Jobcenter Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts für Beschäftigung und Arbeit des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (KomBA ABI)

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1 Eingliederungsbericht

2 Inhaltsverzeichnis 1. Kurzporträt und Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes 1.1 Kurzporträt 1.2 Rahmenbedingungen Einwohner Gemeindestruktur Wirtschaftsstandorte 2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie 2.1 Zielgruppen und arbeitsmarktpolitische Strategie 2.2 Entwicklung der betreuten Personen 2.3 Entwicklung der Arbeitslosen 2.4 Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften 3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen 3.1 Überblick zu Finanzmitteln, Ausgabenverlauf sowie Eintrittsverteilung 3.2 Kurzbeschreibung der Eingliederungsleistungen Vermittlungsbudget Vermittlungsgutschein Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Qualifizierung Beschäftigung begleitende Leistungen Einstiegsgeld Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber Begleitende Hilfen für Selbständigkeit Beschäftigungszuschuss Spezielle Maßnahmen für Jüngere Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen ausbildungsbegleitende Hilfen Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante Bürgerarbeit 1

3 3.2.9 Flankierende (kommunale) Dienstleistungen 4. Bewertung durch den zugelassenen kommunalen Träger 5. Anlagen 1 Aufteilung der Vollzeitäquivalente 2 Übersicht über Qualifizierungen der Mitarbeiter 3 Übersicht über erlassene Dienstanweisungen 4 Organigramm 2

4 1. Kurzporträt des zugelassenen kommunalen Trägers und Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes 1.1 Kurzporträt Seit dem existiert die Jobcenter Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts für (KomBA-ABI), nachdem es bis zum im Landkreis Anhalt-Bitterfeld 2 ansässige Grundsicherungsträger gab. Die KomBA-ABI geht hervor aus der bisherigen ARGE SGB II Landkreis Anhalt Bitterfeld (einer Gemeinschaft aus Bundesagentur für Arbeit und Landkreis) sowie der Kommunalen Beschäftigungsagentur Landkreis Anhalt-Bitterfeld (bereits seit 2005 zugelassener kommunaler Träger). Die unterschiedlichen Organisationsformen innerhalb eines Landkreises ergaben sich durch die Gebietsreform zum Mit der Gesetzesänderung des 6a SGB II vom ergab sich die Möglichkeit für Landkreise, in denen das Optionsmodell bereits teilweise umgesetzt wurde, diese Optionsmöglichkeit ab 2011 auf den gesamten Landkreis auszudehnen. Dies wurde im Landkreis Anhalt-Bitterfeld genutzt und seit umgesetzt. Ihren Hauptsitz hat die KomBA-ABI in Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Bitterfeld, Chemieparkstrasse 7. Nebenstellen befinden sich in Köthen, Zerbst und Bitterfeld. Die Mitarbeiter der Sachgebiete Markt und Integration, Arbeitgeberservice, Leistung, Widerspruch sowie Ordnungswidrigkeiten / Unterhalt sind sowohl im Hauptsitz als auch in den Nebenstellen zur Betreuung der Bürger eingesetzt. Die Organisationsstruktur der KOMBA-ABI kann der Anlage 4 entnommen werden. 1.2 Rahmenbedingungen Einwohner Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld leben (Stand ) Einwohner auf einer Fläche von km2. Kreisstadt ist die Stadt Köthen (Anhalt) mit Einwohnern (Stand: ). Größte Stadt ist Bitterfeld-Wolfen mit Einwohnern. Zum 01. Januar 2010 wurde eine neue Gemeindestruktur wirksam. Grund hierfür war die neue Gemeindegebiets- 3

5 reform des Landes Sachsen-Anhalt. So entstanden im Landkreis Anhalt-Bitterfeld die Einheitsgemeinden Muldestausee, Osternienburger Land, Stadt Raguhn-Jeßnitz und die Stadt Südliches Anhalt. Die Einheitsgemeinde Zerbst/Anhalt vergrößerte sich durch die Eingemeindung der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Ehle-Nuthe Gemeindestruktur Die neue Gemeindestruktur Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Stand ): Einheitsgemeinde Stadt Zerbst/Anhalt Ortsteile: Bias, Pulspforde, Bonitz, Luso, Bone, Mühlsdorf, Bornum, Garitz, Trüben, Kleinleitzkau, Buhlendorf, Deetz, Dobritz, Gehrden, Gödnitz, Flötz, Grimme, Güterglück, Trebnitz, Hohenlepte, Badetz, Kämeritz, Tochheim, Jütrichau, Pakendorf, Wertlau, Leps, Eichholz, Kermen, Lindau, Kerchau, Lietzo, Quast, Moritz, Schora, Töppel, Nedlitz, Hagendorf, Nutha, Niederlepte, Nutha-Siedlung, Polenzko, Bärenthoren, Mühro, Reuden/Anhalt, Reuden-Süd, Steutz, Steckby, Straguth, Badewitz, Gollbogen, Walternienburg, Ronney, Zernitz, Kuhberge, Strinum Verwaltungssitz: Zerbst/Anhalt Einheitsgemeinde Stadt Aken (Elbe) Ortsteile: Aken, Kleinzerbst, Kühren, Mennewitz, Susigke Verwaltungssitz: Aken (Elbe) Einheitsgemeinde Osternienburger Land Ortsteile: Chörau, Diebzig, Dornbock, Bobbe, Drosa, Elsnigk, Würflau, Großpaschleben, Frenz, Kleinpaschleben, Mölz, Libbesdorf, Rosefeld, Micheln, Klietzen, Trebbichau, Osternienburg, Pißdorf, Sibbesdorf, Reppichau, Trinum, Wulfen, Zabitz, Maxdorf, Thurau Verwaltungssitz: Osternienburg Einheitsgemeinde Stadt Köthen (Anhalt) Ortsteile: Arensdorf, Gahrendorf, Baasdorf, Dohndorf, Löbnitz a.d.l., 4

