Gastvortrag FH Düsseldorf. WP/StB Stephan Schlüter Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gastvortrag FH Düsseldorf. WP/StB Stephan Schlüter Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft"

Transkript

1 Gastvortrag FH Düsseldorf WP/StB Stephan Schlüter Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

2 Heute bei Ihnen Stephan Schlüter Executive Director Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Studium der Wirtschaftswissenschaft an der Ruhr- Universität Bochum seit 1999 Prüfungsabteilung Ernst & Young (Arthur Andersen) 2002 Bestellung zum Steuerberater 2004 Bestellung zum Wirtschaftsprüfer 7. Dezember 2011 Seite 2 Gastvortrag FH Düsseldorf

3 Ernst & Young: Zahlen, Daten, Fakten Mitarbeiter* weltweit Mitarbeiter in Deutschland Präsent in 140 Ländern 21,3 Mrd. US-D Umsatz weltweit** 22 Büros 1,09 Mrd. Euro Umsatz** * Gemeint sind in dieser Präsentation immer Personen beiderlei Geschlechts ** Umsatz im Geschäftsjahr 2009/ Dezember 2011 Seite 3 Gastvortrag FH Düsseldorf

4 Unsere Dienstleistungen Wirtschaftsprüfung Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Transaktionsberatung Advisory Services Abschlussprüfung prüferische Durchsicht sonstige Dienstleistungen und gesonderte Berichterstattung Gestaltung der Rechnungslegungsabläufe nach HGB, IFRS und US GAAP Fraud Investigation & Dispute Services Climate Change and Sustainability Services 7. Dezember 2011 Seite 4 Gastvortrag FH Düsseldorf

5 Unsere Dienstleistungen Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Transaktionsberatung Advisory Services Steuerplanung und -gestaltung Nationale und internationale Steuerberatung Transaction Tax Verrechnungspreisberatung Beratung im Bereich Internationale Mitarbeiterentsendung Umsatzsteuer und Zölle Betreuung der öffentlichen Hand und Privatisierung Nachfolgeberatung sowie Beratung vermögender Privatkunden Steuerstrafrecht Law Services 7. Dezember 2011 Seite 5 Gastvortrag FH Düsseldorf

6 Unsere Dienstleistungen Transaktionsberatung Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Transaktionsberatung Advisory Services Transaction Support Valuation & Business Modelling Restructuring Operational Transaction Services Transaction Real Estate Mergers & Acquisitions 7. Dezember 2011 Seite 6 Gastvortrag FH Düsseldorf

7 Unsere Dienstleistungen Advisory Services Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Transaktionsberatung Advisory Services Performance Improvement Risk IT Risk and Assurance 7. Dezember 2011 Seite 7 Gastvortrag FH Düsseldorf

8 Ernst & Young weltweit vor Ort Das German Business Network (GBN) 144 deutsche Kollegen in 40 Ländern In engem Austausch mit lokalen Entscheidungsträgern Erste Ansprechpartner für deutsche Mandanten im Ausland 7. Dezember 2011 Seite 8 Gastvortrag FH Düsseldorf

9 Berufsalltag in der Wirtschaftsprüfung 7. Dezember 2011 Seite 9 Gastvortrag FH Düsseldorf

10 Wirtschaftsprüfung Berufsalltag Vielfalt Projekte bei Mandanten unterschiedlicher Größe, Branche und Rechtsform Alle 2 bis 8 Wochen Einblick in die Geschäftstätigkeit und Unternehmenskultur eines neuen Mandanten Arbeit in verschiedenen Prüfungsteams und mit unterschiedlichen Mitarbeitern des Mandanten Teaming Erarbeiten von Lösungen in multidisziplinären Teams Enge Zusammenarbeit und Kommunikation mit nationalen und internationalen Kollegen Networking, Teaming und Spaß bei gemeinsamen Events: Fußballturniere, Happy Hours, Sommerfeste,Teamevents 7. Dezember 2011 Seite 10 Gastvortrag FH Düsseldorf

11 Wirtschaftsprüfung Berufsalltag Verantwortung & Kundenorientierung Berater des Mandanten Hohes Maß an Verantwortung für einzelne Prüfungsgebiete Direkter Kontakt mit wichtigen Entscheidungsträgern und Führungspersönlichkeiten eines Unternehmens Weiterentwicklung Schneller Aufbau von Expertenwissen durch systematische Ausbildung der Mitarbeiter Bedarfsorientierte nationale und internationale Weiterbildungsangebote In den ersten 3-5 Jahren steile Lernkurve durch Training-on und off-the-job 7. Dezember 2011 Seite 11 Gastvortrag FH Düsseldorf

12 I. Grundlagen II. Ertragsrealisierung aus Güterverkauf III.Ertragsrealisierung bei Dienstleistungen IV.Ertragsrealisierung bei Fertigungsaufträgen V. Ertragsrealisierung de lege ferenda 7. Dezember 2011 Seite 12 Gastvortrag FH Düsseldorf

13 - Grundlagen Income (Erträge i.w.s.) Zunahme des wirtschaftlichen Nutzens während der Berichtsperiode in Form von Zuflüssen oder Erhöhungen von Vermögenswerten oder einer Abnahme von Schulden, die zur Erhöhung des Eigenkapitals führen, jedoch nicht aus Einlagen der Anteilseigner stammen. Revenues (Erträge i.e.s./erlöse) fallen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit an Gains (andere Erträge) stehen für sonstige Sachverhalte, die die Definition von Erträgen erfüllen und meist, aber nicht zwingend i.r.d. gewöhnlichen Tätigkeit anfallen. Umsatzerlöse Dienstleistungsentgelte Zinsen und Dividenden Lizenz- und Nutzungsentgelte Gewinne aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten Sonstige Ergebnis (OCI) bspw. aus der Neubewertung von Sachanlagen 7. Dezember 2011 Seite 13 Gastvortrag FH Düsseldorf

