Pfändung. Anwender-Dokumentation. Stand: Juli 2011

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1 Pfändung Anwender-Dokumentation Stand: Juli 2011 Telefon Hotline Personalwesen 04261/ Rechnungswesen 04261/ Branchen-Service 04261/ Mobilität & KDW Service 04261/ Fax 04261/

2 Copyright by PDS Programm + Datenservice GmbH Alle Rechte vorbehalten. Diese Dokumentation dient als Arbeitsunterlage für BenutzerInnen der PDS-Software. Die in dieser Dokumentation dargestellten Beispiele und Zahlenmaterialien (unter dem Phantasienamen einer nicht existierenden Firma) sind frei gewählt. Eventuelle Ähnlichkeiten mit bestehenden Unternehmen sind rein zufällig. Programmänderungen werden bis zum Erscheinen einer neuen Ausgabe der Online-Dokumentation in den programmbezogenen Abschnitten der einzelnen Release-Anleitungen beschrieben. Änderungen des Textes bleiben vorbehalten. Inhalt ohne Gewähr. Pfändung Seite 2 / 28

3 Inhaltsverzeichnis 1. Pfändung - Grundsätzliches Stammdaten Firmen-Stammdaten Tabelle PFÄNDUNGS-STAMMDATEN Personal-Stammdaten Tabelle VWL-DATEN Tabelle PFÄNDUNGS-DATEN... 9 Tabelle GRUNDDATEN Tabelle Darlehns-/Pfändungsbeträge Tabelle ZAHLUNGSDATEN Tabelle SONDERFÄLLE Tabelle INFO-FELDER Tabelle VORTRÄGE Tabelle UNTERHALTSPFÄNDUNG Besonderheiten bei der Vorpfändung Besonderheiten bei der Teilabtretung Besonderheiten bei der Vollabtretung Besonderheiten beim Arbeitgeberdarlehn Lohnarten-Stammdaten Feste Lohnarten Lohn/Gehaltsabrechnung Pfändungsauswertungen Allgemein Pfändungs-Auswertungs-Stammdaten Tabellen-Auswahl Abrechnung/Auswertungen, -> Pfändungsliste Pfändung Seite 3 / 28

4 1 Pfändung - Grundsätzliches 1. Pfändung - Grundsätzliches Das Pfändungsmodul wurde sehr variabel gestaltet, um alle gesetzlichen Anforderungen und Anwendungswünsche zu berücksichtigen. Da das Thema Pfändung rechtlich sehr umstritten ist, können wir als Softwarehersteller keinerlei Gewährleistung für eine falsche Pfändungsermittlung übernehmen. Deshalb kontrollieren Sie bitte alle Berechnungen etc. sorgfältig. Bedenken Sie bitte, dass Sie als Drittschuldner bei der falschen Ermittlung und Abführung der Pfändungs-Beträge im Zweifelsfall immer doppelt zahlen müssen. Sie haben zwar die Möglichkeit, das Geld von Ihrem Arbeitnehmer oder Gläubiger zurückzufordern, aber wenn ein Arbeitnehmer schon Pfändungen hat, müssen Sie damit rechnen, dass er nicht bezahlen kann. Bei einer evtl. notwendigen Pfändung Ihrer Ansprüche wird Ihre Forderung hinten angestellt. Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Abrechnungen und Stammdaten-Schlüsselungen GENAU zu kontrollieren und bei Zweifelsfragen Rücksprache mit dem Vollstreckungsgericht zu halten. Sollten Sie nicht wissen, an welchen Gläubiger Sie zuerst zahlen müssen, können Sie das Geld beim Vollstreckungsgericht hinterlegen, bis die Zweifel ausgeräumt sind. Pfändung Seite 4 / 28

5 2. Stammdaten 2.1 Firmen-Stammdaten Um die Tabelle PFÄNDUNGS-STAMMDATEN zu erhalten, muss in der Tabelle ZUSATZ- MODULE das Feld PFÄNDUNG mit JA geschlüsselt werden Tabelle PFÄNDUNGS-STAMMDATEN Diese Tabelle setzt sich aus 2 Seiten zusammen. Auf der ersten Seite müssen die Pfändungsfreigrenzen für Sachpfändungen und andere grundsätzliche Schlüsselungen vorgenommen werden, auf der zweiten Seite werden die Berechnungskennzeichen für die Lohnarten-Schlüsselungen festgelegt. Feld GÜLTIG AB (Seite 1): Es können verschiedene Pfändungsfreigrenzen hinterlegt werden. Ab Juli 2011 gelten nachfolgend beschriebene Grenzen. Hinterlegen Sie also im Feld GÜLTIG AB Sollten sich die Pfändungsfreigrenzen ändern, müssen Sie eine neue Gültigkeit mit den neuen Grenzen hinterlegen. Das Programm greift dann automatisch auf die für den jeweiligen Abrechnungsmonat relevanten Grenzen zurück. Feld BERECHNUNGSFORM: Es gibt zwei verschiedene Auffassungen, wie das Pfändungsnetto ermittelt werden muss. Kennzeichen 1 = gesetzliche Abzüge vom normalen Brutto berechnen In 850a ZPO ist geregelt, dass Bezüge, die unmittelbar auf Grund steuerrechtlicher oder sozialrechtlicher Vorschriften zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Schuldners abzuführen sind, der Pfändung entzogen sind. D. h. vom Gesamtbrutto des Mitarbeiters werden alle Steuer- und Sozialversicherungsabgaben ermittelt, die abgeführt werden müssen (normale Brutto-/Nettoabrechnung), von dem verbleibenden Betrag werden die unpfändbaren Bezüge abgezogen, um das Pfändungsnetto zu ermitteln. Es kann also weniger gepfändet werden, da die tatsächlichen Abgaben des Mitarbeiters berücksichtigt werden. Kennzeichen 2 = gesetzliche Abzüge vom pfändbaren Brutto berechnen Es gibt jedoch auch die Meinung, dass die Ermittlung des Pfändungsnettos folgendermaßen durchgeführt werden muss: Ermittlung aller pfändbaren (Brutto-) Beträge (unberücksichtigt bleiben z. B. Blindenzulagen, also alle Lohnarten, die auf unpfändbar geschlüsselt sind). Dieser Betrag ist also geringer als das Gesamtbrutto des Mitarbeiters. Von diesem Betrag werden (fiktiv) Steuer- und Pfändung Seite 5 / 28

