Zielsetzung der Beurteilung
|
|
- Berthold Schmidt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 A 1 Zielsetzung der Beurteilung Zielsetzung der Beurteilung Als Grundlage und Zielsetzung stützt sich die Art der Beurteilung der Schülerinnen und Schüler auf das Leitbild der Volksschule des Kantons A.Rh., im formalen Bereich auf das Gesetz über Schule und Bildung. Die Bildung der Persönlichkeit ist das zentrale Ziel der Erziehung. Das heisst, die Schülerinnen und Schüler sollen lernen selbstständig zu denken, zu fühlen und zu werten. Sie sollen die Fähigkeiten erlernen, die Umwelt zu begreifen und mitmenschliche Verantwortung zu entwickeln. Die im Leitbild der Volksschule angestrebten Grundhaltungen, zum Beispiel Interesse an Erkenntnis, Verantwortungswille, Leistungsbereitschaft, Dialogfähigkeit, Urteils- und Kritikfähigkeit und Offenheit, sollen auch durch die Beurteilung gefördert werden. Beobachtungen und Beurteilung der Leistung und des Verhaltens der Schüler und Schülerinnen gehören zum Unterricht. Die Beurteilung soll von der Schülerin, dem Schüler als Unterstützung seines Lernens erlebt werden können. Sie steht im Dienst der Förderung der Schülerinnen und Schüler und ihrer schulischen Leistungen. Die Beurteilung richtet sich nicht nur nach messbaren Leistungen. Sie berücksichtigt Neigungen, Begabungen und die persönliche Entwicklung. Als Gesamtbeurteilung umfasst die Schülerinnen- und Schülerbeurteilung auch das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten. Die Beurteilung soll den Schülerinnen und Schülern helfen, Selbstvertrauen und Vertrauen in ihr Können und in ihre Leistungsfähigkeit zu gewinnen, und sie befähigen, in zunehmendem Masse sich selbst zu beurteilen (vgl. Rahmenbedingungen zu Lehrplan). Die Beurteilung soll die Persönlichkeitsbildung und das Lernen der Schülerinnen und Schüler in der schulischen Arbeit unterstützen. Dadurch ergeben sich die Voraussetzungen für ein eigenständiges, sachkompetentes und verantwortungsbewusstes Handeln. Das Lernen kann auch durch den Vergleich der erbrachten Leistungen mit für die Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigten verständlichen und bekannten Lernzielen unterstützt werden. So können individuelle Lernfortschritte beurteilt und neue Ziele formuliert werden. Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler hat auch eine Selektions- und Zuweisungsfunktion. Innerhalb der Volksschule steht die Zuweisung zu Stammklassen oder Niveaus an der Sekundarstufe I je nach Organisationsmodell der Schule im Zusammenhang mit der Beurteilung. Beim Übertritt an 6
2 A 1 Zielsetzung der Beurteilung weiterführende Schulen (Sekundarstufe II) oder an berufliche Ausbildungen haben die Beurteilungen je nach Betrieb oder abnehmende Schule unterschiedliche Bedeutungen. Folgende Zielsetzungen sollen durch eine umfassende Beurteilung im Zentrum stehen: Die Beurteilung während der Volksschule ist primär ausgerichtet auf die Förderung und Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. Die verschiedenen Beurteilungsfunktionen werden entflochten. Es ist auseinanderzuhalten, ob eine Beurteilung der Steuerung und fortlaufenden Überprüfung der Lernprozesse dient, ob sie ein zusammenfassendes Urteil über die erworbenen Kenntnisse fällt oder Prognosen über die künftige Schul- oder Berufslaufbahn abgeben soll. Die Beurteilung soll durchschaubar und nachvollziehbar sein. Die Lernziele, die Prüfungsinhalte, -formen und die Ergebnisse sollen den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt werden. Die unmittelbare Rückmeldung der Lehrperson an die Schülerinnen und Schüler über ihr Verhalten im Lernprozess, die eigentliche Lernberatung und Unterstützung, hat Priorität. Die Beurteilung soll die Fachleistungen und das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten umfassen. Die Beurteilung wird als Prozess verstanden, in den die Beteiligten einbezogen werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre Leistungen auch zunehmend selber beurteilen. Die Erziehungsberechtigten sollen an der Beurteilung und an Laufbahnentscheiden beteiligt werden. Die Beurteilung ist also ein wichtiger Teil jedes Lernprozesses und der schulischen Arbeit generell. Die Beurteilung hat nicht den Anspruch objektiv, exakt, widerspruchsfrei und unveränderbar zu sein. Die Lehrpersonen wissen die Subjektivität und auch die Zufälligkeit von Beurteilungen einzuschätzen. Sie 7
3 A 1 Zielsetzung der Beurteilung sind offen, die Beurteilungen mit den Schülerinnen und Schülern und den Erziehungsberechtigten zu besprechen, die eigenen Unsicherheiten im Beurteilungsprozess einzugestehen und sich mit Kritik und anderen Wahrnehmungen auseinanderzusetzen. Weil sich die Lehrpersonen bewusst sind, dass die Beurteilungen abhängig sind von vielen Faktoren, schliesst der Beurteilungsprozess eine Auseinandersetzung, ein Nachdenken über die eigene Rolle mit ein. Zum Beispiel: vom bevorzugten Verhalten der Schülerinnen und Schüler, von den gegenseitigen Beziehungen, dem Wert, den die Lehrperson dem gefühlsmässigen Verhalten beimisst oder dem eigenen didaktischen Vorgehen. Beurteilung kann dann als pädagogisches Handeln angesehen werden, wenn sich Lehrpersonen offen über die Schülerinnen und Schüler aussprechen und diesen Gelegenheit zum Einbringen ihrer Selbstbeurteilung anbieten und die Sichtweise der Erziehungsberechtigten aufgenommen wird. 8