6 Großwülknitz, Kleinwülknitz, Hohsdorf, Merzien, Zehringen, Köthen, Elsdorf, Porst Verwaltungssitz: Köthen Einheitsgemeinde Südliches Anhalt Ortsteile: Edderitz, Pfaffendorf, Pilsenhöhe, Fraßdorf, Glauzig, Rohndorf, Großbadegast, Kleinbadegast, Pfriemsdorf, Hinsdorf, Libehna, Locherau, Repau, Maasdorf, Meilendorf, Körnitz, Zehmigkau, Prosigk, Cosa, Fernsdorf, Pösigk, Ziebigk, Quellendorf, Diesdorf, Radegast, Reupzig, Breesen, Friedrichsdorf, Storkau, Riesdorf, Scheuder, Lausigk, Naundorf, Trebbichau a.d.f., Hohsdorf, Gnetsch, Weißandt-Gölzau, Klein Weißandt, Wieskau, Cattau, Zehbitz, Lennewitz, Wehlau, Zehmitz Verwaltungssitz: Weißandt-Gölzau Einheitsgemeinde Stadt Raguhn-Jeßnitz Ortsteile: Altjeßnitz, Jeßnitz (Anhalt), Marke, Raguhn, Retzau, Schierau, Priorau, Niesau, Möst,Thurland, Tornau vor der Heide, Lingenau, Hoyersdorf Verwaltungssitz: Raguhn Einheitsgemeinde Stadt Zörbig Ortsteile: Cösitz, Priesdorf, Göttnitz, Löbersdorf, Großzöberitz, Löberitz, Quetzdölsdorf, Salzfurtkapelle, Wadendorf, Schortewitz, Schrenz, Rieda, Spören, Prussendorf, Stumsdorf, Werben, Zörbig, Mößlitz Verwaltungssitz: Zörbig Einheitsgemeinde Stadt Bitterfeld-Wolfen Ortsteile: Bobbau, Bitterfeld, Greppin, Holzweißig, Rödgen, Thalheim, Wolfen, Reuden, Zschepkau Verwaltungssitz: Wolfen Einheitsgemeinde Stadt Sandersdorf-Brehna Ortsteile: Brehna, Glebitzsch, Beyersdorf, Köckern, Heideloh, Petersroda, Ramsin, Renneritz, Roitzsch, Zscherndorf Verwaltungssitz: Sandersdorf 5

7 Einheitsgemeinde Muldestausee Ortsteile: Burgkemnitz, Friedersdorf, Gossa, Schmerz, Gröbern, Krina, Mühlbeck, Muldenstein, Plodda, Pouch, Rösa, Brösa, Schlaitz, Schwemsal Verwaltungssitz: Pouch Selbstständige Gemeinden: Stadt Gröbzig, Piethen, Görzig Wirtschaftsstandorte Bitterfeld-Wolfen zählt zu den führenden Industriestandorten Mitteldeutschlands. Die Stadt verfügt über 14 Industrie- und Gewerbegebiete mit über ha Nutzfläche und damit die größte zusammenhängende Industriefläche in Mitteldeutschland. Die Entscheidung namhafter Unternehmen, z.b. aus der Schweiz, Norwegen, Australien, Chile, Frankreich, Schweden, USA und Japan für den Standort belegt die Attraktivität für Ansiedlungen. Aber auch die Erforschung zukunftsfähiger Verfahren bildet einen Schwerpunkt kam Q-Cells SE an den Standort Bitterfeld- Wolfen. Heute ist dieses Unternehmen der weltweit größte konzernunabhängige Hersteller von Solarzellen und ein Leuchtturm für den Wirtschaftsstandort Deutschland. In seinem Umfeld entstanden weitere innovative, rasant wachsende Photovoltaikunternehmen. Als Solar Valley bilden sie mit ihren fast Mitarbeitern das europäische Zentrum der Solarzellenproduktion. Die Chemieindustrie und die Photovoltaik sind das Standbein und Wachstumsmotor der Wirtschaftsentwicklung. Im Chemie-Park Bitterfeld-Wolfen bieten ca. 360 Unternehmen der Chemie- und Pharmaziebranche, Oberflächen- und Lichtleitertechnologie, im Anlagen- und Spezialmaschinenbau sowie in der Automobilzulieferindustrie über Arbeitsplätze. Es finden sich auch nicht minder erfolgreiche Unternehmen des Maschinenbaus, des metallverarbeitenden Gewerbes, der Folien- bzw. Glasindustrie. Diese bilden gemeinsam mit der 6