6 Sozialversicherungsabgaben berechnet, um das Pfändungsnetto zu ermitteln. Dieses Pfändungsnetto ist also höher, dem Mitarbeiter kann mehr gepfändet werden. Entscheiden Sie also hier, auf welche Art in Ihrer Firma gepfändet werden soll. Bei Unschlüssigkeit können Sie sich bei Ihrem Amtsgericht erkundigen. Felder GRUNDFREIBETRAG und % FREI VOM MEHRBETRAG Die Pfändungstabelle, die im Handel erhältlich ist, setzt sich aus einer einfachen Berechnung zusammen. Es werden Grundfreibeträge für den Schuldner und die Unterhaltsberechtigten (U s) berücksichtigt. Diese Grundfreibeträge werden vom pfändbaren Netto (Ermittlung abhängig von der Schlüsselung im Feld BERECHNUNGSFORM) abgezogen. Von dem verbleibenden Mehrbetrag (Differenz zwischen pfändbaren Netto und Grundfreibetrag gesamt) verbleiben dann noch bestimmte Prozentsätze für Schuldner und Unterhaltsberechtigte pfändungsfrei. Seit Juli 2011 gültige Schlüsselung: Grundfreibetrag Schuldner Grundfreibetrag 1. U Grundfreibetrag U 1.028,89 Euro 387,22 Euro 215,73 Euro % Frei vom Mehrbetrag Schuldner 30% % Frei vom Mehrbetrag 1. U 20% % Frei vom Mehrbetrag U 10% Feld MAXIMAL PFÄNDUNGSFREI Die oben beschriebene Pfändungsfreiheit für das Nettoeinkommen gilt nicht unbegrenzt. In diesem Feld muss hinterlegt werden, welcher Betrag maximal pfändungsfrei verbleiben darf. Seit Juli 2011 gültige Schlüsselung: Max. Pfändungsfrei 3.154,15 Euro Tabelle SEITE 2 Sie können 12 verschiedene Pfändungskennzeichen für Lohnarten aufnehmen. Diese Pfändungskennzeichen werden Ihnen dann in den Lohnarten-Stammdaten, Feld KZ PFÄNDUNG, mit der von Ihnen hier hinterlegten Bezeichnung vorgeschlagen. Je nach Schlüsselung im Feld ART DER PFÄNDUNG in der Tabelle PFÄNDUNGS-DATEN (PERSONAL-STAMMDATEN) wird bei der Ermittlung des Pfändungsnettos die Schlüsselung für Unterhaltspfändung oder für Normalpfändung herangezogen. Pfändung Seite 6 / 28

7 Schlüsselung Feld ART DER PFÄNDUNG (PERSONAL-STAMMD.) 1=norm. Pfändung 2=Unterhaltspfändung 3=Vorpfändung 4=Teilabtretung 5=Vollabtretung 6=Arbeitgeberdarlehn Berücksichtigung NORMALREGELUNG (FIRMEN-STAMMDAT.) X X X X X Berücksichtigung UNTERH.REGELUNG (FIRMEN-STAMMDAT.) X Feld BEZEICHNUNG Kapazität 15 Stellen, alphanumerisch Wählen Sie eine Bezeichnung, die Ihnen über den Pfändungsumfang sofort Aufschluss gibt. Feld NORMAL FREIE PROZENT In diesem Feld hinterlegen Sie den Prozentsatz, der bei Normalpfändung (Sachpfändung) maximal für den Arbeitnehmer (Schuldner) pfändungsfrei verbleiben soll. Beispiel Mehrarbeitsvergütungen sind bei Sachpfändungen zur Hälfte unpfändbar. In diesem Feld müsste also 50 hinterlegt werden. In den LOHNARTEN-STAMMDATEN müssen Sie dann für die Mehrarbeitsvergütungs-Lohnarten die Nummer dieses Pfändungs-Kennzeichens hinterlegen. Feld NORMAL MAX. FREIBETRAG Hier hinterlegen Sie einen Betrag, der bei Normalpfändung (Sachpfändung) maximal für den Arbeitnehmer pfändungsfrei verbleiben soll. Beispiel Weihnachtsgeld ist bei Sachpfändungen zur Hälfte unpfändbar, pfändungsfrei verbleiben jedoch maximal 500 Euro. In diesem Feld muss dann 500 hinterlegt werden. In den LOHNARTEN-STAMMDATEN müssen Sie für die Weihnachtsgeld-Lohnarten dieses Pfändungs-Kennzeichen hinterlegen. Pfändung Seite 7 / 28

8 Feld UNTERHALT FREIE PROZENT In diesem Feld hinterlegen Sie den Prozentsatz, der bei Unterhaltspfändung maximal für den Arbeitnehmer (Schuldner) pfändungsfrei verbleiben soll. Beispiel Mehrarbeitsvergütungen sind bei Unterhaltspfändungen zu einem Viertel unpfändbar. In diesem Feld müsste also 25 hinterlegt werden. In den LOHNARTEN-STAMMDATEN müssen Sie dann für die Mehrarbeitsvergütungs-Lohnarten die Nummer dieses Pfändungs- Kennzeichens hinterlegen. Feld UNTERHALT MAX.FREIBETRAG Hier hinterlegen Sie einen Betrag, der bei Unterhaltspfändung maximal für den Arbeitnehmer pfändungsfrei verbleiben soll. Beispiel 1 Weihnachtsgeld ist bei Unterhaltspfändungen zu einem Viertel unpfändbar, pfändungsfrei verbleiben jedoch maximal 250 Euro. In diesem Feld muss dann 250 hinterlegt werden. In den LOHNARTEN-STAMMDATEN müssen Sie für die Weihnachtsgeld-Lohnarten dieses Pfändungs-Kennzeichen hinterlegen. Eine Lohnart kann für Sachpfändung anders geschlüsselt werden, als für Unterhaltspfändung. Es besteht die Möglichkeit, dass die Lohnart zu einem bestimmten Prozentsatz und/oder mit einem bestimmten Betrag pfändungsfrei verbleibt. Beispiel 2 Weihnachtsgeld ist bei Sachpfändung zur Hälfte unpfändbar, maximal pfändungsfrei verbleiben dürfen jedoch nur 500 Euro. Bei Unterhaltspfändungen darf dem Mitarbeiter nur ein Viertel pfändungsfrei belassen werden, maximal jedoch 250 Euro. Schlüsselungs-Vorschlag für Weihnachtsgeld-Pfändungs-KZ: Bezeichnung: Weihn.-Geld Normal, frei Prozent 50 Normal, max. Freibetrag 500 Unterhalt, frei Prozent 25 Unterhalt, max. Feibetrag 250 Pfändung Seite 8 / 28

9 Beispiel 3 Mehrarbeitsvergütungen sind bei Sachpfändungen grundsätzlich zur Hälfte pfändungsfrei, bei Unterhaltspfändungen zu einem Viertel. Es gibt keinen maximalen Freibetrag. Schlüsselungs-Vorschlag für Mehrarbeitsvergütungs-Pfändungs-KZ: Bezeichnung: halb pfandfrei Normal, frei Prozent 50 Normal, max. Freibetrag keine Schlüsselung Unterhalt, frei Prozent 25 Unterhalt, max. Feibetrag keine Schlüsselung 2.2 Personal-Stammdaten Tabelle VWL-DATEN Feld ABSCHLUSS-DATUM Die Eingabe eines Abschluss-Datums ist entscheidend dafür, ob der VWL-Betrag vom pfändbaren Netto abgezogen werden darf oder nicht. Liegt das Datum vor dem Pfändungs-Zustelldatum, wird der VWL-Betrag vom pfändbaren Netto abgezogen d.h., der pfändbare Betrag ist geringer. Liegt das Datum nach dem Pfändungs-Zustelldatum, wird der VWL-Betrag NICHT vom pfändbaren Netto abgezogen d.h., der pfändbare Betrag ist höher. Soll der VWL-Betrag generell nicht berücksichtigt werden, darf hier keine Eingabe erfolgen Tabelle PFÄNDUNGS-DATEN Die Tabelle Pfändungs-Daten der Personal-Stammdaten ist in mehrere Untertabellen aufgeteilt. Welche Untertabellen zur Auswahl stehen, ist abhängig von der Schlüsselung im Feld ART DER PFÄNDUNG. Zusätzlich besteht eine Abhängigkeit, welche Felder angezeigt werden, nicht alle Felder sind für alle Pfändungsarten nötig. Wenn eine Pfändung hinterlegt ist, können nachträglich nur wenige (nicht abrechnungsrelevante Felder) geändert werden, da sonst nachträglich schwer nachzuvollziehen ist, wie die Pfändung vor Änderung geschlüsselt war. Sollten Sie fehlerhafte Schlüsselungen vorgenommen haben, muss die Pfändung Seite 9 / 28

