Nachlass, Testament und Legate Eine Einführung in das Thema

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Nachlass, Testament und Legate Eine Einführung in das Thema"

Transkript

1 Pro Senectute Kanton Zürich / Legateveranstaltung 2010 Nachlass, Testament und Legate Nachlass, Testament und Legate Eine Einführung in das Thema

2 Einleitung Der Kranke tut sich keinen Gefallen, der den Arzt als Erben einsetzt. Publilius Syrus, Sentenzen M24 Folie 2

3 Agenda I. Grundzüge des Erbrechts 1. Gesetzliche Erbfolge 2. Pflichtteilsrecht 3. Der Einfluss des Güterrechts II. Testament, Erbvertrag und Legat III. Stolpersteine Folie 3

4 1. Gesetzliche Erbfolge Grundzüge: Stammesordnung Die nähere Parentel schliesst die entferntere aus Repräsentationsrecht Gesetzliche Erbberufung: Ehegatte/Nachkommen Ehegatte/Eltern Ehegatte/Geschwister Folie 4

5 1. Gesetzliche Erbfolge Beispiele Der Erblasser hinterlässt einen Ehegatten und Nachkommen 1/2 Ehegatte 1/2 Nachkommen Der Verstorbene war verwitwet oder geschieden und hinterlässt 3 Kinder 1/3 1. Kind 1/3 3. Kind 1/3 2. Kind Folie 5

6 1. Gesetzliche Erbfolge Beispiele Der Verstorbene hinterlässt einen Ehegatten und Eltern 3/4 Ehegatte 1/4 Eltern Der Verstorbene hinterlässt einen Ehegatten und Geschwister 3/4 Ehegatte 1/4 Geschwister Folie 6

7 2. Pflichtteilsrecht Begriffe: Pflichtteilsrecht Verfügbare Quote Im Einzelnen: Ehegatte/Nachkommen Ehegatte/Eltern Ehegatte/Geschwister Folie 7

8 2. Pflichtteilsrecht - Beispiele Der Verstorbene hinterlässt einen Ehegatten und Nachkommen 1/4 Ehegatte 3/8 3/8 Nachkommen frei verfügbare Quote Der Verstorbene war verwitwet oder geschieden und hinterlässt 3 Kinder 1/4 1. Kind 1/4 3. Kind 1/4 2. Kind 1/4 frei verfügbare Quote Folie 8

9 2. Pflichtteilsrecht - Beispiele Der Verstorbene hinterlässt einen Ehegatten und Eltern 3/8 Ehegatte 1/8 Eltern 4/8 frei verfügbare Quote Der Verstorbene hinterlässt einen Ehegatten und Geschwister 3/8 Ehegatte 5/8 frei verfügbare Quote Folie 9

10 3. Der Einfluss des Güterrechts Errungenschaftsbeteiligung Frau 40'000.- Mann Errungenschaft 20' '000.- Möglichkeit: Zuweisung der Errungenschaft durch Ehevertrag (bei gemeinsamen Nachkommen) Folie 10

11 3. Der Einfluss des Güterrechts Allgemeine Gütergemeinschaft 40' ' ' ' /16 = Pflichtteil der Nachkommen (auch bei Patchwork-Situationen) Bei kinderlosen Ehen kann das gesamte Vermögen dem überlebenden Ehegatten zugewendet werden. Folie 11

12 3. Der Einfluss des Güterrechts Gütertrennung das Ei des Kolumbus? kann zu unbilligen Ergebnissen führen evtl. sinnvoll, wenn im fortgeschrittenen Alter nochmals geheiratet wird das Vermögen aber nicht mehr verändert werden soll Kombination mit Erbverzichtsvertrag Folie 12

13 II. Testament und Erbvertrag 1. Unterschied -Testament -Erbvertrag - frei widerrufbar - vertragliche Bindung 2. Formvorschriften -Testament -Erbvertrag - eigenhändig oder Notar - nur Notar Folie 13

14 3. Die häufigsten Fehler Pflichtteilsverletzung Formmangel Genfer Kathedralen-Fall Unterschrift BGE 135 III 206 Unklare oder unmögliche Anordnungen Wirklicher Wille des Erblassers ist zu ermitteln (BGE 131 III 106) Folie 14

15 3. Die häufigsten Fehler BGer 5A_715/2009 [ ] also ich Z. verfüge, über haushalt gegenstand coup(p)on am hause W. habe ich so fr. eingesetzt an meinen neffen für all seine arbeit die er alles gratis und zur vollsten zufriedenheit aus geführt hat, ist das nicht zu viel auch bekommt er sämtlich uhrendie im hause sind, [ ] man darf klaren Entwurf zu Rate ziehen Folie 15

16 3. Die häufigsten Fehler Unklare oder unmögliche Anordnungen Antike Brunnen in Zürich Folie 16

17 3. Die häufigsten Fehler Bestimmbarkeit Die ledige Anna S. schreibt in ihrem Testament: Mein ganzes Vermögen vermache ich den Armen in der Schweiz. Personenkreis muss eingegrenzt werden können! Folie 17

18 3. Die häufigsten Fehler Verfügungsunfähigkeit Zwei neue Urteile über die Verfügungsfähigkeit von Hochbetagten: BGer 5A_723/2008 vom und BGer 5A_748/2008 vom Willensmangel Irrtum, Drohung Täuschung Folie 18

19 3. Die häufigsten Fehler Rechts- oder Sittenwidrig Vermächtnis wird ausgerichtet, wenn der Vermächtnisnehmer einen Mord begeht Z. ist Alleinerbe, sofern er meine Ex-Frau heiratet Aktualität Testament regelmässig überprüfen Folie 19

20 3. Die häufigsten Fehler Erbunwürdig von Gesetzes wegen Rechtsanwalt X. (BGE 132 III 305) Enterbung nur in klaren Fällen Sehr hohe Anforderungen Strafenterbung (schwere Straftat gegen bestimmte Person; familienrechtliche Pflichten verletzt) Präventiventerbung (Hälfte des Pflichtteils direkt an Enkel) Folie 20

