Bruchsaler Erdbeertag

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bruchsaler Erdbeertag"

Transkript

1 Bruchsaler Erdbeertag 9. Dezember 2014

2 Tagungsband vom 36. Erdbeertag am im TRIWO - Technopark in Bruchsal Inhalt Leitlinien für die Unterbringung und Beschäftigung von Saisonarbeitskräften Roland Kelemen Landwirtschaftliche Sozialversicherung Bewegung auf dem Erdbeermarkt wohin entwickelt er sich? Eva Würtenberger Agrarmarkt Informations GmbH Wirtschaftlichkeit von Verkaufsständen Direktvermarktung unter der Lupe Christof Steegmüller Beratungsdienst Spargel und Erdbeeren Neue Sorten und Mittel gegen die Bodenmüdigkeit Wolfgang Bauer Landratsamt Karlsruhe Entwicklung von Fungizidresistenzen bei Botrytis-Populationen im Erdbeeranbau Sabine Rupp Universität Kaiserslautern Aktuelles zum Pflanzenschutz im Erdbeeranbau Arno Fried Landratsamt Karlsruhe Seite Adressen und Informationsmöglichkeiten 38 Herausgeber: Regierungspräsidium Karlsruhe Angelika Appel Schlossplatz Karlsruhe

3 LEITLINIEN FÜR DIE UNTERBRINGUNG UND BESCHÄFTIGUNG VON SAISONARBEITS- KRÄFTEN Roland Kelemen, Landwirtschaftliche Sozialversicherung Einen Guten Morgen wünscht Ihnen die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Roland Kelemen Thema Leitlinien für die Unterbringung und Beschäftigung von Saisonarbeitskräften SVLFG Bereich Prävention 1 In den landwirtschaftlichen Betrieben Baden-Württembergs waren zwischen Frühjahr 2012 und Frühjahr 2013 nach den Ergebnissen der Agrarstrukturerhebung insgesamt etwa Personen in unterschiedlichem Umfang mit betrieblichen Arbeiten beschäftigt. Nach Feststellungen des Statistischen Landesamts ist nur etwa ein Sechstel (31100 Personen) mit Arbeiten in der Landwirtschaft vollbeschäftigt. Eine große Gruppe der Beschäftigten, knapp 71400, erbringt zwar durchaus längerfristig Arbeitsleistung für den landwirtschaftlichen Betrieb, ist aber vom Beschäftigungsumfang her gesehen nicht vollbeschäftigt. Neben diesen auf Dauer beschäftigten Arbeitskräften wurden in der Agrarstrukturerhebung auch Saisonarbeitskräfte erfasst, deren Arbeitseinsatz nur Tage, Wochen oder Monate (maximal 6) dauert. Ihre Zahl beziffert sich auf gut SVLFG Bereich Prävention 2 1

4 SVLFG Bereich Prävention 3 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz. Das heißt, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber obliegen Pflichten aus gesetzlichen Vorgaben Arbeitszeitgesetz Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitsschutzgesetz aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften Arbeitsstättenverordnung Richtlinien für die Unterkünfte ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland aus Unfallverhütungsvorschriften (VSG n) SVLFG Bereich Prävention 4 2

5 Duales Arbeitsschutzsystem bedeutet, der Arbeitsschutz wird einerseits durch den Staat und andererseits durch die hoheitliche Tätigkeit der Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung gestaltet: Staatlicher Arbeitsschutz Gesetzliche Unfallversicherung- Berufsgenossenschaften SVLFG Bereich Prävention 5 Staatlicher Arbeitsschutz Die Gesetzgebung im Bereich des Arbeitsschutzes und die Überwachung ihrer Einhaltung sind eine Aufgabe des Staates ( 21 des Arbeitsschutzgesetzes). Gesetze regeln die grundlegenden Anforderungen allgemein. Die konkrete Untersetzung erfolgt durch Verordnungen, Durchführungsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Erlasse der Ministerien. 139 b der Gewerbeordnung legt fest, dass die Aufsicht über die Ausführung der in der Gewerbeordnung enthaltenen Bestimmungen ausschließlich oder neben den ordentlichen Polizeibehörden besonderen von den Landesregierungen zu ernennenden Beamten zu übertragen ist. Diesen Gewerbeaufsichtsbehörden stehen bei Ausübung dieser Aufsicht alle amtlichen Befugnisse der Ortspolizeibehörden, insbesondere das Recht zur jederzeitigen Besichtigung und Prüfung der Anlagen zu. SVLFG Bereich Prävention 6 3

6 Gesetzliche Unfallversicherung- Berufsgenossenschaften Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im Geltungsbereich der Gewerbeordnung. Sie sind ermächtigt, Unfallverhütungsvorschriften als autonome Rechtsvorschriften sowie erforderlichenfalls konkretisierende Durchführungsanweisungen zu erlassen und deren Befolgung in den versicherten Betrieben zu kontrollieren. Sie sind branchenorientiert gegliedert, unterhalten eine zentrale Dokumentation der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie eigene Forschungsinstitute und Kliniken. SVLFG Bereich Prävention 7 Wer regelt was im dualen Arbeitsschutzsystem? Die staatliche Arbeitschutzverwaltung nimmt die sogenannte Erfüllungsverantwortung wahr. Diese begründet sich in der Schutzpflicht der Bürger, die sich aus den Verfassungsgrundsätzen definiert. Die Aufsicht über die Einhaltung von arbeitsschutzrechtlichen Gesetzen gehört somit zu einem wichtigen Aufgabengebiet des Staates und seiner Organe. Der Vollzug wird durch die Gewerbeaufsichtsämter oder Ämter für Arbeitsschutz durchgeführt. In Baden Württemberg sind dies die Gewerbeaufsichtsämter und in Rheinland- Pfalz sind dies die Struktur- und Genehmigungsdirektionen. Arbeitszeitgesetz Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitsschutzgesetz Arbeitsstättenverordnung Richtlinien für die Unterkünfte ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland SVLFG Bereich Prävention 8 4

7 Beispiel für den Dualen Arbeitsschutz ist die Unfallanzeige, die der Unternehmer bei einem Unfall zu erstellen hat. Tödliche Unfälle, Massenunfälle und Unfälle mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden sind sofort dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Unternehmen, die der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht oder der bergbehördlichen Aufsicht unterliegen, müssen den Unfall auch der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde (Gewerbeaufsicht) bzw. der unteren Bergbehörde melden. SVLFG Bereich Prävention 10 Arbeitszeitregelungen zur Saisonarbeit Auch für Saisonarbeitskräfte gilt das Arbeitszeitgesetz. Das Arbeitszeitgesetz legt die Grundnormen dafür fest, wann und wie lange Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer höchstens arbeiten dürfen. Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren bewährten Acht-Stunden-Tag. Nach Feierabend besteht Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden. Niemand darf länger als sechs Stunden ohne Ruhepause arbeiten. Die werktägliche Arbeitszeit (Montag bis Sonnabend) darf acht Stunden betragen. Unter Beachtung von Ausgleichszeiträumen kann sie auf 10 Stunden verlängert werden. Bei Arbeitszeiten von sechs bis neun Stunden sind Ruhepausen von mindestens 30 Minuten und bei Arbeitszeiten von mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten zu gewähren. Ruhepausen können in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. SVLFG Bereich Prävention 11 5

8 Arbeitszeitregelungen zur Saisonarbeit Nach der täglichen Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gewährt werden. In der Landwirtschaft dürfen die Ruhezeiten auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen ein Ausgleich erfolgt und entsprechend häufig die Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden verlängert wird. Beschäftigte in der Landwirtschaft dürfen an Sonn- und Feiertagen arbeiten, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Bei Sonntagsbeschäftigung ist ihnen ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen zu gewähren. Bei Arbeiten an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, ist ein Ersatzruhetag innerhalb der nächsten acht Wochen einzuräumen. Von den Forderungen des Arbeitszeitgesetzes darf nur in Not- und außergewöhnlichen Fällen (z. B. bei extremen Wetterlagen) abgewichen werden. Übrigens: Für Frauen und Männer mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen müssen die Arbeitszeiten zusammengerechnet werden. 12 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ordnungswidrig handeln, können mit einer Geldbuße belegt werden und die kann bis zu betragen. Aber was ist ein ordnungswidriges Handeln? Das Gesetz sagt es klar: Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer tagsüber, nachts oder an Sonn- und Feiertagen über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus beschäftigt, 2. die Ruhepausen nicht, nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt, 3. die Mindestruhezeit nicht gewährt oder nicht bzw. nicht rechtzeitig dafür sorgt, dass eine kürzere Ruhezeit ausgeglichen wird, 4. einer Rechtsverordnung zuwiderhandelt, die die Bundesregierung in Bezug auf gefährliche Arbeiten, die Sonn- und Feiertagsruhe oder zur Erfüllung zwischenstaatlicher Verpflichtungen, erlassen hat, 5. das Beschäftigungsverbot an Sonn- oder Feiertagen nicht beachtet, 6. eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer an allen Sonntagen im Jahr beschäftigt oder einen Ersatzruhetag für die Sonn- oder Feiertagsarbeit nicht bzw. nicht rechtzeitig gewährt, 7. einer vollziehbaren Anordnung der Aufsichtsbehörde in Bezug auf Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe zuwiderhandelt, 13 6

9 8. das Gesetz sowie die Rechtsverordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen nicht im Betrieb auslegt oder aushängt, 9. eine längere Arbeitszeit seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht oder nicht richtig aufzeichnet oder die Aufzeichnung nicht mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt, 10. der Aufsichtsbehörde eine Auskunft nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt, Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorlegt oder nicht einsendet oder eine Maßnahme der Aufsichtsbehörde nicht gestattet. All diese Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen von bis zu geahndet werden. Lediglich beim Punkt 8 über die Aushänge bzw. Auslagen ist der Höchstsatz geringer: Hier kann die Geldbuße bis zu betragen. Wer eine Handlung nach den Punkten 1 bis 3, 5 bis 7 beharrlich wiederholt oder aber vorsätzlich begeht und dadurch die Gesundheit bzw. die Arbeitskraft einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Auch wenn eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber die Gesundheit oder Arbeitskraft nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig gefährdet, droht eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. 14 Anforderungen an die Unterkünfte Bauordnung beachten (Aufstellung von Containern) Brandschutzrechtliche Vorschriften beachten Unterkünfte müssen frei belüftet und beheizbar sein, ausreichend mit Tageslicht beleuchtet werden können mit einer angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein. Außentüren von Unterkünften müssen nach außen aufschlagen, dicht schließen und verschließbar sein. Unterkünfte müssen entsprechend der Belegungszahl dimensioniert (Tabelle 1) und mit ausreichend Sanitäreinrichtungen (Tabelle 2) ausgestattet sein. Pro Bewohner/-in muss ein eigenes Bett, mindestens eine Sitzgelegenheit, Tischfläche in angemessener Größe sowie ein verschließbarer Wäsche- und Kleiderschrank zur Verfügung stehen. An den Fenstern der Schlafräume ist Sichtschutz erforderlich. 15 7

