Zukunftskompetenz Groß- und Außenhandelsmanagement

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1 FACHBUCHREIHE für wirtschaftliche Bildung Zukunftskompetenz Groß- und Außenhandelsmanagement 1. Ausbildungsjahr Lernfelder 1 4 VERLAG EUROPA-LEHRMITTEL Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG Düsselberger Straße Haan-Gruiten Europa-Nr.: 70414

2 Autor: Steffen Berner Mitarbeit: Dr. Jörg Schirmer Lektorat: Franziska Senze Außenlektorat: Michaela Ostendorf In diesem Buch finden sich Verweise/Links auf Internetseiten. Für die Inhalte auf diesen Seiten sind ausschließlich die Betreiber verantwortlich, weshalb eine Haftung ausgeschlossen wird. Für den Fall, dass Sie auf den angegebenen Internetseiten auf illegale oder anstößige Inhalte treffen, bitten wir Sie, uns unter davon in Kenntnis zu setzen, damit wir beim Nachdruck dieses Buches den entsprechenden Link entfernen können. 1. Auflage 2020 Druck Alle Drucke derselben Auflage sind parallel einsetzbar, da bis auf die Behebung von Druckfehlern untereinander unverändert. ISBN Alle Rechte vorbehalten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle muss vom Verlag schriftlich genehmigt werden Verlag Europa-Lehrmittel, Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG, Haan-Gruiten Umschlag, Grafik, Satz: Punkt für Punkt GmbH Mediendesign, Düsseldorf Umschlagkonzept: tiff.any GmbH, Berlin Umschlagfoto: romaset stock.adobe.com Druck:

3 Vorwort Das vorliegende Lehrbuch Zukunftskompetenz Groß- und Außenhandelsmanagement wurde auf den neu geordneten bundesweiten Rahmenlehrplan der Kulturministerkonferenz für den Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement abgestimmt. Der erste Band von Zukunftskompetenz Groß- und Außenhandelsmanagement bildet die Lernfelder 1 4 ab und ist ein wertvolles Arbeitsmittel fu r verschiedene Zielgruppen: Auszubildende im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement Ausbilder 1 im Groß- und Außenhandel Schüler und Auszubildende sowie Lehrer und Dozenten in den unterschiedlichen Ausbildungsgängen mit Ausrichtung auf den Groß- und Außenhandel Dozenten in der innerbetrieblichen Ausbildung von Groß- und Außenhandelsunternehmen Praktiker im Groß- und Außenhandel Das vorliegend Lehrbuch bietet Ihnen inhaltlich alles, was Sie während der Berufsschulzeit und der noch vor Ihnen liegenden gestreckten Abschlussprüfungen benötigen. Die Inhalte werden schu lergerecht dargestellt durch: Einstiegssituationen mit Arbeitsaufträgen zum leichteren Einstieg in jedes Kapitel Wissens- und Anwendungsaufgaben am Ende jedes Kapitels Aufbereitung zahlreicher Inhalte in Tabellenform viele Beispiele aus der beruflichen Realität Darüber hinaus wird es dem im aktuellen Rahmenlehrplan formulierten Ziel des Erwerbs einer umfassenden Handlungskompetenz gerecht. Ergänzend ist ein Aufgabenbuch mit Lernsituationen erschienen, das inhaltlich auf das vorliegende Lehrbuch aufbaut. Anhand von Modellunternehmen fördern die handlungsorientierten Lernsituationen die eigenständige Wissenserarbeitung und Kompetenzentwicklung. Ihr Feedback ist uns wichtig Wenn Sie mithelfen möchten, dieses Buch für die kommenden Auflagen zu verbessern, schreiben Sie uns unter lektorat@europa-lehrmittel.de. Ihre Hinweise und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne auf. Sommer 2020 Autor und Verlag 1 Die Verwendung nur eines grammatischen Geschlechts bei Berufs- und Gruppenbezeichnungen wurde im Hinblick auf den Lesefluss gewählt. Sie stellt keine Meinungsäußerung zu Geschlechterrollen dar.