21 4. Das Legat im Besonderen Vermächtnis = Legat Verfügung über einen bestimmten Vermögensteil (z.b. Gemälde, Silberbesteck oder auch CHF ) Vermächtnis einer Erbquote möglich Vermächtnis oder Teilungsregel? Wortlaut beachten! Folie 21

22 4. Das Legat im Besonderen Beispielfall Meine Nichte Regula M. bekommt meine Eigentumswohnung. Regula will Wohnung als Vermächtnis andere Erben wollen Regula zwar die Wohnung überlassen aber nicht unentgeltlich. Sie soll Gegenwert in Nachlassmasse einzahlen. Folie 22

23 4. Das Legat im Besonderen Beispielfall Wer hat Recht? Ist nicht ein anderer Wille des Erblassers aus der Verfügung ersichtlich, so gilt die Zuweisung einer Erbschaftssache an einen Erben als eine blosse Teilungsvorschrift. (Art. 608 Abs. 3 ZGB) Folie 23

24 4. Das Legat im Besonderen Vermächtnis = Legat Vermächtnisnehmer kann natürliche oder juristische Person (z.b. Stiftung) sein Vermächtnisnehmer ist nicht automatisch Erbe Ein Erbe kann aber zusätzlich Vermächtnisnehmer sein. Folie 24

25 4. Das Legat im Besonderen Spezialfälle I: Vorausvermächtnis Erblasser wendet einem gesetzlichen oder eingesetzten Erben zusätzlich ein Vermächtnis zu. Vorausvermächtnisnehmer = Erbe und Vermächtnisnehmer. Folie 25

26 4. Das Legat im Besonderen Spezialfälle II: Nachvermächtnis Erblasser kann Vermächtnisnehmer Gegenstand zuwenden mit Verpflichtung, Gegenstand an einen Nachvermächtnisnehmer herauszugeben bestimmter oder bestimmbarer Zeitpunkt der Herausgabe Folie 26

27 III. Stolpersteine 1. Das Erbrecht der Geschwister Geschwister sind gesetzliche Erben. Sie sind aber nicht pflichtteilgeschützt. 2. Das Zufallsprinzip Kinderlose Ehegatten: Eventuell erbt eine Seite alles. 3. Erbvorbezüge Geld nicht zu verzinsen / Land: Wert bei Todestag 4. Die Demenzklausel Aufhebung der Maximalbegünstigung 5. Die Bindung des Erbvertrags Wo Bindung / Wo Freiheit? 6. Die Teileröffnung des Erbvertrags Der zweite Teil wird erst nach dem Tod des zweiten Teils eröffnet. 7. Weisungen für den Todesfall Sofortmassnahmen Folie 27

28 Literaturtipps Wenn Sie mehr wissen möchten: Bestseller Neue Auflage Herbst 2010 Bestellung beim Beobachter Verlag ( oder in jeder Buchhandlung. Folie 28

29 Literaturtipps Wenn Sie mehr wissen möchten: Jede Schrift und die Sammelmappe kann - solange Vorrat - für Fr zuzüglich Porto/Verpackung unter Tel oder bestellt werden. Folie 29

30 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 30

Nachlass, Testament und Legate Eine Einführung in das Thema

Nachlass, Testament und Legate Eine Einführung in das Thema Pro Senectute Kanton Zürich / Legateveranstaltung 2010 Nachlass, Testament und Legate Nachlass, Testament und Legate Eine Einführung in das Thema www.studer-law.com Einleitung Der Kranke tut sich keinen

Mehr

Güter- und Erbrecht Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referent: Sébastien Baumann

Güter- und Erbrecht Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referent: Sébastien Baumann Güter- und Erbrecht Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referent: Sébastien Baumann 08. September 2015 BEST WESTERN HOTELBERN Zeughausgasse 9, 3011 Bern ADVOKATUR UND NOTARIAT Güter- und Erbrecht

Mehr

Testament und Erbschaft

Testament und Erbschaft Testament und Erbschaft Lebensphase3, Seniorennetzwerk Illnau-Effretikon & Lindau Donnerstag, 15. Februar 2018 Agenda I. Grundzüge des Erbrechts 1. Wer erbt? 2. Wer erbt wie viel? 3. Wer erbt wie viel

Mehr

wer zum Kreis der Erben gehört

wer zum Kreis der Erben gehört Erbrecht Das Erbrecht regelt, wer zum Kreis der Erben gehört und wie die Erbschaft aufgeteilt wird. Es regelt demnach die Rechtsfragen rund um die Vermögens- und Schuldverhältnisse im Todesfall. Das schweizerische

Mehr

Was ist ein Vermächtnis?- Vermächtnisse im Erbrecht richtig einsetzen

Was ist ein Vermächtnis?- Vermächtnisse im Erbrecht richtig einsetzen Was ist ein Vermächtnis?- Vermächtnisse im Erbrecht richtig einsetzen Ein Vermächtnis können Sie im Testament oder Erbvertrag anordnen. Das Vermächtnis ist keine Erbeinsetzung, sondern die Zuwendung eines

Mehr

Erbrechtliche Risiken nach Trennung und Scheidung

Erbrechtliche Risiken nach Trennung und Scheidung Rechtsanwalt Markus Pöschl erbrecht-x.de rechtsanwaelte-steinstrasse.de Tel: 089 / 230 88 20 Fax: 089 / 230 88 233 mp@ra-steinstrasse.de Erbrechtliche Risiken nach Trennung und Scheidung 1. Ausgangssituation;

Mehr

Notar Prof. Dr. Wolfgang Baumann. 7. Juli 2011 Bergische VHS. Lesben, Schwule. Vorsorgevollmacht und Erbrecht

Notar Prof. Dr. Wolfgang Baumann. 7. Juli 2011 Bergische VHS. Lesben, Schwule. Vorsorgevollmacht und Erbrecht Vortrag von Notar Prof. Dr. Wolfgang Baumann 7. Juli 2011 Bergische VHS Lesben, Schwule Vorsorgevollmacht und Erbrecht Notare Prof. Dr. Baumann + Dr. Fabis Geschwister-Scholl-Platz 2 in 42275 Wuppertal

Mehr

Güterrecht & Erbrecht Swiss Life Select Impulsseminar Gut vorbereitet in die 3. Lebensphase. Sandra Häsler-Moser Rechtsanwältin und Notarin

Güterrecht & Erbrecht Swiss Life Select Impulsseminar Gut vorbereitet in die 3. Lebensphase. Sandra Häsler-Moser Rechtsanwältin und Notarin Güterrecht & Erbrecht Swiss Life Select Impulsseminar Gut vorbereitet in die 3. Lebensphase Sandra Häsler-Moser Rechtsanwältin und Notarin Todesfall 1. Stufe Güterrecht 2. Stufe Erbrecht Güterrechtliche

Mehr

Stephanie Hrubesch-Millauer Prof. Dr. iur., Rechtsanwältin Professorin an der Universität Bern. Erbrecht. in a nutshell. 2.

