Zielsetzung der Beurteilung

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1 A 1 Zielsetzung der Beurteilung Zielsetzung der Beurteilung Als Grundlage und Zielsetzung stützt sich die Art der Beurteilung der Schülerinnen und Schüler auf das Leitbild der Volksschule des Kantons A.Rh., im formalen Bereich auf das Gesetz über Schule und Bildung. Die Bildung der Persönlichkeit ist das zentrale Ziel der Erziehung. Das heisst, die Schülerinnen und Schüler sollen lernen selbstständig zu denken, zu fühlen und zu werten. Sie sollen die Fähigkeiten erlernen, die Umwelt zu begreifen und mitmenschliche Verantwortung zu entwickeln. Die im Leitbild der Volksschule angestrebten Grundhaltungen, zum Beispiel Interesse an Erkenntnis, Verantwortungswille, Leistungsbereitschaft, Dialogfähigkeit, Urteils- und Kritikfähigkeit und Offenheit, sollen auch durch die Beurteilung gefördert werden. Beobachtungen und Beurteilung der Leistung und des Verhaltens der Schüler und Schülerinnen gehören zum Unterricht. Die Beurteilung soll von der Schülerin, dem Schüler als Unterstützung seines Lernens erlebt werden können. Sie steht im Dienst der Förderung der Schülerinnen und Schüler und ihrer schulischen Leistungen. Die Beurteilung richtet sich nicht nur nach messbaren Leistungen. Sie berücksichtigt Neigungen, Begabungen und die persönliche Entwicklung. Als Gesamtbeurteilung umfasst die Schülerinnen- und Schülerbeurteilung auch das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten. Die Beurteilung soll den Schülerinnen und Schülern helfen, Selbstvertrauen und Vertrauen in ihr Können und in ihre Leistungsfähigkeit zu gewinnen, und sie befähigen, in zunehmendem Masse sich selbst zu beurteilen (vgl. Rahmenbedingungen zu Lehrplan). Die Beurteilung soll die Persönlichkeitsbildung und das Lernen der Schülerinnen und Schüler in der schulischen Arbeit unterstützen. Dadurch ergeben sich die Voraussetzungen für ein eigenständiges, sachkompetentes und verantwortungsbewusstes Handeln. Das Lernen kann auch durch den Vergleich der erbrachten Leistungen mit für die Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigten verständlichen und bekannten Lernzielen unterstützt werden. So können individuelle Lernfortschritte beurteilt und neue Ziele formuliert werden. Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler hat auch eine Selektions- und Zuweisungsfunktion. Innerhalb der Volksschule steht die Zuweisung zu Stammklassen oder Niveaus an der Sekundarstufe I je nach Organisationsmodell der Schule im Zusammenhang mit der Beurteilung. Beim Übertritt an 6

2 A 1 Zielsetzung der Beurteilung weiterführende Schulen (Sekundarstufe II) oder an berufliche Ausbildungen haben die Beurteilungen je nach Betrieb oder abnehmende Schule unterschiedliche Bedeutungen. Folgende Zielsetzungen sollen durch eine umfassende Beurteilung im Zentrum stehen: Die Beurteilung während der Volksschule ist primär ausgerichtet auf die Förderung und Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. Die verschiedenen Beurteilungsfunktionen werden entflochten. Es ist auseinanderzuhalten, ob eine Beurteilung der Steuerung und fortlaufenden Überprüfung der Lernprozesse dient, ob sie ein zusammenfassendes Urteil über die erworbenen Kenntnisse fällt oder Prognosen über die künftige Schul- oder Berufslaufbahn abgeben soll. Die Beurteilung soll durchschaubar und nachvollziehbar sein. Die Lernziele, die Prüfungsinhalte, -formen und die Ergebnisse sollen den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt werden. Die unmittelbare Rückmeldung der Lehrperson an die Schülerinnen und Schüler über ihr Verhalten im Lernprozess, die eigentliche Lernberatung und Unterstützung, hat Priorität. Die Beurteilung soll die Fachleistungen und das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten umfassen. Die Beurteilung wird als Prozess verstanden, in den die Beteiligten einbezogen werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre Leistungen auch zunehmend selber beurteilen. Die Erziehungsberechtigten sollen an der Beurteilung und an Laufbahnentscheiden beteiligt werden. Die Beurteilung ist also ein wichtiger Teil jedes Lernprozesses und der schulischen Arbeit generell. Die Beurteilung hat nicht den Anspruch objektiv, exakt, widerspruchsfrei und unveränderbar zu sein. Die Lehrpersonen wissen die Subjektivität und auch die Zufälligkeit von Beurteilungen einzuschätzen. Sie 7

