Schul- und Kultusreferat Zentrales Immobilienmanagement ZIM/SG 2

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1 Telefon Telefax Schul- und Kultusreferat Zentrales Immobilienmanagement ZIM/SG 2 Akustik in Schulen und Kindertagesstätten A) Durchführung von baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Akustik B) Einstellung einer Pauschale im Finanzhaushalt, laufende Verwaltungstätigkeit i.h.v. jährlich ,- unter der Gruppierungsnummer C) Das überlaute Klassenzimmer Antrag Nr / A von Herrn StR Josef Schmid, Frau StRin Eva Maria Caim, Frau StRin Marianne Brunner, Frau StRin Beatrix Burkhardt vom D) Raumakustik in Schulen weiter verbessern! Antrag Nr / A der Stadtratsfraktionen der SPD und DIE GRÜNEN/RL vom Sitzungsvorlage-Nr.: / V Anlage Beschluss des Schul- und Sportausschusses des Stadtrates vom (SB) und (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Grundlagen zum Thema Akustik 1. Schallschutz in Schulen und Kindertagesstätten Die Thematik Lärm in Bildungsstätten rückte in den letzten Jahren verstärkt in den Blickpunkt sowohl des Interesses der Wissenschaft als auch der Öffentlichkeit. Der Lärm gilt mittlerweile als gravierender Belastungsfaktor bei Lehrkräften und ErzieherInnen. Die feststellbare Zunahme des Lärmpegels in Schulen und Kindertagesstätten ist nicht monocausalen Ursprungs. Neben den im Weiteren ausgeführten bautechnischen Hintergründen sind auch Zusammenhänge mit veränderter (vor-) schulischer Bildung und Erziehung sowie gesellschaftlicher Entwicklungen unverkennbar. Mit Hinblick auf ein selbstbestimmtes Lernen und die individuelle Förderung führen zunehmend praktizierte neue Unterrichtsformen wie Gruppen- und Freiarbeit zwangsläufig auch zu einer Steigerung des Lärmpegels. Gleichzeitig nimmt die Kommunikation in den Bildungseinrichtungen der Landeshauptstadt München in einer Sprache, die nicht der Muttersprache entspricht woraus erhöhte Anforderungen an die Raumakustik erfolgen zu. Der Berücksichtigung des Lernumfeldes kommt bei der Diskussion um die Bildungsqualität daher besondere Bedeutung zu.

2 Seite 2 Aufgrund der seit 1.April 2009 in Kraft getretenen neuen Unfallverhütungsvorschrift Kindertagesstätten sind bau- und raumakustische Anforderungen in diesen Gebäuden einzuhalten. Ab 2010 soll die Vorschrift analog auch für Schulen gelten. Resultierend aus dem zunehmenden Wissen und Bewusstsein der Sachaufwandsträger, der Unfallkasse aber auch der Pädagogen über die Wirkung der Raumakustik auf Kinder, Lehrkräfte und ErzieherInnen, entsteht die zwingende Notwendigkeit, schallschutztechnische Maßnahmen neben sicherheits- und substanzerhaltenden Maßnahmen in den Mittelpunkt der baulichen Verbesserungen in Schulen und Kindertagesstätten der Landeshauptstadt München zu stellen. 2. Nachhallzeit Die Raumakustik befasst sich mit der Auswirkung der baulichen Gegebenheiten auf die Schallausbreitung. Als wichtigste Kenngröße gibt die Nachhallzeit an, wie lange ein Schallereignis nachklingt. Es besteht eine unmittelbare Abhängigkeit von den akustischen Eigenschaften der Wände, Decken und Einrichtungen sowie der Geometrie und der Größe des Raumes. Der Nachhall entsteht durch Vielfachreflexionen an den Raumbegrenzungsflächen, so dass sich die Nachhallzeit mit abnehmenden Schallabsorbtionseigenschaften dieser Flächen verlängert. Die DIN Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen definiert den Stand der Technik und gibt eine Sollnachhallzeit in einem durchschnittlich besetzten Unterrichtsraum von 0,55 s vor. Die Länge des Nachhalls als Maß für das zeitliche Abklingverhalten der Schallenergie im Raum wird mit der Nachhallzeit T gekennzeichnet. T ist die Zeit, die vergeht, bis die Schallenergie in einem Raum nach Abschalten eines stationären Signals auf den millionsten Teil der Anfangsenergie absinkt. Lärm / Nachhall Verschlechterung der Sprachverständlichkeit Information wird falsch oder gar nicht verstanden Erhöhte Höranstrengung Schnellere Ermüdung Verminderte Fähigkeit für das Behalten und Verarbeiten gehörter Informationen Abb.1 : Schematische Darstellung der Wirkung von Lärm und Nachhall auf das Hörverstehen. Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 4 Bei zu langer Nachhallzeit werden beim Sprechen nachfolgende Silben durch den Abklingvorgang verdeckt und die Sprachverständlichkeit leidet. Neben der Verringerung der Kommunikationsfähigkeit liegt darin die wesentliche physikalische Ursache für die Entstehung von Lärm. Der naturgemäße Versuch, schlechte Sprachverständlichkeit

3 Seite 3 durch lauteres Sprechen zu verbessern, führt nur zu einer lauteren Gesamtsituation, sodass der Geräuschpegel in halligen Räumen übermäßig stark ansteigt. Bei einer Verringerung der Nachhallzeit auf ein der DIN entsprechendes Maß wird der Geräuschpegel um 10 db gesenkt. Dies entspricht einer Halbierung des Lautstärkeempfindens im jeweiligen Raum. Die Regulierung der Nachhallzeit ist daher die wichtigste Maßnahme zur Verbesserung der Raumakustik in Schulen und Kindertagesstätten. 3. Auswirkungen auf den Lernerfolg Eine gute Akustik in den Räumen ist eine Grundvoraussetzung für einen optimalen Unterricht und somit einem entsprechenden Lernerfolg. Wissenschaftliche Studien belegen, dass eine zu lange Nachhallzeit das Sprachverstehen negativ beeinflusst. Das Zuhören unter ungünstigen raumakustischen Verhältnissen erfordert eine dauerhafte Anstrengung und Konzentrationsleistung, da unvollständige Informationen kontinuierlich ergänzt und Hintergrundgeräusche ausgeblendet werden müssen. Die Einschränkung der Klarheit der Sprache durch den Nachhall im Raum wirkt sich desto stärker aus, je jünger die Kinder sind. Die Verstehensleistung gleicht sich erst im Alter von etwa 14 Jahren mit der von Erwachsenen aus, da sich die für das Zuhören wesentlichen auditiven, sprachlichen und kognitiven Fertigkeiten bis ins Jugendalter hinein weiterentwickeln. Kinder zeigen in akustisch verbesserten Räumen deutlich ansprechendere Leistungen und können darüber hinaus auch die im Schulunterricht gestellten Anforderungen das Speichern, Verarbeiten und Umsetzen komplexer sprachlicher Mitteilungen leichter bewältigen. Zudem wird die Wahrnehmung von Sprachlauten, die insbesondere bei Kindern mit Migrationshintergrund von außerordentlicher Bedeutung ist, erschwert, wenn die Laute durch Nachhall verzerrt sind. Dem Erlernen der deutschen Sprache, die nicht Muttersprache ist, kommt im Kindesalter besondere Bedeutung zu, da bestehende Defizite in späteren Lebensphasen kaum auszugleichen sind. Für diese Kinder ist das Zuhören ohnehin äußerst anstrengend, so dass schlechte akustische Verhältnisse ein gravierendes Erschwernis darstellen. Gleichermaßen gilt dies für Kinder mit Aufmerksamkeitsstörungen, Sprachentwicklungsstörungen oder Lernstörungen. Lärm und Nachhall führen bei allen genannte Gruppen zu einer noch erheblicheren Verschlechterung des Sprachverstehens als bei nicht betroffenen Kindern. Nicht nur beim Sprachenerwerb sondern auch beim Lesen- und Schreibenlernen ist dies von maßgeblicher Relevanz. Vor- und Grundschulkinder sind unter vorgenannten Aspekten auf optimale Hörbedingungen angewiesen, um sprachliche Informationen verstehen und Lernerfolge erzielen zu können. Der Verbesserung der Raumakustik in den Münchner Kindertagesstätten und Schulen zur Vermeidung von langfristigen Beeinträchtigungen in den Entwicklungsbereichen des Laut- und Schriftspracheerwerbes kommt eine herausgehobene Rolle zu. Ein gutes Lernumfeld trägt daher maßgeblich zur Sicherung des sozialen Friedens in unserer Gesellschaft bei. 4. Arbeitsbelastung für Lehrkräfte und ErzieherInnen Mit Hinblick auf den Unfallschutz und im Sinne der Gesundheitsvorsorge rückt ein ausreichender Schallschutz in den Fokus aller Schulaufwandsträger und Träger von Kindertageseinrichtungen. Vielfältige Studien dokumentieren, dass bei Lehrkräften, die überwiegend in raumakustisch defizitären Klassenzimmern unterrichten, ein überdurchschnittlich hoher Kran-