10 Pfändung gelöscht und neu aufgenommen werden, falls Sie mit diesen falschen Daten schon abgerechnet haben. Tabelle GRUNDDATEN Feld LFD.-NUMMER Sie können bis zu 9999 Pfändungen pro Mitarbeiter hinterlegen. Die laufende Nummer ist nicht maßgebend für die Pfändungsreihenfolge. Die Pfändungsreihenfolge richtet sich nach der Art der Pfändung bzw. nach dem Eingang des Pfändungsbeschlusses. Das heißt also, dass die lfd. Nummer 2 vor Nummer 1 gepfändet wird, wenn es sich bei beiden Beschlüssen um Sachpfändung handelt, aber das Datum (bei gleichen Daten die Uhrzeit) in Feld EINGANG PFÄNDUNGSBESCHLUSS in Pfändung 2 kleiner ist als das in Pfändung 1. Feld ART DER PFÄNDUNG Kennzeichen 1 = normale Pfändung Schlüsseln Sie dieses Kennzeichen für normale Sachpfändungen. Es werden dann bei der Ermittlung des pfändbaren Betrages die Pfändungsfreibeträge, die in den Firmen- Stammdaten hinterlegt sind, berücksichtigt. Kennzeichen 2 = Unterhaltspfändung Unterhaltspfändungen dürfen aus dem sog. Vorrechtsbereich getilgt werden. Bei Unterhaltspfändungen kann im Pfändungsbeschluss festgelegt worden sein, wie viel Euro dem Schuldner (Arbeitnehmer) pfändungsfrei belassen werden dürfen. (Dieser pfändungsfreie Betrag darf nicht größer sein, als der Betrag, der bei Sachpfändungen pfändungsfrei belassen werden darf). Der Differenzbetrag zwischen diesem pfändungsfreien Betrag und dem Betrag, der für Sachpfändungen pfändbar wäre, ist der Vorrechtsbereich. Beispiel Ein Mitarbeiter hat ein pfändbares Nettoeinkommen von Euro. Er hat 1 Unterhaltsberechtigten. Es ergibt sich also lt. Pfändungstabelle ein pfändbarer Betrag von 36,95 Euro. Im Unterhaltspfändungsbeschluss steht:...dem Schuldner sind monatlich 900,00 Euro pfandfrei zu belassen. Vom dem darüber hinausgehenden Betrag sind für den Gläubiger ein Viertel pfändbar... Pfändung Seite 10 / 28

11 Für Unterhaltspfändungen ergibt sich also folgendes: Von dem Nettoeinkommen sind pfandfrei für den Schuldner von dem Restbetrag über sind ein Viertel pfändbar gleich unpfändbar Euro 900,00 Euro zu belassen 593 Euro 148,25 Euro 1.344,75 Euro Der Differenzbetrag zwischen 148,25 Euro und 36,95 Euro = 111,30 Euro ist der sog. Vorrechtsbereich. Wenn eine Sachpfändung VOR der Unterhaltspfändung eingeht, dürfen für die Sachpfändung 36,95 Euro gepfändet werden, für die Unterhaltspfändung nur noch 111,30 Euro. Geht die Unterhaltspfändung vor der Sachpfändung ein, bekommt der Unterhaltsgläubiger die vollen 148,25 Euro; der Gläubiger der Sachpfändung wird erst berücksichtigt, wenn die Unterhaltsschuld getilgt ist. Pfändbarkeit verschiedener Einkunftsarten bei Unterhaltspfändungen Bei der Ermittlung des Pfändungsnettos für Unterhaltspfändungen ist zu beachten, dass bestimmte Einkunftsarten bei Unterhaltspfändung anders berücksichtigt werden als bei Sachpfändungen. Beispiel Mehrarbeitsvergütung: Bei Sachpfändungen muss dem Schuldner (Arbeitnehmer) die Hälfte der Mehrarbeitsvergütungen pfändungsfrei belassen werden, bei Unterhaltspfändungen jedoch nur ein Viertel. D. h. dass das Unterhaltspfändungsnetto höher ist als das Sachpfändungsnetto, es ist also bei Unterhaltspfändungen grundsätzlich mehr pfändbar. In den FIRMEN-STAMMDATEN, Tabelle PFÄNDUNGS-STAMMDATEN, hinterlegen Sie die Pfändungskennzeichen für Lohnarten für normale Pfändung und für Unterhaltspfändung. Wenn Sie in diesem Feld ART DER PFÄNDUNG 2 = UNTERHALTSPFÄNDUNG geschlüsselt haben, werden bei der Ermittlung des Unterhaltspfändungsnettos automatisch die Schlüsselungen für Unterhaltspfändung herangezogen. Kennzeichen 3 = Vorpfändung Wenn ein Gläubiger A nicht sofort einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bewirken kann, kann er durch den Gerichtsvollzieher eine Vorpfändung aus- und zustellen lassen. D. h. dass der pfändbare Betrag noch nicht an ihn überwiesen wird, aber er schon mal den Anspruch darauf anmeldet. Wenn er dann innerhalb von einem Monat (ab Zustelldatum Vorpfändung) den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bewirkt, gilt als EINGANGSDATUM PFÄNDUNGSBESCHLUSS dafür das Zustelldatum der Vorpfändung. Wenn in der Zwischenzeit ein weiterer Pfändungsbeschluss von Gläubiger B eingeht, wird an Pfändung Seite 11 / 28

12 Gläubiger A zuerst gezahlt. Bringt Gläubiger A den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht innerhalb der Monatsfrist, ist die Vorpfändung hinfällig, Gläubiger B ist dann vorrangig. Kennzeichen 4 = Teilabtretung Ein Mitarbeiter kann den pfändbaren Betrag seines Einkommens abtreten, d. h. dieser Betrag kann nicht mehr gepfändet werden, da der Mitarbeiter nicht mehr Eigentümer ist. Bei Teilabtretung wird nicht der volle pfändbare Betrag abgetreten, so dass zusätzliche Pfändungen abgerechnet werden können. Kennzeichen 5 = Vollabtretung Dieses Kennzeichen muss geschlüsselt werden, wenn der Mitarbeiter den vollen pfändbaren Teil seines Einkommens abgetreten hat. Es ist dann keine nachfolgende Pfändung außer Unterhaltspfändung zulässig, weil der Mitarbeiter nicht mehr Eigentümer des Geldes ist. Kennzeichen 6 = Arbeitgeberdarlehn Wenn das Kennzeichen ARBEITGEBERDARLEHN geschlüsselt wird, erscheint ein Fenster mit der Abfrage AUSDRUCK AUF ABRECHNUNG? Wenn Sie JA schlüsseln, werden auf der Lohn/Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters, im Bereich SONSTIGE HINWEISE folgende Felder ausgewiesen: Arbeitgeberdarlehn Tilgung Restdarlehn Zinsen (wenn abgerechnet) Feld GLÄUBIGER Sie haben 4 Zeilen à 40 Zeichen, um den Namen und die Anschrift des Gläubigers zu hinterlegen. Die erste Zeile ist wichtig, sie kann z. B. im Feld EMPFÄNGER, in der Tabelle ZAHLUNGSDATEN über Sondertaste herangezogen werden. Feld EINGANGSDATUM/ZEIT PFÄNDUNGSBESCHLUSS Die hier hinterlegten Daten sind entscheidend für die Berücksichtigungsreihenfolge der Pfändungsbeschlüsse. Der Pfändungsbeschluss, der als erstes eingeht, wird auch als erstes getilgt, es sei denn, im Feld BEGINN DER PFÄNDUNG ist ein späteres Datum als der lfd. Monat hinterlegt. Das Feld EINGANGSDATUM/ZEIT PFÄNDUNGSBESCHLUSS erscheint bei allen Pfändungsarten außer bei Arbeitgeberdarlehn. Wenn für zwei Pfändungsbeschlüsse in diesen Feldern die gleichen Daten hinterlegt werden (z. B. wenn der Gerichtsvollzieher 2 Beschlüsse für einen Mitarbeiter zusammen zustellt), werden beide Beschlüsse bei der Tilgung berücksichtigt. Jeder Gläubiger bekommt dann einen anteiligen Betrag. Pfändung Seite 12 / 28