3 A 1 Zielsetzung der Beurteilung sind offen, die Beurteilungen mit den Schülerinnen und Schülern und den Erziehungsberechtigten zu besprechen, die eigenen Unsicherheiten im Beurteilungsprozess einzugestehen und sich mit Kritik und anderen Wahrnehmungen auseinanderzusetzen. Weil sich die Lehrpersonen bewusst sind, dass die Beurteilungen abhängig sind von vielen Faktoren, schliesst der Beurteilungsprozess eine Auseinandersetzung, ein Nachdenken über die eigene Rolle mit ein. Zum Beispiel: vom bevorzugten Verhalten der Schülerinnen und Schüler, von den gegenseitigen Beziehungen, dem Wert, den die Lehrperson dem gefühlsmässigen Verhalten beimisst oder dem eigenen didaktischen Vorgehen. Beurteilung kann dann als pädagogisches Handeln angesehen werden, wenn sich Lehrpersonen offen über die Schülerinnen und Schüler aussprechen und diesen Gelegenheit zum Einbringen ihrer Selbstbeurteilung anbieten und die Sichtweise der Erziehungsberechtigten aufgenommen wird. 8

4 A 2 Begriffsklärung Begriffsklärung Beurteilung wird im Duden mit «sich eine Meinung bilden» umschrieben. Diese eher unspezifische Definition bringt zum Ausdruck, dass Beurteilung immer subjektiv ist, weil sie auf der Wahrnehmung der beurteilenden Person beruht. Im schulischen Kontext definieren wir: Beurteilen heisst, das Verhalten von Schülerinnen und Schülern anhand von Normen überprüfen. Verhalten Grundsätzlich kann nicht abschliessend beurteilt werden, was und wie viel ein Mensch gelernt hat. Wir können lediglich das beobachtbare Verhalten beurteilen und daraus Schlüsse über das Lernen ziehen. Normen Beurteilung bezieht sich immer auf Normvorstellungen. Im Alltag sind uns diese Normvorstellungen häufig nicht bewusst. Eine professionelle Beurteilung hingegen setzt voraus, dass die Normen deklariert sind. 9

5 A 3 Bezugsnormen der Beurteilung Bezugsnormen der Beurteilung Es gibt verschiedene Normkategorien, an denen das Verhalten von Schülerinnen und Schülern gemessen werden kann: die individuelle, die lernzielorientierte und die soziale Bezugsnorm. Bezugsgrösse Aussage über Beurteilungsformen Individuelle Bezugsnorm individueller Lernzuwachs Wieviel habe ich dazu gelernt? Was kann ich nun besser als vorher? verbale Beurteilung Lernkontrolle Lernentwicklungsbericht Lernzielorientierte Bezugsnorm Lernziel Habe ich das Lernziel erreicht? lernzielorientierte Lernkontrollen systematische Beobachtungen Orientierungsarbeiten Soziale Bezugsnorm Vergleich mit anderen Klassendurchschnitt Rangfolge Eichung Wie gross ist die Abweichung der Individualleistung vom Durchschnitt der Vergleichsgruppe? Orientierung am Klassendurchschnitt Erstellen einer Rangliste geeichte Tests Orientierungsarbeiten 10