4 Seite 4 kenstand zu verzeichnen ist. Das Unterrichten in derartigen Räumen bedingt ein ständiges Reden mit erhobener Stimme sowie häufige Wiederholungen und Ermahnungen. Damit sind Erschöpfungssymptome und Hals- und Stimmprobleme verbunden. Die Beziehung zwischen Lernenden und Lehrenden leidet unter dem fehlenden Wohlbefinden, der permanent erhöhten Belastung und den lärmbedingt fehlenden Unterrichtsgesprächen nachhaltig. Soziale Spannungen in Folge der wegen vermeintlich lauter Kinder verärgerten Lehrkräfte und der sich zu unrecht getadelt fühlenden Kinder sind unvermeidlich und wirken einer entspannten Unterrichtsatmosphäre entgegen. Ungünstige akustische Bedingungen erhöhen daher die Arbeitsbelastung nicht nur von Lehrkräften sondern auch von Erzieherinnen und Erziehern in erheblichem Umfang. Zur Sicherstellung der langfristigen Belastbarkeit und damit Gesundheit des pädagogischen Personals sind raumakustische Verbesserungen in den Kindertagesstätten und Schulen der Landeshauptstadt zur Reduzierung der Nachhallzeit auf ein der DIN-Norm entsprechendes Maß anzustreben. Mit Hinblick auf die Leitlinie Bildung des Schul- und Kultusreferates und im Rahmen der Diskussion um Bildungsqualität und -standards ist eine noch stärkere Berücksichtigung der Umwelt, in der Erziehung und Lernen stattfindet, unabdingbar. 5. Baulicher Standard im Neubau Die Landeshauptstadt München wendet bei allen Neubauten und Generalinstandsetzungen bzw. sonstigen, die Innenräume betreffenden, Maßnahmen die DIN Hörsamkeit in kleinen und mittelgroßen Räumen an. Innerhalb der Planungen werden durch beauftragte Ingenieurbüros die entsprechenden Anforderungen auf das zu errichtende Bauwerk und die jeweiligen Baumaterialien eruiert und anschließend im Bau umgesetzt. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch Kontrollmessungen der Unfallkasse München im Zuge der Gesamtübergabe des Gebäudes überwacht. Grundsätzlich werden im Zuge der o.g. Projekte schallschutztechnische Maßnahmen (Schallschutzdecken und teilweise ergänzende Pinnwände) in Aufenthaltsräumen von Kindern vorgesehen. Des Weiteren werden in Kindertagesstätten der Personalraum und Spielflure berücksichtigt, da diese offenen Bereiche verstärkt ein übergreifendes Arbeiten ermöglichen. In Schulen erfolgt eine Ausstattung der Klassenzimmer und Fachlehrsäle, der Flure, der Aula, sowie des Lehrerzimmers und der Besprechungsräume. Sanitäranlagen und Büroräume sind sowohl in Kindertagesstätten als auch in Schulgebäuden davon ausgenommen. Zudem werden Sporthallen im Rahmen des Neubaus oder bei Sanierungen akustisch optimiert. 6. Situation in den Bestandsbauten In den ca. 900 Bestandsobjekten (mit 1277 Bauwerken) des Schul- und Kultusreferates ist davon auszugehen, dass nur ca. ein Viertel der relevanten bis Räumlichkeiten raumakustisch optimiert sind. Hieraus wird ein enormer Maßnahmenbedarf ersichtlich. Hervorzuheben sind insbesondere schalltechnische Unzulänglichkeiten in den Bauwerken der 50er bis 70er Jahre, aber auch in Gebäuden aus der Jahrhundertwende, soweit diese noch nicht im Rahmen einer Generalinstandsetzung optimiert sind. Betroffen sind unisono Klassenzimmer, Lehrerzimmer aber auch Flure und Sporthallen in den Schulen sowie die Gruppenräume und Flure in den Kindertagesstätten. Die Hauptmasse der Schulen stammt aus den Jahren 1900 bis 1975; in diesem Zeitraum war Schallschutz noch von untergeordneter Bedeutung.