8 im Technologiepark Mitteldeutschland angesiedelten Photovoltaik-Industrie die Kernkompetenzen und damit das Rückgrat des Standortes. Weitere bedeutende Wirtschaftsstandorte im Landkreis Anhalt-Bitterfeld sind u. a. Köthen, Zerbst und Aken. Schwerpunkte liegen: im mitteldeutschen Maschinenbau und in der Metallverarbeitung (z.b. die Kranbau Köthen GmbH, die MABA Spezialmaschinen GmbH aus Bitterfeld-Wolfen, der Sondermaschinenbau Köthen oder die Werkzeugmaschinenfabrik Zerbst), in der Automobilzulieferindustrie (z.b. Magna Powertrain Germany GmbH in Roitzsch, KmB Zerbst, Akener Flachglaswerk), in der Kunststoffverarbeitung im Gewerbegebiet Weißandt-Gölzau bei Köthen (Orbita-Film GmbH), im Lebensmittel verarbeitenden Gewerbe (Konfitüren aus Zörbig, Wurstwaren aus Köthen und Zerbst, Säfte aus Raguhn und Spargel aus Zerbst bekannte Produkte), im Bereich der Biotechnologie (z.b. IDT-Biologika GmbH im BioPharmaPark Dessau) Die Region um Zerbst und Dessau bietet neben der Metallindustrie und dem Handwerk auch durch die Nahrungsmittelverarbeitung eine Vielzahl von Arbeitsplätzen für Helfertätigkeiten jedoch mit geringem Lohnniveau. Zu verzeichnen ist zudem ein Anstieg der Nachfrage im Pflege- und Gesundheitswesen. Im Zusammenhang mit zu besetzenden Arbeitsplätzen ist zu verzeichnen, dass insbesondere Teilzeitbeschäftigungen, befristete Arbeitsverhältnisse und Arbeitsverträge unter Einschaltung einer Zeitarbeitsfirma zunehmen und Schwerpunkte bilden. Im Umland sind weiterhin die Branchen Call-Center (Halle, Dessau-Roßlau), Automobilherstellung (Leipzig), Logistik (Leipzig) für den Arbeitskräftebedarf von besonderer Bedeutung. Analysiert man die offenen Stellen, ergibt sich ein Arbeitskräftebedarf vorrangig in folgenden Berufsgruppen und Berufsbildern: Metallverarbeitung, Tätigkeiten im Helferbereich, Chemie, Kraftfahrer, Pflegeberufe. 7

9 2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie 2.1 Zielgruppen und arbeitsmarktpolitische Strategie Ziel war es in 2011, einem Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken bzw. die zu erwartende günstige wirtschaftliche Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt dazu zu nutzen, diese abzubauen. Im Hinblick auf die zukünftige demografische Entwicklung und den zu erwartenden Fachkräftemangel ist es auch im Rechtskreis SGB II zunehmend wichtiger, auch arbeitsmarktferne Kunden mit multiplen Problemlagen näher an die Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes heranzuführen und damit gezielt Armut zu bekämpfen. Folgende Aktivitäten standen im Jahr 2011 im Fokus: Reduzierung der Arbeitslosenquote Reduzierung der Jugendarbeitslosenquote Reduzierung der Anzahl älterer Arbeitsloser über 50 Reduzierung des Bestandes an arbeitslosen Alleinerziehenden Reduzierung des Bestandes an Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (Familien-BG) beide Eltern arbeitslos Bürgerarbeit - konsequente und effiziente Aktivierung der einzubeziehenden arbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Bereitstellung von zusätzlichen Leistungen zur Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Verringerung der Hilfebedürftigkeit 8

10 2.2 Entwicklung der betreuten Personen 9

11 2.3 Entwicklung der Arbeitslosen 2.4 Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften 10

12 3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen 3.1 Überblick zu Finanzmitteln, Ausgabenverlauf sowie Eintrittsverteilung Mittelfristig geht der Bund bis zum Jahr 2014 von einer Reduzierung der passiven Leistungen (Titel 1112/ Alg II) auf 17,1 Mrd. im Jahr 2014 aus. Die Einsparungen ergeben sich in den kommenden Jahren hauptsächlich aus dem Rückgang der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf Basis einer sich stabilisierenden wirtschaftlichen Erholung sowie aus dem Wegfall der Beitragszahlung zur Rentenversicherung, des befristeten Zuschlags und der Anrechnung des Elterngeldes. Außerdem werden ab dem Jahr 2013 weitere Effizienzgewinne in der Arbeitsvermittlung erwartet. Das Globalbudget 2011 für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Verwaltungskosten wird aufgrund der günstigen konjunkturellen Entwicklung und eines verstärkt auf das Kernziel der Vermittlung in Arbeit konzentrierten Mitteleinsatzes auf insgesamt 9,5 Mrd. (einschl. zugelassene kommunale Träger) abgesenkt. In der mittelfristigen Finanzplanung sind für das Globalbudget in den darauffolgenden Jahren 8,5 Mrd. Euro für 2012 und jeweils 8,0 Mrd. Euro für 2013 und 2014 vorgesehen. Für die Finanzierung der Eingliederungsleistungen standen der KomBA-ABI im Jahr 2011 insgesamt zur Verfügung T EGT - Auslastung T T T T 0 T Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez idealisierter Verlauf 0 T T T T T T Ausgaben Ist 697 T T T T T T T T