4 A 2 Begriffsklärung Begriffsklärung Beurteilung wird im Duden mit «sich eine Meinung bilden» umschrieben. Diese eher unspezifische Definition bringt zum Ausdruck, dass Beurteilung immer subjektiv ist, weil sie auf der Wahrnehmung der beurteilenden Person beruht. Im schulischen Kontext definieren wir: Beurteilen heisst, das Verhalten von Schülerinnen und Schülern anhand von Normen überprüfen. Verhalten Grundsätzlich kann nicht abschliessend beurteilt werden, was und wie viel ein Mensch gelernt hat. Wir können lediglich das beobachtbare Verhalten beurteilen und daraus Schlüsse über das Lernen ziehen. Normen Beurteilung bezieht sich immer auf Normvorstellungen. Im Alltag sind uns diese Normvorstellungen häufig nicht bewusst. Eine professionelle Beurteilung hingegen setzt voraus, dass die Normen deklariert sind. 9
5 A 3 Bezugsnormen der Beurteilung Bezugsnormen der Beurteilung Es gibt verschiedene Normkategorien, an denen das Verhalten von Schülerinnen und Schülern gemessen werden kann: die individuelle, die lernzielorientierte und die soziale Bezugsnorm. Bezugsgrösse Aussage über Beurteilungsformen Individuelle Bezugsnorm individueller Lernzuwachs Wieviel habe ich dazu gelernt? Was kann ich nun besser als vorher? verbale Beurteilung Lernkontrolle Lernentwicklungsbericht Lernzielorientierte Bezugsnorm Lernziel Habe ich das Lernziel erreicht? lernzielorientierte Lernkontrollen systematische Beobachtungen Orientierungsarbeiten Soziale Bezugsnorm Vergleich mit anderen Klassendurchschnitt Rangfolge Eichung Wie gross ist die Abweichung der Individualleistung vom Durchschnitt der Vergleichsgruppe? Orientierung am Klassendurchschnitt Erstellen einer Rangliste geeichte Tests Orientierungsarbeiten 10
6 A 4 Funktionen der Beurteilung Funktionen der Beurteilung Beurteilung soll den Unterricht und den Lernprozess unmittelbar steuern: formative Beurteilung den Lernstand abschliessend ermitteln: summative Beurteilung Voraussagen zur weiteren Schullaufbahn ermöglichen: prognostische Beurteilung Formative Beurteilung Ziel Hinweise für das Weiterlernen der Schülerinnen und Schüler Motivation der Schülerinnen und Schüler Hinweise für die Lehrper sonen hinsichtlich der Gestaltung des nachfolgenden Unterrichts Hinweise häufig kurz, einfach Summative Beurteilung Lernstand abschliessend ermitteln selten am Ende einer Lerneinheit an Lernzielen orientiert Grundlage für Zeugnis Prognostische Beurteilung zuverlässige Prognose zur weiteren Schullaufbahn Gesamtbeurteilung: Fachleistungen sowie Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten Beurteilungsgespräch Laufbahnentscheide 11
7 A 4 Funktionen der Beurteilung Beurteilung im Spannungsfeld zwischen Förderung und Selektion Eine Beurteilung im schulischen Kontext muss verschiedene und zum Teil widersprüchliche Ansprüche erfüllen. Einerseits soll die Beurteilung das Lernen fördern und andererseits muss sie dem Anspruch einer verantwortungsvollen Selektion gerecht werden. Dies führt dazu, dass die beurteilende Lehrperson sich im Spannungsfeld zwischen Förderung und Selektion zurechtfinden muss. Förderung Beurteilung Selektion Die Beurteilung von Schülerinnen und Schülern kann sich weder auf die Förderung beschränken, noch darf sie sich ausschliesslich am Selektionsauftrag orientieren. Allerdings hat der Förderaspekt auf der Volksschulstufe Priorität. 12
8 A 5 Was ist eine gute Beurteilung? Was ist eine gute Beurteilung? Die Vorstellungen von guter Beurteilung sind vielfältig und widersprüchlich. Sie sind geprägt vom Menschenbild, dem Lernverständnis, der Berufsauffassung und den Vorerfahrungen der Lehrpersonen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass in Bezug auf die Beurteilung Qualitätsmerkmale deklariert werden. Sie sind die Leitplanken, abgestimmt auf den Lehrplan, für kantonale und lokale Unterrichtsprojekte im Bereich des Beurteilens. Die folgenden Qualitätsmerkmale sollen als Grundlage für Qualitätsdiskussionen und als Wegweiser für lokale Unterrichtsprojekte dienen. Lernzielorientierung Transparenz Förderorientierung Kohärenz Einbezug aller Beteiligten Qualitätsmerkmale der Beurteilung Entflechtung erweiterte Beurteilung 13
9 A 5 Was ist eine gute Beurteilung? Förderorientierung Lernzielorientierung Kohärenz Transparenz Einbezug aller Beteiligten Förderorientierung Die Steuerung und Optimierung des Lernprozesses gilt als wichtigstes Anliegen der Beurteilung. Der formativen Beurteilung kommt eine entsprechend hohe Bedeutung zu. Lernzielorientierung Eine förderorientierte Beurteilung verlangt klare Lernziele, an denen sich das Planen, das Durchführen und das Auswerten des Unterrichts orientiert. Anstelle der sozialen Bezugsnorm sollen Lernziele als sachliche Bezugsnorm der Beurteilung gelten. Kohärenz Innerhalb einer lokalen Schuleinheit soll eine kohärente Beurteilung angestrebt werden. Dazu müssen Lernziele innerhalb der Stufe und mit anderen Stufen abgesprochen und die Leistungsanforderungen verschiedener Lehrpersonen aufeinander abgestimmt werden. Die Leistungsmessung soll möglichst einheitlich gehandhabt werden. Transparenz Förderorientierung bedingt die Transparenz von Lernzielen. Den Schülerinnen und Schülern muss Inhalt, Zeitpunkt und Form der Beurteilung bekannt sein, damit sie ihr Lernen danach ausrichten können. Gegenüber den Erziehungsberechtigten sollen sowohl das Beurteilungsverfahren als auch die Ergebnisse der Beurteilung aufgezeigt werden. Dazu gehört auch eine Klärung, wie sich summative Beurteilungen in den Zeugnisberichten zusammensetzen. Einbezug aller Beteiligten Schülerinnen und Schüler sollen soweit als möglich in die Beurteilung mit einbezogen werden. Damit ist einerseits der Aufbau einer altersgemässen Selbstbeurteilung und andererseits der aktive Einbezug in das Beurteilungsgespräch gemeint. Die Erziehungsberechtigten werden in erster Linie mit dem obligatorischen Beurteilungsgespräch in die Beurteilung einbezogen. Als Beteiligte betrachten wir auch Fachlehrpersonen, welche die Schülerinnen und Schüler unterrichten. Ihre Perspektive soll in angemessener Form in die Beurteilung einbezogen werden. 14