14 - Grundlagen Bemessung von Erträgen Beizulegender Zeitwert der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung. Die Höhe ist normalerweise vertraglich zwischen dem Unternehmen und dem Käufer oder dem Nutzer des Vermögenswerts festgelegt. Verminderung um die vom Unternehmen gewährten Preisnachlässe und Mengenrabatte. Eine Abzinsung ist erforderlich, sofern sich der Zufluss der Zahlungsmittel zeitlich verzögert. Dabei ist die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Nominalwert der Gegenleistung als Zinsertrag gemäß der Effektivzinsmethode aus IAS 39 zu erfassen. Im Falle eines Tauschgeschäfts liegt ein Umsatzvorgang vor, wenn art- oder wertmäßig unterschiedliche Erzeugnisse, Waren oder Dienstleistungen getauscht werden. Der Ertrag bemisst sich nach dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Güter oder Dienstleistungen, falls dieser verlässlich bestimmbar ist. Ansonsten ist auf den beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Güter oder Dienstleistungen abzustellen. 7. Dezember 2011 Seite 14 Gastvortrag FH Düsseldorf Gastvortrag FH Düsseldorf

15 - Grundlagen Bemessung von Erträgen (cont.) IAS fordert eine Zusammenfassung oder eine Segmentierung von Geschäftsvorfällen, sofern dies zur Abbildung des wirtschaftlichen Gehalts eines Geschäftsvorfalls erforderlich ist. Wenn zwei oder mehrere Geschäftsvorfälle derart miteinander verknüpft sind, dass wirtschaftliche Auswirkungen ohne eine Betrachtung der Gesamtheit der Geschäftsvorfälle nicht zutreffend abgebildet werden können. Bsp: Sale-and-buy-back-Verträge Ansatzkriterien für Erträge müssen auf einzelne abgrenzbare Bestandteile eines Geschäftsvorfalls angewendet werden, wenn diese Bestandteile im Wesentlichen einen eigenständigen Charakter aufweisen. Zusammenfassung Beispiel: Ein Segmentierung Unternehmen verkauft eine Hardwarekomponente inkl. eines zweijährigen Servicevertrages für EUR Das Unternehmen bietet die Dienstleistung auch einzeln zu einem Preis von EUR 500 pro Jahr an. Die Herstellungskosten der Hardware betrugen EUR => Segmentierung des Vertrags Problem der Mehrkomponentengeschäfte. 7. Dezember 2011 Seite 15 Gastvortrag FH Düsseldorf

16 - Ertragsrealisierung aus Güterverkauf Erfassungskriterien Die im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten können verlässlich bestimmt werden Das Unternehmen hat alle maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum der verkauften Waren und Erzeugnisse verbunden sind, auf den Käufer übertragen IAS Dem Unternehmen verbleibt weder ein weiter bestehendes Verfügungsrecht, wie es gewöhnlich mit dem Eigentum verbunden ist, noch eine wirksame Verfügungsmacht über die verkauften Waren und Erzeugnisse Es ist hinreichend wahrscheinlich, dass dem Unternehmen der wirtschaftliche Nutzen aus dem Verkauf zufließen wird Die Höhe der Erlöse kann verlässlich bestimmt werden 7. Dezember 2011 Seite 16 Gastvortrag FH Düsseldorf Gastvortrag FH Düsseldorf

17 - Ertragsrealisierung bei Dienstleistungen Besonderheit bei langfristigen Dienstleistungsbeziehungen IAS ff. sieht die Möglichkeit einer Ertragsrealisierung nach dem Leistungsfortschritt vor. Es ist wahrscheinlich, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Verkäufer zufließt Die angefallenen Kosten und die bis zur vollständigen Abwicklung zu erwartenden Kosten können verlässlich bestimmt werden IAS Der Fertigstellungsgrad kann verlässlich bestimmt werden Die Höhe der Erträge kann verlässlich bestimmt werden 7. Dezember 2011 Seite 17 Gastvortrag FH Düsseldorf Gastvortrag FH Düsseldorf

18 - Ertragsrealisierung bei Dienstleistungen Besonderheit bei langfristigen Dienstleistungsbeziehungen (cont.) Möglichkeiten zur Bestimmung des Fertigstellungsgrades: Feststellung der erbrachten Arbeitsleistung. Bsp: Zum Abschlussstichtag sind 60 von 100 Maschinen gewartet worden. Der Fertigstellungsgrad beträgt 60 %. Zum Stichtag erbrachte Leistung als Prozentsatz der zu erbringenden Gesamtleistung. Bsp: Zum Abschlussstichtag hat ein Dienstleister 700 von insgesamt 1000 geplanten Arbeitsstunden erbracht. Der Fertigstellungsgrad beträgt 70 %. Outputorientiert Inputorientiert Cost-to-Cost- Methode Verhältnis der zum Stichtag angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten. Bsp: Die Gesamtaufwendungen eines Dienstleisters für ein Projekt werden auf TEUR 250 geschätzt. Zum Abschlussstichtag sind bereits Aufwendungen in Höhe von TEUR 125 angefallen. Der Fertigstellungsgrad beträgt 50 %. 7. Dezember 2011 Seite 18 Gastvortrag FH Düsseldorf Gastvortrag FH Düsseldorf

19 - Ertragsrealisierung bei Fertigungsaufträgen Grundlagen Die Bilanzierung ist in IAS 11 Fertigungsaufträge geregelt. IAS 11.3: Ein Fertigungsauftrag ist ein Vertrag über die kundenspezifische Fertigung einzelner Gegenstände oder einer Anzahl von Gegenständen, die hinsichtlich Design, Technologie und Funktion oder hinsichtlich ihrer endgültigen Verwendung aufeinander abgestimmt oder voneinander abhängig sind. Feststellung des Vertragstyps (Festpreisvertrag vs. Kostenzuschlagsvertrag) Sind die jeweiligen Kriterien für die Bilanzierung der Auftragserlöse und - kosten nach dem Fertigstellungsgrad nach IAS erfüllt? Ja Nein Anwendung der Zero-Profit- Margin- Methode Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode 7. Dezember 2011 Seite 19 Gastvortrag FH Düsseldorf

