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1 Herr Präsident, sehr geehrter Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich mit dem Wesentlichen beginnen. Hessen kann stolz sein auf seine Schulvielfalt, zu der Schulen in freier Trägerschaft unverzichtbar gehören. In Hessen ist die freie Schulwahl der Eltern im Rahmen der Eignung des Kindes heute ein allseits akzeptiertes Gut. Vielfalt der Schulen und Wettbewerb zwischen den Schulen bringt bessere Qualität. Privatschulen bereichern das Schulwesen in vielfältiger Weise, sie sind Experimentierfeld und Schrittmacher neuer Bildungskonzepte und spornen damit wiederum öffentliche Schulen zu Innovationen und neuen Entwicklungen an. Deshalb ist ein JA zur Vielfalt der Schulen für meine Fraktion auch ein JA zur Vielfalt der Angebote verschiedener Träger, also auch zu Schulen in freier Trägerschaft. Aus diesen guten Grünen, die natürlich auch hinter der Verfassungsgarantie für die Ersatzschulen und eine auskömmliche Finanzierung durch die öffentliche Hand stehen, haben wir 2013 die hessische Ersatzschulfinanzierung novelliert und eine nach einhelliger Meinung der beteiligten Verbände, aber auch unabhängiger Experten vorbildliche Finanzierungsgrundlage für diesen unverzichtbaren Teil unserer Bildungslandschaften auf den Weg gebracht. 85% Finanzierung (oder gar 90 % für Förderschulen) auf der Grundlage einer mit den Verbänden gemeinsam ermittelten Kostenbasis mit Bestandsgarantie und jährlichem Inflationsausgleich in Höhe der Steigerungsrate der Beamtenbesoldung, dieses Ersatzschulfinanzierungsgesetz kann sich im deutschlandweiten Vergleich sehen lassen. Es ist ein Eckpfeiler der Schulvielfalt in unserem Land und steht für unsere Überzeugung, dass Innovation auch im Schulwesen eine institutionelle Grundlage außerhalb des staatlichen Schulwesens haben muss.

2 So weit, so gut! Nun haben Sie Ihre GA wohlweislich nicht auf die Finanzierungsthematik ausgerichtet, sondern drei andere Aspekte in den Vordergrund gestellt: neben der Situation und Entwicklung der Ersatzschulen auch die Fragen von Schulgeld und Sonderungsverbot und von Lehrkräftebezahlung und - qualifikation. Gerne nehme ich zu allen drei Aspekten Stellung. 1) Situation und Entwicklung der Ersatzschulen Rund zehn Prozent der hessischen Schulen sind Ersatzschulen, sie beschulen etwas mehr als 6% der hessischen Schülerschaft. Während die Schülerzahlen in Hessen insgesamt zurückgehen, werden die Schüler an Ersatzschulen mehr. Bis 2020 sollen es 7,5% aller Schüler sein. Der Anteil ist überschaubar, sogar in Frankfurt stehen wir bei wenig mehr als 10%. Aber die Zahlen sowohl der Schulen als auch der Schüler wachsen, und das Wachstum deutet auf eine ungebrochene Beliebtheit der Ersatzschulen hin. Es ist ein moderater Anstieg, der uns gleichwohl zu denken geben muss als fürs öffentliche Schulwesen Verantwortliche. Individuelle Förderung, Leistungsorientierung, besondere Profile, Wertebezug, verbundene Betreuungsangebote alle diese Anziehungspunkte von Ersatzschulen sind Herausforderungen, denen sich auch das öffentliche Schulwesen stellen muss und, wie die letzten 15 Jahre unter CDU-Ägide gezeigt haben und auch die aktuelle Landesregierung beweist siehe Ganztagsschuldebatte heute früh sich auch tatsächlich stellt. Es geht eben nicht nur darum, jedes Kind nur irgendwie zu irgendeinem Schulabschluss zu verhelfen. Ich verkenne nicht, dass es Kinder/Jugendliche in schwierigen Bedingungen gibt, da ist mit (irgend)einem Abschluss schon viel erreicht und wo er