10 A 5 Was ist eine gute Beurteilung? Entflechtung Erweiterte Beurteilung Entflechtung Beurteilung muss verschiedene und zum Teil widersprüchliche Funktionen erfüllen. Deshalb ist es wichtig, die verschiedenen Funktionen auseinander zu halten, um die Absicht in einer bestimmten Beurteilungssituation transparent zu machen. Zur Entflechtung gehört auch eine Klärung der verschiedenen Formen der Berichterstattung und deren Aussage. Erweiterte Beurteilung Die kantonalen Leitideen verlangen, dass auch die Grundhaltungen der Schule gefördert werden. Zum Beispiel: Urteils- und Kritikfähigkeit, Dialogfähigkeit, usw. Sie sind folglich auch Gegenstand der Beurteilung. Ausserdem soll in möglichst allen Fachbereichen eine differenzierte Beurteilung stattfinden. Allerdings ist in den verschiedenen Fachbereichen nach Beurteilungsinstrumenten zu suchen, die den Anliegen des Fachbereichs Rechnung tragen. Praxismappe zur Schülerinnen- und Schülerbeurteilung im Kanton Appenzell Ausserrhoden SchuleAR Erziehungsdirektion In der Praxismappe steht Ihnen ein Instrument zur Einschätzung ihrer eigenen Beurteilungspraxis zur Verfügung. 15
11 A 6 Gesetzliche Grundlagen A 6.1 Gesetz A 6.2 Verordnung Gesetzliche Grundlagen Die vollständigen gesetzlichen Grundlagen sind bei der Ratskanzlei, Regierungsgebäude 9102 Herisau, zu beziehen. Auszug aus Gesetz über Schule und Bildung vom (Schulgesetz) Art. 23 Beurteilung 1 Die Leistungen und das Verhalten der Lernenden werden regelmässig beurteilt. Die Erziehungsdirektion regelt die Art der Beurteilung; diese bedarf der Genehmigung durch den Regierungsrat. Art. 54 Weiterzug von Verfügungen 1 Es gilt das Gesetz über das Verwaltungsverfahren. Über die Einteilung von Lernenden der Volksschulstufe in bestimmte Klassen entscheidet der Gemeinderat abschliessend. 2 Über Beurteilungen der Lernenden und deren schulischen Folgen entscheidet in den Schulen der Gemeinden der Gemeinderat, in den kantonalen Schulen die Erziehungsdirektion abschliessend. 3 Rekursentscheide über das Ergebnis von Prüfungen sowie über die Beurteilung von Lernenden können nicht an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden. Auszug aus Verordnung zum Gesetz über Schule und Bildung vom (Schulverordnung) Art. 25 Beurteilung der Lernenden 1 Die regelmässige Beurteilung erfolgt in erster Linie zur Förderung der Lernenden und zur Information der Erziehungsberechtigten. Sie dient aber auch der Wahl der schulischen und beruflichen Laufbahn (Übertritt, weiterführende Schulen, Berufsausbildung). 2 Die Beurteilung orientiert sich an den schulischen Fachleistungen und an messbaren Lernzielen. Sie zieht in die Gesamtbeurteilung auch das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten ein. 3 Das Übertrittsverfahren Primarstufe Sekundarstufe I und die Zuständigkeit für die Promotion von Lernenden werden im Zusammenhang mit der Festlegung der Beurteilungsart gemäss Art.23 Abs.2 Schulgesetz geregelt. Datenschutz Es gilt das Gesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz) erlassen am 18. Juni 2001 Kantonsrat A Rh., in Kraft seit 1. Januar
1. Grundlagen der Beurteilung
. Grundlagen der Beurteilung Inhaltsübersicht Seite. Zielsetzungen 2.2 en 3.3 Funktionen 4.4 Qualitätsanspruch 5 Amt für Volksschulen des Kantons Schwyz 0 . Zielsetzungen Beobachtungen und Beurteilung
MehrSchulzeugnisse und Beurteilung verstehen
Schulzeugnisse und Beurteilung verstehen Impulsreferat Berufsbildungsforum Zürich 3.November 2016 Seite 1 Themen Sekundarschule in der Von der Beurteilung zur Note Das Zeugnis Schlussplädoyers Seite 2
MehrSchülerinnen- und Schülerbeurteilung
Bildungsdepartement Amt für Volksschulen und Sport Schülerinnen- und Schülerbeurteilung Informationen Übersicht Neuerungen Amt für Volksschulen und Sport Kollegiumstrasse 28 Postfach 2191 6431 Schwyz 041
MehrInformationen zur Wiedereinführung von Schulnoten ab der 4. Klasse
Informationen zur Wiedereinführung von Schulnoten ab der 4. Klasse Ausgangslage und Grundlagen Beurteilung in der Mittelstufe (3.-6.Kl.) Beurteilungsgespräch Lernzielorientierung und individuelle Lernziele
MehrWeisungen zu Zeugnissen und Promotion
Erziehungs-, Kultur und Umweltschutzdepartement Graubünden Departament d'educaziun, cultura e protecziun da l'ambient dal Grischun Dipartimento dell educazione, cultura e protezione dell'ambiente dei Grigioni
MehrUnterstufenkonzept Beurteilung und Lernkontrollen
Unterstufenkonzept Beurteilung und Lernkontrollen 1. Überlegungen zur Beurteilung aus: Broschüre Beurteilungen und Schullaufbahnentscheide BID 1.1 Ziele der Lernbeurteilung Erfolgreicher Unterricht hängt
MehrBeurteilungskonzept. 4. Umgang mit Lernkontrollen und Produkten. 6. Gesamtbeurteilung am Ende des Schuljahres. 9. Übertritt in die Sekundarstufe I
Beurteilungskonzept 1. Grundlagen 2. Funktion der Beurteilung 3. Individuelle Lernziele 4. Umgang mit Lernkontrollen und Produkten 5. Rückmeldungen an die Schülerinnen und Schüler während des Schuljahres
MehrBeobachtungsbogen für Unterrichtsbesuche
Schulleitung Beobachtungsbogen für Unterrichtsbesuche Dieser Beobachtungsbogen dient den Lehrpersonen als Vorlage/Raster bzw. als Ideenkatalog für das Formulieren der Beobachtungsaufträge. Der Beobachtungsauftrag
MehrBerufsbildungszentrum Bau und Gewerbe
Berufsbildungszentrum Bau und Gewerbe Inhalt Vorwort 3 Zweck des Leitbildes 4 Bildungsauftrag 5 Unterricht 6 Schulmanagement 7 Professionalität der Lehrperson 8 Schulkultur 9 Aussenbeziehungen 10 Vom Leitbild
MehrVon der Primarstufe in die Sekundarstufe. Elterninformation
Von der Primarstufe in die Sekundarstufe Elterninformation Von der Primarstufe in die Sekundarstufe Nach der 6. Klasse der Primarstufe stehen den Kindern verschiedene Wege in ihrer Schullaufbahn offen.