20 - Ertragsrealisierung bei Fertigungsaufträgen Ermittlung des Vertragstyps Je nachdem, ob ein Festpreis- oder ein Kostenzuschlagsvertrag vorliegt, sind unterschiedliche Voraussetzungen an die verlässliche Schätzbarkeit des Ergebnisses geknüpft, was wiederum Voraussetzung für die Anwendung der PoC-Methode ist. Festpreisvertrag: Ein Fertigungsauftrag, für den der Auftragnehmer einen festen Preis bzw. einen festgelegten Preis pro Outputeinheit vereinbart, wobei diese an eine Preisgleitklausel gekoppelt sein können. Kostenzuschlagsvertrag: Ein Fertigungsauftrag, bei dem der Auftragnehmer abrechenbare oder anderweitig festgelegte Kosten zuzüglich eines vereinbarten Prozentsatzes dieser Kosten oder eines festen Entgelts vergütet bekommt. Beispiel: Ein Anlagenbauer vereinbart einen Kostenzuschlagsvertrag mit einem festgelegten Höchstpreis. Der Anlagenbauer darf nur dann die PoC-Methode anwenden, wenn er die Kriterien einer verlässlichen Schätzbarkeit des Ergebnisses für einen Festpreis- und einen Kostenzuschlagsvertag kumulativ erfüllt. 7. Dezember 2011 Seite 20 Gastvortrag FH Düsseldorf

21 - Ertragsrealisierung bei Fertigungsaufträgen Ertragsrealisierung nach der PoC-Methode Die Erfassung der Auftragserlöse und -kosten erfolgt bei Festpreisverträgen nach dem Leistungsfortschritt, falls es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen aus dem Vertrag dem Unternehmen zufließt, das Unternehmen die gesamten Auftragserlöse verlässlich bewerten kann, die bis zur Fertigstellung des Auftrags noch anfallenden Kosten und der Grad der erreichten Fertigstellung am Bilanzstichtag verlässlich bewertet werden können, die dem Fertigungsauftrag zurechenbaren Auftragskosten eindeutig bestimmt und verlässlich bewerten werden können. Bei Kostenzuschlagsverträgen, falls es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen aus dem Vertrag dem Unternehmen zufließt, und die dem Vertrag zurechenbaren Auftragskosten eindeutig bestimmt und verlässlich bewertet werden können. 7. Dezember 2011 Seite 21 Gastvortrag FH Düsseldorf

22 - Ertragsrealisierung bei Fertigungsaufträgen Ertragsrealisierung nach der PoC-Methode (cont.) (relevant für Festpreisaufträge) Der Fertigstellungsgrad kann input-, outputorientiert oder gemäß der Cost-to-Cost-Methode ermittelt werden (vgl. Chart # 18). Bei Anwendung der PoC-Methode werden Erträge und Aufwendungen gemäß dem Fertigstellungsgrad zum Abschlussstichtag erfasst. Falls die erwarteten Gesamtaufwendungen die erwarteten Gesamterlöse übersteigen, ist dieser Verlust indes sofort zu erfassen. Veränderungen von Schätzungen sind prospektiv zu behandeln; die veränderten Schätzungen gehen in die Berechnung des Betrags für Erträge und Aufwendungen in der Periode, in der die Änderung vorgenommen wurde, und in alle nachfolgenden Perioden ein. Ertragsrealisierung nach der Zero-Profit-Margin-Methode Kann das Ergebnis des Fertigungsauftrages nicht verlässlich geschätzt werden, werden Erträge nur insoweit erfasst, wie die angefallenen Kosten erwartungsgemäß gedeckt werden. 7. Dezember 2011 Seite 22 Gastvortrag FH Düsseldorf

23 - Ertragsrealisierung bei Fertigungsaufträgen Ermittlung der Auftragserlöse Ursprünglich im Vertrag vereinbarte Erlöse +/- Erhöhungen/Minderungen der Auftragserlöse wegen Abweichungen im Gesamtwerk + Nachforderungen für Kosten, die nicht im ursprünglichen Vertragspreis enthalten waren + Prämien = Auftragserlöse Ermittlung der Auftragskosten Direkt mit dem Auftrag verbundene Kosten + allgemein dem Vertrag zurechenbare Kosten + Sonstige Kosten, die dem Kunden vertragsgemäß gesondert in Rechnung gestellt werden können = Auftragskosten 7. Dezember 2011 Seite 23 Gastvortrag FH Düsseldorf

24 - Ertragsrealisierung de lege ferenda IAS / IFRS US- GAAP: EITF SOP SIC / IFRIC Neuer Standard zur Umsatzrealisierung Neuer Standard zur Umsatzrealisierung im Rahmen des Konvergenzprojekts von IASB und FASB Präzisierung der Grundsätze für die Umsatzrealisierung Umfassender Geltungsbereich (alle Branchen und Vertragstypen) Control -Konzept ersetzt das Risk and Reward -Konzept Z.T. weitreichende Auswirkungen auf Branchen mit Mehrkomponentenverträge (z.b. Telekommunikation) und Unternehmen mit Auftragsfertigung Seit 2002 Dezember 2008 Juni 2010 November Halbjahr 2012 Diskussionen zwischen IASB und FASB Diskussionspapier Standardentwurf (ED 6/2010) Überarbeiteter Standardentwurf (ED 6/2011) Finaler Standard erwartet 7. Dezember 2011 Seite 24 Gastvortrag FH Düsseldorf

25 - Ertragsrealisierung de lege ferenda Anwendungsbereich Sämtliche Unternehmen Alle Verträge mit Kunden Veräußerung von bestimmten nicht finanziellen Vermögenswerten außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (z.b. Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerte, Finanzimmobilien) Von der Anwendung ausgenommen Leasingverträge (IAS 17) Versicherungsverträge (IFRS 4) Finanzinstrumente (IAS 39 bzw. IFRS 9) Bestimmte nicht-monetäre Transaktionen Relevante Standards Ersetzt: IAS 11 IAS 18 IFRIC 13 IFRIC 15 IFRIC 18 SIC Dezember 2011 Seite 25 Gastvortrag FH Düsseldorf

