Hocheskalierte Elternkonflikte professionelles Handeln zwischen Hilfe und Kontrolle

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1 Hocheskalierte Elternkonflikte professionelles Handeln zwischen Hilfe und Kontrolle Ulrich Alberstötter 1 Der Autor beschäftigt sich aus der Perspektive der Jugendhilfe (Erziehungsberatung) mit hocheskalierten Elternkonflikten im Kontext von begleiteten Umgangskontakten. Ausgangspunkt ist die Frage: Was tun, wenn Beratung/Therapie in heißen Konflikten zwischen Eltern am Ende ist? Mit der Unfreiwilligkeit der Klienten und der Funktionalisierung professioneller Dritter durch mächtige Geschichten werden 2 grundsätzliche Probleme in der Arbeit mit hochgradig zerstrittenen Eltern beschrieben. Ein 3-stufiges Eskalationsmodell zur Einschätzung der Intensität und Ausweitung des Konflikts bildet den Kern einer Konfliktdiagnose. Die drei Eskalationsstufen sind überschrieben mit: (1) zeitweilig verhärtetes Reden und Tun (2) feindseliges Agieren und Ausweitung des Konfliktfeldes (3) Beziehungskrieg - Kampf um jeden Preis. Während auf der ersten Stufe die Mittel der Beratung/Therapie als passend eingeschätzt werden, stellt der Autor für die zweite Eskalationsstufe den Vertrag auf Gegenseitigkeit und sein Verständnis von Schlichtung als mögliche Handlungsorientierungen vor. Die Überlegungen zum Kriegszustand der dritten Stufe beinhalten ein Plädoyer für eine selbst-bewusste Ausübung von Kontrolle. Vier Formen der Grenzsetzung im begleiteten Umgang werden abschließend vorgestellt. 1. Erfahrungen und Einschätzungen zur Verwirklichung getrennter Elternschaft Das Gros der Eltern lässt sich einvernehmlich scheiden (oder bedarf nur einer gerichtlichen Regelung bei einer Scheidungsfolgesache wie z.b. Ehegatten- oder Kindesunterhalt). Lediglich 15-20% der Verfahren sind als strittig anzusehen, was das Sorgerecht angeht und nur ein geschätzter Rest von ca. 5 % kann als hochstrittig eingestuft werden (Schlegel D., 1998). Aus diesen Zahlen lässt sich unschwer folgern, dass in den Fällen, in denen um das Sorgerecht gestritten bzw. erbittert gekämpft wird, auch nach einer Sorgerechtsentscheidung Auseinandersetzungen um den tatsächlichen Umgang wahrscheinlich sind. Man kann davon ausgehen, dass eine Sorgerechtsentscheidung nicht notwendigerweise zu einer Beruhigung der Situation führt. Es kann im Gegenteil passieren, dass im Verlauf der zum Teil über Jahre geführten persönlichen und juristischen Auseinandersetzungen eine Chronifizierrung des Konflikts stattfindet. Die betreffenden Eltern haben dann aufgrund der Enttäuschung über die Beziehung und infolge der Verletzungen in den juristischen Folgekämpfen große Schwierigkeiten bei der Realisierung des Umgangsrechtes. Der verewigte Konflikt überschattet dann den tatsächlichen Umgang. Was die Umsetzung des Umgangsrechts angeht, kann man von vergleichbaren Zahlen ausgehen wie beim Sorgerecht, d.h. auch bei der Realisierung des Umgangs ist der weitaus größte Teil der Eltern (sehr) erfolgreich im kooperativen Aushandeln der unterschiedlichen Standpunkte und Wünsche. Nur in einem sehr geringen Teil der Fälle wird 1 Der Autor ist Diplompädagoge und arbeitet in der Eltern- und Jugendberatungsstelle Stadtmitte des Caritas-Verbandes Frankfurt/Main und als Supervisor, Fortbildungsreferent in freier Praxis,

2 aufgrund der hochgradigen Eskalation des Konflikts der lange juristische Weg beschritten, mit der Entscheidung des Familiengerichts für einen begleiteten Umgang und/oder der Berufung eines Anwalt des Kindes zur Vertretung der Interessen des Kindes als Ultima Ratio. Die folgenden Fallbeispiele und Überlegungen zum Kontext Kontrolle basieren auf unseren Erfahrungen mit dem begleiteten Umgang, den wir im Auftrag von Familiengericht und Jugendamt in unserer Erziehungsberatungsstelle durchführen. 2. Ein 3-stufiges Modell für eskalierte Elternkonflikte Was kann eine Erziehungsberatungsstelle tun, wenn Eltern in einen chronischen Umgangskonflikt verstrickt sind, der in einen gerichtlich verordneten begleiteten Umgang mündet? Der Druck und das Interesse, sich mit dieser Frage auseinander zu setzen, hat im Verlauf der letzten Jahre zugenommen. In den hochstrittigen Fällen erlebten wir regelmäßig, was es heißt, mit seinem beraterisch-therapeutischen Latein am Ende zu sein. Zwischen dem eskalierten Konfliktniveau dieser Eltern und unserem naiven Verständnis von zwischenmenschlichen Spannungen und deren Bearbeitung mittels Beratung/Therapie lag eine unüberbrückbare Kluft. Auf der Suche nach passenden Grundhaltungen, Theorien und Methoden erwies sich das Modell zur Konflikteskalation von Glasl als ein hilfreicher Anstoß (Glasl, 1994). Die von ihm abstrahierten 9 Stufen der Eskalation reichen von einer vorübergehenden Verhärtung der Streitparteien bis hin zur beabsichtigten seelisch-körperlichen Vernichtung des Gegners. Aus Gründen praktischer Handhabbarkeit habe ich mich auf ein 3-stufiges Modell beschränkt, das sich als brauchbares diagnostisches Schema erwiesen hat. Mit seiner Hilfe ist es möglich, sich ein Bild über das Konfliktpotential, d.h. die Intensität des Konflikts und seiner Ausweitung zu einem komplexen Problemsystem zu machen Stufe 1: Zeitweilig gegeneinander gerichtetes Reden und Tun Die Dynamik auf dieser Stufe lässt sich beschreiben durch eine zeitweilige Verhärtung der Positionen. Es lässt sich eine vorübergehende Polarisation im Denken feststellen ( schwarz-weiß-denken ). In solchen akuten Spannungszeiten kommt es zu verbalen Angriffen und Schuldzuweisungen. Quasi-rationales Argumentieren bestimmt dann den Dialog. Mit scheinbar logischen Operationen wird intellektueller Druck auf die andere Partei ausgeübt. (Glasl, 1994, S. 227) Ein Familienrichter berichtete z.b. von einer Streitszene, in der um das Kindeswohl mit dem Argument gefochten wurde, welches der beiden Familienfahrzeuge, ein Polo oder ein Golf, das sicherere Auto zum Bringen und Abholen der Kinder sei. Wo infolge solcher Diskussionen ein Erleben an Raum gewinnt, dass Reden nichts mehr hilft, lässt mann/frau gern Taten sprechen. Der Vater bringt z.b. das Kind nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, nachdem er im Vorfeld vergeblich versucht hatte, eine zeitliche Ausdehnung der Besuchszeit herbeizureden. Die Mutter sanktioniert die Verspätung des Vaters beim nächsten Besuchstermin mit einem kühlen Empfang und der Bitte in Zukunft nicht mehr in die Wohnung zu kommen, sondern unten zu warten.