4 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Lernfeld 1 Das Unternehmen präsentieren und die eigene Rolle mitgestalten 1 Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung Duales Ausbildungssystem Ausbildungsvertrag Jugendarbeitsschutz Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis Arbeitsvertrag Entgeltabrechnung Betriebliche Mitbestimmung Tarifrecht Betriebliche Unfallverhütung Lebenslanges Lernen... 3 Der Groß- und Außenhandel in der Gesamtwirtschaft Marktstrukturen im Groß- und Außenhandel Funktionen des Großhandels Formen des Großhandels Formen des Außenhandels... 4 Das Groß- und Außenhandelsunternehmen Unternehmensleitbild Unternehmensziele Unternehmensorganisation Kaufmannsbegriff Rechtsformen Arbeits- und Geschäftsprozesse... 5 Den Ausbildungsbetrieb präsentieren... 4

5 Lernfeld 1 Das Unternehmen präsentieren und die eigene Rolle mitgestalten 1 Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung Inhalte 2 Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis 3 Der Groß- und Außenhandel in der Gesamtwirtschaft 4 Das Groß- und Außenhandelsunternehmen 5 Den Ausbildungsbetrieb präsentieren contrastwerkstatt Fotolia.com contrastwerkstatt stock.adobe.com djile stock.adobe.com

6 Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung 1 Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung 1.1 Duales Ausbildungssystem EINSTIEG Prostock-studio sshutterstock.com Es ist Montag, der 15. August. Erster Berufsschultag für die neuen Auszubildenden im Groß- und Außenhandelsmanagement an der Mercator-Berufsschule. Zum ersten Mal sehen sich die Schülerinnen und Schüler der Klasse WKG1. Oliver findet es überhaupt nicht gut, dass er schon wieder zur Schule muss, weil er froh ist, endlich den Schulabschluss hinter sich zu haben. Ganz anderer Meinung ist da Laura, die ihre Ausbildung in einem Reifengroßhandel begonnen hat. Sie findet es prima, dass die Ausbildung nicht nur im Betrieb stattfindet. Im Ausbildungsbetrieb werden die Auszubildenden in Kürze Grundlagen über das duale Ausbildungssystem von ihren jeweiligen Ausbildern erfahren. 1. Erläutern Sie Gründe, die Lauras Meinung zur Berufsausbildung unterstützen. Welche Probleme sehen Sie, die bei dieser Ausbildungsform auftreten können? 2. Bereiten Sie sich auf das Informationsgespräch mit Oliver über das duale Ausbildungssystem vor. Notieren Sie sich hierfür Stichpunkte, damit Sie bei dem Gespräch nichts Wichtiges vergessen. Führen Sie das Gespräch mit Oliver durch. 3. Erstellen Sie einen Kriterien katalog, um den Erfolg einer Gesprächssituation beurteilen zu können. Berufsbildungsgesetz (BBiG) Lernsituation 2 Heute ist die Ausbildung im dualen System durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Es gibt 326 staatlich anerkannte Ausbildungsberufe, für die eine Ausbildungsordnung erlassen wurde (Stand 2019). Partner im dualen System sind der Auszubildende, der Ausbildende, der mit der Ausbildung einen Ausbilder beauftragen kann und die Berufsschule. Der Ausbildende ist der Betrieb, der eine Lehrstelle ausweist. Ausbilder ist z. B. der Geschäftsinhaber oder eine von ihm mit der Ausbildung betraute Person. Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich dazu geeignet ist. Ob die entsprechende Eignung vorliegt, prüft die zuständige Industrie- und Handelskammer. Für die Eignung als Ausbilder ist sowohl eine fachliche als auch eine persönliche Eignung notwendig. Dazu gehört z. B. auch, dass berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse vorhanden sind. 10

7 Duales Ausbildungssystem Kaufmännische Berufsausbildung im dualen System Lernort: Ausbildungsbetrieb ist zuständig für die Vermittlung breit angelegter beruflicher Grundbildung, berufsspezifischer Kenntnisse und Fähigkeiten, erster Erfahrungen im Ausbildungsberuf. Auszubildende(r) Lernort: Berufsschule ist zuständig für die Vermittlung allgemein bildender Kenntnisse, berufsspezifischer Kenntnisse und Fähigkeiten, theoretischer Grundlagen im Ausbildungsberufsfeld. pictworks stock.adobe.com Beratung und Zusammenarbeit Beratung Beratung und Zusammenarbeit Industrie- und Handelskammer führt das Verzeichnis aller Ausbildungsverhältnisse überwacht die betriebliche Ausbildung berät Auszubildende und Ausbildungsbetriebe organisiert und führt die Prüfungen durch stellt das Abschlusszeugnis aus 1 Besorgen Sie sich in Ihrem Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsordnung. Arbeiten Sie heraus, in welchen Bereichen Sie Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben sollen. 2 Zu Beginn Ihrer Ausbildung erhalten Sie in Ihrem Unternehmen einen betrieblichen Ausbildungsplan. Vergleichen Sie den betrieblichen Ausbildungsplan mit dem Lehrplan der Schule. 3 Beschreiben Sie drei Probleme, die zwischen den Lernorten Betrieb und Schule auftreten können. 4 Beurteilen Sie die folgende Meinungsäußerung eines Großhändlers: Meine Azubis sind viel zu oft in der Berufsschule! Ein halber Tag in der Woche würde doch reichen. Wozu brauchen die denn Deutsch, Gemeinschaftskunde und auch noch Religion? Robert Kneschke stock.adobe.com AUFGABEN 11