Stephanie Hrubesch-Millauer Prof. Dr. iur., Rechtsanwältin Professorin an der Universität Bern. Erbrecht. in a nutshell. 2. Stephanie Hrubesch-Millauer Prof. Dr. iur., Rechtsanwältin Professorin an der Universität Bern Erbrecht in a nutshell 2. Auflage Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis III V

Mehr

Muster Erbbescheinigungen

Muster Erbbescheinigungen Muster Erbbescheinigungen Einleitung Der Gemeindeschreiberverband des Kantons Luzern hat am 16. und 31. Januar 2007 eine Weiterbildung Erbrecht durchgeführt. Eines der Themen war den Erbbescheinigungen

Mehr

I. Teil Grundzüge des schweizerischen Güterrechts und güterrechtliche Auseinandersetzung

I. Teil Grundzüge des schweizerischen Güterrechts und güterrechtliche Auseinandersetzung INHALTSVERZEICHNIS Einleitung 17 I. Teil Grundzüge des schweizerischen Güterrechts und güterrechtliche Auseinandersetzung Randnoten 4-122 1. Überblick und Wichtiges in Kürze 19 Randnoten 4-15 2. Gilt neues

Mehr

Welche erbrechtlichen. werden können

Welche erbrechtlichen. werden können 06 Welche erbrechtlichen Anordnungen getroffen werden können I n einem Testament oder einem Erbvertrag können verschiedene Verfügungen getrof fen werden. Wer erben oder nicht erben soll, wer er satzweise

Mehr

Alleinstehend keine Nachkommen

Alleinstehend keine Nachkommen Erbrecht Alleinstehend keine Nachkommen Es erbt der elterliche Stamm. Art. 458 ZGB - Hinterlässt der Erblasser keine Nachkommen, so gelangt die Erbschaft an den Stamm der Eltern. - Vater und Mutter erben

Mehr

TESTAMENT UND WILLENSVOLLSTRECKUNG

TESTAMENT UND WILLENSVOLLSTRECKUNG TESTAMENT UND WILLENSVOLLSTRECKUNG INHALTSVERZEICHNIS 1. DAS EIGENHÄNDIGE TESTAMENT... 1 1.1 Formvorschriften... 1 1.2 Hinterlegungsort... 1 1.3 Vorgängige Testamente und Nachträge... 1 1.4 Gesetzliche

Mehr

Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April RA MLaw Michael Peter, LL.M.

Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April RA MLaw Michael Peter, LL.M. Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April 2016 RA MLaw Michael Peter, LL.M. } Begrüssung / Vorstellung } Eherecht } Erbrecht } Vorsorgeauftrag } Patientenverfügung Vortrag Ehe-/Erbrecht, Vorsorgeauftrag

Mehr

DataCard. Rund ums Erben. Schweizerische Treuhandgesellschaft AG

DataCard. Rund ums Erben. Schweizerische Treuhandgesellschaft AG DataCard Rund ums Erben Schweizerische Treuhandgesellschaft AG Vorbemerkungen Mit dem Tod eines Menschen gehen seine sämtlichen Vermögenswerte in den Nachlass (Erbmasse) über. War der Erblasser zum Zeitpunkt

Mehr

Wie regle ich meinen Nachlass. Notariat Roland Bolliger Bernstrasse 118 4852 Rothrist www. notariat-bolliger.ch

Wie regle ich meinen Nachlass. Notariat Roland Bolliger Bernstrasse 118 4852 Rothrist www. notariat-bolliger.ch Wie regle ich meinen Nachlass Notariat Roland Bolliger Bernstrasse 118 4852 Rothrist www. notariat-bolliger.ch Einleitung Nichts in dieser Welt ist sicher, ausser dem Tod und den Steuern. Benjamin Franklin

Mehr

Testament, Erbschaft

Testament, Erbschaft Benno Studer Testament, Erbschaft Wie Sie klare und faire Verhältnisse schaffen Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis Inhalt Vorwort... 13 1. Wer erbt?... 15 Die Regeln des Erbrechts... 16 Die Stammesordnung...

Mehr

lic. iur. Raphael Hofstetter, Notar Testament Brauche ich ein Testament oder nicht?

lic. iur. Raphael Hofstetter, Notar Testament Brauche ich ein Testament oder nicht? Testament Brauche ich ein Testament oder nicht? 1 Was kann / muss ich für meinen Todesfall regeln? Individuell abhängig von - familiärer Situation - Vermögenssituation - persönlichen Bedürfnissen 2 - Anordnungen

Mehr

Musterbeispiele für Testamente

Musterbeispiele für Testamente Musterbeispiele für Testamente Bitte beachten Sie, dass ein handschriftlich verfasstes Testament vom Erblasser selbst eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein muss! 1. Einfaches Testament Zu meinem

Mehr

Erben. Teilen. Streiten?