10 SVLFG Bereich Prävention 16 Die Toiletten müssen mit entsprechenden Reinigungsmitteln, Mitteln zum Abtrocknen und Hygienebehältern ausgerüstet sein. Toilettenräume sind von Wascheinrichtungen getrennt einzurichten. Zum Waschen und Trocknen von persönlicher Wäsche muss ein besonderer beheizbarer und zu belüftender Raum vorhanden sein. Anforderungen an das Betreiben der Unterkunft Unterkünfte sind den hygienischen Erfordernissen entsprechend zu reinigen. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefahren führen können, müssen beseitigt werden. In Unterkünften sind die nichtrauchenden Bewohner/-innen wirksam vor Tabakrauch zu schützen. Ist eine Trennung organisatorisch nicht möglich, ist das Rauchen in der Unterkunft zu untersagen. SVLFG Bereich Prävention 17 8

11 Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1)Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1.die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2.physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 3.die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, 4.die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, 5.unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten, 6.psychische Belastungen bei der Arbeit. SVLFG Bereich Prävention 18 Wann ist die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen? Als Erstbeurteilung nach Änderungen des Standes der Technik bei Neubeschaffungen (Maschinen, Geräte, Einrichtungen) Gefährdungsbeurteilung bei jeder Änderung im Betrieb in regelmäßigen Abständen (Änderung von Vorschriften) nach dem Auftreten von Arbeitsunfällen, Störfällen, Beinaheunfällen, Berufskrankheiten u. anderen Erkrankungen SVLFG Bereich Prävention 19 9

12 24 Betriebsanweisungen, Arbeitsschutzgesetz 4 Allgemeine Grundsätze Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: 1.Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird; 2.Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen; 3.bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen; 4.Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen; 5.individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen; 6.spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen; 7.den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen; 8.mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist

13 Betrieb Arbeitsplatz/Tätigkeitsbereich: Betriebsanweisung für Gabelstapler 1. Anwendungsbereich Betrieb von Gabelstaplern Arbeitsbereich (bei Fahrten außerhalb des Betriebsgeländes ist die dafür gültige Betriebsanweisung zu beachten) 2. Gefahren für Mensch und Umwelt Benutzen des Staplers durch unbefugte Personen Unbeabsichtigtes Ingangsetzen des Staplers Um- und Abstürzen des Staplers Getroffen werden durch herabfallendes Transportgut Anfahren von Personen und baulichen Einrichtungen Gesundheitsgefährdung durch hohe Abgaskonzentrationen (Verbrennungsmotoren) 3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Bedienung nur durch unterwiesene Personen mit nachgewiesener Fähigkeit und mit Auftrag Unfallverhütungsvorschrift VSG 3.1 und Betriebsanleitung des Stapler-Herstellers beachten Es dürfen nur Stapler mit gültigem Prüfnachweis (Plakette) verwendet werden Vor dem Einsatz sind zu prüfen: Betriebs- und Feststellbremse, Gabel, Lenkung, Hydraulik, Beleuchtung, Warneinrichtung Bei Lastaufnahme sind zu berücksichtigen: Freie Sicht, Tragfähigkeit des Staplers, Ladungssicherung Beim Transport ist zu beachten: Tragfähigkeit der Fahrbahn, Last in tiefster Stellung und bergseitig transportieren, mit angemessener Geschwindigkeit fahren. Mitnahme von Personen grundsätzlich verboten. Beim Abstellen des Staplers gilt: Gabel absenken, Feststellbremse betätigen, Schlüssel abziehen, Verkehrswege freihalten. Innerbetriebliche Verkehrsregeln beachten. Vorhandene Rückhalteeinrichtung benutzen Arbeitsbühne am Gabelträger befestigen, Personen nur auf-/ab bewegen und Fahrerplatz nicht verlassen. Siehe hierzu Betriebsanweisung Nr Verhalten bei Störungen Bei sicherheitsrelevanten Störungen (z.b. an Bremse, Gabel, Hydraulik) Stapler abstellen und Vorgesetzten informieren, erst nach ordnungsgemäßer Mängelbeseitigung wieder in Betrieb nehmen. 5. Verhalten bei Unfällen; Erste Hilfe Stapler stillsetzen, nach Möglichkeit Verletzten bergen Ersthelfer heranziehen Notruf: Unfall melden 6. Instandhaltung; Entsorgung Instandhaltungsarbeiten am Stapler nur von befähigten Personen durchführen lassen Für die Entsorgung (z.b. Altöl) ist zuständig:... Zakład Instrukcja BHPStapler zakres pracy obsługi widłowego wózka podnośnikowego miejsce pracy/zakres działalności: 1. Zakres stosowania Eksploatacja wózków widłowych (w przypadku opuszczania terenu zakładu pracy przestrzegać obowiązującej instrukcji BHP) 2. Zagrożenia dla człowieka i środowiska używanie wózka widłowego przez osoby nieupoważnione niezamierzone uruchomienie wózka widłowego przewrócenie lub stoczenie się wózka niebezpieczeństwo obrażeń na skutek zsunięcia się ładunku z wózka potrącenie osób i zderzenie z objektami budowlanymi zagrożenia dla zdrowia z powodu wysokiej koncentracji spalin (silniki spalinowe) 3. Działania ochronne i zasady postępowania obsługa tylko przez osoby przeszkolone z odpowiednimi umiejętnościami i ze zleceniem przestrzegać przepisów BHP (VSG 3.1) oraz instrukcji obsługi producenta wolno używać tylko wózków widłowych z certyfikatem (plakietka) przed rozpoczęciem pracy należy dokonać bieżącego przeglądu wózka: hamulec eksploatacyjny, hamulec postojowy, mechanizm podnoszenia (widły), mechanizm kierowniczy, mechanizm hydrauliczny, urządzenia oświetleniowe i sygnalizacyjne podczas podnoszenia ładunku należy uwzględnić: dobrą widoczność, maksymalną nośność wózka, zabezpieczenie ładunku podczas jazdy wózkiem należy uwzględnić maksymalną nośność nawierzchni, ładunek transportować zawsze w jak najniższej pozycji widełek i tyłem przy zjeżdżaniu w dół oraz przodem przy wjeżdżaniu pod górę, jechać odpowiednią do warunków prędkością nie wolno przewozić osób przy odstawieniu wózka należy: opuścić widły wózka, zaciągnąć hamulec postojowy, wyjąć kluczyk, nie blokować dróg transportowych przestrzegać obowiązującego na terenie zakładu pracy prawa ruchu drogowego używać istniejących zabezpieczeń chroniących operatora wózka przed wypadkami pomost roboczy musi być właściwie umocowany na wsporniku wideł, osoby na pomoście można przemieszczać tylko na dół i do góry i operator wózka nie może opuścić swojego miejsca pracy. Patrz instrukcja BHP, nr.: Postępowanie w przypadku zakłóceń przy usterkach zagrażających bezpieczeństwu (np. przy hamulcach, widłach wózka, mechaniźmie hydraulicznym) wyłączyć wózek i powiadomić przełożonego, uruchomić ponownie dopiero po prawidłowym usunięciu usterki 5. Postępowanie w razie wypadków, pierwsza pomoc wózek wyłączyć, ratować rannego wedle możliwości wezwać ratownika pierwszej pomocy telefon alarmowy: zgłosić wypadek 6. Konserwacja; utylizacja prace konwersacyjne zlecać tylko osobom wykwalifikowanym za utylizację (np. stary olej napędowy) jest odpowiedzialny:... data: podpis: Datum: Unterschrift: 26 Unterweisung Arbeitsschutzgesetz 12 Unterweisung (1)Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden. (2) Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt

14 Auf der Homepage der SVLFG finden Sie unter: praxishilfen/prv0203_unterweisungshilfen/ 30-praevention/prv02- prv unterweisungshilfenlandwirtschaft/index.html Unterweisungshilfen, auch zweisprachig. Anlage 1 Załącznik nr 1 Unterweisung zu Sicherheit und Instrukcja bezpieczeństwa i Gesundheitsschutz bei der ochrony zdrowia przy produkcji Spargelproduktion szparagów 1. Allgemeines Verhalten 1. Ogólne postępowanie Der unmittelbar Vorgesetzte ist Bezpośrednim przełożonym jest Den Anordnungen des Vorgesetzten ist Względem zarządzeń przełożonego unbedingt Folge zu leisten. obowiązuje bezwarunkowe posłuszeństwo. Im Falle eines Unfalls oder bei Krankheit O nieszczęśliwym wypadku albo chorobie ist der Vorgesetzte sofort zu informieren. należy natychmiast powiadomić przełożonego. Ersthelfer in der Arbeitsgruppe ist Udzielającym pierwszej pomocy w grupie... roboczej jest... Das Erste-Hilfe-Material befindet sich Środki pierwszej pomocy znajdują się Gemäß einer betrieblichen Anweisung ist der Genuss von Alkohol während der Arbeitszeit untersagt. Zgodnie z instrukcją zakładową spożywanie alkoholu w czasie pracy jest zakazane. 2. Spargel pflanzen 2.1 Arbeitsverfahren 2. Sadzenie szparagów 2.1 Metoda pracy Während des Pflanzvorganges läuft die Podczas procesu sadzenia maszyna posuwa Maschine auf ihren Stützrädern. Zum Pflanzen się na kołach podporowych. Do sadzenia powerden zwei Personen benötigt, die links und trzebne są dwie osoby, które siedzą po lewej i rechts des Pflanzrades sitzen. Die Personen prawej stronie koła wysadzającego. Osoby te legen die Pflanzen abwechselnd auf das kładą naprzemian rośliny na koło wysadzające. Pflanzrad. SVLFG Bereich Prävention 28 Haben Sie noch Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit SVLFG Bereich Prävention 29 12

15 BEWEGUNG AUF DEM ERDBEERMARKT - WOHIN ENTWICKELT ER SICH? Eva Würtenberger, Agrarmarkt Informations GmbH Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbh Eva Würtenberger (Produktmanagerin ) BEWEGUNG AUF DEM ERDBEERMARKT WOHIN ENTWICKELT ER SICH? Die Agrarmarkt Informations-Gesellschaft erstellt unabhängig und übergreifend aktuelle Fakten und Analysen für das gesamte Agribusiness. Marktkennzahlen Erdbeeren v Anbaufläche in Ertrag (ha) Produktion (t) Absatz über Erzeugermärkte (t) Erlös der EM (Mio. EUR) 63,5 76,6 68,2 82,0 78,1 71,0. Durchschnittserlös der EM (EUR/dt) 182,34 190,94 192,18 213,43 186,66 176,68. Importe (t) Exporte (t) Verbrauch (t) desgl. in kg je Kopf 2,80 3,09 3,04 3,06 3,08 3,09. Selbstversorgungsgrad (%) 65,4 63,9 63,1 62,8 62,8 59,9. Anmerkung: Anbaufläche und Produktion beinhalten sowohl den Freilandanbau als auch den geschützten Anbau. Quelle: AMI, Statistisches Bundesamt. 2 Bruchsal, Eva Würtenberger, AMI Bewegung auf dem Erdbeermarkt 13

16 Entwicklung der Erdbeerfläche: Im Freiland und im geschützten Anbau 3 Bruchsal, Eva Würtenberger, AMI Bewegung auf dem Erdbeermarkt Entwicklung der Erdbeerproduktion: Im Freiland und im geschützten Anbau 4 Bruchsal, Eva Würtenberger, AMI Bewegung auf dem Erdbeermarkt 14

