(vormals DRK Tarifvertrag Land Sachsen)
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1 Tarifbereich/Branche Wohlfahrts- und Gesundheitsdienste (vormals DRK Tarifvertrag Land Sachsen) Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Arbeitgeberverband Wohlfahrts- und Gesundheitsdienste e.v. Bremer Str. 10d, Dresden DHV Die Berufsgewerkschaft e.v. Schlegelstraße 15, Leipzig Fachlicher Geltungsbereich Dieser Tarifvertrag gilt für alle Arbeitnehmer, die bei Mitgliedern der Tarifgemeinschaft des sächsischen Roten Kreuzes angestellt sind. Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig ab kündbar zum Laufzeit des Entgelttarifvertrages gültig ab kündbar zum Anzahl der Entgeltgruppen: 14 sowie 4 Gehaltsgruppen für Ärztliches Personal Differenzierung der Entgeltgruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: ja Höhe der monatlichen Entgelte ab ab ab Unterste Entgeltgruppe EG AA1 Fahrer/Begleitpersonen im Fahrdienst Stufe ,00 nach 3 Jahren Stufe ,00 nach 3 Jahren Stufe ,00 nach 3 Jahren Stufe ,00 nach 3 Jahren Stufe ,00 nach 2 Jahren Stufe ,00 nach 2 Jahren Stufe ,00 nach 2 Jahren Stufe ,00 nach 2 Jahren Stufe ,26 nach 2 Jahren Stufe ,02 nach 2 Jahren Stufe ,78 ab Entgeltgruppe EG AA z.b. Aushilfskräfte, hauswirtschaftliche Hilfskräfte, Hilfsarbeiter, Integrationsgruppe, Küchenhilfen, Objektschutz, Reinigungskräfte, Stationshilfen Stufe , , ,00 nach 3 Jahren Stufe , , ,00 nach 3 Jahren Stufe , , ,00 nach 3 Jahren Stufe , , ,00 nach 3 Jahren Stufe , , ,29 nach 2 Jahren Stufe , , ,38 nach 2 Jahren Stufe , , ,23 nach 2 Jahren Stufe , , ,33 nach 2 Jahren Stufe , , ,43 nach 2 Jahren Stufe , , ,53 nach 2 Jahren Stufe , , ,64
2 Entgeltgruppe EG A z.b. Empfangs- und Informationsdienst, hauswirtschaftliche Hilfskräfte, Hilfsarbeiter, Hilfsarbeiter mit erweitertem Aufgabengebiet, Küchenhilfen, Objektschutz, Reinigungskräfte, Reinigung mit erweitertem Aufgabengebiet, Stationshilfen, Stationshilfen mit besonderer Verantwortung Stufe , , ,35 nach 3 Jahren Stufe , , ,96 nach 3 Jahren Stufe , , ,73 nach 3 Jahren Stufe , , ,51 nach 3 Jahren Stufe , , ,26 nach 2 Jahren Stufe , , ,05 nach 2 Jahren Stufe , , ,81 nach 2 Jahren Stufe , , ,58 nach 2 Jahren Stufe , , ,34 nach 2 Jahren Stufe , , ,11 nach 2 Jahren Stufe , , ,88 Entgeltgruppe B Arzthelfer in Vertragspraxen, Empfangs- und Informationsdienst mit erweitertem Aufgabengebiet, Stufe , , ,12 nach 3 Jahren Stufe , , ,44 nach 3 Jahren Stufe , , ,75 nach 3 Jahren Stufe , , ,42 nach 3 Jahren Stufe , , ,73 nach 2 Jahren Stufe , , ,04 nach 2 Jahren Stufe , , ,36 nach 2 Jahren Stufe , , ,67 nach 2 Jahren Stufe , , ,99 nach 2 Jahren Stufe , , ,29 nach 2 Jahren Stufe , , ,61 Entgeltgruppe E z. B. Altenpflegelfer, Altenpfleger, Angestellte im technischen Dienst, Angestellte im technischen Dienst mit Meisterqualifikation, Heilerziehungspfleger, Krankenschwestern/- pfleger, Rettungssanitäter, Erzieher, MTA für Labor, Röntgen und Funktionsdiagnostik, Köche, Therapeuten, Verwaltungsangestellte, Beschäftigte in Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe, Hebammen, med. Fachkraft für Blutentnahme im Blutspendedienst Stufe , , ,71 nach 3 Jahren Stufe , , ,11 nach 3 Jahren Stufe , , ,77 nach 3 Jahren Stufe , , ,33 nach 3 Jahren Stufe , , ,09 nach 2 Jahren Stufe , , ,50 nach 2 Jahren Stufe , , ,15 nach 2 Jahren Stufe , , ,83 nach 2 Jahren Stufe , , ,48 nach 2 Jahren Stufe , , ,88 nach 2 Jahren Stufe , , ,55