8 Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung 1.2 Ausbildungsvertrag EINSTIEG Zwei Monate nach Ausbildungsbeginn haben sich einige der Schülerinnen und Schüler aus der WKG1 der Mercator-Berufsschule miteinander angefreundet und treffen sich regelmäßig nach der Berufsschule im benachbarten Bistro Ambiente. Wie fast immer geht es in den Gesprächen auch um die Ausbildungssituation. Oliver erzählt, dass er immer morgens Kaffee kochen müsse. maroimages stock.adobe.com Laura: Das kenne ich, ich bin immer fürs Kuchen holen zuständig! Caroline: Das lasst ihr euch gefallen? Bei uns wäre so etwas un denkbar! Aziz: Leonie: Laura: Also das ist noch gar nichts, letzte Woche waren im Lager drei von vier Mitarbeitern krank und ich musste aushelfen und durfte deshalb nicht in die Schule. Leute, seht das doch mal nicht alles so eng! Man muss doch auch unsere Chefs verstehen, die müssen sehen, dass der Laden läuft. Schon richtig, nur wenn ich darum bitte, endlich mal wieder eine betriebliche Unterweisung zu bekommen, dann werde ich vertröstet. Andreas: Bei uns klappt das prima, fürs erste Lehrjahr haben wir extra einen Kollegen, der jede Woche mit uns eine Schulung durchführt. Laura: Ju rgen: Leonie: Franca: Na und du Jürgen? Hast du keine Probleme? Ich bin ja erst seit wenigen Tagen im Verkauf des Möbelgroßhandels, da ich bisher im Lager und bei der Warenannahme war. Ich habe ganz schön was auf den Deckel gekriegt, weil ich mit Jeans und T-Shirt gekommen bin. Der Abteilungsleiter besteht auf Jackett, Hemd und Stoffhose. Also, ich sehe das nicht ein. Das ist ein Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte! Und warum sagst du nichts, Franca? Oh Leute, ich hab echt Bammel, beim Umpacken von richtig teuren Seidenblusen im Lager, ist mir eine davon aus der Hand auf den Boden geglitten. Jetzt hat die Bluse Ölflecken. Der Chef war sauer und will mir den Einkaufspreis der Bluse vom nächsten Gehalt abziehen. Das sind 340! 1. Beurteilen Sie die im Gespräch der Auszubildenden aufgetretenen Probleme und klären Sie mithilfe des Informationsteils, ob das jeweilige Verhalten von den Ausbildern bzw. den Auszubildenden korrekt ist. 2. Führen Sie für jede oben dargestellte Situation das Gespräch zwischen Ausbilder und Auszubildenden durch. Verwenden Sie ggf. Ihren Kriterienkatalog, um den Erfolg einer Gesprächssituation beurteilen zu können. 12

9 Ausbildungsvertrag Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Auszubildenden (bei Minderjährigen zusätzlich einem gesetzliche Vertreter) und dem Ausbildenden abgeschlossen. Spätestens mit Beginn der Ausbildung müssen die wesentlichen Inhalte des Vertrages schriftlich niedergelegt werden. Dies geschieht meist durch Ausfüllen eines Vertragsformulars, das von den Industrie- und Handelskammern zur Verfügung gestellt wird. Der ausbildende Betrieb muss den von allen Beteiligten unterschriebenen Vertrag zur Prüfung und Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse an die zuständige Industrieund Handelskammer weiterleiten. Ohne Eintrag ist keine Abschlussprüfung möglich! Mindestangaben eines Ausbildungsvertrages stockfotos-mg stock.adobe.com Lernsituation 4 Inhalte Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Ausbildung Beispiel Ausbildung zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement in drei Jahren 11 BBiG Beginn und Dauer der Ausbildung 1. August 2020 bis 30. Juni 2023 Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit zwei Monate Ausbildung im Rechnungswesen in der Zentrale 8 Stunden Dauer der Probezeit mind. ein Monat, höchstens vier Monate Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung monatlich 861,00 brutto im 1. Ausbildungsjahr Urlaubsdauer je nach Alter zwischen 25 und 30 Werktagen Kündigungsvoraussetzungen Aufgabe der Ausbildung Hinweise auf andere Verträge und/oder Vereinbarungen, die ebenfalls auf das Ausbildungsverhältnis anzuwenden sind Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen Rechte und Pflichten fu r die Vertragspartner aus dem Ausbildungsverhältnis Pflichten des Ausbildenden Ausbildungspflicht: Sie besagt, dass alle Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse ver mittelt werden müssen, um das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreichen zu können. Freistellung fu r den Berufsschulunterricht: Berufsschulzeit ist bezahlte Arbeitszeit; der Auszubildende ist zum Besuch der Berufsschule anzuhalten und für den Besuch freizustellen. Pflichten des Auszubildenden Lernpflicht: Erlernen und Erwerb der Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse, die für das Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind. Besuch der Berufsschule: Die Schulzeit ist bezahlte Arbeitszeit. Schule schwänzen ist ein wichtiger Grund, der u. U. eine fristlose Kündigung rechtfertigt BBiG 13