3 Es fällt jedoch auf, dass den Eltern, die sich (noch) auf der Stufe 1 befinden, ein Ensemble von Mustern im Erleben, Denken, Reden und Handeln zur Verfügung steht, das als Schutzfaktor deeskalierend auf die (Umgangs-)Streitigkeiten wirkt. Drei solche stabilisierenden Muster sind: das Wissen beider Eltern darum, wie wichtig es ist, dass Kinder zu beiden Eltern eine gute Beziehung entwickeln (beidseitige Elternbeziehung des Kindes). das Wohl des Kindes, das bei allen Differenzen häufig ein für beide Eltern unstrittiger großer gemeinsamer Nenner ist, der unterstützend sein kann, die Durchsetzung von konfliktträchtigen Eigeninteressen zurückzustellen. die Trennung von Paar- und Elternebene ist im Denken auf dieser Stufe häufig noch fest verankert. Wenn derartige Konzepte keinen Widerhall (mehr) finden, ist dies ein wichtiger diagnostischer Hinweis auf eine fortgeschrittene Eskalation. Deeskalierend wirkt auch, dass beide Parteien auf dieser Eskalationsstufe noch die Hoffnung und das Vertrauen haben, Spannungen durch Gespräche lösen zu können. Die Regeln der Fairness werden nach einem heißen Aussetzer in einer gemeinsamen Aussprache - uu mit einem neutralen Außenstehenden - schnell wieder gewahrt. Mann/Frau finden nach einer Abkühlung und in der Distanzierung zum Konfliktgeschehen relativ schnell wieder in den Dialog zurück. Die Verhandlungen können weitergehen. Aufgrund des grundsätzlichen Goodwill haben diese Eltern gute Chancen auf eine erfolgreiche Bewältigung der Trennung/Scheidung. Kinder von Eltern, denen es gelingt, ihren Konflikt auf diesem niedrigen Eskalationsniveau zu halten, kommen in der Regel gut mit den anstehenden Veränderungen zurecht. Die Nennung und der Zustand, zwischen den sich auseinander lebenden Eltern zu stehen, wird für sie meist schon recht bald zu einer ertragbaren, weil auch für sie gestaltbaren Realität. Sie werden gehört, ihre Bedürfnisse werden wahr genommen. Als risikomindernd kommt außerdem hinzu, dass in diesen Fällen häufig das soziale Umfeld mit Vernunftappellen eher mäßigend auf den Konflikt einwirkt. Die Arbeit mit dieser Gruppe von Eltern knüpft somit an deren vielfältigen inneren und äußeren Ressourcen an und ist eher dem präventiven Bereich hinsichtlich einer Konflikteskalation zuzuordnen. Es geht häufig um die Bewältigung einer Krise im Verlauf einer an sich gelungenen Kooperation nach der Trennung/Scheidung Stufe 2: Verletzendes Agieren und Ausweitung des Konfliktfeldes Der Konflikt nimmt auf dieser Stufe deutlich an Schärfe zu. Er weitet sich energetisch und im Hinblick auf die Zahl der infizierten Personen aus. Auf der Ebene der psychologischen Konstruktion finden sich folgende Elemente: Häufig wird das Bild einer schlagartigen Persönlichkeitsveränderung des ehemaligen Partners nach einem bestimmten Ereignis gezeichnet. Ab da war er nur noch böse. Oft werden auch Mythen 2 gebildet von der eigentlich immer schon bestehenden Immoralität und Bösartigkeit des Gegners im Kontrast zum eigenen guten und vom anderen ausgebeu- 2 Siehe auch das Kapitel über mächtige Geschichten und deren funktionale Bedeutung.

4 teten Ich. Das Verhalten des Gegners wird dabei immer aus dem sozialen Zusammenhang herausgetrennt (Dekontextualisierung) und zu einer unveränderlichen individuellen Eigenschaft verfestigt und verewigt. Sein/ihr Charakter war immer schon so und wird es auch immer bleiben. Der Konflikt wird zu einer schwarzen Pathologie-Geschichte mit einer hoffnungslosen Zukunft umgeschrieben. Zweites wesentliches Merkreal dieser Stufe ist, dass andere Personen aktiv in den Konflikt einbezogen werden. Es wird Öffentlichkeit hergestellt. Der Gegner wird öffentlich bloßgestellt. Garfinkel (1974) spricht von Degradierungszeremonien. Alle sollen sehen, wie er/sie wirklich ist. Er/sie soll vor aller Welt das Gesicht verlieren. Das Ausbreiten schmutziger Wäsche ist ein strategischer Zug zur Einschüchterung der gegnerischen Partei und zur Durchsetzung der eigenen Ziele. So veröffentlichte ein Vater in einem Brief an das Jugendamt die Vergangenheit seiner ehemaligen Partnerin, die früher als Prostituierte gearbeitet hatte zum Beweis ihrer moralischen Erziehungsunfähigkeit. (Interessanterweise hatte er seine eigene Erziehungsfähigkeit nicht in Frage gestellt, obwohl er sich als Freier im Milieu gut auskannte und dort ja auch seine ehemalige Partnerin kennen gelernt hatte.) Dritte werden nicht nur zu moralischen Richtern gemacht, sondern für die eigenen Zwecke als Handelnde instrumentalisiert. Dies geschieht häufig durch die Ausübung von emotionalem Druck z.b. in Form der EntwederoderLogik: Wer nicht für mich ist, ist gegen mich. Besonders betroffen, weil ihre Loyalität sie in besonderem Maße bindet, sind die Kinder und sonstige Personen aus dem nahen Umfeld (Freunde, Verwandte,..). Dieser Anpassungsdruck setzt sich auch in den Einladungen an professionelle Helfer zur einseitigen Parteinahme fort. Aktives Einspannen von Dritten und Hilfe durch Dritte gehen in der Regel Hand in Hand. Vor allem Herkunftsfamilien und Freundeskreise mit einem hohen Ethos der Zusammengehörigkeit und Solidarität agieren häufig in einem Maß, das eine konstruktive Selbstorganisation des Streitpaares zusätzlich erschwert. Wird z.b. das eigene Familienmitglied in seiner (Ehe-)Beziehung in Not gesehen, hält die Familie in bewährter Manier zusammen. Die Reihen werden dicht geschlossen und das Kind in der gebildeten Wagenburg schützend in die Mine genommen. Dem Ausmaß an Wiedereinverleibung in die Herkunftsfamilie scheint das Maß an Ausstoßung des bösen Teils (Ex- Partner) aus dem Familienkreis spiegelbildlich zu entsprechen. Die Familie bricht den Kontakt zu diesem oft völlig ab und seine Schädigung wird Programm. In einem Fall wurde, während der Mann in der Arbeit war, von Mitgliedern der Herkunftsfamilie der Frau Teile der gemeinsamen Wohnung geräumt. Der Mann stand abends konsterniert vor einem leeren Kinderzimmer und sah sich in seinem Urteil über den üblen Clan seiner Frau bestätigt. Er selbst hatte freilich schon lange kein gutes Haar mehr an der Familie seiner Frau gelassen, was dazu führte, dass sich seine Frau immer mehr verteidigend vor ihre Familie gestellt hatte. Aus der Sicht eines professionellen Dritten wäre es ein Kunstfehler anzunehmen, dass man es in diesem Stadium noch mit zwei Individuen, zwei Spielern zu tun hat. Vielmehr sind es zwei komplexe Kraftfelder, die gegeneinander wirken.

5 2.3. Stufe 3: Beziehungskrieg - der Kampf um Jeden Preis Es entwickeln sich extreme Gefühle der Verzweiflung und des Hasses. Diese sind oft verbunden mit einer körperlich empfundenen Ablehnung bis hin zu einem Ekel gegenüber dem Gegner. Es ist, als wäre die Luft zum Atmen durch die Anwesenheit des Gegners verseucht. Diese atmosphärische Vergiftung führt häufig dazu, dass direkte Begegnungen vermieden werden. Wer mit Eltern auf dieser Eskalationsstufe zu tun hat, stößt immer wieder auf die Weigerung, gemeinsam mit dem anderen in einem Raum zu sein. Auf der sprachlichen Ebene findet diese radikale Distanzierung manchmal darin ihren Ausdruck, dass über den/die ehemalige/n Partnerin und Vater bzw Mutter des gemeinsamen Kindes als Herr X bzw Frau Y gesprochen wird. Jeder Hinweis auf Intimität und Nähe zum anderen in der Vergangenheit soll offenbar ausgelöscht werden. Die Vorstellung der früheren sexuellen (Liebes-)Beziehung, aus der ja das gemeinsame Kind hervorgegangen ist, wird zum Tabu. Das passive Schutzbedürfnis durch Kontaktvermeidung, Distanz und Leugnung geht einher mit einem tiefen Bedürfnis nach Rache und aktiver Destruktion. Der Übergang zur aktiven Negation markiert den Eintritt in den Zustand des Krieges (Simon, 2000). Dem Gegner werden unmenschliche Züge zugeschrieben, die letztlich auch seine psychische, physische und materielle Vernichtung moralisch rechtfertigen. Verleumdungen und Verdächtigungen wie die des sexuellen Missbrauchs, der geplanten Kindesentführung, der ausgeübten Gewalt und pathologisierende Etiketten, die den Geisteszustand des andern in Frage stellen, zielen auf die Existenz des Gegners. Diese Beschreibungen sind - unabhängig davon, ob sie eine reale Grundlage haben oder nur Behauptungen darstellen - immer ein deutlicher Hinweis darauf, dass ein Kampf um jeden Preis im Gange ist. An professionelle Dritte ergeht häufig die Einladung, die Vorwürfe durch Expertengutachten fachlich zu untermauern bzw. zu entkräften. Gutachten und Gegengutachten sind strategische Mittel in einem Krieg, der längst zum symmetrischen Selbstläufer (Simon) geworden ist, Die Schädigung des Gegners wird zunehmend wichtiger als der eigene Nutzen. Gut ist, was schlecht für ihn/sie ist wird zur Handlungsmaxime der Parteien in einem unerbittlichen Vernichtungskrieg. Dieser wird jetzt ohne Rücksicht auf beteiligte Dritte geführt. Sie werden zur Vasallentreue verpflichtet. Insbesondere sind es die Kinder, die als Spielfiguren verwendet werden. Ihnen wird über eine teils bewusste, teils unbewusste Programmierung..., die zum Ziel hat, die Liebe des Kindes zum anderen Elternteil zu zerstören und diesen aus dem Leben des Kindes zu eliminieren, ein aktiver Part bei der Schädigung zugewiesen (Kodjoe/Koeppel, 1998). Bei dieser Instrumentalisierung kommt es häufig zu einer Vergegenständlichung von Kindern. Ihre vitalen Interessen, Bedürfnisse und ihr (Schmerz-)Erleben können von den Kriegsparteien nicht mehr ausreichend wahrgenommen werden. In welchem Maß das Kind, seine körperliche und seelische Integrität zum Spielball selbstbezogener Parteieninteressen gemacht wird, zeigt das folgende Beispiel. Eine Sozialarbeiterin berichtete, dass eine umgangsberechtigte Mutter ihrer Tochter Ohrringe gekauft habe. Es wurden Ohrlöcher gestochen, weil sich das Mädchen richtige Ohrringe gewünscht hatte. Nach

