ab dem 01. Februar 2016 gelten neue Richtlinien für Zahlungsverkehrsvordrucke.
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- Manfred Bach
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1 Pstfach Mainz Landeshchschulkasse Mainz Schillerstraße 9 An Verteiler Rückgebäude (Wichern Haus) Mainz Telefn: 06131/ Telefax: 06131/ Bearbeiter Herr Krempel Datum und Zeichen Ihres Schreibens Unser Zeichen (Bitte bei Antwrt angeben) Datum Zahlungsverkehrsvrdrucke (2016) 21. August Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvrdrucke (2016) 2. Umstellung der Verarbeitung der Bankdateien bei den Studierendsekretariaten auf das neue CAMT54-Frmat Sehr geehrte Damen und Herren, ab dem 01. Februar 2016 gelten neue Richtlinien für Zahlungsverkehrsvrdrucke. 1. Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvrdrucke (2016) Die neuen Richtlinien wurden aufgrund ntwendiger Anpassungen an die SEPA-Migratinsverrdnung neu gefasst und ersetzen die bisherige Fassung aus dem Jahr 2009 und das Merkblatt (2013). Sie treten am 01. Februar 2016 in Kraft. Vn diesem Zeitpunkt an dürfen die beschriebenen Überweisungs- und Zahlscheinvrdrucke nur nch nach den neuen Richtlinien hergestellt werden. Die bisherigen Überweisungs- und Zahlscheinvrdrucke, Belegschlüssel (BS) 17, 18, 19 und 20 dürfen ab dem 01. Februar 2016 nicht mehr verwendet werden. Die wichtigsten Änderungen für Sie im Überblick: Die knkreten Änderungen und verbindlichen Vrgaben der Deutschen Kreditwirtschaft finden Sie in der Brschüre Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvrdrucke (2016). Wir haben diese Brschüre auf unserer Hmepage veröffentlicht. Sie finden sie unter der Rubrik SEPA und Aktuelles zum Dwnlad. 1
2 Neutrale SEPA-Überweisungs-/Zahlscheinvrdrucke (ab Seite 31) Das ändert sich zum 01. Februar 2016: Hinweistexte im Vrdruckkpf ptinale Verwendung des QR-Cdes Scheckvrdrucke und neutrale Scheckvrdrucke (ab Seite 24 bzw. 42) Das ändert sich zum 21. Nvember 2016: grundlegende Neugestaltung der Scheckvrdrucke Cdierzeilen im Vrdruckfuß des Scheckfrmulars Verwendung der IBAN aufgrund der Frmatumstellung Umstellung auf alphabetische Belegschlüssel für Schecks Was ist vn Ihnen jetzt zu unternehmen? Vrdrucke aufbrauchen: Zunächst können Sie die bisherigen SEPA-Vrdrucke wie gewhnt verwenden. Sllten Sie nch neutrale Überweisungs-/Zahlscheinfrmulare mit Kntnummer und Bankleitzahl nutzen, s stellen Sie bitte sfrt auf SEPA um. Neue Richtlinien beachten: Berücksichtigen Sie ab den genannten Zeitpunkten die neuen Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvrdrucke (2016) hinsichtlich Frmat, Inhalt und drucktechnischer Anfrderungen. Ab dem 01. Februar 2016 sind neutrale SEPA-Überweisungs-/Zahlscheinvrdrucke nach den neuen Richtlinien auszugeben. Erst ab dem 21. Nvember 2016 können neutrale Scheckvrdrucke nach den neuen Richtlinien verwendet werden. Sfern der Scheck durch die Landeshchschulkasse ausgestellt wird, werden wir die Neuregelung beachten. Knsequente Druckfreigabe: Reichen Sie Ihre beschrifteten Testbelege vr dem erstmaligen Einsatz und bei jeder Neuauflage vr Ihrer Druckfreigabe bei der Landeshchschulkasse zur Betriebsverträglichkeitsprüfung ein. Wir werden den Testbeleg dann an die betrffene Bank (Pstbank der Bundesbank) zur Prüfung weiterleiten (Ziffer und Anhang 2 der Richtlinie) Sllten Sie die Vrdrucke vm Druckgewerbe herstellen lassen, s geben Sie die Richtlinien weiter. Wir empfehlen Ihnen, die Richtlinien zum Vertragsgegenstand zu machen. Systeme anpassen: Überprüfen Sie, welche Bereiche Ihrer Hchschule vn der Umstellung der Frmulare betrffen sind (z.b.: Studierendensekretariate, Biblitheken, Zahlstellen etc.) und führen Sie die erfrderlichen Änderungen durch. Selbstverständlich können entsprechende Vrdrucke für Einzahlungen auf Knten der Landeshchschulkasse Mainz bei der Pstbank der bei der Bundesbank über uns beschafft werden. Wenden Sie sich im Bedarfsfall bitte an die Leiterin unseres Aufgabengebietes Zahlungsverkehr, Frau Andrea Kch, Tel.: 06131/ ( andrea.kch@uni-mainz.de). 2