5 Seite 5 Bei Generalinstandsetzungen und großen Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird der Schallschutz berücksichtigt. Zudem finden im Rahmen von Umbauten, Fachlehrsaal-, Sport- und Schwimmhallensanierungen begleitende Schallschutzmaßnahmen statt, da hier in der Regel ohnehin Arbeiten an den Decken oder der Beleuchtung durchgeführt werden und daher beide Gewerke aus wirtschaftlichen und technischen Gründen zusammengefasst werden können. A) Durchführung von baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Akustik 1. Messungen der Unfallkasse München Von der Unfallkasse München wurden bzw. werden kontinuierlich auf Veranlassung des Schulreferates, des Baureferates oder auf Bitte der Schul- bzw. Kindertagesstättenleitungen Nachhallzeitmessungen in Bestandsgebäuden durchgeführt. Zudem wurden auch seitens des Personal- und Organisationsreferates Fachdienst für Arbeitssicherheit und in einigen Fällen von Ingenieurbüros im Rahmen von Baumaßnahmen Messungen vorgenommen. Die Untersuchungen fanden in einem Zeitraum vom Dezember 2006 bis November 2009 statt und werden auch im Jahr 2010 fortgesetzt. Insgesamt wurden ca. 250 Einzelmessungen in 74 Gebäuden / -teilen durchgeführt. Diese Messergebnisse werden vom Schulreferat ZIM laufend erfasst. Im Rahmen der Nachhallmessungen der Unfallkasse erfolgte eine Priorisierung mit entsprechender Dringlichkeitseinstufung in Abhängigkeit der Grenzwertüberschreitung. Die zugrunde gelegten Grenzwerte für die Nachhallzeit betragen in Gruppenräumen und Klassenzimmern 0,6 s Nachhallzeit, in Lehrerzimmern 0,8 s, in Fluren, Aulen und Mehrzweckräumen 1,0 s und in Sporthallen 1,3 s. Als Priorität 1 wird eine Überschreitung des Grenzwertes für den jeweiligen Raumtyp um 0,5 s klassifiziert, als Priorität 2 eine darunterliegende Überschreitung des Grenzwertes. Keine Maßnahmen sind bei Einhaltung der genannten Grenzwerte erforderlich. Die Ergebnisse werden in nachfolgender Übersicht tabellarisch dargestellt (Stand ): Objektart Untersuchte Objektanzahl Priorität 1 Priorität 2 Keine Maßnahmen erforderlich Kindertagesstätten Grund- u. Hauptschulen Förderschulen Realschulen Gymnasien Sporthallen Gesamt: Es muss deutlich herausgestellt werden, dass es sich hier um Einzelmessungen handelt. D.h., dass in einem Gebäude nur einzelne Räume oder Flure untersucht wurden. Aufgrund ungleicher Raumstruktur, Ausstattung (z.b. mit Vorhängen, Pinnwänden

6 Seite 6 u.s.w.) haben die Messungen eine unterschiedliche Bandbreite. Die Ergebnisse zeigen, dass mitunter Räume im gleichen Geschoss oder Bautrakt einen Akustikbedarf aufweisen, der benachbarte Raum jedoch den Akustikanforderungen entspricht. Eine flächendeckende Messung aller Einrichtungen und sämtlicher Räume in einem Gebäude ist jedoch wegen des Umfanges in keiner Weise möglich. Die gemessenen Objekte und die jeweils ausgesuchten Räume stellen dennoch aber für die weitere Beurteilung einen charakteristischen und typischen Quervergleich aller Bereiche dar, so dass daraus entsprechende Rückschlüsse auf bauartgleiche und ausstattungstechnisch ähnliche Gebäude- und Raumtypen gezogen werden können. Aus der Auswertung und Übertragung der Messergebnisse auf die bestehenden Kindertagesstätten und Schulgebäude der Landeshauptstadt München resultiert (im Wesentlichen für die vor 1990 errichteten Gebäude) in 50 % der Kindertagesstätten in ca % aller Grund-, Haupt-, Förder- und Realschulen sowie Gymnasien (Berufliche Schulen wurden noch nicht gemessen, da diese wegen deren Besonderheiten eigenständige Raumtypen - z.b. Werkstätten aufweisen und dort nur schwer Vergleiche gezogen werden