10 Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung Pflichten des Ausbildenden Sorgepflicht: Der Auszubildende ist nur zu Tätigkeiten heranzuziehen, die dem Ausbildungszweck dienen und keine gesundheitlichen und/oder sittlichen Gefahren beinhalten. Die Arbeiten müssen den körperlichen Kräften des Auszubildenden angemessen sein. Bereitstellung von Arbeitsmitteln: Die für die betriebliche Ausbildung erforderlichen Mittel müssen dem Auszubildenden kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Vergu tungspflicht: Der Auszubildende erhält eine angemessene Ausbildungsvergütung. Im Groß- und Außenhandel ist die Höhe der Vergütung tarifvertraglich geregelt. Anmelden zu Pru fungen: Der Auszubildende muss rechtzeitig zur Zwischen- und Abschlussprüfung angemeldet und dafür freigestellt werden. Zeugnispflicht: Bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses muss der Ausbildende dem Auszubildenden ein Zeugnis ausstellen. Auf Wunsch des Auszubildenden auch über seine Führung und Leistung = qualifiziertes Zeugnis Pflichten des Auszubildenden Schweigepflicht: Der Auszubildende ist verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Haftung: Für vorsätzlich verursachte Schäden haftet der Auszubildende oder sein gesetzlicher Vertreter. Einhaltung der Betriebsordnung: Der Auszubildende muss sich an die in seinem Betrieb geltende Ordnung halten. Pflicht zum Befolgen von Weisungen: Weisungen, die im Rahmen der Ausbildung von Weisungsberechtigten (Ausbilder, Abteilungsleiter) erteilt werden, sind zu befolgen. Berichtsheftpflicht: Der Auszubildende hat ein Berichtsheft zu führen. Das Berichtsheft gibt Auskunft über den Ablauf der Ausbildung und ist bei der Abschlussprüfung vorzulegen. Berichtsheftpflicht: Ein korrektes Berichtsheft gibt Auskunft über die Arbeits haltung des Auszubildenden und über die Qualität des Betriebes in seiner Funktion als Ausbildender. Die einzelnen Wochenberichte sind vom Ausbilder zu unterschreiben. = Rechte des Auszubildenden = Rechte des Ausbildenden Probezeit Da viele junge Leute noch nicht genau wissen, ob sie für den angestrebten Beruf geeignet sind, gibt es eine Probezeit, während der ohne Angaben von Gründen das Ausbildungsverhältnis gekündigt werden kann. Kündigen kann der Auszubildende oder der Betrieb. Stockfotos-MG stock.adobe.com Die Probezeit beträgt mindestens einen Monat, höchstens vier Monate. Sie ist im Ausbildungsvertrag zu regeln und für beide Vertragspartner von gleicher Dauer. Beendigung des Ausbildungsverhältnisses 22, 23 BBiG Nach Ablauf der Probezeit besteht bis zum Ende der vereinbarten Ausbildungszeit Ku ndigungsschutz. Eine vorzeitige Beendigung ist aber in folgenden Fällen möglich: 14