6 A 4 Funktionen der Beurteilung Funktionen der Beurteilung Beurteilung soll den Unterricht und den Lernprozess unmittelbar steuern: formative Beurteilung den Lernstand abschliessend ermitteln: summative Beurteilung Voraussagen zur weiteren Schullaufbahn ermöglichen: prognostische Beurteilung Formative Beurteilung Ziel Hinweise für das Weiterlernen der Schülerinnen und Schüler Motivation der Schülerinnen und Schüler Hinweise für die Lehrper sonen hinsichtlich der Gestaltung des nachfolgenden Unterrichts Hinweise häufig kurz, einfach Summative Beurteilung Lernstand abschliessend ermitteln selten am Ende einer Lerneinheit an Lernzielen orientiert Grundlage für Zeugnis Prognostische Beurteilung zuverlässige Prognose zur weiteren Schullaufbahn Gesamtbeurteilung: Fachleistungen sowie Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten Beurteilungsgespräch Laufbahnentscheide 11

7 A 4 Funktionen der Beurteilung Beurteilung im Spannungsfeld zwischen Förderung und Selektion Eine Beurteilung im schulischen Kontext muss verschiedene und zum Teil widersprüchliche Ansprüche erfüllen. Einerseits soll die Beurteilung das Lernen fördern und andererseits muss sie dem Anspruch einer verantwortungsvollen Selektion gerecht werden. Dies führt dazu, dass die beurteilende Lehrperson sich im Spannungsfeld zwischen Förderung und Selektion zurechtfinden muss. Förderung Beurteilung Selektion Die Beurteilung von Schülerinnen und Schülern kann sich weder auf die Förderung beschränken, noch darf sie sich ausschliesslich am Selektionsauftrag orientieren. Allerdings hat der Förderaspekt auf der Volksschulstufe Priorität. 12

8 A 5 Was ist eine gute Beurteilung? Was ist eine gute Beurteilung? Die Vorstellungen von guter Beurteilung sind vielfältig und widersprüchlich. Sie sind geprägt vom Menschenbild, dem Lernverständnis, der Berufsauffassung und den Vorerfahrungen der Lehrpersonen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass in Bezug auf die Beurteilung Qualitätsmerkmale deklariert werden. Sie sind die Leitplanken, abgestimmt auf den Lehrplan, für kantonale und lokale Unterrichtsprojekte im Bereich des Beurteilens. Die folgenden Qualitätsmerkmale sollen als Grundlage für Qualitätsdiskussionen und als Wegweiser für lokale Unterrichtsprojekte dienen. Lernzielorientierung Transparenz Förderorientierung Kohärenz Einbezug aller Beteiligten Qualitätsmerkmale der Beurteilung Entflechtung erweiterte Beurteilung 13

9 A 5 Was ist eine gute Beurteilung? Förderorientierung Lernzielorientierung Kohärenz Transparenz Einbezug aller Beteiligten Förderorientierung Die Steuerung und Optimierung des Lernprozesses gilt als wichtigstes Anliegen der Beurteilung. Der formativen Beurteilung kommt eine entsprechend hohe Bedeutung zu. Lernzielorientierung Eine förderorientierte Beurteilung verlangt klare Lernziele, an denen sich das Planen, das Durchführen und das Auswerten des Unterrichts orientiert. Anstelle der sozialen Bezugsnorm sollen Lernziele als sachliche Bezugsnorm der Beurteilung gelten. Kohärenz Innerhalb einer lokalen Schuleinheit soll eine kohärente Beurteilung angestrebt werden. Dazu müssen Lernziele innerhalb der Stufe und mit anderen Stufen abgesprochen und die Leistungsanforderungen verschiedener Lehrpersonen aufeinander abgestimmt werden. Die Leistungsmessung soll möglichst einheitlich gehandhabt werden. Transparenz Förderorientierung bedingt die Transparenz von Lernzielen. Den Schülerinnen und Schülern muss Inhalt, Zeitpunkt und Form der Beurteilung bekannt sein, damit sie ihr Lernen danach ausrichten können. Gegenüber den Erziehungsberechtigten sollen sowohl das Beurteilungsverfahren als auch die Ergebnisse der Beurteilung aufgezeigt werden. Dazu gehört auch eine Klärung, wie sich summative Beurteilungen in den Zeugnisberichten zusammensetzen. Einbezug aller Beteiligten Schülerinnen und Schüler sollen soweit als möglich in die Beurteilung mit einbezogen werden. Damit ist einerseits der Aufbau einer altersgemässen Selbstbeurteilung und andererseits der aktive Einbezug in das Beurteilungsgespräch gemeint. Die Erziehungsberechtigten werden in erster Linie mit dem obligatorischen Beurteilungsgespräch in die Beurteilung einbezogen. Als Beteiligte betrachten wir auch Fachlehrpersonen, welche die Schülerinnen und Schüler unterrichten. Ihre Perspektive soll in angemessener Form in die Beurteilung einbezogen werden. 14

