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1 STADT WUNSTORF Der Bürgermeister AZ 40 Wunstorf, öffentlich Vorlage /0012 Errichtung eines Gymnasiums in Steinhude 1. Beratungsfolge: Sitzung am: Ja Nein Enth. Schulausschuss Jugendparlament Verwaltungsausschuss Ortsrat Steinhude Stadtrat Beschlussvorschlag: Die Stadt Wunstorf errichtet als Schulträger gemäß 106 Abs.1 NSchG ein Gymnasium in den Räumen der Graf-Wilhelm-Schule Steinhude. Die Verwaltung beantragt die gemäß 106 Abs. 6 NSchG erforderliche Genehmigung zur Errichtung eines Gymnasiums bei der Landesschulbehörde. 3. Finanzielle Auswirkungen ja nein Haushaltsstelle bereitgestellte Haushaltsmittel Kosten der Maßnahme bereits angeordnet jährliche Folgekosten keine 4. Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten ist erfolgt nicht erforderlich 5. Umweltverträglichkeitsprüfung ist erfolgt nicht erforderlich 6. Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes ist erfolgt Stellungnahme ja nein nicht erforderlich

2 Begründung: Ausgangslage: Seit der Schulstrukturreform des Landes Niedersachsen im Jahre 2004 (Auflösung der Orientierungsstufen) steigen die Anmeldezahlen am Hölty-Gymnasium und werden nach der vorliegenden Schülerzahlprognose (s. Anlage) auch in den nächsten zwei Einschulungsjahrgängen zu mindestens 8 Zügen in der Eingangsklasse führen. Bereits jetzt reichen die vorhandenen Räume nicht aus, um das Stammklassenprinzip zu gewährleisten. Es werden Räume zu Unterrichtszwecken genutzt, die dafür baulich nur bedingt geeignet sind und den Vorgaben für Schulräume nicht entsprechen. Außerdem wurde im Schulzentrum An der Aue bereits 2004 eine Außenstelle des Hölty-Gymnasiums eingerichtet, in der die jeweiligen 11. Klassen beschult werden. Aufgrund der hohen Anmeldezahlen zum Schuljahresbeginn 2006/2007, die die ohnehin schon hohen Erwartungen noch um mehr als 40 Schülerinnen und Schüler übertroffen haben, wurden bereits zwei zusätzliche Klassenräume benötigt. Durch die notdürftige Herrichtung von zwei Räumen, die nur unzureichend den Anforderungen an allgemeine Unterrichtsräume entsprechen, konnte die Situation noch einmal entschärft werden. Dennoch werden zum nächsten Schuljahr weitere 4 Klassenräume benötigt. Die Ausweitung der bereits bestehenden Außenstelle im Schulzentrum Aue, die zunächst am naheliegensten erscheint, kann nicht ohne Einschnitte für die dortige Haupt- und Realschule realisiert werden. Eine zweite Außenstelle kann organisatorisch nicht sinnvoll umgesetzt werden, unabhängig vom Standort. Auch die Landesschulbehörde hält eine zweite Außenstelle für nicht zumutbar und würde die gemäß 106 Abs.6 NSchG erforderliche Genehmigung hierfür voraussichtlich nicht erteilen. Da die Schülerzahlen ab dem Schuljahr 2011/2012 rapide zu sinken beginnen, sollte jedoch aus wirtschaftlichen Erwägungen versucht werden, das Raumproblem mit den vorhandenen Kapazitäten zu lösen ohne An-, Aus- und Neubauten. Die Verwaltung hat deshalb im Juli 2006 die Schülerzahlprognose auf der Grundlage der vorliegenden Anmeldezahlen und unter Berücksichtigung des Anmeldeverhaltens der Eltern überarbeitet. Anschließend ist die Lenkungsgruppe, die seinerzeit für die Schulstrukturreform gebildet wurde und die aus Vertretern aus Politik und Verwaltung des Schulträgers, der Landesschulbehörde, der Schulen, der Eltern und der Schüler zusammengesetzt ist, erneut zusammen getroffen, um auf der Grundlage der Schülerzahlprognose und unter Berücksichtigung der vorhandenen Raumkapazitäten einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Die Lenkungsgruppe sollte dabei die Belange aller Schulformen berücksichtigen, insbesondere auch die der gerade zum zusammengefassten Haupt- und Realschulen in der Kernstadt. Bereits im Vorfeld hat sich abgezeichnet, dass bei einer Lösung, die erneut in deren Organisation eingreift, erheblicher Widerstand zu erwarten ist. Seitens der Verwaltung wurden mehrere Vorschläge zur Lösung der Raumprobleme erarbeitet, die in der Lenkungsgruppe diskutiert wurden. Im Folgenden werden die verschiedenen Alternativen dargestellt sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile: Variante A: Aufstellung von Schulcontainern Da zum nächsten Schuljahr nach der vorliegenden Schülerzahlprognose beim Hölty- Gymnasium vier Klassenräume fehlen, werden auf der Freifläche vor der Turnhalle III des

3 - 3 - Hölty-Gymnasiums zum Schuljahresbeginn 2007/2008 vier Container aufgestellt. Die Kosten hierfür würden je nach Ausführung ca bis betragen. Diese Alternative hätte den Vorteil, dass die Klassenräume pünktlich zum Schuljahresbeginn zur Verfügung ständen, und zwar auf dem Schulgrundstück. Der Nachteil sind die unverhältnismäßig hohen Kosten. Außerdem würden sich die schon jetzt bestehenden Probleme mit der Fachraumkapazität verschärfen. Variante B: Gymnasium oder Außenstelle in Steinhude B1: zweizügig B2: mehrzügig Da die Schülerzahlen an den Hauptschulen rückläufig sind und nach den Prognosen auch mindestens bis 2015/2016 bleiben werden, liegt es nahe, die freiwerdenden Kapazitäten für die benötigten Räume des Gymnasiums zu nutzen. Die Ausstattung im Schulzentrum Steinhude wurde durch Aus- und Umbauten in den letzten Jahren wesentlich verbessert, so dass eine Lösung des Raumproblems des Hölty-Gymnasiums durch Verlagerung der Schülerinnen und Schüler nach Steinhude in Betracht käme. B1: Die zur Verfügung stehenden allgemeinen Unterrichtsräume in der Graf-Wilhelm-Schule Steinhude wären ausreichend für die Einrichtung eines zweizügigen Gymnasiums der Sekundarstufe I, also der Klassen 5 bis 10. Die durch das Deutsche Rote Kreuz und das Ausbildungsseminar genutzten Unterrichtsräume müssten jedoch wieder für Unterrichtszwecke genutzt werden. B2: Für die Einrichtung eines mehr als zweizügigen Angebotes reichen die vorhandenen Raumkapazitäten nicht aus. Selbst wenn gleichzeitig eine aufsteigende Schließung des Hauptschulzweiges der Graf-Wilhelm-Schule erfolgen sollte, würden die Kapazitäten nur ausreichen, wenn der Hauptschulzweig der Graf-Wilhelm-Schule zum geschlossen wird und zusätzlich eine aufsteigende Schließung des Realschulzweiges erfolgen würde. Dies würde jedoch zu Raumproblemen bei den Haupt- und Realschulen in der Kernstadt führen und einer ausgeglichenen Schullandschaft in Wunstorf nicht mehr entsprechen. Darüber hinaus gehören die Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Hagenburg zum Schuleinzugsbereich des Schulzentrums Steinhude sowie des Hölty-Gymnasiums. Die diesbezüglich mit dem Landkreis Schaumburg geschlossene Vereinbarung müsste deshalb bei Änderungen des bestehenden Angebotes in Steinhude berücksichtigt werden. Somit ist nur die Alternative B1 sinnvoll umsetzbar. Sowohl der Schulleiter des Hölty-Gymnasiums als auch der zuständige Vertreter der Landesschulbehörde lehnen die Einrichtung einer zweiten Außenstelle des Hölty-Gymnasiums ab, da dies mit großen organisatorischen Schwierigkeiten verbunden wäre, deshalb soll ein eigenständiges Gymnasium errichtet werden.