17 Deutschland - Entwicklung der Importe (in Tonnen) Bruchsal, Eva Würtenberger, AMI Bewegung auf dem Erdbeermarkt Deutschland als Erdbeerexporteur Quelle: Statistisches Bundesamt. 6 Bruchsal, Eva Würtenberger, AMI Bewegung auf dem Erdbeermarkt 15

18 Deutschland: Entwicklung des Konsums bei Erdbeeren Einkäufe der Haushalte in Deutschland AMI 2014, Quelle: AMI-Analyse auf Basis GfK-Haushaltspanel Bruchsal, Eva Würtenberger, AMI Bewegung auf dem Erdbeermarkt Erdbeeren: Einkaufsstätten Einkaufsmengen der Haushalte in %, Zeitraum (Jan-Sept.) Bruchsal, Eva Würtenberger, AMI AMI 2014, Quelle: AMI-Analyse auf Basis GfK-Haushaltspanel Bewegung auf dem Erdbeermarkt 16

19 Käuferstrukturen 2013, Frischewarengruppen*, Ausgabenanteile in % nach Alter der Haushaltsführenden AMI 2014, Quelle: AMI-Analyse auf Basis GfK-Haushaltspanel Bruchsal, Eva Würtenberger, AMI Bewegung auf dem Erdbeermarkt 17

20 WIRTSCHAFTLICHKEIT VON VERKAUFSSTÄNDEN Christof Steegmüller, Beratungsdienst Spargel Erdbeeren e.v. Bruchsal Zunehmende Direktvermarktung bei leicht gestiegenem Verbrauch In den letzten Jahren ist die Anzahl der direkt vermarktenden Betriebe immer weiter angestiegen. Zum einen waren die an den Erzeugerorganisationen erzielbaren Preise oft nicht kostendeckend, zum anderen ist auch die Nachfrage nach regional und lokal erzeugten Produkten grundsätzlich gestiegen. Bei der Gruppe der direkt vermarktenden Betriebe sind mehrere Arten der Direktvermarktung festzustellen. Neben dem klassischen Verkauf ab Hof oder über Wochenmärkte, spielt die Vermarktung über mobile Stände eine immer größere Rolle. Auf die Wirtschaftlichkeit solcher Verkaufsstände soll im Weiteren näher eingegangen werden. Immer mehr Erdbeerbetriebe sind in den letzten Jahren in die Direktvermarktung mittels Verkaufsständen eingestiegen. Anhand von Statistiken und Umfragen (AMI, GfK) lässt sich jedoch feststellen, dass zwar der Verbrauch in den Jahren von geringfügig anstieg (2005: 3,77 kg/haushalt, 2014: 4,40 kg/haushalt), diese Menge jedoch zunehmend über LEH und nicht, wie vielleicht zu vermuten, über die Direktvermarktung der Erzeuger vermarktet wird (Einkaufsstättenverteilung Erdbeeren Herkunft Deutschland: LEH ,2%, ,9 %, Erzeuger ,2%, ,1% (Quelle: GfK-Panel)). Stellt man dieser Aussage gegenüber, dass nicht nur die gefühlte, sondern augenscheinlich auch die reale Anzahl an Ständen zugenommen hat, so kommt man schnell zu dem Schluss, dass dies nur durch Verdrängung oder nicht immer rentable Stände funktionieren kann. Kriterien für die Art der Vermarktung Die Entscheidung des Erdbeeranbauers, seine Früchte direkt an den Endkunden zu verkaufen, fällt oftmals subjektiv. Einzelne Kriterien werden herangezogen, um in den Verkauf über Stände einzusteigen bzw. die Anzahl der Stände zu erhöhen. Viele einzelne Kostenstellen von der Anschaffung, über Personal- und Logistikkosten bis hin zu Lagerkosten für die Überwinterung müssen bei der Rentabilität einkalkuliert werden. Ganz entscheidend für den Erfolg oder Misserfolg sind die im Verkaufsstand verkauften Erdbeermengen und deren Preise. Der teilweise ruinöse Preiskampf unter den Verkaufsstand-Betreibern ist nicht wünschenswert und sollte nicht betrieben werden, wenn man bedenkt, dass der Stand im Mittel 225,00 Euro pro Tag kostet, ohne dass überhaupt eine Erdbeere verkauft wurde. Bei einem angenommenen Verkaufspreis von 3,50 Euro/500g wären immerhin 6,5 Kisten à 10*500g Schalen bzw. 32,5 kg Erdbeeren nötig, um die angefallenen Kosten zu decken. 18

21 Beträgt der Preis im Saisonverlauf nur 2,50 Euro/500g, so benötigt man 9 Kisten à 10*500g Schalen bzw. 45 kg Erdbeeren. Werden Erdbeeren zu Sonderangeboten oder Dumping-Preisen angeboten, müssen bei einem angenommenen Preis von 1,80 Euro/500g erst 12,5 Kisten à 5 kg bzw. 62,5 kg Erdbeeren verkauft werden, bevor der Verkaufsstand beginnt schwarze Zahlen zu schreiben. Leider gibt es in der Praxis viel zu viele Stände, bei denen nicht mehr als 60 kg Erdbeeren pro Tag verkauft werden. Würden diese alle konsequent geschlossen werden, so sähe die Verkaufsstand-Landschaft während der Erdbeersaison anders und entspannter aus. Preisuntergrenzen Im Weiteren werden die Direktkosten, also die Kosten, die entstehen, um ein Kilogramm Erdbeeren zu produzieren, betrachtet. Hierbei unterscheidet man zwischen ertragsunabhängigen und ertragsabhängigen Direktkosten. Zu den ertragsunabhängigen Direktkosten zählen z.b. die Kosten für Jungpflanzen, Pflanzenschutz, Düngung, Pacht und Versicherungen und Kosten für Damm- oder Tunnelanbau. Die ertragsabhängigen Direktkosten setzen sich unter anderem aus Pflücklohn, Verpackungsmaterial und Kühlung zusammen. Je nach Anbausystem liegen diese Direktkosten zwischen 1,70 Euro pro Kilogramm bei Freilandanbau (20 to Ertrag) und 3,13 Euro pro Kilogramm bei Tunnelanbau (20 to Ertrag). Ist der Ertrag nicht so hoch, wie der im Beispiel angenommene, so erhöhen sie die Direktkosten schnell um Cent pro Kilogramm. Wird die Rentabilität eines Verkaufsstandes geprüft, müssen die Direktkosten und die Kosten der Vermarktung in Betracht gezogen werden. Die täglichen Kosten des Standes von durchschnittlich 225 Euro müssen also auf die verkaufte Tagesmenge umgelegt werden. Somit betragen die Kosten bei einer Verkaufsmenge von 50 kg (10 Kisten) pro Tag immerhin 4,50 Euro pro Kilogramm. Liegt die verkaufte Menge bei 200 kg (40 Kisten) reduzieren sich die Kosten pro Kilogramm auf 1,13 Euro/kg. Diese Vermarktungskosten müssen zu den Direktkosten addiert werden, daraus ergibt sich die Preisuntergrenze. In Abhängigkeit der Anbauvariante/des Anbausystems und der am Stand verkauften Menge liegt diese Preisuntergrenze zwischen 2,83 Euro/kg (Freilandanbau und 200 kg verkaufte Menge) und 7,63 Euro/kg (Tunnelanbau und 50 kg verkaufte Menge). Die Spanne von ca. 4,80 Euro/kg ist einerseits sehr groß, andererseits ist daraus erkennbar, dass bei teurer Produktion und geringem Umsatz pro Stand und Tag auch der Verkauf über Stände schnell unrentabel sein kann. Schließlich bleibt festzustellen, dass der Schritt in die Direktvermarktung nicht automatisch eine bessere Rentabilität bedeutet. Manchmal mag eine Vermarktung über Großhändler und Erzeugergenossenschaften, einzelbetrieblich gesehen, der bessere Vermarktungsweg sein. Ganz zu Schweigen von der Mentalität der Betriebsleiterfamilie oder des Hofteams, das von dieser Art der Vermarktung 100%ig überzeugt sein muss, um authentisch zu bleiben und damit den Grundstein für eine erfolgreiche Umsetzung dieses Vermarktungskonzepts zu legen. 19

22 NEUE SORTEN UND MITTEL GEGEN DIE BODENMÜDIGKEIT Wolfgang Bauer, Landratsamt Karlsruhe 1. Neue Sorten Die Witterungsverhältnisse waren günstig während der Erntezeit Andererseits gab es zwischen den Wiederholungen dieses Jahr große Unterschiede: die Pflanzen wuchsen unterschiedlich stark und die Erträge waren dementsprechend schwankend. Die meisten Sorten werden mit 2facher Wiederholung gepflanzt, je 25 Pflanzen. Allein vom Ertrag her hoben sich MALLING CENTENARY, INES und ARGENTERA von den übrigen Sorten ab. Geschmacklich fielen besonders DREAM, MALLING CENTENARY und SWEETHEART positiv auf. In Bezug auf die Erntephase gab es keine Verbesserungen, d.h. CLERY war die am frühesten reifende Sorte und SALSA die späteste. Abb. 1 Reifezeiten der getesteten Sorten ( Summe = g/ Pfl. marktfähiger Ertrag) Summe Clery 302 Dream 207 Ines 446 Darselect 415 Vivaldi 244 Vibrant 123 Sweetheart 306 Deluxe 285 M. Centenary 501 Jive 232 Argentera (433+) Fenella Salsa angegebene Erntezeit: 1/5-4/5 Gesamternte Höhepunkt: 1/ 3 Gesamternte Aufgrund von Flächenwechsel und Bodenbearbeitung konnten die Spätsorten nicht komplett beerntet werden, so dass aussagekräftige Erntezahlen hier fehlen. Die Tabelle auf der folgenden Seite stellt einen Überblick der Sortentestung dar. Sie soll die unterschiedlichen Beobachtungen bei den getesteten Sorten verdeutlichen. Das Verhalten jeder Sorte hängt bekanntlich zum einen vom Standort ab und variiert außerdem von Jahr zu Jahr. 20

23 Fruchteigenschaften Ertrag Reifezeit Bemerkungen Sorte (Herkunft) Optik Farbe Größe Geschmack Festigkeit Frühe Reifegruppe Dream (Planasa) + kräftig bei allen Verkostungen geschmacklich Spitze Ines (Frantz, Kaack) + hell guter Ertrag bei akzeptablem Geschmack Vivaldi (Fresh Forward) + kräftig glänzende Beeren, geschmacklich sehr unterschiedlich Vibrant (Meiosis) + mittel hohes Ertragspotenzial, empfindlich bei Bodenproblemen Mittlere Reifegruppe Sweetheart(Meiosis) ++ kräftig dunkles Laub, ab Mitte der Ernte richtig süß, Früchte gerieft Deluxe (Planasa) + hell Beeren ungleichmäßig, dabei glänzend M. Centenary (Meiosis) + hell höchster Ertrag 2014, fest, akzeptabler Geschmack Jive (Fresh Forward) ++ leucht end Späte Reifegruppe optisch hervorstechend, geschmacklich nicht Argentera (CRA-FRutt.) blass Beeren aromatischer, wenn reifer gepflückt, reißen dann leicht Fenella (Meiosis) hell fest, gutes Nachernteverhalten (bleiben hell) 21