13 Eintrittsverteilung je Eingliederungsleistung Eingliederungsleistung Plan 2011 Ist 2011 Vermittlung und Aktivierung SGB III Ermessen MAT SGB III Ermessen MAG VB VGS Beschäftigung begleitende Leistungen Begleitende Hilfen für Selbständigkeit Einstiegsgeld EGZ Befristeter BEZ 0 0 Unbefristeter BEZ 0 7 Beschäftigung schaffende Maßnahmen AGH MAE AGH Entgelt Leistungen für Menschen mit Behinderungen SGB III - Ermessen 0 0 Zuschüsse an AG 219 SGB III 0 0 Qualifizierung HSA-Pflichtleistung FbW Spezielle Maßnahmen für Jüngere BaE integrativ BaE kooperativ abh 26 0 EQ und EQ+ 6 4 Summe Kurzbeschreibung der Eingliederungsleistungen und deren Rechtsgrundlagen Vermittlungsbudget gemäß 16 SGB II i. V. m. 45 SGB III Das Vermittlungsbudget ist einer der zentralen Eckpfeiler der Eingliederungsleistungen. Es regelt die Erbringung aller individuellen Leistungen, die die Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung unterstützen. Das Vermittlungsbudget unterstützt die Arbeitsaufnahme durch verschiedene Mobilitätshilfen und ist die Grundlage für die flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Förderung von Arbeitssuchenden. Die Vermittlungs- 12

14 fachkräfte haben ein Instrument mit dem sie verschiedenste Hilfestellungen im Einzelfall geben können. Es stand nicht die Frage, welche Leistungen beantragt werden konnten, sondern ob und welche Hemmnisse beseitigt werden mussten. Der Einsatz der Leistungen aus dem Vermittlungsbudget setzte hohe Anforderungen an das Verantwortungsbewusstsein der Vermittlungsfachkräfte, die ihr Ermessen pflichtgemäß ausübten. Das Vermittlungsbudget wurde in 3213 Fällen zielgerichtet für arbeitslose und arbeitssuchende erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb) eingesetzt, um deren Eigenbemühungen und die Vermittlungsaktivitäten der KomBA-Abi materiell abzusichern Vermittlungsgutschein (VGS) gemäß 16 SGB II i. V. m. 421g SGB III Von schnellen und effizienten Ausgleichsprozessen auf dem Arbeitsmarkt profitieren alle Beteiligten. Die gezielte Vermittlung durch private Arbeitsvermittler kann diese Prozesse sinnvoll unterstützen. Der Vermittlungsgutschein soll den Zugang zu dieser Dienstleistung erleichtern. Er ermöglicht es erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Sinne des SGB II, bei Vorliegen der besonderen Anspruchsvoraussetzungen, im Rahmen ihrer Eigenbemühungen um eine Arbeitsstelle auf Kosten der KomBA-ABI einen oder mehrere private Arbeitsvermittler gleichzeitig einzuschalten. Private Arbeitsvermittler haben erst dann Anspruch auf die Vermittlungsvergütung, wenn infolge ihrer Vermittlung ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Sie dürfen keine Vorschüsse auf die Vergütung verlangen oder entgegennehmen. Es wurden im Jahr 2011 insgesamt 717 Vermittlungsgutscheine ausgehändigt. Davon konnten mit der Unterstützung der privaten Arbeitsvermittlung 280 Bürgerinnen und Bürger erfolgreich integriert werden Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß 16 SGB II i. V. m. 46 SGB III Zur Eignungsfeststellung für eine berufliche Tätigkeit bzw. zum Erwerb von zusätzlichen beruflichen Kenntnissen können erwerbsfähige Hilfebedürftige mit Maßnahmen zur Aktivierung 13

15 und beruflichen Eingliederung gem. 16 Abs.1 SGB II i.v.m. 46 SGB III bei Trägern und bei Arbeitgebern gefördert werden. Mit den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung wurde die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert und die Teilnehmer umfassend bei ihren beruflichen Eingliederungsbemühungen unterstützt. Gruppenmaßnahmen wurden unter Umsetzung des Grundsatzes Fordern und Fördern eingerichtet. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme Die Förderung als Maßnahme im Einzelfall für die gleichen Ziele war möglich, wenn keine gleichartigen Gruppenmaßnahmen zur Verfügung standen. Erwerbsfähige Hilfebedürftige sollten auch in Maßnahmen bei einem Arbeitgeber, zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen bzw. zur Prüfung der Eignung für die Besetzung von Arbeitsplätzen, eingesetzt werden. Die Maßnahmen bei einem Arbeitgeber durften jeweils die Dauer von vier Wochen nicht überschreiten. Besondere Projekte in 2011 waren z.bsp. - Aktivierung durch Dritte im Rahmen der Modellprojekte Bürgerarbeit - Coaching durch Dritte im Rahmen der Modellprojekte - Aktivierungsmaßnahme zur Integration Jugendlicher in Ausbildung - Nettoverweildaueraktivierungsmaßnahme für Personen mit mehreren Vermittlungshemmnissen - Gründerwerkstatt für Existenzgründungswillige 14

