Der Wechsel börsenkotierter Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER

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1 Der Wechsel börsenkotierter Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER 9 Der Wechsel börsenkotierter Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER Dr. Stephan Glanz, dipl. Wirtschaftsprüfer, ist Gründer der Dr. Glanz & Partner GmbH Consulting im Finanz- und Rechnungswesen und Partner des Center of Excellence in Accounting. Davor hat er viele Jahre in grossen Wirtschaftsprüfungsunternehmen hauptsächlich im IFRS- Umfeld gearbeitet, unterbrochen von mehreren Jahren im Corporate Center einer Schweizer Grossbank. Er war auch Mitglied oder Sekretär von Fachkommissionen des Berufsverbands EXPERTsuisse. Stephan Glanz ist Autor oder Mitherausgeber verschiedener Fachbücher, Autor zahlreicher Fachartikel und Referent.

2 10 Der Wechsel börsenkotierter Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER Inhaltsverzeichnis Einführung Welches Regelwerk für welche Unternehmen? Zielgruppen von IFRS und Swiss GAAP FER Rechnungslegungsstandard der börsenkotierten Schweizer Unternehmen Welche Emittenten an der SIX Swiss Exchange wechseln auf Swiss GAAP FER? Chronologie der Wechsel auf Swiss GAAP FER Grösse der Emittenten, die auf Swiss GAAP FER gewechselt haben Internationalität der Emittenten, die auf Swiss GAAP FER gewechselt haben Nach welcher Methodik erfolgt die Umstellung auf Swiss GAAP FER? Umstellung im Halbjahresbericht Rückwirkende Umstellung Überleitungsrechnung im Geschäfts-/Halbjahresbericht Welche Auswirkungen hat der Wechsel auf Swiss GAAP FER? Auswirkungen in der Rechnungslegung Eigenkapital per Anfang Vorjahr Ergebnis des Vorjahrs Bilanzierungs- und Bewertungsregeln Darstellung Auswirkungen auf den Informationswert der Rechnungslegung Auswirkungen am Kapitalmarkt Welche Gründe hat der Wechsel auf Swiss GAAP FER? Fazit Literaturverzeichnis

3 Der Wechsel börsenkotierter Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER 11 Einführung Seit sich die IFRS 1 der Konvergenz mit den US GAAP 2 verschrieben haben, ist die Schere im Anspruchsniveau zwischen IFRS und Swiss GAAP FER 3 immer weiter aufgegangen. Für Geschäftsjahre beginnend ab 1. Januar 2005 haben Emittenten im sog. Hauptsegment (zuletzt «Main Standard») der SIX Swiss Exchange die Swiss GAAP FER nicht mehr anwenden dürfen. 4 Vorliegender Beitrag analysiert den Trend bei an der SIX Swiss Exchange kotierten Unternehmen, ihre Rechnungs legung ggf. zum Preis eines Wechsels in den «Domestic Standard» (vormals «Nebensegment») 5 nicht länger den IFRS, sondern neu(erlich) den Swiss GAAP FER zu unterstellen. Untersucht wird, inwieweit die Emittenten, welche seit 2008 auf Swiss GAAP FER gewechselt haben, Gemeinsamkeiten aufweisen und der Zielgruppe dieses Regelwerks entsprechen, welche Auswirkungen der Wechsel sowohl in der Rechnungslegung wie auch aus Sicht der Kapitalmarktteilnehmer hat und welche Gründe die Unternehmensleitungen dazu veranlasst haben (könnten). 1. Welches Regelwerk für welche Unternehmen? 1.1 Zielgruppen von IFRS und Swiss GAAP FER Erklärte Zielgruppe der Swiss GAAP FER sind KMU mit «nationaler Ausstrahlung». 6 Was dies konkret bedeutet, bleibt offen. Von den Emittenten, die seit 2008 auf Swiss GAAP FER gewechselt haben, sind die allermeisten keine typischen KMU und zudem vorwiegend international tätig. Jedoch sind ihre gewichtigen Stakeholder wie Ankeraktionäre, Verwaltungsrat, CFO zumeist Schweizer; insoweit haben sie eine schweizerische Ausrichtung (s. Abschnitt 2.2, 2.3). 1 International Financial Reporting Standards = IASB (2015a). 2 United States Generally Accepted Accounting Principles. 3 Schweizerische Fachempfehlungen zur Rechnungslegung = Fachkommission FER (2015). 4 Ende 2002 war das Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange entsprechend angepasst worden. 5 Seit 1. August 2015 gilt diese Einteilung Main Standard versus Domestic Standard nicht mehr (s. Abschnitt 2.1). 6 «Die Swiss GAAP FER fokussieren sich auf die Rechnungslegung kleiner und mittelgrosser Organisationen und Unternehmensgruppen mit nationaler Ausstrahlung.» (Einführung; Fachkommission FER (2015), S. 10.) Von den speziellen Anwendern (NPOs; Vorsorgeeinrichtungen; Versicherer) ist im Rahmen dieses Beitrags abzusehen, desgleichen von den «kleinen Organisationen», die sich mit Anwendung der sog. Kern-FER begnügen können.

4 12 Der Wechsel börsenkotierter Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER Demgegenüber richten sich die IFRS an jegliche Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht, 7 wobei Grösse, Internationalität oder andere Merkmale keine Rolle spielen. Begrenzt wird der Anwendungsbereich hier in anderer Weise, nämlich hinsichtlich der Stakeholder: Die IFRS beziehen sich ausdrücklich auf die externe Rechnungslegung, welche den Investoren und vielleicht auch Gläubigern bekannt gegeben oder sogar allgemein zugänglich gemacht wird. 8 Mit welchen Informationen das Management ein Unternehmen steuert, belassen die IFRS in dessen Verantwortung. 9 Ein valabler «dritter Weg» wäre für Emittenten, die auf Swiss GAAP FER gewechselt haben, der IFRS für KMU gewesen: 10 Während er im Regelungsumfang viel näher bei Swiss GAAP FER liegt, handelt es sich konzeptionell gleichsam um «IFRS light». Ausserdem liegt er in allen Weltsprachen vor, 11 und er wurde in bahnbrechender Weise um offizielles Lernmaterial ergänzt. 12 Im privaten Rechnungslegungsrecht ist er als anerkannter Standard neben (vollen) IFRS und Swiss GAAP FER verankert. 13 Der entscheidende Hinderungsgrund ist, dass er sich für sog. öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen selber verbietet. 14 «Public accountability» wird so verstanden, dass entweder (1) Titel des Unternehmens Beteiligungs- oder auch Schuldtitel an einem öffentlichen Markt gehandelt werden bzw. solches vorbereitet wird oder (2) das Unternehmen als Hauptgeschäft im weitesten Sinne Vermögenswerte einer breiten Gruppe von Aussenstehenden verwaltet (Kapitalsammelfunktion). Die Bezeichnung «IFRS für KMU» ist also ungenau. Ohne diese «intrinsische» Beschränkung des Anwendungsbereichs wäre es möglicherweise weltweit zu einer ähnlichen Absetzbewegung von den (vollen) IFRS gekommen, wie sie hierzulande an der SIX Swiss Exchange 7 Vgl. Preface to IFRS, N 9. 8 Vgl. Preface to IFRS, N 10; Conceptual Framework OB2 ff. 9 Vgl. Conceptual Framework OB9. 10 IASB (2009). Vgl. Glanz/Pfaff (2010), (2011a). Der IFRS für KMU wurde kürzlich überarbeitet; IASB (2015b). Diese Änderungen sind eher punktuell und treten für Berichtsperioden beginnend ab 1. Januar 2017 in Kraft Neuerdings wird die offizielle deutsche Übersetzung nicht mehr angeboten Art. 1 Abs. 1 VASR i.v.m. Art. 962a Abs. 5 OR; zum Ganzen vgl. Glanz et al. (2014). 14 IFRS for SMEs 1.1 ff.; vgl. auch SIX Exchange Regulation (2014a).