13 Beispiel Pfändungsbeschluss Gläubiger 1 lautet über ,00 Euro Pfändungsbeschluss Gläubiger 2 lautet über 5.000,00 Euro Der Gerichtsvollzieher bringt beide Beschlüsse am um Uhr. Beide Pfändungen müssen mit gleichem Datum und gleicher Zeit aufgenommen werden, welcher die kleinere lfd. Nummer erhält ist nicht relevant. Bei dem betroffenen Mitarbeiter sind 300,00 Euro pfändbar. Es wird dann dieser Betrag durch die Gesamtschuld geteilt, und jeder Gläubiger bekommt entsprechend der Höhe seiner Forderung einen Anteil, in diesem Fall Gläubiger 1: 300: x = 200,00 Euro Gläubiger 2: 300: X = 100,00 Euro Wenn bei beiden Beschlüssen nicht das gleiche Datum und die gleiche Zeit hinterlegt werden, würde ein Gläubiger den gesamten pfändbaren Teil bekommen. Der andere Gläubiger erhält erst Geld, wenn der erste Pfändungsbeschluss getilgt ist. Feld EINGANGSDATUM ÜBERW. BESCHLUSS Üblicherweise werden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss immer gleichzeitig zugestellt. Eine Ausnahme ist aber z. B. die Vorpfändung, da es bei Vorpfändung keinen Überweisungsbeschluss gibt, sondern nur eine Aufforderung an den Arbeitgeber besteht, den pfändbaren Teil des Einkommens nicht mehr an den Mitarbeiter auszuzahlen. Ein Pfändungsbeschluss regelt also nur, dass nicht mehr an den Mitarbeiter (Schuldner) gezahlt werden darf. Dass dieser Betrag an den Gläubiger überwiesen werden soll, muss durch den Überweisungsbeschluss bewirkt werden. Wenn dieses Feld nicht gefüllt ist, wird keine Überweisung für diese Pfändung vorgenommen. Das Feld EINGANGSDATUM ÜBERWEISUNGSBESCHLUSS erscheint bei allen Pfändungsarten außer bei Vorpfändung und bei Arbeitgeberdarlehn. Sondertaste WIE PFÄNDUNGSEINGANG Über diese Sondertaste wird Ihnen automatisch der Feldinhalt des Feldes EINGANGSDATUM PFÄNDUNGSBESCHLUSS voreingestellt. Feld BEGINN DER PFÄNDUNG Hinterlegen Sie hier, wann mit der Pfändung begonnen werden soll. Sondertaste WIE PFÄNDUNGSEINGANG Über diese Sondertaste wird Ihnen automatisch der Feldinhalt des Feldes EINGANGSDATUM PFÄNDUNGSBESCHLUSS voreingestellt. Pfändung Seite 13 / 28

14 Feld ENDE DER PFÄNDUNG Wenn die Pfändung nur bis zu einem bestimmten Datum erfolgen soll, können Sie das Ende- Datum hier hinterlegen. Wenn keine Eingabe erfolgt, wird solange gepfändet, bis die Forderung incl. Nebenkosten und Zinsen getilgt ist. Tabelle Darlehns-/Pfändungsbeträge In dieser Tabelle werden Daten wie Anzahl Unterhaltsberechtigte, Pfändungsbeträge und Angaben zur Zinsberechnung auf die Hauptforderung und die Nebenkosten hinterlegt. Fast alle Angaben können Sie aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss entnehmen. Feld ANZAHL UNTERHALTSBERECHTIGTER Die Anzahl der Unterhaltsberechtigten des Schuldners muss nicht mit der Anzahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte übereinstimmen. Bei den Kinderfreibeträgen wird z. B. die Ehefrau nicht berücksichtigt. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, wie viel Unterhaltsberechtigte der Arbeitnehmer hat, sollten Sie sich diese Angaben auf jeden Fall schriftlich von Ihrem Arbeitnehmer geben lassen. Wir empfehlen Ihnen, sich diese Angaben anhand von Kopien des Familienstammbuches bestätigen zu lassen. Die hier hinterlegte Anzahl ist für die Ermittlung der Pfändungsfreibeträge bei Pfändungen maßgeblich. Es werden dann für die Unterhaltsberechtigten die Pfändungsfreibeträge, die Sie in den Firmen-Stammdaten hinterlegt haben, berücksichtigt. Feld ART DES PFÄNDUNGSBETRAGES In diesem Feld entscheiden Sie, ob in Feld PFÄNDUNGSBETRAG ein monatlicher oder ein Gesamtbetrag hinterlegt werden soll. Monatlich wäre z. B. bei Unterhaltspfändung denkbar. Bei Schlüsselung 0=GESAMTBETRAG wird dem Mitarbeiter der pfändbare Teil des Einkommens solange abgezogen, bis der Betrag (incl. Nebenkosten und Zinsen) getilgt ist. Bei Schlüsselung 1=MONATLICHER BETRAG wird dem Mitarbeiter jeden Monat dieser Betrag abgezogen. Wenn der hier hinterlegte Betrag größer ist, als der errechnete pfändbare Anteil seines Einkommens, wird nur der pfändbare Betrag abgeführt, die Restforderung wird für den nächsten Monat vorgetragen. Feld PFÄNDUNGSBETRAG Je nach Schlüsselung im Feld ART DES PFÄNDUNGSBETRAGES muss hier der monatliche Pfändungsbetrag oder der Gesamtbetrag ohne Zinsen und Nebenkosten hinterlegt werden. Pfändung Seite 14 / 28