24 2. Bodenmüdigkeit Die Versuchsfläche in Forst ist mit unterschiedlichen Krankheiten und Schädlingen belastet: von Verticillium ssp. über Phytophthora cactorum und Schwarze Wurzelfäule (mit verursacht durch Nematoden wie Pratylenchus ssp.). Für die Versuchsarbeit zum Thema Bodenmüdigkeit ist diese Belastung günstig, außerdem typisch für Praxis-Flächen auf leichten Standorten. Auf einem relativ schwach belasteten Teilstück in der Mitte der Gesamtfläche wurden ein Mykorrhiza-Präparat und vier weitere Produkte getestet, die die Vitalität von Erdbeeren steigern sollen. 2.1 Versuch mit ELSANTA Bei der für Verticillium ssp. hoch anfälligen Sorte ELSANTA wurden die folgenden Präparate getestet: Abb.2: getestete Produkte, Sorte: ELSANTA Variante Beschreibung Behandlung Anzahl Beh. Aufwand je ha Kontrolle Biosol Abfallprodukt bei Penicillin-Herst. Boden kg Kelpak Konzentrat aus Meeresalgen Blatt 7 3 l Palaterra in D hergestellte Schwarzerde Boden 1 60 t Kalkstickstoff bewährter Dünger Boden kg Der N min -Gehalt wurde vor und während des Versuchs bestimmt und auf ein ähnliches Niveau in allen Varianten mit Hornspänen eingestellt. Die Produkte BIOSOL, PALATERRA und KALKSTICKSTOFF wurden 4 Wochen vor der Bepflanzung auf der Versuchsfläche ausgebracht und eingefräst am 31. Juli In 2014 wurden BIOSOL und KALKSTICKSTOFF am 17. April zum zweiten Mal mit gleicher Aufwandmenge auf den Boden aufgebracht, PALATERRA dagegen nach Versuchsvorgabe nicht erneut. KELPAK wurde 4 x in 2013 und 3 x in 2014 über das Blatt appliziert. Ergebnisse mit ELSANTA Rein äußerlich waren keine Unterschiede zwischen allen Varianten erkennbar, nur die mit PALATERRA versorgten Pflanzen sahen etwas kräftiger aus. Dies spiegelte sich auch im Ernteergebnis wieder. Die teilweise großen Schwankungen zwischen den Wiederholungen können mit dem nesterweisen Auftreten von z.b. Verticillium ssp. erklärt werden. - 22

25 Unterschiede im Aufwuchs konnte man bereits bei der Gründüngung auf der Versuchsfläche beobachten. 2.2 Versuch mit CLERY Bei der Standard-Frühsorte CLERY wurden Mykorrhiza (aus Bodenpilzkulturen) getestet. Die Pflanzen wurden im ZALF Müncheberg vorkultiviert und die Hälfte davon mit diesen Mykorrhiza beimpft. Beide Varianten wurden am 23. Aug gepflanzt. Auch bei diesen Parzellen wurden äußerlich keine Unterschiede deutlich. Der durchschnittliche marktfähige Ertrag lag in der Kontrolle um etwa 10% höher als in den behandelten Parzellen. Der Erfolg dieser Maßnahme hängt von diversen Voraussetzungen und Randbedingungen ab, die noch nicht alle bekannt sind! Abb.3: Ernteergebnisse ELSANTA - Varianten [g/ Pfl. marktfähig] A B C D Mittelwert Kontrolle Biosol Kalkstickstoff Kelpak Palaterra Diskussion Von den untersuchten Produkten konnte das Produkt PALATERRA einen um ca. 20% höheren Ertrag bewirken. Dieser Mehrertrag ist aufgrund der zu geringen Anzahl an Wiederholungen bzw. aufgrund der starken Schwankungen zwischen den Wiederholungen nicht statistisch gesichert. PALATERRA Typ 2 wird vom Hersteller als Bodenaktivator bezeichnet. Im vorliegenden Versuch wurde eine Menge von 60 t/ ha ausgebracht, was theoretisch über dem am Standort erforderlichen Düngebedarf liegt und aus diesem Grund nicht zulässig ist. Weitere Versuche mit zulässiger Aufwandmenge sollen folgen. Neben dem Ertrag wurde und wird in den nächsten Monaten die Anzahl an erkrankten und an vollkommen ausgefallenen Pflanzen in den unterschiedlichen Varianten erfasst, um auch auf diesem Weg einen Hinweis auf das Potenzial der verschiedenen Produkte zu bekommen. Die Unterschiede werden in der zweijährigen Kultur erfahrungsgemäß deutlicher. 23

26 ENTWICKLUNG VON FUNGIZID-RESISTENZEN BEI BOTRYTIS-POPULATIONEN IM ERDBEERANBAU Prof. Dr. Matthias Hahn und Frau Sabrina Rupp, Fachbereich Biologie Universität Kaiserslautern Postfach Kaiserslautern B. cinerea, der Erreger der Graufäule, ist ein nekrotropher Ascomycet mit einem breiten Wirtsspektrum. Er befällt über 230 verschiedene Pflanzenarten, darunter viele wichtige Nutzpflanzen wie Weintrauben, Tomaten, Äpfel und Erdbeeren. Aufgrund seiner enormen Vermehrungsfähigkeit und genetischen Variabilität, sowie der Fähigkeit zur raschen Entwicklung von Resistenzen gegen unterschiedliche Fungizide wird Botrytis zu den sogenannten high risk Pathogenen gezählt. Dies ist vor allem im Erdbeeranbau problematisch, da hier z. T. während der Blüte im 7- Tage-Rhythmus Pflanzenschutz betrieben wird. Zur Bekämpfung von Botrytis bzw. Colletotrichum sp. mit Nebenwirkung gegen Botrytis stehen zurzeit 7 Fungizide mit 7 verschiedenen Fungizid-Wirkstoffgruppen (Anilinopyrimidine, Phenylpyrrole, Strobilurine, Hydroxyanilide, Pyridine- Carboxamide, Bacillus subtilis) zur Verfügung (Tab.1a und 1b). Allerdings ist das Risiko der Resistenzentwicklung bei vielen Fungiziden ebenfalls hoch. Oft genügt dem Pilz eine einzige Punktmutation in dem Gen, das für den Zielort des Fungizids kodiert, um ein hohes Resistenzlevel zu erlangen. Tab. 1a: Gegen Botrytis im Erdbeeranbau zugelassene Wirkstoffe und Fungizide, der Wirkstoffgruppe, dem Wirkort/-mechanismus und dem Resistenzrisiko. Cyprodinil (Switch*); Pyrimethanil (Scala) Boscalid (Signum**) Anilinopyrimidine Pyridin- Carboxamid Wirkort oder - Resistenz-Typ Wirkstoff (Fungizid) Wirkstoffgruppe mechanismus Wirkort- Efflux Änderung Fenhexamid (Teldor) Hydroxyanilide Membran-Biosynthese + - Aminosäure- Biosynthese + + Atmung (SDH) + - Fludioxonil (Switch *) Phenylpyrrole Osmoregulation - + Strobilurine/QoI Φ (Signum**) Strobilurine Atmung (Qo) + - Nur Teilresistenz möglich. * Switch: Cyprodinil und Fludioxonil. **Signum: Boscalid und Pyraclostrobin. Φ gegen Colletotrichum spp. mit Nebenwirkung gegen Botrytis. 24

27 Tab. 1b: Gegen Botrytis oder Anthraknose (mit Nebenwirkung gegen Botrytis) im Erdbeeranbau zugelassene bzw. genehmigte Fungizide und Wirkstoffe ohne einzelbetriebliche Genehmigung nach 22,2 Fungizid Frupica SC Luna Sensation Teldor Serenade ASO Switch Signum Scala Wirkstoff Mepanipyrim Fluopyram + Trifloxystrobin Fenhexamid Bacillus subtilis Fludioxonil + Cyprodinil Boscalid + Pyraclostrobin Pyrimethanil Um die Resistenzsituation auf deutschen Erdbeerfeldern zu untersuchen, haben wir in den Jahren sowohl Tunnel- als auch Freilandanlagen beprobt (Abb. 1). Es wurden etwa 20 Botrytis-Isolate pro Probennahme untersucht. Um Aussagen über die Selektion bestimmter Resistenzen durch Verwendung der entsprechenden Fungizide treffen zu können, wurden Proben sowohl im Frühjahr, also vor den Fungizidmaßnahmen, als auch zur bzw. kurz nach der Ernte nach den Behandlungen genommen (Abb. 1). A B Abb.1: A: Übersicht der Probennahmen-Standorte B: Isolation von Botrytis-Isolaten im Frühjahr vor dem Pflanzenschutz (von toten Blättern und Fruchtmumien des Vorjahrs) und im Sommer nach den Fungizidbehandlungen (von infizierten Früchten). 25

28 Zur Durchführung der Fungizidtests (Abb. 2) werden zuerst von mit einem BotrytisIsolat bewachsenen Platten die Sporen abgeschwemmt, auf eine bestimmte Sporenkonzentration eingestellt und dann als Tropfen auf Platten aufgetragen, die je ein Fungizid enthalten. So können wir pro Platte und Fungizid insgesamt mehr als 30 Isolate gleichzeitig analysieren. Je nach Fungizid wird das Wachstum nach 18 bis 48 Stunden mikro- bzw. makroskopisch ausgewertet. Dabei gilt ein Isolat als resistent, wenn sich sowohl auf der fungizidfreien Kontrollplatte als auch auf der Fungizidplatte Wachstum zeigt (Abb. 2). Abb.2: Durchführung der Fungizidtests. Abb. 3 zeigt die Resistenzsituation gegen die fünf eingesetzten Botrytizide in deutschen Erdbeerfeldern nach erfolgtem Pflanzenschutz, wie wir in den Jahren 2009 bis 2011 in Nord-, Mittel- und Süddeutschland vorgefunden haben. Man erkennt ein sehr hohes Resistenzaufkommen gegen Strobilurine mit gut 80% resistenter Isolate. Auch die Resistenzen gegen Fenhexamid, Cyprodinil und Fludioxonil waren bereits auf einem hohen Level. Dagegen war die Resistenzhäufigkeit gegen Boscalid, das erst 2008 im Erdbeeranbau zugelassen 26

29 wurde, zu diesem Zeitpunkt noch relativ gering. Mittlerweile ist in den vergangenen Jahren die Häufigkeit der Resistenzen gegen sämtliche Fungizide in den Erdbeeranlagen noch weiter angestiegen, Abb. 3: Resistenzsituation auf deutschen Erdbeerfeldern von jeweils nach erfolgtem Pflanzenschutz. FENH: Fenhexamid, QoI: Quinone-outside- Inhibitoren = Strobilurine, BOSC: Boscalid, CYPR: Cyprodinil; FLUD: Fludioxonil (*Teilresistenz). n: Zahl der getesteten Isolate. Die dramatische Zunahme an Fungizid-Resistenzen in den Botrytis-Populationen hat zu einer neuartigen Problematik geführt, nämlich dem vermehrten Vorkommen von multiresistenten Stämmen. Diese Stämme besitzen eine simultane Resistenz gegen mehrere Fungizide. Im Jahr 2013 besaßen bereits die Mehrzahl aller untersuchten Stämme mehr als eine Resistenz, und über 10% der Stämme eine Superresistenz gegen sämtliche derzeit verwendeten Fungizide. Die besondere Problematik von multiresistenten Stämmen für ein funktionierendes Resistenzmanagement ist in Abbildung 4 schematisch illustriert. Angenommen, in einer fiktiven Population 1 treten nur einige Stämme auf, die entweder gegen Fungizid A oder gegen Fungizid B resistent sind. Durch eine Behandlung mit Fungizid A oder Fungizid B werden nur die jeweiligen resistenten Stämme selektiert. Werden nun Fungizid A und B in Kombination eingesetzt, werden alle Stämme erfolgreich bekämpft. Nun gibt es eine 2. Population, in der Stämme vorhanden sind, die gleichzeitig resistent gegen die Fungizide A und B sind. Egal, mit welchem der Fungizide behandelt wird, beide Resistenzen werden selektiert und der Behandlungserfolg ist gefährdet. Außerdem können bei multiresistenten Stämmen auch Resistenzen gegen Fungizide selektiert werden, die gar nicht eingesetzt wurden. 27