5 Der Wechsel börsenkotierter Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER 13 stattgefunden hat. Auch die SIX Swiss Exchange und als zweite schweizerische Wertpapierbörse die BX Berne exchange hätten wohl den IFRS für KMU in ihren Kotierungsreglementen 15 zugelassen (da anspruchsvoller als die Swiss GAAP FER 16 ). Indem börsenkotierte Unternehmen zwischen unterschiedlichen Standards wählen können, ist die Schweiz ein Sonderfall: 17 An den relevanten Börsenplätzen der Welt bleiben (volle) IFRS zwingend vorgeschrieben, wobei wenige grosse Länder noch nachziehen und in den USA für einheimische Emittenten nach wie vor US GAAP verlangt werden. 18 Abbildung 1 veranschaulicht die überlappenden Zielgruppen von Swiss GAAP FER und IFRS somit auch den Bereich, wo die anerkannten Standards miteinander konkurrieren. 19 Art der Unternehmen «KMU mit nationaler Ausstrahlung» Alle anderen Öffentlich rechenschaftsp lichtig IFRS Nicht öffentlich rechenschaftsp lichtig mit externen Anspruchsgruppen ohne externe Anspruchsgruppen Swiss GAAP FER IFRS für KMU Abb. 1: Zielgruppen von Swiss GAAP FER, IFRS und IFRS für KMU 15 SIX Exchange Regulation (2015b) i.v.m. SIX Exchange Regulation (2015c); BX Berne exchange (2010). 16 Vgl. Glanz/Pfaff (2011a), S. 23 ff. Allerdings wurden Letztere unterdessen um zusätzliche Anforderungen für börsenkotierte Unternehmen ergänzt, in denen sich IFRS-Erfordernisse spiegeln (FER 31; s. Begründung mit «deren Besonderheiten im Sinne der öffentlichen Rechenschaftspflicht und der dadurch erhöhten Anforderungen an Transparenz sowie internationale Vergleichbarkeit»). Im IFRS für KMU sind diese Erfordernisse aufgrund der Beschränkung des Anwendungsbereichs weggelassen worden. 17 Dabei kennt die Schweiz nicht einmal eine staatliche Börsenaufsicht, sondern schreibt den Börsen in Art. 4 BEHG eine «Selbstregulierung» vor. Bei der SIX Swiss Exchange nimmt diese Funktion die SIX Exchange Regulation wahr. Dazu gehört auch die Durchsetzung der Rechnungslegungsvorschriften (Enforcement) aspx. Die USA sind der entgegengesetzte Sonderfall, weil die US GAAP hinsichtlich Anspruchsniveau nicht ihresgleichen haben. Deswegen kam es trotz der langjährigen Konvergenzbestrebungen nicht zur erhofften Anerkennung der IFRS für US-Emittenten. 19 Zur Diskussion um den «richtigen» Standard vgl. Birrer (2010); Bitterli (2012); Böckli (2014), S. 10 ff.; Eberle (2010); Fachkommission FER (2014), S. 20 ff.; Glanz/Pfaff (2011a), S. 12 ff., (2011b); Pfaff (2010); PwC (2010).

6 14 Der Wechsel börsenkotierter Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER 1.2 Rechnungslegungsstandard der börsenkotierten Schweizer Unternehmen Schweizer Emittenten von Schuldtiteln können generell zwischen IFRS, US GAAP oder Swiss GAAP FER als Rechnungslegungsstandard wählen. 20 Im vorliegenden Rahmen betrachten wir aber ausschliesslich Schweizer Emittenten von Beteiligungstiteln. 21 Dabei klammern wir Banken, Effektenhändler, Versicherungen und kollektive Kapitalanlagen wegen der zu unterschiedlichen Geschäftsmodelle und der zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Regelungen aus. Praktisch immer geht es um die Konzernrechnung, weil es sich bei den Emittenten im Sinne des Rechnungslegungsrechts um Mutterunternehmen handelt, die zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet sind. 22 Bis 31. Juli 2015 galt: Wer im Main Standard der SIX Swiss Exchange gelistet werden wollte, musste IFRS anwenden. 23 US GAAP waren hier zwar ebenfalls zulässig, wie auch im Domestic Standard und im separaten Standard für Investmentgesellschaften; 24 Anwender gibt es aber nur noch wenige, die allesamt im Main Standard gelistet sind. Die Option auf Swiss GAAP FER bestand ausser im Domestic Standard im separaten Standard für Immobiliengesellschaften, wo es um wenige Fälle geht. 25 Im Domestic Standard wurden zuletzt so gut wie ausschliesslich Swiss GAAP FER angewandt. 26 An der BX Berne exchange bleiben Swiss GAAP FER generell zulässig als Alternative zu IFRS oder US GAAP 27 und vorherrschend. Abbildung 2 gibt die Resultate unserer Erhebung wieder, die vom 25. Juli 2015 datiert. 20 SIX Exchange Regulation (2015c), Art. 7; BX Berne exchange (2010), Art Ausländische Emittenten können ausserdem ihrer sog. Heimatnorm folgen; SIX Exchange Regulation (2015c), Art. 8. Die BX Berne exchange lässt derzeit keine ausländischen Emittenten zu; BX Berne exchange (2010), Art Art. 963, 963a OR bzw. Art. 663e, 663f aor. 23 SIX Exchange Regulation (2012), Art. 6 Abs SIX Exchange Regulation (2012), Art. 6 Abs SIX Exchange Regulation (2012), Art. 6 Abs Einer der verbliebenen IFRS-Anwender (dorma+kaba) wendet im Bericht über das Geschäftsjahr 2014/15 erstmals Swiss GAAP FER an, also nach dem Stichtag unserer Erhebung (im Halbjahresbericht per 31. Dezember 2014 wandte er diese bereits an). Vgl. die Medienmitteilung vom 27. Februar BX Berne exchange (2010), Art