Erben. Teilen. Streiten? PODIUM MÄRZ 2015 Erben. Teilen. Streiten? Kinga M. Weiss, Rechtsanwältin Hans-Peter Kümin, Rechtsanwalt René Strazzer, Rechtsanwalt Moderation: Hans-Peter Kümin Zürcher Anwaltsverband Geschäftsstelle Birmensdorferstrasse

Mehr

15. Das Erbrecht, Übungen

15. Das Erbrecht, Übungen 15. Das Erbrecht, Übungen Ziel: Sie können eine erbrechtliche Teilung für den ersten Stamm rechnerisch durchführen. Die Lehrperson wird Sie beim Erarbeiten dieses Arbeitsblattes anleiten. Auftrag 1 Lesen

Mehr

EHEGÜTERRECHT UND GÜTERRECHTLICHE AUSEINANDERSETZUNG

EHEGÜTERRECHT UND GÜTERRECHTLICHE AUSEINANDERSETZUNG SBV Treuhand und Schätzungen 1/6 EHEGÜTERRECHT UND GÜTERRECHTLICHE AUSEINANDERSETZUNG Die güterrechtliche Auseinandersetzung findet bei jeder Auflösung oder Änderung des Güterstandes statt, insbesondere:

Mehr

kammergericht Wie errichte ich ein Testament?

kammergericht Wie errichte ich ein Testament? Wie errichte ich ein Testament? von Oliver Elzer, Dr., Richter am Kammergericht Warum sollte ich ein Testament errichten? Ä Versorgung Å Partner, Abkömmlinge (Kinder und Enkel) und sonstige nahe Verwandte

Mehr

Falllösungsschema Lizentiatsexamen Herbst 2006

Falllösungsschema Lizentiatsexamen Herbst 2006 Ass.-Prof. Dr. R. Fankhauser Falllösungsschema Lizentiatsexamen Herbst 2006 A. Allgemeines Sofern der Erblasser im Zeitpunkt des Todes verheiratet war, ist der erbrechtlichen Auseinandersetzung stets zuerst

Mehr

Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht

Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht Gute Gründe ein Testament zu errichten und Fehler, die Sie dabei vermeiden können Informationsveranstaltung Nachlass/Testament

Mehr

Prof. Dr. iur. Roland Fankhauser. Erbrecht. 4 Pflichtteilsrecht (V.+VI.)

Prof. Dr. iur. Roland Fankhauser. Erbrecht. 4 Pflichtteilsrecht (V.+VI.) Erbrecht 4 Pflichtteilsrecht (V.+VI.) V. Entzug des Pflichtteils 1. Allgemeines (Enterbung) Enterbung heisst expliziter Entzug des Pflichtteils (und meist Entzug der Erbenstellung). Die Enterbung ist nur

Mehr

Grundprinzipien des Erbrechts. Privaterbfolge Testierfreiheit Gesamt- und Einzelrechtsnachfolge Parentelsystem Repräsentations- und Gradualsystem

Grundprinzipien des Erbrechts. Privaterbfolge Testierfreiheit Gesamt- und Einzelrechtsnachfolge Parentelsystem Repräsentations- und Gradualsystem Grundprinzipien des Erbrechts Privaterbfolge Testierfreiheit Gesamt- und Einzelrechtsnachfolge Parentelsystem Repräsentations- und Gradualsystem Erbfolge nach Stämmen/Eintrittsrecht Grundbegriffe des Erbrechts

Mehr

Inhalt. 1. Wir wollen heiraten 13. 2. Was ändert mit dem Jawort? 23. Vorwort 11. Verlobung: der erste Schritt zur Ehe 14

Inhalt. 1. Wir wollen heiraten 13. 2. Was ändert mit dem Jawort? 23. Vorwort 11. Verlobung: der erste Schritt zur Ehe 14 Inhalt Vorwort 11 1. Wir wollen heiraten 13 Verlobung: der erste Schritt zur Ehe 14 Wenn die Verlobung aufgelöst wird 15 Von der Verlobung zum Jawort 16 Wann ist eine Ehe ungültig? 19 Ehe für gleichgeschlechtliche

Mehr

TESTAMENT UND WILLENSVOLLSTRECKUNG

TESTAMENT UND WILLENSVOLLSTRECKUNG TESTAMENT UND WILLENSVOLLSTRECKUNG INHALTSVERZEICHNIS 1. DAS EIGENHÄNDIGE TESTAMENT... 1 1.1 Formvorschriften... 1 1.2 Hinterlegungsort... 1 1.3 Vorgängige Testamente und Nachträge... 1 1.4 Gesetzliche

Mehr

RA Dr. Walter Sticher

RA Dr. Walter Sticher RA Dr. Walter Sticher Fachanwalt SAV Erbrecht Sticher Strazzer Zeiter Rechtsanwälte, Zürich Dr. Walter Sticher Fachanwalt SAV Erbrecht Waffenplatzstrasse 18 Postfach 2088 CH-8027 Zürich tel +41 43 266

Mehr

Pensionierungsseminar Qualibroker AG. Zürich, 2. Juli Ehe- und Erbrecht. Dr. Walter Sticher

Pensionierungsseminar Qualibroker AG. Zürich, 2. Juli Ehe- und Erbrecht. Dr. Walter Sticher Pensionierungsseminar Qualibroker AG Zürich, 2. Juli 2014 Ehe- und Erbrecht Dr. Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Erbrecht Sticher Strazzer Zeiter Rechtsanwälte, Zürich www.sszlaw.ch Risiko Urteilsunfähigkeit

Mehr

Merkblatt zum Ehe- und Erbvertrag

Merkblatt zum Ehe- und Erbvertrag Merkblatt zum Ehe- und Erbvertrag 1. Einleitung Die vorliegende Information dient dazu, Ihnen einen kurzen Überblick zum Thema Ehe- und Erbvertrag zu vermitteln. Einleitend werden einige grundsätzliche

Mehr

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass

Mehr

Prof. Dr. iur. Roland Fankhauser. Erbrecht. 3 Gesetzliche Erbfolge

Prof. Dr. iur. Roland Fankhauser. Erbrecht. 3 Gesetzliche Erbfolge Erbrecht 3 Gesetzliche Erbfolge I. Rechtfertigung und Grundzüge der gesetzlichen Konzeption Gemeinrechtlich ist schon lange klar, dass die Familie die hauptberechtigte Gruppe des Erbrechts darstellt. Man

