereinen gestrichen werden, wo den Betreffenden soziale Verhaltensnormen vermittelt werden. Es gibt jedoch auch eine gute Nachricht zu verkünden. In Sachen Breitbandversorgung ist dem Landkreis Wittenberg für die beteiligten sechs Kommunen am der Fördermittelbescheid des Landes Sachsen-Anhalt überreicht worden. Jetzt fehlt noch der Bescheid für die Bundesmittel, der in Kürze wohl eingehen soll. Die Auftragnehmer stehen in den Startlöchern. Allerdings habe ich meine Zweifel, ob angesichts der ständigen Verzögerungstaktik in Bezug auf die Fördermittelvergabe das Ziel, bis Ende 2018 alle Haushalte mit mindestens 50 MB zu versorgen, noch erreicht werden kann. Die Kapazitäten der Tiefbaufirmen sind ohnehin schon ausgeschöpft. Zum Stichwort Bautätigkeit kann ich Ihnen mitteilen, dass der Abschluss des Ausbaus der Galliner Straße in Mühlanger unmittelbar bevorsteht und anschließend sofort mit der Sanierung der Schulstraße einschließlich des Regenwasserkanals begonnen wird. Die Straße Zur Elbe wird im Monat Mai an der Reihe sein. Vor Baubeginn wird es noch eine Einwohnerversammlung geben. Im Herbst finden die Hochwassersanierungsarbeiten in Mühlanger ihren Abschluss mit dem Bereich der Kreuzung in Gallin. In Elster (Elbe) werden derzeit die Rastplätze entlang des Elberadweges saniert. Die Arbeiten in der Betonwerkstraße sollen voraussichtlich nach Ostern fortgesetzt werden. Zusätzlich wird es in diesem Jahr noch zu einer Oberflächensanierung der Molkereistraße über das Hochwasserförderprogramm kommen. Ebenfalls nach Ostern soll die eigentlich schon im vergangenen Jahr vorgesehene Sanierung des Straßenbelages im Bereich der Wohnbebauung der Breitenteichstraße erfolgen. Ich werde Sie in den folgenden Mitteilungsblättern weiterhin über die aktuelle Entwicklung in unserer Stadt auf dem Laufenden halten. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein erholsames Osterwochenende. Ihr Bürgermeister Peter Müller Impressum Mitteilungsblatt der Stadt Zahna-Elster Verbreitungsgebiet: Stadt Zahna-Elster mit den Ortschaften Dietrichsdorf, Elster (Elbe), Gadegast, Leetza, Listerfehrda, Mühlanger, Zahna, Zemnick und Zörnigall Das Mitteilungsblatt erscheint acht Mal im Jahr und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. Reklamationen sind an die Stadt zu richten. Für nicht gelieferte Mitteilungsblätter kann eine Nachlieferung gefordert werden. - Herausgeber: Stadt Zahna-Elster, Zahna-Elster OT Zahna, Am Rathaus 1 - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: ( ) Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil ist das Redaktionsteam der Stadt Zahna-Elster. - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Mitteilungsblatt in Papierform zum Abopreis von 21,20 Euro (inklusive MwSt. und Versand) oder per PDF zu einem Preis von 1,65 Euro pro Ausgabe über den Verlag bezogen werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

3 Nr. 3/2017 Mitteilungsblatt der Stadt Zahna-Elster Seite 3 Alles hat seine Zeit, es gibt eine Zeit der Freude, eine Zeit der Stille, eine Zeit des Schmerzes, der Trauer und eine Zeit der dankbaren Erinnerung. Nachruf Tief betroffen hat uns die Nachricht vom viel zu frühen Tod des langjährigen Mitglieds der FF Elster (Elbe) Steffen Prell In Trauer und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von dem Verstorbenen. Er wird uns durch seine Freundlichkeit, Hilfs- und Einsatzbereitschaft sowie seine Aufgeschlossenheit immer in guter Erinnerung bleiben. Unser aufrichtiges Mitgefühl gehört seinen Angehörigen. Müller Bürgermeister Stadt Zahna-Elster Zahna-Elster, im März 2017 Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Wenn das Licht erlischt, bleibt die Trauer. Wenn die Trauer vergeht, bleibt die Erinnerung. Tief erschüttert erhielten wir Kenntnis vom Tode des Herrn Reinhold Schröter Wir verlieren mit ihm einen zuverlässigen Kommunalpolitiker, der von uns allen wegen seines stets freundlichen und hilfsbereiten Wesens sehr geschätzt wurde. Mit vorbildlichem Engagement, ausgeprägtem Verantwortungsgefühl und starker menschlicher Ausstrahlung hat er sich innerhalb unserer Stadt bleibendes Ansehen erworben. Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Peter Müller Bürgermeister der Stadt Zahna-Elster Einsatzübersicht März 2017 Datum Einsatzstichwort alarmierte Feuerwehren Ort Florian-Report Ölspur Elster Listerfehrda Kleinbrand Gallin, Mühlanger Radweg Prühlitz-Hohndorf Verkehrsunfall Zahna, Bülzig, Mühlanger, Gallin zwischen Bülzig und Zörnigall Sturmschaden 2 Einsätze Bülzig Bülzig, Leetza Schiedsstelle Die Schiedsperson wird für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die Wahlperiode lief Ende 2016 aus. Im Mitteilungsblatt der Stadt Zahna-Elster wurde für die Bewerbung des Ehrenamtes aufgerufen. Mit Schreiben vom wurde Herr Burkhard Frank vom Amtsdirektor des Amtsgerichts Wittenberg in sein Ehrenamt berufen. Für die geleistete Arbeit der vergangenen Jahre bedanken wir uns bei Frau Jana Hacke und Herrn Dieter Reim. Aufgabe der Schiedsperson Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines Vergleichs zu beenden. Die Schiedspersonen werden in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadenersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs der Beleidigung oder Sachbeschädigung. In unserem Schiedsamtsbezirk besteht zurzeit ein sehr hoher Beratungsbedarf. Hauptsächlich sind Nachbarschaftsstreitigkeiten zu schlichten. Ortsbegehungen werden nur in Ausnahmefällen durchgeführt. Geburtsanzeigen. Die ganz besondere Art, Freude zu teilen. online aufgeben: wittich.de/geburt

4 Seite 4 Mitteilungsblatt der Stadt Zahna-Elster Nr. 3/2017 Gang des Verfahrens Es ist immer das Schiedsamt zuständig, in dessen Bezirk der Antragsteller wohnt. Dort reicht man als Antragsteller(in) einen formlosen Antrag auf Schlichtung ein. In diesem Antrag wird der streitige Sachverhalt kurz geschildert und das Schlichtungsbegehren formuliert. Zur Schlichtungsverhandlung werden alle Beteiligten geladen. Sie haben persönlich zu erscheinen. Die Verhandlung wird von der Schiedsperson mit dem Ziel geführt, eine gütliche Einigung der Parteien zu erreichen: unter gegenseitigen Nachgeben soll ein Vergleich geschlossen werden. Je nach Schwierigkeit eines Falles kann die Gebühr zwischen 25,00 Euro und 75,00 Euro festgesetzt werden. Dazu kommen die Auslagen des Schlichtungsverfahrens (beispielsweise die Zustellungs- und Schreibauslagen). In Höhe der voraussichtlich anfallenden Verfahrenskosten wird von der Schiedsperson ein Vorschuss erhoben. Ist die antragstellende Partei z. B. ALG II-Empfängerin oder Sozialhilfeempfängerin, so kann auf die Erhebung von Gebühren und Auslagen (Kosten) ganz oder teilweise verzichtet werden. Damit ist sichergestellt, dass auch nicht ausreichend finanzkräftige Antragsteller keine Nachteile erleiden. Die gesetzlichen Grundlagen für die so genannte obligatorische Streitschlichtung ergeben sich aus 15a Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung (EGZPO) und in Sachsen-Anhalt aus dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchSTG) vom zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05. Dezember 2014 (GVBl. LSA S. 512). Wir hoffen, Ihnen einen kleinen Einblick in die Arbeit der Schiedspersonen gegeben zu haben. Für Fragen steht Ihnen gern Frau Lubisch unter der Tel.-Nr.: zur Verfügung. Die Stadt Zahna-Elster vermietet in Elster (Elbe), Lindenstr Raum-Wohnung, Hinterhaus, 1. OG, rechts 26,05 m 2 (1 Zimmer/Kochnische/Dusche - WC/Flur/Keller) 1-Raum-Wohnung, Hinterhaus, 1. OG, rechts 26,05 m 2 (1 Zimmer/Dusche - WC/Flur/Keller) 1-Raum-Wohnung, Hinterhaus, 2. OG, rechts 26,05 m 2 (1 Zimmer/Dusche - WC/Flur/Keller) ab Raum-Wohnung, EG Eingang Hof 31,29 m 2 (1 Zimmer/Dusche - WC/Flur/1 Küche/Keller) in Mühlanger (OT Gallin), Gallin 34 ab Raum-Wohnung, 1. Obergeschoss 78,44 m 2 (3 Zimmer/Küche/Flur/Bad - WC) Auskunft erteilt: Frau Frank - Telefon oder Frau