16 In Maßnahmen bei einem Träger wurden 931 Teilnehmer aktiviert, 733 Teilnehmer wurden in Maßnahmen bei Arbeitgebern erprobt Qualifizierung gemäß 16 SGB II i. V. m. 77 ff. SGB III Die Förderung der beruflichen Weiterbildung stellte auch im Jahr 2011 einen wichtigen geschäftspolitischen Schwerpunkt dar. Eine gesamtgesellschaftliche Priorisierung zur Deckung und damit Sicherung eines qualifizierten Arbeitskräftebedarfs sowie die Fokussierung auf den Bereich der Geringqualifizierten stellten in 2011 hohe Anforderungen und Erwartungen. Die erreichten Eintritte von 559 erfüllten nicht die gestellte Plangröße, da eine systematische strategisch ausgerichtete Arbeitsvermittlung erst im zweiten Quartal beginnen konnte. Eine Modularisierung der Weiterbildungsangebote sowie der präventive Einsatz dieses Instrumentes zum Erhalt und zur Vertiefung der beruflichen Kenntnisse haben sich dabei in den letzten Haushaltsjahren bewährt. Aus diesem Grund wurde weiterhin daran festgehalten. Die durchschnittliche Maßnahmedauer richtete sich ausschließlich nach dem tatsächlichen Qualifizierungsbedarf sowie nach der prognostizierten Eingliederungsquote. Ziel war es, marktnahe und marktgerechte Weiterbildungen durchzuführen. Dabei sollten vorrangig Weiterbildungsmaßnahmen mit einer Maßnahmedauer von mindestens 4 bis 6 Monaten gefördert werden, da Weiterbildungsangebote mit einer kürzeren Laufzeit Nachteile hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Nachhaltigkeit aufweisen. Neben diesen marktgerechten, hochwertigen Anpassungsmaßnahmen waren auch Weiterbildungen für Kunden zu realisieren, bei denen durch Teilqualifizierungen oder durch begleitende Weiterbildungsinhalte (z.b. persönlichkeits- und verhaltensbezogene Inhalte) eine Einmündung in den Arbeitsmarkt vorbereitet und ermöglicht werden konnte. Ziel der KomBA-ABI war es, durch passgenaue Qualifizierungen den Einstieg in Arbeit zu ermöglichen und für eine nachhaltige Integration zu sorgen. Gerade im Hinblick auf die Integrationsbemühungen bei Neukunden kam der Förderung der beruflichen Weiterbildung eine Schlüsselrolle zu, da eine Anpassung der Qualifikation den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert. 15

17 In Einzelfällen erfolgte die Förderung der beruflichen Weiterbildung weiterhin im Rahmen betrieblicher Einzelumschulungen, sofern der Ausbildungsbetrieb eine Ausbildungsvergütung in der Höhe zahlte, die ein Auszubildender im Unternehmen erhalten würde. Des Weiteren wurde die Nachholung des Hauptschulabschlusses gefördert. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtleistung, d. h. dass ein Rechtsanspruch auf die Förderung einer solchen Maßnahme besteht. Besonderes Projekt in 2011 war: 12-monatige berufliche Weiterbildung zum Pferdepfleger Beschäftigung begleitende Leistungen Einstiegsgeld gemäß 16b SGB II Einstiegsgeld ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme zur Verbesserung der Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt und zur Stabilisierung und Erhalt der Marktfähigkeit. Das Einstiegsgeld fungiert als zeitlich befristetes Anreizinstrument. Zur Unterstützung einer unmittelbaren Beschäftigungsaufnahme, also der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt, kann erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ein Zuschuss zum Arbeitslosengeld II, ein Einstiegsgeld, gewährt werden. Ziel der Gewährung des Einstiegsgeldes ist die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder einer selbständigen Tätigkeit, die zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit beiträgt. Der Umfang der Förderung richtet sich u. a. nach der Dauer der Arbeitslosigkeit, der Größe der Bedarfsgemeinschaft sowie der Arbeitszeit, die mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen muss, und der Höhe des erwarteten Einkommens. Die Förderungsdauer beträgt maximal 24 Monate. Zur Sicherstellung und Wahrung der Intention des Gesetzgebers und der Vermeidung von Mitnahmeeffekten und Wettbewerbsverzerrungen sollte Einstiegsgeld vorrangig bei Aufnahme von selbständigen Tätigkeiten gewährt werden. 16

18 Im Zusammenhang mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung lag der Fokus bei der Gewährung des Einstiegsgeldes auf der voraussichtlichen Überwindung von Hilfebedürftigkeit. Insgesamt wurden 161 Anträge auf Gewährung von Einstiegsgeld bewilligt Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber (EGZ) gemäß 16 SGB II i. V. m. 421f SGB III Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten. Die Eingliederungszuschüsse wurden nur gewährt, wenn die betriebliche Einarbeitung im Unternehmen über das normale Maß hinausging. Bei den Eingliederungszuschüssen handelt es sich um Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsmarktförderung. Die Förderhöhe und die Förderdauer richteten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers / erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen, dabei ist der Bewerbertyp mit entscheidend. Dem Arbeitgeber konnten bis zu 50 % des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag als monatlicher Lohnkostenzuschuss für die Dauer von längstens zwölf Monaten gezahlt werden. Für ältere, schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen konnte der Leistungsumfang erweitert werden. Die KomBA-ABI hat dabei die Zielstellung verfolgt, durch eine aufwendige persönliche Betreuung potentieller Arbeitgeber den Stellenbestand besser auszuschöpfen und die Marktchancen bei den Arbeitgebern bestmöglich zu nutzen. Durch eine verstärkte Akquise in den Bereichen, welche das meiste Potential für eine erfolgreiche Stellenbesetzungen aufweisen, eine am Bewerber orientierte Stellensuche, die verstärkte Arbeit mit Kunden, die Tätigkeiten im geringfügigen Bereich ausüben und eine enge und zeitintensive Betreuung der zu vermittelnden Kunden sollten möglichst viele Leistungsbezieher in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden. Um die direkte Aufnahme von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in der Region und darüber hinaus verstärkt zu unterstützen, erhöhte die KomBA- ABI den Anteil der Mittel, die für die Unterstützung von Arbeitgebern in Form der Zahlung von Lohnkosten- 17