3 dauerhaft fehlt, ein schwieriger Weg vorgezeichnet. Aber für die Mehrzahl der Kinder geht es zunächst einmal schlicht um die möglichst weitreichende Entfaltung ihrer Anlagen, um das Erschließen ihrer Talente und Potenziale um ihrer selbst und ihrer Persönlichkeitsbildung willen, deren Wirkungen schlussendlich dem sozialen Ganzen in vielfältiger Weise zu Gute kommen. Die Vielfalt der Begabungen, Neigungen, Wünsche braucht ein breites Spektrum von Schulen -, Teil dieses Spektrums sind Schulen in freier Trägerschaft und noch einmal besonders Ersatzschulen, die sich als vollwertige Akteure der Bildungslandschaft unter staatlicher Rahmensetzung begreifen. Das führt mich zur Frage der regionalen Steuerung. Natürlich kann die grundgesetzlich für jedermann verbriefte Freiheit, eine Privatschule zu errichten, nicht dort ihre Grenze finden, wo staatliche Stellen meinen, Bedarfe zu erkennen oder auch nicht zu erkennen. Dennoch haben wir sehr verschiedene Gegebenheiten, Ballungsräume zum einen, schrumpfende Regionen andererseits, und mindestens dort, wo Schülerzahlen spürbar rückläufig sind, sollten jedenfalls auch Ersatzschulangebote Teil der örtlichen, ja, auch der überregionalen Schulentwicklungsplanung sein. Eines kann ich Ihnen ganz sicher sagen. Wer immer unser Schulsystem in seiner Angebotsbreite und Profilvielfalt beschneidet, der stärkt den Zulauf zum Privatschulsektor. Umgekehrt gilt genauso: Mut zu Vielfalt und Verschiedenartigkeit, das Ermutigen von Entwicklungs- und Innovationsprozessen im öffentlichen Schulwesen hält am Ende die Zahl derer überschaubar, die ihr Kind tatsächlich auf eine Privatschule schicken. 2) Schulgeld und Sonderungsverbot

4 Die Antworten der Landesregierung deuten nach Einschätzung meiner Fraktion nicht auf die von Ihnen befürchtete soziale Segregation zwischen öffentlicher und privater Schule: - Die dem Genehmigungsverfahren von Ersatzschulen zugrunde liegenden Kriterien sind in Ordnung. Es macht schlicht Sinn, sich an bereits bestehenden Ersatzschulen vergleichbarer Prägung und mit ähnlichem Einzugsgebiet zu orientieren. Dito, dass eine Abschätzung erfolgt, was sich eine Familie mit durchschnittlichem Einkommen im Einzugsgebiet der Schule für die Ausbildung der Kinder leisten können müsste. Dass es einige auch tatsächlich tun, ist übrigens keine Ungerechtigkeit, sondern lediglich Ausdruck einer Priorität. Dass es andere lassen, ist kein Beweis sozialer Spaltung, sondern Ergebnis einer legitimen Abwägung. - Die Anlage 4 zur GA zeigt: Beim Schulgeld liegt kein signifikantes Problem vor. Knapp die Hälfte der Ersatzschulen ermäßigen ihr Schulgeld um mindestens die Hälfte des durchschnittlichen Betrags, vergeben mehr als 10% ihrer Schulplätze an Kinder, die kein Schulgeld zahlen, oder erheben überhaupt gar kein Schulgeld. Außerhalb von spezialisierten beruflichen Schulen oder Internatsschulen, die natürlich besondere Kosten in Rechnung stellen müssen, überwiegen überschaubare Beträge. - Anlage 5 zeigt: Von knapp 200 Ersatzschulen sind (nur) ein Viertel (49) ohne soziale Staffelung des Schulgelds. Von diesen aber verfügen wiederum 14 laut Tabelle über andere Mechanismen, dem Sonderungsverbot Rechnung zu tragen und auch weniger bemittelten Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen über einen Sozialfonds, individuell gewährte Ermäßigungen/Befreiung, Stipendien.