Hartung, der Stadt Zahna-Elster, Am Rathaus 1, Zahna-Elster Ehejubilare Hochzeitstag Ehepaar Brigitte und Karl-Heinz Mundi aus Elster (Elbe) Geburtstagsjubilare Bülzig Hannelore Marquardt 75. Geburtstag Gerhard Specht 80. Geburtstag Hans-Jürgen Sievers 80. Geburtstag Elster (Elbe) Lucie Wollschläger 101. Geburtstag Waltraut Mickosch 85. Geburtstag Ingeborg Pfahl 70. Geburtstag Veronika Kuhrmann 70. Geburtstag Margitta Wassersleben 85. Geburtstag Richard Wartenberg 70. Geburtstag Marianne Seiler 90. Geburtstag Erika Eß 80. Geburtstag Elke Hiob 70. Geburtstag Anneliese Grawe 85. Geburtstag Gadegast Ursula Meyer 85. Geburtstag Gallin Brigitte Fehse 85. Geburtstag Külso Gisela Nießner 80. Geburtstag Mühlanger Margot Lehmann 70. Geburtstag Hella Rollinger 75. Geburtstag Klaus Glöde 70. Geburtstag Zahna Martin Schmidt 80. Geburtstag Siegfried Kuhnt 70. Geburtstag Günther Grahl 70. Geburtstag Karin Walther 75. Geburtstag Klaus Burkhardt 70. Geburtstag Lisa Mahlo 85. Geburtstag Ursula Saage 70. Geburtstag Bernhard Ugowski 75. Geburtstag Barbara Spitz 85. Geburtstag

5 Nr. 3/2017 Mitteilungsblatt der Stadt Zahna-Elster Seite 5 Veranstaltungskalender bis (unter Vorbehalt) ab 09:00 Uhr JC Elster (Elbe)-Osterferiengestaltung mit Graffitti-Workshop :00 Uhr Osterfeuer an der FFW Zahna, Triftstraße :00 Uhr Osterfeuer in Bülzig, Festplatz am Platz der Jugend :00 Uhr Osterfeuer in Zallmsdorf, auf dem Festplatz :00 Uhr Osterfeuer in Zörnigall, Gaststätte Schön Birke Zörnigall :00 Uhr Osterfeuer in Zahna, am Tannenteich :00 Uhr Ostertanz Adoxa Boreal im Saal Zum Schiffchen in Elster (Elbe) :00 Uhr Frühlingsfest mit dem Gemischten Chor Elster (Elbe) in der Johannischen Kirche in Elster (Elbe), Oststraße :00 Uhr Maifeuer in Listerfehrda, auf dem Festplatz :30 Uhr Maifeuer an der Bockwindmühle in Elster (Elbe) ab 09:00 Uhr Gemeinsame Geburtstagsfeier Jugendrotkreuz Zahna und Kinderfeuerwehr Zahna auf dem Gelände der FFW Zahna 13./ ab 08:00 Uhr Muttertag im Blumenhaus Böttcher in Elster (Elbe) ab 16:00 Uhr 25 Jahre Jubiläum Gemischter Chor Elster (Elbe) - Muttertagskonzert in der Evangelischen Kirche in Elster (Elbe) Achtung aufgepasst! Das Sportmobil der Sportjugend Wittenberg ist ab März wieder regelmäßig im Jugendclub Zahna. Termine: Seepferdchenkurs Es ist wieder so weit, im Freibad Zahna finden von Juni bis September unsere Seepferdchen-Kurse statt, seid ihr dabei? Dann meldet euch bis spätestens zum unter der Telefonnummer: der Stadt Zahna-Elster. Kurs: Termine: 10 Std., Alter: ab 5 Jahre Montag, Mittwoch, Freitag von Uhr und von Uhr Am Donnerstag, , ab Uhr große Osterfeier im JC Zahna! Mit Überraschungen, Hüpfburg, Getränke, Knüppelteig, Bratwurst (1,- )

6 Seite 6 Mitteilungsblatt der Stadt Zahna-Elster Nr. 3/2017 Jugendweiheteilnehmer 2017 am Vorname Name Ortschaft Samantha Henze Zahna Emelie Gruber Zahna Alexander Berkenfeld Zahna Armin Hoffrichter Mühlanger Maja Wartenberg Bülzig Emily Heinemann Bülzig Julian Magnus Pannicke Zörnigall Marie Löbnitz Zallmsdorf Sophie Geist Zörnigall Isabel Schütze Mühlanger Timo Pohle Zahna Pascal Pätzold Zahna Kevin Förster Mühlanger Kevin Behncke Zahna Luca Amthor Abtsdorf Markus Rößler Bülzig Max Richter Mühlanger Jonas Baron Elster Moritz Giesche Zemnick Lukas Hagenstein Iserbegka Julius Kirchner Elster Marten Kreuzmann Zemnick Sascha Mai Elster Nils Porschen Rahnsdorf Marek Richter Iserbegka Eric Trepke Listerfehrda Amy Benke Elster Laura Dittmann Listerfehrda Laura Kieselstein Elster Lilly Kieselstein Elster Laura Körber Elster Aliyha-Milane Lechelt Elster Leonie Schaarschmidt Elster Hanna Schulze Elster Vanessa Sprenger Elster Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir nur die Namen veröffentlichen, wo die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der obigen Liste übernehmen wir daher keine Verantwortung. Stadt Zahna-Elster Einladung zur Jahreshauptversammlung Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung unserer Jagdgenossen