26 - Ertragsrealisierung de lege ferenda Das neue Modell im Überblick Unternehmen Vertrag Kunde Unternehmen liefert Güter/ erbringt Dienstleistungen Rechte Leistungsverpflichtung Anstieg der Nettovertragsposition Umsatzerlöse! 7. Dezember 2011 Seite 26 Gastvortrag FH Düsseldorf

27 - Ertragsrealisierung de lege ferenda Das neue Modell im Überblick (cont.) Fünf Schritte bis zur Ertragsrealiserung Schritt 1 Schritt 2 Schritt 3 Schritt 4 Schritt 5 Identifikation von Verträgen mit Kunden Identifikation von separaten Leistungsverpflichtungen Ermittlung des Transaktionspreises Allokation des Transaktionspreises Erfassung der Erträge, sofern die Leistungsverpflichtung erfüllt ist 7. Dezember 2011 Seite 27 Gastvortrag FH Düsseldorf

28 - Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 1: Identifikation von Verträgen mit Kunden Vertrag: An agreement between two or more parties that creates enforceable rights and obligations. Mehrere Verträge sind zusammenzufassen und als ein Vertrag zu bilanzieren, falls sie zeitgleich oder nahezu zeitgleich abgeschlossen wurden und eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt sind: Die Verträge werden als ein Paket mit einem einzigen wirtschaftlichen Zweck verhandelt. Der Betrag der Gegenleistung des einen Vertrages hängt von dem anderen Vertrag ab. Die Güter oder Dienstleistungen laut Verträge sind im Hinblick auf Design, Technologie oder Funktion miteinander verknüpft. 7. Dezember 2011 Seite 28 Gastvortrag FH Düsseldorf

29 - Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 1: Identifikation von Verträgen mit Kunden Beispiel Elektronikhersteller verkauft an Kunden TV Geräte (Vertrag 1). Gleichzeitig weiteres Angebot über Verkauf von DVD Geräten (Vertrag 2). Kunde erhält Preisnachlass für TV Geräte sofern Kunde auch DVD Geräte abnimmt Bilanzierung Rechtlich 2 Verträge Gemeinsam verhandelt Preise sind abhängig Zusammenfassung der zwei Verträge 7. Dezember 2011 Seite 29 Gastvortrag FH Düsseldorf

30 - Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 2: Identifizierung von separaten Leistungsverpflichtungen Ein Unternehmen überträgt mit einem Vertrag ggf. mehrere Güter und Dienstleistungen. Beispiel: Ein Unternehmen der Telekommunikationsbranche bietet seinen Kunden einen 24-Monats- Mobilfunkvertrag inklusive einem Handy an. Eine Leistungsverpflichtung ist eine Zusage in einem Vertrag mit einem Kunden, ein Gut oder eine Dienstleistung auf diesen Kunden zu übertragen. Ein Unternehmen muss jede Leistungsverpflichtung innerhalb des Vertrages identifizieren und entscheiden, ob diese als separate Leistungsverpflichtung zu behandeln ist. 7. Dezember 2011 Seite 30 Gastvortrag FH Düsseldorf

31 - Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 2: Identifizierung von separaten Leistungsverpflichtungen (cont.) Güter und Dienstleistungen sind separat zu behandeln, wenn einzelne Güter oder Dienstleistungen in dem Vertrag einzeln abgrenzbar (distinct) sind. Güter oder Dienstleistungen sind einzeln abgrenzbar, wenn Leistungen i.d.r. auch separat erbracht/angeboten werden oder der Kunde Leistungen unabhängig von den übrigen Leistungen nutzen kann. Ein Unternehmen hat ein Bündel zugesagter Güter und Dienstleistungen als eine Leistungsverpflichtung zu erfassen, wenn es die Güter oder Dienstleistungen in einem Bündel integriert und dieses Bündel an den Kunden zum gleichen Zeitpunkt liefert. Beispiel: Ein Unternehmen der Telekommunikationsbranche bietet seinen Kunden einen Internetzugang inklusive Installation der Hardware vor Ort an. Die beiden Leistungsverpflichtungen Laufende Bereitstellung des Internets und Einrichtung vor Ort werden als eine Leistungsverpflichtung erfasst. 7. Dezember 2011 Seite 31 Gastvortrag FH Düsseldorf

32 - Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 3: Ermittlung des Transaktionspreises Transaktionspreis = Höhe der Umsatzerlöse Erwartete Gegenleistung, für die das Unternehmen im Austausch für die Übertragung von Gütern und Dienstleistungen berechtigt sein wird (ggf. Schätzung erforderlich) Variable Vergütung Ermittlung des Transaktionspreises Zeitwert des Geldes Vergütung in Vermögenswerten Zahlungen an den Kunden 7. Dezember 2011 Seite 32 Gastvortrag FH Düsseldorf

33 - Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 3: Ermittlung des Transaktionspreises (cont.) Variable Vergütung Beispiel Gewichtete Erwartungswerten Wahrscheinlichster Betrag Hinreichende Sicherheit aufgrund von Erfahrungswerten OEM bestellt bei Zulieferer Zylinderkopfdichtungen zu einem Preis von 100GE pro Dichtung. Bei Abnahme von mehr als Dichtungen in den nächsten 2 Jahren verringert sich der Preis auf 50GE für jede weitere Einheit. Bei Abnahme von mehr als Dichtungen erhält der OEM eine Gutschrift über GE. Erwartungshaltung Zulieferer: Wahrscheinlichkeit von 50%, Abnahme von Dichtungen Wahrscheinlichkeit von 50%, Abnahme von Dichtungen Der Transaktionspreis beträgt damit 87,5 GE (gewichteter Erwartungswert. Aufgrund der Erwartungshaltung des Zulieferers wird das Ziel für die zusätzliche Gutschrift nicht erreicht und daher mit 0 angesetzt (wahrscheinlichster Betrag). 7. Dezember 2011 Seite 33 Gastvortrag FH Düsseldorf