3 2. Umstellung der Dateiverarbeitung bei den Studierendensekretariaten auf das neue CAMT54-Frmat (SEPA) Im Rahmen der Umstellung auf das neue SEPA-Zahlungssystem hatten wir mehrfach darauf hingewiesen, dass sich das Frmat der Bankdateien im Zuge der Umstellung auf das SEPA- Zahlungsverfahren geändert hat (Unsere Inf-Schreiben vm und vm ). Das neue CAMT54-Frmat wird seit 2014 durch die Banken ausgeliefert. Das bisherige DTI-Frmat wird vn den Banken nur nch bis 2016 zur Verfügung gestellt. Dennch nehmen wir die ntwendige Infrmatin über die neuen Zahlungsverkehrsvrdrucke zum Anlass, erneut an die bei den Studierendensekretariaten ntwendige Umstellung auf das neue CAMT54-Frmat der SEPA-Zahlungen hinzuweisen. Nach unseren Unterlagen haben bisher lediglich die Studierendensekretariate der Jhannes Gutenberg- Universität Mainz und die Hchschule Ludwigshafen bei der Verarbeitung der Semesterbeiträge auf das neue Frmat umgestellt. Wir empfehlen die ggf. nch ntwendige Umstellung nch im Jahr 2015 durchzuführen. Gerne stellen wir Ihnen bei Bedarf entsprechende Dateien zu Testzwecken zur Verfügung. Für einen begrenzten Zeitraum können wir Ihnen auch beide Dateitypen täglich parallel zur Verfügung stellen. Bitte nehmen Sie hierzu mit dem Unterzeichner Kntakt auf, um die jeweiligen Einzelheiten abzusprechen. Zur Beantwrtung etwaiger Rückfragen zu beiden Themenkmplexen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen (Friedrich Krempel) Kassenleiter 3
4 An die Universität Mainz im Hause Technische Universität Kaiserslautern Pstfach Kaiserslautern Universität Kblenz-Landau Präsidialamt Pstfach Mainz Universität Kblenz-Landau Abteilung Kblenz Pstfach Kblenz Universität Kblenz-Landau Abteilung Landau Bürgerstr Landau Universität Trier Universitätsring Trier Hchschule Mainz Lucy-Hillebrand-Str Mainz Fachhchschule Bingen Berlinstr Bingen Hchschule Kaiserslautern Mrlauterer Str Kaiserslautern Hchschule Kblenz Knrad-Zuse-Straße Kblenz Hchschule Ludwigshafen Ernst-Behe-Str Ludwigshafen 4
5 Hchschule Trier Pstfach Trier Hchschule Wrms Erenburgerstr Wrms Zentralstelle für Fernstudien an Fachhchschulen Knrad-Zuse-Straße Kblenz Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Pstfach Speyer 5
gem. Verteiler Telefon: 06131/ Einführung SEPA-Zahlungen 17. Juli 2012
Postfach 2927 55019 Mainz Landeshochschulkasse Mainz Schillerstraße 9 An die der Landeshochschulkasse angeschlossenen Dienststellen Rückgebäude (Wichern Haus) gem. Verteiler Telefon: 06131/393 6711 Telefax:
MehrVerteiler Telefax: 06131/ Bearbeiter Herr Krempel
Postfach 2927 55019 Mainz Landeshochschulkasse Mainz An Schillerstraße 9 Rückgebäude (Wichern Haus) 55116 Mainz Telefon: 06131/393 6711 Verteiler Telefax: 06131/393 6710 Bearbeiter Herr Krempel Datum und
MehrVerteiler Telefax: 06131/ Bearbeiter Herr Krempel
Postfach 2927 55019 Mainz Landeshochschulkasse Mainz An Schillerstraße 9 Rückgebäude (Wichern Haus) 55116 Mainz Telefon: 06131/393 6711 Verteiler Telefax: 06131/393 6710 Bearbeiter Herr Krempel Datum und
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