15 Feld ART DER ZINSRECHNUNG Kennzeichen Beschreibung 0 = keine Zinsen Es werden keine Zinsen berechnet, z. B. anzuwenden bei zinsfreien Arbeitgeberdarlehn 1 = Zinsbetrag pro Tag Es wird pro Zinstag der in Feld ZINSSATZ/ZINSBETRAG hinterlegte Betrag herangezogen, um den monatl. Zinsbetrag zu ermitteln 2 = Zinssatz vom Restbetrag Restbetrag = Gesamtforderung abzüglich bereits getilgter Beträge. Es wird immer der Restbetrag vom Vormonat herangezogen 3 = Zinssatz vom Grundbetrag Die Zinsen werden jeden Monat von der Gesamtforderung ermittelt, bereits getilgte Beträge werden nicht in Abzug gebracht. Welche Schlüsselung für diese Pfändung maßgeblich ist, entnehmen Sie bitte dem Pfändungsbeschluss. Feld ZINSSATZ/ZINSBETRAG Je nach Schlüsselung des Feldes ART DER ZINSBERECHNUNG muss hier ein Zinssatz (pro Jahr) oder ein Zinsbetrag (pro Tag) hinterlegt werden. Bei der Zinsberechnung mit Zinssatz werden pro vollen Monat 30 Zinstage herangezogen. Bei gebrochenen Abrechnungszeiträumen, oder abweichender Schlüsselung im Feld ZINSRECHNUNG AB werden die Zinstage ausgezählt. Bei der Hinterlegung eines Zinsbetrages pro Tag werden die Zinstage als Grundlage für die Ermittlung der Gesamtzinsen herangezogen. Feld BETRAG FÜR ZINSRECHNUNG Hinterlegen Sie hier, auf welchen Betrag die Zinsen berechnet werden sollen. Über Sondertaste WIE PFÄNDUNGSBETRAG wird automatisch der Inhalt des Feldes PFÄNDUNGSBETRAG herangezogen. Feld ZINSRECHNUNG AB Ab dem hier hinterlegten Datum werden Zinsen berechnet. Sondertaste WIE PFÄNDUNGSEINGANG Es wird das Datum des Feldes EINGANGSDATUM PFÄNDUNGSBESCHLUSS voreingestellt. Pfändung Seite 15 / 28

16 Sondertaste WIE PFÄNDUNGSBEGINN Es wird das Datum des Feldes BEGINN DER PFÄNDUNG vorgeschlagen. Werden Vorträge (bereits getilgte Zinsen) eingegeben, darf das Datum Zinsrechnung ab nicht kleiner als der aktuelle Abrechnungsmonat sein. Beispiel: Der Pfändungsbeschluss ist im Februar eingegangen, wurde manuell bearbeitet und soll ab Juni mit dem Pfändungs-Modul automatisch berechnet werden. Es muss das Datum Zinsrechnung ab mit XXXX hinterlegt werden. Feld PFÄNDUNGSNEBENKOSTEN Hinterlegen Sie hier die Höhe der Pfändungsnebenkosten. Diese können Sie dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss entnehmen. Feld ART DER ZINSBERECHNUNG Sie können für die Nebenkosten eine separate Zinsberechnung hinterlegen. (Siehe Beschreibung oben.) Feld ZINSSATZ/ZINSBETRAG Siehe Beschreibung oben. Feld BETRAG FÜR ZINSBERECHNUNG Siehe Beschreibung oben. Sondertaste WIE NEBENKOSTEN Über diese Sondertaste wird automatisch der Betrag aus dem Feld PFÄNDUNGSNEBENKOSTEN herangezogen. Feld ZINSRECHNUNG AB Siehe Beschreibung oben. Tabelle ZAHLUNGSDATEN In dieser Tabelle hinterlegen Sie alle Daten, die für die Zahlung an die Gläubiger notwendig sind. Sie haben die Möglichkeit, zwei Bankverbindungen zu hinterlegen, damit Sie im Zweifelsfall an das Vollstreckungsgericht überweisen können. Diese Maßnahme möchten wir Ihnen noch mal besonders empfehlen, da die Haftung in Zweifelsfällen immer beim Arbeitgeber liegt. Er muss ggf. doppelt zahlen und es ist schwierig, das falsch gezahlte Geld zurückzubekommen. Pfändung Seite 16 / 28

17 Feld BEGINN DER ÜBERWEISUNG Bitte hinterlegen Sie hier, wann mit der Überweisung begonnen werden soll. Sondertaste WIE EINGANG ÜBERW.BES. Es wird automatisch das Datum des Feldes EINGANGSDATUM ÜBERW.-BESCHLUSS herangezogen. Sondertaste WIE PFÄNDUNGSBEGINN Das Datum des Feldes BEGINN DER PFÄNDUNG wird voreingestellt. Hinweis Wenn das Datum BEGINN DER ÜBERWEISUNG größer ist als das Datum BEGINN DER PFÄNDUNG, wird auch der gepfändete Betrag aus Vormonaten bei der ersten Zahlung berücksichtigt. Feld ÜBERWEISUNG AUF BANK Schlüsseln Sie hier, welche Bankverbindung für den aktuellen Monat herangezogen werden soll. Dieses Feld können Sie monatlich umschlüsseln, falls Sie einen Monat an den Gläubiger zahlen wollen, einen anderen Monat aber an das Vollstreckungsgericht. Felder BANK 1 BLZ und BANK 2 - BLZ Hier besteht der Zugriff auf die allgemeine Bank-Datei Ihrer Maschine. Über Eingabe eines Suchwortes oder eines Fragezeichens können Sie nach bestimmten Banken suchen. Sollte die gewünschte Bank noch nicht aufgenommen sein, können Sie dies im Programm BANK- STAMMDATEN nachholen. Felder BANK 1 - KONTO-NR und Feld BANK 2 - KONTO-NR Hinterlegen Sie hier die Kontonummern, auf die überwiesen werden soll. Felder EMPFÄNGER Geben Sie hier die Zahlungsempfänger ein. Sondertaste WIE GLÄUBIGER im 2. Empfänger-Feld Es wird automatisch der Inhalt der 1. Zeile GLÄUBIGER vorgeschlagen. Felder VERWENDUNGSZWECK I und II Sie können 2 Zeilen à 27 Zeichen Text als Verwendungszweck hinterlegen. Pfändung Seite 17 / 28

18 Sondertaste WIE BANK 1 im Verwendungszweck der 2. Bankverbindung Über diese Sondertaste wird Ihnen automatisch der Verwendungszweck, den Sie bei Bank 1 hinterlegt haben, vorgeschlagen. Tabelle SONDERFÄLLE Diese Tabelle erscheint nicht bei allen Pfändungsarten. Ihr Inhalt ist z. B. für Arbeitgeberdarlehn nicht relevant. Feld VOLLSTRECKUNGSBESCHRÄNKENDE ABREDE Der Pfändungsbeschluss des Gläubigers bleibt bestehen, er verzichtet jedoch auf einen Teil der Überweisung. Dieser Teil verbleibt also dem Schuldner. Der Gläubiger erklärt sich dazu bereit, weil er dem Schuldner nicht die Motivation zum Arbeiten nehmen will. Solange keine weitere Pfändung vorliegt, wird der Titel im Ergebnis langsamer getilgt. Tritt ein 2. Gläubiger auf, wird für Gläubiger 1 solange gezahlt, bis seine Forderung fiktiv abgegolten wäre. Solange bekommt der Schuldner noch den verzichteten Anteil. Beispiel Pfändbar wären 500,00 Euro, der Gläubiger verzichtet aber auf 200,00 Euro, ihm werden also nur 300,00 Euro überwiesen. Solange kein weiterer Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bewirkt, werden für Gläubiger 1 als Tilgung nur die 300,00 Euro angerechnet. Wenn ein 2. Gläubiger auftritt, bekommt Gläubiger 1 weiterhin 300,00 Euro, als Tilgung werden jedoch fiktiv 500,00 Euro gerechnet. Wenn dann die Pfändung von Gläubiger 1 (fiktiv) getilgt ist, bekommt Gläubiger 2 den pfändbaren Anteil des Einkommens. Gläubiger 1 muss dann, um an das restliche Geld zu kommen, einen 2. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bewirken. Schlüsselung 0 = Nein Der Gläubiger bekommt seinen gesamten pfändbaren Anteil. Schlüsselung 1 = Ja Der Gläubiger bekommt nur den Betrag, der in Feld MAXIMALER PFÄNDUNGSBETRAG hinterlegt ist. Wenn dann ein weiterer Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eingeht, bekommt er trotzdem nur den geringeren Betrag, die Tilgung erfolgt jedoch fiktiv mit dem gesamten pfändbaren Betrag. Schlüsselung 2 = Ja, solange keine weiteren Pfändungen folgen Der Gläubiger bekommt nur den Betrag, der in Feld MAXIMALER PFÄNDUNGSBETRAG hinterlegt ist. Wenn dann ein weiterer Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eingeht, bekommt er den gesamten pfändbaren Betrag, die vollstreckungsbeschränkende Abrede erlischt also. Pfändung Seite 18 / 28

