Förderunterricht nein, danke!

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1 33 Wilhelm Wolf Förderunterricht nein, danke! Förderunterricht nein, danke!? Nun, ganz so schlimm ist es wahrscheinlich nicht. Dass sich aber der Förderunterricht bei Lehrerinnen und Lehrern, in der Methodik und Didaktik, ja selbst bei der Schulbehörde, nicht besonders hoher Wertschätzung erfreut, kann wohl nur als leicht übertrieben bezeichnet werden. Der Blick auf die rechtlichen Bestimmungen bietet folgendes Bild: Paragraph 6 des Schulorganisationsgesetzes (SCHOG), von mir salopp als Lehrplanparagraph 1 bezeichnet, regelt genau, was alles in einem Lehrplan zu stehen hat. Unter anderem ist die Möglichkeit eines Förderunterrichts, nicht jedoch dessen verpflichtende Führung 2 vorgesehen. Förderunterricht wird als eine nicht zu beurteilende Unterrichtsveranstaltung definiert, die für Schülerinnen und Schüler vorgesehen ist, die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, weil sie die Anforderungen in wesentlichen Bereichen nur mangelhaft erfüllen oder wegen eines Schulwechsels Umstellungsschwierigkeiten haben. 3 Von einem speziellen Förderunterricht für besonders begabte Schülerinnen und Schüler findet sich in diesen Bestimmungen jedenfalls nichts. Die Teilnahme am Förderunterricht in der Grundschule ist nicht verpflichtend 4 und die Schülerinnen und Schüler müssen für die vorgesehene Dauer des Förderunterrichts angemeldet werden. Ab drei Kindern, die Förderung benötigen, ist in der Grundschule ein Förderunterricht vorgesehen. Ist das Kind nicht mehr förderbedürftig, können es die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten abmelden. Sollte jedoch nach Meinung der Klassenlehrerin bzw. des Klassenlehrers die Förderbedürftigkeit weiter bestehen, bedarf die Abmeldung der Zustimmung des Schulleiters. 5 Bei näherem Blick auf den Lehrplan der Volksschule wird deutlich, dass das Allgemeine Bildungsziel der Grundschule einen umfassenden Förderauftrag 6 postuliert, der weit über eine einzelne Unterrichtsveranstaltung, wie sie der Förderunterricht darstellt, hinausgeht. In Punkt 10 der Allgemeinen Bestimmungen wird die individuelle Förderung der Kinder 7 und im Didaktischen Grundsatz Individualisieren, Differenzieren und Fördern die bestmögliche Förderung jeder einzelnen Schülerin bzw. jedes einzelnen Schülers 8 gefordert, sowie Lernprozesse durch gezielte Übungen, individualisierende Arbeitsweisen, intensivierte Lehrerhilfen und zeitlich längeres Verweilen an Stoffelementen zu unterstützen, um den Schülerinnen bzw. Schülern den Anschluss an den Lernfortschritt der Klasse zu sichern sowie vorhandene Lücken zu schließen und einen kontinuierlichen Lernzuwachs zu ermöglichen.

2 34 Wolf, Förderunterricht nein, danke! Kontinuierliche Erfolgserlebnisse, die eine auf Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft entstehen lassen, sind aber nicht nur im Förderunterricht zu ermöglichen. Zur Unterstützung der Fördermaßnahmen sollen auch beratende Einrichtungen, wie z. B. der schulpsychologische Beratungsdienst, herangezogen werden. Diese Lehrplanpassage nimmt darüber hinaus sogar den Schulerhalter in die Pflicht. Eine entsprechende Ausstattung der Schule bzw. der Klasse mit Arbeitsmitteln, technischen Medien, modernen Informations- und Kommunikationsmedien unterstützt die Realisierung dieses Anliegens. In der Stundentafel 9 ist je eine Wochenstunde pro Schulstufe für den Förderunterricht vorgesehen, der fachübergreifend bei Bedarf anzubieten ist und additiv oder integrativ durchgeführt werden kann. Und wie sieht es mit der Praxis des Förderunterrichts 10 in den Schulen aus? Wie Alltagsbeobachtungen aus der Schulaufsicht 11 der Jahre vor dem In-Kraft-Treten des Rundschreibens Besser Fördern zeigen, ist die Dokumentation an den