5 - Anlage 6 zeigt: Nur ganz wenige Träger von Ersatzschulen praktizieren Aufnahmegebühren oder Beiträge zu Fördervereinen oder gar Darlehensverpflichtungen für Eltern oder Lehrkräfte, so z.b. diverse hessische Montessori Schulen. Damit dies so bleibt, muss die Schulgeldpraxis konsequent nachgehalten werden. Schon heute werden Schulen mit dem Genehmigungsbescheid aufgefordert, auch nachfolgende Änderungen im Schulgeld anzuzeigen. Dass dies auch tatsächlich geschieht, sollte durchaus systematischer und in landesweit einheitlichen Verfahren der Schulämter überprüft werden, nicht zum ständigen Misstrauensbeweis, sondern zur Vergewisserung über das regelmäßige Funktionieren des Systems. Auf die Pfade derjenigen Bundesländer, die glauben eine objektive Höchstgrenze des zumutbaren Schulgelds festlegen zu können, wollen wir hingegen Hessen nicht führen. Eltern sollen das Entscheidungsrecht behalten, die Schulaufsicht soll sich darum kümmern, dass die privaten Alternativen jedem zugänglich sind, dann funktioniert das Wettbewerbsprinzip zwischen Staat und Privat auch in Zukunft. 3) Absicherung und Qualifikation der Lehrkräfte an Ersatzschulen Auch im Hinblick auf die wirtschaftlich und rechtlich ausreichend zu sichernde Stellung der Lehrkräfte (GG Art. 7, Abs. 4) sind die hessischen Regelungen u.e. vollkommen zufriedenstellend, gerade auch im Vergleich mit denen der anderen Bundesländer. Ich greife nur zwei Aspekte heraus. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Absicherung praktiziert Hessen gemeinsam mit einer Reihe weiterer Bundesländer, z.b. Ba.-Wü. und Bayern, auch Berlin die Regelung, dass Ersatzschulen im

6 Genehmigungsverfahren zusichern müssen, ihren Lehrkräften mindestens 80% des Gehalts zu zahlen, das Lehrkräfte an öffentlichen Schulen erhalten. Angesichts der im innerdeutschen Vergleich großzügigen Bezüge von Lehrern im hessischen Schuldienst halten wir dies für vernünftig, zumal diese Regelung von vergleichbaren Versorgungsanwartschaften, einem Anspruch auf Urlaub und einer an die Pflichtstundenverordnung öffentlicher Schulen angelehnten Begrenzung des Arbeitsvolumens flankiert wird. Hinsichtlich der Qualifikation zeigen die Antworten auf die Fragen 33 und 34 unmissverständlich, wie genau Schulgesetz und Schulverwaltung auf pädagogische Kompetenz und fachliche Eignung der Lehrkräfte achten. Eine Ersatzschule ist kein Ponyhof, keine Villa Kunterbunt, wo Fragen der pädagogischen Qualität keine Rolle spielen. Das weiß auch die Schulaufsicht vor Ort. Am ehesten wäre vielleicht aus Frankfurter Sicht noch zu fragen, ob die organisatorische Aufstellung der 15 Schulämter der ungleichmäßigen regionalen Verteilung der Ersatzschulen und dem damit verbundenen ungleichmäßigen Arbeitsaufwand angemessen Rechnung trägt. Ich fasse zusammen: Ersatzschulen beleben die hessische Schullandschaft und sichern die Vielfalt, die vielleicht die größte Stärke unseres Schulsystems ist. Sie verdienen aus drei Gründen Unterstützung: Für das Angebot dieser Schulen gibt es offensichtlich Interesse bei den Eltern. Sie sollen ihr Kind dann auch in eine solche Schule schicken können. Von diesen Schulen können Anregungen und Impulse ausgehen, von denen alle Schulen profitieren können. Staatliche Monopole sind auch auf dem Feld der Pädagogik schädlich.

7 Dieser Vorteil ist für den Staat auch noch kostenlos, denn für Schülerinnen und Schüler, die eine dieser Schulen besuchen, muss kein staatliches Angebot unterhalten werden. Zuschüsse für diese Schulen sind daher gut angelegt. Hessen verfügt über ein attraktives, stark nachgefragtes Ersatzschulangebot. Je besser dieses ist, desto besser ist auch das öffentliche Schulwesen und somit Schule in Hessen insgesamt. Und das ist, um einen SPD-Politiker zu zitieren, auch gut so und soll vor allem so bleiben. Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

8 Ergänzungen Zur rechtlichen Absicherung muss ein schriftlicher Vertrag geschlossen sein. Personalvertretung ist nicht vorgeschrieben, jedoch an 75 der rd. 200 hessischen Ersatzschulen vorhanden.

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