7 Der Wechsel börsenkotierter Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER 15 Anzahl Emittenten Total IFRS US GAAP Swiss GAAP FER SIX Swiss Exchange: Main Standard* Domestic Standard Standard für Investmentgesellschaften n/a Standard für Immobiliengesellschaften 13 7 n/a 6 BX Berne exchange * The Swatch Group AG (Swiss GAAP FER) war bei Redaktionsschluss immer noch im Main Standard gelistet. Abb. 2: Von börsenkotierten Schweizer Unternehmen angewandte Regelwerke Welche Emittenten an der SIX Swiss Exchange wechseln auf Swiss GAAP FER? 2.1 Chronologie der Wechsel auf Swiss GAAP FER Im Folgenden betrachten wir nur noch die Emittenten an der SIX Swiss Exchange, und zwar wiederum per 25. Juli Insgesamt haben seit 2008 bis dato 36 von ihnen auf Swiss GAAP FER gewechselt (nach Massgabe des Geschäftsjahrs, in dem die Konzernrechnung im Geschäftsbericht 29 erstmals nach Swiss GAAP FER erstellt wurde: «Umstellungsjahr»). 30 Die Chronologie in Abbildung 3 macht klar, dass hier von einem steten Trend gesprochen werden muss, hat doch die Anzahl der Wechsler über die Jahre nicht abgenommen. Es wechseln denn auch weitere Unternehmen im Halbjahresbericht 2015 oder für das Geschäftsjahr 2015 (soweit das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht). 28 Quelle: market, Abruf: 25. Juli Vgl. Art. 958 Abs. 2 OR bzw. Art. 662 Abs. 1 aor. 30 Nicht mitgezählt ist dorma+kaba, das wie erwähnt im Geschäftsjahr 2014/15 auf Swiss GAAP FER wechselt. Nach dem Stichtag unserer Erhebung wechseln sodann Ascom, Cicor Technologies und Looser (alle im Geschäftsjahr 2015) sowie Bobst (im Geschäftsjahr 2016). Nicht mitgezählt wird auch Infranor: Zwar ist die Infranor Inter AG an der SIX Swiss Exchange kotiert, aber sie wird von der Perrot Duval Holding AG kontrolliert (vgl. Geschäftsbericht 2009/2010, S. 16), wobei sie im selben Geschäftsjahr und auf denselben Stichtag wie diese gewechselt hat. Es haben keine ausländischen Emittenten auf Swiss GAAP FER gewechselt. In einem Fall (Inficon) wurde auf Swiss GAAP FER nicht von IFRS, sondern von US GAAP gewechselt.

8 16 Der Wechsel börsenkotierter Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER Nr. Geschäftsjahr Stichtag Umstellung Name Emittent (Mutterunternehmen) Nettoumsatz Mio. CHF Währung Charles Vögele Charles Vögele Holding AG 901,2 CHF Energiedienst Energiedienst Holding AG 875,7 EUR Goldbach Goldbach Group AG 463,9 CHF Tornos Tornos Holding AG 175,8 CHF Walter Meier Walter Meier AG 367,4 CHF APG SGA APG SGA SA 304,3 CHF Bachem Bachem Holding AG 170,7 CHF Burkhalter Burkhalter Holding AG 497,6 CHF Edisun Power Edisun Power Europe Ltd. 8,1 CHF Georg Fischer Georg Fischer AG 3 766,0 CHF Meyer Burger Meyer Burger Technology AG 202,7 CHF Swatch The Swatch Group AG 8 456,0 CHF Inicon (von US GAAP) Inicon Holding AG 278,9 USD Mobilezone Mobilezone Holding AG 325,9 CHF * PubliGroupe PubliGroupe AG 285,1 CHF Schlatter Schlatter Holding AG 115,5 CHF Siegfried Siegfried Holding AG 367,8 CHF / Ypsomed Ypsomed Holding AG 248,6 CHF Kardex Kardex AG 372,9 EUR Orell Füssli Orell Füssli Holding AG 285,5 CHF Zwahlen & Mayr Zwahlen & Mayr SA 98,6 CHF Adval Tech Adval Tech Holding AG 252,8 CHF Dätwyler Dätwyler Holding AG 1 319,5 CHF Elma Elma Electronic AG 126,0 CHF Genolier (heute: Aevis) Genolier Swiss Medical Network SA 192,4 CHF Mindset Mindset Holding AG in Liquidation 0,0 CHF / Crealogix Crealogix Holding AG 52,3 CHF / Perrot Duval Perrot Duval Holding SA** 44,6 CHF Bossard Bossard Holding AG 395,1 CHF Cham Paper Cham Paper Group Holding AG 312,6 CHF Gurit Gurit Holding AG 314,4 CHF Hügli Hügli Holding AG 390,4 CHF Mikron Mikron Holding AG 150,0 CHF / Datacolor Datacolor AG 51,5 CHF / Sunstar Sunstar-Holding AG 47,9 CHF Villars Villars Holding SA 101,8 CHF * Widersprüchliche Angaben im Geschäftsbericht des Umstellungsjahrs (S. 7 und 28): Laut Note 2.1 Umstellung per ; Überleitungsrechnung einzig des Eigenkapitals per (Note 19.4); zugleich aber Darstellung der Vorjahresspalten der Erfolgsrechnung und Geldlussrechnung «nach Restatement». ** Die Perrot Duval Holding SA kontrolliert die gleichermassen kotierte Infranor Inter AG, welche gleichzeitig gewechselt hat und hier nicht separat betrachtet wird. Abb. 3: Emittenten, die auf Swiss GAAP FER gewechselt haben (in chronologischer Folge) Quelle: Geschäftsberichte.

9 Der Wechsel börsenkotierter Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER 17 Unternehmen wählen soweit ein Wahlrecht existiert ihr Regelwerk aufgrund eines Kosten-Nutzen-Kalküls. Das Gleiche gilt worauf noch zurückzukommen ist für einen Wechsel dieses Regelwerks. An IFRS haben im Main Standard gelistete Emittenten möglicherweise schon deshalb festgehalten, weil sie sonst in den Domestic Standard umgeteilt worden wären (s. Abschnitt 1.2). Von den 36 Wechslern waren 31 vorher im Main Standard gelistet; diese haben die Umteilung in Kauf genommen. 32 Am 1. August 2015 trat eine Neukonzeption der «regulatorischen Standards» in Kraft, weil infolge der Umteilungen die bisherige Unterscheidung (Main versus Domestic) nicht mehr der Realität entsprach. 33 «Ziel der Neukonzeption ist eine Vereinfachung der heutigen Struktur, die klare Positionierung von Swiss GAAP FER als einer der relevanten anerkannten Rechnungslegungsstandards [...] und die Anpassung der Kotierungsvoraussetzungen an die heutigen Markterfordernisse.» 34 Die neue Einteilung stellt darauf ab, ob ein Emittent IFRS bzw. US GAAP oder aber Swiss GAAP FER anwendet (s. Abbildung 4). Effektiv ändert sich damit so gut wie nichts. 35 IFRS US GAAP Swiss GAAP FER International Reporting Standard X X n/a Swiss Reporting Standard n/a n/a X Standard für Investmentgesellschaften X X n/a Standard für Immobiliengesellschaften X n/a X Standard für Hinterlegungsscheine X X n/a Abb. 4: «Regulatorische Standards» der SIX Swiss Exchange für Beteiligungstitel ab 1. August Aus unterschiedlichen Gründen (z.b. Vergleichbarkeit) können Investoren, Kreditgeber oder sonstige Vertragspartner des Unternehmens auf IFRS als Regelwerk bestehen. Abgesehen von international tätigen Gross- 32 Gemäss schriftlicher Auskunft der SIX Swiss Exchange vom 8. Mai 2015 blieb Swatch obwohl es die Swiss GAAP FER bereits für zwei Geschäftsjahre anwandte vorderhand im Main Standard eingeteilt, weil The Swatch Group AG Beschwerde gegen die Umteilung eingelegt hat. 33 Vgl. SIX Exchange Regulation (2014a), (2014b), (2015a). 34 SIX Exchange Regulation (2014b), (2015a). 35 Die erwähnten Kotierungsvoraussetzungen betreffen nicht die Rechnungslegung. Im vorliegenden Rahmen nicht relevant sind der neue Substandard für kollektive Kapitalanlagen (im Standard für Beteiligungsrechte) sowie die drei neuen Substandards im Standard für Forderungsrechte. 36 SIX Exchange Regulation (2015b), Art. 3 Abs. 2, 3, 5; SIX Exchange Regulation (2015c), Art. 6 ff., Anhang 1; Quelle: Abruf: 25. Juli 2015.