MehrWeisungen zur Beurteilung in der Schule
Weisungen zur Beurteilung in der Schule vom 16. Januar 2008 1 Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 30 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1993 2 und Art. 4 der Verordnung
MehrBeurteilung Elternabend Wettswil
Beurteilung Gründe und Ziele Erfolgskontrolle für die Lernleistung der Schülerinnen und Schüler Erfolgskontrolle für die Lehrleistung der Lehrperson Informationsquelle über den Entwicklungsstand von Kindern
MehrWeisungen des Erziehungsrates zur Beurteilung in der Schule. Beurteilung dient der Analyse, Diagnose und Förderung des Lernens sowie der Selektion.
Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. Februar 2008 2.2 Weisungen des Erziehungsrates zur Beurteilung in der Schule vom 16. Januar 2008 Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen erlässt gestützt auf
MehrBeurteilungspraxis. N. Bussmann
Beurteilungspraxis N. Bussmann Inhaltsverzeichnis: 1. Beurteilungen Seite 3 2. Kompetenzraster Orientieren und Referenzieren Seite 4 - Kompetenzraster Beispiel Seite 5 3. Selbsteinschätzung / Selbstbeurteilung
MehrSchülerinnen- und Schülerbeurteilung
Bildungsdepartement Amt für Volksschulen und Sport Schülerinnen- und Schülerbeurteilung Informationen Übersicht Neuerungen Amt für Volksschulen und Sport Kollegiumstrasse 28 Postfach 2191 6431 Schwyz 041
MehrWiesbachschule Grävenwiesbach. Konzept Zensierung und Bewertung von Schülerleistungen
Wiesbachschule Grävenwiesbach Konzept Zensierung und Bewertung von Schülerleistungen Stand: 06.09.2012 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 3 Allgemeines... 4 Klassenarbeiten... 5 Erste Klasse...
MehrMerkblatt Zeugnis der Primarstufe
1 Merkblatt Zeugnis der Primarstufe Inhalt 1. Allgemeines zum Zeugnis und zu den anderen Berichtsformen 2. Beurteilung der Sachkompetenz 3. Beurteilung der Selbst- sowie der Sozialkompetenz 4. Gesamtbeurteilung
Mehrfördern und fordern Schülerinnen- und Schülerbeurteilung in der Volksschule Information für Schulbehörden
fördern und fordern Schülerinnen- und Schülerbeurteilung in der Volksschule Information für Schulbehörden Ziele Vom Inhalt der Broschüre und des Instrumentenkoffers Kenntnis nehmen Auf Fragen und Brennpunkte
MehrWeisungen zur Art der Beurteilung der Lernenden (Weisungen zur Beurteilung)
Weisungen zur Art der Beurteilung der Lernenden (Weisungen zur Beurteilung) vom 8. August 00 (Stand. September 06) Das Departement Bildung und Kultur, gestützt auf Art. Abs. des Gesetzes über Schule und
Mehrvom 25. April Zweck und Aufgabe der Beurteilung
411.521.4 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1995 Nr. 121 ausgegeben am 9. Juni 1995 Verordnung vom 25. April 1995 über die Beurteilung der Kinder und deren Beför- derung an der Primarschule
MehrGrundsätze B&F. Beurteilen und Fördern B&F Kindergartenstufe, Primarstufe und Sekundarstufe I
Grundsätze B&F Beurteilen und Fördern B&F Direktion für Bildung und Kultur Amt für gemeindliche Schulen 2011 Kanton Zug Herausgeber Direktion für Bildung und Kultur Amt für gemeindliche Schulen Baarerstrasse
MehrWeisungen zur Art der Beurteilung der Lernenden vom 28. August 2001 / 18. September 2001
Weisungen zur Art der Beurteilung der Lernenden vom 8. August 00 / 8. September 00 In diesem Dokument sind die Änderungen seit der Inkraftsetzung nachgeführt (Stand. August 009). I. Art und Form der Beurteilung
MehrEltern erhalten Einblick in Standortbestimmungen und Lernkontrollen und können so den Entwicklungs- und Leistungsstand ihres Kindes erfahren.