30 Abb.4: Schematische Darstellung der Problematik multi-resistenter Stämme. Trotz der generell schwierigen Resistenzsituation gibt es große Unterschiede zwischen den untersuchten Feldern. Durch maßvolle Verwendung von Fungiziden lässt sich eine sehr starke Anhäufung von Resistenzen vermeiden und noch ein befriedigender Behandlungserfolg erzielen. 28

31 AKTUELLES ZUM PFLANZENSCHUTZ IM ERDBEERANBAU Arno Fried und Elfie Schell, Landratsamt Karlsruhe Der Vortrag ist untergliedert in folgende Themen: 1. Versuchsergebnisse Bekämpfung von Fruchtfäulen bei Erdbeeren im Freiland und im Tunnel 2. Kirschessigfliege (Biologie, Versuchsergebnisse, Bekämpfungsmöglichkeiten) 3. Rückstände von phosphoriger Säure (Phosphonsäure) 4. Aktuelle Infos zur Sachkunde und zu Zulassungsänderungen 1. Versuchsergebnisse Bekämpfung von Fruchtfäulen bei Erdbeeren im Freiland und im Tunnel 1.1 Freiland Fruchtfäulen können bei vielen Kulturen je nach Witterung zu erheblichen Ertragsverlusten führen. Bei Erdbeeren steht als Hauptschaderreger der Grauschimmel Botrytis cinerea im Fokus. Seit vielen Jahren führt die Pflanzenschutzberatung beim LWA Bruchsal Bekämpfungsversuche gegen Fruchtfäulen durch. Vor dem Hintergrund von Diskussionen um mögliche Resistenzentwicklungen, beteiligt sich die Pflanzenschutzgruppe im Obstbau an einem Resistenz-Projekt in Zusammenarbeit mit der Uni Kaiserslautern. Probenahmen in 4 Betrieben in Nordbaden und auf dem Versuchsfeld in Forst zeigen seit 3 Jahren in Laboruntersuchungen für verschiedene fungizide Wirkstoffe deutliche Minderwirkungen. In einem Resistenz-Provokationsversuch 2013 bei wilden Brombeeren konnten durch die 3-malige Anwendung von Ortiva und Teldor während der Blüte im Labor erhebliche Minderwirkungen im Vergleich zu der unbehandelten Parzelle festgestellt werden. Im Freilandversuche 2014 sollten diese Erkenntnisse bei Erdbeeren untersucht werden. Dazu gab es Versuchsglieder, die 3x während der Blüte mit Ortiva in Tankmischung mit Teldor behandelt wurden. Im Vergleich wurde eine Standard-Spritzfolge und Strategie- Versuche durchgeführt (siehe Abb. 1). 29

32 Abb. 1: Versuchsplan Forst, Fruchtfäule-Bekämpfung bei Erdbeeren im Freiland 2014 (Versuchsvarianten 0 3 Resistenzversuch) VGL 1. Beh. BBCH Beh. BBCH Beh. BBCH Beh. BBCH Signum 1,8 kg Switch 1 kg Switch 1 kg Ortiva 1 l + Teldor 2 kg 2 Signum 1,8 kg Ortiva 1 l + Teldor 2 kg Ortiva 1 l + Teldor 2 kg Ortiva 1 l + Teldor 2 kg 3 Signum 1,8 kg Ortiva 1 l + Teldor 2 kg + Malvin WG 2 kg 4 Score 0,4 l Luna Sensation 0,8 l Ortiva 1 l + Teldor 2 kg + Malvin WG 2 kg Switch 1 kg Ortiva 1 l + Teldor 2 kg + Malvin WG 2 kg Flint 0,3 kg + Teldor 2 kg 5 Score 0,4 l Switch 1 kg Switch 1 kg Ortiva 1 l + Teldor 2 kg 6 Score 0,4 l Switch 1 kg + A18905A 1,5 l Switch 1 kg + A18905A 1,5 l Ortiva 1 l + Teldor 2 kg + A18905A 1,5 l Fazit aus dem Fruchtfäule-Bekämpfungsversuch in Forst: - Im Feldversuch konnte kein sicherer Nachweis für eine Verschiebung der Wirkung mit dem Einsatz von nur 2 Wirkstoffen während der Blüte erbracht werden. - Wie in den Versuchen der letzten beiden Jahre ist keine sichere Aussage möglich, ob durch die Zugabe eines multi-site Fungizids (Malvin WG) eine bessere Wirkung erzielt und eine Resistenzentwicklung verzögert werden kann. - Die Versuchserfahrungen der Vorjahre wurden nicht in jeder Variante in 2014 bestätigt. Hitzeschäden über Pfingsten erschwerten die Bonituren in mehreren Parzellen. - Weitere Versuche mit nur einem resistenzgefährdeten Wirkstoff sollen folgen. Vor Versuchsbeginn soll der Resistenzstand in den Varianten im Labor untersucht werden. - Die einmalige Anwendung des neuen Fungizids Luna Sensation bei Blühbeginn brachte im Versuch 2014 keine eindeutigen Vorteile gegenüber der Standardvariante mit Switch bei Blühbeginn. 30

33 1.2 Tunnel Immer wieder wurde in den vergangenen Jahren beobachtet, dass wenig Lüften im Tunnelanbau von Erdbeeren zu einem stärkeren Fruchtfäulebefall führen kann. Um diese Beobachtung näher zu untersuchen, wurde 2014 ein Versuch in 2 kleinen Tunneln bei dem LTZ Augustenberg angelegt (siehe Abb. 2). Die Tunnel wurden am verschlossen und am geöffnet. Dazwischen wurde der besser gelüftete Tunnel insgesamt 7 Tage komplett und 42,4 Stunden häufiger gelüftet als der wenig gelüftete Tunnel. Gleichzeitig wurde in jedem Tunnel eine intensive Fruchtfäulebekämpfung mit 4 Fungizidanwendungen und eine extensive mit 2 Behandlungen durchgeführt. Abb. 2: Versuchsplan Augustenberg, Fruchtfäule-Bekämpfung bei Erdbeeren im Tunnel 2014 VGL 1. Beh BBCH 55/56 2. Beh BBCH Beh BBCH Beh BBCH 67/69 0* * intensiv Signum 1,8 kg Switch 1 kg Switch 1 kg Ortiva 1 l + Teldor 2 kg 2* extensiv - Switch 1 kg Switch 1 kg - * alle Parzellen wurden in die Vorblüte mit Floramite 240 SC 0,4 l + Pirimor 0,75 kg behandelt Fazit aus dem Fruchtfäule-Bekämpfungsversuch im Tunnel, Augustenberg: - Häufiges Lüften verminderte den Fruchtfäulen-Befall in den unb. Parzellen deutlich. - Durch häufiges Lüften konnten 1-2 Fungizidbehandlungen eingespart werden. - Die Ernte begann durch das weniger Lüften nur ca. 1 Tag früher mit zunächst sehr geringer Erntemenge. - Im häufig gelüfteten Tunnel wurden in der Summe 530 g/pflanze und im wenig gelüfteten Tunnel nur 410 g/pflanze geerntet. Als Standardempfehlungen werden die in Abb. 3 genannten Behandlungsstrategien vorgestellt. 31

34 Abb. 3: Fruchtfäulen - Behandlungsstrategien Kultur Schieben der Blütenstände Blühbeginn Vollblüte Blühende (nach der Blüte) Freiland Score oder Signum Switch + Malvin WG* Switch + Malvin WG* Ortiva + Teldor (Teldor) Score Luna Sensation + Malvin WG* Switch + Malvin WG* Flint + Teldor (Teldor) Tunnel - Switch Ortiva + Teldor (Teldor) * nur mit einzelbetrieblicher Genehmigung nach 22,2 Pflanzenschutzgesetz möglich! Die Forderung vieler Lebensmittelvermarktungsketten max. 5 Wirkstoffe auf dem Erntegut zu haben, wird in allen Varianten erfüllt, wenn keine weiteren Präparate eingesetzt werden. Aufgrund der Resistenzbildungsgefahr von Wirkstoffen in Signum und Luna Sensation wird dringend empfohlen, in keiner Spritzfolge diese beiden Mittel nacheinander einzusetzen! 2. Kirschessigfliege Die Kirschessigfliege Drosophila suzukii (KEF) tritt seit 2011 im Regierungsbezirk Karlsruhe auf und verursachte im Jahr 2014 an Steinobst, vornehmlich an Kirschen, und an Strauchbeeren erhebliche Schäden. Die Ernteausfälle waren je nach Kultur und Erntezeitraum sehr hoch. Insbesondere sekundäre Fruchtfäulen, an den durch die Eiablage bzw. den Larvenfraß verletzten Früchten, führten sehr schnell nach der Ernte zum Verderb und z.t. zu einem vorzeitigen Ernteabbruch. Der Mehraufwand für die Behandlungen, die sog. Hygienepflücke und das Aussortieren von befallenen Früchten bei und nach der Ernte und die verkürzte Lagerstabilität verursachten noch zusätzliche Ernteverluste bzw. Kosten. Bei Erdbeeren traten bei den verfrühten Beständen und den einmal tragenden Sorten keine Schäden auf. Erhebliche Probleme gab es bei späten Terminkulturen und bei remontierenden Sorten. 2.1 Biologie Die Fliegen der KEF sind etwa 2-3 mm lang. Die Männchen haben auf jedem Flügel einen dunklen Fleck. Die Überwinterung erfolgt wahrscheinlich als adultes, befruchtetes Weibchen. Frost tötet die Fliegen ab. In bisher nicht bekannten Verstecken überwintert ein geringer Teil und kann im Folgejahr bei einer Temperatur von etwas über 10 C eine neue Population aufbauen. Die Eiablage erfolgt mit dem gezahnten Eiablageapparat 32