11 Ausbildungsvertrag Ku ndigungsgrund gegenseitiges Einvernehmen (keine Kündigungsfrist) Aufgabe der Berufsausbildung oder Ausbildung in anderem Beruf (vierwöchige Kündigungsfrist) bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (fristlos) Beispiel Auszubildender bleibt im Ausbildungsberuf, zieht aber z. B. an einen anderen Ort Auszubildendem gefällt die Ausbildung nicht und er besucht eine weiterführende Schule Tätlichkeit, Nötigung, Diebstahl, häufiges Fehlen im Berufsschulunterricht In den beiden letzten Fällen muss die Ku ndigung unter Angabe des Kündigungsgrundes schriftlich erfolgen. Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Ausbildende oder der Auszubildende Schadenersatz verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Das gilt nicht bei Kündigung wegen Aufgabe oder Wechsels der Berufsausbildung. Die Ausbildung endet mit Ablauf der im Vertrag festgelegten Ausbildungszeit oder sofern früher mit Bestehen der Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer. nmann77 stock.adobe.com Sollte der Auszubildende die Prüfung nicht bestehen, verlängert sich die Ausbildung bis zum nächstmöglichen Prüfungstermin (höchstens um ein Jahr). Der Auszubildende hat ein Recht auf diese Verlängerung. 1 Bei der Roesch GmbH wurden für den Warentransport Hubwagen beschafft. Welchen Pflichten des Ausbildenden könnte man diese Maßnahme zuordnen? 2 Erklären Sie, wie verhindert werden kann, dass ein Auszubildender durch die Ausbildung bleibende Schäden durch körperliche Überforderung davonträgt. 3 Geben Sie einige Beispiele an, weshalb Ihr Ausbildungsbetrieb ein besonderes Interesse an der Wahrung der Verschwiegenheit hat. 4 Begründen Sie, warum Betriebe nicht als Hilfskraft für die Annahme im Großhandelslager ausbilden können. 5 Notieren Sie mithilfe einer anonymen Kartenabfrage alle Ihre Tätigkeiten des letzten Monats und ordnen Sie diese danach zu, ob es sich um Tätigkeiten im Sinne des 14 (2) BBiG handelt. 6 Ein Bestandteil des Unternehmensleitbildes lautet: Zukunft heißt für uns Zukunft in der Gesellschaft und Zukunft für die Gesellschaft. Wir bilden unsere Mitarbeiter unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit aus. Für ihre berufliche Weiterbildung bekommen sie von uns jede Unterstützung. Nachhaltigkeit bedeutet für uns, dass wir von den Zinsen leben und nicht vom Kapital. Deshalb erwarten wir auch von jedem neuen wie auch von jedem lang gedienten Mitarbeiter, dass er sich um die soziale, kulturelle und ökologische Frage genauso kümmert, wie wir es uns auf unsere Fahnen geschrieben haben. Aus diesem Grund fühlt sich die Roesch GmbH der Ausbildung junger Menschen verpflichtet. Da Laura Costa, 17 Jahre alt, nach dem erfolgreichen Realschulabschluss eine Ausbildung als Kauffrau im Groß- und Außenhandelsmanagement bei der Reifen Roesch GmbH beginnen möchte, wird ihr ein Ausbildungsvertrag vorgelegt, der auszugsweise abgebildet ist: AUFGABEN 15

12 Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung... Ausbildungsvertrag Kauffrau im Groß- und Außenhandelsmanagement Probezeit: Die Probezeit endet mit Ablauf des Monats, in dem die Auszubildende ihr Ausbildungsverhältnis angetreten hat. Während dieser Zeit kann beidseitig ohne Angabe von Gründen das Ausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist aufgelöst werden. Regelung des Urlaubs: Die Auszubildende erhält 29 Werktage Urlaub pro Kalenderjahr. Davon sind von der Auszubildenden zwei Tage für die eigene Mitarbeit bei Unternehmensaktivitäten im Bereich sozialer, kultureller oder ökologischer Aktivitäten bereitzustellen. Besondere Vereinbarungen: Während der Abschlussarbeiten steht die Auszubildende dem Unternehmen zur Verfügung, auch wenn diese Zeit auf einen Feiertag fällt.... Beurteilen Sie die vorliegenden Inhalte des Ausbildungsvertrages auf ihre rechtliche Gültigkeit. 7 Eine Auszubildende in einem Großhandelsbetrieb ist seit zwei Jahren fast ausschließlich mit Lager arbeiten beschäftigt. Sie ist besorgt, dass sie wegen dieser einseitigen Beschäftigung das Ausbildungsziel nicht erreichen kann. In einem Rollenspiel sollen Sie ein Gespräch mit dem Ausbilder führen. Gesprächspartner sind die Auszubildende, der Ausbilder und der Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammer. Halten Sie in einem Gesprächsprotokoll die Ergebnisse fest. 8 Hanna Fröhlich, die Schwester von Caroline Fröhlich, möchte auch Kauffrau im Großhandelsmanagement werden, fand aber keine Lehrstelle und macht seit fünf Monaten eine Ausbildung zur Zahnarzt helferin. Überraschend ergibt sich die Möglichkeit, bei der Fashion & Style KG eine Ausbildungs stelle zu erhalten. Was muss Hanna bei der Kündigung ihres jetzigen Ausbildungsverhältnisses beachten? 9 Werten Sie das nebenstehende Schaubild aus. Was fällt Ihnen dabei besonders auf? Was Betriebe von angehenden Azubis erwarten So viel Prozent ausbildungsbereiter Unternehmen in Deutschland fordern in ihren Ausschreibungen: Teamfähigkeit Motivation, Engagement Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit Schulabschluss, gute Noten Kommunikationsfähigkeit 69 % Umfrage unter Ausbildungsbetrieben aus zehn Berufsgruppen, Stand Anfang 2016 Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung Globus