BEURTEILUNG GRUNDLAGEN UND FAKTEN Everyone may not be good, but there s always something good in everone. Never judge anyone shortly because every saint has a past and every sinner has a future. (Oscar
MehrDas Zeugnis für die Primarstufe
Bildungsdirektion Kanton Zürich Volksschulamt Das Zeugnis für die Primarstufe Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte (Zeugnis 4. 6. Klasse) Das neue Zeugnis für die Primarstufe Lehren, Lernen,
MehrAStadt. Luzern. Schulpflege
AStadt Luzern Schulpflege Elternmitwirkung Volksschule Stadt Luzern Gestützt auf den Antrag des Rektorats Volksschule vom 1. September 2005 hat die Schulpflege an ihrer Klausur vom 14. Oktober 2005 bezüglich
MehrBeurteilen und Fördern im 1. Zyklus. Barbara Brun, 1./2. Klasse Luzern Felsberg Pius Theiler, Beauftragter Kindergarten/Basisstufe
im 1. Zyklus Barbara Brun, 1./2. Klasse Luzern Felsberg Pius Theiler, Beauftragter Kindergarten/Basisstufe 16. Januar 2016 Inhalt und Zielsetzung Die Umsetzung des Lehrplans 21 im Unterricht erfordert
MehrLernfreude entwickelt sich mit zunehmendem Lernerfolg. Wer Fortschritte wahrnimmt, lernt lieber und leichter.
Merkblatt Beurteilung und Lernkontrollen Inhalt - Leitsätze S. 1 - Beurteilungsarten S. 3 - Kindergarten Standards S. 4 - Unterstufe Standards S. 5 - Mittelstufe Standards S. 6 Leitsätze Lernfreude entwickelt
MehrDas Zeugnis für die Sekundarstufe
Bildungsdirektion Kanton Zürich Volksschulamt Das Zeugnis für die Sekundarstufe Informationen für Eltern, Erziehungsberechtigte, Arbeitgeber und Lehrbetriebe Das Zeugnis für die Sekundarstufe Lehren, Lernen,
MehrErziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Volksschulen. Schulharmonisierung. Kurzporträt Schullaufbahn Primarstufe 04.12.2012
Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Volksschulen Schulharmonisierung Kurzporträt Schullaufbahn Primarstufe 0 04..0 Die Kinder beginnen ihre Schulzeit mit zwei Jahren Kindergarten sechs Jahren
Mehrvom 26. Juni 2012 (Stand 1. August 2012) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, und das Kloster sowie die Stiftsschule Engelberg,
.6 Leistungsvereinbarung mit dem Kloster und der Stiftsschule Engelberg über die Aufnahme und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Obwalden vom 6. Juni 0 (Stand. August 0) Der Regierungsrat
MehrSCHULEN FRAUENFELD PRIMARSCHULGEMEINDE HEILPÄDAGOGISCHES ZENTRUM INTEGRATIONSKONZEPT
SCHULEN FRAUENFELD PRIMARSCHULGEMEINDE HEILPÄDAGOGISCHES ZENTRUM INTEGRATIONSKONZEPT Integrative Sonderschulung Begleitung durch das HPZ Frauenfeld Einleitung Die integrative Sonderschulung soll die Beschulung
MehrSchule Buechwis 2, Sekundarschule Fällanden Schulprogramm
Schule Buechwis 2, Sekundarschule Fällanden Schulprogramm 2018 2023 Abnahme des Schulprogramms Verabschiedung Schulkonferenz 24. Januar 2018 Verabschiedung Schulpflege 05. März 2018 Allgemeine Anmerkungen
MehrBeurteilen und Fördern im 2. Zyklus
Beurteilen und Fördern im 2. Zyklus Silvia Vogel Wiederkehr, 6. Klasse, SH Kotten, Sursee Josy Jurt Betschart, Beauftragte Primarschule Informationsveranstaltung für Schulbehörden, 16. Januar 2016 16.
MehrBeurteilungsgespräch B 2. Umsetzung der Beurteilung. Beurteilungsgespräch Weisungen
B 2 Weisungen Das verstärkt die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und der Schule. Es dient der Förderung der Schülerin oder des Schülers und der Gestaltung der Schullaufbahn. Aus den Weisungen
MehrDirektionsverordnung über Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS) (Änderung)
1.1.11 Direktionsverordnung über Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS) (Änderung) Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern, beschliesst: I. Die Direktionsverordnung vom 7. Mai
MehrKindergarten und Primarschule Blockzeiten Pädagogisches Konzept. Inhalt. Anhang. Ausgangslage. Ziele. Wichtige gesetzliche Bestimmungen.
Kindergarten und Primarschule Blockzeiten Pädagogisches Konzept Inhalt Ausgangslage Ziele Wichtige gesetzliche Bestimmungen Regelungen Weiterbildung der Lehrpersonen Zuständigkeit/Evaluation Inkraftsetzung
MehrModullehrplan Medien und Informatik INFO 1. Vorbereitungsarbeiten für die Umsetzung. 16. Juni 2016
Amt für Volksschule Schulevaluation und Schulentwicklung Schulentwicklung Modullehrplan Medien und Informatik Vorbereitungsarbeiten für die Umsetzung INFO 1 16. Juni 2016 Sowohl das Amt für Volksschule
MehrProgrammatischer Text
Stand: 17.08.2012 Sektion 1 Inhaltverzeichnis Grundsätzliches 4 Anspruchsniveaus pädagogischer Diagnostik im Bereich Schule 4 Funktionen und Ziele pädagogischer Diagnostik 5 Bedeutung von Lernprozessdiagnostik
MehrVereinbarungen über die Umsetzung von Beurteilung 04 am Oberstufenzentrum Täuffelen
Vereinbarungen über die Umsetzung von Beurteilung 04 am Oberstufenzentrum Täuffelen Überarbeitete Version vom März 2009 Vereinbarungen über die Beurteilung von Schülerinnen und Schülern am OSZ Täuffelen
MehrStadt Luzern. Volksschule
Stadt Luzern Volksschule NAU-Klasse Internes Unterrichtsangebot der Notaufnahme Utenberg Unterrichtskonzept 1. Vorwort... 2 2. Ziele des Unterrichtsangebots... 2 3. Zielgruppe... 2 4. Platzangebot... 3
MehrLehrplan 21. Beurteilung der Lernenden. Informationsangebot zu Beurteilungsfragen
Lehrplan 21. Beurteilung der Lernenden Informationsangebot zu Beurteilungsfragen März 2017 Ziele Ziele Die Teilnehmenden erkennen, dass die Beurteilung der Lernenden keine grundsätzlichen Änderungen erfährt.