6 der Rückkehr zum Vater habe dieser die Ohrringe herausgenommen mit der Begründung, dass ihr (der Mutter) ein derartiger Eingriff überhaupt nicht zustände. Folge: die Ohrlöcher seien wieder zugewachsen. Die Mutter sei ihrerseits nicht bereit gewesen, die Beschränkung durch den Vater hinzunehmen ( das geht ihn gar nichts an ). Die Stechprozedur erfolgte ein zweites Mal. Das Beispiel zeigt, wie sehr das Mädchen und sein Erleben aus dem Blick der Eltern geraten war. Es war zum Objekt des elterlichen Hauens und (Ohr-)Stechens geworden. Als letzter Schritt in dieser follie á deux auf Kosten Dritter bleibt nur noch, im eigenen Untergang den Feind und alles, was ihm teuer ist mit in den Abgrund zu reißen. Im Extremfall sind es Tötungsdelikte - die Tötung des gehassten ehemaligen Partners, des gemeinsamen Kindes oft in Verbindung mit einer Selbsttötung -, die dieser Logik der verbrannten Erde folgen und das Ende der Eskalationsspirale markieren. (S. Abb. 1, S. 93). 3. Die Funktionalisierung professioneller Dritter durch mächtige Geschichten Immer wieder trifft man in chronischen (Eltern-)Konflikten auch auf professionelle Dritte, die sich ganz auf eine Seite geschlagen haben. Das Bemühen um eine professionelle Neutralität und Ausgewogenheit ist meist aufgrund der Wirkung von mächtigen Geschichten zum Erliegen gekommen. Gerade in den ersten Kontakten wird von beiden Seiten versucht, mittels mächtiger Geschichten Wahrheiten zu platzieren und damit Stimmung gegen die andere Partei zu machen. Sind sie erst einmal etabliert, wirken sie im weiteren Verlauf als Mythos, der die Sinnhaftigkeit des (gemeinsamen) Handelns immer wieder begründet und stärkt. Sie sind va in Zeiten hochwirksam, in denen Zweifel laut werden. Die mythische Geschichte sorgt für die Reunion der Zweifler, sie führt auf den rechten Weg gemeinsamer Überzeugung und Stärke zurück. ( l'union fait la force ). Im Wesentlichen sind es zwei strukturelle Merkmale, die in mächtigen Geschichten zum Tragen kommen. Auffallend ist ihre Bipolarität. Die Welt" zerfällt im Erleben der Protagonisten in zwei Blöcke, die einander antagonistisch gegenüberstehen. Der Welt des Bösen steht eine gute gegenüber. Der Täterseite ist die des Opfers auf der anderen Seite diametral entgegengesetzt. Es sind also die beiden inhaltlichen Dimensionen Moral und Aktivität-Passivität, mit denen die Zweiteilung vor allem beschrieben wird. Mit dem Gegensatzpaar aktiv-passiv ist auch das 2. Merkmal angesprochen, die Interpunktion der Ereignisse. Immer ist es die andere Seite, die einen aktiven Auslösereiz für das eigene nur reaktive Verhalten setzt. Der destruktiven Aktivität der anderen Seite wird das eigene Handeln mit seinem ausschließlich defensiven Charakter komplementär zugeordnet. Ich hab ja nur, weil er/sie... ist die gängige Argumentationslogik. Wo professionelle Dritte in den Sog mächtiger Geschichten geraten, laufen sie Gefahr, einen festen Part im gerechten Krieg gegen die Achse des Bösen 3 zu übernehmen. Den mächtigen Geschichten auf Klientenseite entsprechen dann ebenso mächtige Schutz- und Rettungsphantasien auf Seiten des professionellen Dritten. 3 Die Verwendung von Bildern und Begriffen aus der Makroebene, dh Konflikten zwischen Nationen, Ethnien ist nicht zufällig. Ich halte es für sinnvoll, konflikthafte Prozesse der kleinen und der großen Welt in Analogien zu denken und zu besprechen.

7 Abbildung 1- das 3stufige Eskalationsmodell - Definitionsmerkmale 1. Stufe Verletzendes Agieren und Ausweitung des Konfliktfeldes Zeitweilig gegeneinander gerichtetes Reden und Tun Kurze Konfliktepisoden Niedrige emotionale Intensität Vielfältige Ressourcen - Fähigkeit zu Emphatie und Selbstregulierung - Verfügung über deeskalierende Konstruktionen (zb Trennung von Partnerund Elternebene) Geringe Größe des Konfliktsystems Einbeziehung sozial kompetenter ( neutraler ) Dritter ohne Anspruch auf Bündnisgenossenschaft. 3. Stufe 2. Stufe Beziehunskrieg Kampf um jeden Preis Der Konflikt wird zum chronischen Dauerzustand Phasen hoher Beschleunigung und zeitlicher Verdichtung von Konfliktereignissen Emotionalisierung durch mächtige Geschichten Ausweitung des Konfliktsystems durch - Infizierung, Überengagement Dritter, Bündnisgenossenschaften - Professionelle Dritte sind involviert ( Wächteramt ) Extreme Gefühle der Verzweiflung und des Hasses Radikale Distanzierung - Kontaktverweigerung Aktive Negation mit dem Ziel der existenziellen Schädigung und Vernichtung durch Verleumdungen (behaupteter sexueller Missbrauch, Entführungsabsicht, behauptete Gewalt, Pathologisierung) und durch nachweisliche Drohungen und (Gewalt)Handlungen. Rücksichtlose Instrumentalisierung Dritter Fallbeispiel: Bei der Auftragsklärung für einen begleiteten Umgang wurde ich von einer Sozialarbeiterin des Jugendamtes mit der Geschichte konfrontiert, ein Mann habe bei einem häuslichen Konflikt im betrunkenen Zustand den Hund der Familie abgeschlachtet. Die Darstellung sollte die Gewaltbereitschaft des Mannes belegen, dem man unter diesen Umständen die Kinder nicht schutzlos überlassen könne. Wer gegen ein Tier Gewalt anwendet, der wird dies auch den eigenen Kindern gegenüber tun, so die Schlussfolgerung. Bei der Dekonstruktion der Geschichte stellte sich heraus, dass es