13 Jugendarbeitsschutz 1.3 Jugendarbeitsschutz Willkommen im Club, sagt Caroline zu Jürgen, als sie sich heute in der Berufsschule treffen. Du wirst ja heute volljährig, das muss nach der Schule gefeiert werden. Gerne, antwortet Jürgen, ich lade die ganze Klasse nach der Schule ins Eiscafé ein. Jürgen sieht auf seinem Smartphone, dass er eine neue Nachricht von seinem Ausbilder erhalten hat. Darin steht: Hallo Jürgen, kommst Du bitte nach der Berufsschule in den Betrieb. Frau Sacher fällt heute wegen Krankheit aus und wir brauchen Dich. Danke. Schau mal, Caroline! Ich soll heute noch arbeiten, aber nach fünf Zeitstunden muss man doch nicht mehr in den Betrieb. Mangostar stock.adobe.com EINSTIEG Klären Sie mithilfe des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG), ob Jürgen oder sein Ausbilder Recht hat.! Hinweis: Das deutsche Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) wird im internationalen Vergleich als besonders vorbildlich angesehen. Das JArbSchG schützt junge Menschen unter 18 Jahren, gleich gültig, ob sie als Auszubildende oder als Angestellte bzw. Arbeiter beschäftigt werden. Das Gesetz unterscheidet zwischen Kindern und Jugendlichen. Wer noch keine 15 Jahre alt ist, gilt vor dem Gesetz als Kind. Wer zwischen 15 und 18 Jahren alt ist, gilt vor dem Gesetz als Jugendlicher. Kinderarbeit Die Beschäftigung von Kindern und Vollzeit schulpflichtigen Jugendlichen ist in Deutschland verboten. Das Gesetz lässt nur geringfügige Ausnahmen zu (schulisches Betriebspraktikum, leichte Tätigkeiten wie Zeitungen austragen). Das Mindestalter für die Zulassung zur regulären Beschäftigung im Betrieb nach der Schulentlassung ist grundsätzlich 15 Jahre. Kinderarbeit ist zu Erwerbszwecken von Kindern verrichtete Arbeit. Markus Wegmann stock.adobe.com Arbeitszeit Für Jugendliche markiert die 40-Stunden-Woche die Obergrenze bei der Wochenarbeitszeit. Für Jugendliche gilt grundsätzlich die Fu nftagewoche, das heißt, der Samstag ist generell arbeitsfrei. Allerdings gibt es viele Wirtschaftszweige, in denen samstags gearbeitet wird. Deshalb hat der Gesetzgeber Ausnahmen zugelassen. Diese gelten auch für den Handel. Es sollen für Jugendliche jedoch mindestens zwei Samstage im Monat beschäftigungsfrei sein. In einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung kann zugelassen werden, dass Jugendliche an 26 Samstagen im Jahr oder an jedem Samstag beschäftigt werden dürfen, wenn dafür ein anderer Werktag als Freizeit gewährt wird ( 21 a Jugendarbeitsschutzgesetz). Und selbstverständlich dürfen Jugendliche im Allgemeinen auch nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Lernsituation 3 21a JArbSchG 17