können.) und einem Großteil der Sporthallen ein Bedarf für die Durchführung von Schallschutzmaßnahmen. Dies betrifft in Schulen weitgehend Klassenzimmer und Fachlehrsäle, sowie Aulen, Lehrerzimmer und auch Sporthallen. In Kindertagesstätten besteht i.d.r. grundsätzlich ein Bedarf in Gruppenräumen und Spielfluren. Aufgrund der Abhängigkeit der Nachhallzeit von komplexen bauphysikalischen und raumgeometrischen Zusammenhängen können in Gebäuden auch nur Teilbereiche, einzelne Stockwerke oder Bauteile relevant sein. Dies erschwert die Vergleichbarkeit, so dass bei konkreter Planung einer Schallschutzmaßnahme immer eine dezidierte Bestandsaufnahme des gesamten Gebäudes und eine individuelle Erfassung pro Raum erforderlich wird. Die Planungen sind konkret auf die jeweiligen Erfordernisse abzustellen, was vergleichende Aussagen und eine Einheitlichkeit beeinträchtigt. 2. Bautechnische Ausführungen Die Gewährleistung eines der DIN-Norm entsprechenden Schallschutzes hängt von verschiedenen Kriterien ab: Lage des Raumes im Gebäude Raumgeometrie und Form des Raumes (Schallrichtung und -wirkung) Raumgröße und -volumen Ausrichtung des Raumes auf sonstige Lärmquellen (z.b. Straße, Spielplatz) Verwendete Baumaterialien (Beton, Rigipswände, Bodenbelag, Oberflächenbeschaffenheit) vorhandene schallreflektierende Flächen schallabsorbierende Ausstattung und Einrichtung (Mobilar, Vorhänge) Je nach Raumbeschaffenheit können bereits kleinere Maßnahmen in Form von Pinnwänden oder schmalen Deckenstreifen eine Verbesserung der Nachhallzeit bewirken. In der überwiegenden Mehrzahl der Räume sind jedoch umfangreichere und somit kostenintensivere Maßnahmen erforderlich, wobei dann z.b. bei großflächiger Anbringung von Deckenplatten auch Arbeiten an der Beleuchtung erfolgen müssen. Wesentlich dabei sind die Art und Ausführung der verwendeten Baumaterialien:

7 Seite 7 Gelochte Gipskartonplatten mit Akustikflieshinterlegung Blähglasgranulatplatten Holzwolleakustikplatten Geschlitzte Holzakustikelemente Gelochte Metallkassette mit Vlieskaschierung Die Vielzahl auf dem Markt angebotener Produkte bedingt die Notwendigkeit einer weitgehend einheitlichen Materialverwendung, um eine effiziente und dauerhafte Lösung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, bauphysikalischen und materialökologischen Aspekte zu gewährleisten. Es erfolgt daher eine Material- und Systemauswahl, die zielgerichtet, der jeweiligen Schule bzw. Kindertagesstätte angepasst, eingesetzt wird. Dass dies nicht ganz einfach ist und einer besonderen Sensibilität bedarf, zeigen die zur Probe im Juli 2009 in je einem Klassenzimmer von zwei Schulen eingebauten Akustikplatten (Schaumstoffplatten), welche trotz entsprechender Ausschreibung und Versicherung der einbauenden Firma gemäß erfolgter Kontrollmessungen Formaldehyd enthielten; die Platten wurden bereits wieder entfernt. Ein Problem liegt auch darin, dass Platten, z.b. in anderer Ausführung, aufgrund deren höheren Gewichts einen bautechnisch intensiven Aufwand bei der Befestigung verursachen. So können Deckenverstärkungen, Putzverbesserungen u.