Nachlass, Testament und Legate Eine Einführung in das Thema
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- Hannelore Fromm
- vor 7 Jahren
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1 Pro Senectute Kanton Zürich / Legateveranstaltung 2010 Nachlass, Testament und Legate Nachlass, Testament und Legate Eine Einführung in das Thema
2 Einleitung Der Kranke tut sich keinen Gefallen, der den Arzt als Erben einsetzt. Publilius Syrus, Sentenzen M24 Folie 2
3 Agenda I. Grundzüge des Erbrechts 1. Gesetzliche Erbfolge 2. Pflichtteilsrecht 3. Der Einfluss des Güterrechts II. Testament, Erbvertrag und Legat III. Stolpersteine Folie 3
4 1. Gesetzliche Erbfolge Grundzüge: Stammesordnung Die nähere Parentel schliesst die entferntere aus Repräsentationsrecht Gesetzliche Erbberufung: Ehegatte/Nachkommen Ehegatte/Eltern Ehegatte/Geschwister Folie 4
5 1. Gesetzliche Erbfolge Beispiele Der Erblasser hinterlässt einen Ehegatten und Nachkommen 1/2 Ehegatte 1/2 Nachkommen Der Verstorbene war verwitwet oder geschieden und hinterlässt 3 Kinder 1/3 1. Kind 1/3 3. Kind 1/3 2. Kind Folie 5
6 1. Gesetzliche Erbfolge Beispiele Der Verstorbene hinterlässt einen Ehegatten und Eltern 3/4 Ehegatte 1/4 Eltern Der Verstorbene hinterlässt einen Ehegatten und Geschwister 3/4 Ehegatte 1/4 Geschwister Folie 6
7 2. Pflichtteilsrecht Begriffe: Pflichtteilsrecht Verfügbare Quote Im Einzelnen: Ehegatte/Nachkommen Ehegatte/Eltern Ehegatte/Geschwister Folie 7
8 2. Pflichtteilsrecht - Beispiele Der Verstorbene hinterlässt einen Ehegatten und Nachkommen 1/4 Ehegatte 3/8 3/8 Nachkommen frei verfügbare Quote Der Verstorbene war verwitwet oder geschieden und hinterlässt 3 Kinder 1/4 1. Kind 1/4 3. Kind 1/4 2. Kind 1/4 frei verfügbare Quote Folie 8
9 2. Pflichtteilsrecht - Beispiele Der Verstorbene hinterlässt einen Ehegatten und Eltern 3/8 Ehegatte 1/8 Eltern 4/8 frei verfügbare Quote Der Verstorbene hinterlässt einen Ehegatten und Geschwister 3/8 Ehegatte 5/8 frei verfügbare Quote Folie 9
10 3. Der Einfluss des Güterrechts Errungenschaftsbeteiligung Frau 40'000.- Mann Errungenschaft 20' '000.- Möglichkeit: Zuweisung der Errungenschaft durch Ehevertrag (bei gemeinsamen Nachkommen) Folie 10
11 3. Der Einfluss des Güterrechts Allgemeine Gütergemeinschaft 40' ' ' ' /16 = Pflichtteil der Nachkommen (auch bei Patchwork-Situationen) Bei kinderlosen Ehen kann das gesamte Vermögen dem überlebenden Ehegatten zugewendet werden. Folie 11
12 3. Der Einfluss des Güterrechts Gütertrennung das Ei des Kolumbus? kann zu unbilligen Ergebnissen führen evtl. sinnvoll, wenn im fortgeschrittenen Alter nochmals geheiratet wird das Vermögen aber nicht mehr verändert werden soll Kombination mit Erbverzichtsvertrag Folie 12
13 II. Testament und Erbvertrag 1. Unterschied -Testament -Erbvertrag - frei widerrufbar - vertragliche Bindung 2. Formvorschriften -Testament -Erbvertrag - eigenhändig oder Notar - nur Notar Folie 13
14 3. Die häufigsten Fehler Pflichtteilsverletzung Formmangel Genfer Kathedralen-Fall Unterschrift BGE 135 III 206 Unklare oder unmögliche Anordnungen Wirklicher Wille des Erblassers ist zu ermitteln (BGE 131 III 106) Folie 14
15 3. Die häufigsten Fehler BGer 5A_715/2009 [ ] also ich Z. verfüge, über haushalt gegenstand coup(p)on am hause W. habe ich so fr. eingesetzt an meinen neffen für all seine arbeit die er alles gratis und zur vollsten zufriedenheit aus geführt hat, ist das nicht zu viel auch bekommt er sämtlich uhrendie im hause sind, [ ] man darf klaren Entwurf zu Rate ziehen Folie 15