10 18 Der Wechsel börsenkotierter Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER konzernen mit ebensolchen Stakeholdern für sie sind die Swiss GAAP FER sowieso nicht gedacht gibt es Emittenten, für die der Wechsel kein Thema zu sein scheint, 37 obwohl sie die Durchschnittsgrösse der Emittenten, welche gewechselt haben, nicht überschreiten. Mit den Wechslern hat allerdings eine Vielzahl der weniger grossen Unternehmen den Main Standard verlassen. 2.2 Grösse der Emittenten, die auf Swiss GAAP FER gewechselt haben Abbildung 5 klassifiziert die Wechsler (Abbildung 3) nach ihrem Nettoumsatz im Umstellungsjahr (laut erstmaliger Konzernrechnung nach Swiss GAAP FER; es handelt sich also um eine historische Grösse, nicht um den im jüngsten Geschäfts- oder Halbjahresbericht publizierten Nettoumsatz). In drei Fällen wird trotz des Wechsels weiterhin nicht in CHF, sondern in EUR bzw. USD Rechnung gelegt. 38 Fälle, wo gleichzeitig die Berichtswährung auf CHF gewechselt wurde, gibt es offensichtlich keine. Es lässt sich darüber streiten, ab wann ein Unternehmen kein KMU mehr ist. Das Rechnungslegungsrecht qualifiziert bereits Unternehmen mit einem Umsatzerlös von über 40 Mio. CHF als «grössere Unternehmen», sofern in zwei aufeinanderfolgenden Jahren gleichzeitig entweder die Bilanzsumme über 20 Mio. CHF oder die Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt über 250 beträgt % aller Emittenten, die gewechselt haben, erzielen zwischen 100 und 500 Mio. CHF Nettoumsatz, sind also für Schweizer Verhältnisse keine KMU. Wenn der Umsatzerlös das Geschäftsvolumen ausdrückt, so ist die Bilanzsumme ein Mass für das investierte Kapital; auch existiert eine gewisse Korrelation zwischen Umsatzerlös, Bilanzsumme und Anzahl Mitarbeitender, wobei diese je nach Wirtschaftssektor verschieden ist. Auch anhand der beiden letzteren Grössen (nicht abgebildet) handelt es sich bei den Wechslern auf Swiss GAAP FER meist nicht um typische KMU Vgl. Berndt et al. (2014); Bürgler (2012b); Carl (2012). 38 EUR: Energiedienst; Kardex; USD: Inficon. Der Nettoumsatz wurde hier zu dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet, welcher innerhalb der erstmaligen Swiss GAAP FER-Konzernrechnung für Umrechnungen in ebendiese Währung zur Anwendung kommt. 39 Art. 961 i.v.m. Art. 727 Abs. 1 Ziff. 2 OR; nach altem OR galten sogar Umsatzerlös 10 Mio. CHF, Bilanzsumme 20 Mio. CHF, Vollzeitstellen Im Main Standard der SIX Swiss Exchange sind solche ohnehin kaum zu finden (wie übrigens auch keine Start-ups). Vgl.

11 Der Wechsel börsenkotierter Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER 19 > >1000 bis >500 bis >100 bis bis Abb. 5: Nettoumsatzerlös der Emittenten, die gewechselt haben (Mio. CHF) Zu den Wechslern gehören laut Abbildung 3 mindestens zwei grössenmässige «Ausreisser», nämlich Swatch und Georg Fischer im Jahr beides für Schweizer Verhältnisse Grosskonzerne. Mit Dätwyler hatte im Jahr 2010 schon einmal ein (allerdings «kleiner») Milliardenkonzern gewechselt. Swatch ist das erste im Blue-Chip-Index SMI (Swiss Market Index) enthaltene Unternehmen, welches gewechselt hat. Die SIX Exchange Regulation lancierte Anfang 2013 anschliessend an den Entscheid dieses Unternehmens, von IFRS abzurücken eine öffentliche Vernehmlassung zur Frage, ob für im SMI enthaltene (grosse und international ausgerichtete) Emittenten die Swiss GAAP FER per sofort zu verbieten seien. 42 Obwohl die Antworten höchst kontrovers ausfielen, kam die Selbstregulierungsstelle zum überraschenden Schluss, dass «kein unmittelbarer regulatorischer Handlungsbedarf» bestehe, zumal die Swiss GAAP FER wohl dank neuer Anforderungen für kotierte Unternehmen (FER 31) an «internationaler Vergleichbarkeit» gewinnen würden. 43 Im internen Streit, ob der Stellenwert des börseneigenen SMI die Gefahr eines Reputationsverlusts der Börse rechtfertige, gab sie klein bei; an der SMI-Zugehörigkeit der Swatch-Aktien änderte sich nichts Zu Swatch vgl. Bürgler (2012a), (2012b); Carl (2012); nrü. (2013); o.v. (2012); zu Georg Fischer vgl. Bösiger/Teitler-Feinberg (2015); Braun (2013a), (2013b), (2014), (2015); gvm. (2013); Kutscher (2013). 42 Vgl. SIX Exchange Regulation (2013c). 43 Vgl. SIX Exchange Regulation (2013a). 44 Die Aufmerksamkeit der Wirtschaftspresse war für einmal gross; vgl. Bürgler (2012b), (2013a), (2013b), (2013c), (2013d), (2013e); Bürgler/Schwalbe (2013); Carl (2012); o.v. (2012), (2013a), (2013b); Rasch (2013); Schmutz (2013c); Schwalbe (2013a), (2013b).

12 20 Der Wechsel börsenkotierter Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER Apropos Indexzugehörigkeit: Wie Abbildung 6 zeigt, sind die Emittenten, welche auf Swiss GAAP FER gewechselt haben, regelmässig als Small- Caps oder höchstens als Mid-Caps zu qualifizieren: 45 Zum Swiss Performance Index (SPI) gehören 74% dieser Emittenten. Zum SMI MID gehören lediglich zwei dieser 74% (Georg Fischer und Meyer Burger); zum SMI gehört Swatch. Weitere fünf Emittenten, die gewechselt haben, sind nicht einmal in den SPI einbezogen. 46 SMI 1 SMI MID 2 SPI 26 Übrige 5 Abb. 6: Indexzugehörigkeit der Emittenten (total 34) 2.3 Internationalität der Emittenten, die auf Swiss GAAP FER gewechselt haben Auch die nachstehenden Informationen sind (wo nicht speziell angegeben) dem Geschäftsbericht des jeweiligen Umstellungsjahrs entnommen; wiederum handelt es sich also um historische Informationen. Bei einer Mehrzahl der Emittenten, die gewechselt haben (Abbildung 3), liegen die Absatzmärkte schwergewichtig im Ausland, und zwar in der EU (es handelt sich ganz überwiegend nicht um global tätige Unternehmen). Bei ungefähr einem Drittel gemäss Abbildung 7 ist der Schweiz-Anteil des Nettoumsatzes aus dem Geschäftsbericht nicht ablesbar; in diesen Fällen ist die Schweiz dem geografischen Segment Europa zugeordnet, 45 Hier ohne zwei Unternehmen, die längst dekotiert worden sind (Mindset; Sunstar). 46 Der SPI umfasst alle an der SIX Swiss Exchange kotierten Schweizer Unternehmen, deren Freefloat mindestens 20% beträgt. Der SMI umfasst die 20 liquidesten und höchstkapitalisierten Titel des SPI (Börsenumsatz und Kapitalisierung bei Ermittlung der Jahresrangfolge mit je 50% gewichtet). Der SMI MID umfasst die nachfolgenden 30 liquidesten und höchstkapitalisierten Titel (Rangfolge entsprechend ermittelt). Vgl. indices_de.html.