ä. erforderlich werden. Es kann daher (siehe nachfolgender Buchstabe B) kein eindeutiger Preis pro Klassenzimmer bzw. Gruppenraum in Kindertagesstätten benannt werden. Die entstehenden Kosten bleiben immer einer Einzelfallprüfung vorbehalten. Künstliche Mineralfasern werden dabei im Schul- und Kindertagesstättenbereich für Verbesserungen der Akustik nicht eingesetzt. B) Einstellung einer Pauschale im Finanzhaushalt, laufende Verwaltungstätigkeit i.h.v. jährlich ,- unter der Gruppierungsnummer Die Nachrüstung von Schallschutzmaßnahmen ist mit durchschnittlichen Kosten von ca. 50,- pro m² verbunden. Dies unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an der Beleuchtungsanlage und keine Malerarbeiten notwendig werden. Für derartige Folge- oder Begleitarbeiten entstehen weitere nicht unerhebliche Kosten, die insbesondere bei der Anbringung von Akustikdecken unvermeidlich sind. Für ein 60 m² großes Klassenzimmer werden daher Kosten von i.d.r. ca. 3000,- relevant. Bei einer mittelgroßen Schulanlage können für eine schallschutztechnische Nachrüstung unter Einbeziehung von Fluren, Pausenhalle und Sporthalle durchschnittliche Kosten i.h.v. bis zu ,- entstehen, wobei dies nur eine überschlägige Berechnung ist. Bei der Grund- und Hauptschule Simmernstraße beispielsweise entstanden Kosten von insgesamt rund ,-, bei der Grund- und Hauptschule Ichostraße wurden Kosten i.h.v ,- ermittelt. Als Bauunterhaltsansatz sind für eine mittelgroße Schule jedoch nur jährlich ca bis verfügbar, bei Kindertagesstätten entsprechend der geringeren Kubatur deutlich weniger. Diese Gelder sind zwingend für Sicherheit und Substanzerhaltung einzusetzen, so dass für Schallschutzmaßnahmen hier im Regelfall kein Handlungsspielraum besteht. Auf den Gesamtbestand hochgerechnet ist für die Nachrüstung des Schallschutzes mit Kosten in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages zu rechnen. Akustikmaßnahmen gehören daher zu den Baumaßnahmen mit der höchsten Priorität, welche sukzessive in den nächsten Jahren abgearbeitet werden müssen.

8 Seite 8 Der genannte Investitionsbedarf ist nicht aus dem Bauunterhalt finanzierbar und kann nur über eine zusätzliche Pauschale i.h.v. jährlich ,- abgedeckt werden. Die Einstellung ist im Finanzhaushalt, laufende Verwaltungstätigkeit unter der Gruppierungsnummer vorgesehen. Ein höherer Betrag wäre sicherlich sinnvoll. Realistisch gesehen kann mit den Personalressourcen bei der Abteilung ZIM des Schulreferates im Hinblick auf die Vielzahl anderer laufender und geplanter Bauprojekte gerade noch ein solcher Umfang ordnungsgemäß betreut werden. Vorrangig sollen mit den Mitteln die bereits von der Unfallkasse München bzw. dem Fachdienst für Arbeitssicherheit gemessenen Kindertagesstätten und nachfolgend die ebenfalls bereits gemessenen Schulgebäude abgearbeitet werden. Entscheidendes Parameter ist dabei die Festgestellte Nachhallzeit in den jeweiligen Einrichtungen. Innerhalb der Kindertagesstätten bzw. Schulen ist die Priorität abzustufen auf Gruppenrespektive Unterrichtsräume, danach Sporthallen/Aulen/Pausenhallen und erst dann nachrangig Flure. Auf die Haushaltsausgabereste des Schulreferates kann nicht zurückgegriffen werden. Wie im Rechenschaftsbericht zu den Haushaltsausgaberesten aufgeführt, bedingt die Diskrepanz zwischen Haushaltsjahr und Schuljahr, dass nicht zu beeinflussenden Verschiebungen regelmäßig zu Haushaltsausgaberesten führen. Hälftig fallen diese auf die pädagogisch relevanten Unterabschnitte einschließlich der Kindertagesstätten und Kooperationseinrichtungen. Aufgrund der Ansparmöglichkeit in diesem Bereich können diese Mittel nicht als Deckungsmittel für die vorgeschlagene Pauschale einbezogen werden. Weitere Haushaltsausgabereste im Bereich DV-Konzept für Schulen und Kindertagesstätten werden kontinuierlich abgebaut. Deckungsmittel für eine Schallschutzpauschale stehen dem Schulreferat nicht zur Verfügung. C) Das überlaute Klassenzimmer Antrag Nr / A von Herrn StR Josef Schmid, Frau StRin Eva Maria Caim, Frau StRin Marianne Brunner, Frau StRin Beatrix Burkhardt vom Inhalt des beiliegenden Antrages Nr / A von Herrn StR Josef Schmid, Frau