8 aufgrund einer Anzeige der Frau eine staatsanwaltschaftliche Untersuchung hinsichtlich der Verletzung des Tierschutzes gegeben hatte. Der Hund war am Tag, an denn der Streit der Eheleute eskalierte, tatsächlich einem Tierarzt mit einer blutenden Wunde vorgestellt worden, die jedoch so minimal war, dass keine Behandlung notwendig war. Ein aktiver Angriff mit einem Messer auf den Hund konnte von ihm definitiv ausgeschlossen werden. Das Verfahren gegen den Mann wurde eingestellt - die blutige Geschichte aber irrlichterte immer noch herum. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes hatte die Geschichte praktisch ungefiltert von der Mutter übernommen. Sie wurde neben dem Vorwurf der Alkoholabhängigkeit des Mannes zum zweiten Eckpfeiler für die intendierte Maßnahme. Ein begleiteter Umgang zur Kontrolle - und vielleicht auch Kränkung - des Mannes war das erklärte Ziel der Frau gewesen. Zweifellos ist es eine schwierige Kunst für den professionellen Dritten, sich in diesem Geschichten-Geflecht zwischen Dichtung und Wahrheit eine eigene Sicht der Dinge zu erarbeiten und zu bewahren. Eine allgemeine Folgerung aus der vorgestellten Fall- Geschichte ist es, auf jeden Fall Hypothesen über die Funktion von mächtigen Geschichten zu bilden. Die Schlüsselfrage ist: Wozu, zu welchem Handeln soll ich eingeladen werden? Eine nahe liegende Funktion von mächtigen Geschichten im Kontext hocheskalierter Konflikte ist, (professionelle) Dritte zu motivieren und für die eigenen Ziele als Mitstreiter zu aktivieren. 4. Unfreiwilligkeit im Zwangskontext Zunder für das Feuer und begleitende Grundkrise Parallel zu dem 3-stufigen Eskalationsmodell als Schlüssel zum Verständnis und zur Einschätzung hocheskalierter Konflikte stellte sich die pragmatische Frage nach einem angemessenen professionellen Handeln. Die Leitfragen dabei waren/sind: Was sollte eine Fachmann/Fachfrau auf der jeweiligen Eskalationsstufe mit welcher Grundhaltung tun? Und umgekehrt: Was sollte er/sie möglichst unterlassen? Für die erste Eskalationsstufe fällt die Antwort auf die Frage nach dem passenden Tun und der Grundhaltung leicht. Die erfolgreichen Streitfälle sind in der Regel Eltern auf einem relativ niedrigen Konfliktniveau. Die Mittel der Beratung sind offensichtlich passend genug, um Klärungsprozesse und Veränderungen im Hinblick auf strittige Umgangsfragen bei den Klienten anzustoßen bzw zu verstärken. Der Umfang der Beratung bewegt sich auf dieser Konfliktstufe im Bereich von 3 bis 10 Gesprächen. Sie haben den Charakter einer Starthilfe. Die betreffenden Eltern verfügen in der Regel über ein hohes Selbsthilfepotenzial und sind sehr interessiert an Lösungen, die von anderen in vergleichbaren Situationen ausprobiert werden. Die Frage: Und wie machen das andere?, taucht häufig auf. Sie macht aber auch deutlich, dass es noch keine tradierten Vorstellungen gibt, wie mann/frau kooperative Elternschaft als getrenntes Elternpaar macht. Wo tradiertes Denken und Verhalten fehlen, bleibt der unsichere Weg, über Versuchund-Irrtum und Lernen am (Trennungs-)Modell von nebenan eine Form von getrennter Elternschaft für den eigenen Fall zu erfinden. Systemisch-konstruktivistische Grundhaltungen seitens des Beraters wie Ressourcen- und Lösungsorientierung (Insoo Kim Berg) sowie Neugier (G. Cecchin) bilden das passende komplementäre Gegenstück zur

9 Suchbewegung der Klienten nach Formen kooperativer Elternschaft trotz Trennung/Scheidung. Aus dieser Beschreibung wird ein entscheidender Unterschied von Konflikten der ersten Stufe gegenüber fortgeschrittenen chronischen Konflikten deutlich. Auffallend ist das hohe Maß an Freiwilligkeit bei Eltern, sich in der Kooperation mit einem Außenstehenden auf einen Problemlösungsprozess einzulassen. Demgegenüber ist die Bereitschaft zur Kooperation bei hochgradig zerstrittenen Eltern, die gezwungenermaßen die Zwangs-Prozedur über sich ergehen lassen müssen, deutlich niedriger. Am Beispiel des begleiteten Umgangs lassen sich unterschiedliche Elternhaltungen erkennen, von denen jede auf ihre Weise aufgrund der bestehenden Unfreiwilligkeit die Zusammenarbeit mit den Eltern erschwert. Da sind jene Eltern, die den Umgang des anderen Elternteils zum Kind grundsätzlich ablehnen. Sie haben in der Vergangenheit alles getan, den Umgang unmöglich zu machen. Der Umgang der jetzt per Gerichtsbeschluss auf den Weg gebracht werden soll, ist für sie alles andere als eine freiwillige Maßnahme. Er wird als massiver Druck erlebt, der für ungeheure Spannung sorgt. Alle Alarmglocken läuten. Unvermeidlich ergeben sich für diese Eltern Anlässe, die Zusammenarbeit zu erschweren oder sie durch einen Abbruch ganz aufzukündigen. Neben diesen Totalverweigerern gibt es eine zweite Gruppe von Eltern, die zu einem Umgang nur auf der Basis weitgehender Sicherheiten bereit sind. Der Umgang soll unter der Kontrolle eines Dritten stattfinden, der den umgangsberechtigten Elternteil nicht aus dem Auge lassen soll. Immer wieder hatte ich dabei den Eindruck, dass neben der Herstellung von Kontrolle zur Minderung der geäußerten eigenen Sorge (z.b. vor Entführung) auch die Demütigung des anderen Elternteils eine erhebliche Rolle spielte. Durch die Unterordnung unter einen mächtigen Dritten soll dem anderen einmal mehr seine inferiore Position vor Augen gebührt werden. Er/sie soll zur elterlichen Restfigur ohne eigene Elternmacht minimiert werden. Für den Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist die Zusammenarbeit in Ordnung, solange nicht an dieser Kontrollidee gerüttelt wird. Die schrittweise Einführung von Autonomie für den umgangsberechtigten Elternteil durch die professionellen Dritten macht die Zusammenarbeit entsprechend brisant. Die dritte Gruppe umfasst die Gegenseite, also die umgangsberechtigten Eltern, die oft nach langem (gerichtlichen) Kampf zu einem begleiteten Umgang kommen. Nach mehr oder weniger langer Zeit ohne Kontakt zum eigenen Kind erleben viele den begleiteten Umgang zunächst häufig als einen Erfolg. Nicht selten ist ein offener Triumph spürbar, endlich einen gerechten Sieg über den bösen Elternteil errungen zu haben. Es folgt jedoch meist recht bald die Erfahrung der Kränkung, die solche Treffen mit dem eigenen Kind unter vorgegebenen Rahmenbedingungen (Ort, Zeit, Regeln, unter Aufsicht) immer bedeutet. Dies führt verständlicherweise bei dem umgangsberechtigten Elternteil dazu, diesen Zustand so bald wie möglich beenden und die Vater- oder Mutterrolle (wieder) ohne ein der artiges Zwangskorsett frei gestalten zu wollen. Mit diesen Eltern sind verständlicherweise Freiheitskämpfe vorprogrammiert. Zwangskontexte wirken so gesehen immer wieder als Zunder für das Feuer. Sie bleiben eine begleitende Grundkrise, eine Glut, aus der ganz leicht immer wieder Flammen schlagen können. Die Kooperation mit den Eltern bleibt - solange der Zwangscharakter

10 der Maßnahme in ihrem Erleben über den wahrgenommenen Nutzen dominiert - anfällig für schwere Krisen. 5. Vertrag, Schlichtung und Kontrolle - drei Denk- und Handlungsorientierungen in fortgeschrittenen Eskalationsprozessen 5.1. Der Sozialvertrag auf Gegenseitigkeit - gibst du mir, geb ich dir Trotz der zunehmenden Erhitzung und Ausweitung des Konfliktfeldes ist Kooperation zwischen den Eltern auf der zweiten Eskalationsstufe oft noch möglich, wenn die Brücke noch nicht total abgebrochen ist. Einen wichtigen Hinweis auf die (Nicht-)Existenz einer Verständigungsbrücke liefert der Versuch, die Streitparteien an einen Tisch zu bekommen. Bei 14 Elternpaaren, die 2001 wegen eines begleiteten Umgangs an unsere Beratungsstelle verwiesen wurden, war in drei Fällen zumindest eine Streitpartei nicht mehr zu gemeinsamen Gesprächen bereit. Liegt keine grundsätzliche Verweigerung gemeinsamer Gespräche vor, geht es in einem ersten Schritt darum, in Einzelgesprächen die Spielräume für Verhandlungen auszuloten, z.b. durch Skalierungsfragen, die auf den noch vorhandenen Veränderungsoptimismus bei den Protagonisten und im Umfeld abzielen. Wie hoch schätzen Sie / schätzt A/B die Wahrscheinlichkeit, dass sich diese schwierige Situation noch zum Besseren wenden wird? Zu welchem Energieeinsatz sind Sie aus der Sicht von A/B bereit, damit eine Wende möglich wird? Geben Sie eine Einschätzung auf einer Skala von 0-10 (0 = Null-Energie, 10 = maximaler persönlicher Einsatz). Ziel von Verhandlungen ist das Zustandekommen eines Sozialvertrages. Dazu zwei Vorüberlegungen: Ganz häufig wiegen sich beide Streitparteien in der Sicherheit, einen - vor allem natürlich für die andere Seite verbindlichen - Vertrag in der Tasche zu haben. Wir hatten doch ausgemacht, dass du...! Bei näherer Betrachtung wird jedoch allzu oft klar, dass die zweite Unterschrift auf dem imaginären Vertrag vom anderen Konfliktpartner nie geleistet wurde. Eine Selbstbindung des anderen an die vertraglichen Pflichten hat es also nie gegeben. Gerade in eskalierten Verhandlungen entgeht den Konfliktparteien häufig, dass die andere Seite angesichts der von ihr erlebten bloßen Überzeugungsrhetorik und Pseudopartizipation längst ausgestiegen ist. Aus diesem Missverständnis lässt sich folgern, dass nur ein (Sozial-)Vertrag mit zwei Unterschriften Aussicht auf Erfolg hat. Der zweite Gedanke nimmt eine andere problematische Schieflage in den Blick. Dabei geht es um einseitige Kooperationsangebote. Bei hochgradig zerstrittenen Eltern garantieren einseitige Vorleistungen einer Partei nicht, wie man optimistischerweise annehmen könnte - und wie dies bei Paaren auf niedrigem Eskalationsniveau der Fall ist - eine Entwicklung in Richtung beidseitiger Abrüstung und Kooperation. Im Gegenteil ist es oft so, dass moderate Töne des Gegners als Zeichen seiner Schwäche oder taktischen Dummheit gedeutet und ausgenutzt werden. Die (einseitige) Nachgiebigkeit liefert so nicht selten gerade den Anreiz zu Ausbeutung und Regelverletzung. Axelrod warnt geradezu vor zuviel einseitiger Kooperation. Unbedingte Kooperation tendiert dazu, den anderen Spieler zu verderben (Axelrod, 1997, S. 112). Daraus folgt, dass es selbst bei