19 zuschüssen aufgewendet werden können, um einer möglichst große Anzahl an Leistungsbeziehern die Aufnahme einer Tätigkeit zu ermöglichen. Analysen hinsichtlich Wirksamkeit und Nachhaltigkeit sprechen für diese Art der Förderung. Dabei nahm die Gewährung von Eingliederungszuschüssen an Arbeitgeber für die Einstellung von Arbeitnehmern ab 50 Jahren auch im Jahr 2011 einen hohen Stellenwert ein. Von insgesamt 581 mit Eingliederungszuschüssen geförderten Arbeitsaufnahmen im Jahr 2011 waren 97 Arbeitnehmer / -innen über 50 Jahre Begleitende Hilfen für Selbständigkeit gemäß 16 c SGB II Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der Arbeitsmarktinstrumente wird gem. 16 c SGB II die Möglichkeit geregelt, Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen zu gewähren. Neben dem Einstiegsgeld können Zuschüsse und Darlehen für die Beschaffung von Sachgütern an Selbständige gewährt werden, wenn diese für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Häufig war die Eigenkapitalquote bei Existenzgründern/ -innen nicht ausreichend, um notwendige Anfangsinvestitionen vorzunehmen. Daher konnte in den Fällen, bei denen die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit an der Finanzierung von Investitionen in das Anlagevermögen zu scheitern drohte, jeweils im Einzelfall ein Darlehen oder ein Zuschuss gewährt werden. Dabei musste erwartet werden können, dass die Hilfebedürftigkeit durch die selbständige Tätigkeit innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes dauerhaft überwunden oder verringert wird. Am Standort Bitterfeld wurde ein Modellprojekt durchgeführt mit dem Ziel, eine intensivere Betreuung der Selbständigen umzusetzen und damit eine bessere Einschätzung der Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit zu erreichen. Zuschüsse oder Darlehen im Rahmen des 16c SGB II wurden in 24 Fällen gewährt Beschäftigungszuschuss (BEZ) Aufgrund der Erfahrungen mit dem Beschäftigungszuschuss wurde in 2011 auf die Verwendung dieses Instrumentes verzichtet werden. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung war eher eine Nachfrage nach ausgebildeten Arbeitskräften zu beobachten. Aus diesem Grund 18

20 erfolgte die Konzentration auf das Instrument des Eingliederungszuschusses. Es wurden lediglich Mittel vorgehalten, um die begonnenen und laufenden Förderfälle weiter zu bedienen. Für 7 befristete Beschäftigungszuschüsse wurde die Umwandlung in unbefristete Beschäftigungszuschüsse beantragt und bewilligt Spezielle Maßnahmen für Jüngere Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen gemäß 16 SGB II i. V. m. 242 SGB III Hier konnten Träger Zuschüsse erhalten, wenn sie, im Rahmen von zur betrieblichen Ausbildung zusätzlichen Maßnahmen, förderungsbedürftigen Auszubildenden eine berufliche Ausbildung ermöglichten und deren Eingliederungsaussichten verbessern. Für den Standort Bitterfeld konnte, durch das Ziehen der Option, eine Ausschreibung der Agentur für Arbeit aus dem Jahr 2010 für Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen genutzt werden. Die Ausschreibung für die Standorte Köthen und Zerbst erfolgte über den Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Insgesamt wurden 11 Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen im integrativen Modell besetzt und 65 im kooperativen Modell ausbildungsbegleitende Hilfen gemäß 16 SGB II i. V. m. 241 SGB III Träger von Maßnahmen konnten Zuschüsse erhalten und Maßnahmekosten erstattet bekommen, wenn sie förderungsbedürftige Jugendliche mit ausbildungsbegleitenden Hilfen bei deren betrieblicher Berufsausbildung oder deren Einstiegsqualifizierung unterstützen oder deren Eingliederungsaussichten in Berufsausbildung oder Arbeit verbessern. Ausbildungsbegleitende Hilfen müssen über die Vermittlung von betriebs- und ausbildungsüblichen Inhalten hinausgehen. Hierzu gehören Maßnahmen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, zur Förderung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und zur sozialpädagogischen Begleitung. Für ausbildungsbegleitende Hilfen wurden 2011 keine Bewilligungen erteilt. 19

21 3.2.7 Beschäftigung schaffende Maßnahmen Die vorrangige Zielsetzung von öffentlich geförderter Beschäftigung ist die Heranführung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen an den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie vermittelt Erkenntnisse über Eignungs- und Interessenschwerpunkte einschließlich Qualifikation sowie Motivation und Arbeitsbereitschaft und liefert somit wichtige Hinweise für die Integrationsarbeit. Öffentlich geförderte Beschäftigung soll, insbesondere bei hoher Arbeitslosigkeit, entsprechend den Problemschwerpunkten der regionalen und beruflichen Teilarbeitsmärkte Arbeitslosigkeit abbauen und vorübergehend eine Beschäftigung ermöglichen. Die zu verrichtenden Arbeiten müssen im öffentlichen Interesse sein, sie müssen zusätzlich sein und dürfen reguläre Beschäftigung nicht verdrängen Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gemäß 16d SGB II Die Förderung in der Mehraufwandsvariante konzentrierte sich in der Hauptsache auf erwerbsfähige Hilfebedürftige, denen es besonders schwer fällt, eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Als angemessene Mehraufwandsentschädigung für die Aufwendungen, die für die Teilnahme an der Maßnahme zusätzlich anfallen, erhielten die Teilnehmer 1 je geleistete Arbeitsstunde. Der Maßnahmeträger wurde über eine Kostenpauschale gefördert. Sie wurde einzelfallspezifisch und differenziert auf das jeweilige Konzept nachvollziehbar gewährt. Die Beschäftigungszeit betrug maximal 30 h pro Woche. Die individuelle Verweildauer der Teilnehmer lag bei 6 bis 12 Monaten. Bei Maßnahmen Aktiv zur Rente konnte die Verweildauer bis zu 36 Monaten betragen. Im Jahr 2011 wurden 1356 Teilnehmerplätze in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwand und zusätzlich 30 Teilnehmerplätze in Maßnahmen Aktiv zur Rente bewilligt. Es wurde eine Arbeitsgelegenheit Sozialbetrieb entwickelt, die zur Unterstützung der besonders Hilfebedürftigen beitragen soll. Diese wurden an allen drei Standorten bei teilweise unterschiedlichen Trägern umgesetzt. Hiermit wurde erreicht, dass an allen Standorten gleiche Angebote verfügbar sind. 20