10 A 5 Was ist eine gute Beurteilung? Entflechtung Erweiterte Beurteilung Entflechtung Beurteilung muss verschiedene und zum Teil widersprüchliche Funktionen erfüllen. Deshalb ist es wichtig, die verschiedenen Funktionen auseinander zu halten, um die Absicht in einer bestimmten Beurteilungssituation transparent zu machen. Zur Entflechtung gehört auch eine Klärung der verschiedenen Formen der Berichterstattung und deren Aussage. Erweiterte Beurteilung Die kantonalen Leitideen verlangen, dass auch die Grundhaltungen der Schule gefördert werden. Zum Beispiel: Urteils- und Kritikfähigkeit, Dialogfähigkeit, usw. Sie sind folglich auch Gegenstand der Beurteilung. Ausserdem soll in möglichst allen Fachbereichen eine differenzierte Beurteilung stattfinden. Allerdings ist in den verschiedenen Fachbereichen nach Beurteilungsinstrumenten zu suchen, die den Anliegen des Fachbereichs Rechnung tragen. Praxismappe zur Schülerinnen- und Schülerbeurteilung im Kanton Appenzell Ausserrhoden SchuleAR Erziehungsdirektion In der Praxismappe steht Ihnen ein Instrument zur Einschätzung ihrer eigenen Beurteilungspraxis zur Verfügung. 15

11 A 6 Gesetzliche Grundlagen A 6.1 Gesetz A 6.2 Verordnung Gesetzliche Grundlagen Die vollständigen gesetzlichen Grundlagen sind bei der Ratskanzlei, Regierungsgebäude 9102 Herisau, zu beziehen. Auszug aus Gesetz über Schule und Bildung vom (Schulgesetz) Art. 23 Beurteilung 1 Die Leistungen und das Verhalten der Lernenden werden regelmässig beurteilt. Die Erziehungsdirektion regelt die Art der Beurteilung; diese bedarf der Genehmigung durch den Regierungsrat. Art. 54 Weiterzug von Verfügungen 1 Es gilt das Gesetz über das Verwaltungsverfahren. Über die Einteilung von Lernenden der Volksschulstufe in bestimmte Klassen entscheidet der Gemeinderat abschliessend. 2 Über Beurteilungen der Lernenden und deren schulischen Folgen entscheidet in den Schulen der Gemeinden der Gemeinderat, in den kantonalen Schulen die Erziehungsdirektion abschliessend. 3 Rekursentscheide über das Ergebnis von Prüfungen sowie über die Beurteilung von Lernenden können nicht an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden. Auszug aus Verordnung zum Gesetz über Schule und Bildung vom (Schulverordnung) Art. 25 Beurteilung der Lernenden 1 Die regelmässige Beurteilung erfolgt in erster Linie zur Förderung der Lernenden und zur Information der Erziehungsberechtigten. Sie dient aber auch der Wahl der schulischen und beruflichen Laufbahn (Übertritt, weiterführende Schulen, Berufsausbildung). 2 Die Beurteilung orientiert sich an den schulischen Fachleistungen und an messbaren Lernzielen. Sie zieht in die Gesamtbeurteilung auch das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten ein. 3 Das Übertrittsverfahren Primarstufe Sekundarstufe I und die Zuständigkeit für die Promotion von Lernenden werden im Zusammenhang mit der Festlegung der Beurteilungsart gemäss Art.23 Abs.2 Schulgesetz geregelt. Datenschutz Es gilt das Gesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz) erlassen am 18. Juni 2001 Kantonsrat A Rh., in Kraft seit 1. Januar

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