MehrUmsetzung kantonal angeordneter Lernkontrollen gemäss Art.3bis, Abs. 4 Schulgesetz (Stand )
Umsetzung kantonal angeordneter Lernkontrollen gemäss Art.3bis, Abs. 4 Schulgesetz (Stand 11.8.2009) Art. 3bis, Abs.4 Ergänzend zu den durch die Schulleitungen und Lehrperson verantworteten und durchgeführten
MehrGrundsätze zum Bewerten & Beurteilen der Leistungen unserer Schülerinnen & Schüler
Schule Rüterwis Grundsätze zum Bewerten & Beurteilen der Leistungen unserer Schülerinnen & Schüler erarbeitet durch die Schul- und Stufenkonferenzen der Schule Rüterwis, als Schwerpunktthema im Schulprogramm
MehrQualitätsmerkmale für die Arbeit der Lehrperson
Qualitätsmerkmale für die Arbeit der Lehrperson Volksschulamt im Unterricht zur weiteren Arbeit mit und 1.1 Pädagogik ohne Präsenzverpflichtung 1.2 Lernklima 2.1 Gestaltung des Schullebens 1.3 Zielorientierung
MehrVon der Primarstufe in die Sekundarstufe. Elterninformation
Von der in die Sekundarstufe Elterninformation Von der in die Sekundarstufe Nach der 6. Klasse der stehen den Kindern verschiedene Wege in ihrer Schullaufbahn offen. Sie besuchen entweder weiterhin die
MehrBeurteilungskonzept. 1. Grundsätzliches
Beurteilungskonzept 1. Grundsätzliches 1.1 Grundhaltungen Bemühung um grösstmögliche Fairness und Chancengleichheit (im Bewusstsein um Heterogenität betreffend Geschlecht, Herkunft, familiärem Hintergrund,
MehrIndividuelle Lernziele Grundlage: DVBS Art. 12, Art. 13, Art. 14 Beilagen 1 und 2
Beurteilungskonzept Gestützt auf die Grundlage der DVBS Direktionsverordnung über Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule vom 7. Mai 2002 und den Änderungen vom 28. Mai 2004 Inhaltsverzeichnis
MehrLEITLINIEN CREGLINGEN, FREUDENBACH UND OBERRIMBACH DER STÄDTISCHEN KINDERGÄRTEN. Stadt MIT IDEEN
LEITLINIEN DER STÄDTISCHEN KINDERGÄRTEN CREGLINGEN, FREUDENBACH UND OBERRIMBACH C r e g l i n g e n F r e u d e n b a c h O b e r r i m b a c h Eine Gemeinde kann ihr Geld nicht besser anlegen, als dass
MehrStadt Luzern. Volksschule
Stadt Luzern Volksschule NAU-Klasse Internes Unterrichtsangebot der Notaufnahme Utenberg Unterrichtskonzept 1. Vorwort... 2 2. Ziele des Unterrichtsangebots... 2 3. Zielgruppe... 2 4. Platzangebot... 3
MehrAmt für Volksschule und Kindergarten. fördern und fordern. Schülerinnen- und Schülerbeurteilung in der Volksschule
Amt für Volksschule und Kindergarten fördern und fordern Schülerinnen- und Schülerbeurteilung in der Volksschule Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 3 2 Grundlagen 5 2.1 Funktionen der Beurteilung 5 2.2 Bezugsnormen
MehrAufnahmeverfahren an die Gymnasien. Dokumentation
Aufnahmeverfahren an die Gymnasien Dokumentation Inhalt Aufnahmeverfahren an die Gymnasien Das Verfahren im Allgemeinen Erläuterungen Weitere Bestimmungen Seite 2 Das Verfahren im Allgemeinen Geregelt
MehrWeisungen zu Zeugnissen und Promotion
Erziehungs-, Kultur und Umweltschutzdepartement Graubünden Departament d'educaziun, cultura e protecziun da l'ambient dal Grischun Dipartimento dell educazione, cultura e protezione dell'ambiente dei Grigioni
MehrBeurteilung im individualisierten Unterricht - AV Veranstaltungen vom 16. Juni 2010 und vom 8. September 2010
Amt für Volksschule Beurteilung im individualisierten Unterricht - AV Veranstaltungen vom 16. Juni 2010 und vom 8. September 2010 Fragen der Teilnehmenden Sinngemässe Antworten aus der Podiumsrunde Grundsätzliches
MehrEinführungstage Lehrplan 21. für Schulleitungen. Herzlich willkommen zum Elternabend. Montag, Herzlich willkommen
Einführungstage Lehrplan 21 ç für Schulleitungen Herzlich willkommen zum Elternabend Montag, 10.09.2018 Herzlich willkommen Themen Begrüssung Finanzen Klassenlager Information Lehrplan 21 Beurteilung Hausaufgaben
MehrGrundsätze zur Ausübung der Fachaufsicht der Bundesministerien über den Geschäftsbereich
Grundsätze zur Ausübung der Fachaufsicht der Bundesministerien über den Geschäftsbereich 1. Zielsetzung der Grundsätze zur Ausübung der Fachaufsicht Die nachfolgend definierten Grundsätze zur Ausübung
MehrBeurteilung nach LP21
Beurteilung nach LP21 Wie die Schulaufsicht des Kantons Bern die Schulleitungen unterstützt 1 Verena Hostettler, Schulinspektorin Thun Land Erziehungsdirektion Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung
MehrHochbegabung erkennen und fördern. Elterninformation, 29. September 2010
Hochbegabung erkennen und fördern Elterninformation, 29. September 2010 1 Unser Programm heute Merkmale von Hochbegabung Hochbegabung im niedersächsischen Schulgesetz Kooperationsverbund Hochbegabung Stuhr
MehrFragen und Antworten zur Thüringer Gemeinschaftsschule
www.tmbjs.de Fragen und Antworten zur Thüringer Gemeinschaftsschule Stand: Januar 2015 1. Wie muss an der Gemeinschaftsschule ab der Klassenstufe 5 bezüglich der Lehrpläne und Anspruchsebenen unterrichtet
MehrVerordnung über das Risikomanagement
0.6 Verordnung über das Risikomanagement Vom 9. April 0 (Stand. Februar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 7 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 7. Mai 98
MehrFunktion der Beurteilung DVBS Art. 4 (LP 95, AHB, Beurteilung) Lernziele zur Sachkompetenz DVBS Art. 3 (FLUT Grundsätze)
Beurteilungskonzept 1. Funktion der Beurteilung Wir beurteilen im Schulalltag förderorientiert: Wir geben Lernprozess begleitend Rückmeldungen, die das Lernen stützen und fördern. Wir beurteilen von Zeit