35 der Weibchen in die Fruchthaut von intakten Früchten ab beginnendem Farbumschlag. Da ein Weibchen bis zu 600 Eier ablegen kann, die vollständige Entwicklung (vom Ei über 3 Larvenstadien und der Verpuppung bis zur Fliege) nur ca. 11 Tage dauert, sind mind. 10 Generationen pro Jahr möglich. Die Vermehrungsrate ist außerordentlich hoch. In kurzer Zeit können sich unvorstellbar große Populationen aufbauen, die starke Schäden verursachen können. 2.2 Versuchsergebnisse Die Überwachung des Flugs kann mit sog. Saftfallen erfolgen. Als Köderflüssigkeit wird eine Mischung aus naturtrübem Apfelessig und Wasser (1:1) verwendet. In Abb. 4 ist der Flugverlauf der Jahre dargestellt. Da es im vergangenen Winter nur an wenigen Tagen Temperaturen unter 0 C gab (Tiefstte mp. 0,6 C), waren über den ganzen Winter bis in den Frühsommer ständig Fliegen in den Monitoringfallen zu finden. Damit war ein schneller Populationsaufbau 2014 möglich. Abb. 4: Flugverlauf in einer Monitoringfalle an einer wilden Brombeerhecke in Ladenburg von Anzahl Jan. 15. Jan. 29. Jan Feb. Kirschessigfliege Drosophila suzukii Fallenfänge wilde Brombeeren 2012, 2013, 2014 bis Standort Ladenburg 26. Feb. 11. Mrz. 25. Mrz. 8. Apr. 22. Apr. 6. Mai. 20. Mai. 3. Jun. 17. Jun. 1. Jul. 15. Jul. 29. Jul. 12. Aug. 26. Aug. 9. Sep. 23. Sep. 7. Okt. 21. Okt. 4. Nov. 18. Nov. 2. Dez. 16. Dez. 30. Dez. Folgende Versuche werden vorgestellt: Karlsruhe - Wirkungsversuch bei Sauerkirschen - Combi-protec-Verfahren: Wirkungsversuch bei Walnüssen und Tastversuche zur Köderwirkung im Feiland - Freiland- und Laborversuche mit Insektizid-Netzen - Wirkungsversuche des LTZ Augustenberg bei Brombeeren und Himbeeren - Vergleiche von Boniturmethoden - Kühllagerungsversuch mit Himbeeren bei extremen Veränderungen der Lagerungsatmosphäre 33

36 Fazit der Versuche: - Die Wirksamkeit der verschiedenen synthetischen Insektizide hat nur eine geringe Wirkungsdauer von max. 7 Tagen - Das Combi-protec-Verfahren zeigte keine Wirkung bei Walnüssen - Mit den Insektizid-Netzen konnten in Labortastversuchen keine eindeutig bessere und schnellere Abtötung von KEF ermittelt werden - Nicht jede Boniturmethode eignet sich für alle Kulturen. Vor allem die Beerenfrüchte von Him- und Brombeeren bereiten bei der Auswertung Probleme. Wegen dem schnellen Verpilzen, dem Verfall der Fruchtstruktur bei der Inkubation und dem starken Rotfärben beim Ansetzen der Früchte in eine Salzwasserlösung bzw. in einer Spiritus-Wasser-Lösung - Mehrere Kühllagerungsversuche zeigten, dass die Larven extremste Umweltbedingungen überstehen können und damit die Veränderung der Lageratmosphäre keine Bekämpfungsmöglichkeit nach der Ernte darstellt 2.3. Bekämpfungsmöglichkeiten Gute Bekämpfungserfolge können bei Strauchbeeren nicht alleine durch den Einsatz von Insektiziden erreicht werden. Eine Kombination von mehreren Maßnahmen muss erfolgen, um einen Populationsanstieg in den Kulturen auf einem möglichst niedrigen Niveau halten zu können. Angesprochen und bewertet werden folgende Bekämpfungsmöglichkeiten: - Massenfang (Verzögerung des Befalls, kostenintensiv) - Frühere Ernte, kurze Ernteintervalle und Hygienepflücke, sowie Vernichten der befallenen Früchte (eine vollständige Entwicklung vermindern) - Schnelle Kühlung nach der Ernte und umgehende Vermarktung - Einsatz von Insektiziden in kurzen Abständen. Dabei ergeben sich Probleme mit der Zulassung von geeigneten Insektiziden, der Anzahl der möglichen Behandlungen, der Bienengefährlichkeit von Spintor und den Wartezeiten (ggf. Rückstände) - Bekämpfungsstrategien für Erdbeeren (siehe Abb. 5) und Strauchbeeren werden aufgeführt Abb. 5: Max. Bekämpfungsstrategie bei Befall gegen die KEF bei Erdbeeren 14 T. v.d. Ernte 10 T. v.d. Ernte 7 T. v.d. Ernte 3 T. v.d. Ernte Karate Zeon 0,075 l/ha B4 Calypso 0,25 l/ha B4 Karate Zeon 0,075 l/ha B4, WZ 3 Tage Calypso 0,25 l/ha B4, WZ 3 Tage 34

37 3. Rückstände von phosphoriger Säure (Phosphonsäure) Seit vielen Jahren gibt es in Deutschland die Zulassung von Aliette. Der Wirkstoff ist die phosphorige Säure (= Phophonsäure). Die direkte Wirkung auf Schadpilze ist sehr gering. Im Vordergrund der Wirkung ist eine Veränderung der Phenolgehalte in der Zellwand, so dass die Pilzhyphen am Einwachsen durch die Zellwand gehindert werden. Neben dem Pflanzenschutzmittel Aliette WG enthalten einige Blattdünger phosphorige Säure, die deshalb eine vergleichbare Wirkung haben. Bei EU- Düngemitteln müssen die Gehalte der phosphorigen Säure nicht ausgewiesen werden. Deshalb könnten Rückstände auftreten, die nicht von einem Pflanzenschutzmittel stammen. Bis zum gab es sogar Pflanzenstärkungsmittel (z.b. Frutogard) die phosphorige Säure enthielten. Bei den Standardlaboranalysen wurden ab 2013 die Rückstände von phosphoriger Säure mit untersucht und in den Befunden ausgewiesen. Bei den Steinobstarten und den Strauchbeeren lag der Rückstandshöchstgehalt (RHG) bis zum bei 2 mg/kg. Bei den meisten Obstkulturen liegt der RHG schon lange bei 75 mg/kg. Um Vermarktungsprobleme und Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht zu verhindern, konnte erreicht werden, dass die EU den RHG beim Steinobst und den Strauchbeeren auf 75 mg/kg, befristet bis zum , vorläufig angehoben hat. Die festgestellten Rückstände werden als Summe von Fosetyl, phosphorige Säure und deren Salze angegeben. Es bleibt abzuwarten, ob der Wert nach dieser Frist wieder auf 2 mg/kg abgesenkt wird. Während es bei Erdbeeren i.d.r. keine Probleme gibt (RHG nach wie vor bei 75 mg/kg), können bei verholzenden Pflanzen Rückstände sogar aus einer Anwendung im Vorjahr in den Früchten gefunden werden. Dies ist durch eine Anreicherung der vollsystemischen phosphorigen Säure möglich, obwohl es im Erntejahr keine Anwendungen gab. Die Ausweisung von phosphoriger Säure ist bisher bei EU-Düngemitteln, im Gegensatz zu deutschen Düngemitteln, nicht erforderlich. Jeder Anbauer sollte bei seinen Aufzeichnungen genau differenzieren zwischen den Pflanzenschutzmitteln und den Düngemitteln, damit es bei Kontrollen nicht zu Missverständnissen bzw. Problemen kommen kann. 4. Aktuelle Infos zur Sachkunde und zu Zulassungsänderungen 4.1 Aktuelle Infos zur Sachkunde Wer Pflanzenschutzmittel anwendet, über Pflanzenschutz berät, Auszubildende anleitet oder Pflanzenschutzmittel verkauft, benötigt wie bisher einen Sachkundenachweis. Die bisher gültigen Sachkundenachweise in Dokumentform (abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium im Agrarbereich oder bestandene Sachkundeprüfung) müssen in einem bundeseinheitlichen Kartenformat neu ausgestellt werden, Antragstellung bis zum bei der zuständigen Behörde (Landratsamt). Es gilt das Wohnortprinzip, d.h. die Antragstellung erfolgt in BaWü bei dem Landkreis, in dem der Antragsteller mit dem 1. Wohnsitz gemeldet ist. 35

38 Die Ausstellung eines neuen Sachkundenachweis-Ausweises kann online unter: beantragt werden. Anträge können auch bei der zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörde vor Ort gestellt werden - im Landkreis Karlsruhe beim in Bruchsal. Sachkundige müssen ab 1. Januar 2013 einmal in drei Jahren eine Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung besuchen. Die Fortbildung kann unabhängig von den Kulturen und den Bundesländern erfolgen. Erforderlich ist dafür eine schriftliche Bestätigung der Teilnahme von mind. 4 h. In BaWü ist ein Splitting in 2 x 2 h möglich Aktuelle Zulassungsänderungen für Erdbeeren (Stand ) Im Jahr 2014 wurden für den Erdbeer-Erwerbsanbau folgende neuen Pflanzenschutzmittel zugelassen. - Neuzulassungen: Präparat Indikation Aufwand Wartezeit Bemerkung / ha Luna Sensation Botrytis, Anthraknose, Erdbeermehltau 0,8 l 3 Tage max. 2 Anwendungen pro Jahr, Vermarktung ab Serenade ASO Befallsminderung von Botrytis im Gewächshaus - Widerruf der Zulassung : l F Bacillus subtilis-bakterien, max. 6 Anwendungen pro Jahr Präparat Mesurol Schneckenkorn Bemerkung Widerruf zum , keine Aufbrauchfrist - Zulassungen für Notfallsituationen nach Art. 53 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Erdbeeren 2014 Präparat Indikation Dauer der Bemerkung Genehmigung Boni Protect forte Grauschimmel max. 6 Anwendungen pro Jahr, keine WZ 36

39 - Neue Genehmigungen nach Art. 51 Mittel Indikation Aufwand Wartezeit Bemerkungen /ha Armicarb Echter Mehltau im Freiland und Gewächshaus 3 kg 1 Tag max. 8 Anwendungen - Ende der Zulassungen/Genehmigungen am 30./ Aufbrauchfrist Mittel Betasana SC Lontrel 100 Select 240 Spectrum Apollo Pirimor Granulat Indikation Einjährige zweikeimbkättrige Unkräuter Kamille-Arten, Ackerkratzdistel Einjährige Rispe, einjährige einkeimblättrige Unkräuter Einjährige Rispe, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Schadhirsen Spinnmilben Blattläuse Für Pirimor Granulat wird keine Wiederzulassung erwartet. Im Erdbeeranbau ist zur Blattlausbekämpfung u.a. Calypso zugelassen. Für Mospilan SG und Teppeki werden Anträge zur Zulassung nach Art. 51 gestellt. - Ende der Aufbrauchfristen für Pflanzenschutz 2015 Mittel Indikation Aufbrauchfrist Vertimec Spinnmilben, Erdbeermilben, Thripse im Gewächshaus Der Verlust der Zulassung von Vertimec führt zu einer Indikationslücke gegen die Erdbeermilbe Phytonemus (Tarsonemus) fragariae. Das Nachfolgeprodukt Vertimec Pro ist z.zt. nicht zulassungsfähig für Freilandbehandlungen und bisher nur für Gemüse- und Zierpflanzen im Gewächshaus auf vollständig versiegelter Fläche zugelassen. Zur Bekämpfung der Erdbeermilbe wird die Bundesfachgruppe einen Antrag für Movento 100 SC nach Art. 53 stellen. 37