22 Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante gemäß 16d SGB II Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante sollen inhaltlich so ausgestaltet werden, dass sie eine individuelle berufliche Weiterentwicklung ermöglichen und zu einer Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt nach Abschluss der Maßnahme führen können. Bei dieser Beschäftigung wird ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts begründet und ein Arbeitsvertrag geschlossen. Der Arbeitnehmer erhält ein Arbeitsentgelt, welches auf die Grundsicherung angerechnet wird. Das Arbeitsverhältnis ist sozialversicherungspflichtig mit Ausnahme zur Arbeitslosenversicherung. Die Förderung bestand aus einem Zuschuss, der die Kosten des Arbeitsentgeltes und die sonstigen Maßnahmekosten abgelten sollte. Die Höhe des Zuschusses orientierte sich an den ABM Regelungen des SGB III. Sie wurde einzelfallspezifisch und differenziert auf das jeweilige Konzept nachvollziehbar gewährt. Die Höhe des Arbeitsentgeltes berücksichtigte die Zielstellung zur Senkung der passiven Leistungen durch Überwindung der Hilfebedürftigkeit. Die Arbeitszeit wurde maßnahmebezogen festgelegt. Die individuelle Verweildauer der Teilnehmer betrug 3, 6, oder 12 Monate. Dies waren insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung sozialer Dienste, Verbesserung von Angeboten der Jugendhilfe, Erweiterung der Angebote im Breitensport und der Kultur, Verbesserung der Integration von Zuwanderern, Hilfe im Tierschutz oder Erhöhung der Verkehrssicherheit. Es wurden für 1060 Teilnehmer in Arbeitsgelegenheiten mit Entgelt Plätze bewilligt. Für den Standort Zerbst wurden für 18 Teilnehmer Maßnahmen im Rahmen des Programms Aktiv zur Rente als Entgeltmaßnahmen beantragt und bewilligt. Wie bei der Mehraufwandsvariante, werden sie mit einer Laufzeit von 36 Monaten durchgeführt. 21

23 3.2.8 Bürgerarbeit Das Jahr 2011 war auch von der Durchführung des Programmes Bürgerarbeit geprägt. Es sollte 626 arbeitslosen Personen, welche im Rahmen der Aktivierungsphase nicht in eine Beschäftigung oder Ausbildung integriert werden konnten, ein Bürgerarbeitsplatz zugewiesen werden. Die Bürgerarbeitsplätze müssen gemeinnützig und zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Während der Laufzeit von drei Jahren sollen Perspektiven für die zugewiesenen Personen und die Regionen geschaffen werden. Die Anzahl der Bürgerarbeitsstellen konnte zum Jahresende noch einmal aufgestockt werden. Ihre Besetzung kann und wird erst im Jahr 2012 abgeschlossen sein Flankierende (kommunale) Dienstleistungen gemäß 16a SGB II Das SGB II sieht die Erbringung weiterer (kommunaler) Leistungen vor, wenn diese für die Integration in das Erwerbsleben erforderlich sind. Hierzu zählen Schuldnerberatung, die psychosoziale Betreuung sowie die Suchtberatung. Auf Grundlage von Leistungsvereinbarungen konnte die KomBA-ABI Leistungen für psychosoziale Beratung im Bereich der Stadt Zerbst/Anhalt im Rahmen einer Maßnahme anbieten. Angebote zur Sucht- oder Schuldnerberatung sind an allen Standorten verfügbar und werden von den Bürgern im Bedarfsfall genutzt. Die Koordination der flankierenden sozialen Leistungen und ihre Steuerung ist vor allem Aufgabe der KomBA-ABI. Dazu existiert eine Netzwerkübersicht und es wurden Netzwerkverantwortliche benannt. 22