MehrLehrplan 21 eine Einführung mit didaktischem Schwerpunkt. Qualifikationsfunktion: Wissen und die Kompetenzen: Arbeitswelt und gesellschaftliches Leben
Lehrplan 21 eine Einführung mit didaktischem Schwerpunkt Aldo Bannwart Dozent und Prozessberater PH Schwyz 20. November 2017 Fend Funktion der Schule Qualifikationsfunktion: Wissen und die Kompetenzen:
MehrBeobachten Analysieren - Fördern
Beobachten Analysieren - Fördern Das Projekt Kompetenzanalyse Profil AC an Schulen wird gefördert: aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie Europäische Union der Regionaldirektion Baden-Württemberg
MehrNr. 405a Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule. vom 15. Mai 2007 (Stand 1. August 2017)
Nr. 0a Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule vom. Mai 007 (Stand. August 07) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 6 Absatz des Gesetzes über die Volksschulbildung
MehrVolksschule Ursenbach. Leitsätze. für Leistungsbeurteilung und Notengebung
Volksschule 4937 Ursenbach Leitsätze für Leistungsbeurteilung und Notengebung FUNKTION DER BEURTEILUNG Grundlagen: DVBS Artikel 4 LP 95 1 Art. 4 Die Beurteilung beschreibt den Lernprozess und den Leistungsstand
MehrInformationen zum Lehrplan 21 (
Informationen zum Lehrplan 21 (http://zh.lehrplan.ch/): Warum heisst der neue Lehrplan LP21? Mit diesem ersten gemeinsamen Lehrplan für die Volksschule setzen 21 Kantone den Artikel 62 der Bundesverfassung
MehrGut zu wissen. Grundbildung
Gut zu wissen. Grundbildung sleitbild Inhalt 1 Inputqualitäten 2 2 2 Prozessqualitäten Schule 3 3 3 Prozessqualitäten Unterricht 5 5 4 Output- und Outcomequalitäten 6 6 sleitbild 1 1 Inputqualitäten (1)
MehrSekundarstufe I ISS Hergiswil
Sekundarstufe I ISS Hergiswil Situation an der Sekundarstufe I Die Unterschiedlichkeit unter den Jugendlichen hat stark zugenommen. Globalisierung, Gesellschaftswandel, Wertewandel usw. Die Anforderungen
MehrAllgemeine Übersicht: Leistungsbewertung Erdkunde Sek. I und II. Kompetenzen. Kenntnisse Fähigkeiten Fertigkeiten
Allgemeine Übersicht: Leistungsbewertung Erdkunde Sek. I und II Kompetenzen Kenntnisse Fähigkeiten Fertigkeiten Umfang /Regelmäßigkeit Richtige Anwendung/Qualität Selbstständige Anwendung Art der Darstellung
MehrVerordnung über die land- und hauswirtschaftliche Berufsbildung
Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Berufsbildung Vom 26. November 2003 (Stand 1. Januar 2008) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf die 3 Abs. 3 und 47 des Gesetzes über die
MehrKonzept Schulergänzende Lernunterstützung
Schulen Sumiswald-Wasen Urs Buchser / Gesamtschulleiter E-Mail: urs.buchser@sumiswald.ch Schulergänzende Massnahmen Konzept Schulergänzende Lernunterstützung Genehmigt durch den Gemeinderat am 7. September
MehrMerkblatt zur Selektion von der Primarschule in die Sekundarschule
Merkblatt zur Selektion von der Primarschule in die Sekundarschule Basel, 20. März 2014 Dieses Merkblatt richtet sich an alle Primarschullehrpersonen der fünften und sechsten Primarschulklassen, die in
MehrDER INDIVIDUELLE FÖRDERPLAN (IFP)
DER INDIVIDUELLE FÖRDERPLAN (IFP) Vorwort Die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler ist ein zentraler Auftrag der österreichischen Schule. Schulische Förderung kann in verschiedener Form
MehrRahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe. (Lehramtstyp 1)
Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe (Lehramtstyp 1) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.02.1997 i. d. F. vom 10.10.2013) Sekretariat
MehrNr. 406 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule
Nr. 06 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule vom. April 0* (Stand. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 8 Absatz des Gesetzes über die Volksschulbildung vom. März 999,
MehrPartizipation von Kindern Freiräume aktiv mitgestalten
Partizipation von Kindern Freiräume aktiv mitgestalten Workshop Kinderbüro Basel Bettina Winkler 20. November 2015 Das Kinderbüro Basel Ist als Verein organisiert Ist Anlauf- und Fachstelle für Kinderanliegen
MehrLeitbild. familiär dynamisch offen
Leitbild familiär dynamisch offen Unsere Schule ist ein integrierender Bestandteil der Gemeinde Fischbach. Sie ist in ihr verankert und trägt durch ihr Mitwirken zum gesellschaftlichen und kulturellen
MehrBeurteilungskonzept. Nov12gu
Beurteilungskonzept 2012 Nov12gu Inhaltsverzeichnis 1. Grundlage Seite 2 2. Zielsetzung Seite 2 3. Funktion der Beurteilung Seite 2 4. Lernziele Seite 2 5. individuelle Lernziele Seite 2 6. Selbstbeurteilung
Mehr1. BESCHREIBUNG BERUFSINTEGRATIONSCOACHING...1 1.1 Ziel des Berufsintegrationscoachings...1 1.2 Coaching-Schwerpunkte...1
1. BESCHREIBUNG BERUFSINTEGRATIONSCOACHING...1 1.1 Ziel des Berufsintegrationscoachings...1 1.2 -Schwerpunkte...1 2. AUFNAHMEKRITERIEN...2 3. AUFNAHME- UND COACHINGVERLAUF...3 4. ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN
MehrVoraussetzungen und Anforderungen. an Praxislehrpersonen der KPH-Edith Stein
Voraussetzungen und Anforderungen an Praxislehrpersonen der KPH-Edith Stein Die Studierenden der KPH-Edith Stein absolvieren im Rahmen ihres Studiums Schulpraktische Studien und haben bereits ab dem 1.