Mehr

15. Das Erbrecht, Übungen

15. Das Erbrecht, Übungen 15. Das Erbrecht, Übungen Ziel: Sie können eine erbrechtliche Teilung für den ersten Stamm rechnerisch durchführen. Die Lehrperson wird Sie beim Erarbeiten dieses Arbeitsblattes anleiten. Auftrag 1 Lesen

Mehr

Vererben: juristische Tipps

Vererben: juristische Tipps Herbstveranstaltung HEV Luzern Vererben: juristische Tipps 15. September 2009 Inhaltsübersicht I. Einleitung II. III. IV. Güterrecht Schwerpunkt: Errungenschaftsbeteiligung Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten

Mehr

Prof. Dr. R. Fankhauser. Erbrecht. 2. Doppelstunde, 5. Oktober Gesetzliche Erbfolge. Erbrecht, HS 2011

Prof. Dr. R. Fankhauser. Erbrecht. 2. Doppelstunde, 5. Oktober Gesetzliche Erbfolge. Erbrecht, HS 2011 Erbrecht 2. Doppelstunde, 5. Oktober 2011 3 Gesetzliche Erbfolge Folie 1/18 I. Rechtfertigung und Grundzüge der gesetzlichen Konzeption Gemeinrechtlich schon lange klar, dass die Familie die hauptberechtigte

Mehr

Die Meistbegünstigung des Ehegatten

Die Meistbegünstigung des Ehegatten Die Meistbegünstigung des Ehegatten Nicole von Graffenried, Fürsprecherin und Notarin (BE), Von Graffenried & Cie Recht ADVOKATUR UND NOTARIAT Übersicht I. Zusammenspiel Ehe- und Erbrecht II. Eherecht

Mehr

DIE EHEGATTEN IM SCHEIDUNGS-, GÜTER- UND ERBRECHT

DIE EHEGATTEN IM SCHEIDUNGS-, GÜTER- UND ERBRECHT DIE EHEGATTEN IM SCHEIDUNGS-, GÜTER- UND ERBRECHT Lars Hauser, lic. iur. HSG, Rechtsanwalt, LL.M. ALTENBURGER LTD legal + tax Seestrasse 39 8700 Küsnacht Unternehmer Forum Schweiz Davos Kongress Treuhand

Mehr

1. Pflichtteil und verfügbare Quote. 2. Pflichtteilsberechtigte Personen. 3. Berechnung der Pflichtteile. HS 2010 Seite 24

1. Pflichtteil und verfügbare Quote. 2. Pflichtteilsberechtigte Personen. 3. Berechnung der Pflichtteile. HS 2010 Seite 24 Übersicht 1. Pflichtteil und verfügbare Quote 2. Pflichtteilsberechtigte Personen 3. Berechnung der Pflichtteile 4. 5. Enterbung HS 2010 Seite 24 Pflichtteil und verfügbare Quote Pflichtteil: Mindestanspruch

Mehr

Treuhand und Immobilien. Umfassende Kompetenzen, vernetztes Denken, persönliches Engagement

Treuhand und Immobilien. Umfassende Kompetenzen, vernetztes Denken, persönliches Engagement Treuhand und Immobilien Umfassende Kompetenzen, vernetztes Denken, persönliches Engagement Truvag Impuls Seerose Resort & Spa, Meisterschwanden, 7. Juni 2018 Begrüssung René Kaufmann, CEO / Gesamtleitung

Mehr

DAS ERBRECHT ZGB Systematik und gesetzliche Erben Die Erben ZGB

DAS ERBRECHT ZGB Systematik und gesetzliche Erben Die Erben ZGB Seite 1 Lernziele: Die wesentlichen Eigenschaften des Erbrechts erklären Pflichtteil und frei verfügbarer Teil unterscheiden Rechte und Pflichten der letztwilligen Verfügung anwenden DAS ERBRECHT ZGB 457-640

Mehr

TBO Revisions AG Steinstrasse Zürich. TBO Treuhand AG Steinstrasse Zürich.

TBO Revisions AG Steinstrasse Zürich. TBO Treuhand AG Steinstrasse Zürich. TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15 TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tborevision.ch info@tborevision.ch 044 457 15 55 Symbole Formen des Zusammenlebens

Mehr

Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene

Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene Dr. Thomas Milde Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht Groß-Gerau, 20. September 2013 Übersicht I. Einleitung II. Nach dem Erbfall III.

Mehr

Verwandte 3. Ordnung. dem Erblasser Tochter Sohn Adoptivkind Enkelin (von Sohn und Tochter) Enkel (von Sohn und Tochter) dem Erblasser

Verwandte 3. Ordnung. dem Erblasser Tochter Sohn Adoptivkind Enkelin (von Sohn und Tochter) Enkel (von Sohn und Tochter) dem Erblasser Die gesetzliche Erbfolge der Staat entscheidet für Sie wöhnlichen Aufenthalt hatte. Wohnte der Erblasser also zum Beispiel in Bonn, so fiele die Erbschaft dem Land Nordrhein- Westfalen zu. Lässt sich das

Mehr

Testfragebogen ZGB III (Grundlagen des Erbrechts) (Zeitbedarf: 40 Minuten)

Testfragebogen ZGB III (Grundlagen des Erbrechts) (Zeitbedarf: 40 Minuten) Testfragebogen ZGB III (Grundlagen des Erbrechts) (Zeitbedarf: 40 Minuten) Aufgabe 1 (2.5 Punkte) Grundsachverhalt: Der Erblasser X hinterlässt seine Ehegattin G und folgende Verwandte (vgl. nachstehende

Mehr

Vorsorge im Alter

Vorsorge im Alter Vorsorge im Alter 24.10.2018 Sarah Studer www.be.prosenectute.ch Ablauf der Veranstaltung Angebote Pro Senectute (PS BeO) Vorsorgedokumente im Überblick Vertiefung zum Vorsorgeauftrag Formelle Rahmenbedingungen

Mehr

Rechtzeitig klare Verhältnisse schaffen

Rechtzeitig klare Verhältnisse schaffen Rechtzeitig klare Verhältnisse schaffen Rathaus Frauenfeld Donnerstag, 1. Oktober 2015 Referentin: Frau E. Schäppi Themen Ehegüterrecht Erbrecht Bankvollmachten Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung Ehegüterrecht