13 Der Wechsel börsenkotierter Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER 21 auf das meist der dominierende Anteil am Nettoumsatz entfällt. 47 Bei einem weiteren Drittel wird der Nettoumsatz überwiegend ausserhalb der Schweiz erzielt (die EU ist meist der dominierende Absatzmarkt). Das dritte Drittel bilden jene, die ihren Nettoumsatz überwiegend in der Schweiz erzielen und insofern typische Swiss GAAP FER-Anwender sind. unbekannt 11 0 bis 25% 10 >25 bis 50% 2 >50% 13 Abb. 7: Nettoumsatzerlös in der Schweiz Die meisten der Emittenten, die gewechselt haben, gehören also im Umstellungsjahr weder von der Grösse noch von den Absatzmärkten her zur Zielgruppe der Swiss GAAP FER. Besteht «die nationale Ausstrahlung» 48 allerdings darin, dass die hauptsächlichen Stakeholder vorwiegend Schweizer sind, dann sind diese Emittenten in der Regel «schweizerische» Unternehmen. Das soll als Nächstes belegt werden (ebenfalls bezogen auf das Umstellungsjahr). Im Rahmen der Angaben über «bedeutende Aktionäre» 49 ist deren Nationalität nicht immer ersichtlich; wir machten dann diese im Internet ausfindig oder entnahmen sie den Angaben über die Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung. 50 Bei 86% der Emittenten, die gewechselt haben, sind die beiden grössten Aktionäre Schweizer oder ist zumindest der grösste Aktionär Schweizer (31 Fälle; Abbildung 8). Letz- 47 Dem entsprechen die Befunde von Pfaff/Hermann (2012), S Fachkommission FER (2015), S Im Einzelabschluss des Mutterunternehmens (Art. 663c OR) und im Corporate-Governance-Bericht (SIX Exchange Regulation (2014c), Anhang Ziff. 1.2); der Querverweis ist dabei zulässig. 50 Im Corporate-Governance-Bericht: SIX Exchange Regulation (2014c), Anhang Ziff. 3.1 Bst. a, Ziff. 4.1 Bst. a.

14 22 Der Wechsel börsenkotierter Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER terer gehört auch dem Verwaltungsrat an oder hat einen Vertreter in den Verwaltungsrat entsandt (wo es sich um eine stimmrechtsverbundene Aktionärsgruppe handelt). Zwar haben diese beiden Schweizer Aktionäre nur in 13 der 31 Fälle zusammen die absolute Stimmrechtsmehrheit; in elf Fällen hat sie der grösste Aktionär wenn zumindest er Schweizer ist allein (hier nicht abgebildet). Jedenfalls aber haben die meisten Emittenten, welche gewechselt haben, Schweizer Ankeraktionäre, die aufgrund ihrer Beteiligung einen massgeblichen Einfluss auf die Geschäftspolitik ausüben können (Sperrminorität). 51 Eigentliche Publikumsgesellschaften sind fast keine darunter. 52 Ansonsten kann es ausser den beiden grössten Aktionären (Abbildung 9) noch weitere Aktionäre mit über 5% Stimmenanteil geben. 53 beide Schweizer 24 Schweizer, Ausländer 7 Ausländer, Schweizer 2 beide Ausländer 3 Abb. 8: Nationalität der beiden grössten Aktionäre 51 Dem entsprechen die Befunde von Pfaff/Hermann (2012), S. 202 f. 52 Höchstens Georg Fischer und Meyer Burger, wo die beiden grössten Aktionäre nur je gut 5% Stimmenanteil haben, können als solche gelten. 53 In elf Fällen hat der grösste Aktionär (gleich, welcher Nationalität) allein die absolute Stimmrechtsmehrheit. In zwei Fällen sind dies über 75% (wobei der grösste Aktionär Schweizer ist).

15 Der Wechsel börsenkotierter Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER 23 >75% 3 >50 bis 75% 12 >25 bis 50% 15 bis 25% 6 Abb. 9: Anteil der Stimmrechte, der auf die beiden grössten Aktionäre entfällt (gleich, welcher Nationalität) Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind bei 56% der Emittenten, die gewechselt haben, allesamt Schweizer. Fast immer sind sie wenigstens zur Mehrheit Schweizer (Abbildung 10), 54 wobei die Mehrheit zwischen 57% und 88% der Verwaltungsräte beträgt (je nach Anzahl, die zwischen drei und zehn, überwiegend aber fünf oder vier beträgt). alle Schweizer 20 mehrheitlich Schweizer 14 zur Hälfte oder minderheitlich Schweizer 2 Abb. 10 Nationalität der Verwaltungsräte Der Chief Financial Officer (CFO) ist so gut wie überall Schweizer (Abbildung 11). 55 Gemäss den Corporate-Governance-Angaben haben diese CFOs in der Schweiz sowohl ihre Ausbildung absolviert als auch ihre Berufserfahrung gesammelt. 56 Auch das ist ein Unterschied zu Schweizer Grosskonzernen, wo die Nationalität der Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung typischerweise keine Rolle spielt. 54 Dem entsprechen die Befunde von Pfaff/Hermann (2012), S Einen CFO gibt es in zwei Fällen nicht (Mindset; Sunstar). 56 Dem entsprechen die Befunde von Pfaff/Hermann (2012), S. 203.

16 24 Der Wechsel börsenkotierter Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER Schweizer 32 Ausländer 2 Abb. 11: Nationalität des CFO (total 34) Der Anteil der in der Schweiz Beschäftigten wird meist nicht offengelegt (Abbildung 12). Entweder ist dann die Schweiz gleich wie beim Nettoumsatz (Abbildung 7) dem geografischen Segment Europa zugeordnet oder eine Segmentierung der Anzahl Mitarbeitender fehlt. Bei fünf Emittenten (Abbildung 12) beschränkt sich die Geschäftstätigkeit (mittlerweile oder immer schon) auf die Schweiz. unbekannt 24 deutlich unter 50% 3 über 50%, aber deutlich unter 100% 4 (fast) 100% 5 Abb. 12: Anzahl Mitarbeitender in der Schweiz 3. Nach welcher Methodik erfolgt die Umstellung auf Swiss GAAP FER? 3.1 Umstellung im Halbjahresbericht Ganz überwiegend (20 Fälle) wird die Umstellung der Rechnungslegung bereits im Rahmen des Halbjahresberichts des Umstellungsjahrs vorgenommen (Abbildung 13). Dieses Vorgehen ist neuerdings in Anlehnung an IFRS auch nach Swiss GAAP FER für kotierte Unternehmen zwingend. 57 Dabei muss man Fälle ausklammern, wo über den Wechsel auf 57 FER 31.2; vgl. IFRS 1.2(b). Die IFRS halten sodann fest, dass publizierte Zwischenabschlüsse identischen Bilanzierungs- und Bewertungsregeln folgen müssen wie der Jahresabschluss (IAS i.v.m. IFRS 1.32).