des Jagdbezirkes Dietrichsdorf/Zörnigall laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein. Termin: Donnerstag, den Beginn: 19:30 Uhr Wo: Landgasthof Schmidt in Dietrichsdorf Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht der Jagdpächter 4. Bericht des Kassenführers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung des Vorstandes 7. Entlastung des Kassenführers 8. Beschluss: Auszahlung der Jagdpacht als Reinertrag 9. Sonstiges Information: Änderung der Eigentumsverhältnisse für die bejagdbaren Flächen sind schriftlich bei der Jagdgenossenschaft Dietrichsdorf/Zörnigall in Zahna- Elster, Dietrichsdorf 31, unter Vorlage des Eigentümernachweises anzuzeigen. Dietrichsdorf, März 2017 Der Vorstand Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen Sehr geehrte Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Gadegast, hiermit möchten wir Sie und Ihren Ehepartner zu der am , um Uhr in der Gaststätte Zum Wiesengrund in Gadegast stattfindenden Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Gadegast einladen. Mit freundlichen Grüßen Clemens Der Jagdvorstand Information zum Heimat-, Karneval- und Schifffahrtsmuseum in Elster (Elbe) Das Museum ist ab dem durch eine Praktikantin für 6 Wochen besetzt. Die Öffnungszeiten: Mo., Mi., Fr Uhr Di., Do Uhr Besucher bzw. Interessenten melden sich bitte: * Tel.: oder bei Frau John, Tel.: oder * bei Herrn Lindemann, Tel: John Hauptamt Wir laden herzlich ein zum Maifeuer und zur Baumpflanzung in Elster (Elbe) Wann? Sonntag, 30. April Uhr Marktplatz dort wird der zukünftige Weihnachtsbaum gepflanzt, anschließend geht es musikalisch mit dem Spielmannszug Seyda zum Maifeuer bis Uhr an die Bockwindmühle Für das leibliche Wohl sorgt das Landhaus Arndt! Heimatverein Elster (Elbe) e. V.

7 Nr. 3/2017 Mitteilungsblatt der Stadt Zahna-Elster Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung der Stadt Zahna-Elster für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund des 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom (GVBI. LSA S.288), in zuletzt geänderter Fassung, hat die Stadt Zahna-Elster die folgende, vom Stadtrat in der Sitzung am beschlossene Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird 1. im Ergebnisplan mit dem a) Gesamtbetrag der Erträge auf Euro b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Euro 2. im Finanzplan mit dem a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt Euro Euro Euro Euro Euro Euro Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächtigung) wird auf Euro festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird auf Euro festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) betragen laut Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern der Stadt Zahna-Elster vom und gemäß Gebietsänderungsvereinbarung der Stadt Zahna und der Gemeinde Bülzig vom für das Haushaltsjahr 2017: 1. Grundsteuer Stadt OT Zahna-Elster Bülzig 1.1 für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 270 v.h. 200 v.h 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350 v.h. 300 v.h 2. Gewerbesteuer auf 310 v.h. 200 v.h 6 1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen entsprechend 105 KVG gelten bis zu einem Betrag von Euro im Einzelfall als unerheblich. 2. Mehraufwendungen aus bilanziellen Abschreibungen (Konto 57), interne Leistungsbeziehungen (Konto 58), Umsatzsteuer, Umschuldungen sowie Zinsen für Kassenkredite gelten nicht als über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen. 3. Mehrauszahlungen für Umschuldungen, Umsatzsteuer und Zinsen für Kassenkredite gelten nicht als über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen. 4. Innerhalb der gebildeten Ortsbudgets sind mit Ausnahme von zweckgebundenen Mitteln, internen Leistungsbeziehungen, Abschreibungen und Sonderposten die Aufwendungen sowie die dazugehörigen Auszahlungen gegenseitig deckungsfähig. 