24 4.Bewertung Der Start als KomBA-ABI für den gesamten Landkreis Anhalt-Bitterfeld zum stellte alle Mitarbeiter vor große Herausforderungen. Ein Schwerpunkt hierbei war die Nutzung neuer Fachprogramme sowohl im Sachgebiet Leistung als auch im Sachgebiet Markt und Integration und den tangierenden Sachgebieten an den Standorten Bitterfeld und Köthen. Eine Umstellung sowohl der Leistungsfälle als auch der Daten im Vermittlungsbereich beanspruchten zu Jahresbeginn ein entsprechendes Zeitvolumen der Mitarbeiter. Auch der Aufbau einer eigenständigen Verwaltung mit den Sachgebieten Personal, EDV, Controlling/Statistik und Hauptverwaltung sowie des Bereiches Finanzen mit Buchhaltung und Forderungsmanagement bedeutete, Neuland zu betreten und verschiedenste Hindernisse zu überwinden. Trotz dieser Umstände kann von einem zufriedenstellenden Ergebnis für das 1. Jahr der KomBA-ABI ausgegangen werden. 93,25% der im Eingliederungstitel zur Verfügung gestellten Mittel wurden für die Heranführung der hilfebedürftigen Bürger des Landkreis Anhalt- Bitterfeld an den bzw. die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ausgegeben. Die Zahl der Arbeitslosen konnte im laufenden Jahr geringfügig von auf gesenkt werden. Auch die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften sank von auf und die der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von auf Auch im Jahr 2012 werden weiterhin alle Anstrengungen unternommen, um die Zahl der Arbeitslosen zu senken und möglichst viele Leistungsbezieher in Arbeit zu vermitteln. Dabei bleibt eine Herausforderung, die gegebenen Kompetenzen unserer Bürger mit den Anforderungen der Unternehmen soweit in Übereinstimmung zu bringen, dass Stellen erfolgreich besetzt werden können. 23

25 Anlage 1 - Aufteilung der VZÄ 2011 VZÄ gesamt Entgeltgruppe VZÄ Besoldungsgruppe VZÄ EG 3 15,417 A8 1,000 EG 4 1,083 A9 3,000 EG 5 1,750 A10 13,100 EG 6 1,000 A11 3,950 EG 8 146,303 A12 3,000 EG 9 123,831 A13 0,000 EG 10 15,000 A14 1,000 EG 11 1,000 gesamt 25,050 EG 12 1,000 gesamt 306,384 abrechenbare VZÄ Entgeltgruppe VZÄ Besoldungsgruppe VZÄ EG 3 10,203 A8 0,000 EG 4 0,000 A9 2,000 EG 5 1,000 A10 11,100 EG 6 0,000 A11 3,856 EG 8 137,543 A12 3,000 EG 9 98,169 A13 0,000 EG 10 13,000 A14 1,000 EG 11 0,500 gesamt 20,956 EG 12 1,000 gesamt 261,414 nicht abrechenbare VZÄ (Finanzierung aus Personalgemeinkosten) Entgeltgruppe VZÄ Besoldungsgruppe VZÄ EG 3 5,214 A8 1,000 EG 4 1,083 A9 1,000 EG 5 0,750 A10 2,000 EG 6 1,000 A11 0,094 EG 8 8,760 A12 0,000 EG 9 25,662 A13 0,000 EG 10 2,000 A14 0,000 EG 11 0,500 gesamt 4,094 EG 12 0,000 gesamt 44,970 24

26 Anlage 2 - Übersicht über Qualifizierungen der Mitarbeiter Um die bereits vorhandenen Kenntnisse der Mitarbeiter in den neuen Aufgabengebieten zu erweitern und den zum übergegangen Mitarbeitern gezielte Kenntnisse zu übermitteln wurden im ersten Jahr der KomBA-ABI zahlreiche und vielfältige Qualifizierungen erbracht. Die Schwerpunkte lagen hier auf folgenden Bereichen: IT-Schulungen/Controlling/ Finanzen: Hier erfolgten für den Bereich: EDV (IT-Schulungen): 25 Qualifizierungen Controlling: 7 Qualifizierungen Finanzwesen: 13 Qualifizierungen Personal/ Hauptverwaltung/ Rechtsberatung: Hier erfolgten: zu personalrechtlichen Schwerpunkten für Öffentlichkeitsarbeit: zum Datenschutzmanagement: Workshop Verwaltungsrat: Führungskräfte-Workshop: SAGE Personalmanagement: 30 Qualifizierungen 3 Qualifizierungen 4 Qualifizierungen 8 Qualifizierungen 43 Qualifizierungen 7 Qualifizierungen Rechtsberatung/ Schwerpunkt Vergaberecht:11Qualifizierungen Arbeitsschutz und Bildschirmarbeit 6 Qualifizierungen (Fürsorgeleistung). 25

27 Personalrat: Die Personalratsvorsitzende nahm an einer Wahlvorstandsschulung teil. Grundlagenseminar LPersVG : 8 Qualifizierungen Aufbauseminar LPersVG: 5 Qualifizierungen Beamtenrecht: 2 Qualifizierungen Einführung TVöD: 5 Qualifizierungen Leistungsbereich und Markt & Integration: Prozos-Grundschulung: 23 Qualifizierungen Grundschulung SGB II: 21 Qualifizierungen Änderungen und aktuelle Rechtsprechung im SGB II: 36 Qualifizierungen Einkommensermittlung Selbstständiger: 16 Qualifizierungen Sanktionen : 16 Qualifizierungen Führungsmanagement (Führungskräfteschulungen, Kommunikationstraining, Kundenkontakt): 12 Qualifizierungen Schulung Einnahmeverwaltung: 72 Qualifizierungen 26

28 Anlage 3 - Übersicht über erlassene Dienstanweisungen (DA) 01/2011 DA KomBA Arbeitszeit vom /2011 DA KomBA Arbeitsunfähigkeit vom /2011 DA KomBA Öffnungszeiten vom /2011 DA für die Durchführung von Dienstreisen vom /2011 DA KomBA-ADGA vom /2011 DA Barscheck und Wertgutscheine vom /2011 DA Rückforderung vom /2011 DA Vergabedienstanweisung vom /2011 DA KomBA Nutzung von Dienst-PKW vom /2011 DA Verfahrensweise Umgang Lebensmittelgutscheine vom /2011 DA Automatisierter Datenabgleich vom

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