34 - Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 3: Ermittlung des Transaktionspreises (cont.) Zeitwert des Geldes Beispiel Korrektur der Gegenleistung um eine wesentliche Finanzierungskomponente Höhe des Umsatzes auf Transaktionspreis bei Sofortzahlung limitiert Vernachlässigbar, wenn Zeitraum zwischen Übertragungs- und Zahlungszeitpunk < 1 Jahr Ermittlung Zinssatz wie bei separatem Finanzierungsgeschäft mit dem Kunden bei Vertragsabschluss Zinssatz berücksichtigt auch Bonität des Kunden und Sicherheiten Ausweis der Finanzierungserträge und aufwendungen im Finanzergebnis Lieferant liefert an Kunde in t=0 eine Maschine für einen Preis von 100 auf Ziel. Der Kaufpreis wird zwei Jahre nach Auslieferung der Maschine fällig. Der risikoadjustierte Zinssatz beträgt 6 %. Bilanzielle Abbildung: Erlösrealisierung t=0: 89 (= 100 / 1,06²) Zinsertrag t=1: 5 (= 89 * 0,06) Zinsertrag t=2: 6 (= 94 * 0,06) Konsequenz: Negative Auswirkungen auf Umsatz, Marge und EBIT 7. Dezember 2011 Seite 34 Gastvortrag FH Düsseldorf

35 - Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 3: Ermittlung des Transaktionspreises (cont.) Forderungsausfallrisiko Ausweis der Wertberichtigung als offene Kürzung der Umsatzerlöse Vergütung in Vermögenswerten Ansatz zum Fair Value Vom Kunden beigestellte Güter oder Dienstleistungen, gehören bei Übergang der Kontrolle zur Vergütung 7. Dezember 2011 Seite 35 Gastvortrag FH Düsseldorf

36 - Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 3: Ermittlung des Transaktionspreises (cont.) Zahlungen an Kunden Sofern kein Erwerb von Gütern/Dienstleistungen vom Kunden Erfassung als Umsatzminderung Getränkelieferant vereinbart mit Discounter die Aufnahme eines neuen Getränkes in das Produktsortiment. Getränkelieferant zahlt einmalige Listing Fee in Höhe von 100 an Discounter. Beispiel Bilanzierung Listing Fee = Umsatzminderung für Getränkelieferanten. Wirtschaftlich liegt ein Preisnachlass für auf in Zukunft zu liefernde Getränke vor. 7. Dezember 2011 Seite 36 Gastvortrag FH Düsseldorf

37 - Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 4: Allokation des Transaktionspreises Allokation auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise Grundsatz: Der ermittelte Transaktionspreis ist auf Basis der Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen separaten Leistungsverpflichtungen zu verteilen. Einzelveräußerungspreis: Betrag, zu dem das Unternehmen das Gut oder die Dienstleistung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses separat verkaufen würde. Der Einzelveräußerungspreis muss nicht mit vertraglich vereinbarten Preisen oder Listenpreisen übereinstimmen. Beispiel: Ein Unternehmen verkauft in einem Vertrag drei Produkte, wobei eines kostenlos gewährt wird. Würde das Unternehmen dieses Produkt separat verkaufen, würde der Verkaufspreis 100 GE betragen. 7. Dezember 2011 Seite 37 Gastvortrag FH Düsseldorf

38 - Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 4: Allokation des Transaktionspreises (cont.) Praxisfall: Mobilfunkvertrag mit subventioniertem Handy Implikationen Vorgezogene Umsatzrealisierung Sinkender Average Revenue per User (ARPU) pro Monat Erhebliche Abweichungen zwischen Rechnungs-betrag und realisierten Umsatzerlösen Auswirkungen auf die Analyse der Finanz-kennzahlen 7. Dezember 2011 Seite 38 Gastvortrag FH Düsseldorf

39 - Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 4: Allokation des Transaktionspreises (cont.) Fortsetzung Praxisfall: Mobilfunkvertrag mit subventioniertem Handy Implikationen Vorgezogene Gewinnrealisierung Wirtschaftliche Betrachtungsweise 7. Dezember 2011 Seite 39 Gastvortrag FH Düsseldorf

40 - Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 4: Allokation des Transaktionspreises (cont.) Ausnahme: Anwendung der Residualmethode Wenn Preise einer Ware oder einer Dienstleistung stark schwanken, ist die Residualmethode anzuwenden. Hierbei wird der Betrag, der auf das Gut oder die Dienstleistung allokiert wird, ermittelt, indem vom Gesamtbetrag die relativen Einzelveräußerungspreise der anderen Güter und Dienstleistungen abgezogen werden. Beispiel: Ein Unternehmen schließt einen Vertrag mit einem Kunden über einen Verkauf eines Gutes und einer Dienstleitung für insgesamt ab. Der Preis für das Gut schwankt sehr stark, der relative Einzelveräußerungspreis für die Dienstleistung beträgt 200. Die Allokation des Gesamtpreises von erfolgt, indem dem Gut der Residualwert von = 800 zugeordnet wird. 7. Dezember 2011 Seite 40 Gastvortrag FH Düsseldorf

41 - Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 5: Erfassung der Erträge Grundprinzip: Übertragung von Kontrolle Umsätze werden erfasst, wenn eine Leistungsverpflichtung erfüllt wird, d.h., die Kontrolle über die betreffenden Güter und Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wurden. Eine Leistungsverpflichtung kann entweder über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt werden. Als Indikatoren für eine Übertragung der Verfügungsgewalt auf einen Kunden sieht der ED 6/2011 folgende nicht abschließende Indikatoren vor: Das Unternehmen hat einen gegenwärtigen Anspruch auf Erhalt einer Gegenleistung für den Vermögenswert Der Kunde ist rechtlicher Eigentümer des Vermögenswertes Das Unternehmen hat den physischen Besitz des Vermögenswertes auf den Kunden übertragen Die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken wurden auf den Kunden übertragen Das Unternehmen verfügt über den Nachweis, dass der Kunde den Vermögenswert akzeptiert hat. 7. Dezember 2011 Seite 41 Gastvortrag FH Düsseldorf

