Sozialabzüge Kantonssteuern gültig Steuerperioden (Indexstand per Juni 2012: Punkte, Basis: Mai 2000)
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- Franziska Kaiser
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1 Sozialabzüge Kantonssteuern gültig Steuerperioden (Indexstand per Juni 2012: Punkte, Basis: Mai 2000) Ab Steuerperiode 2013 ergeben sich lediglich Änderungen bei den Grenzbeträgen Mietzinsabzug, pauschal VH und LO. Alle übrigen Abzüge haben mangels Teuerung keinen Anpassungsbedarf. Persönlicher Abzug für Verheiratete (VH) 14'200 Persönlicher Abzug Alleinstehende (LO) 7'100 Kinderabzug 12'000 Kinderabzug zusätzlich ab 16. Altersjahr 6'000 Rentnerabzug 33'000 3'300 55'000 1'600 Vermögensschwelle Rentnerabzug 273'000 Unterstützungsabzug 3'300 Mietzinsabzug, 20 % der Miete mit Maximalabzug 76'400 7'900 Mietzinsabzug, pauschal VH 180'400 4'000 Mietzinsabzug, pauschal LO 90'200 2'000 Eigenbetreuungskostenabzug - 6'000 30, g, h, l Abzüge Versicherungsabzug VH mit Beiträge an 2. Säule 6'600 Versicherungsabzug VH ohne Beiträge an 2. Säule 9'900 Versicherungsabzug LO mit Beiträge an 2. Säule 3'300 Versicherungsabzug LO ohne Beiträge an 2. Säule 5'000 Zweitverdienerabzug 4'400 Fremdbetreuungskostenabzug 6'000 Vermögensabzug VH 202'000 Vermögensabzug LO 101'000 Vermögenskinderabzug 51'000 Kapitalleistungen aus Vorsorge gültig Steuerperioden (Indexstand per Juni 2011: 104.7, Basis: Dez. 2005) Ab Steuerperiode 2013 ergibt sich mangels Teuerung kein Anpassungsbedarf. 30% der Steuertarife gemäss 35 bis 218'200 40% der Steuertarife gemäss 35 über 218'200
2 Sozialabzüge Kantonssteuern gültig Steuerperiode 2012 (Indexstand per Juni 2011: Punkte, Basis: Mai Steuergesetzrevision 2012) Persönlicher Abzug für Verheiratete (VH) 14'200 Persönlicher Abzug Alleinstehende (LO) 7'100 Kinderabzug 12'000 Kinderabzug zusätzlich ab 16. Altersjahr (Neueinführung) 6'000 Rentnerabzug 33'000 3'300 55'000 1'600 Vermögensschwelle Rentnerabzug 273'000 Unterstützungsabzug 3'300 Mietzinsabzug, 20 % der Miete mit Maximalabzug 76'400 7'900 Mietzinsabzug, pauschal VH (Neueinführung) 180'000 4'000 Mietzinsabzug, pauschal LO (Neueinführung) 90'000 2'000 Fremdbetreuungskostenabzug (Neu: allgemeiner Abzug ohne Grenzbetrag, geregelt unter 30, l) Eigenbetreuungskostenabzug (Erhöhung und Wegfall Grenzbetrag) '000 30, g, h, l Abzüge Versicherungsabzug VH mit Beiträge an 2. Säule 6'600 Versicherungsabzug VH ohne Beiträge an 2. Säule 9'900 Versicherungsabzug LO mit Beiträge an 2. Säule 3'300 Versicherungsabzug LO ohne Beiträge an 2. Säule 5'000 Zweitverdienerabzug 4'400 Fremdbetreuungskostenabzug 6'000 Vermögensabzug VH 202'000 Vermögensabzug LO 101'000 Vermögenskinderabzug 51'000 Kapitalleistungen aus Vorsorge gültig Steuerperiode 2012 (Indexstand per Juni 2011: 104.7, Basis: Dez. 2005) 30% der Steuertarife gemäss 35 bis 218'200 40% der Steuertarife gemäss 35 über 218'200