4 - 4 - Variante C: Erweiterung der Außenstelle im Schulzentrum An der Aue Da das Hölty-Gymnasium bereits sieben Klassenräume im Schulzentrum Aue nutzt, wäre eine Erweiterung der Außenstelle denkbar, zumal auch die Entfernung zum Hauptgebäude des Hölty-Gymnasiums noch zumutbar ist. Dies wäre möglich, wenn die ehemalige Erich- Kästner-Schule jahrgangsweise aufsteigend ab dem Schuljahr 2007/2008 geschlossen wird. 1) Bei einer Schließung der ehemaligen Erich-Kästner-Schule jahrgangsweise aufsteigend ab dem Schuljahr 2007/2008 könnten die vier benötigten Klassenräume zur Verfügung gestellt werden, indem zusätzlich drei Räume (1 Raum Maschineschreiben, 1 Raum textiles Gestalten, 1 Musikraum) umgenutzt werden. 2) Somit könnte das Hölty-Gymnasium 11 Klassen auslagern, dies entspräche 1 ½ Jahrgängen. Sollte eine Auslagerung in ganzen Jahrgängen erfolgen, wie von Herrn Spieler gewünscht, müssten zusätzlich zwei weitere Räume (1 Raum textiles Gestalten, 1 Musikraum) umgenutzt werden. Somit könnte das Hölty-Gymnasium 13 Klassen auslagern, dies entspräche 2 Jahrgängen. Diese Alternative hätte jedoch den Nachteil, dass bis auf zwei naturwissenschaftliche Räume alle Fachräume als allgemeine Unterrichtsräume in Anspruch genommen werden. Jede Gymnasialklasse benötigt nach den Vorgaben der Stundentafeln 10 Fachraumstunden, sodass der Fachraumbedarf nicht einmal für die verbleibende Realschule ausreichen würde geschweige denn für die Außenstelle des Hölty-Gymnasiums. Die bisher im Schulzentrum An der Aue untergebrachten 11. Klassen des Hölty-Gymnasiums erhalten den Fachunterricht weiter im Hauptgebäude in der Hindenburgstraße und müssen somit wandern, was bereits jetzt zu organisatorischen Problemen sowohl bei der Haupt- und Realschule geführt hat als auch beim Gymnasium. Bei einer Erweiterung dieser Außenstelle könnte der Bedarf nicht mehr durch die vorhandenen Fachräume gedeckt werden. Da alle Hauptschülerinnen und Hauptschüler in der Kernstadt bei Umsetzung dieser Alternative die Otto-Hahn-Schule besuchen würden, müsste für den Realschulzweig der Otto-Hahn- Schule eine Kapazitätsgrenze festgelegt werden, so dass dieser ab dem Schuljahr 2007/2008 für ca. drei Jahre nur noch zweizügig in den Eingangsklassen geführt werden könnte. Die ehemalige Scharnhorst-Realschule müsste mit einer Kapazitätsgrenze von drei Zügen in den Eingangsklassen beschränkt werden. Nach der vorliegenden Schülerzahlprognose würden die Realschülerinnen und Realschüler jedoch voraussichtlich in den Realschulen der Kernstadt untergebracht werden können. Falls das Elternwahlverhalten sich ändern und die Kapazitätsgrenze überschritten werden sollten, müssten einige Realschüler die Graf-Wilhelm-Schule besuchen. Alternativ wurde geprüft, ob eine Entspannung durch die Verlagerung der Schülerinnen und Schüler des Butteramtes aus den Haupt- und Realschulen in der Kernstadt zur Graf-Wilhelm- Schule erreicht werden könnte. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Schulleiter der betroffenen Schulen haben sich entschieden gegen diese Lösung ausgesprochen, insbesondere im Hinblick auf die erst zum durchgeführte Zusammenfassung der Haupt- und Realschulen in der Kernstadt. Auch der Vertreter der Landesschulbehörde, Herr Schumacher, hält diesen Lösungsvorschlag für unzweckmäßig. Außerdem wäre es nicht richtig, die Interessen der Hauptschülerinnen und Hauptschüler nachrangig zu behandeln und diese als Verschiebeposten zu benutzen.

5 - 5 - Zudem würde diese Lösung die Raumprobleme noch nicht einmal optimal lösen. Die Erweiterung der Außenstelle im Schulzentrum An der Aue ist deshalb nicht ideal. Ergebnis: Aufgrund der einstimmigen Meinungsbildung in der Lenkungsgruppe, die sich für die Errichtung eines zweizügigen Gymnasiums im Sekundarbereich I (5-10 Klassenstufe) in Steinhude ausgesprochen hat, wurden der Landkreis Schaumburg und die Landesschulbehörde bereits im Dezember 2006 um Mitteilung gebeten, falls gegen die Errichtung eines Gymnasiums in Steinhude Bedenken bestehen. Es wurden bisher keine Bedenken gegen die Planungen erhoben. Mittlerweile hat sich auch die Gesamtkonferenz des Hölty-Gymnasiums mit großer Mehrheit für die Errichtung eines zweiten eigenständigen Gymnasiums in der Stadt Wunstorf ausgesprochen. Auch der Schulleiter der Graf-Wilhelm-Schule sowie deren Lehrerkollegium befürworten die Errichtung eines Gymnasiums in Steinhude, so dass die betroffenen Schulen den Vorschlag der Verwaltung unterstützen. Die Frage, ob das neu zu errichtende Gymnasium gegebenenfalls in den Sekundarbereich