42 - Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 5: Erfassung der Erträge (cont.) Sonderfall: Langfristfertigung und kontinuierliche Leistungsübertragung Die geplanten Neuregelungen zur Umsatzrealisierung sehen die Regelungen des IAS 11 für Fertigungsaufträge in der Form nicht mehr vor. Im Exposure Draft wird lediglich angeführt, dass die Kontrolle über ein Gut oder eine Dienstleistung kontinuierlich übertragen werden kann. Wann im Einzelfall eine kontinuierliche Übertragung erfolgt, ist im bisherigen Projektverlauf nicht verlautbart worden. Eine mögliche künftige Strategie, um eine Teilgewinnrealisierung zu erreichen, könnte die Vereinbarung von Teilrechnungen, Teillieferungen o.ä. darstellen. 7. Dezember 2011 Seite 42 Gastvortrag FH Düsseldorf

43 - Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 5: Erfassung der Erträge (cont.) Sonderfall: Langfristfertigung und kontinuierliche Leistungsübertragung (cont.) Falls ein Unternehmen feststellt, dass ein Vertrag eine kontinuierliche Übertragung eines Guts oder einer Dienstleistung vorsieht, erfolgt auch die Umsatzrealisierung über die Vertragslaufzeit. Ein Unternehmen hat eine geeignete Methode zur Ermittlung des Fertigstellungsgrades zu wählen. Der Exposure Draft nennt als mögliche Methoden die Output-Methode (produzierte oder gelieferte Einheiten, vertraglich vereinbarte Meilensteine oder Begutachtungen der bis dahin übertragenen Güter oder Dienstleistungen im Verhältnis zu den insgesamt zu übertragenden Gütern oder Dienstleistungen), die Input-Methode (Arbeitsaufwand, z. B. die Kosten für die bisher verbrauchten Ressourcen oder angefallene Arbeits- und Maschinenstunden, im Verhältnis zum insgesamt erwarteten Arbeitsaufwand) und die Methode auf Basis des Zeitablaufs. 7. Dezember 2011 Seite 43 Gastvortrag FH Düsseldorf

44 - Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 5: Erfassung der Erträge (cont.) Übertragung von Kontrolle bei Dienstleistungen Die Boards haben sich in den Verhandlungen dazu entschieden, separate Leitlinien für die Frage zu entwickeln, wann Kontrolle im Falle einer Dienstleistung an den Kunden übertragen wird. Eine Dienstleistung wird als eine Leistungsverpflichtung definiert, die kontinuierlich erfüllt wird. Der Umsatz im Falle einer Dienstleistung ist folglich kontinuierlich über die Vertragslaufzeit zu erfassen. 7. Dezember 2011 Seite 44 Gastvortrag FH Düsseldorf

45 - Ertragsrealisierung de lege ferenda Abschlüsse und Finanzkennzahlen Prozesse und IT-Systeme Zeitliche Verschiebungen bei der Umsatzrealisierung Auswirkungen auf Umsatzerlöse und damit verbundene Kennzahlen, z.b. Bruttomarge, EBITDA, EPS Auswirkungen auf Covenants, Credit Ratings, Incentivierungs- und Vergütungssysteme Erhebliche Erweiterung der Anhangangaben Implikationen Konzipierung geeigneter Prozesse und interner Kon-trollen, um sicher zu stellen, dass sämtliche relevante Input-Parameter (z.b. Leistungsverpflichtungen, Einzelveräußerungspreise, Control -Übergang) erfasst, analysiert, dokumentiert und weiterverarbeitet werden Verstärkte Abkopplung der Umsatzrealisierung von der Rechnungsstellung ist systemseitig abzubilden Frühzeitige Analyse sämtlicher Kundenverträge und ggf. Vertragsänderungen erforderlich Business 7. Dezember 2011 Seite 45 Gastvortrag FH Düsseldorf

46 Kontakt Kontakt Referent: Stephan Schlüter Telefon: +49 (211) Online URL: Telefon: +49 (6196) Bewerbung: 7. Dezember 2011 Seite 46 Gastvortrag FH Düsseldorf

47 Vielen Dank!

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Mehr

Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS

Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS Januar 2008 1 IFRS: Zusammenfassung für GJ 2007 Keine wesentlichen Unterschiede der Finanzkennzahlen EBIT Verbesserung von 3 Millionen EUR: Höhere Rückstellungsbildung

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

IAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG

IAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG IAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG Zielsetzung Grundlage zur Beurteilung der Fähigkeit liquide Mittel zu erwirtschaften Informationen über Bewegungen der liquiden Mittel durch eine Kapitalflussrechnung 2 Anwendungsbereich

Mehr

schnell und portofrei erhältlich bei

schnell und portofrei erhältlich bei 5 vor IFRS-Grundlagen Endspurt zur Bilanzbuchhalterprüfung Bearbeitet von Martin Weber 1. Auflage 2010. Buch inkl. Online-Nutzung. XII, 94 S. Kartoniert ISBN 978 3 482 63361 4 Wirtschaft > Betriebswirtschaft

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Inhalt. IAS 23: Fremdkapitalkosten

Inhalt. IAS 23: Fremdkapitalkosten Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 I. Qualifizierte Vermögenswerte... 5 II. Fremdkapitalkosten... 6 5. Beispiel...