17 Der Wechsel börsenkotierter Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER 25 Swiss GAAP FER erst im zweiten Halbjahr entschieden wurde. Deren Zahl ist zwar nicht eindeutig feststellbar, doch kann es sich höchstens um elf der 36 Emittenten handeln. 58 ja 20 nein 11 nein (trotz Offenlegung des Entscheids) 3 Halbjahresbericht nicht abru bar 2 Abb. 13: Umstellung bereits im Halbjahresbericht 3.2 Rückwirkende Umstellung Ebenso zwingend ist unterdessen, dass die dargestellten Vorjahreszahlen den neuen Bilanzierungs- und Bewertungsregeln entsprechen müssen. 59 Folglich muss, wer auf Swiss GAAP FER wechselt, im Umstellungsjahr die Vergleichsinformationen für das Vorjahr rückwirkend anpassen gegenüber dem letztjährigen Geschäftsbericht (sog. Restatement). Faktisch bedeutet dies, dass die Umstellung per Anfang Vorjahr vorzunehmen ist, damit die Vergleichszahlen der Erfolgsrechnung, der Geldflussrechnung, des Eigenkapitalspiegels und aller Bewegungsrechnungen im Anhang nach Swiss GAAP FER dargestellt werden können. Mithin umfasst das Restatement der Bilanzierung und Bewertung drei verschiedene Erstellungsschritte: Neue Bilanz per Anfang Vorjahr; neue Erfolgsrechnung und Bewegungsrechnungen des Vorjahrs; neue Bilanz per Ende Vorjahr (gewährleistet auch die Verknüpfung mit dem Umstellungsjahr). 58 In drei Fällen wurde nämlich die Wechselabsicht im ersten Halbjahr öffentlich kommuniziert (Hügli; Kardex), spätestens aber im Halbjahresbericht offengelegt (Sunstar); in zwei Fällen ist dieser Halbjahresbericht nicht mehr online abrufbar (APG SGA; Mindset); demnach = FER 31.2 i.v.m. FER-Rahmenkonzept, N 30. Vgl. IFRS 1.2(b); IFRS for SMEs 35.6.

18 26 Der Wechsel börsenkotierter Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER Hinzu kommt logischerweise die Anpassung von Vergleichsinformationen infolge geänderter Gliederung der Rechenwerke sowie die Reduktion der Anhangangaben entsprechend den ungleich geringeren Anforderungen von Swiss GAAP FER. Sehr wenige Emittenten lassen ihre bisherigen (IFRS-)Wertansätze unverändert. 60 Zwar sind die Swiss GAAP FER prinzipiell so angelegt, dass IFRS- Regeln zur Bilanzierung und Bewertung mit ihnen kompatibel sind. Da aber ein Hauptmotiv in der Neuausübung bedeutender, von Swiss GAAP FER eingeräumter Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte liegt (s. Abschnitt 5.), wird in 33 Fällen ein Restatement vorgenommen (Abbildung 14). Dieses beschränkt sich zumeist auf wesentliche Wahlrechte im Zusammenhang mit akquiriertem Goodwill und mit Pensionsverbindlichkeiten (s. Abschnitt 4.1) und erweist sich daher nicht als besonders komplex. 61 Bilanzierung und Bewertung sowie Darstellung 33 nur Darstellung 3 Abb. 14: Tragweite der Umstellung 3.3 Überleitungsrechnung im Geschäfts-/Halbjahresbericht 29 der 33 Emittenten mit Restatement informieren über die Auswirkungen in der Weise, dass sie rechnerische Überleitungen wie summarisch auch immer für das Eigenkapital per Anfang und per Ende Vorjahr sowie für das Vorjahresergebnis offenlegen und erläutern (s. Abschnitt 4.1). In Anlehnung an IFRS sehen Swiss GAAP FER dies neuerdings zwingend vor. 62 In einem Fall hat die Umstellung keine Auswirkung auf das Vorjahresergebnis, weil sie ausschliesslich Goodwill und immaterielle Werte betrifft, die neu durch Direktverrechnung ausgebucht werden. 60 Es handelt sich um Sunstar, Villars und Zwahlen & Mayr. 61 Vgl. Kutscher (2012a). 62 FER 31.2; vgl. IFRS 1.24 f.; IFRS for SMEs

19 Der Wechsel börsenkotierter Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER 27 Im zweiten der restlichen vier Fälle (Abbildung 15) 63 wurde die Auswirkung auf das Vorjahresergebnis rein textlich erläutert (keine Überleitungsrechnung). Im dritten Fall wurde eine Darstellung ganz ohne Überleitungsrechnungen gewählt, die jedoch schlüssig ist. Im vierten Fall ist die Offenlegung widersprüchlich (demnach Umstellung per Anfang Berichtsjahr; Überleitungsrechnung folgerichtig nur für die Auswirkung aufs Eigenkapital per Anfang Berichtsjahr; zugleich werden aber die Vorjahresspalten der Erfolgsrechnung und Geldflussrechnung «nach Restatement» dargestellt 64 ). Die Überleitungsrechnungen sind alle mit Erläuterungstexten versehen; allerdings bleiben wesentliche Überleitungsposten oftmals im Ungewissen (s. Abschnitt 4.1). Manchmal werden die Überleitungen in den Eigenkapitalspiegel eingebaut; ansonsten enthält dieser folgerichtig entweder nur die Saldo-Auswirkung aufs Eigenkapital per Anfang Vorjahr oder er geht vom nach Swiss GAAP FER ermittelten Eigenkapital aus. Eigenkapital per Anfang und Ende Vorjahr sowie Vorjahresergebnis 29 nur Eigenkapital per Anfang Vorjahr (keine Auswirkung auf Vorjahresergebnis) nur Eigenkapital per Anfang Vorjahr; rein textliche Darstellung der Auswirkung auf Vorjahresergebnis rein textliche Darstellung der Auswirkung auf Eigenkapital per Anfang Vorjahr und Vorjahresergebnis nur Eigenkapital per Anfang Berichtsjahr 1 Abb. 15: Überleitungsrechnung im Geschäftsbericht (total 33) Aus den drei Geboten, Halbjahresabschlüsse zu publizieren, im Halbjahres- und Jahresabschluss konsistent zu bilanzieren und zu bewerten sowie jeweils Vergleichszahlen zu präsentieren, ergibt sich, dass im Halbjahres- 63 Diese vier Fälle sind 1. Bossard, 2. Datacolor, 3. Hügli, 4. PubliGroupe. 64 Anhand des vorangegangenen Geschäftsberichts (vgl. PubliGroupe, Finanzbericht 2011 S. 5) resultiert eine Pro-forma-Auswirkung aufs Vorjahresergebnis von Mio. CHF.