19 Feld MAXIMALER PFÄNDUNGSBETRAG Hinterlegen Sie hier, wie viel Euro maximal gepfändet werden sollen. Die Differenz zwischen dem pfändbaren Einkommensteil und dem hier hinterlegten Betrag bekommt der Schuldner. Feld MINIMALER PFÄNDUNGSBETRAG Hier hinterlegen Sie einen minimalen Pfändungsbetrag (Absprache mit dem Arbeitnehmer, da er schneller tilgen möchte). Wird ein Betrag hinterlegt, wird dieser generell monatlich gepfändet auch wenn er über dem ermittelten Pfändungsbetrag liegt, d.h. die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen werden zwar ermittelt aber nicht berücksichtigt. Feld ZUSAMMENLEGUNGSBESCHLUSS? JA/NEIN-Entscheidung, ob ein Zusammenlegungsbeschluss vorliegt. Beispiel: Wenn der Gläubiger erfährt, dass der Schuldner bei 2 Arbeitgebern Arbeitseinkommen erzielt, kann er einen Zusammenlegungsbeschluss bewirken. Angenommen, der Schuldner verdient bei beiden Arbeitgebern je 800,00 Euro netto. Er hat keine Unterhaltsberechtigten, und somit einen Grundfreibetrag von 1.028,89 Euro. Vom Mehrbetrag sind 30 % unpfändbar. Bei einzelner Betrachtung der Arbeitsverhältnisse kann nichts gepfändet werden. Durch Zusammenlegung ergibt sich aber ein Nettoeinkommen von Euro Nettoeinkommen abzügl. Grundfreibetrag 1.600,00 Euro 1.028,89 Euro = Mehrbetrag 571,11 Euro davon 30 % unpfändbar also unpfändbar Gesamt verbleiben pfändbar 171,33 Euro 1.200,22 Euro 399,78 Euro Durch die Zusammenlegung erhält der Gläubiger also monatlich 399,78 Euro. Feld NETTO-EINKOMMEN AUS ZUSAMMENLEGUNG Im Zusammenlegungsbeschluss muss das Netto-Einkommen des Schuldners beim anderen Arbeitgeber ausgewiesen sein. Dieser Betrag muss in diesem Feld hinterlegt werden. Feld UNPFÄNDBAREN BETRAG BERÜCKSICHTIGEN? JA/NEIN-Entscheidung, ob der unpfändbare Betrag berücksichtigt werden soll. Entscheidung JA: (bezogen auf das obige Beispiel) Pfändung Seite 19 / 28

20 Es wird für diesen Pfändungsbeschluss keine Überweisung abgestellt, da vom Nettoeinkommen in dieser Firma von 800 Euro nach Abzug der unpfändbaren Beträge kein pfändbares Netto übrig bleibt. Entscheidung NEIN: (bezogen auf obiges Beispiel) Es wird davon ausgegangen, dass beim anderen Arbeitgeber der unpfändbare Betrag berücksichtigt wird. D. h. dass die 800 Euro des anderen Arbeitgebers dem Schuldner pfändungsfrei überlassen werden. Gesamtnettoeinkommen Pfändungsfrei beim anderen AG Weiterhin pfändungsfrei (siehe Beispiel oben) (unpfändbar Gesamt 1.200, Euro unpfändbar beim anderen AG) Rest 1.600,00 Euro 800,00 Euro 399,78 Euro 400,22 Euro Es wird also für diesen Pfändungsbeschluss eine Überweisung in Höhe von 400,22 Euro abgestellt. Tabelle INFO-FELDER Sie können pro Pfändungsbeschluss 10 Zusatzinformationen wie z. B. Aktenzeichen, Gerichtsvollzieher usw. hinterlegen. Die Feldbezeichnungen hinterlegen Sie jedoch nur einmal für alle Mitarbeiter. Springen Sie dazu auf das gewünschte Feld. Mit der Sondertaste ZU BEZEICHNUNG kommen Sie auf die Feldbezeichnung und können diese hinterlegen oder eine vorhandene ändern. Tabelle VORTRÄGE In diese Tabelle können bereits getilgte Beträge für einen Pfändungsbeschluss hinterlegt werden. Die Eingabe ist dann erforderlich, wenn der Pfändungsbeschluss bereits manuell bearbeitet wurde und jetzt automatisch mit dem Pfändungs-Modul bearbeitet werden soll. Tabelle UNTERHALTSPFÄNDUNG Bei Unterhaltspfändungen gelten nicht immer die Pfändungsfreibeträge lt. ZPO. Die Pfändungsfreigrenzen können geringer sein und werden dann im Pfändungsbeschluss festgelegt (Siehe auch Beschreibung zu Feld ART DER PFÄNDUNG, KZ Unterhaltspfändung). Pfändung Seite 20 / 28

21 Feld BERECHNUNG DER FREIBETRÄGE Schlüsselung 0 = lt. Pfändungsbeschluss Bei Schlüsselung dieses Kennzeichens wird die Berechnung anhand der Werte vorgenommen, die in den Feldern GRUNDFREIBETRAG, KZ PFANDFREI VOM MEHRBETRAG und PFANDFREI VOM MEHRBETRAG vorgenommen. Wenn diese Felder nicht gefüllt sind, bekommen Sie eine Hinweis-Notiz von der LOHN/GEHALTSABRECHNUNG. Schlüsselung 1 = lt. Pfändungstabelle Die Berechnung des pfändbaren Betrages erfolgt nach der Pfändungstabelle, die Felder GRUNDFREIBETRAG, KZ PFANDFREI VOM MEHRBETRAG und PFANDFREI VOM MEHRBETRAG müssen nicht gefüllt werden. Feld GRUNDFREIBETRAG Hinterlegen Sie hier den gesamten Grundfreibetrag lt. Pfändungsbeschluss, also den für Schuldner und Unterhaltsberechtigte in einer Summe. Er darf nicht höher sein, als der Grundfreibetrag gesamt, der sich bei Sachpfändungen ergeben würde. Es erfolgt bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung eine Prüfung, wenn der hier hinterlegte Grundfreibetrag höher ist, erhalten Sie eine Notiz von der Abrechnung. Feld KZ PFANDFREI VOM MEHRBETRAG Im Pfändungsbeschluss kann auf unterschiedliche Art geregelt werden, wie der Mehrbetrag pfandfrei verbleiben soll. Kennzeichen 0 = Prozentsatz Sie können im Feld PFANDFREI VOM MEHRBETRAG einen Prozentsatz hinterlegen, der dem Schuldner pfändungsfrei vom Mehrbetrag verbleibt. Kennzeichen 1 = Betrag Es kann im o. g. Feld ein pfändungsfreier Betrag hinterlegt werden. Kennzeichen 2 = Bruchrechnung Sinnvoll für z. B. 1/3 pfändungsfrei vom Mehrbetrag, weil es bei Hinterlegung eines Prozentsatzes zu Rundungsdifferenzen kommen würde. Feld PFANDFREI VOM MEHRBETRAG Hinterlegen Sie hier, abhängig vom Feld KZ PFANDFREI VOM MEHRBETRAG, einen Prozentsatz, Betrag oder Bruch. Pfändung Seite 21 / 28