11 gutwilligen Kooperationsansätzen einer Seite sehr schwierig sein kann, einen Eskalationsprozess umzukehren. Doch nun zum wesentlichen Punkt der Vertragsverhandlungen, dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Deeskalation kann nur geschehen, wenn es gelingt, die Logik des destruktiven wie du mir, so ich dir im konstruktiven Sinne für beiderseitig profitable Geschäfte auf Gegenseitigkeit zu nützen. Verträge bei fortgeschrittenen Eskalationen haben nur dann Aussicht auf eine beidseitige Selbstbindung, wenn beide Seiten einen Gewinn durch den Vertrag haben. Das Aufgeben eigener Maximalforderungen muss sich auch lohnen. Vielleicht hat auch Alice im Wunderland die deeskalierende Wirkung von Verträgen mit zwei Gewinnern im Sinn, wenn sie sagt: Everyone has won and all must have prizes. Die Logik eines kooperativen gibst du mir, geb ich dir kann über verschiedene Bilder, Redensarten und Geschichten angeboten werden. Je nach dem weltanschaulichen Hintergrund der Streitparteien ist es deshalb sinnvoll, diese Gedanken von ausgleichender Gerechtigkeit und beidseitigem Gewinn in der passenden Sprache anzusprechen. Der Vertragsgedanke, der einen Gewinn für beide Seiten verspricht, wird von Streitpaaren häufig als hilfreiches Werkzeug angenommen. Vermutlich findet er auch deshalb häufig Akzeptanz, weil er leicht an die ökonomische Rationalität des (modernen) Menschen ankoppelt. Aber auch dem älteren Bild vom Geben und Nehmen liegt die Idee der Verrechnung und der Ausgewogenheit zugrunde. Im Folgenden ein Beispiel für die deeskalierende Wirkung eines für beide Seiten lohnenden Vertrages: Herr H. hatte im Vorfeld eines begleiteten Umgangs - zu einer Zeit, in der keine Umgangsregelung bestand - immer wieder durch sein spontanes Auftauchen an der Wohnung seiner Ex-Frau für Aufregung gesorgt. Jedes Mal, wenn er seine Tochter sehen wollte und seine Ex-Frau ihn abgewiesen hatte, war es zu verbalen Auseinandersetzungen, Drohungen und handgreiflichen Ausrastem gekommen. Weil mehrere Versuche einer einvernehmlichen Umgangsregelung gescheitert waren, hatte das Familiengericht in seinem Beschluss einen begleiteten Umgang im 3-wöchigen Turnus festgelegt. In einem gemeinsamen Gespräch mit den Eltern und der Vertreterin des Jugendamtes zur Vorbereitung des begleiteten Umgangs argwöhnte Frau H., dass sich ihr Ex-Mann nicht an die 3-Wochen-Regelung halten, weiter spontan auftauchen und Stunk machen würde. Auf Nachfrage wurde deutlich, dass Herr H. vor allem kurz vor großen Festtagen (Geburtstag der Tochter, Weihnachten, Ostern...) unter großen Druck geraten war. Er habe nur seine Tochter sehen und ihr seine Geschenke persönlich geben wollen. Es kam zu einer schriftlich fixierten Vereinbarung mit folgenden Inhalten. In den ersten drei Monaten sollte es bei der gerichtlich festgesetzten 3-Wochen-Regelung bleiben. Herr H. sollte in dieser Zeit seine Spontanbesuche unterlassen. (Mit Herrn H. wurde besprochen, mit wem er Kontakt aufnehmen könnte, wenn er merke, dass der Druck, seine Tochter sehen zu wollen, unerträglich würde. Es fiel ihm seine Schwester ein, die selber eine Trennungserfahrung hinter sich hatte.) Für den Fall, dass es Herrn H, gelingen sollte, seine spontanen Vaterimpulse in den drei Monaten zu kontrollieren und seine Ex-Frau in Ruhe zu lassen, wurde für eine 2. Phase vereinbart, zu den 3- wöchigen begleiteten Umgangsterminen zusätzlich unbegleitete Treffen mit der Tochter einzurichten. Außerdem sollte er seine Tochter in der jeweiligen Woche vor einem besonderen Tag selbst im Hort abholen, mit ihr drei Stunden verbringen und sie dann pünktlich zur Wohnung seiner Ex-Frau bringen. Der verständliche Wunsch von Frau H.

12 nach Ruhe vor seiner Verfolgung konnte in diesem Vertrag mit dem ebenso verständlichen Bedürfnis von Herrn H., seine Tochter öfter und vor allem an diesen besonderen Tagen sehen zu wollen, vermittelt werden. Neben der Beidseitigkeit der Gewinne als dem Kernstück des Vertrages spielen weitere Elemente eine wichtige unterstützende Rolle im Vertragsprozess. Die schriftliche Fixierung, weil das geschriebene Wort bekanntermaßen eine größere Halbwertszeit hat als das gesprochene, das Beisein von Zeugen, die Bekräftigung des Vertragsabschlusses durch ein Ritual, das spätere Immer-wieder-daran-erinnern an den (gemeinsam) erarbeiteten Vertrag sowie Lob für vertragskonformes Verhalten, stärken die Mitwirkung. Die von Kim Berg beschriebenen Bewältigungsfragen ( wie haben Sie das geschafft? ) fördern die Selbstzuschreibung dieser Leistung. Ein weiteres wichtiges methodisches Werkzeug zur Absicherung von vertragsgemäßem Handeln ist die Arbeit mit dem Schatten. Dabei geht es um eine Konfrontation der Protagonisten mit Verhaltensweisen, die den Vertrag gefährden könnten. Im Mittelpunkt stehen plastische Gefahrenbilder, die mittels Fragen der folgenden Art ausgeleuchtet werden. Was müssten Sie tun, bzw. was sollten Sie unterlassen, damit das dünne Eis, auf dem Sie sich zur Zeit bewegen, nicht bricht? Verschlimmerungsfragen wie: Was müssten Sie tun, damit es wieder richtig schwierig wird? erhöhen die Aufmerksamkeit zusätzlich. Axelrod spricht vom Schatten der Zukunft, der die Funktion hat, den Konfliktparteien den Preis für fortgesetztes destruktives Verhalten in der Deutlichkeit vor Augen zu führen (Axelrod, 1997). Nicht selten führt dieser Weg, den persönlich zu zahlenden Preis und die Folgeschäden für künftiges nichtkooperativen Verhaltens bewusst zu machen, zu einem heilsamen Schock und damit zu einer verbesserten Eigenkontrolle. Neben der Absicht, Angst vor den negativen Folgen zu mobilisieren und die Eigenverantwortung deutlich zu machen, kann das Gedanken-Spiel mit der Katastrophe auch zu einem humorvollen Blick in die Abgründe des eigenen Verhaltensrepertoires werden. Nicht selten fangen die Betreffenden an zu lachen, wenn sie aufgefordert werden, in diesem Spiel ohne Grenzen ihre destruktiven Verhaltensmöglichkeiten aufzulisten und in ihren Folgen auszumalen - ein Lachen, das leicht im Hals stecken bleibt. Während die Vertragsverhandlungen in einem gemeinsamen setting stattfinden, erfolgt die Arbeit mit dem Schatten in Einzelgesprächen, um der Gegenseite keine Munition zu liefern. (S. Abb. 2, S. 96) 5.2. Schlichtung - wenn sich zwei (endlos) streiten... machen Dritte einen Plan In der Eskalationsspirale scheint es einen point of no return zu geben. Ist dieser erreicht, dann sind Verträge auf Gegenseitigkeit nicht mehr möglich. Eine kritische Selbstbetrachtung findet nicht mehr statt, und auch der Versuch von außen, mittels Katastrophenszenerien eine bessere Selbststeuerung zu erreichen, greift ins Leere. Jetzt ist der Schlichter am Zug. Er legt den Parteien seinen eigenen Schlichtungsentwurf vor. Dieser hat zwei wesentliche Funktionen. Er soll die noch vorhandenen Übereinstimmungsreste sichern sowie Gewinne und Verluste möglichst so verteilen, dass dies von beiden Parteien als fair angesehen werden kann.