20 28 Der Wechsel börsenkotierter Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER bericht des Umstellungsjahrs ein zusätzliches Restatement für die erste Hälfte des Umstellungsjahrs benötigt wird. Gemäss Abbildung 16 gehen alle Emittenten, die nachweislich schon ihren Halbjahresbericht umstellen (s. Abschnitt 3.1), konsistent mit dem Geschäftsbericht des Umstellungsjahrs (Jahresbericht) vor. 65 Das Restatement im Halbjahresbericht umfasst grundsätzlich: Neue Bilanz per Anfang Vorjahr; neue Erfolgsrechnung und Bewegungsrechnungen für das erste Halbjahr des Vorjahrs; neue Bilanz per Ende erstes Halbjahr des Vorjahrs. Hinzu kommt logischerweise die Anpassung von Vergleichsinformationen infolge geänderter Gliederung der Rechenwerke analog zum Jahresbericht sowie die Reduktion der Anhangangaben entsprechend geringeren Anforderungen von Swiss GAAP FER an Halbjahresabschlüsse. Eigenkapital per Anfang und Ende Vorjahr sowie Vorjahresergebnis 17 nur Eigenkapital per Anfang Vorjahr (keine Auswirkung auf Vorjahresergebnis) 1 nur Eigenkapital per Anfang Berichtsjahr 1 Abb. 16: Überleitungsrechnung im Halbjahresbericht (total 19) 4. Welche Auswirkungen hat der Wechsel auf Swiss GAAP FER? 4.1 Auswirkungen in der Rechnungslegung Eigenkapital per Anfang Vorjahr Die Analyse der Erläuterungen in den Geschäftsberichten (Konzernrechnungen) der Umstellungsjahre namentlich der Überleitungsrechnungen (s. Abschnitt 3.3) liefert einen klaren Befund: Emittenten, die auf Fälle ohne Villars, das seine Bilanzierung und Bewertung nicht änderte. Zu Bossard und Publi- Groupe s. oben; Datacolor und Hügli wandten im ersten Halbjahr des Umstellungsjahrs noch IFRS an.

21 Der Wechsel börsenkotierter Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER 29 Swiss GAAP FER wechseln, passen ihre Wertansätze nur sehr punktuell an, und zwar in Bezug auf Folgendes (s. Abbildung 17): Aktivierung von Goodwill aus Akquisitionen (29 der 33 Emittenten mit Restatement gemäss Abbildung 14): Statt den bei der Erstkonsolidierung hervortretenden Goodwill stehen zu lassen und erst im Falle einer Wertminderung wertzuberichtigen, wird der Betrag nach Swiss GAAP FER entweder systematisch abgeschrieben oder im Rahmen der Erstkonsolidierung durch Verrechnung mit Reserven ausgebucht (Wahlrecht). 66 Fast alle Emittenten, die bisher Goodwill bilanzierten, wählen Letzteres. Zusätzlich erstreckt sich diese Direktverrechnung auf allfällige Nebenkosten einer Akquisition, weil solche nach Swiss GAAP FER nicht als Aufwand zu verrechnen sind, sondern mit in den Goodwill-Betrag eingehen. 67 Aktivierung anderer immaterieller Werte, die im Rahmen von Akquisitionen zugegangen waren (10 von 33): Inwieweit solche unter Umständen vielfältigen Werte bei der Erstkonsolidierung zu identifizieren, separat vom Goodwill einzubuchen und nach den Regeln für einzeln erworbene immaterielle Werte folgezubewerten sind, lassen Swiss GAAP FER offen. 68 Die betreffenden Emittenten ordnen sie neu dem Goodwill zu, womit sie zusätzlich in die Direktverrechnung eingehen. Sechs weitere Emittenten (nicht abgebildet) erläutern die anderen immateriellen Werte aus Akquisition nicht separat, sondern fassen sie mit dem Goodwill im vorerwähnten Überleitungsposten zusammen. Eine eindeutige Aufteilung der Auswirkungen in Goodwill bzw. andere immaterielle Werte ist deshalb nicht möglich. Bewertung der Verbindlichkeiten für Leistungen an Mitarbeitende nach der Pensionierung im Zusammenhang mit sog. leistungsorientierten Plänen («defined benefit plans»), namentlich in der Schweiz registrierten Vorsorgeeinrichtungen (25 von 33): Nach Swiss GAAP FER sind diese Verbindlichkeiten soweit überhaupt eine «wirtschaftliche Verpflichtung» vermutet wird nicht mittels Anwartschaftsbarwertverfahren («projected unit credit»-methode) zu ermitteln, sondern 66 FER f., (letzterenfalls Offenlegung der «Auswirkungen einer theoretischen Aktivierung») statt IFRS 3 i.v.m. IAS FER nimmt generell auf die «Erwerbskosten» Bezug, d.h. unterscheidet insoweit nicht. 68 Vgl. FER i.v.m. FER 10.2 statt IFRS 3 i.v.m. IAS 38 und IAS 36. FER 10.3 sagt aber klar: «Erworbene immaterielle Werte sind zu bilanzieren, wenn sie über mehrere Jahre einen für die Organisation messbaren Nutzen bringen werden.»

22 30 Der Wechsel börsenkotierter Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER es kann unmittelbar auf die Jahresrechnung der Vorsorgeeinrichtung abgestellt werden. 69 Diese und allfällige weitere Anpassungen haben zwangsläufig Effekte auf die Gewinnsteuern per Saldo (Anpassung latenter Steuern; «deferred taxes») (21 von 33). Dass sich die Regeln zur Erfassung und Bemessung latenter Steuern wegen Swiss GAAP FER ändern, 70 ist den Konzernrechnungen der Umstellungsjahre nicht zu entnehmen. Ausnahme: Steuerliche Verlustvorträge, soweit mit zukünftigen steuerbaren Gewinnen höchstwahrscheinlich verrechenbar, waren bisher in Form zusätzlicher aktivischer Steuerlatenzen berücksichtigt. Nach Swiss GAAP FER besteht insoweit ein Wahlrecht 71 und die betreffenden Emittenten eliminieren ggf. solche Steueraktiven. Anpassungen in Bezug auf weitere Gegebenheiten kommen jeweils nur bei einzelnen Emittenten vor. Je nachdem, ob weitere Anpassungen stattfinden (ausser der Elimination des Goodwill und ggf. anderer immaterieller Werte sowie der Umbewertung der Pensionsverbindlichkeiten) und welche, ist die Anzahl Überleitungsposten sehr unterschiedlich (Abbildung 18). Die Erläuterungen gehen oft nicht schlüssig auf bestimmte Überleitungsposten ein, sondern skizzieren bloss (wie hier) die Methodenunterschiede gegenüber IFRS. Extrembeispiele solcher Posten: Bei APG SGA reduzieren sich die Pensionsverbindlichkeiten um 37 Mio. CHF, d.h. um 74% des IFRS-Werts. 72 Bei Dätwyler reduzieren sich die Pensionsverbindlichkeiten um 71 Mio. CH, d.h. um 78% des IFRS-Werts. 73 Bei Energiedienst reduziert sich das Eigenkapital aufgrund der Quotenkonsolidierung um umgerechnet 9 Mio. CHF, obwohl die Quotenkonsolidierung beibehalten wird Vgl. FER 16 statt IAS 19; namentlich FER 16.3(b): «Als Basis dienen Verträge, Jahresrechnungen der Vorsorgeeinrichtungen, welche in der Schweiz nach Swiss GAAP FER 26 erstellt werden, und andere Berechnungen, welche die finanzielle Situation, die bestehende Über- bzw. Unterdeckung für jede Vorsorgeeinrichtung entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen darstellen.» 70 Vgl. FER FER f. 72 Vgl. Finanzbericht 2013, S. 9; Finanzbericht 2012, S. 4, Vgl. Geschäftsbericht 2010, S. 54 f.; Geschäftsbericht 2009, S. 47, Vgl. Geschäftsbericht 2014, S. 64 f. Die Erläuterung legt verklausuliert nahe, dass sich wegen des Wechsels auf Swiss GAAP FER der Kreis der quotenkonsolidierten Unternehmen geändert hat.