22 Feld RANGFOLGE FÜR UNTERHALT Wenn ein Mitarbeiter mehrere Unterhaltspfändungen hat, ist, neben Eingangsdatum /-zeit auch die Rangfolge maßgeblich für die Reihenfolge der Berücksichtigung. Die Rangfolge ist nicht vom Programm festgelegt, sondern kann von Ihnen individuell hinterlegt werden. Sie können also z. B. festlegen, dass Kennzeichen 1 = minderjährige unverheiratete Kinder, der Ehegatte, ein früherer Ehegatte usw. Kennzeichen 2 = übrige Abkömmlinge sind. Je kleiner das Kennzeichen, desto besser ist der Rang der Unterhaltspfändung. Wenn zwei Unterhaltspfändungen das gleiche Rangkennzeichen haben, werden sie als gleichrangig behandelt, es zählt dann für die Berücksichtigungsreihenfolge das Eingangsdatum der Pfändung. Schlüsseln Sie also jeweils das zutreffende Rangfolge- Kennzeichen. Feld PFÄNDUNGSBEREICH In diesem Feld entscheiden Sie, aus welchem Pfändungsbereich diese Unterhaltspfändung getilgt werden soll. Kennzeichen 1= zuerst Normalbereich, dann Vorrechtsbereich Der zu pfändende Betrag wird zuerst aus dem Normalpfändungsbereich (also der, der auch bei Sachpfändungen maßgeblich wäre) genommen. Reicht der Normalpfändungsbereich nicht aus, wird der Rest aus dem Vorrechtsbereich genommen. Dieser ermittelt sich aufgrund der oben hinterlegten Grundfreibeträge und Pfandfrei vom Mehrbetrag. Nachteil dieser Schlüsselung: Kommt nach der Unterhaltspfändung noch eine Sachpfändung, erhält der Gläubiger der Sachpfändung ggf. kein Geld mehr, weil der Normalpfändungsbereich schon durch den Unterhaltsgläubiger ausgeschöpft ist. Der Sachpfändungsgläubiger kann dann einen Antrag stellen, dass der Unterhaltsgläubiger aus dem Vorrechtsbereich befriedigt werden soll. Kennzeichen 1 = zuerst Vorrechtsbereich, dann Normalbereich Der zu pfändende Betrag wird zuerst aus dem Vorrechtsbereich genommen. Wenn dieser nicht ausreicht, wird auf den Normalpfändungsbereich zurückgegriffen, falls dieser nicht schon durch eine früher eingegangene Sachpfändung ausgeschöpft wurde. Kennzeichen 2 = nur aus Normalbereich Bei Schlüsselung dieses Kennzeichens wird diese Unterhaltspfändung nur aus dem Normalbereich getilgt. Der Vorrechtsbereich wird nicht berücksichtigt. Dieses Kennzeichen ist z. B. für Unterhaltsrückstände, wobei zu klären ist, ob sie böswillig nicht getilgt wurden. Pfändung Seite 22 / 28

23 Tabelle SONDERFÄLLE Die Felder für Vollstreckungsbeschränkende Abrede entfallen für Unterhaltspfändungen Besonderheiten bei der Vorpfändung Das Feld EINGANGSDATUM ÜBERW.-BESCHLUSS und die Tabelle ZAHLUNGSDATEN entfällt bei der Vorpfändung Besonderheiten bei der Teilabtretung Bei der Teilabtretung entfallen alle Felder, die für die Zinsberechnung nötig sind Besonderheiten bei der Vollabtretung Bei der Vollabtretung wird der gesamte pfändbare Betrag des Mitarbeiters an den Gläubiger überwiesen. Wenn die Zahlung eingestellt werden soll, muss im Feld ENDE DER PFÄNDUNG in der Tabelle GRUNDDATEN ein Datum eingegeben werden. In der Tabelle DARLEHNS-/PFÄNDUNGSBETRÄGE steht Ihnen nur noch das Feld ANZAHL UNTERHALTSBERECHTIGTE zur Verfügung, Zinsberechnungen werden bei Vollabtretung nicht durchgeführt Besonderheiten beim Arbeitgeberdarlehn Beim Arbeitgeberdarlehn entfallen in der Tabelle GRUNDDATEN Felder wie Eingangsdatum/Zeit Pfändungs-/Überweisungsbeschluss. Stattdessen stehen folgende Felder und Funktionen zur Verfügung: Feld GLÄUBIGER Sondertaste FIRMEN-ANSCHRIFT Über diese Sondertaste wird Ihnen automatisch die Firmen-Adresse aus der Firmen- Installation vorgeschlagen. Feld BEGINN DES DARLEHNS Hinterlegen Sie hier, wann das Darlehn beginnt, also den Auszahlungszeitpunkt. Dieses Datum ist relevant für die Berücksichtigungsreihenfolge, falls das Arbeitgeberdarlehn mit Pfändungen o. ä. konkurriert. Feld BEGINN DER TILGUNG Ab dem hier hinterlegtem Datum wird mit der Tilgung des Arbeitgeberdarlehns begonnen. Pfändung Seite 23 / 28

24 Sondertaste WIE DARLEHNSBEGINN Über diese Sondertaste wird automatisch das Datum des Feldes BEGINN DES DARLEHNS voreingestellt. Feld ANZAHL UNTERHALTSBERECHTIGTER Dieses Feld hat die gleiche Bedeutung wie bei allen anderen Pfändungsarten. Feld DARLEHNSBETRAG Hinterlegen Sie in diesem Feld den Darlehnsbetrag, ggf. incl. Nebenkosten. Felder ART DER ZINSBERECHNUNG bis ZINSRECHNUNG AB Diese Felder haben die gleiche Bedeutung wie bei allen anderen Pfändungsarten. Feld MONATLICHER ABTRAG Der hier hinterlegte Betrag wird dem Mitarbeiter monatlich abgezogen, auch wenn er höher ist als der Betrag, der pfändbar wäre. Wenn Sie in diesem Feld keinen Betrag hinterlegen, wird automatisch der Betrag in Abzug gebracht, der für Sachpfändungen pfändbar wäre. 2.3 Lohnarten-Stammdaten Sie müssen für jede Lohnart festlegen, in welchem Rahmen sie pfändbar ist. Der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen ist in 850 ZPO geregelt. Feld KZ PFÄNDUNG In den Firmen-Stammdaten können Sie 12 verschiedene Pfändungskennzeichen für Lohnarten definieren. Diese Pfändungskennzeichen können Sie dann pro Lohnart in diesem Feld hinterlegen. (Siehe auch Beschreibung in den FIRMEN-STAMMDATEN) Feste Lohnarten Für die Pfändung wurden zwei neue 9000er Lohnarten eingeführt. Mit ihrer Hilfe kann man das Pfändungsnetto beeinflussen, d. h. erhöhen oder verringern. Ermittelt sich also lt. Abrechnung ein Pfändungsnetto von z. B ,00 Euro, man möchte aber mit einem Pfändungsnetto von 1.200,00 Euro arbeiten, muss man mit der jeweiligen Lohnart 200,00 Euro erfassen. Lohnart 9600 NORMALNETTO PFÄNDUNG Diese Lohnart nimmt Einfluss auf das normale Pfändungsnetto, welches für Sachpfändungen herangezogen wird. Lohnart 9610 UNTERHALTSNETTO PFÄNDUNG Diese Lohnart nimmt Einfluss auf das Unterhaltspfändungsnetto, welches für Unterhaltspfändungen herangezogen wird. Pfändung Seite 24 / 28