14 Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung Drobot Dean stock.adobe.com Am Tag dürfen Jugendliche grundsätzlich nur in der Zeit von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr beschäftigt werden. Von dieser Rege - lung sind nur Ausnahmen vorgesehen, wenn die besonderen Bedingungen einzelner Berufe dies erfordern. Zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn am nächsten Tag müssen zwölf freie Stunden liegen. Pausen Um sich während des Arbeitstages erholen zu können, haben die Jugendlichen ein Recht auf Pausen. Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden müssen 30 Minuten Pause gewährt werden. Diese kann in zwei fünfzehnminütige Blöcke aufgeteilt werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden sind 60 Minuten Pause zu gewähren. Diese kann in maximal vier Blöcke zu je 15 Minuten aufgeteilt werden. Aufgrund von tarifvertraglichen Regelungen kann vom Gesetzesrahmen abgewichen werden. Die tägliche Arbeitszeit plus der Pausen nennt man Schichtzeit. Bei einem Achtstundentag mit einstündiger Ruhepause beträgt somit die Schichtzeit neun Stunden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz bestimmt, dass die tägliche Schichtzeit für Jugendliche maximal 10 Stunden betragen darf. Urlaub Maßgebend für den Urlaubsanspruch ist das Alter des Jugendlichen am 1. Januar des jeweiligen Jahres. In betrieblichen und tarifvertraglichen Regelungen können mehr Urlaubstage gewährt werden, als dies im Gesetz vorgesehen ist. torwaiphoto stock.adobe.com Alter am 1. Januar des Jahres bei einer Fu nftage woche in Tagen bei einer Sechstagewoche in Tagen in Wochen 15 Jahre 25 Tage 30 Tage 5 16 Jahre 23 Tage 27 Tage 4,6 17 Jahre 21 Tage 25 Tage 4,2 ab 18 Jahren 20 Tage 24 Tage 4 Lisa-S stock.adobe.com Der Urlaub kann nicht gegen Bezahlung abgegolten werden, er ist unbedingt zu nehmen. Während des Urlaubs darf der Jugendliche in keinem anderen Arbeitsverhältnis beschäftigt werden ( 19 JArbSchG). Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind. So gilt auch der Samstag als Werktag, auch wenn der Samstag kein Arbeitstag für den Jugendlichen ist. Wenn das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis sechs Monate besteht, wird erstmalig der volle Urlaubsanspruch erworben. Wer innerhalb eines Jahres aus dem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis ausscheidet, hat Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubes für jeden vollen Monat des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. 19 JArbSchG Für Berufsschu ler soll der Urlaub in die Schulferien gelegt werden. Der Urlaub sollte zusammenhängend gewährt werden, es sei denn, der Jugendliche wünscht es oder dringende betriebliche Gründe erfordern eine Teilung. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass mindestens zwölf Werktage am Stück gewährt werden. 18

15 Jugendarbeitsschutz Eine Übertragung des Urlaubsanspruches in das nächste Kalenderjahr ist nur für die ersten drei Monate dieses Jahres möglich. Danach muss der Alturlaub abgegolten sein. Erkrankt der Jugendliche während des Urlaubs, so werden die durch ein ärztliches Attest nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. In Tarifverträgen kann eine für Jugendliche günstigere als die gesetzliche Regelung vereinbart werden. Berufsschule Auszubildende sind für den Besuch des Unterrichts der Berufsschule, für Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen freizustellen. Für den Teilzeitunterricht ist geregelt, dass der Auszubildende vor einem vor 9:00 Uhr beginnenden Unterricht nicht beschäftigt werden darf. An Berufsschultagen wird die Zeit vom Beginn der ersten Unterrichtsstunde bis zum Ende der letzten Unterrichtsstunde einschließlich der Pausen auf die betriebliche Arbeitszeit angerechnet. Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten wird mit acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. Bei Blockunterricht wird eine Berufsschulwoche mit mindestens 25 Unterrichtsstunden zu mindestens 45 Minuten an mindestens fünf Tagen als 40 Stunden Arbeitszeit angerechnet. Fällt in der Berufsschulwoche der Unterricht die ganze Woche oder einen ganzen Tag aus, so kann der Auszubildende in der ausgefallenen Zeit beschäftigt werden. Für ab 18-jährige Berufsschulpflichtige gilt jedoch nur noch das Beschäftigungsverbot vor 9:00 Uhr. Einmal in der Woche gilt die Freistellung für einen ganzen Berufsschultag, wenn dieser mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten beinhaltet; an diesem Tag erfolgt dann keine Rückkehr mehr in den Betrieb. Bei der Anrechnung dieses Berufsschultages auf die Ausbildungszeit wird die durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit berücksichtigt. Bei einem weiteren Berufsschultag in der gleichen Woche erfolgt eine Freistellung für den Berufsschulunterricht unter Anrechnung der Berufsschulunterrichtszeit einschließlich der Pausen auf die Arbeitszeit. Hier kann eine Rückkehr in den Betrieb erforderlich werden. Eine Freistellung erfolgt auch in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen. Angerechnet wird hier die durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit.! Hinweis: Seit dem werden erwachsene Auszubildende diesbezüglich nun mit jugendlichen Auszubildenden hinsichtlich der Freistellung für und der anrechnung von Berufsschul- und Prüfungszeiten gleichgestellt ( 15 BBiG). Es besteht ein Anspruch auf Freistellung für den der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangehenden Arbeitstag. Auch hier wird die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit angerechnet. Gerhard Seybert stock.adobe.com Gefährdungen Um Jugendliche vor Gefahren zu schützen, sind im JArbSchG Beschränkungen und Beschäftigungsverbote erlassen worden. Jugendliche dürfen laut 22 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht beschäftigt werden: 1. mit Arbeiten, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen oder bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind. 2. mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können. 3. mit Arbeiten, bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder starke Nässe gefährdet wird. 4. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen, Strahlen oder von giftigen, ätzenden oder reizenden Stoffen ausgesetzt sind. 22 JArbSchG MQ-Illustrations stock.adobe.com 19