Mehr

Leseprobe Text. Die Erbfolge nach Ordnungen

Leseprobe Text. Die Erbfolge nach Ordnungen Leseprobe Text Die Erbfolge nach Ordnungen Einer der Grundsätze der gesetzlichen Erbfolge ist das Ordnungs- oder auch Parentelsystem (von lat. parens = Elternteil). Dieses knüpft an einem gemeinsamen Vorfahren

Mehr

Prof. Dr. R. Fankhauser. Erbrecht. 3. Doppelstunde, 12. Oktober Pflichtteilsrecht (I.-IV.) Erbrecht, HS 2011

Prof. Dr. R. Fankhauser. Erbrecht. 3. Doppelstunde, 12. Oktober Pflichtteilsrecht (I.-IV.) Erbrecht, HS 2011 Erbrecht 3. Doppelstunde, 12. Oktober 2011 4 Pflichtteilsrecht (I.-IV.) Folie 1/16 I. Grundgedanke Das Gesetz geht davon aus, dass bei bestimmten qualifizierten formellen Naheverhältnissen die Verfügungsfreiheit

Mehr

Testament, Erbschaft PRO SENECIUIE BENNO STUDER. Wie Sie klare und faire Verhältnisse schaffen. Beobachter. edition

Testament, Erbschaft PRO SENECIUIE BENNO STUDER. Wie Sie klare und faire Verhältnisse schaffen. Beobachter. edition BENNO STUDER Testament, Erbschaft Wie Sie klare und faire Verhältnisse schaffen A PRO SENECIUIE Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis in Zusammenarbeit mit Pro Senectute Beobachter edition Inhalt Vorwort

Mehr

Zusammenleben in der Partnerschaft / Gemeinschaft

Zusammenleben in der Partnerschaft / Gemeinschaft Zusammenleben in der Partnerschaft / Gemeinschaft 1. Entscheiden Sie, ob die folgenden Behauptungen richtig oder falsch sind. richtig falsch Die Ehefrau erhält bei der Heirat das Bürgerrecht des X Ehemannes,

Mehr

Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken

Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken Haben Sie sich auch schon gefragt? Wie wird das Vermögen verteilt, wenn meinem Mann etwas zustossen sollte? Kann ich weiterhin

Mehr

TESTAMENT ZUGUNSTEN VON MENSCHEN MIT HANDICAP

TESTAMENT ZUGUNSTEN VON MENSCHEN MIT HANDICAP Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de TESTAMENT ZUGUNSTEN VON MENSCHEN MIT HANDICAP Vorstellung Emil Haubner Steuerberater,

Mehr

Annahme und Ausschlagung der Erbschaft / Gesetzliche Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Annahme und Ausschlagung der Erbschaft / Gesetzliche Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: Repetitorium Familien- und Erbrecht Vorlesung am 21.06.2012 Annahme und Ausschlagung der Erbschaft / Gesetzliche Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=44701

Mehr

5. Eheliches Güterrecht (Ehe als Vermögensgemeinschaft) 6. Begünstigung (optimale Vorsorge des überlebenden Ehegatten)

5. Eheliches Güterrecht (Ehe als Vermögensgemeinschaft) 6. Begünstigung (optimale Vorsorge des überlebenden Ehegatten) Checkliste Erbrecht Inhalt 1. Kein Testament wer bekommt was 2. Das Pflichtteilsrecht die Freiheiten des Erblassers 3. Enterben so wird s gemacht 4. Testament und Erbvertrag 5. Eheliches Güterrecht (Ehe

Mehr

Richtig vererben unter Ehegatten

Richtig vererben unter Ehegatten Beck kompakt Richtig vererben unter Ehegatten Das Berliner Testament Bearbeitet von Julia Roglmeier, Maria Demirci 2. Auflage 2016. Buch. 127 S. Kartoniert Format (B x L): 10,4 x 16,1 cm Recht > Zivilrecht

Mehr

Ein starker Wille kann Berge versetzen. Der letzte ganz besonders.

Ein starker Wille kann Berge versetzen. Der letzte ganz besonders. Ein starker Wille kann Berge versetzen. Der letzte ganz besonders. Ihr Vermächtnis für die Hospizarbeit JOHANNES-HOSPIZ OBERBERG STIFTUNG Gutes bewirken über das eigene Leben hinaus Haben Sie sich schon

Mehr

Clever vererben und erben

Clever vererben und erben Clever vererben und erben Welche Katastrophen können bei selbstverfassten Testamenten passieren Testament Ich vermache meiner Frau mein gesamtes Vermögen, allerdings nur unter der Bedingung, dass sie wieder

Mehr

Ratgeber für Testamente und Vermächtnisse

Ratgeber für Testamente und Vermächtnisse Ratgeber für Testamente und Vermächtnisse Bern, im Dezember 2014 Liebe Leserin, lieber Leser Im Laufe des Lebens verwenden wir viel Kraft darauf, Werte zu schaffen, zu pflegen und weiterzugeben. Doch was

Mehr

Erbrecht. Erbrecht. Welches sind die Rechtsquellen im Erbrecht? 25.02.2013. Silvio Kuster

Erbrecht. Erbrecht. Welches sind die Rechtsquellen im Erbrecht? 25.02.2013. Silvio Kuster Erbrecht Silvio Kuster Welches sind die Rechtsquellen im Erbrecht? ZGB = Erbrecht III. Teil EGzZGB EVzZGB Kommentare und Fachzeitschriften wie ZBGR BGE (= Bundesgerichtsentscheide) usw. Erbrecht Vorschriften

Mehr

Probeklausur 10.01.04. Privatrecht. Dr. Andrea Kiefer

Probeklausur 10.01.04. Privatrecht. Dr. Andrea Kiefer Probeklausur 10.01.04 Privatrecht Dr. Andrea Kiefer 1. Sachverhalt Am 10. Dezember 2003 verstirbt Edgar Meier-Müller. Er hinterlässt nebst seiner Ehefrau Getrud Meier-Müller, mit der er vierzig Jahre lang