40 Sachgebietsleitung Obst- und - Grundsätzliches, Kreisfachberater Betriebswirtschaft - Förderung - Agrarstruktur Sachgebietsleitung Pflanzenbau und Pflanzenschutz - Grundsätzliches, PflSchutz, DüVO Ausbildung - Abschlussprüfungen, Verträge - Anerkennung Ausbildungsbetriebe Ausbildung - Meisterprüfung Ausbildungsberatung - Zwischenprüfungen - Ausbildungsfragen Koordination übergebietliche Sonderkulturberatung Pflanzenschutz - Obstbau und Baumschule - Warndienst Pflanzenschutz - IP-Beratung Obstbau - Prognosemodelle Pflanzenschutz - IP-Beratung Obstbau - Sachkunde Obstbau - Anbau - Schwerpunkt Beerenobst Obstbauanbauversuche Obstbau - Schwerpunkt Baumobst Technik - - Schwerpunkt Unterglasanbau Angelika Appel Nicole Gross Dr. Andreas Maier Brigitte Reiter Antje Freynhagen Claudia Schmidt Arno Fried Elfie Schell Gerhard Steinecke Wolfgang Bauer Ute Ellwein Katja Wenkert Regierungspräsidium KA Referat 33 Schloßplatz Karlsruhe Regierungspräsidium KA Referat 32 Schloßplatz Karlsruhe Regierungspräsidium KA Referat 33 Schloßplatz Karlsruhe Regierungspräsidium KA Referat 31 Schloßplatz Karlsruhe Regierungspräsidium KA Referat 31 Schloßplatz Karlsruhe Landratsamt Karlsruhe Beiertheimer Allee Karlsruhe Landratsamt Karlsruhe Beiertheimer Allee Karlsruhe Feldversuchsstation Schriesheimer Str Ladenburg Landratsamt Karlsruhe Beiertheimer Allee Karlsruhe Landratsamt Karlsruhe Beiertheimer Allee Karlsruhe Landratsamt Karlsruhe Beiertheimer Allee Karlsruhe Landratsamt Karlsruhe Beiertheimer Allee Karlsruhe Bewässerung/Beregnung N. N. Landratsamt Karlsruhe Beiertheimer Allee Karlsruhe Gemüsebau - Anbau - Pflanzenschutz Spargelanbau - Anbau, Pflanzenschutz Wasserschutz - Sonderkulturen Wasserschutz - Zierpflanzenbau - Anbau, Pflanzenschutz Pflanzenschutz - Ausnahmegenehmigung 12 PflSchG Übergebietliche Obst- und beratung im Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 3, Landwirtschaft und Landratsamt Karlsruhe, Amt 52 - Landwirtschaft Angela Schwetje- Elsemann Isabelle Kokula Magdalena Rahmann Gerhard Sorg Landratsamt Karlsruhe Beiertheimer Allee Karlsruhe Landratsamt Karlsruhe Beiertheimer Allee Karlsruhe Landratsamt Karlsruhe Beiertheimer Allee Karlsruhe Landratsamt Karlsruhe Beiertheimer Allee Karlsruhe Tel: 0721/ , Mobil: Fax: / Angelika.Appel@rpk.bwl.de Tel: 0721/ bzw / Fax: / bzw. 0721/ Nicole.Gross@rpk.bwl.de Tel: 0721/ Fax: / Andreas.Maier@rpk.bwl.de Tel: 0721/ Fax: / Brigitte.Reiter@rpk.bwl.de Tel: 0721/ Fax: / Antje.Freynhagen@rpk.bwl.de Tel: 07251/ , Mobil: Fax: / Claudia.Schmidt@landratsamt-karlsruhe.de Tel: 07251/ , Mobil: Fax: / Arno.Fried@landratsamt-karlsruhe.de Tel: 06203/ , Mobil: Fax: / Elfie.Schell@ltz.bwl.de Tel: 07251/ , Mobil: Fax: / Gerhard.Steinecke@ landratsamt-karlsruhe.de Tel: 07251/ , Mobil: Fax: / Wolfgang.Bauer@landratsamt-karlsruhe.de Tel: 07251/ bzw. 0721/ Fax: / , Mobil: Ute.Ellwein@landratsamt-karlsruhe.de Tel: 07251/ , Mobil: Fax: / Katja.Wenkert@landratsamt-karlsruhe.de Tel: 07251/ Fax: / Tel: 07251/ , Mobil: Fax: / Angela.Schwetje-Elsemann@ landratsamt-karlsruhe.de Tel: 07251/ , Mobil: Fax: / Isabelle.Kokula@landratsamt-karlsruhe.de Tel: 07251/ , Mobil: Fax: / Magdalena.Rahmann@ landratsamt-karlsruhe.de Tel: 07251/ , Mobil: Fax: / Gerhard.Sorg@landratsamt-karlsruhe.de Auskunft im Regierungspräsidium (RP) Vorzimmer Abt / Im Karlsruhe, (LWA) Zentrale 07251/ Besucheradresse: Am Viehmarkt 1, Bruchsal Stand:

Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV)

Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV) Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV) Offshore-ArbZV Ausfertigungsdatum: 05.07.2013 Vollzitat: "Offshore-Arbeitszeitverordnung vom

Mehr

Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz

Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz Unterweisung zur Gefährdungsanalyse Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz Name.ppt Seite 1 Der Arbeitgeber unterzieht die Arbeitsplätze

Mehr

Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes durch die Länderbehörden. Ursula Höfer Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz 1

Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes durch die Länderbehörden. Ursula Höfer Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz 1 Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes durch die Länderbehörden Ursula Höfer Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz 1 Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes durch die Länderbehörden 2

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

Psychische Belastung aktuelle Entwicklungen

Psychische Belastung aktuelle Entwicklungen Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Psychische Belastung bei der Arbeit - Erkennen, Beurteilen, Handeln 19. März, Wetzlar Psychische Belastung aktuelle Entwicklungen Bettina Splittgerber

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Überlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen

Überlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen Überlastungsanzeigen Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen 13.02.2013 Pferde haben immer sehr viel mehr kapiert, als sie sich anmerken ließen. Es

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3)

Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3) Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe (VSG ) Stand: 1. Januar 2000 in der Fassung vom 02. Juli 2015 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Inhalt Seite 1 Grundsätze...3 2 Erste-Hilfe-Leistung...3

Mehr

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln Nach geltendem Arbeitsschutzrecht in Deutschland dürfen an und mit Arbeitsmitteln nur Personen beschäftigt

Mehr

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. ... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft

Mehr

Speicher in der Cloud

Speicher in der Cloud Speicher in der Cloud Kostenbremse, Sicherheitsrisiko oder Basis für die unternehmensweite Kollaboration? von Cornelius Höchel-Winter 2013 ComConsult Research GmbH, Aachen 3 SYNCHRONISATION TEUFELSZEUG

Mehr

DIE NACHT IN DEUTSCHEN KRANKENHÄUSERN RECHTLICHE ASPEKTE DER NACHTARBEIT

DIE NACHT IN DEUTSCHEN KRANKENHÄUSERN RECHTLICHE ASPEKTE DER NACHTARBEIT DIE NACHT IN DEUTSCHEN KRANKENHÄUSERN RECHTLICHE ASPEKTE DER NACHTARBEIT Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers/Trägers für Beschäftigte im Nachtdienst definiert sich unter anderem in folgenden Schutzgesetzen

Mehr

Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 1

Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 1 Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 7. (Vom 5. August 997) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 59 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) sowie Ziff. des Einführungsgesetzes

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,

Mehr

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) (1) Red. Anm.:

Mehr

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege Aktuelle Berichte Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege 19/2015 In aller Kürze Im Bereich der Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Arbeitslose

Mehr

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,

Mehr

Schulung des technischen Personals im Krematorium. Notwendigkeiten und Möglichkeiten.

Schulung des technischen Personals im Krematorium. Notwendigkeiten und Möglichkeiten. Vortrag Schulung des technischen Personals im Krematorium. Notwendigkeiten und Möglichkeiten. Gerd Witte Geschäftsführer eneg Vertrieb- und Service GmbH Nur qualifizierte Schulungen von Mitarbeitern sind

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005 Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte 1. Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das ArG Ab dem 1. Januar 2005 unterstehen

Mehr

RAB 33 Stand: 12.11.2003

RAB 33 Stand: 12.11.2003 Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Allgemeine Grundsätze nach 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung RAB 33 Stand: 12.11.2003 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen

Mehr

Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen. 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3

Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen. 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3 Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3 Inhalte Wozu Arbeitsschutz? Gesetze im Arbeitsschutz Wo steht was zur Gefährdungsbeurteilung?

Mehr

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb 6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr

Mehr

Zwischen den Stühlen? Psychische Belastungen von Führungskräften der mittleren Ebene aus arbeitsweltlicher Sicht

Zwischen den Stühlen? Psychische Belastungen von Führungskräften der mittleren Ebene aus arbeitsweltlicher Sicht Karoline Kleinschmidt, IG Metall Zwischen den Stühlen? Psychische Belastungen von Führungskräften der mittleren Ebene aus arbeitsweltlicher Sicht Zur Relevanz des Themas 2 Überblick Wer gehört zur mittleren

Mehr

Verkehrsunfallbilanz 2013

Verkehrsunfallbilanz 2013 Verkehrsunfallbilanz 2013 I. Trends/Entwicklungen Verkehrsunfallentwicklung insgesamt nahezu unverändert Rückgang der Verletzten um 0,6 % aber Anstieg der Getöteten um 2,4 % - Rückgang der Getöteten bei

Mehr

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 6.83/08 Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Vorwort Jeder, der eine Getränkeschankanlage

Mehr

Belastungen am Arbeitsplatz

Belastungen am Arbeitsplatz Anlage 2b Belastungen am Arbeitsplatz Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitschutzgesetz BU/GmbH: Abteilung:.. Schlüssel-.. Anmerkung: Sie bekamen diesen bogen von der gemeinsamen Kommission* überreicht.

Mehr

Ganz sicher oben arbeiten!

Ganz sicher oben arbeiten! www.moellerart.de Die Lift2Go Safety First Programme bringen Sie nach oben. Einfach, sicher und schnell. Ganz sicher oben arbeiten! Arbeitsbühnen-Seminare w w w. m o e l l e r a r t. d e 2 0 1 4 Mit uns

Mehr

Unterweisungskonzept für Auszubildende

Unterweisungskonzept für Auszubildende Unterweisungskonzept für Auszubildende Erforderliche Unterweisung Vorschrift Inhalte Unterweisung durch Form 1 Allgemein 12 ArbSchG 4 BGV A1 29 JArbSchG -Verhalten bei Unfällen -Erste Hilfe -Verhalten

Mehr

Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten

Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten Verwaltungsvorschrift vom 29. März 2001 Az.: 15-0304.5/83 1. Verantwortlichkeiten Für die Beachtung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften ist als Arbeitgeber

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Befähigte Person im Gerüstbau

Befähigte Person im Gerüstbau Befähigte Person im Gerüstbau Das Thema Befähigte Person ist in Gerüstbauunternehmen ein viel diskutiertes Thema. Viele der Aufsichtsführenden in den Kolonnen sind zwar langjährige erfahrene Gerüstbauer,

Mehr

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner 06.12.2013 Warum muss Arbeitsschutz organisiert werden? Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6 Mitgänger-Flurförderzeug umgekippt Fahrer schwer verletzt Wie sieht es mit der Haftung aus? In vielen Betrieben wird der Umgang mit sog. mitgängergeführten Flurförderzeugen auf die leichte Schulter genommen.