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur Musterklausur

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Das neue Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Whitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz

Whitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz Whitepaper Produkt: combit factura manager Mehrwertsteuererhöhung durchführen Mehrwertsteuererhöhung durchführen - 2 - Inhalt Aufgabenstellung 3 Allgemeine Hinweise

Mehr

IFRIC Draft Interpretations D12 D14

IFRIC Draft Interpretations D12 D14 IFRIC Draft Interpretations D12 D14 Service Concession Arrangements - Determining the Accounting Model Service Concession Arrangements - The Financial Asset Model Service Concession Arrangements - The

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Wirtschaftliche Sichtweise in der Ertragsrealisierung (revenue recognition)

Wirtschaftliche Sichtweise in der Ertragsrealisierung (revenue recognition) Wirtschaftliche Sichtweise in der Ertragsrealisierung (revenue recognition) Frank Hadlich Industriekaufmann in München Leiter Bilanzierungsgrundsatzabteilung der Gores Siemens Enterprise Networks Group

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Grundsatz: 8 Abs. 2 APG DVO Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Jahresentgelt die Summe nicht übersteigt, die

Mehr

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Mehr

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL [Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.

Mehr

Kom pet enz auf Kurs gebracht

Kom pet enz auf Kurs gebracht Der Cashflow Unternehmenskennzahl mit zentraler Bedeutung Stellen Sie sich Ihr Unternehmen einmal als Badewanne vor: Aus dem Hahn in der Wand fließt ein (hoffentlich) warmer, stetiger Geldstrom, die Einzahlungen.

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10. Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d.

Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10. Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d. Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10 Schuldnerverzug Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d. 280 BGB Aber: Verzögerungsschaden nur nach 280 II BGB,

Mehr

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.

Mehr

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern

Mehr

Diskussionsforum. Transition and Recognition of Financial Assets and Financial Liabilities ( Day One Profit Recognition )

Diskussionsforum. Transition and Recognition of Financial Assets and Financial Liabilities ( Day One Profit Recognition ) Diskussionsforum Exposure Draft to amend IAS 39: Transition and Recognition of Financial Assets and Financial Liabilities ( ) Deutscher Standardisierungsrat 14. Juli 2004-1- DRSC e.v./ 14. Juli 2004 Initial

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher 1. Allgemeines Alle Leistungen, die von den Webseiten

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

E-RIC 3. Verpflichtung zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

E-RIC 3. Verpflichtung zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten E-RIC 3 Verpflichtung zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten Dr. Stefan Schreiber München, 25. November 2005-1- DRSC e.v / 25.11.2005 Hintergrund Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte,

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bestellungen im radius-online-shop und Belehrung über das Widerrufsrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bestellungen im radius-online-shop und Belehrung über das Widerrufsrecht Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bestellungen im radius-online-shop und Belehrung über das Widerrufsrecht Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Bestellungen im radius-online-

Mehr

Meldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren

Meldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent Inhaltsübersicht Grundlagen zum Meldeverfahren Anwendungsfälle des Meldeverfahrens Durchführung des Meldeverfahrens 2 1 Ziele Sie wissen, wann das Meldeverfahren

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mehr

Rente = laufende Zahlungen, die in regelmäßigen Zeitabschnitten (periodisch) wiederkehren Rentenperiode = Zeitabstand zwischen zwei Rentenzahlungen

Rente = laufende Zahlungen, die in regelmäßigen Zeitabschnitten (periodisch) wiederkehren Rentenperiode = Zeitabstand zwischen zwei Rentenzahlungen 5.2. entenrechnung Definition: ente = laufende Zahlungen, die in regelmäßigen Zeitabschnitten (periodisch) wiederkehren entenperiode = Zeitabstand zwischen zwei entenzahlungen Finanzmathematisch sind zwei

Mehr

Wesen der Liquidation

Wesen der Liquidation Wesen der Liquidation Auflösungsgründe Gesellschafterbeschlüsse Zeitablauf Gerichtsentscheid Zeitraum Erstreckt sich in der Regel über einen längeren Zeitraum (Abwicklungszeitraum) Merkmale Einstellung

Mehr

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen. AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf

Mehr

IAS. Übung 7. ) Seite 1

IAS. Übung 7. ) Seite 1 IAS Übung 7 ) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten im IAS-Abschluss. Wann sind latente anzusetzen? Wie sind diese zu bewerten und auszuweisen? ) Seite 2 Grundlagen: IAS 12

Mehr

Inhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung

Inhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 6. Beispiel... 8 www.boeckler.de August 2014 1/8 1.

Mehr

Vorlesung 4. Semester

Vorlesung 4. Semester Vorlesung 4. Semester Modul Wirtschaftsprüfung WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky März/April/Mai 2012 1 Gliederung 4. Semester Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung 1. Warm up 2. Verbindlichkeiten 3. Rückstellungen

Mehr

IFRS Update 2015. 18. November 2015, Frankfurt a.m. 27. November 2015, Düsseldorf. Referenten:

IFRS Update 2015. 18. November 2015, Frankfurt a.m. 27. November 2015, Düsseldorf. Referenten: IFRS Update 2015 18. November 2015, Frankfurt a.m. 27. November 2015, Düsseldorf Referenten: Prof. Dr. Andreas Barckow, Berlin WP StB Dipl.-Kfm. Andreas Bödecker, Frankfurt a.m. WP StB Dr. Thomas Senger,

Mehr

1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6

1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 Inhalt 1. Einführung 2 2. Erstellung einer Teillieferung 2 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 4. Erstellung einer Sammellieferung/ Mehrere Aufträge zu einem Lieferschein zusammenfassen 11 5. Besonderheiten

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Finanzwirtschaft Wertpapiere

Finanzwirtschaft Wertpapiere Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

II. Zurechnungskriterien in der Rechtsprechung. III. Die bilanzrechtliche Behandlung von Mietereinbauten. 1. Mietereinbauten als Vermögensgegenstände

II. Zurechnungskriterien in der Rechtsprechung. III. Die bilanzrechtliche Behandlung von Mietereinbauten. 1. Mietereinbauten als Vermögensgegenstände Die Zurechnung von Vermögensgegenständen Vortrag im Seminar Ökonomische Analyse des Bilanzrechts bei Privatdozent Dr. Jens Wüstemann Dipl.-Kfm. Karsten Lorenz 23. Mai 2001 2000 Andersen Legal All rights