StRin Eva Maria Caim, der früheren StRin Frau Marianne Brunner, Frau StRin Beatrix Burkhardt vom ist zum einen ein Bericht zur Lärmbelästigung in Schulen und zum anderen die Erstellung einer Beschlussvorlage hinsichtlich Vorschläge für Maßnahmen zur Abhilfe und deren Finanzierung. Das Schulreferat führt hierzu aus, dass dem Antrag gemäß vorstehender Ausführungen zum Schallschutz in Schulen und Kindertagesstätten sowie der Punkte A und B entsprochen werden kann. D) Raumakustik in Schulen weiter verbessern! Antrag Nr / A der Stadtratsfraktionen der SPD und DIE GRÜNEN/RL vom Im Antrag Nr / A der Stadtratsfraktionen der SPD und DIE GRÜNEN/RL wird beantragt, dass die Verwaltung die Erkenntnisse über den Zusammenhang von Lärmentwicklung und Lernerfolg vorstellt. Dabei soll neben den Auswirkungen auf die

9 Seite 9 Schülerinnen und Schüler auch darauf eingegangen werden, wie Lärm die Unterrichtsqualität beeinträchtigt und die Arbeit von Lehr- und Erziehungspersonal belastet. Weiterhin wird beantragt, dass die Verwaltung dem Stadtrat Abhilfe- und Verbesserungsmaßnahmen vorschlägt. Das Schulreferat führt hierzu aus, dass dem Antrag gemäß vorstehender Ausführungen zum Schallschutz in Schulen und Kindertagesstätten sowie der Punkte A und B entsprochen werden kann. Es handelt sich um eine gesamtstädtische, generell alle Anlagen des Schulreferates betreffende Angelegenheit mit stadtteilübergreifender Wirkung. Eine Beteiligung der Bezirksausschüsse ist nicht vorgesehen, da mit dieser Vorlage keine Einzelfallentscheidung getroffen wird. Die Stadtkämmerei hat gegen die Beschlussvorlage keine Einwände erhoben. Die Korreferentin des Schulreferates, Frau Stadträtin Zurek, hat einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. Frau Stadträtin Zurek hat von der Beschlussvorlage Kenntnis genommen. II. Antrag der Referentin 1. Der Schul- und Sportausschuss beschließt als Senat: 1.1 Von den Ausführungen im Vortrag wird Kenntnis genommen. 1.2 Der Schul- und Sportausschuss beauftragt das Schulreferat, - bei entsprechender schalltechnischer Notwendigkeit - Akustikmaßnahmen in Schulen und Kindertagesstätten (Bestandsgebäude) durchzuführen. 1.3 Der Antrag Nr / A von Herrn StR Josef Schmid, Frau StRin Eva Maria Caim, Frau StRin Marianne Brunner, Frau StRin Beatrix Burkhardt vom ist geschäftsordnungsgemäß erledigt. 1.4 Der Antrag Nr / A der Stadtratsfraktionen der SPD und DIE GRÜNEN/RL vom ist geschäftsordnungsgemäß erledigt. 2. Der Schul- und Sportausschuss beschließt als vorberatender Ausschuss: Im Finanzhaushalt, laufende Verwaltungstätigkeit wird unter der Gruppierungsnummer eine jährliche Pauschale i.h.v ,- eingestellt, erstmalig im Jahr Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin

10 Seite 10 Christine Strobl Elisabeth Weiß-Söllner 2. Bürgermeisterin Stadtschulrätin IV. Abdruck von I. - III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium- Dokumentationsstelle das Revisionsamt die Stadtkämmerei z. K. V. Wiedervorlage im Schulreferat - ZIM, Neuhauser Str. 39 Schulreferat I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An das Baureferat - RZ, RG2, RG4 das Baureferat - H, HZ, H3, H4, H5, H6, H7, H8, H9 die Stadtkämmerei - BWA (2x) die Stadtkämmerei - II/21, II/22 das Schulreferat SpA das Schulreferat PKC das Schulreferat F 1 das Schulreferat F 2 das Schulreferat F 3 das Schulreferat F 4 das Schulreferat F 5 das Schulreferat GL 2 das Schulreferat - ZIM/SG 1 das Schulreferat - ZIM/SG 2 (2 - fach) das Schulreferat ZIM/SG 2 - Anlagenbuchhaltung das Schulreferat - ZIM/SG 4 zur Kenntnis. Am... i. A.

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