3 Mittlere Entgeltgruppe F z. B. Altenpfleger, Angestellte im technischen Dienst mit Meisterqualifikation, Heilerziehungspfleger, Krankenschwestern/-pfleger, Rettungsassistenten, Rettungssanitäter, Erzieher, MTA für Labor, Röntgen und Funktionsdiagnostik, Köche, Therapeuten, Verwaltungsangestellte, Beschäftigte im Betreuungsbereich, Heilpädagogen, Hebammen, med. Fachkraft für Blutentnahme im Blutspendedienst, Therapeuten Stufe , , ,65 nach 3 Jahren Stufe , , ,12 nach 3 Jahren Stufe , , ,33 nach 3 Jahren Stufe , , ,52 nach 3 Jahren Stufe , , ,01 nach 2 Jahren Stufe , , ,20 nach 2 Jahren Stufe , , ,41 nach 2 Jahren Stufe , , ,91 nach 2 Jahren Stufe , , ,10 nach 2 Jahren Stufe , , ,32 nach 2 Jahren Stufe , , ,79 Entgeltgruppe G z. B. Rettungsassistenten, Erzieher, Verwaltungsangestellte, Beschäftigte im Betreuungsbereich, Fachkrankenschwester/-pfleger, Fach-MTA für Röntgen-Labor- und Funktionsdiagnostik, Therapeuten, Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, Hebammen, Therapeuten Stufe , , ,59 nach 3 Jahren Stufe , , ,62 nach 3 Jahren Stufe , , ,35 nach 3 Jahren Stufe , , ,39 nach 3 Jahren Stufe , , ,40 nach 2 Jahren Stufe , , ,14 nach 2 Jahren Stufe , , ,17 nach 2 Jahren Stufe , , ,19 nach 2 Jahren Stufe , , ,19 nach 2 Jahren Stufe , , ,94 nach 2 Jahren Stufe , , ,98 Höchste Entgeltgruppe M Psychologen, leitende Verwaltungsfachangestellte, Fachangestellte in Beratungsstellen Stufe , , ,38 nach 3 Jahren Stufe , , ,97 nach 3 Jahren Stufe , , ,56 nach 3 Jahren Stufe , , ,18 nach 3 Jahren Stufe , , ,78 nach 2 Jahren Stufe , , ,38 nach 2 Jahren Stufe , , ,70 nach 2 Jahren Stufe , , ,30 nach 2 Jahren Stufe , , ,90 nach 2 Jahren Stufe , , ,51 nach 2 Jahren Stufe , , ,10
4 EG N leitende Verwaltungsfachangestellte Stufe , , ,17 nach 3 Jahren Stufe , , ,22 nach 3 Jahren Stufe , , ,99 nach 3 Jahren Stufe , , ,74 nach 3 Jahren Stufe , , ,80 nach 2 Jahren Stufe , , ,56 nach 2 Jahren Stufe , , ,32 nach 2 Jahren Stufe , , ,35 nach 2 Jahren Stufe , , ,13 nach 2 Jahren Stufe , , ,89 nach 2 Jahren Stufe , , ,92 Ärztliches Personal im Blutspendedienst ab ab ab Ä1 Ärzte (ohne besondere Verantwortung) 3.799,44 bis 4.450, ,94 bis 4.553, ,34 bis 4.653,32 Ä3 Fachärzte mit besonderer Verantwortung im Blutspendedienst 5.247,69 bis 6.519, ,39 bis 6.669, ,50 bis 6.816,05 Ä4 Oberärzte 6.573,04 bis 7.258, ,22 bis 7.425, ,15 bis 7.588,69 Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung (ab bis ) 1. Ausbildungsjahr 600,00 bis 850,00 2. Ausbildungsjahr 700,00 bis 950,00 3. Ausbildungsjahr 800,00 bis 1.050,00 Wöchentliche Regelarbeitszeit 40 Stunden Urlaubsdauer bei einer Beschäftigungszeit von bis zu 10 Jahren bei einer Beschäftigungszeit über 10 bis 20 Jahre bei einer Beschäftigungszeit über 20 Jahre 26 Arbeitstage 29 Arbeitstage 30 Arbeitstage zusätzliches Urlaubsgeld keine Vereinbarungen Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) Der Arbeitnehmer, der am oder nach dem eingestellt worden sind und dessen Beschäftigungsverhältnis mind. 6 Monate besteht, kann bei entsprechender betrieblicher Leistungsfähigkeit eine Sonderzahlung erhalten. (ohne Rechtsanspruch). Über die Höhe dieser freiwilligen Sonderzahlung entscheidet der Arbeitgeber. Die per beschäftigten Arbeitnehmer erhalten wenn bis die unmittelbare und zwingende Wirkung dieses Tarifvertrages auf ihr Arbeitsverhältnis
5 eingetreten ist- eine Zulage in Höhe des 2003 gewährten Urlaubsgeldes (255,65 ) und der Zuwendung nach dem 2003 gültigen DRK-Tarifvertrag Ost Anlage 9. Die Zulage kann einmalig oder monatlich anteilig ausgezahlt werden. Sie wird nicht dynamisiert. Vermögenswirksame Leistung Nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung erhalten vollbeschäftigte Arbeitnehmer im Kalenderjahr 13,00 je Monat.
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