23 Der Wechsel börsenkotierter Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER 31 Bei Georg Fischer reduziert die Erhöhung (!) der Pensionsverbindlichkeiten das Eigenkapital um 60 Mio. CHF. 75 Bei Georg Fischer reduziert sich wegen Bilanzierung der «own use»- Geschäfte (neu) das Eigenkapital um 19 Mio. CHF. 76 Bei Swatch reduziert die Erhöhung (!) der Pensionsverbindlichkeiten das Eigenkapital um 71 Mio. CHF (wovon 69 Mio. CHF entfallend auf schweizerische Einrichtungen). 77 Per Saldo lassen die genannten Anpassungen das Eigenkapital per Anfang Vorjahr 78 gegenüber IFRS zumeist wesentlich schrumpfen. Über alle Emittenten hinweg beträgt die Abnahme 15% (2.55 Mia. CHF): in 15 Fällen sind dies aber mehr als 15% und bis 75%. 79 Insgesamt entfallen auf die Elimination des Goodwill und ggf. anderer immaterieller Werte allein 16% (2.72 Mia. CHF; vor zugehörigen latenten Steuern). 80 Die Umbewertung der Pensionsverbindlichkeiten bewirkt über alle Emittenten hinweg nur eine geringfügige Zunahme (96 Mio. CHF), doch ist die Bandbreite sehr gross und der Effekt mitunter gravierend. Zusätzliche latente Steuern infolge der Anpassungen wirken sich mit entgegengesetztem Vorzeichen beim Eigenkapital aus; per Saldo beträgt diese Auswirkung 118 Mio. CHF und ist positiv, wobei der Betrag nirgendwo «aus der Reihe tanzt» (obwohl mitunter durch Elimination des Steueraktivums für Verlustvorträge geschmälert). Die anderen Gegebenheiten haben keine wesentliche Auswirkung auf das Eigenkapital per Anfang Vorjahr der betreffenden Emittenten (Abbildung 17). 75 Vgl. Geschäftsbericht 2013, S. 68 f. 76 Vgl. Geschäftsbericht 2013, S. 68 f. Die Erläuterung ist ohne spezielle IFRS-Kenntnisse nicht zu verstehen. 77 Vgl. Geschäftsbericht 2013, S. 165 f. 78 In einem Fall per Anfang Berichtsjahr (PubliGroupe; s. Abschnitt 3.3). 79 In den drei Fällen, wo in Fremdwährung Rechnung gelegt wird (Energiedienst; Inficon; Kardex) haben wir zu dem Stichtagskurs (Eigenkapital) bzw. Jahresdurchschnittskurs (Ergebnis) umgerechnet, welcher innerhalb der IFRS-Konzernrechnung des Vorjahrs für Umrechnungen in ebendiese Währung zur Anwendung kommt. In einem Fall (Inficon) wurde nicht von IFRS, sondern von US GAAP auf Swiss GAAP FER gewechselt. 80 So bucht Dätwyler ausser dem Goodwill auch die akquirierten Kundenlisten und akquirierten Marken als Goodwill aus (IFRS-Wert insgesamt Mio. CHF, dies sind 26% der IFRS-Bilanzsumme); vgl. Geschäftsbericht 2010, S. 54 f.; Geschäftsbericht 2009, S. 47, 83.

24 32 Der Wechsel börsenkotierter Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER Überleitungsposten (Anzahl Fälle) Mio. CHF Grösste Fälle (Mio. CHF) Eigenkapital Anfang Vorjahr nach IFRS (totalisiert)* Goodwill; Akquisitionskosten (29) Swatch 322, Ypsomed 309, Energiedienst 256, PubliGroupe 209, Meyer Burger 205, Dätwyler 205, Georg Fischer 194, Gurit 159 Andere immaterielle Werte (10) 344 Dätwyler 168, Meyer Burger 46, PubliGroupe 43, APG SGA 40, Georg Fischer 27 Pensionsverplichtungen (25) 96 Dätwyler 72, APG SGA 37, Walter Meier 32, Bachem 20, Tornos 18, Burkhalter 15, Georg Fischer 60, Swatch 71 Finanzinstrumente (7) 21 Georg Fischer 19, Ypsomed 7, Charles Vögele 3 Quotenkonsolidierung (1) 9 Energiedienst Sonstiges (11) 17 Mikron 14, Swatch 14 Latente Steuern (21) 118 Dätwyler 42, Georg Fischer 38, Energiedienst 30, Meyer Burger 27, Swatch 19 Summe Auswirkungen (33) Swatch 388, Ypsomed 309, Georg Fischer 262, Dätwyler 259, PubliGroupe 257, Energiedienst 225, Meyer Burger 213, Gurit 157 Eigenkapital Anfang Vorjahr nach Swiss GAAP FER (totalisiert) * In 1 Fall nach US GAAP Abb. 17: Auswirkung auf das Eigenkapital per Restatement-Stichtag sechs bis acht 9 fünf 3 vier 6 drei 10 zwei 2 einer 2 Abb. 18: Anzahl Eigenkapital-Überleitungsposten (total 32)

25 Der Wechsel börsenkotierter Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER Ergebnis des Vorjahrs Die genannten Bilanzierungs- und Bewertungsanpassungen sind wie folgt ergebniswirksam (die das Vorjahr betreffende Anpassung tangiert das Vorjahresergebnis; s. Abbildung 19): Goodwill (9 von 31): 81 Wegen der Ausbuchung von Goodwill werden allfällige kumulierte Wertberichtigungen zufolge Wertminderung eliminiert, desgleichen allfällige Nebenkosten einer Akquisition, die bisher als Aufwand verrechnet waren. Sehr selten wird der Goodwill neu systematisch abgeschrieben. Andere, einer Akquisition entstammende immaterielle Werte (12 von 31): 82 Werden diese ausgebucht, werden deren kumulierte Abschreibungen eliminiert (soweit die immateriellen Werte eine bestimmte Nutzungsdauer haben und daher bisher systematisch abgeschrieben wurden), desgleichen allfällige kumulierte Wertberichtigungen zufolge Wertminderung. Pensionsverbindlichkeiten: Die ergebniswirksame Fortschreibung der nach IFRS bewerteten und bilanzierten Verbindlichkeiten wird eliminiert und durch jene nach Swiss GAAP FER ersetzt. Latente Steuern: Der zugehörige Effekt auf die Gewinnsteuern trägt das entgegengesetzte Vorzeichen wie die Anpassung selber. Die Gewinnsteuern werden darüber hinaus durch Elimination bisheriger Steueraktiven für Verlustvorträge erhöht (bzw. reduziert), soweit diese im Vorjahr gebildet (bzw. aufgelöst) wurden (steuerlicher Vorjahresverlust bzw. steuerbarer Vorjahresgewinn). Anpassungen in Bezug auf weitere Gegebenheiten kommen nur vereinzelt vor. Auf das Vorjahresergebnis haben diese Anpassungen per Saldo nur geringe Auswirkung (Abbildung 19): Über alle Emittenten hinweg nimmt es gegenüber IFRS um 3% zu (56 Mio. CHF). In acht Fällen beträgt der absolute Effekt mindestens 15% bis 780%. Im Einzelfall kann es sich also um wesentliche Überleitungsposten handeln. Die Anzahl Posten ist entsprechend der Eigenkapital-Überleitung sehr unterschiedlich (Abbildung 20). Die Erläuterungen gehen auf die Ergebnis-Überleitungsposten 81 In zwei Fällen der 33 Fälle keine Auswirkung auf das Vorjahresergebnis (Bossard; PubliGroupe; s. Abschnitt 3.3). 82 Davon in vier Fällen in der Eigenkapital-Überleitung mit Goodwill zusammengefasst dargestellt.

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