16 3. Die häufigsten Fehler Unklare oder unmögliche Anordnungen Antike Brunnen in Zürich Folie 16
17 3. Die häufigsten Fehler Bestimmbarkeit Die ledige Anna S. schreibt in ihrem Testament: Mein ganzes Vermögen vermache ich den Armen in der Schweiz. Personenkreis muss eingegrenzt werden können! Folie 17
18 3. Die häufigsten Fehler Verfügungsunfähigkeit Zwei neue Urteile über die Verfügungsfähigkeit von Hochbetagten: BGer 5A_723/2008 vom und BGer 5A_748/2008 vom Willensmangel Irrtum, Drohung Täuschung Folie 18
19 3. Die häufigsten Fehler Rechts- oder Sittenwidrig Vermächtnis wird ausgerichtet, wenn der Vermächtnisnehmer einen Mord begeht Z. ist Alleinerbe, sofern er meine Ex-Frau heiratet Aktualität Testament regelmässig überprüfen Folie 19
20 3. Die häufigsten Fehler Erbunwürdig von Gesetzes wegen Rechtsanwalt X. (BGE 132 III 305) Enterbung nur in klaren Fällen Sehr hohe Anforderungen Strafenterbung (schwere Straftat gegen bestimmte Person; familienrechtliche Pflichten verletzt) Präventiventerbung (Hälfte des Pflichtteils direkt an Enkel) Folie 20
21 4. Das Legat im Besonderen Vermächtnis = Legat Verfügung über einen bestimmten Vermögensteil (z.b. Gemälde, Silberbesteck oder auch CHF ) Vermächtnis einer Erbquote möglich Vermächtnis oder Teilungsregel? Wortlaut beachten! Folie 21
22 4. Das Legat im Besonderen Beispielfall Meine Nichte Regula M. bekommt meine Eigentumswohnung. Regula will Wohnung als Vermächtnis andere Erben wollen Regula zwar die Wohnung überlassen aber nicht unentgeltlich. Sie soll Gegenwert in Nachlassmasse einzahlen. Folie 22
23 4. Das Legat im Besonderen Beispielfall Wer hat Recht? Ist nicht ein anderer Wille des Erblassers aus der Verfügung ersichtlich, so gilt die Zuweisung einer Erbschaftssache an einen Erben als eine blosse Teilungsvorschrift. (Art. 608 Abs. 3 ZGB) Folie 23
24 4. Das Legat im Besonderen Vermächtnis = Legat Vermächtnisnehmer kann natürliche oder juristische Person (z.b. Stiftung) sein Vermächtnisnehmer ist nicht automatisch Erbe Ein Erbe kann aber zusätzlich Vermächtnisnehmer sein. Folie 24
25 4. Das Legat im Besonderen Spezialfälle I: Vorausvermächtnis Erblasser wendet einem gesetzlichen oder eingesetzten Erben zusätzlich ein Vermächtnis zu. Vorausvermächtnisnehmer = Erbe und Vermächtnisnehmer. Folie 25
26 4. Das Legat im Besonderen Spezialfälle II: Nachvermächtnis Erblasser kann Vermächtnisnehmer Gegenstand zuwenden mit Verpflichtung, Gegenstand an einen Nachvermächtnisnehmer herauszugeben bestimmter oder bestimmbarer Zeitpunkt der Herausgabe Folie 26
27 III. Stolpersteine 1. Das Erbrecht der Geschwister Geschwister sind gesetzliche Erben. Sie sind aber nicht pflichtteilgeschützt. 2. Das Zufallsprinzip Kinderlose Ehegatten: Eventuell erbt eine Seite alles. 3. Erbvorbezüge Geld nicht zu verzinsen / Land: Wert bei Todestag 4. Die Demenzklausel Aufhebung der Maximalbegünstigung 5. Die Bindung des Erbvertrags Wo Bindung / Wo Freiheit? 6. Die Teileröffnung des Erbvertrags Der zweite Teil wird erst nach dem Tod des zweiten Teils eröffnet. 7. Weisungen für den Todesfall Sofortmassnahmen Folie 27
28 Literaturtipps Wenn Sie mehr wissen möchten: Bestseller Neue Auflage Herbst 2010 Bestellung beim Beobachter Verlag ( oder in jeder Buchhandlung. Folie 28
29 Literaturtipps Wenn Sie mehr wissen möchten: Jede Schrift und die Sammelmappe kann - solange Vorrat - für Fr zuzüglich Porto/Verpackung unter Tel oder bestellt werden. Folie 29
30 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 30
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