Mehr

Daten und Fakten zur Einführung der Unisex-Tarife bei Swiss Life

Daten und Fakten zur Einführung der Unisex-Tarife bei Swiss Life Daten und Fakten zur Einführung der Unisex-Tarife bei Swiss Life 24/2012 04.10.2012 PM-PK/Nico Babiak Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Partner-Info informieren wir Sie über wichtige Fragestellungen

Mehr

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8.1. Allgemeines In der laufenden Rechnung werden im Konto 322.00 Zinsen nur die ermittelten Fremdkapitalzinsen erfasst. Sobald aber eine Betriebsabrechnung erstellt

Mehr

Dem erwarteten Zeitumfang der BR-/AR-Tätigkeit Dem Umfang an übernommenen Kompetenzen des BR-/AR-Mitglieds Der Position des BR-/AR-Mitglieds

Dem erwarteten Zeitumfang der BR-/AR-Tätigkeit Dem Umfang an übernommenen Kompetenzen des BR-/AR-Mitglieds Der Position des BR-/AR-Mitglieds Vergütung von Beiräten/Aufsichtsräten in mittelständischen Unternehmen Grundsätzlich liegt es in der freien Entscheidung der Gesellschafter, ob den Mitgliedern des von ihnen einberufenen Beirats/Aufsichtsrats

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf

Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf Robert-Perthel-Str. 81, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de variables

Mehr

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen

Mehr

Zahlen Daten Fakten Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Tirol Stand Mai 2009

Zahlen Daten Fakten Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Tirol Stand Mai 2009 Zahlen Daten Fakten Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Tirol Stand Mai 2009 2 Tirol stellt sich vor Tirol hat 1.385 aktive Mitglieder in der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation. Berufsgruppen-Mitglieder

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber

Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber insbesondere bei Leistungen durch ausländische Unternehmer Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Seit dem 1.1.2002 kann die Vergabe von Aufträgen

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3

Mehr

25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,

25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten, 25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen

Mehr

Bezahlung von Übungsleitern

Bezahlung von Übungsleitern Fitness & Gesundheit im Verein Bezahlung von Übungsleitern Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge Bezahlung von Übungsleitern Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge In vielen Vereinen stellt sich des Öfteren

Mehr

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin Vergütungssätze VR-W 2 für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires in Websites mit Electronic Commerce

Mehr

Risiken minimieren. Umsatzsteuer-Check

Risiken minimieren. Umsatzsteuer-Check Risiken minimieren Umsatzsteuer-Check Risiken minimieren Gerade bei komplexen Fragestellungen ist es wichtig, alle möglichen Facetten genau zu prüfen nur so können Risiken minimiert werden. Rödl & Partner

Mehr

Konzentration auf das. Wesentliche.

Konzentration auf das. Wesentliche. Konzentration auf das Wesentliche. Machen Sie Ihre Kanzleiarbeit effizienter. 2 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Grundlagen Ihres Erfolges als Rechtsanwalt sind Ihre Expertise und Ihre Mandantenorientierung.

Mehr

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? 6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? Nach diesem Vorfall beschließt F auch anderweitig tätig zu werden. Inspiriert von der RTL Sendung Peter Zwegat, beschließt er eine Schuldnerberatung zu gründen,

Mehr

Ihre Mandanten benötigen auch unterjährig aussagekräftige Zahlen. Wie müssen Sie die Finanzbuchführung gestalten?

Ihre Mandanten benötigen auch unterjährig aussagekräftige Zahlen. Wie müssen Sie die Finanzbuchführung gestalten? Ihre Mandanten benötigen auch unterjährig aussagekräftige Zahlen. Wie müssen Sie die Finanzbuchführung gestalten? Je schneller geschäftliches Handeln im Rechnungswesen Niederschlag findet, desto höher

Mehr

Regelungen für die bilanzielle Zuordnung von Leasingverhältnissen zum Leasinggeber und zum Leasingnehmer

Regelungen für die bilanzielle Zuordnung von Leasingverhältnissen zum Leasinggeber und zum Leasingnehmer Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick... 1 2. Definitionen... 1 3. Anwendungsbereich... 2 4. Negativabgrenzung... 2 5. Wesentliche Inhalte... 2 6. Beispiel... 5 1. Ziele des Standards

Mehr

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als

Mehr

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Im Deutsch-Indischen Doppelbesteuerungsabkommen ist der Höchstsatz für die Quellensteuer festgelegt. Der Abzug der Quellensteuer liegt bei:

Im Deutsch-Indischen Doppelbesteuerungsabkommen ist der Höchstsatz für die Quellensteuer festgelegt. Der Abzug der Quellensteuer liegt bei: STEUERN IN INDIEN QUELLENSTEUER (TDS) UND PERMANENT ACCOUNT NUMBER (PAN) Was ist die indische Quellensteuer und wann wird sie erhoben? Für nach Indien in Rechnung gestellte Dienstleistungen, Zinsen sowie

Mehr

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08 Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403

Mehr

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Anlage 5.2a Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Entwurf aufgestellt am 11.03.2008 Entwurf bestätigt am 11.03.2008 gem. 92 Abs.1 i.v.m. 95 Abs.3 GO NRW Czuka Geschäftsführer Müller Verbandsvorsteher Die Prüfung

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

Grenzen Sie sich von Ihren Wettbewerbern ab und nutzen Sie die Vorteile der 5-Jahres-Garantie der ZEMAG - kostenlos*.

Grenzen Sie sich von Ihren Wettbewerbern ab und nutzen Sie die Vorteile der 5-Jahres-Garantie der ZEMAG - kostenlos*. Grenzen Sie sich von Ihren Wettbewerbern ab und nutzen Sie die Vorteile der 5-Jahres-Garantie der ZEMAG - kostenlos*. *Die Leistung ist für ZEMAG-Partner kostenlos. Die Teilnahme steht jedem frei. Teilnehmer

Mehr