Schulen mitunter recht mangelhaft. So konnte z. B. in manchen Fällen nicht mehr festgestellt werden, wer wie lange gefördert worden ist bzw. wie die Förderung erfolgt ist. Bei der Festlegung des Förderunterrichts im Stundenplan wurde häufig der Donnerstag herangezogen, man könnte das geradezu als Donnerstagssyndrom 12 bezeichnen. Aber auch in methodisch-didaktischer Sicht wurde häufig davon berichtet, dass der Förderunterricht im Wesentlichen darin besteht, dass Kinder die begonnenen Übungen vollenden bzw. weitere Aufgabenbeispiele bearbeiten. Der Förderunterricht stellt gewissermaßen nur die verlängerte Schulbank dar, obwohl gerade der Lehrplan der Grundschule die integrative Führung vorsieht, die viele zusätzliche Chancen in sich birgt bzw. neue Möglichkeiten eröffnet 13. Vielfach unterliegt der Förderunterricht, so wird berichtet, der Beliebigkeit. Aber selbst die Schulbehörde steht dem Förderunterricht mit einiger Skepsis gegenüber. Als es vor einigen Jahren im Anschluss an die Verhandlungen zum Finanzausgleich um Stunden für die Klassenvorständin bzw. den Klassenvorstand und die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer ging, wurde der Förderunterricht in der Grundschule entgegen dem Lehrplan in einem Bundesland kurzerhand halbiert, weil die Werteinheiten anderswo scheinbar dringender gebraucht worden sind. Das Unterrichtsressort als Hüter der Lehrpläne reagierte darauf nicht! 14 Recherchen im Internet unter dem Schlagwort Förderunterricht beispielsweise zeigen für die Grundschule, dass sich viele Treffer auf Lernspiele und Lernmaterialien beziehen, insbesondere für Mathematik. Nicht selten wird der Förderunterricht auch in die Nähe der Sonderpädagogik gerückt. Aus methodisch-didaktischer Sicht scheint also auch eine gewisse Öde, was den Förderunterricht anbelangt, zu herrschen. Der Schluss, dass eine Allgemeine Förderdidaktik 15 erst noch geschrieben werden muss, liegt auf der Hand. Im Hinblick auf diese Praxiseindrücke scheint wohl Handlungsbedarf gegeben, angesichts der umfassenden Regelungen in den Schulgesetzen sowie im Lehrplan der Volksschule kann allerdings zu Recht gefragt werden, welchen Beitrag ein eigenes Rundschreiben 16 zu leisten vermag. Ist denn nicht ohnehin schon alles Wesentliche zum Förderunterricht gesagt worden?

3 Wolf, Förderunterricht nein, danke! 35 Ist das nicht ein weiterer Beweis für Überregulierung im Schulwesen, wohingegen Deregulierung wünschenswert ist? Wo liegt also der Mehrwert eines solchen Rundschreibens? Bietet es auch für die Grundschule, in welcher Förderung ohnehin einen hohen Stellenwert einnimmt, neue Aspekte? Kann es tatsächlich dazu beitragen, die Qualität des Förderunterrichts bzw. der Förderung der Schülerinnen und Schüler zu verbessern? Bei der folgenden Textanalyse soll versucht werden, diese Fragen zu beantworten. Förderunterricht wird im Rundschreiben nicht nur als grundlegender pädagogischer Auftrag und elementares Prinzip jedes Unterrichts, sondern auch als Qualitätselement von Schule gesehen sowie ein standortbezogenes Förderkonzept eingefordert. Dieses ist laufend zu evaluieren und jährlich zu adaptieren bzw. den Schulpartnern bekannt zu geben. Der Förderbedarf des Standortes und das Qualifikationsprofil des LehrerInnenteams sind zu berücksichtigen und vorhandene Ressourcen miteinander zu verknüpfen. Seit dem Schuljahr 2005/2006 sind die Schulen verpflichtet, ein standortbezogenes Förderkonzept zu entwickeln, dieses laufend zu evaluieren und jährlich zu adaptieren. Das Förderkonzept ist Teil eines pädagogischen Gesamtkonzepts und soll die Antwort liefern auf Fragen wie: Was ist mit individueller Förderung am Standort gemeint? Wie soll sie umgesetzt werden? Was sind die Konturen des pädagogischen Leitbildes, in welchen Bereichen wird es schon erfolgreich