5. In den Deckungskreisen 01 (Personalausgaben), 02 (KSA und Beiträge zur Unfallkasse Land Sachsen-Anhalt), 03 (Sekundarschule), 04 (Freibad Zahna), 05 (Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern von ), 07 (Gebäude- und Inventarversicherungen) und im Deckungskreis 08 (geringfügig Beschäftigte) sind die Auszahlungen gegenseitig deckungsfähig. 6. Die Freigabe der finanziellen Mittel für investive Maßnahmen, welche durch Fördermittel gegenfinanziert werden, erfolgt erst nach Bewilligung der Fördermittel. 7. Zweckgebundene Mehrerträge/Mehreinzahlungen dürfen gemäß 18 KomHVO für entsprechende Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen verwendet werden, sie gelten nicht als über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen. Zweckgebundene Erträge und Einzahlungen können in das Folgejahr übertragen werden und stehen als Aufwendungen und Auszahlungen zur Verfügung. Stadt Zahna-Elster, den Bürgermeister

8 Bekanntmachung der Haushaltssatzung Seite 8 Mitteilungsblatt der Stadt Zahna-Elster Nr. 3/2017 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach 102 Abs. 2 Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom (GVBI. LSA S. 288) zur Einsichtnahme vom bis im Rathaus der Stadt Zahna-Elster, Am Rathaus 1 in Zahna-Elster, Zimmer 9 zu folgenden Zeiten öffentlich aus: Montag 08:00 12:00 Uhr und 13:00 14:30 Uhr Dienstag 08:00 12:00 Uhr und 13:00 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 12:00 Uhr und 13:00 16:00 Uhr Freitag 08:00 12:00 Uhr Die nach 107 Abs. 4 KVG LSA erforderliche Genehmigung ist durch die Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom unter dem Aktenzeichen 15.2/Lehnert erteilt worden. Mit der kommunalaufsichtlichen Genehmigung des Landkreises Wittenberg ergingen folgende Entscheidungen: 1. Von einer Beanstandung des Beschlusses über die Haushaltssatzung 2017, Beschluss-Nummer und über das Haushaltskonsolidierungskonzept für das Haushaltsjahr 2017, Beschluss- Nummer wird vorerst abgesehen. 2. Es wird angeordnet, dass durch den Bürgermeister der Stadt Zahna-Elster mit Vollziehbarkeit der Haushaltssatzung für den Haushalt selbst eine haushaltswirtschaftliche Sperre in Höhe des ausgewiesenen Defizits im Ergebnisplan zu verfügen ist, die sicherstellt, dass nur Aufwendungen entstehen und Auszahlungen geleistet werden, zu deren Leistung die Stadt Zahna-Elster rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind oder für Vorhaben die gefördert werden. Es wird weiterhin angeordnet, dass Förderprogramme nur in Anspruch genommen werden dürfen, wenn es sich um eine Fortführungsmaßnahme handelt bzw. bei neuen Maßnahmen mit einer mindestens 75 %-igen Förderung, ausgenommen hiervon bereits positiv bewertete Anträge durch die Kommunalaufsicht. Unter diesem Fördersatz sind ausdrücklich keine neuen Förderprogramme zu beantragen. Ausgenommen hiervon sind Fördermaßnahmen zur Wahrnehmung von Pflichtaufgaben bzw. zu Fördermaßnahmen im Rahmen der Programme STARK III und/oder STARK V. 3. Die Genehmigung des im 3 der Haushaltssatzung auf festgesetzten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen, welcher der Genehmigungspflicht unterliegt, wäre für einen Betrag in Höhe von zu erteilen. Der genehmigungspflichtige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird in Höhe von in Worten: Zweihundertneunundneunzigtausend Sechshundert Euro erteilt. 4. Der vorerstige Verzicht einer möglichen kommunalaufsichtlichen Beanstandung des Beschlusses über die Haushaltssatzung 2017 ergeht gemäß 36 Abs. 2 Ziff. 4 VwVfG LSA nach pflichtgemäßem Ermessen unter der Erteilung folgender Auflagen: a. Die durch den Bürgermeister zu verfügende Haushaltssperre ist der Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich zur Kenntnis zu geben. b. Nach Vorliegen von Zuwendungsbescheiden für beantragte Fördervorhaben sind entsprechende Kopien der Zuwendungsbescheide zeitnah der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Zahna-Elster, den Bürgermeister

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