3 Sozialabzüge Kantonssteuern gültig Steuerperioden (Indexstand per Juni 2008: Punkte, Basis: Mai Steuergesetzrevision 2009) Persönlicher Abzug für Verheiratete (VH) 14'200 Persönlicher Abzug Alleinstehende (LO) 7'100 Kinderabzug (Erhöhung) 12'000 Rentnerabzug 33'000 3'300 55'000 1'600 Vermögensschwelle Rentnerabzug 273'000 Unterstützungsabzug 3'300 Mietzinsabzug (neuer Grenzbetrag) 76'000 7'800 Fremdbetreuungskostenabzug 76'000 3'300 Eigenbetreuungskostenabzug 76'000 3'300 30, g, h Abzüge Versicherungsabzug VH mit Beiträge an 2. Säule 6'600 Versicherungsabzug VH ohne Beiträge an 2. Säule 9'900 Versicherungsabzug LO mit Beiträge an 2. Säule 3'300 Versicherungsabzug LO ohne Beiträge an 2. Säule 5'000 Zweitverdienerabzug 4'400 Vermögensabzug VH (Erhöhung) 200'000 Vermögensabzug LO (Erhöhung) 100'000 Vermögenskinderabzug (Neueinführung) 50'000 Kapitalleistungen aus Vorsorge gültig Steuerperioden Steuerperioden 2010 und 2011 (Indexstand per Dezember 2008: Punkte, Basis: Dezember Steuergesetzrevision 2010) 30% der Steuertarife gemäss 35 bis 216'000 40% der Steuertarife gemäss 35 über 216'000 Steuerperiode 2009
4 Sozialabzüge Kantonssteuern gültig Steuerperioden (Indexstand per September 2005: Punkte, Basis: Mai Steuergesetzrevision 2007) Persönlicher Abzug für Verheiratete (VH) 13'400 Persönlicher Abzug Alleinstehende (LO) 6'700 Kinderabzug 8'300 Rentnerabzug 31'000 3'100 52'000 1'600 Vermögensschwelle Rentnerabzug 259'000 Unterstützungsabzug 3'100 Mietzinsabzug 52'000 7'500 Fremdbetreuungskostenabzug (neuer Grenzbetrag) 72'000 3'100 Eigenbetreuungskostenabzug (Neueinführung) 72'000 3'100 30, g, h Abzüge Versicherungsabzug VH mit Beiträge an 2. Säule 6'200 Versicherungsabzug VH ohne Beiträge an 2. Säule 9'300 Versicherungsabzug LO mit Beiträge an 2. Säule 3'100 Versicherungsabzug LO ohne Beiträge an 2. Säule 4'700 Zweitverdienerabzug 4'100 Vermögensabzug VH 166'000 Vermögensabzug LO 83'000 Kapitalleistungen aus Vorsorge gültig Steuerperioden
5 Sozialabzüge Kantonssteuern gültig Steuerperiode 2006 (Indexstand per September 2005: Punkte, Basis: Mai 2000) Persönlicher Abzug für Verheiratete (VH) 13'400 Persönlicher Abzug Alleinstehende (LO) 6'700 Kinderabzug 8'300 Rentnerabzug 31'000 3'100 52'000 1'600 Vermögensschwelle Rentnerabzug 259'000 Unterstützungsabzug 3'100 Mietzinsabzug 52'000 7'500 Fremdbetreuungskostenabzug 52'000 3'100 30, g, h Versicherungsabzug VH mit Beiträge an 2. Säule 6'200 Versicherungsabzug VH ohne Beiträge an 2. Säule 9'300 Versicherungsabzug LO mit Beiträge an 2. Säule 3'100 Versicherungsabzug LO ohne Beiträge an 2. Säule 4'700 Zweitverdienerabzug 4' Vermögensabzug VH 166'000 Vermögensabzug LO 83'000 Kapitalleistungen aus Vorsorge gültig Steuerperiode 2006
6 Sozialabzüge Kantonssteuern gültig Steuerperioden (Indexstand per Dezember 2000: Punkte, Basis Mai 2000) Persönlicher Abzug für Verheiratete (VH) 13'000 Persönlicher Abzug Alleinstehende (LO) 6'500 Kinderabzug 8'000 Rentnerabzug 30'000 3'000 50'000 1'500 Vermögensschwelle Rentnerabzug 250'000 Unterstützungsabzug 3'000 Mietzinsabzug 50'000 7'200 Fremdbetreuungskostenabzug 50'000 3'000 30, g, h Versicherungsabzug VH mit Beiträge an 2. Säule 6'000 Versicherungsabzug VH ohne Beiträge an 2. Säule 9'000 Versicherungsabzug LO mit Beiträge an 2. Säule 3'000 Versicherungsabzug LO ohne Beiträge an 2. Säule 4'500 Versicherungsabzug pro Kind 1'000 Zweitverdienerabzug 4' Vermögensabzug VH 160'000 Vermögensabzug LO 80'000 Kapitalleistungen aus Vorsorge gültig Steuerperioden
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