MehrKooperative Oberstufe
Direktion für Bildung und Kultur Amt für gemeindliche Schulen Kooperative Oberstufe Kooperative Oberstufe Kanton Zug Die kooperative Oberstufe (Korst) mit verschiedenen Schularten und leistungsdifferenzierten
MehrVerordnung über die Beurteilung, die Promotion und den Übertritt der Lernenden an der Volksschule
Kanton Glarus 995 IV B// Verordnung über die Beurteilung, die Promotion und den Übertritt der Lernenden an der Volksschule (Promotionsverordnung) (Vom. November 00) Der Regierungsrat, gestützt auf die
Mehrzfm- ORIENTIERUNGSCENTER Wachsen durch Feedback
zfm- ORIENTIERUNGSCENTER Wachsen durch Feedback zfm- ORIENTIERUNGSCENTER Wachsen durch Feedback Für Unternehmen ist es von wesentlicher Bedeutung die vorhandenen Potenziale ihrer Mitarbeiter und Führungskräfte
MehrLaufbahnreglement für die Volksschule
4.4 Laufbahnreglement für die Volksschule Vom. Juli 00 (Stand. August 0) Das Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn gestützt auf 5 Absatz des Volksschulgesetzes vom 4. September 969 )
MehrDer Nachteilsausgleich. Herbstkonferenz Schuljahr 2014/ 2015
Der Nachteilsausgleich Herbstkonferenz Schuljahr 2014/ 2015 November 2014 Erik besucht die 6. Klasse. Nach einem Skiunfall ist er linksseitig gelähmt. Er war ein halbes Jahr in der Reha und kann nur langsam
MehrMein Schnupper Fragebogen
Mein Schnupper Fragebogen Seite 1 Name: Dauert meine Schnupperlehre 1-3 Tage, so fülle ich Seite 1-2 aus. Dauert meine Schnupperlehre mehr als 3 Tage, so fülle ich auch die Seiten 3-4 aus. Beachte aber
MehrLeitbild der Schule Rothenfluh
Leitbild der Schule Rothenfluh Grundgedanken Das Leitbild der Schule Rothenfluh zeigt, für welche gemeinsame Visionen, Werte und Ziele wir uns einsetzen. Durch das persönliche Engagement aller erhält es
MehrBeurteilungskonzept der Schule Affoltern i.e
Beurteilungskonzept der Schule Affoltern i.e Fassung August 2013 Schülerbeurteilung an der Schule Affoltern i.e. Die folgenden Abmachungen sind seit dem 1. August 2013 in Kraft und gelten für den Kindergarten,
MehrElternabend 3./4. Klassen
Elternabend 3./4. Klassen 23.08.2018 Lehrplan 21 Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte 2 Inhalt Teil 1 1. Was ist ein Lehrplan? 2. Weshalb braucht es einen neuen Lehrplan? 3. Was ist neu am
MehrMerkblatt zur Bewilligung von privater Schulung
Erziehungsdirektion des Kantons Bern Direction de l instruction publique du canton de Berne Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Office de l enseignement préscolaire et obligatoire, du conseil
MehrGraf-Engelbert-Schule Bochum
Graf-Engelbert-Schule Bochum Leistungs- und Bewertungskonzept für das Fach Religion (katholisch und evangelisch) Beschluss der Fachkonferenz vom 15.03.2016, TOP 3 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rechtliche
MehrBeurteilung. Fortbildung Z-INA und plötzlich prüfe ich
Beurteilung Fortbildung Z-INA und plötzlich prüfe ich Rita Gübeli Mai/ Juni 2012 Beurteilung Ein Urteil über Personen setzt sich zusammen aus Wahrnehmungen, Beobachtungen, vorgefassten Meinungen und ist
MehrUnternehmensphilosophie
Unternehmensphilosophie Unsere Grundlagen Unsere Ziele Unser Handeln Diese Unternehmensphilosophie beschreibt das Selbstverständnis des Kolping-Bildungswerkes Württemberg e. V. Sie ist Grundlage für unsere
MehrLaufbahnreglement für die Volksschule
4.4 Laufbahnreglement für die Volksschule Vom. Juli 00 (gültig ab. August 05) Das Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn gestützt auf 5 Absatz des Volksschulgesetzes vom 4. September
MehrEin Einblick in die Neurodidaktik. Referat von Bernadette Barmeyer
Ein Einblick in die Neurodidaktik Referat von Bernadette Barmeyer Warum lernt unser Gehirn? Was lernt unser Gehirn? Wie lernt unser Gehirn? Was ist Neurodidaktik? stützt sich auf Erkenntnisse der Neurowissenschaften
MehrBEURTEILEN UND BEWERTEN IM KUNSTUNTERRICHT
BEURTEILEN UND BEWERTEN IM KUNSTUNTERRICHT Studienseminar GHRF Offenbach - Modul Kunst B WS 2016/2017 E. Rubenschuh-Jenschke Die Not mit der Note 1 Besondere Schwierigkeiten im Fach Kunst Subjektivität
MehrElternarbeit an der Primarschule Altendorf
Elternarbeit an der Primarschule Altendorf Inhalt 1. Einleitung... Teil 1 2. Elternarbeit an der PS Altendorf... Teil 2 3. Aufgabenfelder... Teil 3 a. Eltern b. Lehrpersonen c. Begegnungszone Dossier Elternarbeit
MehrDer Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule
Der Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule Informationen für Eltern August 2018 Ablauf und Themen Eckwerte und Prozess des Verfahrens Welche Grundlagen und Instrumente werden dabei verwendet,
MehrBeratungsstelle für die schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten
Beratungsstelle für die schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten Beratungsstelle Inklusive Schule BIS-Autismus BIS-A Schleswig-Holstein. Der echte Norden. Beratungsstelle
Mehr