13 Abb. 2: Elemente im Vertragsprozess Einschätzung des Veränderungsoptimismus Schriftliche Fixierung Ritual Vertragsabschluss- Vertrag auf Gegenseitigkeit beidseitige Gewinne Zeugen Arbeit mit dem Schatten Bewältigungsfragen Wiederholtes Erinnern auf den Vertrag Lob für vertragskonformes Verhalten Wenn auch die inhaltlichen Annäherungen in hocheskalierten Prozessen gegen null gehen, so sind sie doch nie ganz auf null. Selbst im heißen Zustand gibt es inhaltliche Bereiche, in denen noch kleinste gemeinsame Nenner existieren. Sie sind vergleichbar mit Minibiotopen, in denen vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten inmitten einer feindlichen Umwelt überdauert haben. Wie diese Inseln aus einer besseren (Natur-)Zeit sind auch die Überreste kooperativer Übereinstimmung schützens- und erhaltenswert - nicht zuletzt für die Nachwelt (sprich das gemeinsame Kind). Der Schlichtungsentwurf hat also Artenschutzcharakter für eine vom Aussterben bedrohte Gedanken- und Verhaltensspezies. Durch die schriftliche Benennung von Übereinstimmungen und Gemeinsamkeiten werden positive Fakten geschaffen. Wie der Vertrag ist das Schlichtungsprinzip getragen von dem Gedanken einer beidseitigen Verteilung von Gewinn und Verlust, von Nutzen und Kosten, von Sieg und Niederlage. Der Schlichtungsentwurf konfrontiert die digitale Alles-oder-Nichts - und Entweder-oder-Logik der Konfliktparteien mit dem Prinzip des sowohl-als-auch. Manches in der vom Schlichter angerichteten Mahlzeit wird bitter, anderes dafür süß schmecken. Dieses Verständnis von Schlichtung mit der Vorlage eines eigenen Schlichtungsentwurfs im Falle des Scheiterns gemeinsamer Verhandlungen unterscheidet sich von dem der Mediation. Diese setzt darauf, dass die Konfliktparteien eigene Entscheidungen miteinander entwickeln und beschließen, Ein zweiter wesentlicher Unterschied besteht darin, dass der Schlichter bei einer Nichtannahme durch die Eltern dem Vertreter der beschlussfassenden Instanz (Familienrichter) den Schlichtungsentwurf für eine Verwertung zur Verfügung stellt. Warum? Gerade bei einem erneuten Waffengang vor Gericht nach einer erfolglosen außergerichtlichen Schlichtung entsteht leicht - sowohl für die Kontrahenten als auch für die Richterin - die Suggestion des totalen Scheiterns und der völligen Nichtübereinstimmung. Dieser Eindruck ignoriert freilich die kleinen Übereinstimmungs-Biotope sowie die in den vorangehenden (Vertrags-)Verhandlungen erzielten Annäherungen und erfolgreichen kleinen Geschäfte auf Gegenseitigkeit. Der schriftliche Schlichtungsentwurf kann helfen, positive Tatsachen, kleinste gemeinsame Nenner und konstruktive Zwischenergebnisse zu sichern, die in der negativen Wahrnehmungshypnose aller Beteiligten untergehen würden. Beispiel: Nach einem halbjährigen erfolgreichen begleiteten Umgang - alle Umgangstreffen hatten stattgefunden - kam es im Vorfeld des neu zu fassenden Umgangsbeschlusses zu außergerichtlichen Verhandlungen. Ausgangspunkt der Gespräche waren folgende Positionen: Die Mutter wollte eine Fortschreibung des Status quo (alle 3 Wo-

14 chen für 2 Stunden) während der Vater eine Erweiterung des Umgangs (alle 2 Wochen für 4 Stunden) sowie einen 2-wöchigen Urlaub mit seinem Sohn forderte. Die Verhandlungen führten zu einer Annäherung hinsichtlich der regelmäßigen Treffen. Die Mutter zeigte sich bereit, sich auf eine Erweiterung des Umgangs auf drei Stunden einzulassen. Außerdem kam es zu dem überraschenden Angebot von ihr, die Umgangstreffen ohne eine weitere Begleitung fortzusetzen. Sie schlug als Treffpunkt für Vater und Sohn ein Geschäft in der Nähe ihrer Wohnung vor, zu dem ihr Sohn alleine gehen könnte. Als Knackpunkt erwies sich jedoch die vom Vater hartnäckig aufrechterhaltene Urlaubsforderung. Flau T. war an diesem Punkt zu keinen Zugeständnissen bereit und brach die Verhandlungen ab. Der schriftliche Schlichtungsentwurf, der jetzt unsererseits folgte, bestand aus drei Punkten. Er enthielt erstens eine Würdigung der beiderseitigen Beiträge zum bisherigen erfolgreichen Verlauf. Im zweiten Punkt wurden die inhaltliche Annäherung und insbesondere das überraschende Angebot von Frau T. beschrieben. Im dritten Punkt, dem eigentlichen Schlichtungsvorschlag, wurde die Idee eines Urlaubs zurückgestellt. Stattdessen schlug ich vor, die bislang 2-stündigen Treffen zu 6-stündigen Vatertagen zu erweitern. Außerdem sollten diese Tagesbesuche alle zwei Wochen ohne Begleitung stattfinden, Die Beratungsstelle sollte lediglich mit einer Stand-by-Funktion für den Krisenfall im Spiel bleiben. Dieses Schlichtungspaket wurde jedoch von Frau T. nicht mehr angenommen. Die positiven Entwicklungen drohten somit in der anstehenden gerichtlichen Auseinandersetzung unterzugehen. Der Richter, der unseren Schlichtungsvorschlag ebenfalls erhalten hatte, übernahm jedoch den dritten Punkt der gescheiterten Schlichtung in den neuen Beschluss Hilfe und Kontrolle - 4 Formen der Grenzsetzung im begleiteten Umgang In der Logig des vorgestellten 3-stufigen Modells markiert spätestens die 3. Stufe ( Beziehungskrieg ) einen Übergang vom Vertrauen in die Selbstorganisation des Elternsystems und den dazugehörigen Hilfen hin zu Eingriffen in die Elternautonomie durch staatliche Organe (Familiengericht, Jugendamt) im Rahmen ihrer Wächteramtfunktion. Während der Kontext Hilfe die Eigenverantwortung des Klienten für sein Leben sowie seine Fähigkeit und Bereitschaft zur Kooperation voraussetzt, ist der Kontext Kontrolle dadurch bestimmt, dass Dritte diese Verantwortung (teilweise) entziehen bzw übernehmen und bestimmte Maßnahmen gegebenenfalls ohne Kooperation oder im Extremfall gegen den Willen des Klienten durchsetzen. Wenn ich die Kontrollebene und damit die Wichtigkeit von Regeln, Grenzsetzungen und Sanktionen für den begleiteten Umgang betone, so heißt das nicht, dass sie die einzig bedeutsame ist. Sie muss selbstverständlich in einem lebendigen Zusammenhang mit den Hilfe -Ebenen stehen (Beziehung zu den Eltern, Unterstützung der Eltern-Kind- Ebene bei der Gestaltung der Umgangskontakte, Partizipation der Eltern bei der Planung des künftigen Umgangs...); aber sie braucht aufgrund des Kriegszustandes, in dem die Gesetze minimaler fairer Elternkooperation mit Füßen getreten wurden, eine