16 Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung Kapitel 2.3 AUFGABEN Gesetzesverstöße Da Jugendliche in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, ist es oft schwierig, eine angemessene Reaktion auf Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der Jugendlichen im Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zu finden. Aufgrund der Arbeitsmarktsituation werden daher häufig solche Verstöße von den Jugendlichen toleriert. Wichtige Ansprechpartner in dieser Situation sind die Ausbildungsberater der Kammern, die Gewerbeaufsichtsämter, Lehrkräfte in der Berufsschule oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung. Hier kann sich der Jugendliche beraten lassen und entsprechend der Situation angemessen reagieren. Vielfach wird ein Gespräch mit dem Ausbilder oder Arbeitgeber das Problem lösen, da aufgrund der komplexen Gesetzeslage häufig ein Verstoß auf Unkenntnis und nicht auf einer Übervorteilungsabsicht beruht. 1 Der 12-jährige Murat hilft ab und zu seinem Vater im Geschäft. Dafür erhält er vom Kaufmann ein Taschengeld. Beurteilen Sie die Rechtslage. 2 Die 15-jährige Nadine arbeitet in den Ferien fünf Tage in der Woche von Mittwoch bis Sonntag in der Zeit von 17:00 Uhr bis 23:00 Uhr als Lagerhelferin. Darf sie das? Begründen Sie. 3 Der 15-jährige noch Vollzeit schulpflichtige Timo hilft im Lager des Großhandels seiner Mutter am Sonntag neun Stunden lang bei der Inventur mit. Ist dies zulässig? Begründen Sie Ihr Urteil. 4 Bei einer Auszubildenden in einem Importhandel für Schmuck stellt der Arzt bei der ersten Unter suchung eine Nickelallergie fest. Viele Schmuckstücke enthalten Nickel. Die Auszubildende möchte aber auf jeden Fall in dem Betrieb ihre Ausbildung abschließen. Welche Problemlösungen schlagen Sie vor? Wie ist die Rechtslage für den Ausbildungsbetrieb? 5 Die 16-jährige Aziz muss wegen einer erkrankten Kollegin Überstunden leisten. Seine tägliche Arbeitszeit beträgt zehn Stunden. Dies geht über einen Zeitraum von mehreren Wochen. 6 Die 19-jährige Caroline muss vor dem Berufsschulunterricht, der um 8:45 Uhr beginnt, in ihrem Betrieb Ware für den Tag auffüllen. 7 Die 17-jährige Laura erhält nach fünf Stunden Arbeitszeit eine Ruhepause von 30 Minuten, die sie am Arbeitsplatz im Büro verbringt, da ein extra Pausenraum nicht vorhanden ist. 8 Die 17-jährige Leonie muss jeden Samstag arbeiten. 9 Der 16-jährige Sven arbeitet als Verkäufer im Tankstellenshop am Sonntag. Da er wegen der Sonntagszulagen mehr verdient, bittet er seinen Chef, ihn an allen Sonntagen des Monats einzusetzen. 10 Lena-Marie erhält 25 Werktage Jahresurlaub, da sie am 3. Januar 17 Jahre alt wird. 11 Sophie schließt am 30. April mit der Prüfung ihre Ausbildung ab. Für den Prüfungstag und den Tag unmittelbar vor der schriftlichen Abschlussprüfung soll sie Urlaub nehmen. 12 Aufgrund eines Krankheitsfalles fällt Berufsschulunterricht aus. Die Schüler gehen nach der 4. Unterrichtsstunde nach Hause. 13 Präsentieren Sie ihren Mitschülern in einer geeigneten Form die wichtigsten Regelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz nach den folgenden Gesichtspunkten: Alex Hertz shutterstock.com Arbeitszeit und Freizeit Urlaub Beschäftigungsverbote und -beschränkungen gesundheitliche Betreuung 20

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