Mehr

Rechtliche Stellung der Partner und deren Kinder im landwirtschaftlichen Unternehmen in der Schweiz

Rechtliche Stellung der Partner und deren Kinder im landwirtschaftlichen Unternehmen in der Schweiz 27. Europäischer Agrarrechtskongress 11.-14. September 2013, Luzern Rechtliche Stellung der Partner und deren Kinder im landwirtschaftlichen Unternehmen in der Schweiz www.studer-law.com Programm I. Wichtige

Mehr

I. TEIL: 106 Beispiele zum Erbrecht

I. TEIL: 106 Beispiele zum Erbrecht Einleitung I. TEIL: 106 Beispiele zum Erbrecht Nachstehend sind typische Erbfälle grafisch als Beispiele dargestellt. Zuerst erfolgt eine kurze Schilderung der Ausgangslage, danach die Grafik mit deutlicher

Mehr

Erben Vererben Erbschaftsteuer

Erben Vererben Erbschaftsteuer Erben Vererben Erbschaftsteuer Landshut, 13.06.2015 Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS.

INHALTSVERZEICHNIS. INHALTSVERZEICHNIS 1. Gebrauchsanleitung 11 1.1 Wie wird das LAW Book verwendet? 11 1.2 Muss ein Anwalt beigezogen werden? 11 1.3 Wer soll als Willensvollstrecker eingesetzt werden? 11 1.4 In welchen Fällen

Mehr

Die Verfügungen von Todes wegen

Die Verfügungen von Todes wegen 1. Allgemeines - Charakterisierung ZGB 494 ff. Alternative zum Testament Arten: Erbbegünstigung, Erbverzicht Zweiseitigkeit, dadurch Bindungswirkung - Form der Errichtung Öffentliches Testament (vgl. ZGB

Mehr

Nach mir die Sintflut??? Tipps zum Erben und Vererben

Nach mir die Sintflut??? Tipps zum Erben und Vererben Nach mir die Sintflut??? Tipps zum Erben und Vererben 8 Gesetzliche Erbfolge, Erben 1. und 2. Ordnung Enkel Enkel Enkel Enkel Enkel Kind 1 Kind 2 Bruder Vater Großvater Großmutter Erblasserin ledig, kinderlos,

Mehr

Erbrecht 11. Doppelstunde

Erbrecht 11. Doppelstunde Erbrecht 11. Doppelstunde 11 Die Bereinigung der Berechtigungen am Nachlass Folie 1/27 I. Ungültigkeitsklage 1. Allgemeines (Art. 519 ff. ZGB) Eine mangelhafte Verfügung von Todes wegen ist anfechtbar,

Mehr

SchiedsamtsZeitung 41. Jahrgang 1970, Heft 09 Online-Archiv Seite 133a-138 -Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 41. Jahrgang 1970, Heft 09 Online-Archiv Seite 133a-138 -Organ des BDS Aufsätze Fragen zum Erbrecht Von Justizoberamtmann a. D. Karl Drischler-Lüneburg (Fortsetzung von Heft 3/1970, S. 42) A. Die gesetzliche Erbfolge In meinem Aufsatz SchsZtg. 1969 S. 183 ist von der gesetzlichen

Mehr

Immobilien und Erbrecht

Immobilien und Erbrecht Immobilien und Erbrecht Eitel Paul Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Erbrecht Rechtsanwalt in Solothurn, Ordinarius für Zivilrecht an der Universität Luzern, Lehrbeauftragter an der Universität

Mehr

Gesetzliche Erbfolge. Unterhalt für die ersten 30 Tage Wer mit dem Erblasser bis zu dessen Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und

Gesetzliche Erbfolge. Unterhalt für die ersten 30 Tage Wer mit dem Erblasser bis zu dessen Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und 11 Gesetzliche Erbfolge Hat ein Verstorbener keine letztwillige Verfügung hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Einige Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch regeln, wer das Vermögen dann erhält.

Mehr

Prof. Dr. Thomas Rüfner

Prof. Dr. Thomas Rüfner Vorlesung am 8. Februar 2013 Erbrecht I: Grundlagen und Gesetzliche Erbfolge Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=47003 Überblick zum Erbrecht Prüfungsstoff

Mehr

Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen. 1. Einführung. Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten:

Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen. 1. Einführung. Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten: Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen 1. Einführung Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten: Der Erblasser hat zunächst die Möglichkeit, durch eine

Mehr

STELL DIR VOR, DU BIST TOT. ERBRECHTS-MERKBLATT ÜBERBLICK ÜBER DAS ERBRECHT WER WIEVIEL ERHÄLT

STELL DIR VOR, DU BIST TOT. ERBRECHTS-MERKBLATT ÜBERBLICK ÜBER DAS ERBRECHT WER WIEVIEL ERHÄLT www.im-letzten-hemd.de STELL DIR VOR, DU BIST TOT. ERBRECHTS-MERKBLATT ÜBERBLICK ÜBER DAS ERBRECHT WER WIEVIEL ERHÄLT www.im-letzten-hemd.de PACK ES AN. JETZT! Wir danken der Privaten Trauerakademie Fritz

Mehr

EKZ / Kalaidos Fachhochschule Schweiz Seminar «Vorbereitung auf die Pensionierung» Nachlassplanung, Erbrecht, Testament

EKZ / Kalaidos Fachhochschule Schweiz Seminar «Vorbereitung auf die Pensionierung» Nachlassplanung, Erbrecht, Testament EKZ / Kalaidos Fachhochschule Schweiz Seminar «Vorbereitung auf die Pensionierung» Zürich, 26./27. März 2012 Nachlassplanung, Erbrecht, Testament Dr. iur. René Strazzer Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Erbrecht

Mehr

Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.

Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Vorsorge Testament, Überlassung, Patientenverfügung Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin

Mehr

EHEGÜTER- & ERBRECHT: KURZ ERKLÄRT

EHEGÜTER- & ERBRECHT: KURZ ERKLÄRT Die Güterstände - Errungenschaftsbeteiligung "Ordentlicher Güterstand"; besteht ohne Ehevertrag von Gesetzes wegen; kann aber mittels Ehevertrag angepasst werden. - Gütergemeinschaft Mit Ehevertrag vereinbarter

Mehr

Erbfolge. gewillkürte. gesetzliche. Erbfolge. Erbfolge. Bürgerliches Gesetzbuch

Erbfolge. gewillkürte. gesetzliche. Erbfolge. Erbfolge. Bürgerliches Gesetzbuch Erbfolge gesetzliche gewillkürte Erbfolge Erbfolge Bürgerliches Gesetzbuch Die gesetzliche Erbfolge die Verwandten Diese werden je nach ihrer Nähe zum Verstorbenen eingeteilt in 5 Ordnungen Es erben nur:

Mehr

TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15

TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15 TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15 TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tborevision.ch info@tborevision.ch 044 457 15 55 1 Symbole 2 Formen des

Mehr

Inhalt. 1. Wer erbt? Was gehört zum Nachlass? 37. Vo r wort 13

Inhalt. 1. Wer erbt? Was gehört zum Nachlass? 37. Vo r wort 13 Inhalt Vo r wort 13 1. Wer erbt? 15 Die Regeln des Erbrechts 16 Die Stammesordnung 16 Verwandte als Erben: vier Grundregeln 18 Ehegatte und eingetragene Partnerin 21 Adoptivkinder, Stiefkinderund aussereheliche

Mehr

Prof. Dr. R. Fankhauser. Erbrecht. 8. Doppelstunde, 23. November Die mangelhafte Verfügung. Prof. Dr. R. Fankhauser.

Prof. Dr. R. Fankhauser. Erbrecht. 8. Doppelstunde, 23. November Die mangelhafte Verfügung. Prof. Dr. R. Fankhauser. Erbrecht 8. Doppelstunde, 23. November 2011 8 Die mangelhafte Verfügung I. Auslegung Die Verfügungen von Todes wegen sind grundsätzlich nach dem Willensprinzip auszulegen. Eine Besonderheit bildet die

Mehr

TAKTISCHE ERBAUSSCHLAGUNG

TAKTISCHE ERBAUSSCHLAGUNG TAKTISCHE ERBAUSSCHLAGUNG Die Nachricht, Erbe geworden zu sein, wird zumeist erfreut aufgenommen. Manchmal klingt das Ganze aber besser als es ist: In einigen Fällen kann es aus wirtschaftlichen oder sonstigen

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut Prof. Dr. Dominique Jakob

Rechtswissenschaftliches Institut Prof. Dr. Dominique Jakob 1. Pflichtteil und verfügbare Quote Pflichtteil: Mindestanspruch eines Erben am Nachlass Ausgestaltung als «Noterbrecht» Verfügbare Quote: Nachlass abzüglich Pflichtteile (ZGB 470) Rechnerische Anteile

Mehr

Letzter Wille als neuer Anfang Die Testaments - Spende Dr. Thomas Curdt LL.M. (Cambridge)

Letzter Wille als neuer Anfang Die Testaments - Spende Dr. Thomas Curdt LL.M. (Cambridge) Letzter Wille als neuer Anfang Die Testaments - Spende Dr. Thomas Curdt LL.M. (Cambridge) Rechtsanwalt und Steuerberater Kapp, Ebeling & Partner 1 Gliederung des Vortrags: I. Gesetzliche Erbfolge Überblick

Mehr

Erbrecht neu Tipps zum Schenken und Vererben

Erbrecht neu Tipps zum Schenken und Vererben Erbrecht neu Tipps zum Schenken und Vererben Dr. Josef Mursch-Edlmayr öff. Notar, Neuhofen an der Krems Kremstalstraße 4 Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) Stichtag 31.12.2016 Begriffe Gesetzliches

Mehr

HS 2017 Seite 43. II. Pflichtteilsrecht 2. Pflichtteilsberechtigte Personen (ZGB 471)

HS 2017 Seite 43. II. Pflichtteilsrecht 2. Pflichtteilsberechtigte Personen (ZGB 471) 1. Pflichtteil und verfügbare Quote Pflichtteil: Mindestanspruch eines Erben am Nachlass Ausgestaltung als «Noterbrecht» Verfügbare Quote: Nachlass abzüglich Pflichtteile (ZGB 470) Rechnerische Anteile

Mehr

Richtig vererben unter Ehegatten

Richtig vererben unter Ehegatten Beck kompakt Richtig vererben unter Ehegatten Das Berliner Testament von Julia Roglmeier, Maria Demirci 1. Auflage Richtig vererben unter Ehegatten Roglmeier / Demirci Thematische Gliederung: Testamente

Mehr

Die Schenkung und ihre Bedeutung für das Erbrecht

Die Schenkung und ihre Bedeutung für das Erbrecht Die Schenkung und ihre Bedeutung für das Erbrecht Rechtsfragen im Alter Tagung vom 11. Mai 2017 Dr. Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht Strazzer Zeiter Rechtsanwälte, Zürich alexandra.zeiter@szlaw.ch

Mehr

17. Güter- und erbrechtliche

17. Güter- und erbrechtliche Hans und Gerda heiraten. Es gilt für sie der ordentliche Güterstand. Nach 20- jähriger Ehe stirbt Hans plötzlich an einem Unfall. Sein Eigengut beträgt Fr. 20 000-, seine Errungenschaft Fr. 84 000.-, Gerdas

Mehr

auremar - Fotolia.com Das Testament Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen!

auremar - Fotolia.com Das Testament Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! auremar - Fotolia.com Das Testament Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! 1 Das Testament Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! Wie erstelle ich ein Testament? Zugegeben, es

Mehr

Immobilien in der Nachfolgeplanung. Peter Sahli

Immobilien in der Nachfolgeplanung. Peter Sahli Immobilien in der Nachfolgeplanung Peter Sahli Grundsätzliches (1/2) Es ist selten zu früh, aber oft zu spät! 2 Grundsätzliches (2/2) Verbindlich vereinbarte Regelungen nur soweit, wie die Lösung nachhaltig

Mehr

Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der

Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Baurecht und Erbrecht des DAV 1. Gesetzliche

Mehr