15 besondere Beachtung. Fehlende oder unklare Regeln, Begrenzungen und das Ausbleiben von Sanktionen setzen die Anomie-Anfälligkeit des Kriegszustandes fort und laden zu weiteren Grenzüberschreitungen auch im begleiteten Umgang ein. Unersetzlich sind deshalb für Personen, Einrichtungen und Träger, die begleiteten Umgang durchführen, die Reflexion über und die Umsetzung von angemessenen Formen der Begrenzung. Im Folgenden stelle ich vier wesentliche Formen der Grenzsetzung vor. Allgemeine institutionelle Grundregeln als Grenzsetzung Gerade weil eine Beratungsstelle von Klienten sowie kooperierenden Personen und Institutionen in erster Linie mit dem Kontext Hilfe identifiziert wird, halte ich einen offenen Umgang mit der Kontrollfunktion des begleiteten Umgangs und der damit einhergehenden Machtposition für besonders wichtig (Tom Levold, 1993). Um den Kontrollauftrag als einen wesentlichen Teil des begleiteten Umgangs deutlich zu machen, erhalten Eltern im Erstgespräch ein Blatt mit 7 Basis-Regeln, die mit ihnen durchgesprochen werden. Sie sollen wissen, woran sie mit uns sind, und welche Erwartungen wir an sie haben. Die Regeln betreffen die Pünktlichkeit, die rechtzeitige Information über Terminänderungen, den schwierigen Punkt der negativen Beeinflussung des Kindes gegen den anderen Elternteil, das Ausfragen des Kindes über die (neue) Lebenssituation beim anderen Elternteil, das Thema Geschenke sowie unsere Position bei angedrohter oder tatsächlich ausgeübter Gewalt. Die Regeln haben die Funktion von Warnschildern. Trotzdem sollte man sich - wie bei allen einseitig definierten Regeln - über ihre begrenzte Wirksamkeit im Klaren sein. Ihre wahrscheinlich größere Bedeutung besteht darin, die wesentlichen Konfliktfelder abzustecken, innerhalb derer mit andern Mitteln um eine zumindest minimale Kooperation gerungen werden muss. Als ein Dauerbrenner unter den zu regelnden Konfliktthemen hat sich die Frage der Geschenke vom umgangsberechtigten Elternteil an das Kind herausgestellt. Beispiel: Eine sorgeberechtigte Mutter beschwert sich beim Jugendamt über ihren Ex- Mann, der mit seinen Geschenken nur die Tochter kaufen will. Die Beschwerde gilt gleichzeitig uns, da wir dies entgegen der Absprache zugelassen hätten. Der Vater hatte seiner 10-jährigen Tochter bei den bisherigen drei Termine immer eine Tüte mit Kleidungsstücken und Schuhen mitgebracht. Da es sich bei den Geschenken um nützliche Dinge handelte und nicht um Spielzeug, hatten wir, ohne dies mit der Mutter zu besprechen, mit Ihrer Zustimmung gerechnet und unsere Geschenke-Regel ( nicht mehrere Geschenke auf einmal und keine großen Geschenke ) entsprechend niedrig gehängt. Schwabe (1993) macht mit seinem Begriff der (fehlenden) Deckung darauf aufmerksam, wie schwierig die Durchsetzung oder wie in unserem Fall die Außer-Kraft-Setzung von Regeln ist, wenn dies ohne Rückhalt durch die relevante Umwelt geschieht. Wir hatten versäumt, die Deckung für unsere Regelumdeutung durch die Mutter und die Sozialarbeiterin zu klären. Um die Zusammenarbeit nicht zu gefährden, war es notwendig, in einem Gespräch mit dem Vater die Regel wieder zu etablieren. Ich warb für die Sichtweise, dass große und viele Geschenke den anderen Elternteil häufig unter Druck set-

16 zen und damit auch Kinder zu Hause in eine schwierige Situation bringen. Ich erinnerte ihn/uns an die Regel, zu jedem Treffen nur ein kleines Geschenk mitzubringen. Einzelfallbezogene Grenzsetzung durch Setting und Vertag Bei dieser Form der Begrenzung geht es um die Entwicklung eines individuellen Settings, das eine grenzsetzende Wirkung für ein spezifisches Problemverhalten entfalten soll. Ein Kontrakt - möglichst in schriftlicher Form - soll helfen, die Einhaltung zu sichern. Am Beispiel des oben (3.2.) beschriebenen Vertrages mit Herrn H., dessen Spontanbesuche zu einem wichtigen Teil des Problems mit seiner Ex-Frau geworden waren, werden drei wesentliche Momente des Grenzen setzenden Vertrages deutlich: Im Unterschied zu den allgemeinen Regeln steht hier die Einmaligkeit im Vordergrund, sei es im Hinblick auf die Art des Problemverhaltens ( Spontanbesuche ), die individuellen Möglichkeiten und Grenzen von Herrn H. (3 Wochen ohne Kontakt zur Tochter sind zu lang) und nicht zuletzt hinsichtlich der Lösung (notwendige Gespräche mit der Schwester, zusätzliche unbegleitete Treffen mit der Tochter vor allem vor besonderen Tagen ). Ein zweites wichtiges Element ist die Einteilung der Zeit in überschaubare und realistische Abschnitte. Phasenmodelle sind Einladungen, eine end- und dadurch oft hoffnungslos erscheinende Zukunft in machbare Zeiträume zu zerlegen, an deren jeweiligem Ende ein Ziel lockt, das in der Verbesserung des jetzigen Zustandes besteht. Damit ist auch schon der 3. Punkt angesprochen, der Aspekt der Belohnung. Vertragskonformes Verhalten muss sich lohnen. In der Regel geschieht dies durch eine Erweiterung des Umgangs in der anschließenden Phase. Wie bereits erwähnt, beflügeln ehrliches Lob und neugierige Bewältigungsfragen an den Betreffenden, wie er/sie es geschafft hat, die ganze Zeit durchzuhalten, die Mitwirkung (Insoo Kirn Berg, 2001). STOPP - Grenzsetzungen in akuten Notsituationen Beispiel A: Herr J., ein umgangsberechtigter Vater packt im Beisein seiner 4jährigen Tochter, nachdem diese beiläufig den neuen Lebenspartner der Mutter erwähnt hatte, seine ganze Wut über seine Ex-Frau in eine Beschimpfung. Lautstark spricht, er von ihr als dem Miststück. Beispiel B: Die 5jährige K. sagt zu ihrem Vater während des Treffens: Papa, du bist schwul. Auf die Nachfrage, wer das sage, antwortet K.: die Mama. Der Vater stellt die im Wartezimmer sitzende Mutter wütend zur Rede. Es kommt zu einer lautstarken Auseinandersetzung, in deren Verlauf Frau L. ihrem Ex-Mann den ausgestreckten Mittelfinger zeigt. Herr L. droht ihr daraufhin Schläge an. Beide Szenen machen ein sofortiges Handeln notwendig. In Beispiel A besteht die erste Aufgabe darin, ein entschiedenes STOPP zu setzen: Herr J. - halt, das reicht! Um diese Signalwirkung zu erreichen, muss das unterbrechende STOPP möglichst klar und deutlich sein, am besten verstärkt durch ein entschiedenes Auftreten (langsamer

17 Schritt auf den Betreffenden zu) und/oder eine Geste, die die sprachlich-stimmliche Entschiedenheit des STOPP unterstützt (z.b. angewinkelte Arme, Hände auf Schulterhöhe mit den Handflächen nach vorne). Im Beispiel B besteht das STOPP in einem entschiedenen Dazwischentreten und Trennen. Erstes Ziel ist es, Luft zwischen die Kontrahenten zu bekommen und durch eine Ortsveränderung einen inneren Szenenwechsel einzuleiten. Mit dar Aufforderung: Herr K., kommen Sie bitte mit mir!, unterstützt durch eine Berührung 4 am Arm, gelang es, ihn in die neben liegende Küche zu lenken. Danach bat ich Frau K. ebenfalls aus dem Raum. Warten Sie bitte im Warteraum oben, ich komme später zu Ihnen! Wichtig erscheint mir, gerade in zugespitzten Situationen ein Signal der Gleichbehandlung zu setzen. Beide sollen den Tatort verlassen - nicht nur einer. Der zweite Schritt besteht aus einer Art Erstversorgung mit dem Ziel, die hitzige Erregung herunterzukühlen und eine erste innere Distanzierung zu erreichen. Ein erster Kommentar ( da waren Sie gerade ziemlich geladen ) ist eine Einladung, den ärgsten Druck abzulassen. Herr K. fängt auch sofort an, über seine Ex-Frau zu schimpfen und zu erklären, dass er nicht anders gekonnt habe ( irgendwann läuft bei jedem mal das Fass über ). Nach maximal 10 Minuten, in denen immer wieder die Schwere der Situation bestätigt wird, geht es im dritten Schritt darum, den Blick wieder auf den eigentlichen Grund des Hier seins, das Zusammensein mit dem Kind, zu lenken und auszuloten, ob er in der Lage ist, noch einmal umzuschalten ( Denken Sie, dass Sie es schaffen, wo Sie doch so unter Dampf stehen, nochmals mit K. zu spielen oder sollen wir für heute Schluss machen? ). Hilfreich für die Selbststeuerung sind auch Skalierungsfragen zur inneren Erregung ( Wenn es ein Messgerät für innere Vulkantätigkeit gäbe, welchen Wert würde der Zeiger auf einer Skala von 1-10 bei Ihnen jetzt anzeigen? ). Im positiven Fall wird die unterbrochene Aktion mit dem Kind wieder aufgenommen. Eine zeitnahe Nachbesprechung ( Nachsorge ) derartiger Konfliktszenen und ihrer Hintergründe ist wichtig. Grenzen setzen in Kooperation - geteilte Verantwortung bei der Begrenzung Bisher ging es um institutionsinterne Formen der Grenzsetzung. Im Folgenden werden die Chancen (und Risiken) thematisiert, die sich aus der Einbeziehung anderer verfahrensbeteiligter Personen und Institutionen ergeben. Führt man sich noch einmal vor Augen, dass es sich beim begleiteten Umgang nicht um eine freiwillige Maßnahme handelt, sondern dieser nur aufgrund des massiven Drucks des Gerichts und/oder des Jugendamts zustande kommt, dann ist klar, wie fragil die Zusammenarbeit mit den Eltern ist. In Zwangskontexten ist die Krise die Regel und nicht die Ausnahme. Um so wichtiger ist in solchen Krisenzeiten ein gut funktionierender heißer Draht zu den Personen, die potenziell einen Grenzen setzenden Einfluss haben. Es geht also darum, die parteiliche Beziehung von Rechtsanwälten zu ihren Mandanten, die Kontrollfunktion der Jugendamtsvertreter, der Verfahrenspfleger und vor allem der Machtinstanz Familiengericht für die Einhaltung von Regeln, Verträgen und Beschlüssen zu nutzen. Welche Wirkung eine 4 Redl/Winemann sprechen im Umgang mit aggressiven Verhalten bei Kindern von touch control (Kontrolle durch Berührung) wenn es darum geht, eine begrenzte Anforderung durch eine freundliche Berührung zu unterstützen.