25 3 Lohn/Gehaltsabrechnung 3. Lohn/Gehaltsabrechnung Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung werden die Pfändungen anhand der Stammdaten- Schlüsselungen berücksichtigt. Bitte kontrollieren Sie die Pfändungsabrechnung und Berücksichtigungsreihenfolge sorgfältig, weil wir als Software-Hersteller für die ordnungsgemäße Abrechnung und Abführung der Pfändungen keinerlei Garantie übernehmen können. Bitte bedenken Sie, dass Sie im Zweifelsfall immer doppelt zahlen müssen!! Bei der Abrechnung von Mitarbeitern, für die Pfändungen in den Personal-Stammdaten hinterlegt wurden, wird automatisch ein Pfändungs-Protokoll in den Druck-Speicher abgestellt. Auf diesem Protokoll werden alle pfändungsrelevanten Abrechnungsschritte dokumentiert. Bitte drucken Sie dieses Protokoll und kontrollieren Sie die Angaben sorgfältig! Pfändung Seite 25 / 28

26 4 Pfändungsauswertungen 4. Pfändungsauswertungen 4.1 Allgemein Die in den Personal-Stammdaten hinterlegten Pfändungsdaten werden NICHT auf der Personal-Stammdaten-Liste gedruckt. Für die Listung der pfändungsrelevanten Daten wurde ein zusätzliches Auswertungsprogramm aufgenommen. Anhand der von Ihnen aufgenommenen Parameter bestimmen Sie selbst, welche Felder gedruckt werden sollen. Bei der Anwahl der Auswertung entscheiden Sie, ob mit oder ohne Tilgungsplan gedruckt wird. Dieses variable Auswertungsprogramm soll Ihnen z. B. ermöglichen, Ihre Drittschuldnerauskünfte individuell zu gestalten. 4.2 Pfändungs-Auswertungs-Stammdaten Dieses Programm setzt sich aus mehreren Tabellen zusammen. Nach Anwahl des Programms müssen folgende Felder hinterlegt werden, um zu der Tabellen-Auswahl zu gelangen: Feld LISTEN-NR Sie können bis zu 9999 Pfändungsauswertungen aufnehmen. Über Eingabe eines? erhalten Sie eine Anzeige über die bereits aufgenommenen Listen. Feld BEZEICHNUNG Hinterlegen Sie hier die Bezeichnung für die Pfändungsauswertung. Diese Bezeichnung wird im Listenkopf gedruckt. Wenn Sie also z. B. eine Drittschuldnerauskunft aufnehmen, vergeben Sie einen entsprechenden Namen. Feld SUCHWORT Geben Sie in diesem Feld das Suchwort ein, das neben der Listen-Nummer ein weiteres Such- und Ordnungskriterium ist. Tabellen-Auswahl Nachdem Sie die Listen-Nummer etc. vergeben haben, bekommen Sie eine Tabellen- Auswahl. Es werden die Tabellen vorgeschlagen, die Sie aus den Personal-Pfändungs- Stammdaten kennen. Ähnlich wie bei den Variablen Listen in den Personal-Stammdaten werden Ihnen alle Felder vorgeschlagen und Sie wählen durch JA/NEIN-Entscheidung die gewünschten Felder aus. Im Feld REIHENFOLGE wird Ihnen die Druck-Reihenfolge angezeigt. Pfändung Seite 26 / 28

27 4 Pfändungsauswertungen Achtung! Das Feld GLÄUBIGER wird nicht zur Auswahl gestellt, weil diese Angabe IMMER im Kopf der Pfändungs-Auswertung gedruckt wird. 4.3 Abrechnung/Auswertungen, -> Pfändungsliste Es gibt 3 Möglichkeiten, die Pfändungsliste zu drucken: Liste ohne Tilgungsplan Es werden nur die Felder gedruckt, die in den PFÄNDUNGS-AUSWERTUNGS- STAMMDATEN definiert wurden. Liste mit Tilgungsplan (Gesamt) oder Liste mit Tilgungsplan (pro Monat) Diese Auswertung enthält neben den, in den PFÄNDUNGS-AUSWERTUNGS- STAMMDATEN definierten Feldern, einen Tilgungsplan, auf dem Nebenkosten, Zinsen und Pfändungsbetrag ausgewiesen werden. Für jedes dieser 3 Felder werden der Betrag, die Tilgung und der Rest ausgewiesen. Auf der Gesamt-Auswertung werden diese Zahlen kumuliert für alle bisherigen Monate ausgewiesen, auf der Liste pro Monat werden diese Beträge pro Monat extra dargestellt. Wurden für einen Pfändungsbeschluss Vorträge eingegeben (PERSONAL-STAMMDATEN, TABELLE PFÄNDUNGS-STAMMDATEN), werden diese mit dem ersten Monat, in dem die Pfändung mit dem PFÄNDUNGS-MODUL ermittelt wurde, ausgewiesen. Nach Auswahl der gewünschten Listungsform wird abgefragt, welche Listen-Nummer gedruckt werden soll. Zusätzlich können Sie entscheiden, ob Sie alle Mitarbeiter drucken wollen oder nicht. Wenn Sie nur einen Mitarbeiter auswählen, werden Ihnen alle, für diesen Mitarbeiter vorhandenen, Pfändungen vorgeschlagen und Sie können per JA/NEIN- Entscheidung bestimmen, welche Pfändungen gedruckt werden sollen. Wenn Sie mehrere Mitarbeiter auswählen oder alle Mitarbeiter drucken möchten, werden pro Mitarbeiter alle aufgenommenen Pfändungen gedruckt, eine Auswahl bestimmter Pfändungen ist dann nicht möglich. Pfändung Seite 27 / 28

28 Index Index % frei vom Mehrbetrag...6 Arbeitgeberdarlehn...12 Ende der Pfändung...14 Freibetrag...7 Freibetrag Unterhalt...8 Grundfreibetrag...6 Maximaler Pfändungsbetrag...19 Mehrarbeitsvergütung...11 Minimaler Pfändungsbetrag...19 normale Pfändung...10 Pfändungsauswertungen...26 Pfändungsbeschluss...12 Pfändungsbetrag...14 Pfändungseingang...13 Pfändungsfrei... 6 Rangfolge für Unterhalt Teilabtretung Überweisungsbeschluss Unterhaltsberechtigter Unterhaltspfändung... 10, 20 Vollabtretung Vollstreckungsbeschränkende Abrede Vorpfändung Vorträge Zahlungsdaten Zinsberechnung Zinsbetrag Zusammenlegungsbeschluss Pfändung Seite 28 / 28

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