Mehr

Info zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit

Info zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit Da es oft Nachfragen und Verständnisprobleme mit den oben genannten Begriffen gibt, möchten wir hier versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Nehmen wir mal an, Sie haben ein Stück Wasserrohr mit der

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht. Frank im Sande, Staatsanwaltschaft Braunschweig 1

Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht. Frank im Sande, Staatsanwaltschaft Braunschweig 1 Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht 1 Einleitung Fremdbestimmte Arbeit birgt für den Arbeitnehmer Gefahren in sich Zum Schutz vor diesen Gefahren hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, deren

Mehr

Schimmelpilze sitzen auf dem Trockenen

Schimmelpilze sitzen auf dem Trockenen Wie Feuchtigkeit in der Wohnung vermeidbar ist Schimmelpilze sitzen auf dem Trockenen Duschen, waschen, kochen, wohnen in einem Haushalt mit drei Personen werden jeden Tag bis zu 14 Liter Wasser freigesetzt.

Mehr

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02. Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der

Mehr

Gesund arbeiten am PC Testen Sie Ihren Arbeitsplatz

Gesund arbeiten am PC Testen Sie Ihren Arbeitsplatz Gesund arbeiten am PC Testen Sie Ihren Arbeitsplatz Kopf- und Rückenschmerzen, Verspannungen in Nacken und Schultern das muss nicht sein. Tragen Sie selbst zu Ihrer Gesundheit bei. Sitze ich richtig? Wissen

Mehr

Psychologie im Arbeitsschutz

Psychologie im Arbeitsschutz Fachvortrag zur Arbeitsschutztagung 2014 zum Thema: Psychologie im Arbeitsschutz von Dipl. Ing. Mirco Pretzel 23. Januar 2014 Quelle: Dt. Kaltwalzmuseum Hagen-Hohenlimburg 1. Einleitung Was hat mit moderner

Mehr

Geschlecht männlich weiblich keine Angabe. Alter bis 30 31 bis 45 ab 46 keine Angabe

Geschlecht männlich weiblich keine Angabe. Alter bis 30 31 bis 45 ab 46 keine Angabe Allgemeine Fragen 0.1 0.2 0.3 Abteilung / Bereich / Kostenstelle Geschlecht männlich weiblich Alter bis 30 31 bis 45 ab 46 0.4 Wie wird die Arbeitszeit erfasst? Elektronische Zeiterfassung Selbstaufschreiben

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Dienstanweisung für Arbeitsschutz

Dienstanweisung für Arbeitsschutz Seite 1 von 5 Diese DA gilt ab: 01.07.2009 Diese DA ersetzt die Fassung vom: Änderungshinweise: 01.06.1999 Formelle Änderung Verteiler (Geltungsbereich) Alle Mitarbeiter des UKS Erstellt am 04.06. 2009

Mehr

Instandhaltung in den Vorschriften zum Arbeitnehmer/innenschutz

Instandhaltung in den Vorschriften zum Arbeitnehmer/innenschutz Europäische Kampagne zum Thema "sichere Instandhaltung" Instandhaltung in den Vorschriften zum Arbeitnehmer/innenschutz DI Ernst Piller, Zentral-Arbeitsinspektorat ernst.piller@bmask.gv.at ein wenig Statistik

Mehr

Pflichtenübertragung. Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Pflichtenübertragung. Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz Pflichtenübertragung Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz Einleitung... 4 Wer ist alles für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich?... 5 Wer ist verantwortlich

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung

Mehr

Gutes Leben was ist das?

Gutes Leben was ist das? Lukas Bayer Jahrgangsstufe 12 Im Hirschgarten 1 67435 Neustadt Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Landwehrstraße22 67433 Neustadt a. d. Weinstraße Gutes Leben was ist das? Gutes Leben für alle was genau ist das

Mehr

Welche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?...

Welche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?... Erhebung zu den Meinungen und Erfahrungen von Immigranten mit der deutschen Polizei Im Rahmen unseres Hauptseminars zu Einwanderung und Integration an der Universität Göttingen wollen wir die Meinungen

Mehr

Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis

Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis Fritz Fischl - Sicherheitsfachkraft - Betriebsrat Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis 1??? wer ist für Arbeitsschutz verantwortlich???!!! jeder Versicherte!!! (siehe drittes Kapitel

Mehr

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Ich-AG und Arbeitsschutz

Ich-AG und Arbeitsschutz BLUME 1 Ich-AG - Statistik 2 Anzahl der Ich-AG s im gesamten Bundesgebiet: 157.400 (Stand: 2.09.2004) Anzahl der Ich-AG s in Sachsen-Anhalt: 6.233 (Stand: 31.08.2004) Meinungen Selbstständiger zum Thema

Mehr

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 3/09 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR Mehr

Mehr

Verantwortung im Arbeitsschutz Rechtsgrundlagen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz

Verantwortung im Arbeitsschutz Rechtsgrundlagen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz Rechtsgrundlagen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz Bedburg, 26.07.2010 Ingenieurbüro Jörg Potesil Web: www.potesil.de Mail: Joerg.std@potesil.de Inhalt I II III Unternehmerpflichten Rechtsfolgen

Mehr

Feiertage in Marvin hinterlegen

Feiertage in Marvin hinterlegen von 6 Goecom GmbH & Co KG Marvin How to's Feiertage in Marvin hinterlegen Feiertage spielen in Marvin an einer Reihe von Stellen eine nicht unerhebliche Rolle. Daher ist es wichtig, zum Einen zu hinterlegen,

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Kreativ visualisieren

Kreativ visualisieren Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Excel Arbeitszeiterfassung

Excel Arbeitszeiterfassung Dokumentation Arbeitszeiterfassung Version 2013 08 19 4.1 DE Excel Arbeitszeiterfassung Dokumentation Copyright (C) 2007 2013, stallwanger IT.dev process and controlling. All rights reserved. 1 Vorwort

Mehr

Punkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem?

Punkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem? Punkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem? Durch das System der Punkte in Flensburg ist die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer mit deutscher Fahrerlaubnis gewährleistet.

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Müllgebühren Steiermark

Müllgebühren Steiermark Müllgebühren Steiermark - Veröffentlichung der Kosten und Gebührenberechnung (transparent) - Grundgebühr nicht pro Person (familienfreundlich) - Variable Gebühr mit ökologischen Anreiz (ökologisch) - Gemeindeverbände

Mehr

Grundlagen der Theoretischen Informatik, SoSe 2008

Grundlagen der Theoretischen Informatik, SoSe 2008 1. Aufgabenblatt zur Vorlesung Grundlagen der Theoretischen Informatik, SoSe 2008 (Dr. Frank Hoffmann) Lösung von Manuel Jain und Benjamin Bortfeldt Aufgabe 2 Zustandsdiagramme (6 Punkte, wird korrigiert)

Mehr

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Kurzinformation Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Jeder Unternehmer / Arbeitgeber unterliegt Grundpflichten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben

Mehr

EINIGE ERGEBNISSE IM DETAIL

EINIGE ERGEBNISSE IM DETAIL EINIGE ERGEBNISSE IM DETAIL TEILZEIT IST FRAUENSACHE 55,8 Prozent der befragten weiblichen Einzelhandelsbeschäftigten sind Teilzeitbeschäftigt aber nur 12,3 Prozent der Männer. Das Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Umgang mit Gabelstaplern

Umgang mit Gabelstaplern T I P P S Umgang mit Gabelstaplern Ein Gabelstapler ist kein PKW und trotzdem brauchen Sie eine spezielle Fahrerlaubnis. Dies wird häufig vergessen und deshalb heißt es dann in der Unfallmeldung Dritte

Mehr

WAS finde ich WO im Beipackzettel

WAS finde ich WO im Beipackzettel WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Aktiv gegen Stress und Burnout Praxisleitfaden für Betriebsräte Dipl.-Ing. Harald Lehning, Institut für kritische Sozialforschung und Bildungsarbeit

Mehr

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten: Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere

Mehr

Rechtliche Grundlagen. des Arbeitsschutzes

Rechtliche Grundlagen. des Arbeitsschutzes Rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes Inhalt des Vortrags 1. Handlungspflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz 2. Mitbestimmungsrechte beim Arbeitsschutz 3. Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zu psychischen

Mehr

So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor

So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor G 51/1 So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von und Berufsgenossenschaft vor Inhalt Seite Suchwort-Register Magazin Die Sifa und die Betriebsrevisionen: ein wichtiges Thema 2 Revisionen durch die

Mehr

Manager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung

Manager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung Manager von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen Spielanleitung Manager Ein rasantes Wirtschaftsspiel für 3 bis 6 Spieler. Das Glück Ihrer Firma liegt in Ihren Händen! Bestehen Sie gegen

Mehr

Insiderwissen 2013. Hintergrund

Insiderwissen 2013. Hintergrund Insiderwissen 213 XING EVENTS mit der Eventmanagement-Software für Online Eventregistrierung &Ticketing amiando, hat es sich erneut zur Aufgabe gemacht zu analysieren, wie Eventveranstalter ihre Veranstaltungen

Mehr

Arbeitsschutz Bezirksregierung Arnsberg

Arbeitsschutz Bezirksregierung Arnsberg Arbeitsschutz Bezirksregierung Arnsberg Arbeitsstätten aus Sicht einer Aufsichtsbehörde Wie ist der Aufbau des staatlichen Arbeitsschutzes und welche Aufgaben hat der staatliche Arbeitsschutz in NRW! Wie

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Führung und Gesundheit. Wie Führungskräfte die Gesundheit der Mitarbeiter fördern können

Führung und Gesundheit. Wie Führungskräfte die Gesundheit der Mitarbeiter fördern können Führung und Gesundheit Wie Führungskräfte die Gesundheit der Mitarbeiter fördern können Was ist gesundheitsförderliche Führung? Haben denn Führung und Gesundheit der Mitarbeiter etwas miteinander zu tun?

Mehr

Geschlecht männlich weiblich keine Angabe. Alter bis 30 31 bis 45 ab 46 keine Angabe

Geschlecht männlich weiblich keine Angabe. Alter bis 30 31 bis 45 ab 46 keine Angabe Allgemeine Fragen 0.1 0.2 0.3 Abteilung / Bereich / Kostenstelle Geschlecht männlich weiblich Alter bis 30 31 bis 45 ab 46 Arbeitsorganisation (Teil I) 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 1.10 Tritt bei

Mehr

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,

Mehr

Umfrage zum Rauchererlass. des Teletta-Groß-Gymnasiums Leer. im Schuljahr 2004/2005

Umfrage zum Rauchererlass. des Teletta-Groß-Gymnasiums Leer. im Schuljahr 2004/2005 Umfrage zum Rauchererlass am Teletta-Groß-Gymnasium Leer im Schuljahr 2004/2005 Schülervertretung des Teletta-Groß-Gymnasiums Leer Matthias Kohnen Juri Solloch - Seite 1 von 6 - Vorwort Am 1. August 2005

Mehr

PCD Europe, Krefeld, Jan 2007. Auswertung von Haemoccult

PCD Europe, Krefeld, Jan 2007. Auswertung von Haemoccult Auswertung von Haemoccult Ist das positiv? Nein! Ja! Im deutschen Krebsfrüherkennungsprogramm haben nur etwa 1 % der Frauen und 1,5 % der Männer ein positives Haemoccult -Ergebnis, da dieser Test eine

Mehr