18 geteilte Kooperation in Sachen Grenzen setzen zwischen Familiengericht und Beratungsstelle beim begleiteten Umgang haben kann, zeigen die beiden folgenden Beispiele. Ein sorgeberechtigter Vater sagt per Anrufbeantworter einen Umgangstermin am selben Tag ohne Begründung ab und bittet um Verschiebung auf morgen oder übermorgen, ist aber für mich telefonisch nicht zu erreichen. Ich informiere wie abgesprochen den zuständigen Richter, der sich umgehend schriftlich wie folgt an den Vater wendet: Diese Termine sind für Sie bindend. Es geht nicht an, dass Sie diese ohne dringende Gründe kurzfristig absagen. Wenn Sie auf diesem Weg Besuchskontakte verhindern, müssen Sie mit einem Zwangsgeld rechnen. In einem vergleichbaren Fall setzt die Richterin dem sorgeberechtigten Elternteil eine 3- tägige Frist für die Kontaktaufnahme mit der Beratungsstelle. Ferner weist sie darauf hin, dass die Verweigerung des Umgangsrechts eine Gefährdung des Kindeswohls darstellt, was den Entzug des Sorgerechts nach sich ziehen könnte. In beiden Fällen führt die Androhung von Sanktionen zu einem Einlenken, und die Umgangstermine können wieder wie vereinbart stattfinden. Nicht immer zeigen richterliche Sanktionsdrohungen diese gewünschte Wirkung. In zwei Fällen ließen sich die betreffenden Elternteile nicht beeindrucken. Von beiden Richtern wurden die angedrohten Sanktionen nicht umgesetzt, so dass die Umgangskontakte an dieser Stelle abbrachen. Den betreffenden Elternteilen war es somit trotz eines gerichtlichen Umgangsbeschlusses gelungen, mit ihrer Verweigerung vollendete Tatsachen, zu schaffen. Ein funktionierender heißer Draht setzt eine frühzeitige Kooperation in jedem einzelnen Fall bereits bei der Übernahme des Auftrags voraus. Bei der Klärung der grundsätzlichen Kooperation stehen dabei Absprachen über die Informationswege und die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten im Vordergrund. Ziel ist es, herauszuarbeiten, wer was im Krisenfall (nicht) macht. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Frage, wer zu welchen Grenzen setzenden Interventionen und Sanktionen (rechtlich) in der Lage und auch bereit ist. Neben der Schaffung einer Kooperationsbasis (als einer Voraussetzung für den Notfall) ist es wichtig, eine Routine zu entwickeln, was die schriftliche Information der Verfahrensbeteiligten über den Gang der Dinge betritt (Weber M.). Kooperation in diesem Sinne heißt, nicht erst dann zu informieren, wenn es brennt. In diesem Zusammenhang bietet die Hilfeplan-Philosophie der Jugendhilfe eine gute Unterstützung, weil Maßnahmen in zeitlich überschaubare, d.h. nicht zu langfristig angelegte Zeiträume gegliedert werden. Für den begleiteten Umgang haben sich aus meiner Sicht 3- bis maximal 6- monatige Phasen bewährt. Zeiträume mit einem relativ nahen Zeithorizont stärken die Überprüfbarkeit der getroffenen Vereinbarungen. Der Abschluss einer Phase wird durch einen Bericht markiert, der an den Sozialarbeiter des Jugendamtes, die Richterin, den Verfahrenspfleger und bei Bedarf an die Anwälte der Parteien und nicht zuletzt an die Eltern selbst geht.

19 Neben ihrer grundsätzlichen Funktion, Transparenz herzustellen, bieten die Berichte die große Chance, positive Entwicklungen zu würdigen. Die Rolle desjenigen, der Kontrolle im begleiteten Umgang verantwortlich ausübt, beinhaltet also auch die Kunst, selbst bei einem hohen Konfliktpotenzial kleine Veränderungen in Richtung Deeskalation wahrzunehmen und diese bei passender Gelegenheit schriftlich mitzuteilen. Wenn dies gelingt, können positive Rückmeldungen zu einer heilsamen Irritation in einer Negativkultur wechselseitiger Entwertung werden. Eine Kunst ist dies insofern, weil auch die Fachkräfte im begleiteten Umgang - wie die anderen Verfahrensbeteiligten - nicht von Entwertungen (ihrer Person und Professionalität verschont werden, wenn die Enttäuschung der Kontrahenten darüber wächst, dass sie sich nicht als Parteigänger für ihre Erwartungen gebrauchen lassen. Wer derartigen Kränkungen und Angriffen ausgesetzt ist, übersieht leicht die kleinen Fortschritte und minimalen Zeichen von Veränderung. Wenn man sich abschließend noch einmal die zerstörerische Kraft hochstrittiger Elternkonflikte und die von ihnen ausgehende Gefahr der Infizierung (professioneller) Dritter vorstellt, dann macht es Sinn, ja es erscheint geradezu notwendig, Kooperation als Chance zu begreifen, um mit den unterschiedlichen (Macht-)Mitteln auf heiße Konflikte einwirken zu können. Abb. 3.: Drei Elemente der Kooperation Heißer Draht Information über den eingetreten Notfall (Genzüberschreitungen) Transparenz Routine Regelmäßige Information über den Gang der Dinge durch Berichte Kooperationsbasis Klärung der wechselseitigen Erwartungen, Informationswege, Möglichkeiten der Grenzsetzung Literatur Axelrod, R. (1997): Die Evolution dar Kooperation. München/Wien (R Oldenbourg). Berg Insoo, K. (2001): Kinderschutz und Lösungsorientierung. Dortmund (modernes lernen). Conen, M. L (1999): Unfreiwilligkeit - ein Lösungsverhalten. In: Familiendynamik (3/1995). Cecchin. G. (1988): Zum gegenwertigen Stand von Hypothetisieren, Zirkularität und Neutralität: Eine Einladung zur Neugier In: Familiendynamik, (3/1985). Garfinkel, H. (1974): Bedingungen für den Erfolg von Degradierungszeremonien. In: Gruppendynamik (4/1974).

20 Glasl. F (1994) Konfliktmanagement - ein Handbuch für Führungskräfte und Berater. Stuttgart (Freies Geistesleben). Kodjoe, U./ Koeppel. P (1998): The parental Alienation Syndrome. In: Der Amtsvormund. (1/1998). Levold, T (1993) Systemische Therapie zwischen Konstruktivismus und Inquisition In: Kontext (1/1993). Redl, F./Wineman, D. (1990): Steuerung des aggressiven Verhaltens beim Kind. München (Piper). Schlegel, D. (1998): Sorgerecht zwischen Papenburg und Bad Gandersheim... nach Gusto der Richterin. in PAPS, (1/1998). Schwabe, M. (2001): Damit sie sich auch dran halten... - einige praktische und theoretische Hinweise zur Qualifizierung von Regeletablierungsprozessen. In: Evangelische Jugendhilfe, (5/2001). Simon, F. (2000): Krieg - systemische Überlegungen zur Entstehung tödlicher Konflikte. In: Familiendynamik, (1/2000). Weber, M. (1999): Kooperation nach der Kindschaftsrechtreform. In: KindPrax, (1/1999).

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