praktiziert bzw. ist die Schule und sind die Lehrerinnen und Lehrer darauf vorbereitet? An den Nahtstellen soll an die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Kinder angeknüpft und Einstiegsphasen in Anfangsklassen sowie Ankommenstage vorgesehen werden. Ein individuell förderliches Lernklima soll grundsätzlich Demotivation vermeiden und durch motivierende Lehrmethoden und Unterrichtsformen fördern. Förderndes Lernklima bzw. Förderunterricht ist nicht mit individueller Nachhilfe gleichzusetzen. Förderunterricht wird als Aufgabe der Schulaufsicht expressis verbis genannt. Sie hat entsprechende Ziele und Verfahrensvorgaben für ihren Zuständigkeitsbereich festzulegen und die auf dieser Basis schulautonom bzw. standortbezogen umgesetzten Konzepte zu überprüfen und erforderlichenfalls schulübergreifende Maßnahmen einzuleiten. Bereits im Rahmen des Frühwarnsystems sind Fördermaßnahmen zur Vermeidung einer negativen Beurteilung gefordert. Diese beziehen sich auf eine Analyse der Lerndefizite unter Einbeziehung der individuellen Lern- und Leistungsstärken, Fördermöglichkeiten, Förderunterrichtsangebote, Leistungsnachweise. (...) Diese Maßnahmen werden in möglichst strukturierter Form mit der Schülerin bzw. mit dem Schüler sowie den Erziehungsberechtigten besprochen und beraten. 17 Neu im Rundschreiben Besser Fördern ist eine Kultur der Fördervereinbarungen mit den Erziehungsberechtigten. Für das Rundschreiben Besser Fördern spricht, dass es über den Grundschullehrplan hinausgeht, in dem die Aufgabe zur Förderung der Schülerinnen und Schüler nicht mehr nur der einzelnen Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer überlassen

4 36 Wolf, Förderunterricht nein, danke! bleibt, sondern zu einem Anliegen der ganzen Schule und sogar der Schulaufsicht macht und die Eltern einbezieht. Zielgerichtetes Fördern setzt die Planung auf Schul- und Klassenebene ebenso wie auf der individuellen Ebene voraus. Detailliertere Angaben zur Planung des Förderunterrichts werden verlangt und gegenüber der bisherigen Praxis wird nicht mehr nur der Input definiert, sondern es werden auch Auflagen erteilt, wie der zu erwartende Output zu kontrollieren ist. Dafür sind sowohl Selbst- als auch Fremdevaluation vorgesehen. Gewiss stellt diese Rechenschaftspflicht einen Fortschritt dar. Die Feststellung, dass das Rundschreiben zur Verbesserung der Qualität des Förderunterrichts wichtige Ansätze bietet und über die bisher existierenden Bestimmungen in den zu Grunde liegenden Schulgesetzen und im Lehrplan der Volksschule hinausgeht, kann und soll nicht geleugnet werden. 18 Ohne aber andererseits die Kraft von Erlässen und Rundschreiben gering zu erachten, bedarf es m. E. einer grundsätzlich anderen Einstellung gegenüber der Leistung der Schülerinnen und Schüler 19 und deren Förderung. Größeres Augenmerk muss auch auf die Rahmenbedingungen, unter denen diese Leistungen zu Stande kommen, gelegt werden. Fehler der Schülerinnen und Schüler dürfen nicht länger als persönliche Beleidigung der Lehrerin oder des Lehrers, sondern als häufig unumgänglich notwendiges, geradezu konstitutives Moment des Lernprozesses aufgefasst werden 20. Für die geforderte neue Förderkultur ist ein Paradigmenwechsel bei Lehrerinnen und Lehrern, Schulleiterinnen und Schulleitern, Beamtinnen und Beamten der Schulaufsicht und bei den Eltern notwendig. Kurz: Eine Veränderung der Einstellungen aller an der Schule Beteiligten sowie der Gesellschaft der Schule gegenüber ist angesagt, wie das Beispiel Finnland 21 zeigt. So viel steht jedenfalls fest: Das ist ein Langzeitprojekt! Fortschritte sind wohl nicht so rasch zu erzielen. ANMERKUNGEN 1 vgl. hiezu 6 Schulorganisationsgesetz (SchOG). 2 6 Abs. 4 SCHOG. Details bleiben konsequenterweise den Lehrplänen vorbehalten. 3 8 lit. g SCHOG. 