Neuheiten in der Steuerlandschaft des Kantons Basel-Landschaft
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- Bärbel Brahms
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1 Neuheiten in der Steuerlandschaft des Kantons Basel-Landschaft 1 Vorsteher der BL
2 Inhaltsübersicht 2 M Neuerungen 2014 Kapitalabfindungsbesteuerung Neuregelung Rentnerinnen-/Rentnerabzug Steuerfreiheit Feuerwehrsold Steuerfreiheit Lotteriegewinne Vereinfachtes Nach- und Strafsteuerverfahren bei Bagatellfällen In eigener Sache
3 Neuerungen
4 Kapitalleistung aus Vorsorge neuer Tarif ab 1. Januar 2014 Kapitalleistung Steuersatz bis CHF 400'000 2 % (1. Stufe) für über CHF 400'000 liegende Beträge 6 % (2. Stufe) maximal aber insgesamt 4.5 % (Maximalbelastung) neu auch für Vorsorgeleistungen des Arbeitgebenden Folie 4
5 Kapitalleistung aus Vorsorge - Tarifvergleich 12.00% 11.00% 10.00% 9.00% 8.00% Steuersatz 7.00% 6.00% 5.00% 4.00% 3.00% 2.00% 1.00% 0.00% Heutiger Tarif Neuer Tarif 50' ' ' ' ' ' ' ' ' '000 1'000'000 1'100'000 1'200'000 Höhe der Kapitalleistung 1'300'000 1'400'000 1'500'000 1'600'000 1'700'000 1'800'000 1'900'000 2'000'000 Folie 5
6 Rentnerinnen-/Rentnerabzug ab 1. Januar 2014 Proportionaler Abzug zur jeweiligen AHV-/IV-Rente Alleinstehende Abzug von 40 % bei Einkünften in der Höhe bis zur max. AHV-/IV-Rente Reduktion von 1 % pro CHF 100 zusätzlichen Einkünften Verheiratete Abzug von 60 % bei Einkünften in der Höhe bis zur max. AHV-/IV-Ehepaarrente Reduktion von 1 % pro CHF 250 zusätzlichen Einkünften Kein Abzug bei steuerbarem Vermögen (ohne selbstbewohnte Liegenschaft) Folie 6
7 Steuerfreiheit Feuerwehrsold ab 1. Januar Buchstabe h Der Einkommenssteuer nicht unterworfen sind h. der Sold für Militär- und Zivilschutzdienst sowie der Sold der Milizfeuerwehrleute bis zum Betrag von CHF 10'000 für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Kernaufgaben der Feuerwehr (Übungen, Pikettdienste, Kurse, Inspektionen und Ernstfalleinsätze zur Rettung, Brandbekämpfung, allgemeinen Schadenwehr, Elementarschadenbewältigung und dergleichen); ausgenommen sind Pauschalzulagen für Kader, Funktionszulagen sowie Entschädigungen für administrative Arbeiten und für Dienstleistungen, welche die Feuerwehr freiwillig erbringt. Freigrenze Bund: CHF 5'000! Folie 7
8 Freigrenze bei Lotteriegewinnen (1) 24 Buchstabe g Zum steuerbaren Einkommen gehören insbesondere g. die einzelnen Gewinne von über 1'000 Franken aus einer Lotterie oder einer lotterieähnlichen Veranstaltung; 28 Buchstabe n Der Einkommenssteuer nicht unterworfen sind n. die einzelnen Gewinne bis zu einem Betrag von 1'000 Franken aus einer Lotterie oder einer lotterieähnlichen Veranstaltung. Folie 8
9 Freigrenze bei Lotteriegewinnen (2) 29 Absatz 1 Buchstabe o Von den steuerbaren Einkünften werden abgezogen o. die Einsatzkosten im Umfang von 5 % der einzelnen Gewinne aus einer Lotterie oder einer lotterieähnlichen Veranstaltung, jedoch höchstens 5'000 Franken. Folie 9
10 Viel Glück!
11 Vereinfachtes Nach- und Strafsteuerverfahren
12 Voraussetzungen (1) Nicht deklariertes Einkommen < CHF 30'000 oder < 5 % des steuerbaren Einkommens Nicht deklariertes Vermögen < CHF 600'000 oder < 5 % des steuerbaren Vermögens Betrachtungszeitraum = Nachsteuerperiode Folie 12
13 Voraussetzungen (2) Zustimmungserklärung der steuerpflichtigen Person mit Widerrufsmöglichkeit bis zur formellen Rechtskraft Folie 13
14
15 Voraussetzungen (2) Zustimmungserklärung der steuerpflichtigen Person mit Widerrufsmöglichkeit bis zur formellen Rechtskraft Zustimmung der zuständigen Veranlagungsstelle Kein Anspruch auf vereinfachtes Verfahren Folie 15
16 Umsetzung Hinzurechnung der bisher nicht deklarierten Einkommens- und Vermögenswerte in der nächsten offenen Veranlagung Zuschlag von 50 % auf den Hinzurechnungsbetrag zur pauschalen Abgeltung von Verzugszinsen und Bussen Kein vereinfachtes Verfahren bei: - Selbstanzeigen - Vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen Folie 16
17 Zeitplan Pilotprojekt mit Revisorat läuft Einführung inkl. KM 1. Juli 2014 Folie 17
18 In eigener Sache
19 und Folie 19
20 - Neuerungen Ab Steuerjahr 2013 können auch Belege elektronisch eingereicht werden Wertschriften-Detailerfassung ist eingeführt Automatischer Abgleich ab Steuerjahr 2014 Folie 20
21 Erfassung der Deklaration in EasyTax Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Daten Folie 21
22
23 Organigramm ab März 2014 Geschäftsleitung Felix Sidler Donat Steiner Stab der Geschäftsleitung Daniela Jörin Corinne Lenzin Madeleine Na Franz Weiss Rechtsdienst Benjamin Pidoux Michael Chiesa Dario Giovanoli Natürliche Personen 1 Stefan Vent Revisorat Yvonne Luginbühl Logistik und Projekte Christian Hablützel Natürliche Personen 2 Andreas Schorno Spezialsteuern Fabio Gamboni Steuerbezug Martin Flückiger Gemeinden u. Einsprachen Clemens Frei Juristische Personen Vincenzo Coco Quellensteuer Egon Andenmatten
24
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