II ausgeweitet werden sollte, muss zur Zeit nicht abschließend geklärt werden. Zunächst ist die Einrichtung eines Sekundarbereiches II nicht vorgesehen. Falls sich dennoch die Notwendigkeit hierfür ergibt, wird die Frage neu geprüft. Gemäß der vorstehend dargelegten Abwägungen ist die Errichtung eines zweizügigen Gymnasiums in den Räumen des Schulzentrums Steinhude die wirtschaftlichste und sinnvollste Lösung für die Raumprobleme des Hölty-Gymnasiums. Darüber hinaus kann dadurch gewährleistet werden, dass die vorhandenen Raumkapazitäten ausgenutzt werden und für die Schülerinnen und Schüler zumutbare Unterrichtsverhältnisse angeboten werden können. Dies würde sich auch positiv auf die gesamte Schullandschaft Wunstorfs auswirken, da keine wesentlichen Eingriffe bei den anderen Schulen nötig wären, was insbesondere den gerade erst zusammengefassten Haupt- und Realschulen in der Kernstadt zugute käme, die noch daran arbeiten zu sinnvollen organisatorischen Einheiten zusammenzuwachsen und für die eine neuerliche Veränderung nur schwer zu verkraften wäre. Da bereits zum Schuljahresbeginn 2007 /2008 im Hölty-Gymnasium vier weitere Klassenräume fehlen, die in der Graf-Wilhelm-Schule zur Verfügung ständen, soll das Gymnasium zum mit zwei Klassen des 5. Jahrgangs und zwei Klassen des 6. Jahrgangs aufsteigend errichtet werden. Ggf. sollen auch zwei Klassen des 7. Jahrgangs nach Steinhude wechseln, diese Möglichkeit wird von Herrn Spieler noch auf die Zweckmäßigkeit geprüft. Rechtliche Voraussetzungen: Gemäß 101 Abs. 1. NSchG hat der Schulträger das notwendige Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen vorzuhalten. Das heißt, der Schulträger muss durch eigene Maßnahmen oder Vereinbarungen Beschulungsmöglichkeiten konkret bereitstellen, so dass die sich berechtigt anmeldenden Schüler darin aufgenommen und versorgt werden können. Gemäß 106 Abs. 1 NSchG ist der Schulträger verpflichtet, Schulen nach Maßgabe des Bedürfnisses zu errichten, zu erweitern, einzuschränken, zusammenzulegen, zu teilen oder aufzuheben.

6 - 6 - Zur Errichtung und Erweiterung seiner Schulen ist der Schulträger verpflichtet. Er kann dies nicht unter Hinweis auf eine mangelnde finanzielle oder organisatorische Leistungsfähigkeit verweigern. Allerdings ist die Voraussetzung für die Durchführung von Maßnahmen gemäß 106 Abs. 1 NSchG das schulische Bedürfnis. Für die Feststellung des schulischen Bedürfnisses gibt es drei Anhaltspunkte, die Entwicklung der Schülerzahlen, das örtliche Interesse von Erziehungsberechtigten und volljährigen Schülerinnen und Schülern sowie die Ziele des Schulentwicklungsplanes. Aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen sowie der im Juli 2006 erstellten Schülerzahlprognose bedarf es der Ausweitung des gymnasialen Angebotes im Bereich der Schulträgerschaft der Stadt Wunstorf. Das örtliche Interesse der Erziehungsberechtigten ist durch die Entwicklung des Anmeldeverhaltens gegeben und muss nicht durch weitere Aussagen nachgewiesen werden. Der noch gültige Schulentwicklungsplan des Landkreises Hannover von 1996 beinhaltet bereits die Notwendigkeit eines erweiterten gymnasialen Angebotes und schlägt als Standort Steinhude vor. Somit ist das schulische Bedürfnis gegeben. Gemäß 106 Abs. 6 Satz 1 NSchG bedarf der Schulträger für schulorganisatorische Maßnahmen der Genehmigung der Schulbehörde. Weiteres Vorgehen: Die erforderliche Genehmigung gemäß 106 Abs. 6 NSchG wird nach Vorliegen des Ratsbeschlusses umgehend bei der Landesschulbehörde beantragt. Seitens der Schulleitung des Hölty-Gymnasiums wird bei den Eltern der Schülerinnen und Schüler des jetzigen 5. Jahrgangs und ggf. des jetzigen 6. Jahrgangs abgefragt, inwieweit die Bereitschaft besteht auf ein Gymnasium in Steinhude zu wechseln. Die Schulleitungen der Grundschulen wurden bereits aufgefordert im Rahmen der Trendempfehlungen des 4. Jahrgangs abzufragen, welche Eltern ihre Kinder gegebenenfalls auf einem Gymnasium in Steinhude anmelden würden. Über die Erforderlichkeit weiterer Maßnahmen, z. B. die Notwendigkeit der Erweiterung des Fachraumangebotes, muss zu gegebener Zeit gesondert entschieden werden. Die Mittel für die laufenden Kosten des neu zu errichtenden Gymnasiums müssten in diesem Jahr außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden, könnten jedoch in erforderlicher Höhe beim Hölty-Gymnasium gekürzt werden. Rolf-Axel Eberhardt Anlage: Schülerprognose für die weiterführenden Schulen in Wunstorf bei gegebener Schulstruktur

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