4 vgl. hiezu 12 Abs. 7 Schulunterrichtsgesetz (SCHUG). 5 vgl. hiezu 12 Abs. 8 SCHUG. 6 vgl. hiezu den Lehrplan der Volksschule, oebv & hpt, Wien 2003, 10. Auflage, S. 19 ff. 7 Lehrplan a. a. O. S Lehrplan a. a. O. S. 46 ff. 9 Lehrplan a. a. O. S. 52 f. 10 Aktuelle Untersuchungen zu diesem Thema in Österreich liegen meines Wissens derzeit nicht vor. Eine umfassende Erhebung führte das damalige Bundesministerium für Unterricht und Kunst im Schuljahr 1979/1980 durch, in jenem Schuljahr also, in dem der Förderunterricht auf Grund der 5. SCHOG-Novelle auf allen vier Schulstufen verankert worden ist. Publiziert wurden die Ergebnisse in der aps-reihe des BMUK: Der Förderunterricht in der Grundschule unter quantitativem Aspekt, Wien Diese Erhebung besitzt heute nur mehr historischen Wert, allerdings hatten die Ergebnisse z. B. Einfluss auf das Tempo in den Leselehrgängen. 11 Die folgenden Beobachtungen sind daher einseitig, subjektiv und keineswegs verallge-

5 Wolf, Förderunterricht nein, danke! 37 meinerbar. Sie können sogar auch als didaktisches Mittel einer sachlich unzulässigen Übertreibung des Verfassers angesehen werden, um das Wesentliche des Themas herauszuarbeiten. 12 In einem Einzelfall wurde mir berichtet, dass der an einem Donnerstag angesetzte Förderunterricht während des zweiten Semesters insgesamt nur dreimal stattfand. Könnte das der Grund für seine Beliebtheit sein? Eine genauere Untersuchung dieses Phänomens steht jedenfalls noch aus. 13 Dazu sind allerdings auch personelle Ressourcen erforderlich, die in den letzten Jahren nicht immer im notwendigen Ausmaß zur Verfügung standen. 14 Nur die Schulaufsicht in einem benachbarten Bundesland wehrte sich massiv gegen eine geplante ähnliche Maßnahme und das mit Erfolg! 15 Diese Feststellung bezieht sich selbstverständlich nur auf den Bereich der Volksschule. Einen Schritt in die richtige Richtung stellt meines Erachtens das von V. Ledl verfasste Buch Kinder beobachten und fördern, Verlag Jugend und Volk, Wien 1994, dar. In diesem Buch werden, allerdings primär für den sonderpädagogischen Bereich, systematisch Fördermaßnahmen behandelt. Vergleichbares für die Grundschule fehlt. 16 vgl. hiezu Rundschreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Nr. 11/2005: Neue Regelung: verpflichtendes standortbezogenes Förderkonzept beginnend mit dem Schuljahr 2005/06; Besser Fördern. 17 vgl. hiezu Rundschreiben Nr. 1/ Das hat noch nichts mit Anbiederung an die Ministerialbürokratie zu tun. 19 Inwieweit die Entwicklung der Bildungsstandards dafür einen Beitrag leisten kann, wird hier nicht untersucht. Auffällig ist jedoch, dass im oben zitierten Rundschreiben auf Bildungsstandards und deren Beitrag zur Qualität des Unterrichts nicht Bezug genommen wird. Zum Stellenwert der Bildungsstandards siehe W. Wolf: Zur bisherigen Entwicklung von Bildungsstandards in der österreichischen Grundschule, Erziehung und Unterricht, Nr. 7 8/ An dieser Stelle soll an die diesbezüglichen Bemühungen der hervorragenden und bedauerlicherweise heute in Vergessenheit geratenen Deutschdidaktiker Ernst Höller und Ernst Pacolt erinnert werden. 21 Aus der Fülle einschlägiger Berichte beispielhaft genannt: Erziehung und Unterricht, 01/02 aus 2005 und Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hg.): Vertiefender Vergleich der Schulsysteme ausgewählter Pisa-Staaten, Bonn 2003, S. 52 ff. ZUM AUTOR: Dr. Wilhelm WOLF. Beruflicher Werdegang: Volksschullehrer in Wien; seit 1980 im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur; Leiter der Abteilung für Volksschulen und Minderheitenschulen. Publikationen: Diverse Veröffentlichungen zur Rechtschreibreform, Leistungsbeurteilung und zu Schulrechtsfragen sowie zu Lehrplan- und Grundschulfragen.

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